Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See
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30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 9<br />
Impressum – <strong>Amtsblatt</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Ausgabe 1/2013<br />
30. Januar 2013<br />
– Bekanntmachung der Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013 ........................................... Seite 2<br />
– Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin .............................................................................................................. Seite 3<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen zum Bebauungsplan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“:<br />
1. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf ............................................................................................................... Seite 4<br />
2. Bekanntmachung über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf ............................................................................................................... Seite 5<br />
– Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht .................................................................... Seite 6<br />
– Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von September / Oktober 2012 ....................................................................................... Seite 6<br />
– Öffentliche Bekanntmachung zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zug der B 2 ..... Seite 9<br />
– Ausschreibung für einen Jäger im Jagdgebiet der Flur Seddin ................................................................................................... Seite 9<br />
– Amtliche Bekanntmachung: Einladung der Jagdgenossenschaft Seddin zur Jagdgenossenschaftsversammlung ...................... Seite 9<br />
Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
– Sitzungsplan für das Jahr 2013 ................................................................................................................................................ Seite 10<br />
– Herzliche Glückwünsche im Februar ........................................................................................................................................ Seite 11<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister<br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Tel. 03 32 05/5 36 10<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ist das amtliche Verkündungsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> mit den Ortsteilen<br />
Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf.<br />
Bezugsmöglichkeiten:<br />
Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der öffentlichen<br />
Straße aus erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser<br />
Verteilung nicht erreicht werden, können Exemplare in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erhalten.<br />
Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je <strong>Amtsblatt</strong> mit <strong>See</strong>kurier, inkl. Porto).<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem <strong>See</strong>kurier. Auflage: 2400 Exemplare.
10 2<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
(BbgKVerf) <strong>vom</strong> 18. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt für<br />
das Land Brandenburg Teil I, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen<br />
Fassung wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 11. Dezember 2012<br />
mit Beschluss 47/Dez./2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 8.863.200,00 €<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 9.291.100,00 €<br />
außerordentlichen Erträge auf 110.000,00 €<br />
außerordentlichen Aufwendungen von 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 9.559.300,00 €<br />
Auszahlungen auf 9.817.200,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen<br />
auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.623.700,00 €<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.450.900,00 €<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 935.600,00 €<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 839.400,00 €<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 526.900,00 €<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 €<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />
§ 2<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Haushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 200 v. H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />
Gewerbesteuer 350 v. H.<br />
§ 5<br />
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />
als für die <strong>Gemeinde</strong> von wesentlicher Bedeutung angesehen<br />
werden, wird auf 1.000,00 € festgesetzt.<br />
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab<br />
der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt<br />
einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung bedürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />
4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist,<br />
werden bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages festgesetzt auf 51.000,00 €<br />
und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />
oder Einzelauszahlungen festgesetzt auf 51.000,00 €.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 11. Dezember 2012<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die dazu gehörenden Anlagen können in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />
Zimmer 05, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wurde dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere<br />
Landesbehörde-Fachbereich 4 Recht, Bauen, Vermessung und Kataster- FD öffentliches Recht, Kommunalaufsicht/ Denkmalschutz- mit Schreiben<br />
<strong>vom</strong> 14. Januar 2013 angezeigt. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten und wird im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Jahrgang<br />
