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Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See

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30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 9<br />

Impressum – <strong>Amtsblatt</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Ausgabe 1/2013<br />

30. Januar 2013<br />

– Bekanntmachung der Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013 ........................................... Seite 2<br />

– Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin .............................................................................................................. Seite 3<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen zum Bebauungsplan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“:<br />

1. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf ............................................................................................................... Seite 4<br />

2. Bekanntmachung über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf ............................................................................................................... Seite 5<br />

– Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht .................................................................... Seite 6<br />

– Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von September / Oktober 2012 ....................................................................................... Seite 6<br />

– Öffentliche Bekanntmachung zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zug der B 2 ..... Seite 9<br />

– Ausschreibung für einen Jäger im Jagdgebiet der Flur Seddin ................................................................................................... Seite 9<br />

– Amtliche Bekanntmachung: Einladung der Jagdgenossenschaft Seddin zur Jagdgenossenschaftsversammlung ...................... Seite 9<br />

Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

– Sitzungsplan für das Jahr 2013 ................................................................................................................................................ Seite 10<br />

– Herzliche Glückwünsche im Februar ........................................................................................................................................ Seite 11<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister<br />

Anschrift: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Tel. 03 32 05/5 36 10<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ist das amtliche Verkündungsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> mit den Ortsteilen<br />

Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf.<br />

Bezugsmöglichkeiten:<br />

Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der öffentlichen<br />

Straße aus erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser<br />

Verteilung nicht erreicht werden, können Exemplare in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erhalten.<br />

Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je <strong>Amtsblatt</strong> mit <strong>See</strong>kurier, inkl. Porto).<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem <strong>See</strong>kurier. Auflage: 2400 Exemplare.


10 2<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

(BbgKVerf) <strong>vom</strong> 18. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt für<br />

das Land Brandenburg Teil I, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen<br />

Fassung wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 11. Dezember 2012<br />

mit Beschluss 47/Dez./2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 8.863.200,00 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 9.291.100,00 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 110.000,00 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen von 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 9.559.300,00 €<br />

Auszahlungen auf 9.817.200,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen<br />

auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.623.700,00 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.450.900,00 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 935.600,00 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 839.400,00 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 526.900,00 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 200 v. H.<br />

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />

Gewerbesteuer 350 v. H.<br />

§ 5<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die <strong>Gemeinde</strong> von wesentlicher Bedeutung angesehen<br />

werden, wird auf 1.000,00 € festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab<br />

der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt<br />

einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen<br />

und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung bedürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist,<br />

werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages festgesetzt auf 51.000,00 €<br />

und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen festgesetzt auf 51.000,00 €.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 11. Dezember 2012<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die dazu gehörenden Anlagen können in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />

Zimmer 05, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wurde dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere<br />

Landesbehörde-Fachbereich 4 Recht, Bauen, Vermessung und Kataster- FD öffentliches Recht, Kommunalaufsicht/ Denkmalschutz- mit Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 14. Januar 2013 angezeigt. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten und wird im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Jahrgang<br />

21, Ausgabe 1/2013 am <strong>30.01.2013</strong> bekannt gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 15. Januar 2013<br />

Axel Zinke Siegel<br />

Bürgermeister


30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 3<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />

am 15. Januar 2013 mit Beschluss - Nr.: 05/Jan/2013 den Bebauungsplan<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin bestehend<br />

aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplans ist in das 3./4. Änderungsverfahren<br />

des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

integriert. Eine Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan<br />

zu entnehmen.<br />

Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und<br />

dem Textteil sowie der Begründung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB, beim<br />

Bau- und Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />

14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin in der 1. Etage ab sofort während<br />

der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />

informiert.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie<br />

der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />

worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />

BauGB beachtlich sind.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />

Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />

dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />

herbeigeführt wird.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin des<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 15. Januar 2013 mit Beschluss-Nr.: 05/Jan/2013 beschlossenen Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />

im Ortsteil Neuseddin als Satzung wird im <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 1/2013 <strong>vom</strong> <strong>30.01.2013</strong> öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister


12 4<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

1. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>,<br />

Ortsteil Kähnsdorf gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat in ihrer Sitzung<br />

am 24. April 2012 mit Beschluss-Nr.: 10/Apr/2012 die Aufstellung<br />

des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ für das Gelände südlich<br />

der <strong>Seddiner</strong> Straße und östlich der Straße An der Trift (ehemalige Entenfarm<br />

nördlicher Teil) beschlossen. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan<br />

geändert.<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen zum Bebauungsplan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />

