Unterrichtseinheit Cannabis - Keine Macht den Drogen
Unterrichtseinheit Cannabis - Keine Macht den Drogen
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Songtext „Bling macht das Weed“ (Beat Diggers)<br />
Ey, ihr sollt es nicht legalisiern,<br />
<strong>den</strong>n mindestens von dreien ist doch einer dafür.<br />
Nicht nur Kim will kiffen, die ganze Welt ist high.<br />
Von Jamaika bis Berlin wird das Grün verteilt.<br />
Ich hab Kids gesehen, die grade 12 warn,<br />
mit nem J in der Fresse sich das Grün gaben.<br />
Die habn auch schon gedealt an Schichten aller Art<br />
ob Hinduist, Christ oder Islamist.<br />
Ihr solltet drauf verzichten, es legal zu verkaufen<br />
wie in Coffeeshops, sonst wird es aus dem Ruder laufen.<br />
Rapper sind doch alle druff und deshalb, genau deshalb<br />
tu ich nicht zu Heide fahrn,<br />
um mir das Weed zu fahrn<br />
Ich hab nie gesagt, dass ihr rauchen sollt,<br />
doch wenn ihr rauchen wollt, bitte nicht rumprollt.<br />
Ich hab lang genug gekifft, um das hier zu sagen.<br />
Verzichtet einfach drauf, Marie J. einzula<strong>den</strong>.<br />
Check mich aus und lern draus!<br />
Das Ganja ist ein harter Rausch.<br />
Alder pass auf, auf dich auf!<br />
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.<br />
Ich weiß wovon ich rede,<br />
<strong>den</strong>n ich hab damit seit Jahren Erfahrung.<br />
Ich kiffe täglich und täglich frage ich mich:<br />
Warum hörst du nicht heut noch auf?<br />
Du bist schon wieder drauf.<br />
Du hast dich selbst erwischt,<br />
wie du wieder Weed einkaufst,<br />
wie du inhalierst und rauchst,<br />
erzählst, dass du’s nicht brauchst.<br />
Belüg dich selbst weiter, doch nimm dafür in Kauf,<br />
wie bei mir, meine Lunge ist im Arsch<br />
oder wie bei ihm, mit krankem Kopf zum Arzt.<br />
Und in meinem Leben dreht sich alles nur im Kreise,<br />
so 360 Grad rund wie eine Scheibe.<br />
Ich will entweichen, doch es sind immer die gleichen<br />
dummen, faulen Ausre<strong>den</strong>, die ersten Zeichen,<br />
dicke, schwarze Augenränder, rote Augen, trockner Mund,<br />
Antriebslosigkeit und vollkommen verdummt.<br />
Ich hab kein Bock mehr drauf, auf diesen <strong>Drogen</strong>lauf.<br />
Heute steig ich einfach aus und lass <strong>den</strong> Dingen ihren Lauf.<br />
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© 2007/2010 KMDD e.V. 1
<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Begriffe:<br />
Check mich aus und lern draus!<br />
Das Ganja ist ein harter Rausch.<br />
Alder pass auf, auf dich auf!<br />
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.<br />
Ey, Holunder und ich sind uns eigentlich einig.<br />
Raucht so viel ihr wollt, doch lasst uns damit in Ruh.<br />
Wir haben selber geraucht und haben davon genug.<br />
So viele die anfangen, aber keiner der aufhört.<br />
Wenn’s so weitergeht, ist bald die ganze Welt gestört.<br />
Die meisten Kollegen feiern zu Jesu Geburt,<br />
doch keiner merkts, wenn man fürn Fünfer rumhurt.<br />
Nehmt euch ne Auszeit, über<strong>den</strong>kt euer Handeln,<br />
<strong>den</strong>n viele verwandeln sich in Jekyll und Hyde,<br />
haben kaum Zeit, weil sie alle husteln,<br />
um <strong>den</strong> nächsten Stick zu basteln,<br />
wodurch sie sich verhaspeln.<br />
Sie widersprechen sich in ihren Theorien, sie fliehen.<br />
Das ganze Geld: für nur ein Turn am Tag<br />
geben sie ihre letzte Mark.<br />
Das letztes Hemd: kein Problem.<br />
Dein bester Freund: kein Problem.<br />
Ich sage nein, nicht ja,<br />
<strong>den</strong>n kaum meiner kommt drauf klar.<br />
Check mich aus und lern draus!<br />
Das Ganja ist ein harter Rausch.<br />
Alder pass auf, auf dich auf!<br />
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.<br />
Bling: Umgangssprachlich; häufiger Bling-Bling; bezeichnet stark funkeln<strong>den</strong><br />
Schmuck in der Hip-Hop-Kultur.<br />
Weed: Englisches Wort für Unkraut; umgangssprachliche Bezeichnung für die Blüten<br />
der Hanfpflanze.<br />
Kim will kiffen: Kim ist eine Asiatin, die in Deutschland lebt und ihr Recht durchsetzen<br />
möchte, Gras zu rauchen. Dazu hat sie unter anderem die CD „Kim will kiffen“<br />
mit berühmten deutschen Rappern herausgebracht, die sie dabei unterstützen!<br />
J: Gemeint ist ein Joint, also eine Haschisch-Zigarette.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Coffeeshop: Ein Coffeeshop ist in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> eine geduldete Verkaufsstelle<br />
