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Evakuierung von Pflegeheimintensivstationen - hhpBerlin

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Fassung September 2012 <strong>Evakuierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pflegeheimintensivstationen</strong><br />

kennzahlen zugeordnet. Das Ergebnis wurde erzielt, indem die real mögliche Maximalbelegung<br />

sowie die mögliche Mindestpersonalzahl zugrunde gelegt wurden.<br />

zur räumung der Station war somit eine längere zeit notwendig als die oben angeführten<br />

maximalen viereinhalb Minuten. Um diese zeitverlängerung zu kompensieren<br />

und die rahmenbedingungen für eine erfolgreiche räumung der Station<br />

herzustellen, stehen nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Eine wichtige und hilfreiche Maßnahme zur Unterstützung der räumungsaktion<br />

könnte die Bereitstellung einer automatisch öffnenden rauchableitung sein, welche<br />

im Flur angebracht ist. Die Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung<br />

fordert in Patienten-Fluren Möglichkeiten für die ableitung <strong>von</strong> rauch.<br />

Somit ergibt sich bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr die Chance, unterstützende<br />

Maßnahmen zur rettung der Personen zu ergreifen. auch der Einsatz <strong>von</strong><br />

abbildung 2<br />

Darstellung der Sichtweite (oben - Bestand, mitte - BbgKPBauV, unten - mit rauchableitung)<br />

8<br />

Wänden mit Feuerwiderstandsqualitäten sowie türen mit ansprüchen an Dichtigkeit<br />

und Selbstschließsystemen, bzw. vollwandig dichte türen mit Freilauftürschließer,<br />

kann zu einer Verbesserung der Entfluchtungssituation führen.<br />

in FDS-Simulationen untersuchte man die auswirkung einer automatisch öffnenden<br />

rauchableitungsöffnung im Flur sowie die Verwendung <strong>von</strong> rauchabhängigen<br />

Schließsystemen <strong>von</strong> türen. Dabei wurde die gleiche raumgeometrie und Brandquelle<br />

genutzt. Ebenfalls einbezogen wurden die jeweils unterschiedlichen anforderungen<br />

der bauordnungsrechtlichen richtlinien „Muster einer Verordnung<br />

über den Bau und Betrieb <strong>von</strong> Krankenhäusern“ sowie der „Brandenburgischen<br />

Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung“.<br />

Die Entwicklung der Sichtweite im Flur bei einem Brand in einem Bewohnerzimmer<br />

ist in abbildung 2 für den zeitpunkt 600 Sekunden nach dem ausbruch eines Matratzenbrandes<br />

dargestellt. Der Brand wurde dreifach abgebildet, wobei der Brandherd<br />

den realbrandversuchen des Building and Fire research Laboratory nachempfunden<br />

wurde.<br />

Die nachbildung der Bestandssituation ist in der obersten Simulation zu sehen.<br />

Entsprechend der realen Situation, sind keine selbstschließenden türen vorhanden.<br />

Die Sichtweite gibt eine Skala <strong>von</strong> 0 bis 30 Metern wieder, wobei der grenzwert<br />

für die Sichtweite auf 10 Meter festgelegt wurde. Dieser grenzwert wird<br />

hierbei weit überschritten. Die mögliche Sichtweite liegt bei ca. fünf Metern.<br />

Die mittlere Darstellung der Sichtweite bezieht sich auf die anforderungen der<br />

brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV).<br />

Diese zurzeit aktuellste deutsche Krankenhausverordnung beachtet den momentanen<br />

Stand der technik. in die Berechnung sind allerdings nur die mit Feststellanlagen<br />

versehenen rauchschutztüren sowie die vollflächige rauchdetektion eingeflossen.<br />

auf die installation <strong>von</strong> Sprinklern wurde bewusst verzichtet, da bereits<br />

so eine große Differenz zum Bestand ablesbar ist. Die schwarz dargestellte grenzschicht<br />

ist in der Mitte des 2,75 Meter hohen Flures erkennbar. Sie zeigt, dass die<br />

Verschleppung des rauches auch in den angeschlossenen treppenraum erfolgt.<br />

Darauf aufbauend zeigt die dritte Darstellung die Ergänzung um ein sich bei Branddetektion<br />

öffnendes Fenster mit einer Öffnungsfläche <strong>von</strong> rund einem Quadratmeter.<br />

Dabei wird deutlich, dass rund zehn Minuten nach Brandausbruch nur im<br />

oberen Viertel des Flures Sichtweiten unter zehn Meter vorkommen. auch die auswirkungen<br />

auf den treppenraum sind geringer als in der Betrachtung zuvor. Somit<br />

wäre eine rettung der Personen über diesen Flur als realistisch einzustufen.<br />

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