Leitfaden für unsere Nachbarn nach § 11 der Störfallverordnung
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Das richtige Verhalten<br />
bei Störfällen<br />
Information <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>Störfallverordnung</strong> zum Entsorgungsbetrieb<br />
Baar-Ebenhausen<br />
1. Unsere Anschrift<br />
GSB – Son<strong>der</strong>abfall-Entsorgung Bayern GmbH<br />
Entsorgungsbetrieb Baar-Ebenhausen, Äußerer Ring 50,<br />
85107 Baar-Ebenhausen, Telefon 08453/91 – 0, Fax 08453/91 – 230,<br />
www.gsb-mbh.de, kontakt@gsb-mbh.de<br />
2. Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
Dazu benannt ist <strong>der</strong> Störfallbeauftragte und Leiter <strong>der</strong> Stabsstelle Sicherheit,<br />
Umweltschutz und Managementsysteme <strong>der</strong> GSB<br />
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Bis 30. Juni 2013:<br />
Dr. rer. nat. Rudolf Müller<br />
Tel. 08453/91-216<br />
Fax 08453/91-333<br />
Mobil 0160/96952157<br />
rudolf.mueller@gsb-mbh.de<br />
Ab 1. Juli 2013:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Peter Bischoff<br />
Tel. 08453/91-155<br />
Fax 08453/91-84155<br />
Mobil 0160/96919753<br />
peter.bischoff@gsb-mbh.de<br />
3. Bestätigung zur <strong>Störfallverordnung</strong><br />
Der Betriebsbereich <strong>der</strong> Entsorgungsanlagen unterliegt <strong>der</strong> sogenannten<br />
Störfall-Verordnung. Der Betreiber hat dadurch die Pflicht, einen Sicherheitsbericht<br />
vorzulegen und einen Störfallbeauftragen zu bestellen. Ein<br />
Sicherheitsbericht liegt <strong>der</strong> zuständigen Behörde (Regierung von Oberbayern)<br />
vor.<br />
Das heißt: Vor Inbetriebnahme und bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen werden<br />
alle denkbaren Betriebszustände im Hinblick auf mögliche Gefahren <strong>für</strong><br />
Mitarbeiter und Anwohner überprüft. Anschließend werden Sicherheitsmaßnahmen<br />
vorgeschlagen und umgesetzt. Diese sollen dazu beitragen,<br />
dass trotz eines beson<strong>der</strong>en Gefährdungspotentials Störfälle möglichst<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Die GSB hat in Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden ein detailliertes<br />
Sicherheitskonzept erarbeitet, um Störungen soweit möglich<br />
zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> auf das Betriebsgelände <strong>der</strong> GSB zu begrenzen. Betriebsabläufe<br />
werden über Betriebshandbücher geregelt und in Betriebstagebüchern<br />
dokumentiert. Sicherheitsberichte <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 9 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Störfallverordnung</strong><br />
werden erarbeitet, geprüft und fortgeschrieben.<br />
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