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Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See

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30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 13 5<br />

Der ca. 3 ha große nördliche Teil der ehemaligen Entenfarm soll als<br />

Wohngebiet entwickelt werden. Die baulichen Anlagen auf dem Gelände<br />

werden abgerissen und beseitigt. Die Straße An der Trift soll als<br />

Erschließungsstraße gesichert werden.<br />

Planungsrechtlich ist für die Entwicklung des Wohngebiets und seiner<br />

Erschließung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.<br />

2. Bekanntmachung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung<br />

des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Kähnsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat in ihrer Sitzung<br />

am 15. Januar 2013 mit Beschluss – Nr.: 03/Jan/2013 die öffentliche<br />

Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“<br />

mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.<br />

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der<br />

Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Prüfung und das Altlastengutachten<br />

sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange liegen <strong>vom</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stellt für diesen<br />

Bereich Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fremdenverkehr<br />

dar und muss im Parallelverfahren geändert werden. Die Festsetzung<br />

im Flächennutzungsplan für diese Fläche soll in das 3./4. Änderungsverfahren<br />

zum Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche geändert werden.<br />

11. Februar 2013 bis zum 13. März 2013<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin im Zimmer 13 in der 1. Etage während folgender<br />

Zeiten öffentlich aus:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />

Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und<br />

Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.

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