Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
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<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Zu Belangen des Umweltschutzes haben sich die folgenden Stellen geäußert:<br />
– Landesbetrieb Forst<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Wasserbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Bodenschutzbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Abfallschutzbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachdienst Naturschutz)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Immissionsschutz)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Wasserwirtschaft<br />
und Hydrologie)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hochwasserschutz)<br />
– WAZ „Nieplitz“<br />
– Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz<br />
Die Öffentlichkeit kann sich während der Frist über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung<br />
informieren und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />
Im ersten Halbjahr 2013 sind in unserer <strong>Gemeinde</strong> die Schöffenwahlen<br />
für die Amtsperiode 2014 bis 2018 durchzuführen. Das Schöffenamt ist<br />
ein Ehrenamt.<br />
Um als Schöffe kandidieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt<br />
sein:<br />
– deutsche Staatsangehörigkeit,<br />
– Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren,<br />
– in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wohnend,<br />
– nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten<br />
Haft verurteilt und<br />
– keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter.<br />
Schöffen müssen keine juristischen Fachkenntnisse haben, sollten aber<br />
soziale und menschliche Kompetenz mitbringen. Sie sollten sich mit<br />
Alltagskenntnissen, allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand<br />
in das Verfahren einbringen.<br />
Die Wahl der Schöffen vollzieht sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in zwei Stufen: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung und die eigentliche Wahl der Schöffen im Schöffenwahlausschuss<br />
des jeweiligen Amtsgerichts.<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht<br />
Beschluss: Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum Rahmenvertrag<br />
über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />
des Landkreises Potsdam Mittelmark<br />
Beschluss-Nr.: 28/Sep/2012:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong> zum Rahmenvertrag über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />
des Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />
Schöffen sind nur dem Gesetz unterworfen. Die oberste Pflicht bei der<br />
Ausübung des Schöffenamtes ist die Unparteilichkeit. Schöffen üben<br />
das Richteramt während der Hauptverhandlung mit dem gleichen Stimmrecht<br />
wie die teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dabei dieselbe<br />
Verantwortung für das Urteil. Sie entscheiden über Schuld- und Straffrage<br />
gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern. Die Reihenfolge, in der<br />
die Schöffen an den Sitzungen des jeweiligen Gerichts teilnehmen,<br />
werden im Voraus durch eine Auslosung bestimmt.<br />
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber Anspruch<br />
auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung<br />
entstanden sind. Sie erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis,<br />
Verdienstausfall, Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung<br />
verbundenen Aufwand.<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Interesse am<br />
Schöffenamt haben, werden hiermit aufgerufen, sich bis spätestens<br />
28. Februar 2013 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong> (Kiefernweg 5, OT Neuseddin) im Zimmer 1 oder 3 zu melden.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage<br />
www.schoeffenwahl.de.<br />
Hauptamt<br />
In der 29. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss: Nachträgliche Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />
gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe<br />
von 20.000 € für notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude<br />
der Kita „<strong>See</strong>pferdchen“ in Seddin<br />
Beschluss-Nr.: 29/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt nachträglich<br />
den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € für<br />
dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude der Kita<br />
„<strong>See</strong>pferdchen“ im Zuge der bereits laufenden Umbaumaßnahmen zu.