Schuleingangsphase hier: Orientierungshilfen für ... - GEW Thüringen
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<strong>Schuleingangsphase</strong><br />
<strong>hier</strong>: <strong>Orientierungshilfen</strong> <strong>für</strong> die Schulen und Staatlichen Schulämter<br />
Gesetzliche Regelungen<br />
1.) Das novellierte ThürSchulG und das ThürFSG sind ab dem 1. August 2003 gültig.<br />
2.) Nach § 3 Abs. 1 ThürSchulG und § 6 Abs. 1 ThürFSG können Schüler in die Grundschule<br />
oder in Förderzentren, die den Bildungsgang der Grundschule führen, eingeschult werden.<br />
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung können in die in<br />
Satz 1 genannten Schulen oder in die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />
Entwicklung eingeschult werden.<br />
3.) Voraussetzung <strong>für</strong> die Einschulung in die Förderzentren, die den Bildungsgang<br />
Grundschule führen oder in das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />
Entwicklung ist ein sonderpädagogisches Gutachten.<br />
4.) In der ThürSchulO ist die <strong>Schuleingangsphase</strong> verankert.<br />
Kerngedanke der <strong>Schuleingangsphase</strong> ist, dass Schüler je nach ihrem Entwicklungsstand 1 bis<br />
3 Jahr lernen können, um danach in die Klasse 3 versetzt zu werden.<br />
Diese zeitlich variabel zu handhabende Beschulungsdauer, ein auf differenziertes Lernen<br />
ausgerichteter Unterricht und die Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen<br />
Dienste der Förderzentren oder andere geeignet Lehrkräfte ermöglichen es, dass Schüler mit<br />
Lern- und Entwicklungserschwernissen aufgrund unterschiedlichster Genese<br />
entwicklungsfördernde schulische Bedingungen vorfinden.<br />
Priorität hat daher die Einschulung in die Grundschule.<br />
Unterstützung und Hilfe wird verwirklicht durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienst,<br />
sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Grundschullehrer<br />
und Erzieher, die über einschlägige Erfahrungen bei der Unterrichtung und Förderung von<br />
Schülern mit Lern- und Entwicklungserschwernissen haben.<br />
Sonderpädagogische Gutachten und Förderpläne<br />
1.) Für Kinder, bei denen vor der Einschulung ein sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
vorliegt, wird ein sonderpädagogisches Gutachten gefertigt. Das gilt <strong>für</strong> alle<br />
Förderschwerpunkte. Förderpläne werden auf der Grundlage der sonderpädagogischen<br />
Gutachten erstellt.<br />
2.) Für Schüler, deren Lern- und Entwicklungserschwernisse sich erst im Laufe der<br />
Beschulung herausstellen, werden individuelle Förderpläne erstellt. Das<br />
sonderpädagogische Gutachten wird auf der Grundlage einer Langzeitdiagnose zum Ende<br />
der Schulbesuchzeit in der <strong>Schuleingangsphase</strong> gefertigt.<br />
Elternmitwirkung<br />
Nachdem das schulische Bedingungsgefüge durch die betroffenen Schulen und das Staatliche<br />
Schulamt abgeklärte wurde, sind die Eltern als wichtigste Partner in die Gespräche und<br />
Beratungen <strong>für</strong> eine Entscheidung zur Einschulung einzubeziehen. Vor allem durch<br />
kompetente Beratung, der Transparenz des Vorhabens und der Entscheidungen sind die Eltern<br />
als verantwortlicher Erziehungsträger <strong>für</strong> den angestrebten, <strong>für</strong> das Kind am günstigsten<br />
erscheinenden Beschulungsweg zu gewinnen.
Ressourcenvergabe<br />
Es ist davon auszugehen, das 4,5 % der Schüler Probleme im Lernen, in der sprachlichen<br />
Entwicklung und/oder in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben.<br />
Für 4,5 % der Gesamtschülerzahl einer Jahrgangsstufe werden daher den Staatlichen<br />
Schulämtern pauschal Stunden nach dem Faktor der Förschule zugewiesen, beginnend zum<br />
Schuljahr 2003/04 mit den Klassenstufen 1 und 2.<br />
Die Ressourcen <strong>für</strong> Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den<br />
Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische<br />
Entwicklung werden über den Faktor in der Verwaltungsvorschrift <strong>für</strong> die Schuljahre 2003/04<br />
hinzugerechnet.<br />
Vorgehensweise vor Ort<br />
1.) Das SSA hat den Überblick über die <strong>für</strong> die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie<br />
emotionale und soziale Entwicklung pauschal zugewiesenen und durch weitere<br />
Einzelgutachten in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung und<br />
körperliche und motorische Entwicklung entstandenen sonderpädagogischen Ressourcen.<br />
2.) Grund- und Förderschulreferenten entwickeln gemeinsam mit den betroffenen Schulen<br />
eine Strategie, wie dem einzelnen Kind,<br />
- durch welche Fördermaßnahmen,<br />
- abgesichert durch welche Personen und Zusammenarbeitsformen,<br />
- an welchem Lernort (konkrete Schule, Klasse, Lehrer und sonstige Bedinungsgefüge)<br />
der Schulanfang optimal gestaltet werden kann.<br />
3.) Dieser Prozess des gemeinsamen Beratens, unter welchen Bedingungen an welchem Ort<br />
das Kind günstigste Voraussetzungen <strong>für</strong> seine Entwicklung und <strong>für</strong> das schulische<br />
Lernen vorfindet, ist von elementarer Bedeutung <strong>für</strong> das Gelingen des Schulanfangs.<br />
4.) Für die Umsetzung und Verantwortungszuweisungen gelten die Regelungen der<br />
Thüringer Schulgesetze.<br />
5.) Für die Umsetzung ist darauf zu achten, dass die Eigenverantwortung der Schulen und<br />
darin arbeitenden Lehrkräfte gestärkt, Spielraum <strong>für</strong> das Handeln ermöglicht und dieser<br />
Prozess schulaufsichtlich begleitet wird.<br />
Zusätzliche Bemerkungen<br />
• An Förderzentren, die nur den Bildungsgang zur Lernförderung führen, werden keine<br />
Klassen 1 und 2 neu eingerichtet. Die derzeit vorhandenen Diagnose-Förderklassen<br />
werden weitergeführt und laufen aus.