21, Ausgabe 1/2013 am <strong>30.01.2013</strong> bekannt gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 15. Januar 2013<br />
Axel Zinke Siegel<br />
Bürgermeister
30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 3<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />
am 15. Januar 2013 mit Beschluss - Nr.: 05/Jan/2013 den Bebauungsplan<br />
„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin bestehend<br />
aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung<br />
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplans ist in das 3./4. Änderungsverfahren<br />
des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
integriert. Eine Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.<br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan<br />
zu entnehmen.<br />
Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung und<br />
dem Textteil sowie der Begründung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB, beim<br />
Bau- und Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5,<br />
14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin in der 1. Etage ab sofort während<br />
der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />
informiert.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie<br />
der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />
„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> im Ortsteil Neuseddin<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />
oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />
worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a<br />
BauGB beachtlich sind.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />
Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />
herbeigeführt wird.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin des<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 15. Januar 2013 mit Beschluss-Nr.: 05/Jan/2013 beschlossenen Bebauungsplans „Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“<br />
im Ortsteil Neuseddin als Satzung wird im <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 1/2013 <strong>vom</strong> <strong>30.01.2013</strong> öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister
12 4<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
1. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
„Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>,<br />
Ortsteil Kähnsdorf gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat in ihrer Sitzung<br />
am 24. April 2012 mit Beschluss-Nr.: 10/Apr/2012 die Aufstellung<br />
des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ für das Gelände südlich<br />
der <strong>Seddiner</strong> Straße und östlich der Straße An der Trift (ehemalige Entenfarm<br />
nördlicher Teil) beschlossen. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan<br />
geändert.<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen zum Bebauungsplan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />
Die ehemalige Entenfarm stellt schon seit ihrer Schließung einen erheblichen<br />
städtebaulichen Missstand im <strong>Gemeinde</strong>gebiet dar. Aufgrund<br />
ihrer Nähe zum <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> und ihrer Wahrnehmbarkeit von der<br />
<strong>Seddiner</strong> Straße aus wiegt dieser Missstand umso schwerer. Eine von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigte Entwicklung der nördlichen Teilfläche der<br />
ehemaligen Entenfarm ließ sich in den letzten 15 Jahren nicht realisieren.<br />
Die Lagegunst der nördlichen Teilfläche, von der man einen Blick<br />
über den <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat, soll für den Wohnungsbau genutzt werden.<br />
Damit wird ebenfalls die Absicht verfolgt, auch hier den städtebaulichen<br />
Missstand zu beseitigen und eine bislang baulich genutzte Fläche der<br />
Wiederverwertung zuzuführen. Aufgrund der Lagegunst mit <strong>See</strong>blick<br />
sollen für die Grundstücke Mindestgrößen festgesetzt werden.
30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 13 5<br />
Der ca. 3 ha große nördliche Teil der ehemaligen Entenfarm soll als<br />
Wohngebiet entwickelt werden. Die baulichen Anlagen auf dem Gelände<br />
werden abgerissen und beseitigt. Die Straße An der Trift soll als<br />
Erschließungsstraße gesichert werden.<br />
Planungsrechtlich ist für die Entwicklung des Wohngebiets und seiner<br />
Erschließung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.<br />
2. Bekanntmachung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung<br />
des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat in ihrer Sitzung<br />
am 15. Januar 2013 mit Beschluss – Nr.: 03/Jan/2013 die öffentliche<br />
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />
mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.<br />
Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der<br />
Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Prüfung und das Altlastengutachten<br />
sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange liegen <strong>vom</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stellt für diesen<br />
Bereich Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fremdenverkehr<br />
dar und muss im Parallelverfahren geändert werden. Die Festsetzung<br />
im Flächennutzungsplan für diese Fläche soll in das 3./4. Änderungsverfahren<br />
zum Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche geändert werden.<br />
11. Februar 2013 bis zum 13. März 2013<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin im Zimmer 13 in der 1. Etage während folgender<br />
Zeiten öffentlich aus:<br />
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />
Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />
Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und<br />
Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.