von <strong>Cannabis</strong>, die von staatlicher Seite kontrolliert wird.<br />
Ganja: Indisches Wort für Hanf; wird in der Umgangssprache für Marihuana verwendet.<br />
Holunder: Ein Rapper von der Band Blumentopf, der selber gegen das Kiffen ist.<br />
Jekyll und Hyde: In der Erzählung Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde<br />
des schottischen Autors Robert Louis Stevenson (1850–1894) nimmt der angesehene<br />
Dr. Jekyll eine Droge, die ihn vorübergehend in Mr. Hyde verwandelt. Als Mr. Hyde<br />
lebt er seine dunkle Seite aus. Das Experiment gerät aber außer Kontrolle und Dr.<br />
Jekyll verwandelt sich unfreiwillig auch ohne die Droge immer wieder in Mr. Hyde.<br />
Über die Band „Beat Diggers“:<br />
Es sind die Ideen und Themen, die fehlen<br />
anstatt großen Re<strong>den</strong>, will ich Raps, die vom Leben erzählen!<br />
Dieser Wunsch Manuvas beschreibt vortrefflich jene Vorstellung von einem Anspruch<br />
an Musik, die auch hinter dem Gesamtkonzept Beatdiggers steht. So erkannten die<br />
drei „Gründungsväter” der Band, Marius Timmermans, Niels Hillner und Mathias<br />
Masnick, in welche Richtung die Hip-Hop-Bewegung vor allem aus der Hauptstadt<br />
sich zunehmend entwickeln würde: Infantile, plumpe und sich inhaltlich ständig wiederholende<br />
Texte, die in ein ebenso grausam stereotypes wie synthetisches Beatgerüst<br />
gepackt wur<strong>den</strong>, sollten sich rasant anwachsender Beliebtheit erfreuen.<br />
Klar, dass sich die drei Gründer von Beatdiggers damit nicht i<strong>den</strong>tifizieren konnten<br />
und der Republik beweisen wollten, wie ihre Vorstellung von guter Musik aussieht.<br />
So kam es dann auch recht bald um 2003/2004 zu <strong>den</strong> ersten Aufnahmen, wobei<br />
Marius das Beatbauen/Produzieren und Mathias das Rappen übernahm. Das Konzept,<br />
organisch warm klingende Beats, deren Einflüsse irgendwo zwischen Jazz,<br />
Funk, Soul, Ambient und Chillout liegen, mit intelligenten, authentischen und emotionalen<br />
Texten zu verbin<strong>den</strong>, fand schnell Anklang im engeren Freundeskreis, sodass<br />
nun bald noch zwei weitere MCs hinzukamen: Fabian Blanik und Sven Müller.<br />
Nach und nach entstand mehr als nur eine herkömmliche Hip-Hop-Crew - befreundete<br />
Musiker fan<strong>den</strong> sich, die nun auch ihren Teil beisteuern konnten, indem sie ihre<br />
Instrumente einspielten und somit einen weiteren wichtigen Eckpfeiler für die Originalität<br />
und Individualität des Beatdiggers-Sounds lieferten. Phillip Oertel am E-Bass<br />
und Boris Wiese an der Gitarre wur<strong>den</strong> schnell ein fester, nicht mehr wegzu<strong>den</strong>kender<br />
Bestandteil der Gruppe.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Als dann um 2005 das erste Album Tagtraum fertiggestellt wer<strong>den</strong> konnte, wur<strong>den</strong><br />
nun auch die Rufe nach einer Liveband immer lauter. Gegen Ende 2005/Anfang<br />
2006 war es dann so weit: Mit Robert Baum am Keyboard, Marius Timmermans an<br />
<strong>den</strong> Drums und <strong>den</strong> vorher schon erwähnten Musikern und Rappern auf ihren jeweiligen<br />
Posten konnten die Proben beginnen. Das zusammengestellte Programm, bestehend<br />
aus diversen Songs vom Album Tagtraum und mehreren neuen Stücken,<br />
dürfte vom hartgesottenen Hip-Hopper über Rocker und Jazz-, Funkliebhaber je<strong>den</strong><br />
Hörer abwechslungsreicher Musik erfreuen. Eine Kategorisierung hinsichtlich eines<br />
bestimmten Musikgenres ist daher schwierig und unangebracht, da sie in jedem Fall<br />
nicht ausreichend zutreffend wäre.<br />
Diesbezüglich - und auch, um mit einem Zitat aus <strong>den</strong> eigenen Reihen abzuschließen<br />
- sollte man sich merken:<br />
Beatdiggers - steht für jedes Mal 'nen andern Style;<br />
lehn dich zurück und lass die gottverdammte Rätselei!<br />
Bandseite bei Myspace: www.myspace.com/beatdiggers<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Präsentationsseite 2 „Geringe/nichtgeringe Menge“<br />
Geringe und nichtgeringe Menge:<br />
• Jeder Besitz von <strong>Cannabis</strong>, wenn auch noch so gering, ist nach dem<br />
Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer sogenannten<br />
geringen Menge für <strong>den</strong> Eigenbedarf.<br />
• Jedes Bundesland definiert eigenständig, wie viel Gramm Haschisch<br />
oder Marihuana noch als geringe Menge angesehen wer<strong>den</strong>. Achtung:<br />