Die ehemalige Entenfarm stellt schon seit ihrer Schließung einen erheblichen<br />

städtebaulichen Missstand im <strong>Gemeinde</strong>gebiet dar. Aufgrund<br />

ihrer Nähe zum <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> und ihrer Wahrnehmbarkeit von der<br />

<strong>Seddiner</strong> Straße aus wiegt dieser Missstand umso schwerer. Eine von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigte Entwicklung der nördlichen Teilfläche der<br />

ehemaligen Entenfarm ließ sich in den letzten 15 Jahren nicht realisieren.<br />

Die Lagegunst der nördlichen Teilfläche, von der man einen Blick<br />

über den <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat, soll für den Wohnungsbau genutzt werden.<br />

Damit wird ebenfalls die Absicht verfolgt, auch hier den städtebaulichen<br />

Missstand zu beseitigen und eine bislang baulich genutzte Fläche der<br />

Wiederverwertung zuzuführen. Aufgrund der Lagegunst mit <strong>See</strong>blick<br />

sollen für die Grundstücke Mindestgrößen festgesetzt werden.


30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 13 5<br />

Der ca. 3 ha große nördliche Teil der ehemaligen Entenfarm soll als<br />

Wohngebiet entwickelt werden. Die baulichen Anlagen auf dem Gelände<br />

werden abgerissen und beseitigt. Die Straße An der Trift soll als<br />

Erschließungsstraße gesichert werden.<br />

Planungsrechtlich ist für die Entwicklung des Wohngebiets und seiner<br />

Erschließung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.<br />

2. Bekanntmachung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung<br />

des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat in ihrer Sitzung<br />

am 15. Januar 2013 mit Beschluss – Nr.: 03/Jan/2013 die öffentliche<br />

Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />

mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.<br />

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der<br />

Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Prüfung und das Altlastengutachten<br />

sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange liegen <strong>vom</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stellt für diesen<br />

Bereich Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fremdenverkehr<br />

dar und muss im Parallelverfahren geändert werden. Die Festsetzung<br />

im Flächennutzungsplan für diese Fläche soll in das 3./4. Änderungsverfahren<br />

zum Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche geändert werden.<br />

11. Februar 2013 bis zum 13. März 2013<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin im Zimmer 13 in der 1. Etage während folgender<br />

Zeiten öffentlich aus:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />

Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und<br />

Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.


14 6<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Zu Belangen des Umweltschutzes haben sich die folgenden Stellen geäußert:<br />

– Landesbetrieb Forst<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Wasserbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Bodenschutzbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Abfallschutzbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachdienst Naturschutz)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Immissionsschutz)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Wasserwirtschaft<br />

und Hydrologie)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hochwasserschutz)<br />

– WAZ „Nieplitz“<br />

– Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz<br />

Die Öffentlichkeit kann sich während der Frist über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung<br />

informieren und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />

Im ersten Halbjahr 2013 sind in unserer <strong>Gemeinde</strong> die Schöffenwahlen<br />

für die Amtsperiode 2014 bis 2018 durchzuführen. Das Schöffenamt ist<br />

ein Ehrenamt.<br />

Um als Schöffe kandidieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt<br />

sein:<br />

– deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

– Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren,<br />

– in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wohnend,<br />

– nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten<br />

Haft verurteilt und<br />

– keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter.<br />

Schöffen müssen keine juristischen Fachkenntnisse haben, sollten aber<br />

soziale und menschliche Kompetenz mitbringen. Sie sollten sich mit<br />

Alltagskenntnissen, allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand<br />

in das Verfahren einbringen.<br />

Die Wahl der Schöffen vollzieht sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in zwei Stufen: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung und die eigentliche Wahl der Schöffen im Schöffenwahlausschuss<br />

des jeweiligen Amtsgerichts.<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht<br />

Beschluss: Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum Rahmenvertrag<br />

über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />

des Landkreises Potsdam Mittelmark<br />

Beschluss-Nr.: 28/Sep/2012:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> zum Rahmenvertrag über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />

des Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />

Schöffen sind nur dem Gesetz unterworfen. Die oberste Pflicht bei der<br />

Ausübung des Schöffenamtes ist die Unparteilichkeit. Schöffen üben<br />

das Richteramt während der Hauptverhandlung mit dem gleichen Stimmrecht<br />

wie die teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dabei dieselbe<br />

