Landesschulbehörde Auf der Hude 2 21339 Lüneburg ...
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Nie<strong>der</strong>sächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover<br />
<strong>Landesschulbehörde</strong><br />
<strong>Auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Hude</strong> 2<br />
<strong>21339</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Schulleiterinnen und Schulleiter <strong>der</strong> öff.<br />
allgemein bildenden und berufsbildenden<br />
Schulen des Landes<br />
Dienstgebäude/<br />
Paketanschrift<br />
Schiffgraben 12<br />
30159 Hannover<br />
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Telefon<br />
(05 11) 1 20-0<br />
Telefax<br />
(05 11) 1 20-74 50<br />
E-Mail<br />
poststelle@mk.nie<strong>der</strong>sachsen.de*<br />
* nicht zugelassen für digital signierte<br />
und verschlüsselte Dokumente<br />
Nie<strong>der</strong>sächsisches<br />
Kultusministerium<br />
per E-Mail direkt!<br />
Bearbeitet von<br />
Alke Bödeker<br />
E-Mail: alke.boedeker@mk.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover<br />
34- 84 000 7261 07.07.2008<br />
Unterrichtsversorgung im Jahr 2009;<br />
hier: Ausgleichsphase <strong>der</strong> verpflichtenden Arbeitszeitkonten<br />
Bezug: - Verordnung über die Arbeitszeit <strong>der</strong> Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr)<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
gemäß <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über die Arbeitszeit <strong>der</strong> Lehrkräfte an<br />
öffentlichen Schulen vom 1. Juni 2008 können Lehrkräfte auf Antrag die Ausgleichsphase <strong>der</strong><br />
verpflichtenden Arbeitszeitkonten flexibel gestalten.<br />
Im Zusammenhang mit den Planungen <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung zum 2.Schulhalbjahr des<br />
Schuljahres 2008/2009 sowie zum Schuljahresbeginn 2009/10 ist es erfor<strong>der</strong>lich, einen Über-<br />
blick zu gewinnen,<br />
- welche Lehrkräfte, die nach bisheriger Regelung im Laufe des Jahres 2009 in die Aus-<br />
gleichsphase eingetreten wären, verbindlich einen Antrag auf vom neuen Regelfall ab-<br />
weichende Gestaltung <strong>der</strong> Ausgleichsphase stellen und<br />
- welche Lehrkräfte, die bereits die Ansparphase beendet haben o<strong>der</strong> diese bis spätes-<br />
tens Ende des Schuljahres 2008/2009 beenden, verbindlich einen Antrag auf Aus-<br />
gleichszahlung stellen.<br />
Die beiden Fallgruppen ergeben sich gemäß § 5 Abs. 1-3 ArbZVO-Lehr (i.d.F.v. 02.08.2004)<br />
wie folgt:<br />
Bankverbindung<br />
Konto-Nr. 106 021 710<br />
Norddeutsche Landesbank Hannover<br />
(BLZ 250 500 00)
Die Ansparphase beenden im Jahr 2009:<br />
-2-<br />
- zum Ende des 1.Schulhalbjahres, diejenigen Lehrkräfte, die<br />
o zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 1998/1999 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben<br />
o<strong>der</strong><br />
o im Laufe des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2008/2009 das 50. Lebensjahr vollen-<br />
den.<br />
- zum Ende des 2. Schulhalbjahres<br />
o alle Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, För<strong>der</strong>schulen und Ge-<br />
samtschulen und<br />
o die Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, die<br />
zum Schuljahr 1999/2000 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben o<strong>der</strong><br />
im Laufe des 2. Schulhalbjahres des Schuljahres 2009/2010 das 50. Lebensjahr<br />
vollenden.<br />
In die Ausgleichsphase eingetreten wären nach bisheriger Regelung im Jahr 2009:<br />
- zum Beginn des 2.Schulhalbjahres, diejenigen Lehrkräfte, die<br />
o zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 1998/1999 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben<br />
o<strong>der</strong><br />
o im Laufe des 1. Schulhalbjahres des Schuljahres 2008/2009 das 55. Lebensjahr vollen-<br />
den.<br />
- zum Beginn des Schuljahres 2009/2010<br />
o alle Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, För<strong>der</strong>schulen und Ge-<br />
samtschulen<br />
o die Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, die<br />
zum Schuljahr 1999/2000 mit <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben o<strong>der</strong><br />
im Laufe des 2. Schulhalbjahres des Schuljahres 2009/2010 das 55. Lebensjahr<br />
vollenden.<br />
Anträge auf Auszahlung können alle Lehrkräfte stellen, die die Ansparphase beendet haben<br />
und sich noch nicht in <strong>der</strong> Ausgleichsphase befinden.<br />
Die betreffenden Lehrkräfte werden gebeten, mit beigefügtem Formular einen Antrag auf<br />
dem Dienstweg an die <strong>Landesschulbehörde</strong> bis zum 15.September 2008 zu stellen.
-3-<br />
Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, die Erhebung im izn-portal zum Aus-<br />
gleich des Arbeitszeitkontos bis zum 15.September zu melden. Folgende Daten werden für alle<br />
Lehrkräfte erbeten:<br />
• individueller Beginn des verpflichtenden Arbeitszeitkontos<br />
• Summe <strong>der</strong> bis Ende des Schuljahres 2007/2008 insgesamt angesparten Stunden pro<br />
Woche<br />
• Summe <strong>der</strong> bis Ende des Schuljahres 2007/2008 insgesamt ausgeglichenen Stunden pro<br />
Woche.<br />
• Gestaltung des Ausgleichs. Hierzu werden folgende Hinweise gegeben:<br />
o Lehrkräfte, die bereits vor dem Schuljahr 2008/2009 mit dem Ausgleich entspre-<br />
chend <strong>der</strong> Ansparphase begonnen haben, gleichen gemäß dem Regelfall aus.<br />
o Einzutragen ist die verbindliche Entscheidung aller Lehrkräfte, die nach bisheriger<br />
Regelung spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in die Ausgleichsphase<br />
eingetreten wären.<br />
o Erfasst werden weiterhin die verbindlichen Anträge <strong>der</strong> Lehrkräfte, die im Jahr 2009<br />
in die Ausgleichsphase eingetreten wären. Bei Lehrkräften, die bis zum 15.09.2008<br />
keinen Antrag stellen, erfolgt <strong>der</strong> Ausgleich gemäß neuem Regelfall.<br />
o Bei den Lehrkräften, die nach den bisherigen Regelungen ab 2010 in die Aus-<br />
gleichsphase eingetreten wären, handelt es sich um eine Vorabfrage <strong>der</strong> Entschei-<br />
dung.<br />
Fehlanzeige ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Zukünftig wird die Erhebung zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos im Rahmen <strong>der</strong> Erhebung<br />
zur Statistik nach Schuljahresbeginn erfolgen. In <strong>der</strong> Erhebung zur Statistik sind auch die ver-<br />
bindlichen Anträge auf Ausgleich o<strong>der</strong> Ausgleichszahlung <strong>der</strong> Lehrkräfte zu melden, die im<br />
darauf folgenden Jahr in die Ausgleichsphase eingetreten wären bzw. nach Ende <strong>der</strong> Anspar-<br />
phase die Auszahlung beantragen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im <strong>Auf</strong>trage<br />
Dempwolf