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Lesen Sie den Vortrag von Frau Petra Nix - Kirchhoff Consult AG

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„Managementvergütung – Aktionärsvotum <strong>von</strong> Nöten?“<br />

Paneldiskussion „Say on Pay“ anlässlich der 6. Investorenkonferenz der<br />

Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz<br />

2. Dezember 2008<br />

Managementvergütung im Auge der Öffentlichkeit<br />

Seit längerer Zeit wer<strong>den</strong> die Schlagzeilen <strong>von</strong> hohen Managergehältern und<br />

deren Abfindungen sowie Vergütungspakete <strong>von</strong> Spitzenmanagern dominiert.<br />

Manches Unternehmen hat vermutet, dass sich dieses Thema nicht lange in der<br />

Öffentlichkeit hält. Dies war jedoch ein Trugschluss.<br />

Im Gegenteil, dass Thema der angemessenen oder leistungsorientierten<br />

Bezahlung interessiert immer breitere Kreise der Öffentlichkeit. Dem Grundsatz<br />

„gutes Geld für gute Leistung“ ist aus Sicht der Aktionäre und Eigentümer<br />

nichts entgegenzuhalten. Viel wichtiger als die absolute Höhe der Vergütung ist<br />

darum die Ausgestaltung <strong>von</strong> finanziellen Anreizsystemen. Das hat Michael<br />

Jensen bereits 1990 in seinem wegweisen<strong>den</strong> Artikel: „It’s not how much you<br />

pay but how“ geschrieben. Neben <strong>den</strong> absoluten Höhen rückt auch immer mehr<br />

die Ausgestaltung in <strong>den</strong> Fokus der Investoren. Transparenz und<br />

Vergleichbarkeit in der Vorstandsvergütung gelten als integraler Bestandteil<br />

einer guten Corporate Governance – national wie auch international.<br />

Dank neuer verbesserter Offenlegungspflichten zeigt sich, dass einige<br />

Unternehmen eine Lohnpolitik für das Top Management betreiben, die weit <strong>von</strong><br />

der internationalen Best Practice entfernt ist.<br />

Die Lohnpolitik führt zu direkten Kosten für die Aktionäre und anderer<br />

Stakeholder und eine exzessive Managergehälter bewegen die Gemüter der<br />

Öffentlichkeit. Aus meiner Sicht ist die Managementvergütung ist aus 5<br />

Grün<strong>den</strong> wichtig:<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 1/6


1. Höhere Personalaufwendungen führen zu niedrigeren Gewinnen.<br />

2. Was aber noch viel entschei<strong>den</strong>der ist, ist der Einfluss der Vergütungspolitik<br />

auf das Risikoverhalten und die strategischen Entscheidungen des<br />

Managements. Zum Beispiel können Performancekriterien, die über eine kurze<br />

Periode berechnet wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong> Erfolg einer langfristig orientierten Strategie<br />

gefähr<strong>den</strong>.<br />

3. Wer<strong>den</strong> aufgrund falscher Anreizsysteme zu risikoreiche Entscheidungen<br />

getroffen, kann dies zu unternehmerischen Investitionen führen, die langfristig<br />

Werte vernichten.<br />

4. Geht die Lohnschere zu weit auseinander führt das zu einem<br />

Motivationsverlust bei <strong>den</strong> Mitarbeitern<br />

5. Dies geht mit einem Verlust an Vertrauen und Glaubwürdigkeit einher. Die<br />

aktuelle Finanzkrise zeigt dies in aller Deutlichkeit. Der Ruf nach mehr<br />

Vertrauen und Glaubwürdigkeit wird laut.<br />

Wussten <strong>Sie</strong>, dass das Phänomen großer Lohnunterschiede übrigens nicht neu<br />

ist? Selbst zu Zeiten des 30jährigen Kriegs gab es das bereits Lohnverhältnisse<br />

<strong>von</strong> 600:1. General <strong>von</strong> Wallenstein verdiente 6000 Gul<strong>den</strong> im Monat. Ein<br />

Kriegsknecht erhielt damals 10 Gul<strong>den</strong>. Nur gab es damals keine global<br />

agieren<strong>den</strong> Aktionäre, keine Unternehmensberichterstattung und die Medien.<br />

Die Überwachung und Ausgewogenheit der Machtverhältnisse ist ein Grundsatz<br />

guter Corporate Governance. Dies trifft auch für die Lohnpolitik zu. Als<br />

Grundregel kann damit gelten: Keine Person kann seine eigene Vergütung<br />

festsetzen. Diese Regel wird bei der Vergütung <strong>von</strong> Verwaltungs- und<br />

