BEGRÜNDUNG Entwurf Bebauungsplan Nr. 30 I c ... - Hemer
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das Plangebiet durch die bisherigen Nutzungen wie auch durch die geplanten Nutzungen<br />
fast vollständig versiegelt, eine flächige Versickerung vor Ort ist daher auch aufgrund<br />
der geplanten Nutzungsanforderungen nicht möglich.<br />
Die im Gebiet anfallenden Müllanteile und Abfälle sind in der für das gesamte Stadtgebiet<br />
geltenden Weise zu sammeln und zu recyceln bzw. zu entsorgen.<br />
Mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Stadtentwässerung <strong>Hemer</strong><br />
im Bereich der Einfahrt von der Bahnhofstraße auf das Gelände wird die Nutzung des<br />
Ver- und Entsorgungsnetzes gesichert. Die Ver- und Entsorgungsunternehmen werden<br />
während des Verfahrens beteiligt.<br />
Bei Erhalt der Leitungstrassen sind die gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken<br />
erforderlichen Schutzmaßnahmen wie z.B. Mindestabstände Baum/Leitung<br />
bzw. Schutzmaßnahmen bei Überbauung zu beachten.<br />
I.5.5 Grünordnung, ökologische Auswirkungen<br />
Im Gebiet sind keine hochwertigen Grünflächen vorhanden.<br />
Da der Bereich bereits vorher nahezu vollständig versiegelt war, werden keine Freiflächen<br />
in Anspruch genommen. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ist nicht ausgleichspflichtig gemäß § 13 a Abs. 2 S. 1 <strong>Nr</strong>. 4 Baugesetzbuch.<br />
Entlang der Bahnhofstraße ist eine Baumreihe mit dazwischen liegenden Rasenflächen<br />
angelegt, die den Parkplatz ansprechend von der Straße abgrenzt.<br />
I.5.6 Immissionsschutz<br />
Die Planung sieht eine Anlieferung der Waren am südlichen Gebäuderand in Form<br />
einer Rampe vor.<br />
Die vorherigen Planungen (Rampe im Osten) wurden bereits durch ein Immissionsschutzgutachten<br />
untersucht (Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Peter<br />
Buchholz, Hagen: Geräusch-Immissionsschutzgutachten, Projekt <strong>Nr</strong>. 10/139,<br />
31.03.2010)<br />
Aufgrund der Umplanung wurde auch das Gutachten angepasst. Für das Wohnhaus<br />
am Nöllenhof 4 ergibt sich eine Zunahme der einwirkenden Geräuschimmissionen. Da<br />
die Entfernung zwischen Anlieferung und dem Wohnhaus rund 80 m beträgt und der<br />
Immissionsort als Mischgebiet einzustufen ist, werden die Imissionsrichtwerte aber<br />
weiterhin eingehalten (vgl. Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Peter<br />
Buchholz, Hagen: Geräusch-Immissionsschutzgutachten, Projekt <strong>Nr</strong>. 10/139,<br />
31.03.2010, Ergänzung 03.02.2011, S. 2). Insgesamt sind durch die Änderungen der<br />
Planung und die Planung insgesamt keine Schallschutzmaßnahmen notwendig und<br />
das Vorhaben daher aus schalltechnsicher Sicht möglich.<br />
I.5.7 Altlasten / Geologische Besonderheiten / Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />
Die Altlastenfläche 04/067 befindet sich im Plangebiet und ragt geringfügig in das benachbarte<br />
Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>30</strong> II e hinein. Hierbei handelt es sich<br />
um eine Fläche, die inzwischen saniert ist. Die Lage der aktenkundigen Fläche ist im<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> gekennzeichnet. Darüber hinaus ist der <strong>Bebauungsplan</strong> mit einem<br />
entsprechenden Hinweis verbunden mit Verhaltensregeln bei der eventuellen Entdeckung<br />
von Altlasten versehen (Meldung beim Märkischen Kreis, Fachdienst 45 „Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz und Wasserbau“ als untere Bodenschutzbehörde).<br />
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