14 6<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Zu Belangen des Umweltschutzes haben sich die folgenden Stellen geäußert:<br />
– Landesbetrieb Forst<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Wasserbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Bodenschutzbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Untere Abfallschutzbehörde)<br />
– Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachdienst Naturschutz)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Immissionsschutz)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Wasserwirtschaft<br />
und Hydrologie)<br />
– Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hochwasserschutz)<br />
– WAZ „Nieplitz“<br />
– Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz<br />
Die Öffentlichkeit kann sich während der Frist über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung<br />
informieren und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />
Im ersten Halbjahr 2013 sind in unserer <strong>Gemeinde</strong> die Schöffenwahlen<br />
für die Amtsperiode 2014 bis 2018 durchzuführen. Das Schöffenamt ist<br />
ein Ehrenamt.<br />
Um als Schöffe kandidieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt<br />
sein:<br />
– deutsche Staatsangehörigkeit,<br />
– Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren,<br />
– in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> wohnend,<br />
– nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten<br />
Haft verurteilt und<br />
– keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter.<br />
Schöffen müssen keine juristischen Fachkenntnisse haben, sollten aber<br />
soziale und menschliche Kompetenz mitbringen. Sie sollten sich mit<br />
Alltagskenntnissen, allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand<br />
in das Verfahren einbringen.<br />
Die Wahl der Schöffen vollzieht sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in zwei Stufen: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung und die eigentliche Wahl der Schöffen im Schöffenwahlausschuss<br />
des jeweiligen Amtsgerichts.<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, den 16.01.2013<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Kandidaten für die Schöffenwahlen 2013 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gesucht<br />
Beschluss: Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum Rahmenvertrag<br />
über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />
des Landkreises Potsdam Mittelmark<br />
Beschluss-Nr.: 28/Sep/2012:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Beitritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong> zum Rahmenvertrag über sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)<br />
des Landkreises Potsdam-Mittelmark.<br />
Schöffen sind nur dem Gesetz unterworfen. Die oberste Pflicht bei der<br />
Ausübung des Schöffenamtes ist die Unparteilichkeit. Schöffen üben<br />
das Richteramt während der Hauptverhandlung mit dem gleichen Stimmrecht<br />
wie die teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dabei dieselbe<br />
Verantwortung für das Urteil. Sie entscheiden über Schuld- und Straffrage<br />
gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern. Die Reihenfolge, in der<br />
die Schöffen an den Sitzungen des jeweiligen Gerichts teilnehmen,<br />
werden im Voraus durch eine Auslosung bestimmt.<br />
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber Anspruch<br />
auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung<br />
entstanden sind. Sie erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis,<br />
Verdienstausfall, Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung<br />
verbundenen Aufwand.<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Interesse am<br />
Schöffenamt haben, werden hiermit aufgerufen, sich bis spätestens<br />
28. Februar 2013 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong> (Kiefernweg 5, OT Neuseddin) im Zimmer 1 oder 3 zu melden.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage<br />
www.schoeffenwahl.de.<br />
Hauptamt<br />
In der 29. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss: Nachträgliche Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />
gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe<br />
von 20.000 € für notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude<br />
der Kita „<strong>See</strong>pferdchen“ in Seddin<br />
Beschluss-Nr.: 29/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt nachträglich<br />
den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € für<br />
dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten im Gebäude der Kita<br />
„<strong>See</strong>pferdchen“ im Zuge der bereits laufenden Umbaumaßnahmen zu.
