Leitfaden für unsere Nachbarn nach § 11 der Störfallverordnung
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Werkstätten ( 4 )<br />
Die Werkstätten halten die Anlagen in Verfügungsbereitschaft. Durch regelmäßige<br />
Prüfungen von Maschinen und Anlagenteilen ist die ständige<br />
Funktion sicherheitsrelevanter Einrichtungen gewährleistet und Ausfälle<br />
werden vermieden.<br />
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Oben: Werkstattleiter Richard<br />
Pfaller bearbeitet ein Werkstück<br />
an <strong>der</strong> 100-Tonnen-Presse<br />
Links: Schweißarbeiten zur Instandhaltung<br />
<strong>der</strong> Verbrennungsanlage<br />
Rechts: Vier <strong>der</strong> insgesamt 14<br />
haupt- und 66 nebenamtlichen<br />
GSB-Feuerwehrleute: Uwe<br />
Trülzsch, Detlef Ramke, Jasmin<br />
Bartholomä und Stephan Krammer<br />
Werkfeuerwehr ( 5 )<br />
Die Werkfeuerwehr ist in ständiger Alarmbereitschaft. Sie verfügt über<br />
spezielle Ausrüstung <strong>für</strong> den sofortigen Erstangriff bei Entstehungsbränden<br />
und Stofffreisetzungen. Ihre Aufgabe besteht in <strong>der</strong> Begrenzung von<br />
Betriebsstörungen. Sie steht dazu in engem Kontakt mit <strong>der</strong> Betriebsleitung,<br />
die <strong>für</strong> den Alarmfall weitere Einsatzkräfte und Informationen im<br />
Rahmen des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans bereithält.<br />
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