Lesen Sie den Vortrag von Frau Petra Nix - Kirchhoff Consult AG
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„Managementvergütung – Aktionärsvotum <strong>von</strong> Nöten?“<br />
Paneldiskussion „Say on Pay“ anlässlich der 6. Investorenkonferenz der<br />
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz<br />
2. Dezember 2008<br />
Managementvergütung im Auge der Öffentlichkeit<br />
Seit längerer Zeit wer<strong>den</strong> die Schlagzeilen <strong>von</strong> hohen Managergehältern und<br />
deren Abfindungen sowie Vergütungspakete <strong>von</strong> Spitzenmanagern dominiert.<br />
Manches Unternehmen hat vermutet, dass sich dieses Thema nicht lange in der<br />
Öffentlichkeit hält. Dies war jedoch ein Trugschluss.<br />
Im Gegenteil, dass Thema der angemessenen oder leistungsorientierten<br />
Bezahlung interessiert immer breitere Kreise der Öffentlichkeit. Dem Grundsatz<br />
„gutes Geld für gute Leistung“ ist aus Sicht der Aktionäre und Eigentümer<br />
nichts entgegenzuhalten. Viel wichtiger als die absolute Höhe der Vergütung ist<br />
darum die Ausgestaltung <strong>von</strong> finanziellen Anreizsystemen. Das hat Michael<br />
Jensen bereits 1990 in seinem wegweisen<strong>den</strong> Artikel: „It’s not how much you<br />
pay but how“ geschrieben. Neben <strong>den</strong> absoluten Höhen rückt auch immer mehr<br />
die Ausgestaltung in <strong>den</strong> Fokus der Investoren. Transparenz und<br />
Vergleichbarkeit in der Vorstandsvergütung gelten als integraler Bestandteil<br />
einer guten Corporate Governance – national wie auch international.<br />
Dank neuer verbesserter Offenlegungspflichten zeigt sich, dass einige<br />
Unternehmen eine Lohnpolitik für das Top Management betreiben, die weit <strong>von</strong><br />
der internationalen Best Practice entfernt ist.<br />
Die Lohnpolitik führt zu direkten Kosten für die Aktionäre und anderer<br />
Stakeholder und eine exzessive Managergehälter bewegen die Gemüter der<br />
Öffentlichkeit. Aus meiner Sicht ist die Managementvergütung ist aus 5<br />
Grün<strong>den</strong> wichtig:<br />
<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 1/6
1. Höhere Personalaufwendungen führen zu niedrigeren Gewinnen.<br />
2. Was aber noch viel entschei<strong>den</strong>der ist, ist der Einfluss der Vergütungspolitik<br />
auf das Risikoverhalten und die strategischen Entscheidungen des<br />
Managements. Zum Beispiel können Performancekriterien, die über eine kurze<br />
Periode berechnet wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong> Erfolg einer langfristig orientierten Strategie<br />
gefähr<strong>den</strong>.<br />
3. Wer<strong>den</strong> aufgrund falscher Anreizsysteme zu risikoreiche Entscheidungen<br />
getroffen, kann dies zu unternehmerischen Investitionen führen, die langfristig<br />
Werte vernichten.<br />
4. Geht die Lohnschere zu weit auseinander führt das zu einem<br />
Motivationsverlust bei <strong>den</strong> Mitarbeitern<br />
5. Dies geht mit einem Verlust an Vertrauen und Glaubwürdigkeit einher. Die<br />
aktuelle Finanzkrise zeigt dies in aller Deutlichkeit. Der Ruf nach mehr<br />
Vertrauen und Glaubwürdigkeit wird laut.<br />
Wussten <strong>Sie</strong>, dass das Phänomen großer Lohnunterschiede übrigens nicht neu<br />
ist? Selbst zu Zeiten des 30jährigen Kriegs gab es das bereits Lohnverhältnisse<br />
<strong>von</strong> 600:1. General <strong>von</strong> Wallenstein verdiente 6000 Gul<strong>den</strong> im Monat. Ein<br />
Kriegsknecht erhielt damals 10 Gul<strong>den</strong>. Nur gab es damals keine global<br />
agieren<strong>den</strong> Aktionäre, keine Unternehmensberichterstattung und die Medien.<br />
Die Überwachung und Ausgewogenheit der Machtverhältnisse ist ein Grundsatz<br />
guter Corporate Governance. Dies trifft auch für die Lohnpolitik zu. Als<br />
Grundregel kann damit gelten: Keine Person kann seine eigene Vergütung<br />
festsetzen. Diese Regel wird bei der Vergütung <strong>von</strong> Verwaltungs- und<br />
Aufsichtsratsmitgliedern jedoch ohne das „Say on pay“ Votum der Aktionäre<br />
