Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
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30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 3<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />
am 15. Januar 2013 mit Beschluss - Nr.: 05/Jan/2013 den Bebauungsplan<br />
„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin bestehend<br />
aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung<br />
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplans ist in das 3./4. Änderungsverfahren<br />
des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
integriert. Eine Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.<br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan<br />
zu entnehmen.<br />
Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und<br />
dem Textteil sowie der Begründung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB, beim<br />
Bau- und Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />
14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin in der 1. Etage ab sofort während<br />
der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />
informiert.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie<br />
der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />
„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />
oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />
worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />
BauGB beachtlich sind.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />
Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />
herbeigeführt wird.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin des<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 15. Januar 2013 mit Beschluss-Nr.: 05/Jan/2013 beschlossenen Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />
im Ortsteil Neuseddin als Satzung wird im <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 1/2013 <strong>vom</strong> <strong>30.01.2013</strong> öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister