Unsere Wirtschaft 01/2013 - Wirtschaftsjunioren Coburg
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Umfassend informiert<br />
Die Reform<br />
der Zwangsvollstreckung<br />
Dieser Titel informiert umfassend<br />
über die Reform der Zwangsvollstreckung.<br />
Themen sind unteranderem:<br />
Alle Änderungen bei der<br />
Sachaufklärung und bei den Rechtsfolgen<br />
ergebnisloser Vollstreckung; neue<br />
Möglichkeiten bei der Informationsbeschaffung<br />
- insbesondere<br />
für<br />
den Gläubiger;<br />
Modernisierung<br />
des Verfahrens<br />
und die Neugestaltung<br />
des<br />
Schuldnerverzeichnisses;<br />
Zahlreiche Änderungen im allgemeinen<br />
Vollstreckungsrecht. Zusätzlich<br />
werden online folgende Arbeitshilfen<br />
zur Verfügung gestellt: Anträge<br />
auf Erlass eines Pfändungs- und<br />
Überweisungsbeschlusses, Rechtsbehelfs-<br />
und Widerspruchsschreiben,<br />
Checkliste: Effektives Vollstreckungsverfahren,<br />
Gesetzesmaterialien.<br />
„Die Reform der Zwangsvollstreckung“,<br />
Haufe Verlag, 1. Aufl age 2<strong>01</strong>3, 178<br />
Seiten, ISBN: 978-3-448-09944-7;<br />
Bestell-Nr. E07931, 39,95 € <br />
Augen auf bei diesem Angebot!<br />
IHK warnt vor Adressbuchschwindel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“<br />
Vorsicht Falle: Aktuell berichten etliche<br />
Unternehmen im <strong>Wirtschaft</strong>sraum<br />
<strong>Coburg</strong> von dubiosen Angeboten<br />
zu kostenpfl ichtigen Eintragungen in<br />
Online-Branchenverzeichnissen. Verzeichnisse,<br />
deren Nutzen und Reichweite<br />
zumindest fragwürdig sind.<br />
Eine sogenannte „Gewerbeauskunft-<br />
Zentrale.de“ verschickt derzeit<br />
namens einer „GWE-<strong>Wirtschaft</strong>sinformations<br />
GmbH“ derartige Angebote.<br />
Selbst die IHK zu <strong>Coburg</strong> erhält die<br />
fragwürdigen Schreiben und warnt vor<br />
diesem „Adressbuchschwindel“. „Wir erhalten<br />
in jeder Woche mehrere Anfragen<br />
von verunsicherten Empfängern solcher<br />
Schreiben“, sagt Frank Jakobs, Leiter des<br />
Bereichs Recht der IHK.<br />
Die Schreiben der „Gewerbeauskunft-<br />
Zentrale.de“ wirken beim fl üchtigen Betrachten<br />
nahezu amtlich. Die Empfänger<br />
werden aufgefordert, bestimmte Daten<br />
zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder<br />
zu korrigieren. Doch es ist Vorsicht geboten:<br />
In der rechten Textspalte wird – allerdings<br />
in kleinerem Schriftgrad – erklärt,<br />
dass es um ein kostenpfl ichtiges „Eintragungsangebot<br />
zur Empfehlung Ihres Betriebes“<br />
geht. Erst weiter unten stehen<br />
Entgeltgrenzen um 50 € erhöht Änderungen bei Minijobs seit 1. Januar 2<strong>01</strong>3<br />
Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>3 sind Neuregelungen<br />
im Bereich der geringfügig<br />
entlohnten Beschäftigung und bei<br />
Beschäftigungen in der Gleitzone<br />
(Mini- und Midijobs) in Kraft getreten.<br />
Dabei wurden u. a. die Entgeltgrenzen<br />
um jeweils 50 € auf 450<br />
bzw. 850 € erhöht.<br />
Die Neuregelungen bei Mini- und<br />
Midijobs sehen im Einzelnen folgende<br />
Punkte vor:<br />
• Anhebung der Entgeltgrenze bei den<br />
Minijobs von 400 auf 450 €.<br />
• auf zwei Jahre befristete Ausnahmeregelung<br />
für bestehende Beschäf-<br />
tigungsverhältnisse im Bereich von<br />
400,<strong>01</strong> bis 450 €, die durch die Anhebung<br />
der Entgeltgrenze zu Minijobs<br />
und somit den Schutz in der Kranken-<br />
und Arbeitslosenversicherung verlieren<br />
würden. Diese bleiben bis Ende 2<strong>01</strong>4<br />
Gleitzonenbeschäftigte nach bisherigem<br />
Recht.<br />
• Einführung einer Versicherungspfl icht<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
für nach Inkrafttreten der Neuregelung<br />
begründete geringfügig entlohnte<br />
Beschäftigungsverhältnisse (für den<br />
Bestand bleibt es bei der Versicherungsfreiheit<br />
mit der Möglichkeit, die<br />
Beiträge aufzustocken).<br />
der Preis für die Eintragung, bezeichnet<br />
als „Marketingbeitrag“, und deren Laufzeit<br />
von zwei Jahren.<br />
Mit dieser Aufmachung haben die Versender<br />
des Schreibens auf ein BGH-Urteil<br />
reagiert: Darin heißt es unter anderem,<br />
dass wesentliche Vertragsbestandteile,<br />
wie beispielsweise Preise und Laufzeiten,<br />
nicht irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) versteckt werden<br />
dürfen. Gerade bei kleineren Firmen<br />
passiert es, dass im hektischen Tagesgeschäft<br />
ohne genaue Prüfung unterschrieben<br />
und zurückgesendet wird. Somit<br />
kommt ein gültiger Vertrag zustande,<br />
und genau darauf zielt diese Masche ab.<br />
Wer unterschrieben hat, sich aber getäuscht<br />
fühlt, kann den Vertrag wegen<br />
arglistiger Täuschung oder Irrtum anfechten.<br />
Jurist Jakobs rät: „Senden Sie<br />
Ihre Anfechtungs- oder Kündigungserklärung<br />
im Original an den Adressbuchverlag!<br />
Bewahren Sie die Kopie aus<br />
Beweisgründen unbedingt auf!“ Außerdem<br />
sollte der Vertrag fristlos gekündigt<br />
werden. „Sie vermeiden so eine meist im<br />
Kleingedruckten versteckte automatische<br />
Verlängerung des Vertrags.“ Wer bereits<br />
bezahlt hat, sollte im Zuge der Anfechtung<br />
sein Geld zurückfordern. <br />
• Möglichkeit der geringfügig entlohnt<br />
Beschäftigten, sich von der Rentenversicherungspfl<br />
icht befreien zu lassen.<br />
• Anhebung der Entgeltgrenze bei den<br />
Midijobs von 800 auf 850 €.<br />
• Zweijährige Übergangsregelung für<br />
bestehende Beschäftigungsverhältnisse<br />
im Bereich von 800,<strong>01</strong> bis 850 €,<br />
so dass für diese weiterhin die „normale“<br />
Sozialversicherungspfl icht gilt,<br />
verbunden mit der Möglichkeit, die<br />
Gleitzonenregelung zu wählen. <br />
Information<br />
www.minijob-zentrale.de<br />
Recht<br />
<strong>Unsere</strong> <strong>Wirtschaft</strong> 1-2/2<strong>01</strong>3<br />
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