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BEGRÜNDUNG Entwurf Bebauungsplan Nr. 30 I c ... - Hemer

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das Plangebiet durch die bisherigen Nutzungen wie auch durch die geplanten Nutzungen<br />

fast vollständig versiegelt, eine flächige Versickerung vor Ort ist daher auch aufgrund<br />

der geplanten Nutzungsanforderungen nicht möglich.<br />

Die im Gebiet anfallenden Müllanteile und Abfälle sind in der für das gesamte Stadtgebiet<br />

geltenden Weise zu sammeln und zu recyceln bzw. zu entsorgen.<br />

Mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Stadtentwässerung <strong>Hemer</strong><br />

im Bereich der Einfahrt von der Bahnhofstraße auf das Gelände wird die Nutzung des<br />

Ver- und Entsorgungsnetzes gesichert. Die Ver- und Entsorgungsunternehmen werden<br />

während des Verfahrens beteiligt.<br />

Bei Erhalt der Leitungstrassen sind die gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken<br />

erforderlichen Schutzmaßnahmen wie z.B. Mindestabstände Baum/Leitung<br />

bzw. Schutzmaßnahmen bei Überbauung zu beachten.<br />

I.5.5 Grünordnung, ökologische Auswirkungen<br />

Im Gebiet sind keine hochwertigen Grünflächen vorhanden.<br />

Da der Bereich bereits vorher nahezu vollständig versiegelt war, werden keine Freiflächen<br />

in Anspruch genommen. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte <strong>Bebauungsplan</strong><br />

ist nicht ausgleichspflichtig gemäß § 13 a Abs. 2 S. 1 <strong>Nr</strong>. 4 Baugesetzbuch.<br />

Entlang der Bahnhofstraße ist eine Baumreihe mit dazwischen liegenden Rasenflächen<br />

angelegt, die den Parkplatz ansprechend von der Straße abgrenzt.<br />

I.5.6 Immissionsschutz<br />

Die Planung sieht eine Anlieferung der Waren am südlichen Gebäuderand in Form<br />

einer Rampe vor.<br />

Die vorherigen Planungen (Rampe im Osten) wurden bereits durch ein Immissionsschutzgutachten<br />

untersucht (Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Peter<br />

Buchholz, Hagen: Geräusch-Immissionsschutzgutachten, Projekt <strong>Nr</strong>. 10/139,<br />

31.03.2010)<br />

Aufgrund der Umplanung wurde auch das Gutachten angepasst. Für das Wohnhaus<br />

am Nöllenhof 4 ergibt sich eine Zunahme der einwirkenden Geräuschimmissionen. Da<br />

die Entfernung zwischen Anlieferung und dem Wohnhaus rund 80 m beträgt und der<br />

Immissionsort als Mischgebiet einzustufen ist, werden die Imissionsrichtwerte aber<br />

weiterhin eingehalten (vgl. Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Peter<br />

Buchholz, Hagen: Geräusch-Immissionsschutzgutachten, Projekt <strong>Nr</strong>. 10/139,<br />

31.03.2010, Ergänzung 03.02.2011, S. 2). Insgesamt sind durch die Änderungen der<br />

Planung und die Planung insgesamt keine Schallschutzmaßnahmen notwendig und<br />

das Vorhaben daher aus schalltechnsicher Sicht möglich.<br />

I.5.7 Altlasten / Geologische Besonderheiten / Denkmal- und Bodendenkmalpflege<br />

Die Altlastenfläche 04/067 befindet sich im Plangebiet und ragt geringfügig in das benachbarte<br />

Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>30</strong> II e hinein. Hierbei handelt es sich<br />

um eine Fläche, die inzwischen saniert ist. Die Lage der aktenkundigen Fläche ist im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> gekennzeichnet. Darüber hinaus ist der <strong>Bebauungsplan</strong> mit einem<br />

entsprechenden Hinweis verbunden mit Verhaltensregeln bei der eventuellen Entdeckung<br />

von Altlasten versehen (Meldung beim Märkischen Kreis, Fachdienst 45 „Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz und Wasserbau“ als untere Bodenschutzbehörde).<br />

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