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Amtsblatt Nr.1 vom 30.01.2013 - Gemeinde Seddiner See

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30. Januar 2013 Nr. 1<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 15 7<br />

Beschluss: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen<br />

gemäß § 5.3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von<br />

27.700,00 € für Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener<br />

Str.“ in Kähnsdorf.<br />

Beschluss-Nr.: 30/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> stimmt den überplanmäßigen<br />

Aufwendungen in Höhe von 27.700,00 € für notwendige<br />

Instandsetzungsarbeiten an der „Stückener Straße“ in Kähnsdorf zu.<br />

Beschluss: Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange und der Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> zum<br />

Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“,<br />

Stand : April 2012<br />

Beschluss-Nr.: 31/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt die<br />

Abwägung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange<br />

und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

zum Entwurf des Bebauungsplans „Generationenpark am <strong>See</strong>“ gemäß<br />

der beigefügten Anlage. Die eingegangenen Stellungnahmen enthalten<br />

keine Bedenken, die der Planungsabsicht des Bebauungsplans entgegenstehen.<br />

Hinweise und Anregungen sind im Entwurf zum Bebauungsplan<br />

eingearbeitet worden.<br />

Beschluss: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“<br />

Beschluss-Nr.: 32/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> beschließt<br />

aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz <strong>vom</strong> 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509), den Bebauungsplan<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> für die Flurstücke<br />

Gemarkung Seddin, Flur 2 , Flurstücke 496, 495 (anteilig) und 58<br />

(anteilig) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) als<br />

Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem.<br />

§ 10 Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist<br />

anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung<br />

während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangt werden kann.<br />

Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />

gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3./4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong><br />

<strong>See</strong> und Beschluss über die anschließende öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss-Nr.: 33/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />

Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3./4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> gem.<br />

der beigefügten Anlage.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Entwurf der 3./4. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />

Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />

Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Beschluss: Abwägung der Belange der Behörden- und Trägerbeteiligung<br />

gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum<br />

Bebauungsplan „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />

Beschluss-Nr.: 34/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und<br />

Anregungen aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum<br />

Bebauungsplan „Kiefernweg“ gemäß der beigefügten Anlage.<br />

Beschluss: Verkleinerung und Teilung des Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin<br />

Beschluss-Nr.: 35/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans „Kiefernweg“ im Ortsteil Neuseddin zu verkleinern<br />

und zu teilen. Es entstehen die Bebauungspläne:<br />

„Kiefernweg Teil I – Gewerbegebiet“ (umfasst die Gewerbegebietsfestsetzungen)<br />

und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ (umfasst die Festsetzungen<br />

für die Wohnbauflächen).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Bebauungspläne „Kiefernweg<br />

Teil I – Gewerbegebiet“ und „Kiefernweg Teil II – Wohngebiet“ als<br />

eigenständige Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)<br />

(Bebauungsplan der Innenentwicklung) weiter zu führen.<br />

Beschluss: öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kiefernweg<br />

I – Gewerbegebiet“ im Ortsteil Neuseddin gem. § 3Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Beschluss-Nr.: 36/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Bebauungsplan „Kiefernweg<br />

I – Gewerbegebiet“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen<br />

und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren<br />

Schritte.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt <strong>vom</strong> 8. November 2012 bis zum 10.<br />

Dezember 2012 zu folgenden Zeiten:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr,<br />

sowie nach Vereinbarung.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Es ist der Ort, an dem sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />

kann, bekannt zu machen. Des Weiteren ist bekannt zu machen,<br />

dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung<br />

äußern kann.<br />

Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“ für<br />

das Gelände nördlich des Lärchenweges und südlich der Wohnbebauung<br />

„Lindenring“<br />

Beschluss-Nr.: 37/Sep/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt für den 2,2 ha großen Geltungsbereich<br />

(entsprechend Anlage) zwischen dem Lärchenweg und der Wohnbebauung<br />

„Lindenring“ die Aufstellung des Bebauungsplans „Lärchenweg“.

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