Patienteninformation zum TK-Hausarzttarif - Hausärzteverband ...
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Außerdem werden Ihre Leistungs- und Abrechnungsdaten<br />
(<strong>zum</strong> Beispiel Arzneimittelverordnungen) bei der<br />
<strong>TK</strong> in einer separaten Datenbank zusammengeführt.<br />
Diese Daten sind fallbezogen, enthalten also insbesondere<br />
nicht mehr Ihren Namen oder sonstige persönliche<br />
Angaben. Im Einzelnen handelt es sich um Daten wie<br />
Versichertenart (<strong>zum</strong> Beispiel Rentner, Pflichtmitglied<br />
etc.), ambulante und stationäre Operationen (mit Diagnosen),<br />
Arbeitsunfähigkeitszeiten und -kosten (mit Diagnosen),<br />
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen (mit Diagnosen<br />
und Kosten), Häusliche Krankenpflege und<br />
Haushaltshilfe, Art und Kosten von verordneten Arznei-,<br />
Heil- und Hilfsmitteln, Fahrtkosten sowie Pflegeleistungen<br />
etc.. Diese pseudonymisierten Daten werden ausschließlich<br />
für das Versorgungs-, Kosten- und Qualitätscontrolling<br />
für die medizinische und ökonomische<br />
Verantwortung der teilnehmenden Ärzte sowie für wissenschaftliche<br />
Zwecke genutzt.<br />
Im Einzelfall kann für einen begrenzten Zeitraum eine<br />
Ent-Pseudonymisierung von Daten durchgeführt werden.<br />
Gründe hierfür können die Überprüfung von Programmierfehlern<br />
in der Datenbank oder der Hinweis auf<br />
eine mögliche Fehlversorgung sein. Nur in diesen Fällen<br />
wird von der <strong>TK</strong> der Personenbezug zu Ihren Daten<br />
wieder hergestellt.<br />
Seite 3<br />
Wissenschaftliche Begleitung<br />
Sollten der <strong>TK</strong>-<strong>Hausarzttarif</strong> oder Ihre Behandlungsdaten<br />
durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich<br />
bewertet werden, ist sichergestellt, dass Ihre Verordnungs-<br />
und Diagnosedaten nur pseudonymisiert weitergeleitet<br />
werden. Für das Institut sind die Daten anonym;<br />
ein Bezug zu Ihrer Person ist für das Institut sowie<br />
für jede weitere Nutzung dieser Daten ausgeschlossen.<br />
Die Gesamtergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung<br />
werden anschließend <strong>zum</strong> Beispiel in der Mitgliederzeitschrift<br />
veröffentlicht oder dienen der Kontrolle<br />
und Vergütung von Qualitätsindikatoren, die zu erbringen<br />
sich die Hausärzte verpflichtet haben.<br />
Schweigepflicht und Datenlöschung<br />
Im <strong>TK</strong>-<strong>Hausarzttarif</strong> ist die Einhaltung der ärztlichen<br />
Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und<br />
dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene<br />
Dokumentationen in der Arztpraxis finden<br />
die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung<br />
der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung.<br />
Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell<br />
gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der<br />
gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit<br />
§ 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an<br />
oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem <strong>TK</strong>-<strong>Hausarzttarif</strong><br />
gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht mehr benötigt werden beziehungsweise<br />
gelöscht werden müssen, spätestens jedoch<br />
zehn Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme am<br />
<strong>TK</strong>-<strong>Hausarzttarif</strong>.