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Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See

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<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Zu Belangen des Umweltschutzes haben sich die folgenden Stellen geäußert:<br />

– Landesbetrieb Forst<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Wasserbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Bodenschutzbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Abfallschutzbehörde)<br />

– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachdienst Naturschutz)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Immissionsschutz)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Wasserwirtschaft<br />

und Hydrologie)<br />

– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hochwasserschutz)<br />

– WAZ „Nieplitz“<br />

– Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz<br />

Die Öffentlichkeit kann sich während der Frist über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung<br />

informieren und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />

Im ersten Halbjahr 2013 sind in unserer <strong>Gemeinde</strong> die Schöffenwahlen<br />

für die Amtsperiode 2014 bis 2018 durchzuführen. Das Schöffenamt ist<br />

ein Ehrenamt.<br />

Um als Schöffe kandidieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt<br />

sein:<br />

– deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

– Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren,<br />

– in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wohnend,<br />

– nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten<br />

Haft verurteilt und<br />

– keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter.<br />

Schöffen müssen keine juristischen Fachkenntnisse haben, sollten aber<br />

soziale und menschliche Kompetenz mitbringen. Sie sollten sich mit<br />

Alltagskenntnissen, allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand<br />

in das Verfahren einbringen.<br />

Die Wahl der Schöffen vollzieht sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in zwei Stufen: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung und die eigentliche Wahl der Schöffen im Schöffenwahlausschuss<br />

des jeweiligen Amtsgerichts.<br />

Nr. 1 30. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht<br />

Beschluss: Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum Rahmenvertrag<br />

über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />

des Landkreises Potsdam Mittelmark<br />

Beschluss-Nr.: 28/Sep/2012:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> zum Rahmenvertrag über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />

des Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />

Schöffen sind nur dem Gesetz unterworfen. Die oberste Pflicht bei der<br />

Ausübung des Schöffenamtes ist die Unparteilichkeit. Schöffen üben<br />

das Richteramt während der Hauptverhandlung mit dem gleichen Stimmrecht<br />

wie die teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dabei dieselbe<br />

Verantwortung für das Urteil. Sie entscheiden über Schuld- und Straffrage<br />

gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern. Die Reihenfolge, in der<br />

die Schöffen an den Sitzungen des jeweiligen Gerichts teilnehmen,<br />

werden im Voraus durch eine Auslosung bestimmt.<br />

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber Anspruch<br />

auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung<br />

entstanden sind. Sie erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis,<br />

Verdienstausfall, Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung<br />

verbundenen Aufwand.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Interesse am<br />

Schöffenamt haben, werden hiermit aufgerufen, sich bis spätestens<br />

28. Februar 2013 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> (Kiefernweg 5, OT Neuseddin) im Zimmer 1 oder 3 zu melden.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage<br />

www.schoeffenwahl.de.<br />

Hauptamt<br />

In der 29. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss: Nachträgliche Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />

gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe<br />

von 20.000 € für notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude<br />

der Kita „<strong>See</strong>pferdchen“ in Seddin<br />

Beschluss-Nr.: 29/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt nachträglich<br />

den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € für<br />

dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude der Kita<br />

„<strong>See</strong>pferdchen“ im Zuge der bereits laufenden Umbaumaßnahmen zu.

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