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Dr. Arnold Knigge Besselstraße 37 28203 Bremen Bremen, 23 ...

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<strong>Dr</strong>. <strong>Arnold</strong> <strong>Knigge</strong><br />

<strong>Besselstraße</strong> <strong>37</strong><br />

<strong>28203</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Mitteilung für die Presse<br />

<strong>Bremen</strong>, <strong>23</strong>. Dezember 2009<br />

Erster eigenständiger Vertrag über hausarztzentrierte Versorgung in <strong>Bremen</strong><br />

Schiedsperson entscheidet über Inhalt des Vertrages für AOK-Versicherte<br />

In dem Schiedsverfahren zwischen der AOK <strong>Bremen</strong>/ Bremerhaven, dem Hausärzteverband<br />

<strong>Bremen</strong> und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft Köln hat heute <strong>Dr</strong>. <strong>Arnold</strong> <strong>Knigge</strong> als<br />

Schiedsperson den Inhalt des hausarztzentrierten Vertrages festgelegt. Für volljährige AOK-<br />

Versicherte gibt es danach ab 1.Januar 2010 eine eigenständige hausärztliche Versorgung<br />

mit Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Hausarztinternisten. Voraussetzung ist, dass<br />

die Ärzte an dieser eigenständigen Versorgung durch ausdrücklichen Beitritt teilnehmen. Die<br />

Versicherten müssen sich für mindestens ein Jahr an einen eingeschriebenen Hausarzt binden.<br />

Sie dürfen dann Fachärzte –mit Ausnahme von Augenärzten und Gynäkologen- nur mit<br />

Überweisung ihres Hausarztes aufsuchen. Für die Versorgung durch Kinder- und Jugendärzte<br />

gilt der Vertrag nicht. Für sie soll ein spezifischer Versorgungsvertrag abgeschlossen werden.<br />

Mit diesem ersten eigenständigen Vertrag über hausarztzentrierte Versorgung in <strong>Bremen</strong><br />

wird der gesetzliche Auftrag für AOK-Versicherte umgesetzt, eine besondere flächendeckende<br />

hausärztliche Versorgung anzubieten. Das Besondere dieser hausarztzentrierte<br />

Versorgung ist, dass sie außerhalb der kollektiven Regelversorgung der<br />

Kassenärztlichen Vereinigung beim Hausärzteverband und bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft<br />

angesiedelt ist. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass für<br />

die Hausärzte besondere Teilnahmevoraussetzungen gelten: Die Behandlung nach<br />

anerkannten Leitlinien, die Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie, die<br />

Erfüllung der Fortbildungspflicht und die Einführung eines Qualitätsmanagements. Der<br />

Gesetzgeber erhofft sich davon eine Qualitätsverbesserung und mehr Wirtschaftlichkeit<br />

in der gesundheitlichen Versorgung.<br />

Das Schiedsverfahren war in <strong>Bremen</strong> -wie in den meisten Regionen Deutschlands-<br />

notwendig geworden, nachdem die Verhandlungen zwischen der AOK <strong>Bremen</strong>/ Bremerhaven,<br />

dem Hausärzteverband <strong>Bremen</strong> und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft<br />

Köln bis zu der gesetzlich vorgesehenen Frist, dem 30.Juni 2009, zu keinem<br />

Konsens geführt hatten. Die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter hatte<br />

daraufhin als Rechtsaufsichtsbehörde <strong>Dr</strong>. <strong>Knigge</strong> zur Schiedsperson bestellt. Für die<br />

übrigen Bremer Kassen leitete das Bundesversicherungsamt als Bundesaufsichtsbehörde<br />

weitere Schiedsverfahren mit einer anderen Schiedsperson ein. Diese sind aber<br />

- wie die meisten der übrigen 1800 Verfahren deutschlandweit- noch nicht abgeschlossen.


Der nunmehr festgelegte hausärztliche Vertrag für AOK-Versicherte räumt den teilnehmenden<br />

Hausärzten eine besondere Rolle in der primärärztlichen Versorgung ihrer Patienten und<br />

in der Koordinierung und Steuerung ärztlicher Leistungen ein. Dieser besonderen Rolle entspricht<br />

ein eigenständiges Vergütungssystem, das mit verschiedenen neuen Pauschalen<br />

Anreize zu zielgenauerer medizinischer Behandlung und Leistungssteuerung geben soll.<br />

Doppeluntersuchungen sollen vermieden und eine rationale und transparente Arzneimittelverordnung<br />

soll erreicht werden. Für die eingeschriebenen AOK-Versicherten soll die längerfristige<br />

Bindung an einen Hausarzt zu höherer Wirksamkeit und Qualität der Behandlung<br />

führen. Vorbeugende und früherkennende Maßnahmen, etwa gegen Influenza, Bluthochdruck,<br />

Krebs oder bei älteren Patienten gegen Osteoporose, sollen einen besonderen Stellenwert<br />

einnehmen. Das Gleiche gilt für die besondere Betreuung von chronisch Kranken<br />

und die post-operative Behandlung von Patienten nach schwerwiegenden Operationen.<br />

Wichtig für berufstätige Versicherte ist auch die Pflicht des teilnehmenden Hausarztes, eine<br />

Abendsprechstunde bis mindestens 20.00 Uhr pro Woche oder eine Terminsprechstunde an<br />

Samstagen ohne zusätzliche Vergütung anzubieten. Der Hausarzt muss zahlreiche weitere<br />

Teilnahmevoraussetzungen in Form besonderer Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen<br />

erfüllen, etwa in der Psychosomatik. Er muss außerdem über eine apparative Mindestausstattung<br />

verfügen und z.B. ein Blutdruckmessgerät, ein Blutzuckermessgerät und ein EKG<br />

vorhalten. Diese zusätzlichen Anforderungen an den Hausarzt sollen die medizinische Versorgung<br />

der AOK-Versicherten verbessern und zu mehr Wirtschaftlichkeit führen.<br />

„Mit meiner Entscheidung zur inhaltlichen Festlegung des Vertrages für volljährige AOK-<br />

Versicherte habe ich auf der einen Seite die gesetzlichen Vorgaben für die hausarztzentrierte<br />

Versorgung umgesetzt,“ betonte <strong>Dr</strong>. <strong>Knigge</strong>. „Auf der anderen Seite habe ich mich um einen<br />

fairen Ausgleich der sehr unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartner bemüht.<br />

Beide Seiten müssen erhebliche Abstriche von ihren ursprünglichen Positionen hinnehmen.<br />

Das erreichte Ergebnis halte ich für beide Seiten für tragfähig und unter Berücksichtigung der<br />

zu erwartenden Struktureffekte auch für finanzierbar.“<br />

Hinweis: Für Rückfragen stehe ich unter 0421/700861 oder 0172/4138904 zur Verfügung.

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