Elternabend PDFs - Keine Macht den Drogen
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<strong>Elternabend</strong><br />
Präsentationsseite 6 „Geringe vs. nichtgeringe Menge“<br />
Geringe und nichtgeringe Menge:<br />
• Jeder Besitz von Cannabis, wenn auch noch so gering, ist nach dem<br />
Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer sogenannten<br />
geringen Menge für <strong>den</strong> Eigenbedarf.<br />
• Jedes Bundesland definiert eigenständig, wie viel Gramm Haschisch<br />
oder Marihuana noch als geringe Menge angesehen wer<strong>den</strong>. Achtung:<br />
Die Spannbreite ist hier sehr groß! Was in dem einen Bundesland<br />
noch toleriert wird, führt im nächsten schon zu Gefängnisstrafen.<br />
• Wer mit einer nicht geringen Menge erwischt wird, muss mit einer<br />
Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe rechnen.<br />
• Dies gilt auch für andere illegale <strong>Drogen</strong> wie z.B. Ecstasy.<br />
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