nicht eingehalten. Denn im Prinzip müsste diese <strong>von</strong> einem übergeordneten<br />
Organ festgesetzt wer<strong>den</strong> oder zumindest genehmigt wer<strong>den</strong>. In diesem Fall ist<br />
es die Hauptversammlung als oberstes Organ einer Aktiengesellschaft. Aus<br />
diesem Grund finde ich es legitim, dass die Aktionäre zumindest ein<br />
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Mitspracherecht bei <strong>den</strong> Grundsätzen und fundamentalen Mechanismen der<br />
Lohnpolitik für die Führungskräfte wünschen.<br />
Deutschland: Status quo der Managementvergütung<br />
In Deutschland ist im Jahr 2006 erstmals mit dem Vorstandsvergütungs-<br />
offenlegungsgesetz die Managerentlohnung stärker in <strong>den</strong> Blickpunkt der<br />
Öffentlichkeit geraten. Verlangt wird die Aufschlüsselung in<br />
erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten wie Komponenten mit<br />
langfristiger Anreizwirkung (z.B. Aktienoptionen). Auffällig an dem<br />
öffentlichen Interesse ist leider die einseitige Outputorientierung mit der Frage:<br />
„Wie viel hat wer erhalten?“ Ein derart unreflektierter, isolierter Fokus auf eine<br />
Auszahlungsgröße kann eigentlich nur zu Irritationen in der Öffentlichkeit<br />
führen. Für eine ansatzweise faire Bewertung <strong>von</strong> Managerentlohnung ist es<br />
zunächst notwendig, zu erfahren, was für die Entlohnung geleistet wurde und<br />
was die Bemessungsgrundlagen waren.<br />
Ziel der individuellen Offenlegung <strong>von</strong> Managementgehältern ist primär die<br />
Stärkung der Informationsrechte der Aktionäre – weniger das Mitspracherecht.<br />
Zuständig für die Vorstandsvergütung ist in Deutschland der Aufsichtsrat, der<br />
diese Aufgabe an einen Ausschuss delegiert. Dies ist in der Regel das Präsidium<br />
oder der Personalausschuss. Ein HV-Beschluss ist lediglich erforderlich, wenn<br />
es um die Schaffung <strong>von</strong> bedingtem Kapital für Aktienoptionsprogramme für<br />
<strong>den</strong> Vorstand geht.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass in der Schweiz und<br />
Deutschland die Konsultations- bzw. Mitbestimmungsrechte der Aktionäre<br />
unzureichend geregelt sind im Vergleich zu anderen Ländern. Eine<br />
Einflussnahme der Aktionäre bei unangemessenen oder zu hohen Gehältern auf<br />
die Abstimmung zur Entlastung zu beschränken – wie dies zum Teil gefordert<br />
wird - greift zu kurz. Es spiegelt jedoch das Wunsch<strong>den</strong>ken des Managements<br />
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wider, dass sich die Aktionärsversammlung aus der Festlegung der Vergütung<br />
heraushalten soll. Dies belegt eine <strong>von</strong> KPMG durchgeführte Studie. Diese<br />
ergab, dass ¾ der befragten CEOs es ablehnen, die Hauptversammlung über die<br />
Höhe der Vergütung für die Geschäftsleitung beschließen zu lassen. Eine<br />
stärkere Einbindung der Aktionäre wird nur <strong>von</strong> durchschnittlich jedem vierten<br />
Befragten befürwortet.<br />
Das die Forderung eines Mitspracherechts nicht eingehalten wird, widerspricht<br />
<strong>den</strong> OECD-Grundsätzen der Corporate Governance. Hierhin heißt es: Die<br />
Aktionäre sollten die Möglichkeit haben sollten, ihre Ansichten zu der in Bezug<br />
auf die Vergütung <strong>von</strong> Board und Geschäftsführung verfolgten Politik zu<br />
äußern. Die Aktienkomponente der Vergütung <strong>von</strong> Board Mitgliedern,<br />
Geschäftsführern und Arbeitnehmern sollte der Zustimmung durch die<br />
Aktionäre bedürfen.<br />
Das alte und neue USB Gehaltssystem<br />
Die UBS stand aufgrund der hohen Managementvergütung im Brennpunkt der<br />
Diskussion, die sich mit der aktuellen Unternehmenssituation und der<br />
Finanzkrise natürlich noch deutlich verschärft. Selbst auf ehemalige Top-<br />
Führungskräfte wurde der Druck so stark, dass sich der im Juli 2007<br />
ausgeschie<strong>den</strong>e CEO, Peter Wuffli, freiwillig Anfang November entschie<strong>den</strong> hat<br />
