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Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen - hhpBerlin

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Fassung September 2012 <strong>Evakuierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pflegeheimintensivstationen</strong><br />

EvAkuIErung<br />

<strong>von</strong> PflEgEhEImIntEnsIvstAtIonEn<br />

schutzzIElorIEntIErtE BrAndschutzkonzEPtE<br />

für IntEnsIvPflEgEEInrIchtungEn<br />

Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit auch deren Pflegebedürftigkeit.<br />

Schätzungsweise 28 % der über 80-Jährigen werden in zukunft<br />

auf Pflege angewiesen sein.<br />

insbesondere aus ökonomischen gründen wird eine Verlagerung der intensivmedizinisch<br />

zu betreuenden Pflegepatienten in entsprechend eingerichtete<br />

heime immer stärker vorangetrieben. Diese auslagerung aus den Krankenhäusern<br />

hat zur Folge, dass auch die entsprechende apparatemedizin in den<br />

Pflegeheimbereich verlegt werden muss. Dafür müssen die vorhandenen sicherheitstechnischen<br />

rahmenbedingungen der Krankenhäuser auf die Pflegeeinrichtungen<br />

übertragen werden.<br />

Während in den meisten Pflegeheimen <strong>von</strong> einer geringfügigen Mobilitätseinschränkung<br />

ausgegangen werden kann, muss man in intensivbereichen mit<br />

vollkommen selbstrettungsunfähigen Personen rechnen. zur brandschutztechnischen<br />

Sicherung <strong>von</strong> Pflegeheimen mit intensivbereichen gibt es spezielle bauliche<br />

regelungen, die über die anforderungen an Pflegeheime hinausgehen.<br />

1 rEchtlIchE grundlAgEn und rAhmEn-<br />

BEdIngungEn<br />

grundlage der brandschutztechnischen Betrachtungen waren richtlinien zur<br />

Klärung der Schutzziele sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser ziele. zusätzlich<br />

wurden die Erfordernisse der Medizintechnik aufgenommen, um darauf<br />

aufbauend die unterstützenden Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes<br />

festzustellen.<br />

Unter nutzung der vorhandenen geometrie einer bestehenden Einrichtung sowie<br />

der dort vorherrschenden organisatorischen rahmenbedingungen (Personalund<br />

Patientenzahlen) wurde eine Berechnung der räumungszeit nach dem<br />

Modell <strong>von</strong> torsten Wolf durchgeführt. auf der grundlage der <strong>von</strong> Wolf aufgeführten<br />

zeiten und unter empirischer Ermittlung der noch fehlenden zeiten wurde<br />

die räumungszeit einer gesamten Station ermittelt.<br />

auf Basis der so ermittelten erforderlichen <strong>Evakuierung</strong>szeit wurde ein Brandszenario<br />

mittels des Fire Dynamics Simulator (FDS) in der betrachteten geometrie<br />

eingearbeitet. Der simulierte Brand orientierte sich in Bezug auf die ausbruchszeit<br />

auf statistisch wahrscheinliche zeiten. Das Szenario wurde entsprechend<br />

eines Matratzenbrandversuches des Building and Fire research Laboratory<br />

angelegt. Die Wärmefreisetzungsrate und die Brandverlaufskurve wurden aus<br />

dem Versuch auf die Computersimulation übertragen.<br />

Die Entwicklung und die ausbreitung des rauches innerhalb der Station wurden<br />

dreimalig berechnet. Einerseits wurde die an dem Muster einer Verordnung über<br />

den Betrieb und Bau <strong>von</strong> Krankenhäusern angelehnte Bestandssituation betrachtet.<br />

andererseits wurden Vorkehrungen der Brandenburgischen Krankenhaus-<br />

und Pflegeheimbauverordnung, wie türen, die lokal über rauchmelder angesteuert<br />

werden und rauchdicht sind, beachtet. Die letzte und dritte Variante<br />

stellt die Berechnung der rauchentwicklung unter Einbeziehung einer rauchableitungsöffnung<br />

im Flur dar.<br />

auf grundlage dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der starken Mobilitätseinschränkungen<br />

der Patienten müssen die derzeit gültigen deutschen ansätze<br />

zur Bildung <strong>von</strong> rauchabschnitten, wie beispielsweise die nach Muster-Bauordnung<br />

zulässigen 30 Meter, als zu großzügig angesehen werden. Es gilt diese bei der<br />

ausbildung <strong>von</strong> intensivbereichen zu überdenken. Die österreichischen richtlinie<br />

trVB n 132 bietet alternativ maximal 20 Meter abstand in Krankenhausbereichen<br />

zwischen den rauchabschnittstrennungen an. Der größtmögliche abstand zwischen<br />

einer Patientenzimmertür und der rauchabschnittstrennung wird dort mit zehn<br />

Meter beziffert.<br />

Die auswirkung zu großer rauchabschnittsbildungen oder gar Brandabschnittstrennungen<br />

sowie die Verbesserung der Situation bei geringeren abschnittsgrößen<br />

lässt sich bereits bei der Verwendung der Berechnung der gehgeschwindigkeit<br />

nach den anerkannten handrechenverfahren <strong>von</strong> Predteteschenski<br />

und Milinski ableiten. Daraus ist zu schließen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

akzeptierte zeit bis zum Verlassen des Brandabschnittes bei maximal möglicher<br />

Personendichte rund viereinhalb Minuten beträgt.<br />

Beachtet man nun die Einschränkung der gehgeschwindigkeiten sowie das verminderte<br />

oder nicht mehr vorhandene Vermögen sich selbst zu retten, so wird<br />

der zurücklegbare Weg in diesem zeitfenster immens verkürzt. Dies bedeutet,<br />

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