Die Spannbreite ist hier sehr groß! Was in dem einen Bundesland<br />
noch toleriert wird, führt im nächsten schon zu Gefängnisstrafen.<br />
• Wer mit einer nicht geringen Menge erwischt wird, muss mit einer<br />
Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe rechnen.<br />
• Dies gilt auch für andere illegale <strong>Drogen</strong> wie z.B. Ecstasy.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Präsentationsseite 3 „Geringe Menge“<br />
Wenn ein Jugendlicher mit einer geringen Menge <strong>Cannabis</strong><br />
erwischt wird, hat das folgende Konsequenzen:<br />
• Die Polizei erstattet Anzeige und registriert <strong>den</strong> Tatbestand im Computer.<br />
Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert.<br />
• Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen. Dies<br />
ist beim ersten Mal häufig der Fall. Dann ist es allerdings oft verbun<strong>den</strong><br />
mit Auflagen, z. B. das Leisten von Sozialstun<strong>den</strong> oder das Besuchen<br />
eines <strong>Drogen</strong>präventionskurses.<br />
• Eine Kopie der Anzeige geht an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter<br />
wer<strong>den</strong> sich in der Regel mit <strong>den</strong> Eltern in Verbindung setzen.<br />
• Die Eltern wer<strong>den</strong> informiert.<br />
• Auch die Straßenverkehrsbehörde bekommt eine Ablichtung der Anzeige.<br />
Diese kann bei Betäubungsmittelkonsum die Zulassung zum<br />
Führerschein verweigern oder <strong>den</strong> Führerschein entziehen.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Auszug aus dem Gesetz über <strong>den</strong> Verkehr mit<br />
Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)<br />
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten<br />
BtmG 1981 § 29 Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne<br />
Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in <strong>den</strong> Verkehr<br />
bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,<br />
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs.<br />
1 Nr. 2 herstellt,<br />
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für<br />
<strong>den</strong> Erwerb zu sein,<br />
4. (weggefallen)<br />
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,<br />
6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel<br />
a) verschreibt,<br />
b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,<br />
7. entgegen § 13 Abs. 2 Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen<br />
Hausapotheke abgibt,<br />
8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,<br />
9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen<br />
oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,<br />
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten<br />
Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit<br />
öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch<br />
von Betäubungsmitteln verleitet, 11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen<br />
eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft<br />
oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende<br />
Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,<br />
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3<br />
des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die<br />
nicht zulässigerweise verschrieben wor<strong>den</strong> sind,<br />
13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige<br />
Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,<br />
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2<br />
Nr. 1 oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese<br />
Strafvorschrift verweist. Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige<br />
und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen<br />
und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1<br />
Nr. 11.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
(2) In <strong>den</strong> Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch<br />
strafbar.<br />
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.<br />
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />
1. in <strong>den</strong> Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig<br />
handelt,<br />
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die<br />
Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.<br />
(4) Handelt der Täter in <strong>den</strong> Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b,<br />
Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder<br />
Geldstrafe.<br />
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach <strong>den</strong> Absätzen 1, 2 und 4 absehen,<br />
wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer<br />
Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger<br />
Weise verschafft oder besitzt.<br />
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben,<br />
Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwen<strong>den</strong>, wenn sich die Handlung<br />
auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als<br />
solche ausgegeben wer<strong>den</strong>.<br />
BtmG 1981 § 29a Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer<br />
1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18<br />
Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren<br />
Verbrauch überlässt oder<br />
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in<br />
nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer<br />
Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.<br />
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu<br />
fünf Jahren.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
BtmG 1981 § 30 Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer<br />
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten<br />
Begehung solcher Taten verbun<strong>den</strong> hat,<br />
2. im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,<br />
3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren<br />
Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder<br />
4. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1<br />
einführt.<br />
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu<br />
fünf Jahren.<br />
BtmG 1981 § 30a Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in<br />
nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein-<br />
oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt,<br />
die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbun<strong>den</strong> hat.<br />
(2) Ebenso wird bestraft, wer<br />
1. als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit Betäubungsmitteln<br />
unerlaubt Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen,<br />
auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in <strong>den</strong> Verkehr zu bringen<br />
oder eine dieser Handlungen zu fördern, oder<br />
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie,<br />
ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine<br />
Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung<br />
von Personen geeignet und bestimmt sind.<br />
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu<br />
fünf Jahren.<br />
BtmG 1981 § 31a Absehen von der Verfolgung<br />
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so<br />
kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des<br />
Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung<br />
besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in<br />
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in<br />
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© 2007/2010 KMDD e.V. 9
<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen wer<strong>den</strong>,<br />
wenn der Täter in einem <strong>Drogen</strong>konsumraum Betäubungsmittel lediglich<br />
zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet wer<strong>den</strong> kann, in geringer Menge<br />
besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für <strong>den</strong> Erwerb zu<br />
sein.<br />
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens<br />
unter <strong>den</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft<br />
und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des<br />
Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus <strong>den</strong> in § 205<br />
der Strafprozeßordnung angeführten Grün<strong>den</strong> nicht durchgeführt wer<strong>den</strong> kann<br />
oder in <strong>den</strong> Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und<br />
233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung<br />
ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.<br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Präsentationsseite 5 „Probleme Führerschein“<br />
Probleme mit dem Führerschein durch <strong>den</strong> Konsum von<br />
<strong>Cannabis</strong><br />
• Da THC fettlöslich ist, wird es im Fettgewebe eingelagert und nur<br />
langsam abgebaut. Im Urin ist es deshalb noch mehrere Wochen<br />