Verantwortung für das Urteil. Sie entscheiden über Schuld- und Straffrage<br />

gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern. Die Reihenfolge, in der<br />

die Schöffen an den Sitzungen des jeweiligen Gerichts teilnehmen,<br />

werden im Voraus durch eine Auslosung bestimmt.<br />

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber Anspruch<br />

auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung<br />

entstanden sind. Sie erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis,<br />

Verdienstausfall, Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung<br />

verbundenen Aufwand.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Interesse am<br />

Schöffenamt haben, werden hiermit aufgerufen, sich bis spätestens<br />

28. Februar 2013 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> (Kiefernweg 5, OT Neuseddin) im Zimmer 1 oder 3 zu melden.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage<br />

www.schoeffenwahl.de.<br />

Hauptamt<br />

In der 29. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss: Nachträgliche Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />

gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe<br />

von 20.000 € für notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude<br />

der Kita „<strong>See</strong>pferdchen“ in Seddin<br />

Beschluss-Nr.: 29/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt nachträglich<br />

den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € für<br />

dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude der Kita<br />

„<strong>See</strong>pferdchen“ im Zuge der bereits laufenden Umbaumaßnahmen zu.


30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 15 7<br />

Beschluss: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />

gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von<br />

27.700,00 € für Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener<br />

Str.“ in Kähnsdorf.<br />

Beschluss-Nr.: 30/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt den überplanmäßigen<br />

Aufwendungen in Höhe von 27.700,00 € für notwendige<br />

Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener Straße“ in Kähnsdorf zu.<br />

Beschluss: Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange und der Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum<br />

Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“,<br />

Stand : April 2012<br />

Beschluss-Nr.: 31/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt die<br />

Abwägung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange<br />

und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

zum Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“ gemäß<br />

der beigefügten Anlage. Die eingegangenen Stellungnahmen enthalten<br />

keine Bedenken, die der Planungsabsicht des Bebauungsplans entgegenstehen.<br />

Hinweise und Anregungen sind im Entwurf zum Bebauungsplan<br />

eingearbeitet worden.<br />

Beschluss: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“<br />

Beschluss-Nr.: 32/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt<br />

aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz <strong>vom</strong> 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509), den Bebauungsplan<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für die Flurstücke<br />

Gemarkung Seddin, Flur 2 , Flurstücke 496, 495 (anteilig) und 58<br />

(anteilig) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) als<br />

Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem.<br />

§ 10 Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist<br />

anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung<br />

während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangt werden kann.<br />

Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />

gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3./4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> und Beschluss über die anschließende öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss-Nr.: 33/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />

Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3./4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gem.<br />

der beigefügten Anlage.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Entwurf der 3./4. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />

Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />

Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />

gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum<br />

Bebauungsplan „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />

Beschluss-Nr.: 34/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />

Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum<br />

Bebauungsplan „Kiefernweg“ gemäß der beigefügten Anlage.<br />

Beschluss: Verkleinerung und Teilung des Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />

Beschluss-Nr.: 35/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin zu verkleinern<br />

und zu teilen. Es entstehen die Bebauungspläne:<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ (umfasst die Gewerbegebietsfestsetzungen)<br />

und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ (umfasst die Festsetzungen<br />

für die Wohnbauflächen).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Bebauungspläne „Kiefernweg<br />

Teil I – Gewerbegebiet“ und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ als<br />

eigenständige Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)<br />

(Bebauungsplan der Innenentwicklung) weiter zu führen.<br />

Beschluss: öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kiefernweg<br />

I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin gem. § 3Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Beschluss-Nr.: 36/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Bebauungsplan „Kiefernweg<br />

I – Gewerbegebiet“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen<br />

und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren<br />

Schritte.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />

Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr,<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Es ist der Ort, an dem sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />

kann, bekannt zu machen. Des Weiteren ist bekannt zu machen,<br />

dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung<br />

äußern kann.<br />

Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“ für<br />

das Gelände nördlich des Lärchenweges und südlich der Wohnbebauung<br />

„Lindenring“<br />

Beschluss-Nr.: 37/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt für den 2,2 ha großen Geltungsbereich<br />

(entsprechend Anlage) zwischen dem Lärchenweg und der Wohnbebauung<br />

„Lindenring“ die Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“.


