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Leitfaden für unsere Nachbarn nach § 11 der Störfallverordnung

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Werkstätten ( 4 )<br />

Die Werkstätten halten die Anlagen in Verfügungsbereitschaft. Durch regelmäßige<br />

Prüfungen von Maschinen und Anlagenteilen ist die ständige<br />

Funktion sicherheitsrelevanter Einrichtungen gewährleistet und Ausfälle<br />

werden vermieden.<br />

16<br />

Oben: Werkstattleiter Richard<br />

Pfaller bearbeitet ein Werkstück<br />

an <strong>der</strong> 100-Tonnen-Presse<br />

Links: Schweißarbeiten zur Instandhaltung<br />

<strong>der</strong> Verbrennungsanlage<br />

Rechts: Vier <strong>der</strong> insgesamt 14<br />

haupt- und 66 nebenamtlichen<br />

GSB-Feuerwehrleute: Uwe<br />

Trülzsch, Detlef Ramke, Jasmin<br />

Bartholomä und Stephan Krammer<br />

Werkfeuerwehr ( 5 )<br />

Die Werkfeuerwehr ist in ständiger Alarmbereitschaft. Sie verfügt über<br />

spezielle Ausrüstung <strong>für</strong> den sofortigen Erstangriff bei Entstehungsbränden<br />

und Stofffreisetzungen. Ihre Aufgabe besteht in <strong>der</strong> Begrenzung von<br />

Betriebsstörungen. Sie steht dazu in engem Kontakt mit <strong>der</strong> Betriebsleitung,<br />

die <strong>für</strong> den Alarmfall weitere Einsatzkräfte und Informationen im<br />

Rahmen des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans bereithält.<br />

17

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