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Landesschulbehörde Auf der Hude 2 21339 Lüneburg ...

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Nie<strong>der</strong>sächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover<br />

<strong>Landesschulbehörde</strong><br />

<strong>Auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Hude</strong> 2<br />

<strong>21339</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Schulleiterinnen und Schulleiter <strong>der</strong> öff.<br />

allgemein bildenden und berufsbildenden<br />

Schulen des Landes<br />

Dienstgebäude/<br />

Paketanschrift<br />

Schiffgraben 12<br />

30159 Hannover<br />

Nächste U-Bahn-Stationen<br />

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Aegidientorplatz<br />

Telefon<br />

(05 11) 1 20-0<br />

Telefax<br />

(05 11) 1 20-74 50<br />

E-Mail<br />

poststelle@mk.nie<strong>der</strong>sachsen.de*<br />

* nicht zugelassen für digital signierte<br />

und verschlüsselte Dokumente<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />

Kultusministerium<br />

per E-Mail direkt!<br />

Bearbeitet von<br />

Alke Bödeker<br />

E-Mail: alke.boedeker@mk.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover<br />

34- 84 000 7261 07.07.2008<br />

Unterrichtsversorgung im Jahr 2009;<br />

hier: Ausgleichsphase <strong>der</strong> verpflichtenden Arbeitszeitkonten<br />

Bezug: - Verordnung über die Arbeitszeit <strong>der</strong> Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr)<br />

Anlage<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

gemäß <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über die Arbeitszeit <strong>der</strong> Lehrkräfte an<br />

öffentlichen Schulen vom 1. Juni 2008 können Lehrkräfte auf Antrag die Ausgleichsphase <strong>der</strong><br />

verpflichtenden Arbeitszeitkonten flexibel gestalten.<br />

Im Zusammenhang mit den Planungen <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung zum 2.Schulhalbjahr des<br />

Schuljahres 2008/2009 sowie zum Schuljahresbeginn 2009/10 ist es erfor<strong>der</strong>lich, einen Über-<br />

blick zu gewinnen,<br />

- welche Lehrkräfte, die nach bisheriger Regelung im Laufe des Jahres 2009 in die Aus-<br />

gleichsphase eingetreten wären, verbindlich einen Antrag auf vom neuen Regelfall ab-<br />

weichende Gestaltung <strong>der</strong> Ausgleichsphase stellen und<br />

- welche Lehrkräfte, die bereits die Ansparphase beendet haben o<strong>der</strong> diese bis spätes-<br />

tens Ende des Schuljahres 2008/2009 beenden, verbindlich einen Antrag auf Aus-<br />

gleichszahlung stellen.<br />

Die beiden Fallgruppen ergeben sich gemäß § 5 Abs. 1-3 ArbZVO-Lehr (i.d.F.v. 02.08.2004)<br />

wie folgt:<br />

Bankverbindung<br />

Konto-Nr. 106 021 710<br />

Norddeutsche Landesbank Hannover<br />

(BLZ 250 500 00)


Die Ansparphase beenden im Jahr 2009:<br />

-2-<br />

- zum Ende des 1.Schulhalbjahres, diejenigen Lehrkräfte, die<br />

o zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 1998/1999 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben<br />

o<strong>der</strong><br />

o im Laufe des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2008/2009 das 50. Lebensjahr vollen-<br />

den.<br />

- zum Ende des 2. Schulhalbjahres<br />

o alle Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, För<strong>der</strong>schulen und Ge-<br />

samtschulen und<br />

o die Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, die<br />

zum Schuljahr 1999/2000 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben o<strong>der</strong><br />

im Laufe des 2. Schulhalbjahres des Schuljahres 2009/2010 das 50. Lebensjahr<br />

vollenden.<br />

In die Ausgleichsphase eingetreten wären nach bisheriger Regelung im Jahr 2009:<br />

- zum Beginn des 2.Schulhalbjahres, diejenigen Lehrkräfte, die<br />

o zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 1998/1999 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben<br />

o<strong>der</strong><br />

o im Laufe des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2008/2009 das 55. Lebensjahr vollen-<br />

den.<br />

- zum Beginn des Schuljahres 2009/2010<br />

o alle Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, För<strong>der</strong>schulen und Ge-<br />

samtschulen<br />

o die Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, die<br />

zum Schuljahr 1999/2000 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben o<strong>der</strong><br />

im Laufe des 2. Schulhalbjahres des Schuljahres 2009/2010 das 55. Lebensjahr<br />

vollenden.<br />

Anträge auf Auszahlung können alle Lehrkräfte stellen, die die Ansparphase beendet haben<br />

und sich noch nicht in <strong>der</strong> Ausgleichsphase befinden.<br />

Die betreffenden Lehrkräfte werden gebeten, mit beigefügtem Formular einen Antrag auf<br />

dem Dienstweg an die <strong>Landesschulbehörde</strong> bis zum 15.September 2008 zu stellen.


-3-<br />

Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, die Erhebung im izn-portal zum Aus-<br />

gleich des Arbeitszeitkontos bis zum 15.September zu melden. Folgende Daten werden für alle<br />

Lehrkräfte erbeten:<br />

• individueller Beginn des verpflichtenden Arbeitszeitkontos<br />

• Summe <strong>der</strong> bis Ende des Schuljahres 2007/2008 insgesamt angesparten Stunden pro<br />

Woche<br />

• Summe <strong>der</strong> bis Ende des Schuljahres 2007/2008 insgesamt ausgeglichenen Stunden pro<br />

Woche.<br />

• Gestaltung des Ausgleichs. Hierzu werden folgende Hinweise gegeben:<br />

o Lehrkräfte, die bereits vor dem Schuljahr 2008/2009 mit dem Ausgleich entspre-<br />

chend <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben, gleichen gemäß dem Regelfall aus.<br />

o Einzutragen ist die verbindliche Entscheidung aller Lehrkräfte, die nach bisheriger<br />

Regelung spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in die Ausgleichsphase<br />

eingetreten wären.<br />

o Erfasst werden weiterhin die verbindlichen Anträge <strong>der</strong> Lehrkräfte, die im Jahr 2009<br />

in die Ausgleichsphase eingetreten wären. Bei Lehrkräften, die bis zum 15.09.2008<br />

keinen Antrag stellen, erfolgt <strong>der</strong> Ausgleich gemäß neuem Regelfall.<br />

o Bei den Lehrkräften, die nach den bisherigen Regelungen ab 2010 in die Aus-<br />

gleichsphase eingetreten wären, handelt es sich um eine Vorabfrage <strong>der</strong> Entschei-<br />

dung.<br />

Fehlanzeige ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zukünftig wird die Erhebung zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos im Rahmen <strong>der</strong> Erhebung<br />

zur Statistik nach Schuljahresbeginn erfolgen. In <strong>der</strong> Erhebung zur Statistik sind auch die ver-<br />

bindlichen Anträge auf Ausgleich o<strong>der</strong> Ausgleichszahlung <strong>der</strong> Lehrkräfte zu melden, die im<br />

darauf folgenden Jahr in die Ausgleichsphase eingetreten wären bzw. nach Ende <strong>der</strong> Anspar-<br />

phase die Auszahlung beantragen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im <strong>Auf</strong>trage<br />

Dempwolf

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