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Amtsblatt Ausgabe 51/2012 - Hiltpoltstein

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Veranstaltungskalender Januar / Februar 2013<br />

Den Veranstaltungskalender finden Sie unter den Vereinsnachrichten.<br />

Bericht über die 77. öffentliche Sitzung<br />

des Stadtrates vom 29. November <strong>2012</strong><br />

Vereidigung von Herr Bernd Hofmann als Feldgeschworener<br />

im Bereich der Gemarkung Thuisbrunn: Herr<br />

Bernd Hofmann wurde vom Ersten Bürgermeister mit der dafür<br />

vorgeschriebenen Eidesformel vereidigt. Erster Bürgermeister<br />

Wolf wünschte Herrn Hofmann viel Erfolg und auch Freude an<br />

seinem Amt als Feldgeschworener.<br />

Bauleitplanung des Marktes Igensdorf: Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Ziegeleistraße“; hier: Beteiligung gem. § 4<br />

Abs. 2 BauGB – Entwurf: Die Bauleitplanung des Marktes<br />

Igensdorf wurde zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden<br />

nicht erhoben.<br />

Vorstellung der Dringlichkeitsliste für Straßensanierungsmaßnahmen:<br />

Die Dringlichkeitsliste wurde dem Stadtrat vorgestellt.<br />

Sobald die Kosten für die einzelnen Maßnahmen feststehen<br />

wird die Liste erneut im Stadtrat behandelt. Bis dahin können die<br />

Stadträte noch weitere Straßen für die Aufnahme in die Liste<br />

vorschlagen.<br />

Anzeige einer Hochfrequenzanlage 91322 Gräfenberg,<br />

Gmk. Walkersbrunn, Fl.-Nr. 1092/1; NY1728 Gräfenberg 1:<br />

Die Anzeige wurde bekanntgegeben.<br />

Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Versorgungseinheit<br />

(BOS-Digitalfunk); Sachstandsbericht: Sämtliche nötigen<br />

Grundstücksgeschäfte wurden abgeschlossen. Die Vermessungen<br />

wurden mit dem Vermessungsamt durchgesprochen und werden<br />

demnächst durchgeführt. Die Freigabe für den nötigen Wegebau<br />

erfolgte vom Staatlichen Bauamt. Wann die Arbeiten durchgeführt<br />

werden, steht aus Witterungsgründen noch nicht fest. Bezüglich<br />

einer eventuellen Kostenbeteiligung durch die Stadt Gräfenberg<br />

gibt es noch keine schriftliche Stellungnahme aus München.<br />

Erlass einer Ergänzungssatzung „Thuisbrunn West“ (Bauvorhaben<br />

Markus und Sandra Bauer): Der Stadtrat nahm den<br />

Sachstand bezüglich der Bauleitplanung zur Schaffung von<br />

Baurecht für das Grundstück Flur-Nr. 416 Gemarkung Thuisbrunn<br />

zur Kenntnis und ist mit der Aufstellung einer Ergänzungssatzung<br />

gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einverstanden.<br />

Bericht über die 78. öffentliche Sitzung<br />

des Stadtrates vom 13. Dezember <strong>2012</strong><br />

Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege<br />

- hier Aufnahme der Scheune auf Fl. Nr. 95 Gmkg. Gräfenberg<br />

in die Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler; Eigentümer: Herr<br />

Dr. Ulrich Frings: Die Stadt Gräfenberg ist mit der Aufnahme<br />

in die Denkmalliste einverstanden und stellt das Einvernehmen<br />

nach Art. 2 DSchG her.<br />

Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids Nr. 20050883<br />

zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage auf Fl.Nr.<br />

1640 Gemarkung Thuisbrunn; Antragsteller: Andrea Igel:<br />

Mit der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung besteht<br />

Einverständnis.<br />

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP); Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs:<br />

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Änderung des Entwurfs<br />

des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vom 28.11.<strong>2012</strong>.<br />

Zum Entwurf des LEP <strong>2012</strong> wird von Seiten der Stadt<br />

Gräfenberg Folgendes beantragt:<br />

a. Die Stadt Gräfenberg muss als zentraler Ort erhalten bleiben.<br />

Der Regionale Planungsverband wird daher aufgefordert, nach<br />

Änderung des LEP Gräfenberg als Grundzentrum einzustufen.<br />

b. Die Zielformulierung im Kapitel 3 Siedlungsstruktur, Ziffer<br />

3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist für die<br />

Gemeinden noch flexibler zu formulieren. Die Zielformulierung<br />

in der vorliegenden Form verstößt nach Auffassung der Gemeinde<br />

gegen Art. 83 Abs. 1 und 4 der Bayer. Verfassung, gegen Art. 28<br />

des Grundgesetzes und gegen § 1a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 1<br />