auf einen Teil seiner ihm vertraglich zustehen<strong>den</strong> Vergütung zu verzichten.<br />
Insgesamt sind das 12 Mio. CHF.<br />
Vor 2 Wochen hat UBS ein neues Bonus-Malus-System bei <strong>den</strong><br />
Bonuszahlungen vorgestellt, das unter Aufsicht der Eidgenössischen<br />
Bankenkommission entwickelt wurde.<br />
Die Vergütung der Spitzenleute soll künftig stärker an die langfristig<br />
nachhaltige Gewinnentwicklung koppelt sein.<br />
Die wesentlichen Verbesserungen dabei sind:<br />
<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 4/6
1. Die Betonung der Langfristigkeit, in dem variable Barvergütungen verzögert<br />
ausgezahlt wer<strong>den</strong>, zugeteilte Aktien lange gehalten wer<strong>den</strong> müssen, auf<br />
Optionen verzichtet wird und die Messung der Leistung über mehrere Jahre<br />
hinweg erfolgt.<br />
2. Bei der Leistungsmessung stehen die Kosten des Risikokapitals, das<br />
Abschnei<strong>den</strong> der Konkurrenz und das Finanzergebnis des eignen Unternehmens<br />
im Mittelpunkt. Nichtleistung wird mit einem Malus bestraft.<br />
3. Der Vergütungsansatz beruht nur auf 3 Pfeilern: dem fixen Grundsalär, der<br />
variablen Barvergütung und einer ebenfalls variablen Aktienbeteiligung.<br />
4. Die Corporate Governance wird verbessert, in dem UBS an der<br />
Generalversammlung jeweils eine Konsultativabstimmung über das<br />
Vergütungsmodell durchführen will. Und sich damit dem Druck <strong>von</strong> Ethos<br />
bereits im Vorfeld beugt.<br />
Der Anfang ist gemacht – wenn auch unter großem Druck und großem Verlust<br />
an Reputation.<br />
Was ist nötig?<br />
Eine zu starre Regulierung ist ökonomisch unsinnig. Klar ist auch, dass<br />
staatliche Interventionen nicht gleichbedeutend sind mit gutem<br />
Risikomanagement und hoher Wertschöpfung.<br />
Es wird bei der Management Kompensation kein „one size fits all“ geben, dazu<br />
sind die Unterschiede im Markt und bei <strong>den</strong> Unternehmen zu groß. Wichtig ist<br />
ein direkter Dialog <strong>von</strong> Unternehmen und Investoren über die Frage, wie viel<br />
des mittel- und langfristig erarbeiteten Mehrwerts an Management und<br />
Mitarbeiter ausgeschüttet wer<strong>den</strong> soll. Dazu gehört, dass Unternehmen klare<br />
Vorstellungen kommunizieren und dass sich die Vergütungssysteme an „Pay for<br />
Performance“ orientieren und an der internen und externen Wertschöpfung<br />
<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 5/6
festgemacht wer<strong>den</strong>. Wichtig hierbei ist, dass nicht kurzfristiges Gewinnstreben,<br />
sondern der langfristig unternehmerische Erfolg honoriert wird.<br />
Es muss in der Entscheidungskompetenz der Aktionäre und des <strong>von</strong> ihnen<br />
eingesetzten Verwaltungs- und Aufsichtsgremien liegen, nach welchen Kriterien<br />
vergütet wird. Denn die Art und Weise wie entlohnt wird, hat einen großen<br />
Einfluss auf die Kultur des Unternehmens. Wohl geht es in der aktuellen<br />
Diskussion vorab um Eingriffe in die Vergütungspraxis der Banken mit<br />
Staatsbeistand. Dabei ist es berechtigt, dass die Aktionärsrechte gestärkt wer<strong>den</strong>.<br />
Aktionäre sollten nachvollziehen können, nach welchen Kriterien<br />
Topmanagement entlohnt wird und inwiefern Entlohnung und unternehmerische<br />
Performance miteinander verknüpft sind. Hier liegt noch vieles im Argen. Die<br />
Unternehmen sollen die Mechanik des Vergütungssystems im Geschäftsbericht<br />
und an der Generalversammlung noch transparenter darlegen. Die Politik ist zu<br />
einer Diskussion aufgefordert, welche Eckpfeiler der Vergütungssysteme direkt<br />
vom Aktionär mitbestimmt wer<strong>den</strong> sollen. Abstimmungen über die Richtlinien<br />
der Vergütung und <strong>den</strong> Anteil der Wertschaffung, der an das Management<br />
ausgeschüttet wer<strong>den</strong> soll, sind sinnvoll. Dort besteht Handlungsbedarf, auch<br />
politisch.<br />
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