muster - GRS-Batterien
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1. Einleitung<br />
Wer ist <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>?<br />
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem <strong>Batterien</strong> (<strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>) organisiert die Rücknahme,<br />
Sortierung und Entsorgung verbrauchter Gerätebatterien gemäß § 4 (2) der Batterieverordnung. <strong>GRS</strong><br />
<strong>Batterien</strong> ist eine Non-Profit-Organisation, die von den Batterieherstellern Gillette (Duracell), Philips,<br />
Panasonic, Energizer, Saft, Sanyo Energy, Sony, VARTA sowie dem Zentralverband Elektrotechnik- und<br />
Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Mai 1998<br />
genehmigt wurde.<br />
Wer ist Hersteller/Importeur („Nutzer“) gemäß Batterieverordnung?<br />
Hersteller ist, wer in Deutschland <strong>Batterien</strong> herstellt oder herstellen lässt, unabhängig davon, ob oder<br />
mit welchem Markenzeichen er diese versieht. Bei <strong>Batterien</strong> ohne Markenzeichen gilt derjenige als<br />
Hersteller, der sie als Erster in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt auch für den Versandhandel.<br />
Hersteller ist ferner derjenige, der Geräte mit eingebauten <strong>Batterien</strong> herstellt oder in Verkehr bringt.<br />
Importeur ist, wer <strong>Batterien</strong>, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, auch im Versandhandel, in die<br />
Bundesrepublik Deutschland einführt und dort erstmals in Verkehr bringt.<br />
Rücknahmepflichten der Batterieverordnung<br />
Die Batterieverordnung schreibt die Rücknahmepflicht für insgesamt drei Gruppen vor:<br />
1. Handel: Jeder, der <strong>Batterien</strong> oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment hat, ist zur unentgeltlichen<br />
Annahme der Gerätebatterien von privaten Endverbrauchern verpflichtet.<br />
2. ÖRE (Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger): Es gibt in Deutschland verschiedene Übergabestellen<br />
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, an denen private sowie gewerbliche Endverbraucher<br />
alte <strong>Batterien</strong> unentgeltlich abgeben können.<br />
3. Hersteller und Importeure von Gerätebatterien: Diese sind verpflichtet, die <strong>Batterien</strong> vom Handel,<br />
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie gewerblichen Endverbrauchern unentgeltlich<br />
zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Rücknahmeverpflichtung kann<br />
erfüllt werden, indem der Hersteller oder Importeur die von ihm in Verkehr gebrachten <strong>Batterien</strong><br />
entweder individuell vom Markt nimmt oder sich einem gemeinsamen Rücknahmesystem<br />
anschließt.<br />
Wer sollte einen Vertrag mit <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> abschließen?<br />
a) Hersteller/Importeure von <strong>Batterien</strong>.<br />
b) Unternehmen, die <strong>Batterien</strong> unter Eigenmarken vertreiben.<br />
c) Unternehmen, die <strong>Batterien</strong> selbst importieren.<br />
d) Unternehmen, die Geräte mit <strong>Batterien</strong> herstellen, bzw. importieren oder/und in Deutschland<br />
in Verkehr bringen.<br />
e) Unternehmen, die Geräten <strong>Batterien</strong> beilegen und in Deutschland in Verkehr bringen. Hier bedarf<br />
es einer Abklärung zwischen Batterielieferant und Gerätehersteller/Importeur. Nur Letzterer kann<br />
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