30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 15 7<br />
Beschluss: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />
gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von<br />
27.700,00 € für Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener<br />
Str.“ in Kähnsdorf.<br />
Beschluss-Nr.: 30/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt den überplanmäßigen<br />
Aufwendungen in Höhe von 27.700,00 € für notwendige<br />
Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener Straße“ in Kähnsdorf zu.<br />
Beschluss: Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange und der Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum<br />
Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“,<br />
Stand : April 2012<br />
Beschluss-Nr.: 31/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt die<br />
Abwägung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange<br />
und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
zum Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“ gemäß<br />
der beigefügten Anlage. Die eingegangenen Stellungnahmen enthalten<br />
keine Bedenken, die der Planungsabsicht des Bebauungsplans entgegenstehen.<br />
Hinweise und Anregungen sind im Entwurf zum Bebauungsplan<br />
eingearbeitet worden.<br />
Beschluss: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />
„Generationenpark am <strong>See</strong>“<br />
Beschluss-Nr.: 32/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt<br />
aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz <strong>vom</strong> 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509), den Bebauungsplan<br />
„Generationenpark am <strong>See</strong>“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für die Flurstücke<br />
Gemarkung Seddin, Flur 2 , Flurstücke 496, 495 (anteilig) und 58<br />
(anteilig) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) als<br />
Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem.<br />
§ 10 Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist<br />
anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung<br />
während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangt werden kann.<br />
Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />
gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3./4.<br />
Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />
<strong>See</strong> und Beschluss über die anschließende öffentliche Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss-Nr.: 33/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />
Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3./4.<br />
Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gem.<br />
der beigefügten Anlage.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Entwurf der 3./4. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />
Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />
Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />
Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />
gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum<br />
Bebauungsplan „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />
Beschluss-Nr.: 34/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />
Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum<br />
Bebauungsplan „Kiefernweg“ gemäß der beigefügten Anlage.<br />
Beschluss: Verkleinerung und Teilung des Geltungsbereichs des<br />
Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />
Beschluss-Nr.: 35/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin zu verkleinern<br />
und zu teilen. Es entstehen die Bebauungspläne:<br />
„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ (umfasst die Gewerbegebietsfestsetzungen)<br />
und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ (umfasst die Festsetzungen<br />
für die Wohnbauflächen).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Bebauungspläne „Kiefernweg<br />
Teil I – Gewerbegebiet“ und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ als<br />
eigenständige Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)<br />
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) weiter zu führen.<br />
Beschluss: öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kiefernweg<br />
I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin gem. § 3Abs. 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Beschluss-Nr.: 36/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Bebauungsplan „Kiefernweg<br />
I – Gewerbegebiet“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen<br />
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren<br />
Schritte.<br />
Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />
Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr,<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
Es ist der Ort, an dem sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele<br />
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />
kann, bekannt zu machen. Des Weiteren ist bekannt zu machen,<br />
dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung<br />
äußern kann.<br />
Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“ für<br />
das Gelände nördlich des Lärchenweges und südlich der Wohnbebauung<br />
„Lindenring“<br />
Beschluss-Nr.: 37/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt für den 2,2 ha großen Geltungsbereich<br />
