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Leitfaden für unsere Nachbarn nach § 11 der Störfallverordnung

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Das richtige Verhalten<br />

bei Störfällen<br />

Information <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>Störfallverordnung</strong> zum Entsorgungsbetrieb<br />

Baar-Ebenhausen<br />

1. Unsere Anschrift<br />

GSB – Son<strong>der</strong>abfall-Entsorgung Bayern GmbH<br />

Entsorgungsbetrieb Baar-Ebenhausen, Äußerer Ring 50,<br />

85107 Baar-Ebenhausen, Telefon 08453/91 – 0, Fax 08453/91 – 230,<br />

www.gsb-mbh.de, kontakt@gsb-mbh.de<br />

2. Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Dazu benannt ist <strong>der</strong> Störfallbeauftragte und Leiter <strong>der</strong> Stabsstelle Sicherheit,<br />

Umweltschutz und Managementsysteme <strong>der</strong> GSB<br />

4<br />

Bis 30. Juni 2013:<br />

Dr. rer. nat. Rudolf Müller<br />

Tel. 08453/91-216<br />

Fax 08453/91-333<br />

Mobil 0160/96952157<br />

rudolf.mueller@gsb-mbh.de<br />

Ab 1. Juli 2013:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Peter Bischoff<br />

Tel. 08453/91-155<br />

Fax 08453/91-84155<br />

Mobil 0160/96919753<br />

peter.bischoff@gsb-mbh.de<br />

3. Bestätigung zur <strong>Störfallverordnung</strong><br />

Der Betriebsbereich <strong>der</strong> Entsorgungsanlagen unterliegt <strong>der</strong> sogenannten<br />

Störfall-Verordnung. Der Betreiber hat dadurch die Pflicht, einen Sicherheitsbericht<br />

vorzulegen und einen Störfallbeauftragen zu bestellen. Ein<br />

Sicherheitsbericht liegt <strong>der</strong> zuständigen Behörde (Regierung von Oberbayern)<br />

vor.<br />

Das heißt: Vor Inbetriebnahme und bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen werden<br />

alle denkbaren Betriebszustände im Hinblick auf mögliche Gefahren <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter und Anwohner überprüft. Anschließend werden Sicherheitsmaßnahmen<br />

vorgeschlagen und umgesetzt. Diese sollen dazu beitragen,<br />

dass trotz eines beson<strong>der</strong>en Gefährdungspotentials Störfälle möglichst<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Die GSB hat in Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden ein detailliertes<br />

Sicherheitskonzept erarbeitet, um Störungen soweit möglich<br />

zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> auf das Betriebsgelände <strong>der</strong> GSB zu begrenzen. Betriebsabläufe<br />

werden über Betriebshandbücher geregelt und in Betriebstagebüchern<br />

dokumentiert. Sicherheitsberichte <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 9 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Störfallverordnung</strong><br />

werden erarbeitet, geprüft und fortgeschrieben.<br />

5

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