Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen - hhpBerlin
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Fassung September 2012 <strong>Evakuierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pflegeheimintensivstationen</strong><br />
EvAkuIErung<br />
<strong>von</strong> PflEgEhEImIntEnsIvstAtIonEn<br />
schutzzIElorIEntIErtE BrAndschutzkonzEPtE<br />
für IntEnsIvPflEgEEInrIchtungEn<br />
Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit auch deren Pflegebedürftigkeit.<br />
Schätzungsweise 28 % der über 80-Jährigen werden in zukunft<br />
auf Pflege angewiesen sein.<br />
insbesondere aus ökonomischen gründen wird eine Verlagerung der intensivmedizinisch<br />
zu betreuenden Pflegepatienten in entsprechend eingerichtete<br />
heime immer stärker vorangetrieben. Diese auslagerung aus den Krankenhäusern<br />
hat zur Folge, dass auch die entsprechende apparatemedizin in den<br />
Pflegeheimbereich verlegt werden muss. Dafür müssen die vorhandenen sicherheitstechnischen<br />
rahmenbedingungen der Krankenhäuser auf die Pflegeeinrichtungen<br />
übertragen werden.<br />
Während in den meisten Pflegeheimen <strong>von</strong> einer geringfügigen Mobilitätseinschränkung<br />
ausgegangen werden kann, muss man in intensivbereichen mit<br />
vollkommen selbstrettungsunfähigen Personen rechnen. zur brandschutztechnischen<br />
Sicherung <strong>von</strong> Pflegeheimen mit intensivbereichen gibt es spezielle bauliche<br />
regelungen, die über die anforderungen an Pflegeheime hinausgehen.<br />
1 rEchtlIchE grundlAgEn und rAhmEn-<br />
BEdIngungEn<br />
grundlage der brandschutztechnischen Betrachtungen waren richtlinien zur<br />
Klärung der Schutzziele sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser ziele. zusätzlich<br />
wurden die Erfordernisse der Medizintechnik aufgenommen, um darauf<br />
aufbauend die unterstützenden Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes<br />
festzustellen.<br />
Unter nutzung der vorhandenen geometrie einer bestehenden Einrichtung sowie<br />
der dort vorherrschenden organisatorischen rahmenbedingungen (Personalund<br />
Patientenzahlen) wurde eine Berechnung der räumungszeit nach dem<br />
Modell <strong>von</strong> torsten Wolf durchgeführt. auf der grundlage der <strong>von</strong> Wolf aufgeführten<br />
zeiten und unter empirischer Ermittlung der noch fehlenden zeiten wurde<br />
die räumungszeit einer gesamten Station ermittelt.<br />
auf Basis der so ermittelten erforderlichen <strong>Evakuierung</strong>szeit wurde ein Brandszenario<br />
mittels des Fire Dynamics Simulator (FDS) in der betrachteten geometrie<br />
eingearbeitet. Der simulierte Brand orientierte sich in Bezug auf die ausbruchszeit<br />
auf statistisch wahrscheinliche zeiten. Das Szenario wurde entsprechend<br />
eines Matratzenbrandversuches des Building and Fire research Laboratory<br />
angelegt. Die Wärmefreisetzungsrate und die Brandverlaufskurve wurden aus<br />
dem Versuch auf die Computersimulation übertragen.<br />
Die Entwicklung und die ausbreitung des rauches innerhalb der Station wurden<br />
dreimalig berechnet. Einerseits wurde die an dem Muster einer Verordnung über<br />
den Betrieb und Bau <strong>von</strong> Krankenhäusern angelehnte Bestandssituation betrachtet.<br />
andererseits wurden Vorkehrungen der Brandenburgischen Krankenhaus-<br />
und Pflegeheimbauverordnung, wie türen, die lokal über rauchmelder angesteuert<br />
werden und rauchdicht sind, beachtet. Die letzte und dritte Variante<br />
stellt die Berechnung der rauchentwicklung unter Einbeziehung einer rauchableitungsöffnung<br />
im Flur dar.<br />
auf grundlage dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der starken Mobilitätseinschränkungen<br />
der Patienten müssen die derzeit gültigen deutschen ansätze<br />
zur Bildung <strong>von</strong> rauchabschnitten, wie beispielsweise die nach Muster-Bauordnung<br />
zulässigen 30 Meter, als zu großzügig angesehen werden. Es gilt diese bei der<br />
ausbildung <strong>von</strong> intensivbereichen zu überdenken. Die österreichischen richtlinie<br />
trVB n 132 bietet alternativ maximal 20 Meter abstand in Krankenhausbereichen<br />
zwischen den rauchabschnittstrennungen an. Der größtmögliche abstand zwischen<br />
einer Patientenzimmertür und der rauchabschnittstrennung wird dort mit zehn<br />
Meter beziffert.<br />
Die auswirkung zu großer rauchabschnittsbildungen oder gar Brandabschnittstrennungen<br />
sowie die Verbesserung der Situation bei geringeren abschnittsgrößen<br />
lässt sich bereits bei der Verwendung der Berechnung der gehgeschwindigkeit<br />
nach den anerkannten handrechenverfahren <strong>von</strong> Predteteschenski<br />
und Milinski ableiten. Daraus ist zu schließen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
akzeptierte zeit bis zum Verlassen des Brandabschnittes bei maximal möglicher<br />
Personendichte rund viereinhalb Minuten beträgt.<br />
Beachtet man nun die Einschränkung der gehgeschwindigkeiten sowie das verminderte<br />
oder nicht mehr vorhandene Vermögen sich selbst zu retten, so wird<br />
der zurücklegbare Weg in diesem zeitfenster immens verkürzt. Dies bedeutet,<br />
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