Abs. 7 BauGB. Auf die vorstehende Begründung wird Bezug<br />

genommen<br />

Auslaufen des Stromlieferungsvertrages mit der Fa. E.ON<br />

Bayern AG zum 31.12.2013; hier: Strombeschaffung über<br />

den Bayerischen Gemeindetag mittels Bündelausschreibung<br />

bzw. Rahmenvereinbarung: Zum 31.12.2013 laufen bei den<br />

meisten Kommunen und Zweckverbänden die Stromlieferungsverträge<br />

aus. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach intensiver<br />

Prüfung und Durchführung einer Mitgliederumfrage entschlossen<br />

erstmals anzubieten, dass die zukünftigen Stromlieferanten über<br />

Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2014-2016 ermittelt<br />

werden.<br />

Bei einem Beitritt hätte die Stadt Gräfenberg selbst die<br />

haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung von mindestens<br />

drei Vergleichsangeboten zu berücksichtigen. Die Bündelausschreibungen<br />

würde die KUBUS Kommunalberatung und Service<br />

GmbH durchführen. Abänderungen bei der Losbildung und bei<br />

den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Hauptund<br />

Nebenangeboten sind nicht möglich.<br />

Aufgrund der Aufteilung der Strombeschaffung zwischen Stadt<br />

und Kommunalunternehmen ist in Gräfenberg hauptsächlich die<br />

Straßenbeleuchtung betroffen. Der Stadtrat hat beschlossen, die<br />

Rahmenvereinbarung des Bayerischen Gemeindetages abzuwarten<br />

und eigenständige Angebote einzuholen.<br />

Ansprache des Ersten Bürgermeisters Werner Wolf zum<br />

Jahresschluss:<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, sehr geehrte<br />

Gäste!<br />

Das Jahr <strong>2012</strong> neigt sich dem Ende.<br />

Mit der heutigen Sitzung beenden wir unsere Arbeit für das<br />

laufende Jahr. In guter Tradition will ich einen kurzen Rückblick<br />

auf dieses Jahr halten.<br />

Von den besonderen nationalen und internationalen Ereignissen<br />

des Jahres <strong>2012</strong>, wie z.B. den Rücktritt von Bundespräsident<br />

Wulff, die Fußball-EM in Polen und der Ukraine sowie die Olympischen<br />

Spiele in London oder gar der nicht enden wollenden<br />

internationalen Finanzkrise abgesehen, konnten wir gemeinsam<br />

in Gräfenberg – trotz finanzieller Notlage –in diesem Jahr einige<br />

Maßnahmen angehen, weiter voranbringen oder auch abschließen.<br />

In der ersten Sitzung des Jahres <strong>2012</strong>, am 19. Januar, trat unser<br />

Kollege Alfred Lanzendörfer sein Amt als Stadtrat an und wurde<br />

dementsprechend vereidigt. Lieber Alfred, ich denke, du fühlst<br />

dich in unseren Reihen wohl und hast dich mittlerweile gut eingearbeitet.<br />

Eine der größten Baumaßnahmen in der Geschichte der Stadt<br />

Gräfenberg, nämlich der Neubau der Wasserversorgung, einhergehend<br />

mit den Kanalbaumaßnahmen in Walkersbrunn, konnten<br />

im Frühjahr fortgesetzt und die Ortsnetze in diesem Jahr so gut<br />

wie fertig gestellt werden. Planungsänderungen gab es im KUG<br />

beim Bau bzw. Umbau der Hochbehälter in Walkersbrunn. Der<br />

Bau eines zweiten Hochbehälters wurde aus Kostengründen aufgegeben.<br />

Lediglich der Umbau des bestehenden Hochbehälters<br />

erfolgt im kommenden Jahr; die Hochzone wird über eine Druckerhöhungsanlage<br />

versorgt.<br />

Nach einer mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsphase<br />

errichtete die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg mit<br />

hervorragender staatlicher Unterstützung aber auch mit Kostenbeteiligung<br />

der Stadt Gräfenberg unsere zweigruppige Kinderkrippe<br />

in Gräfenberg; sie ging im September in Betrieb. Erfreut können<br />

wir hierzu feststellen, dass diese Einrichtung so gut wie voll<br />

besetzt ist.<br />

Nachdem der Bedarf an Betreuung unterdreijähriger Kinder<br />

auch in unserer Kindervilla Thuisbrunn besteht, ist nun die Stadt<br />

Gräfenberg gefordert, dort eine eingruppige Kinderkrippe zu<br />

errichten, nachdem sich unsere eigentlich sehr kostengünstigen<br />

Planungen für den Umbau im bestehenden Kindergarten aus<br />

brandschutzrechtlichen Gründen leider nicht umsetzen ließen.<br />

Auch da können wir mit einer großzügigen staatlichen Förderung<br />

rechnen.<br />

Die im Jahr 2011 begonnene Maßnahme der Städtebauförderung<br />

mit der Sanierung des zweiten Bauabschnitts der Stadtmauersanierung<br />

konnte wiederum dank honoriger Förderung durch

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