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Unsere Wirtschaft 01/2013 - Wirtschaftsjunioren Coburg

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Umfassend informiert<br />

Die Reform<br />

der Zwangsvollstreckung<br />

Dieser Titel informiert umfassend<br />

über die Reform der Zwangsvollstreckung.<br />

Themen sind unteranderem:<br />

Alle Änderungen bei der<br />

Sachaufklärung und bei den Rechtsfolgen<br />

ergebnisloser Vollstreckung; neue<br />

Möglichkeiten bei der Informationsbeschaffung<br />

- insbesondere<br />

für<br />

den Gläubiger;<br />

Modernisierung<br />

des Verfahrens<br />

und die Neugestaltung<br />

des<br />

Schuldnerverzeichnisses;<br />

Zahlreiche Änderungen im allgemeinen<br />

Vollstreckungsrecht. Zusätzlich<br />

werden online folgende Arbeitshilfen<br />

zur Verfügung gestellt: Anträge<br />

auf Erlass eines Pfändungs- und<br />

Überweisungsbeschlusses, Rechtsbehelfs-<br />

und Widerspruchsschreiben,<br />

Checkliste: Effektives Vollstreckungsverfahren,<br />

Gesetzesmaterialien.<br />

„Die Reform der Zwangsvollstreckung“,<br />

Haufe Verlag, 1. Aufl age 2<strong>01</strong>3, 178<br />

Seiten, ISBN: 978-3-448-09944-7;<br />

Bestell-Nr. E07931, 39,95 € <br />

Augen auf bei diesem Angebot!<br />

IHK warnt vor Adressbuchschwindel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“<br />

Vorsicht Falle: Aktuell berichten etliche<br />

Unternehmen im <strong>Wirtschaft</strong>sraum<br />

<strong>Coburg</strong> von dubiosen Angeboten<br />

zu kostenpfl ichtigen Eintragungen in<br />

Online-Branchenverzeichnissen. Verzeichnisse,<br />

deren Nutzen und Reichweite<br />

zumindest fragwürdig sind.<br />

Eine sogenannte „Gewerbeauskunft-<br />

Zentrale.de“ verschickt derzeit<br />

namens einer „GWE-<strong>Wirtschaft</strong>sinformations<br />

GmbH“ derartige Angebote.<br />

Selbst die IHK zu <strong>Coburg</strong> erhält die<br />

fragwürdigen Schreiben und warnt vor<br />

diesem „Adressbuchschwindel“. „Wir erhalten<br />

in jeder Woche mehrere Anfragen<br />

von verunsicherten Empfängern solcher<br />

Schreiben“, sagt Frank Jakobs, Leiter des<br />

Bereichs Recht der IHK.<br />

Die Schreiben der „Gewerbeauskunft-<br />

Zentrale.de“ wirken beim fl üchtigen Betrachten<br />

nahezu amtlich. Die Empfänger<br />

werden aufgefordert, bestimmte Daten<br />

zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder<br />

zu korrigieren. Doch es ist Vorsicht geboten:<br />

In der rechten Textspalte wird – allerdings<br />

in kleinerem Schriftgrad – erklärt,<br />

dass es um ein kostenpfl ichtiges „Eintragungsangebot<br />

zur Empfehlung Ihres Betriebes“<br />

geht. Erst weiter unten stehen<br />

Entgeltgrenzen um 50 € erhöht Änderungen bei Minijobs seit 1. Januar 2<strong>01</strong>3<br />

Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>3 sind Neuregelungen<br />

im Bereich der geringfügig<br />

entlohnten Beschäftigung und bei<br />

Beschäftigungen in der Gleitzone<br />

(Mini- und Midijobs) in Kraft getreten.<br />

Dabei wurden u. a. die Entgeltgrenzen<br />

um jeweils 50 € auf 450<br />

bzw. 850 € erhöht.<br />

Die Neuregelungen bei Mini- und<br />

Midijobs sehen im Einzelnen folgende<br />

Punkte vor:<br />

• Anhebung der Entgeltgrenze bei den<br />

Minijobs von 400 auf 450 €.<br />

• auf zwei Jahre befristete Ausnahmeregelung<br />

für bestehende Beschäf-<br />

tigungsverhältnisse im Bereich von<br />

400,<strong>01</strong> bis 450 €, die durch die Anhebung<br />

der Entgeltgrenze zu Minijobs<br />

und somit den Schutz in der Kranken-<br />

und Arbeitslosenversicherung verlieren<br />

würden. Diese bleiben bis Ende 2<strong>01</strong>4<br />

Gleitzonenbeschäftigte nach bisherigem<br />

Recht.<br />

• Einführung einer Versicherungspfl icht<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

für nach Inkrafttreten der Neuregelung<br />

begründete geringfügig entlohnte<br />

Beschäftigungsverhältnisse (für den<br />

Bestand bleibt es bei der Versicherungsfreiheit<br />

mit der Möglichkeit, die<br />

Beiträge aufzustocken).<br />

der Preis für die Eintragung, bezeichnet<br />

als „Marketingbeitrag“, und deren Laufzeit<br />

von zwei Jahren.<br />

Mit dieser Aufmachung haben die Versender<br />

des Schreibens auf ein BGH-Urteil<br />

reagiert: Darin heißt es unter anderem,<br />

dass wesentliche Vertragsbestandteile,<br />

wie beispielsweise Preise und Laufzeiten,<br />

nicht irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) versteckt werden<br />

dürfen. Gerade bei kleineren Firmen<br />

passiert es, dass im hektischen Tagesgeschäft<br />

ohne genaue Prüfung unterschrieben<br />

und zurückgesendet wird. Somit<br />

kommt ein gültiger Vertrag zustande,<br />

und genau darauf zielt diese Masche ab.<br />

Wer unterschrieben hat, sich aber getäuscht<br />

fühlt, kann den Vertrag wegen<br />

arglistiger Täuschung oder Irrtum anfechten.<br />

Jurist Jakobs rät: „Senden Sie<br />

Ihre Anfechtungs- oder Kündigungserklärung<br />

im Original an den Adressbuchverlag!<br />

Bewahren Sie die Kopie aus<br />

Beweisgründen unbedingt auf!“ Außerdem<br />

sollte der Vertrag fristlos gekündigt<br />

werden. „Sie vermeiden so eine meist im<br />

Kleingedruckten versteckte automatische<br />

Verlängerung des Vertrags.“ Wer bereits<br />

bezahlt hat, sollte im Zuge der Anfechtung<br />

sein Geld zurückfordern. <br />

• Möglichkeit der geringfügig entlohnt<br />

Beschäftigten, sich von der Rentenversicherungspfl<br />

icht befreien zu lassen.<br />

• Anhebung der Entgeltgrenze bei den<br />

Midijobs von 800 auf 850 €.<br />

• Zweijährige Übergangsregelung für<br />

bestehende Beschäftigungsverhältnisse<br />

im Bereich von 800,<strong>01</strong> bis 850 €,<br />

so dass für diese weiterhin die „normale“<br />

Sozialversicherungspfl icht gilt,<br />

verbunden mit der Möglichkeit, die<br />

Gleitzonenregelung zu wählen. <br />

Information<br />

www.minijob-zentrale.de<br />

Recht<br />

<strong>Unsere</strong> <strong>Wirtschaft</strong> 1-2/2<strong>01</strong>3<br />

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