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Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See

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30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 3<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />

am 15. Januar 2013 mit Beschluss - Nr.: 05/Jan/2013 den Bebauungsplan<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin bestehend<br />

aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplans ist in das 3./4. Änderungsverfahren<br />

des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

integriert. Eine Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan<br />

zu entnehmen.<br />

Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und<br />

dem Textteil sowie der Begründung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB, beim<br />

Bau- und Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />

14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin in der 1. Etage ab sofort während<br />

der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />

informiert.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie<br />

der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />

worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />

BauGB beachtlich sind.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />

Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />

dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />

herbeigeführt wird.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin des<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 15. Januar 2013 mit Beschluss-Nr.: 05/Jan/2013 beschlossenen Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />

im Ortsteil Neuseddin als Satzung wird im <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 1/2013 <strong>vom</strong> <strong>30.01.2013</strong> öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister

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