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Schuleingangsphase hier: Orientierungshilfen für ... - GEW Thüringen

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<strong>Schuleingangsphase</strong><br />

<strong>hier</strong>: <strong>Orientierungshilfen</strong> <strong>für</strong> die Schulen und Staatlichen Schulämter<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

1.) Das novellierte ThürSchulG und das ThürFSG sind ab dem 1. August 2003 gültig.<br />

2.) Nach § 3 Abs. 1 ThürSchulG und § 6 Abs. 1 ThürFSG können Schüler in die Grundschule<br />

oder in Förderzentren, die den Bildungsgang der Grundschule führen, eingeschult werden.<br />

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung können in die in<br />

Satz 1 genannten Schulen oder in die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />

Entwicklung eingeschult werden.<br />

3.) Voraussetzung <strong>für</strong> die Einschulung in die Förderzentren, die den Bildungsgang<br />

Grundschule führen oder in das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />

Entwicklung ist ein sonderpädagogisches Gutachten.<br />

4.) In der ThürSchulO ist die <strong>Schuleingangsphase</strong> verankert.<br />

Kerngedanke der <strong>Schuleingangsphase</strong> ist, dass Schüler je nach ihrem Entwicklungsstand 1 bis<br />

3 Jahr lernen können, um danach in die Klasse 3 versetzt zu werden.<br />

Diese zeitlich variabel zu handhabende Beschulungsdauer, ein auf differenziertes Lernen<br />

ausgerichteter Unterricht und die Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen<br />

Dienste der Förderzentren oder andere geeignet Lehrkräfte ermöglichen es, dass Schüler mit<br />

Lern- und Entwicklungserschwernissen aufgrund unterschiedlichster Genese<br />

entwicklungsfördernde schulische Bedingungen vorfinden.<br />

Priorität hat daher die Einschulung in die Grundschule.<br />

Unterstützung und Hilfe wird verwirklicht durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienst,<br />

sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Grundschullehrer<br />

und Erzieher, die über einschlägige Erfahrungen bei der Unterrichtung und Förderung von<br />

Schülern mit Lern- und Entwicklungserschwernissen haben.<br />

Sonderpädagogische Gutachten und Förderpläne<br />

1.) Für Kinder, bei denen vor der Einschulung ein sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

vorliegt, wird ein sonderpädagogisches Gutachten gefertigt. Das gilt <strong>für</strong> alle<br />

Förderschwerpunkte. Förderpläne werden auf der Grundlage der sonderpädagogischen<br />

Gutachten erstellt.<br />

2.) Für Schüler, deren Lern- und Entwicklungserschwernisse sich erst im Laufe der<br />

Beschulung herausstellen, werden individuelle Förderpläne erstellt. Das<br />

sonderpädagogische Gutachten wird auf der Grundlage einer Langzeitdiagnose zum Ende<br />

der Schulbesuchzeit in der <strong>Schuleingangsphase</strong> gefertigt.<br />

Elternmitwirkung<br />

Nachdem das schulische Bedingungsgefüge durch die betroffenen Schulen und das Staatliche<br />

Schulamt abgeklärte wurde, sind die Eltern als wichtigste Partner in die Gespräche und<br />

Beratungen <strong>für</strong> eine Entscheidung zur Einschulung einzubeziehen. Vor allem durch<br />

kompetente Beratung, der Transparenz des Vorhabens und der Entscheidungen sind die Eltern<br />

als verantwortlicher Erziehungsträger <strong>für</strong> den angestrebten, <strong>für</strong> das Kind am günstigsten<br />

erscheinenden Beschulungsweg zu gewinnen.


Ressourcenvergabe<br />

Es ist davon auszugehen, das 4,5 % der Schüler Probleme im Lernen, in der sprachlichen<br />

Entwicklung und/oder in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben.<br />

Für 4,5 % der Gesamtschülerzahl einer Jahrgangsstufe werden daher den Staatlichen<br />

Schulämtern pauschal Stunden nach dem Faktor der Förschule zugewiesen, beginnend zum<br />

Schuljahr 2003/04 mit den Klassenstufen 1 und 2.<br />

Die Ressourcen <strong>für</strong> Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den<br />

Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische<br />

Entwicklung werden über den Faktor in der Verwaltungsvorschrift <strong>für</strong> die Schuljahre 2003/04<br />

hinzugerechnet.<br />

Vorgehensweise vor Ort<br />

1.) Das SSA hat den Überblick über die <strong>für</strong> die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie<br />

emotionale und soziale Entwicklung pauschal zugewiesenen und durch weitere<br />

Einzelgutachten in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung und<br />

körperliche und motorische Entwicklung entstandenen sonderpädagogischen Ressourcen.<br />

2.) Grund- und Förderschulreferenten entwickeln gemeinsam mit den betroffenen Schulen<br />

eine Strategie, wie dem einzelnen Kind,<br />

- durch welche Fördermaßnahmen,<br />

- abgesichert durch welche Personen und Zusammenarbeitsformen,<br />

- an welchem Lernort (konkrete Schule, Klasse, Lehrer und sonstige Bedinungsgefüge)<br />

der Schulanfang optimal gestaltet werden kann.<br />

3.) Dieser Prozess des gemeinsamen Beratens, unter welchen Bedingungen an welchem Ort<br />

das Kind günstigste Voraussetzungen <strong>für</strong> seine Entwicklung und <strong>für</strong> das schulische<br />

Lernen vorfindet, ist von elementarer Bedeutung <strong>für</strong> das Gelingen des Schulanfangs.<br />

4.) Für die Umsetzung und Verantwortungszuweisungen gelten die Regelungen der<br />

Thüringer Schulgesetze.<br />

5.) Für die Umsetzung ist darauf zu achten, dass die Eigenverantwortung der Schulen und<br />

darin arbeitenden Lehrkräfte gestärkt, Spielraum <strong>für</strong> das Handeln ermöglicht und dieser<br />

Prozess schulaufsichtlich begleitet wird.<br />

Zusätzliche Bemerkungen<br />

• An Förderzentren, die nur den Bildungsgang zur Lernförderung führen, werden keine<br />

Klassen 1 und 2 neu eingerichtet. Die derzeit vorhandenen Diagnose-Förderklassen<br />

werden weitergeführt und laufen aus.

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