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Elternabend PDFs - Keine Macht den Drogen

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<strong>Elternabend</strong><br />

Präsentationsseite 6 „Geringe vs. nichtgeringe Menge“<br />

Geringe und nichtgeringe Menge:<br />

• Jeder Besitz von Cannabis, wenn auch noch so gering, ist nach dem<br />

Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer sogenannten<br />

geringen Menge für <strong>den</strong> Eigenbedarf.<br />

• Jedes Bundesland definiert eigenständig, wie viel Gramm Haschisch<br />

oder Marihuana noch als geringe Menge angesehen wer<strong>den</strong>. Achtung:<br />

Die Spannbreite ist hier sehr groß! Was in dem einen Bundesland<br />

noch toleriert wird, führt im nächsten schon zu Gefängnisstrafen.<br />

• Wer mit einer nicht geringen Menge erwischt wird, muss mit einer<br />

Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe rechnen.<br />

• Dies gilt auch für andere illegale <strong>Drogen</strong> wie z.B. Ecstasy.<br />

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© 2007/2010 KMDD e.V. 13

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