Aufsichtsratsmitgliedern jedoch ohne das „Say on pay“ Votum der Aktionäre<br />

nicht eingehalten. Denn im Prinzip müsste diese <strong>von</strong> einem übergeordneten<br />

Organ festgesetzt wer<strong>den</strong> oder zumindest genehmigt wer<strong>den</strong>. In diesem Fall ist<br />

es die Hauptversammlung als oberstes Organ einer Aktiengesellschaft. Aus<br />

diesem Grund finde ich es legitim, dass die Aktionäre zumindest ein<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 2/6


Mitspracherecht bei <strong>den</strong> Grundsätzen und fundamentalen Mechanismen der<br />

Lohnpolitik für die Führungskräfte wünschen.<br />

Deutschland: Status quo der Managementvergütung<br />

In Deutschland ist im Jahr 2006 erstmals mit dem Vorstandsvergütungs-<br />

offenlegungsgesetz die Managerentlohnung stärker in <strong>den</strong> Blickpunkt der<br />

Öffentlichkeit geraten. Verlangt wird die Aufschlüsselung in<br />

erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten wie Komponenten mit<br />

langfristiger Anreizwirkung (z.B. Aktienoptionen). Auffällig an dem<br />

öffentlichen Interesse ist leider die einseitige Outputorientierung mit der Frage:<br />

„Wie viel hat wer erhalten?“ Ein derart unreflektierter, isolierter Fokus auf eine<br />

Auszahlungsgröße kann eigentlich nur zu Irritationen in der Öffentlichkeit<br />

führen. Für eine ansatzweise faire Bewertung <strong>von</strong> Managerentlohnung ist es<br />

zunächst notwendig, zu erfahren, was für die Entlohnung geleistet wurde und<br />

was die Bemessungsgrundlagen waren.<br />

Ziel der individuellen Offenlegung <strong>von</strong> Managementgehältern ist primär die<br />

Stärkung der Informationsrechte der Aktionäre – weniger das Mitspracherecht.<br />

Zuständig für die Vorstandsvergütung ist in Deutschland der Aufsichtsrat, der<br />

diese Aufgabe an einen Ausschuss delegiert. Dies ist in der Regel das Präsidium<br />

oder der Personalausschuss. Ein HV-Beschluss ist lediglich erforderlich, wenn<br />

es um die Schaffung <strong>von</strong> bedingtem Kapital für Aktienoptionsprogramme für<br />

<strong>den</strong> Vorstand geht.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass in der Schweiz und<br />

Deutschland die Konsultations- bzw. Mitbestimmungsrechte der Aktionäre<br />

unzureichend geregelt sind im Vergleich zu anderen Ländern. Eine<br />

Einflussnahme der Aktionäre bei unangemessenen oder zu hohen Gehältern auf<br />

die Abstimmung zur Entlastung zu beschränken – wie dies zum Teil gefordert<br />

wird - greift zu kurz. Es spiegelt jedoch das Wunsch<strong>den</strong>ken des Managements<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 3/6


wider, dass sich die Aktionärsversammlung aus der Festlegung der Vergütung<br />

heraushalten soll. Dies belegt eine <strong>von</strong> KPMG durchgeführte Studie. Diese<br />

ergab, dass ¾ der befragten CEOs es ablehnen, die Hauptversammlung über die<br />

Höhe der Vergütung für die Geschäftsleitung beschließen zu lassen. Eine<br />

stärkere Einbindung der Aktionäre wird nur <strong>von</strong> durchschnittlich jedem vierten<br />

Befragten befürwortet.<br />

Das die Forderung eines Mitspracherechts nicht eingehalten wird, widerspricht<br />

<strong>den</strong> OECD-Grundsätzen der Corporate Governance. Hierhin heißt es: Die<br />

Aktionäre sollten die Möglichkeit haben sollten, ihre Ansichten zu der in Bezug<br />

auf die Vergütung <strong>von</strong> Board und Geschäftsführung verfolgten Politik zu<br />

äußern. Die Aktienkomponente der Vergütung <strong>von</strong> Board Mitgliedern,<br />

Geschäftsführern und Arbeitnehmern sollte der Zustimmung durch die<br />

Aktionäre bedürfen.<br />

Das alte und neue USB Gehaltssystem<br />

Die UBS stand aufgrund der hohen Managementvergütung im Brennpunkt der<br />

Diskussion, die sich mit der aktuellen Unternehmenssituation und der<br />

Finanzkrise natürlich noch deutlich verschärft. Selbst auf ehemalige Top-<br />

Führungskräfte wurde der Druck so stark, dass sich der im Juli 2007<br />

ausgeschie<strong>den</strong>e CEO, Peter Wuffli, freiwillig Anfang November entschie<strong>den</strong> hat<br />

auf einen Teil seiner ihm vertraglich zustehen<strong>den</strong> Vergütung zu verzichten.<br />