(entsprechend Anlage) zwischen dem Lärchenweg und der Wohnbebauung<br />
„Lindenring“ die Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“.
16 8<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.<br />
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />
Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung<br />
und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
Beschluss: Berufung der Wahlleiterin gem. § 15 Abs. 1 Satz 1<br />
Brandenburgisches Kommunalgesetz (BbgKWahlG)<br />
Beschluss-Nr.: 38/Sep/2012<br />
Es wird beschlossen, Christiana Altus zur Wahlleiterin für das Wahlgebiet<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zu berufen.<br />
Beschluss: Neubesetzung der Leitung des Hauptamtes<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschluss: Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung und der<br />
Ortsbeiräte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Beschluss-Nr.: 39/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die in der Anlage 3 beigefügte<br />
Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung und der Ortsbeiräte der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gem. 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Kommunalverfassung<br />
des Landes Brandenburg (BbgKVerf).<br />
In der 18. nichtöffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 25.09.2012 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss-Nr.: 41/Sep/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt, dass Frau Christiana Altus ab dem 01.10.2012 die Leitung des Hauptamtes<br />
übernimmt.<br />
In der 30. öffentlichen, außerplanmäßigen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 16.10.2012 wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: Vorbereitung der Gründung einer GmbH & Co KG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 €<br />
Beschluss-Nr.: 44/Okt/2012<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur Gründung einer GmbH & Co KG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> vorzubereiten. Grundlage soll ein überarbeiteter Businessplan sein. Der Beschluss soll vorbehaltlich der Einwerbung der<br />
Zeichnungsabsichtserklärung über 50.000 € bis zum 15.12.2012 erfolgen.<br />
Termin: Novembersitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung
30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 17 9<br />
Die Jagdgenossenschaft Seddin sucht ab Jagdjahr 2013 einen Jäger im<br />
Jagdgebiet der Flur Seddin.<br />
Es handelt sich um eine bejagbare Fläche von 390 Hektar, davon 232<br />
Hektar <strong>See</strong>.<br />
Die Aufgaben sind nach § 23 des Bundesjagdgesetzes zu erfüllen. Besonderer<br />
Wert wird auf die Beseitigung von Fallwild gelegt.<br />
Nach § 11 des Brandenburgischen Jagdgesetzes werden Bewerber mit<br />
Hauptwohnsitz in Seddin, wenn möglich, bevorzugt.<br />
Die Jagdgenossenschaft behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist<br />
weder an das Höchstgebot gebunden noch zum Zuschlag verpflichtet.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin ist im Zuge der B 2 die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt erforderlich.<br />
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfemstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Juni 2007 (BGBI. IS. 1206), zuletzt geändert am<br />
31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), wird die Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zuge der B 2 als Erschließungsbereich<br />
neu festgesetzt.<br />
Öffentliche Bekanntmachung zur Neufestsetzung<br />
der Ortsdurchfahrt <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, OT Seddin im Zug der B 2<br />
<strong>vom</strong> 04. Dezember 2012<br />
Ausschreibung für einen Jäger im Jagdgebiet der Flur Seddin<br />
Die Sitzung findet am 11.03.2013 um 19.00 Uhr in der Gaststätte „ Drei<br />
Linden“ Kirchplatz 4, OT Seddin statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2011/ 2012<br />
3. Bericht zum Haushaltsplan, Kassen und Rechungswesen für das<br />
Jagdjahr 2011/ 2012<br />
4. Bericht Revision und Kontrolle Kasse<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
im Abschnitt 120 von km 4,423 bis km 4,683<br />
und im Abschnitt 130 von km 0,000 bis km 0,162<br />
in einer Länge von 0,422 km<br />
Rechtsbehelfsbelehrunq:<br />
Diese Verfügung gilt eine Woche nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.<br />
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Vorstand, Lindenallee 51 in 14366 Hoppegarten zu erheben.<br />
Frank Schmidt Siegel<br />
Bereichsleiter<br />
Landesbetrieb Straßenwesen<br />
Die Anträge sind schriftlich bis 22.02.2013 an<br />
Herrn Frank Machuy<br />
Vorsitzender Jagdgenossenschaft Seddin<br />
Kirchplatz 4, OT Seddin<br />
14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
zu senden.<br />
Frank Machuy<br />
Vorsitzender Jagdgenossenschaft<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Einladung der Jagdgenossenschaft Seddin zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
6. Wahl des Jagdpächters für die Zeit <strong>vom</strong> 01.04.2013 bis 30.04.2025<br />
(12 Jahre) für die Flächen der Jagdgenossenschaft Seddin<br />
7. Beschluss der Satzung der Jagdgenossenschaft Seddin ab Jagdjahr<br />
2013 nach § 10 und 11 des Brandenburgischen Jagdgesetzes<br />
8. sonstiges<br />
Um bei den Abstimmungen Stimmrecht zu erhalten, ist ein schriftlicher<br />