nach dem Konsum nachweisbar.<br />
• Wenn jemand mit <strong>Cannabis</strong> erwischt wird oder bei einer Verkehrskontrolle<br />
der Urintest positiv auffällt, wird die Straßenverkehrsbehörde informiert.<br />
• Für <strong>Cannabis</strong> (und andere illegalen <strong>Drogen</strong>) im Straßenverkehr gibt<br />
es keine Grenzwerte. Jeder noch so geringe Nachweis ist eine Ordnungswidrigkeit.<br />
Der Betroffene muss mit einer Geldstrafe und dem<br />
Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.<br />
• Die Straßenverkehrsbehörde verlangt bei Verdacht ein <strong>Drogen</strong>screening<br />
durch Urintests.<br />
• Daneben ordnet die Führerscheinstelle meist die Medizinisch-<br />
Psychologische Untersuchung (MPU) an, besser bekannt als „Idiotentest”.<br />
• Solange jemand keine dauerhafte <strong>Drogen</strong>freiheit nachweisen kann,<br />
gibt es keinen Führerschein.<br />
• Alle Kosten hat der Betroffene selbst zu tragen. Dabei kann es sich je<br />
nach Fall um mehrere Tausend Euro handeln.<br />
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© 2007/2010 KMDD e.V. 11
<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Fragebogen <strong>Cannabis</strong><br />
1) Welche längerfristigen körperlichen und psychischen Auswirkungen kann<br />
das Haschisch-Rauchen haben?<br />
(Mehrere Antworten möglich)<br />
Antriebslosigkeit Gehirnzellen sterben ab Schizophrenie<br />
Abhängigkeit Gesteigerte Kreativität Teilnahmslosigkeit<br />
Diabetes Lungenkrebs Vergesslichkeit<br />
2) Mit welchen Konsequenzen müssen Jugendliche rechnen, wenn sie mit einer<br />
geringen Menge <strong>Cannabis</strong> erwischt wer<strong>den</strong>?<br />
(Mehrere Antworten möglich)<br />
Anzeige Probleme bei der Führerscheinzulassung<br />
Gefängnisstrafe Zimmer-, Wohnungs- oder Hausdurchsuchung<br />
Registrierung als <strong>Drogen</strong>konsument Eltern und Jugendamt wer<strong>den</strong> informiert<br />
3) Wo wird THC eingelagert und wie lange ist es nachweisbar?<br />
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4) Jugendliche „Kiffer” argumentieren gegenüber ihren Eltern gerne, dass Alkohol<br />
viel schlimmer sei als <strong>Cannabis</strong>, und Eltern behaupten das genaue<br />
Gegenteil. Lassen sich diese bei<strong>den</strong> <strong>Drogen</strong> so einfach vergleichen? Welche<br />
Unterschiede gibt es?<br />
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© 2007/2010 KMDD e.V. 12
<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
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<strong>Unterrichtseinheit</strong> <strong>Cannabis</strong><br />
Musterlösung Fragebogen <strong>Cannabis</strong><br />
1) Welche längerfristigen körperlichen und psychischen Auswirkungen kann<br />
das Haschisch-Rauchen haben?<br />
(Mehrere Antworten möglich)<br />
Antriebslosigkeit Gehirnzellen sterben ab Schizophrenie<br />
Abhängigkeit Gesteigerte Kreativität Teilnahmslosigkeit<br />
Diabetes Lungenkrebs Vergesslichkeit<br />
2) Mit welchen Konsequenzen müssen Jugendliche rechnen, wenn sie mit einer<br />
geringen Menge <strong>Cannabis</strong> erwischt wer<strong>den</strong>?<br />
(Mehrere Antworten möglich)<br />
Anzeige Probleme bei der Führerscheinzulassung<br />
Gefängnisstrafe Zimmer-, Wohnungs- oder Hausdurchsuchung<br />
Registrierung als <strong>Drogen</strong>konsument Eltern und Jugendamt wer<strong>den</strong> informiert<br />
3) Wo wird THC eingelagert und wie lange ist es nachweisbar?<br />
THC wird in <strong>den</strong> fetthaltigen Organen (u. a. auch im Gehirn) eingelagert und nur<br />
langsam über <strong>den</strong> Urin ausgeschie<strong>den</strong>. Es ist deshalb noch mehrere Wochen<br />
nach dem Konsum nachweisbar.<br />
4) Jugendliche „Kiffer” argumentieren gegenüber ihren Eltern gerne, dass Alkohol<br />
viel schlimmer sei als <strong>Cannabis</strong>, und Eltern behaupten das genaue<br />
Gegenteil. Lassen sich diese bei<strong>den</strong> <strong>Drogen</strong> so einfach vergleichen? Welche<br />
Unterschiede gibt es?<br />
Der direkte Vergleich zwischen <strong>Cannabis</strong> und Alkohol ist schwierig. Beide <strong>Drogen</strong><br />
verursachen erhebliche gesellschaftliche Probleme. Ein paar wichtige Unterschiede<br />
gibt es jedoch:<br />
Siehe die Fakten in der <strong>Unterrichtseinheit</strong> zum Punkt <strong>Cannabis</strong> versus Alkohol.<br />
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