Insgesamt sind das 12 Mio. CHF.<br />

Vor 2 Wochen hat UBS ein neues Bonus-Malus-System bei <strong>den</strong><br />

Bonuszahlungen vorgestellt, das unter Aufsicht der Eidgenössischen<br />

Bankenkommission entwickelt wurde.<br />

Die Vergütung der Spitzenleute soll künftig stärker an die langfristig<br />

nachhaltige Gewinnentwicklung koppelt sein.<br />

Die wesentlichen Verbesserungen dabei sind:<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 4/6


1. Die Betonung der Langfristigkeit, in dem variable Barvergütungen verzögert<br />

ausgezahlt wer<strong>den</strong>, zugeteilte Aktien lange gehalten wer<strong>den</strong> müssen, auf<br />

Optionen verzichtet wird und die Messung der Leistung über mehrere Jahre<br />

hinweg erfolgt.<br />

2. Bei der Leistungsmessung stehen die Kosten des Risikokapitals, das<br />

Abschnei<strong>den</strong> der Konkurrenz und das Finanzergebnis des eignen Unternehmens<br />

im Mittelpunkt. Nichtleistung wird mit einem Malus bestraft.<br />

3. Der Vergütungsansatz beruht nur auf 3 Pfeilern: dem fixen Grundsalär, der<br />

variablen Barvergütung und einer ebenfalls variablen Aktienbeteiligung.<br />

4. Die Corporate Governance wird verbessert, in dem UBS an der<br />

Generalversammlung jeweils eine Konsultativabstimmung über das<br />

Vergütungsmodell durchführen will. Und sich damit dem Druck <strong>von</strong> Ethos<br />

bereits im Vorfeld beugt.<br />

Der Anfang ist gemacht – wenn auch unter großem Druck und großem Verlust<br />

an Reputation.<br />

Was ist nötig?<br />

Eine zu starre Regulierung ist ökonomisch unsinnig. Klar ist auch, dass<br />

staatliche Interventionen nicht gleichbedeutend sind mit gutem<br />

Risikomanagement und hoher Wertschöpfung.<br />

Es wird bei der Management Kompensation kein „one size fits all“ geben, dazu<br />

sind die Unterschiede im Markt und bei <strong>den</strong> Unternehmen zu groß. Wichtig ist<br />

ein direkter Dialog <strong>von</strong> Unternehmen und Investoren über die Frage, wie viel<br />

des mittel- und langfristig erarbeiteten Mehrwerts an Management und<br />

Mitarbeiter ausgeschüttet wer<strong>den</strong> soll. Dazu gehört, dass Unternehmen klare<br />

Vorstellungen kommunizieren und dass sich die Vergütungssysteme an „Pay for<br />

Performance“ orientieren und an der internen und externen Wertschöpfung<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 5/6


festgemacht wer<strong>den</strong>. Wichtig hierbei ist, dass nicht kurzfristiges Gewinnstreben,<br />

sondern der langfristig unternehmerische Erfolg honoriert wird.<br />

Es muss in der Entscheidungskompetenz der Aktionäre und des <strong>von</strong> ihnen<br />

eingesetzten Verwaltungs- und Aufsichtsgremien liegen, nach welchen Kriterien<br />

vergütet wird. Denn die Art und Weise wie entlohnt wird, hat einen großen<br />

Einfluss auf die Kultur des Unternehmens. Wohl geht es in der aktuellen<br />

Diskussion vorab um Eingriffe in die Vergütungspraxis der Banken mit<br />

Staatsbeistand. Dabei ist es berechtigt, dass die Aktionärsrechte gestärkt wer<strong>den</strong>.<br />

Aktionäre sollten nachvollziehen können, nach welchen Kriterien<br />

Topmanagement entlohnt wird und inwiefern Entlohnung und unternehmerische<br />

Performance miteinander verknüpft sind. Hier liegt noch vieles im Argen. Die<br />

Unternehmen sollen die Mechanik des Vergütungssystems im Geschäftsbericht<br />

und an der Generalversammlung noch transparenter darlegen. Die Politik ist zu<br />

einer Diskussion aufgefordert, welche Eckpfeiler der Vergütungssysteme direkt<br />

vom Aktionär mitbestimmt wer<strong>den</strong> sollen. Abstimmungen über die Richtlinien<br />

der Vergütung und <strong>den</strong> Anteil der Wertschaffung, der an das Management<br />

ausgeschüttet wer<strong>den</strong> soll, sind sinnvoll. Dort besteht Handlungsbedarf, auch<br />

politisch.<br />

<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 6/6

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