16 8<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.<br />

§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />

Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung<br />

und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

Beschluss: Berufung der Wahlleiterin gem. § 15 Abs. 1 Satz 1<br />

Brandenburgisches Kommunalgesetz (BbgKWahlG)<br />

Beschluss-Nr.: 38/Sep/2012<br />

Es wird beschlossen, Christiana Altus zur Wahlleiterin für das Wahlgebiet<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zu berufen.<br />

Beschluss: Neubesetzung der Leitung des Hauptamtes<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschluss: Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung und der<br />

Ortsbeiräte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Beschluss-Nr.: 39/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die in der Anlage 3 beigefügte<br />

Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung und der Ortsbeiräte der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gem. 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Brandenburg (BbgKVerf).<br />

In der 18. nichtöffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

am 25.09.2012 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 41/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt, dass Frau Christiana Altus ab dem 01.10.2012 die Leitung des Hauptamtes<br />

übernimmt.<br />

In der 30. öffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

am 16.10.2012 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: Vorbereitung der Gründung einer GmbH & Co KG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 €<br />

Beschluss-Nr.: 44/Okt/2012<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur Gründung einer GmbH & Co KG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> vorzubereiten. Grundlage soll ein überarbeiteter Businessplan sein. Der Beschluss soll vorbehaltlich der Einwerbung der<br />

Zeichnungsabsichtserklärung über 50.000 € bis zum 15.12.2012 erfolgen.<br />

Termin: Novembersitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung


30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 17 9<br />

Die Jagdgenossenschaft Seddin sucht ab Jagdjahr 2013 einen Jäger im<br />

Jagdgebiet der Flur Seddin.<br />

Es handelt sich um eine bejagbare Fläche von 390 Hektar, davon 232<br />

Hektar <strong>See</strong>.<br />

Die Aufgaben sind nach § 23 des Bundesjagdgesetzes zu erfüllen. Besonderer<br />

Wert wird auf die Beseitigung von Fallwild gelegt.<br />

Nach § 11 des Brandenburgischen Jagdgesetzes werden Bewerber mit<br />

Hauptwohnsitz in Seddin, wenn möglich, bevorzugt.<br />

Die Jagdgenossenschaft behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist<br />

weder an das Höchstgebot gebunden noch zum Zuschlag verpflichtet.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin ist im Zuge der B 2 die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt erforderlich.<br />

Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfemstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Juni 2007 (BGBI. IS. 1206), zuletzt geändert am<br />

31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), wird die Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zuge der B 2 als Erschließungsbereich<br />

neu festgesetzt.<br />

Öffentliche Bekanntmachung zur Neufestsetzung<br />

der Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zug der B 2<br />

<strong>vom</strong> 04. Dezember 2012<br />

Ausschreibung für einen Jäger im Jagdgebiet der Flur Seddin<br />

Die Sitzung findet am 11.03.2013 um 19.00 Uhr in der Gaststätte „ Drei<br />

Linden“ Kirchplatz 4, OT Seddin statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2011/ 2012<br />

3. Bericht zum Haushaltsplan, Kassen und Rechungswesen für das<br />

Jagdjahr 2011/ 2012<br />

4. Bericht Revision und Kontrolle Kasse<br />

5. Entlastung des Vorstandes<br />

im Abschnitt 120 von km 4,423 bis km 4,683<br />

und im Abschnitt 130 von km 0,000 bis km 0,162<br />

in einer Länge von 0,422 km<br />

Rechtsbehelfsbelehrunq:<br />

Diese Verfügung gilt eine Woche nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.<br />

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Vorstand, Lindenallee 51 in 14366 Hoppegarten zu erheben.<br />

Frank Schmidt Siegel<br />

Bereichsleiter<br />

Landesbetrieb Straßenwesen<br />

Die Anträge sind schriftlich bis 22.02.2013 an<br />

Herrn Frank Machuy<br />

Vorsitzender Jagdgenossenschaft Seddin<br />

Kirchplatz 4, OT Seddin<br />

14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

zu senden.<br />

Frank Machuy<br />

Vorsitzender Jagdgenossenschaft<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Einladung der Jagdgenossenschaft Seddin zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

6. Wahl des Jagdpächters für die Zeit <strong>vom</strong> 01.04.2013 bis 30.04.2025<br />

(12 Jahre) für die Flächen der Jagdgenossenschaft Seddin<br />

7. Beschluss der Satzung der Jagdgenossenschaft Seddin ab Jagdjahr<br />

2013 nach § 10 und 11 des Brandenburgischen Jagdgesetzes<br />

8. sonstiges<br />

Um bei den Abstimmungen Stimmrecht zu erhalten, ist ein schriftlicher<br />

Nachweis über das Eigentum nachzuweisen (nicht älter als ½ Jahr).<br />

Dieser Nachweis ist beim Amtsgericht/ Grundbuchamt in Potsdam Hegelallee<br />

8 erhältlich.<br />

Frank Machuy<br />

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft


18 10<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Sitzungsplan für das Jahr 2013 der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, der Ausschüsse<br />

und der Ortsbeiräte der OT Neuseddin, Kähnsdorf und Seddin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

