muster - GRS-Batterien
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Leitfaden zum Meldebogen<br />
1. Meldepflichtige Absätze<br />
Alle Batterieabsätze innerhalb Deutschlands sind meldepflichtig (§ 2, Abs. 2 und 4 BattV). Ausnahmen<br />
davon sind unter Punkt 2 dargestellt.<br />
2. Nicht meldepflichtige Batterieabsätze<br />
a) Direktexport durch Nutzer<br />
Auslandsabsätze seitens der Nutzer sind grundsätzlich nicht meldepflichtig.<br />
b) Export durch Kunden<br />
<strong>Batterien</strong>, die von einem Kunden des Nutzers ins Ausland geliefert werden, sind grundsätzlich nicht<br />
meldepflichtig, sofern der jeweilige Nutzer den Nachweis, dass die <strong>Batterien</strong> tatsächlich ausgeführt<br />
worden sind, in der Weise führt, dass durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden/Exporteur<br />
sichergestellt ist, dass der im Nutzervertrag vorgesehene Treuhänder die Ausfuhr bei dem Exporteur<br />
überprüfen kann. Eine Mustervereinbarung der Zusatzvereinbarung zum Vertrag erhalten Sie bei<br />
Bedarf bei <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> unter Tel.: 040/23 77 89 10 oder unter weyand@grs-batterien.de<br />
c) Nutzer hat ein eigenes Rücknahmesystem im Sinne von § 4 Abs. 3 BattV<br />
Nur wenn ein Nutzer ein eigenes Rücknahmesystem im Sinne von § 4 Abs. 3 BattV für einen Teil der<br />
von ihm in Verkehr gebrachten <strong>Batterien</strong> (für spezielle <strong>Batterien</strong> oder besondere Verwendungsarten)<br />
eingerichtet hat, ist er bezüglich dieser Batterieabsätze nicht meldepflichtig. Bei der zuständigen<br />
Behörde muss dieses eigene Rücknahmesystem angemeldet werden (§ 10 Abs. 2 BattV). <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong><br />
ist gemäß § 3 Abs. 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Nutzervertrag hierüber zu<br />
informieren.<br />
d) Kunde ist für die vom Nutzer gelieferten <strong>Batterien</strong> Hersteller im Sinne der Batterieverordnung<br />
(z. B. OEM – private Label)<br />
Der Kunde ist dann Hersteller der gelieferten <strong>Batterien</strong> im Sinne der Batterieverordnung, wenn die<br />
gelieferten <strong>Batterien</strong> mit dem Namen des Kunden versehen sind oder er aus den Zellen <strong>Batterien</strong><br />
fertigt, die er mit seinem Namen versieht. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde <strong>Batterien</strong> mit dem Label<br />
des Nutzers in Geräte einbaut. Diese Absätze sind nicht meldepflichtig. Allerdings hat der Kunde<br />
seinen Verpflichtungen aus der Batterieverordnung nachzukommen, indem er <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> nutzt<br />
oder ein eigenes Rücknahmesystem einrichtet. Letzteres hat er bei der zuständigen Behörde gem.<br />
§ 10 Abs. 2 BattV anzumelden. Die Anmeldung sollte der Nutzer vom Kunden anfordern.<br />
e) Kunde ist ein Nutzer von <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong><br />
Bei Batterieabsätzen an Kunden, die selbst Nutzer von <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> sind, muss eine Einigung zwischen<br />
Nutzer und Kunde darüber erfolgen, wer die Batterieabsätze meldet. Soweit der Kunde den<br />
Batterieabsatz meldet, kann die Absatzmenge bei dem Nutzer, der die <strong>Batterien</strong> liefert, um diese<br />
<strong>Batterien</strong> gekürzt werden.<br />
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