Nachweis über das Eigentum nachzuweisen (nicht älter als ½ Jahr).<br />
Dieser Nachweis ist beim Amtsgericht/ Grundbuchamt in Potsdam Hegelallee<br />
8 erhältlich.<br />
Frank Machuy<br />
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
18 10<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Sitzungsplan für das Jahr 2013 der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, der Ausschüsse<br />
und der Ortsbeiräte der OT Neuseddin, Kähnsdorf und Seddin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
GVS Hauptausschuss Bauausschuss Sozialausschuss Umweltausschuss Finanzausschuss Ortsbeirat Ortsbeirat<br />
abwechselnd Beratungsraum vorzugsweise abwechselnd abwechselnd <strong>Gemeinde</strong>verw. Neuseddin Seddin<br />
in den 3 OT <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Ortsteil NS in den 3 OT in den 3 OT im Ortsteil NS Seniorenraum <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Seddin<br />
19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00Uhr<br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
15.01.13 14.01.13 09.01.13 28.01.13 14.01.13<br />
19.02.13 11.02.13 04.02.13 13.02.13 12.02.13 18.02.13 08.02.13<br />
25.03.13<br />
23.04.13 15.0413 08.04.13 17.04.13 16.04.13 22.04.13 11.04.13<br />
27.05.13 14.05.13<br />
18.06.13 04.06.13 03.06.13 12.06.13 11.06.13 17.06.13 13.06.13<br />
26.08.13 (b. B.)<br />
24.09.13 16.09.13 02.09.13 18.09.13 17.09.13 23.09.13 12.09.13<br />
28.10.13 22.10.13<br />
26.11.13 18.11.13 04.11.13 20.11.13 19.11.13 25.11.13 14.11.13<br />
10.12.13 02.12.13 04.12.13 09.12.13 05.12.13
30. Januar 2013 Nr. 1<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 19 11<br />
Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück<br />
Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
gratuliert im Februar herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute<br />
zum 91. Geburtstag Anna Cikrit im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 90. Geburtstag Liesbeth Haseloff im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 87. Geburtstag Emilie Menhardt im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 85. Geburtstag Hanna Bode im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 84. Geburtstag Hildegard Jäschke im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 82. Geburtstag Harald Bielig im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 82. Geburtstag Georg Salmen im Ortsteil Seddin<br />
zum 75. Geburtstag Anni Holz im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 75. Geburtstag Renate Marquard im Ortsteil Neuseddin<br />
Ende des <strong>Amtsblatt</strong>es<br />
zum 75. Geburtstag Ingrid Gehrhardt im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 75. Geburtstag Dieter Lambrecht im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 75. Geburtstag Dieter Kaletka im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 70. Geburtstag Lothar Koch im Ortsteil Seddin<br />
zum 70. Geburtstag Horst Trzeczak im Ortsteil Seddin<br />
Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag<br />
veröffentlicht.
20 12<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Nr. 1 30. Januar 2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Neuseddin,Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Telefon: 033205/5360<br />
Telefax: 033205/53627<br />
E-Mail: info@seddiner-see.de<br />
Internet: www.seddiner-see.de<br />
Sprechzeiten in der Verwaltung<br />
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />
Freitag geschlossen<br />
Telefonnummern der Verwaltung<br />
Bereich App. Zimmer E-Mail<br />
Bürgermeister 5360 01 Zinke@seddiner-see.de<br />
Sekretariat<br />
Sekretärin 53617 01 Birgit-Gimbatschki@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Hauptamt 53649 01 Roswitha-Marschner@seddiner-see.de<br />
Hauptamt<br />
Hauptamtsleiterin 53624 03 Christiana-Altus@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung 53625 14 Marina-Bengsch@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Personal/Versicherung 53618 07 Kristina-Gueth@seddiner-see.de<br />
Kämmerei<br />
Kämmerin 53615 05 Marina-Zinke@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Steuern 53616 06 Petra-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Steuern 53623 06 Liane-Naujoks@seddiner-see.de<br />
Kassenverwalter 53614 04 Monika-Burkhardt@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Kämmerei 53613 08 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />
Bau- und Ordnungsamt<br />
Leiter des Bau- und Ordnungsamtes 53621 09 Bernd-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />
Sachgebietsleiter Bau 53622 12 Detlef-Kloos@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Bau 53611 13 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin<br />
Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten 53628 08 Birgit-Hirsch@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin<br />
Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz 53620 10 Ilona-Danneberg@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin<br />
Allgem. Ordnungsrecht,<br />
Ruhender Verkehr, Wohnungsvergabe 53619 09 Iris-Preuss@seddiner-see.de<br />
Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz<br />
Anschrift: Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, Tel.: 033204/391-84 oder -85<br />
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Freitag geschlossen