GVS Hauptausschuss Bauausschuss Sozialausschuss Umweltausschuss Finanzausschuss Ortsbeirat Ortsbeirat<br />

abwechselnd Beratungsraum vorzugsweise abwechselnd abwechselnd <strong>Gemeinde</strong>verw. Neuseddin Seddin<br />

in den 3 OT <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Ortsteil NS in den 3 OT in den 3 OT im Ortsteil NS Seniorenraum <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Seddin<br />

19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00Uhr<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

15.01.13 14.01.13 09.01.13 28.01.13 14.01.13<br />

19.02.13 11.02.13 04.02.13 13.02.13 12.02.13 18.02.13 08.02.13<br />

25.03.13<br />

23.04.13 15.0413 08.04.13 17.04.13 16.04.13 22.04.13 11.04.13<br />

27.05.13 14.05.13<br />

18.06.13 04.06.13 03.06.13 12.06.13 11.06.13 17.06.13 13.06.13<br />

26.08.13 (b. B.)<br />

24.09.13 16.09.13 02.09.13 18.09.13 17.09.13 23.09.13 12.09.13<br />

28.10.13 22.10.13<br />

26.11.13 18.11.13 04.11.13 20.11.13 19.11.13 25.11.13 14.11.13<br />

10.12.13 02.12.13 04.12.13 09.12.13 05.12.13


30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 19 11<br />

Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück<br />

Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

gratuliert im Februar herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute<br />

zum 91. Geburtstag Anna Cikrit im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 90. Geburtstag Liesbeth Haseloff im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 87. Geburtstag Emilie Menhardt im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 85. Geburtstag Hanna Bode im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 84. Geburtstag Hildegard Jäschke im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 82. Geburtstag Harald Bielig im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 82. Geburtstag Georg Salmen im Ortsteil Seddin<br />

zum 75. Geburtstag Anni Holz im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 75. Geburtstag Renate Marquard im Ortsteil Neuseddin<br />

Ende des <strong>Amtsblatt</strong>es<br />

zum 75. Geburtstag Ingrid Gehrhardt im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 75. Geburtstag Dieter Lambrecht im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 75. Geburtstag Dieter Kaletka im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 70. Geburtstag Lothar Koch im Ortsteil Seddin<br />

zum 70. Geburtstag Horst Trzeczak im Ortsteil Seddin<br />

Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag<br />

veröffentlicht.


20 12<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Neuseddin,Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Telefon: 033205/5360<br />

Telefax: 033205/53627<br />

E-Mail: info@seddiner-see.de<br />

Internet: www.seddiner-see.de<br />

Sprechzeiten in der Verwaltung<br />

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />

Freitag geschlossen<br />

Telefonnummern der Verwaltung<br />

Bereich App. Zimmer E-Mail<br />

Bürgermeister 5360 01 Zinke@seddiner-see.de<br />

Sekretariat<br />

Sekretärin 53617 01 Birgit-Gimbatschki@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Hauptamt 53649 01 Roswitha-Marschner@seddiner-see.de<br />

Hauptamt<br />

Hauptamtsleiterin 53624 03 Christiana-Altus@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung 53625 14 Marina-Bengsch@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Personal/Versicherung 53618 07 Kristina-Gueth@seddiner-see.de<br />

Kämmerei<br />

Kämmerin 53615 05 Marina-Zinke@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Steuern 53616 06 Petra-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Steuern 53623 06 Liane-Naujoks@seddiner-see.de<br />

Kassenverwalter 53614 04 Monika-Burkhardt@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Kämmerei 53613 08 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />

Bau- und Ordnungsamt<br />

Leiter des Bau- und Ordnungsamtes 53621 09 Bernd-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />

Sachgebietsleiter Bau 53622 12 Detlef-Kloos@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Bau 53611 13 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin<br />

Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten 53628 08 Birgit-Hirsch@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin<br />

Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz 53620 10 Ilona-Danneberg@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin<br />

Allgem. Ordnungsrecht,<br />

Ruhender Verkehr, Wohnungsvergabe 53619 09 Iris-Preuss@seddiner-see.de<br />

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz<br />

Anschrift: Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, Tel.: 033204/391-84 oder -85<br />

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Freitag geschlossen

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