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OECD-Bericht

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6. Jegliche nationalen Maßnahmen zur Anwendung diese Grundsätze auf den elekt-<br />

ronischen Geschäftsverkehr sowie jegliche Anpassungen bestehender internationaler<br />

Besteuerungsgrundsätze sollten so gestaltet sein, dass die Steuerhoheit der Länder<br />

bewahrt, eine gerechte Aufteilung der Steuereinnahmen aus dem elektronischen Geschäfts-<br />

verkehr zwischen den Ländern erreicht und eine Doppelbesteuerung bzw. unbeabsichtigte<br />

Nichtbesteuerung vermieden wird (siehe Abschnitt IV). Die innerhalb der <strong>OECD</strong> oder anderer<br />

Gremien agierenden Steuerbehörden müssen sich aktiv für die Förderung von mit diesen<br />

Grundsätzen vereinbaren Protokollen und Standards einsetzen.<br />

7. Dem CFA ist es gelungen, sich auf die steuerlichen Rahmenbedingungen zu einigen, die<br />

zur Umsetzung dieser Grundsätze erforderlich sind (siehe Abschnitt V). Ein wichtiges<br />

Element bei der Umsetzung dieser Grundsätze ist die verstärkte Zusammenarbeit und<br />

Beratung mit der Wirtschaft (siehe Abschnitt VI).<br />

III. Mehr Service für die Steuerpflichtigen<br />

8. Die Steuerbehörden erkennen an, dass ihnen dank der Technologien des elektronischen<br />

Geschäftsverkehrs neue Wege und Mittel bereitstehen, wie sie ihre Aufgabe der Anwendung<br />

der Steuervorschriften und der Steuererhebung wahrnehmen können, und sich dadurch<br />

neue Formen des Dialogs mit der allgemeinen Bevölkerung eröffnen.<br />

Kasten 1. Besserer Service für die Steuerpflichtigen dank neuer Technologien<br />

Höheres Serviceniveau<br />

(i) Durch eine Verbesserung der Kommunikationseinrichtungen und des Datenzugangs<br />

können die Steuerpflichtigen unterstützt und die Antwortzeiten reduziert werden.<br />

Minimierung des Vollzugsaufwands für Unternehmen<br />

(ii) Die steuerliche Erfassung und Anforderungen an die Steuererklärung könnten vereinfacht<br />

und Normen für die Annahme elektronischer Unterlagen gefördert werden.<br />

Förderung der freiwilligen Einhaltung von Steuervorschriften<br />

(iii) Die elektronische Veranlagung und Steuererhebung könnten gefördert werden. Die<br />

Entrichtung der Steuern und Gewährung von Steuererstattungen könnten einfacher,<br />

schneller und sicherer gestaltet werden.

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