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Elternabend PDFs - Keine Macht den Drogen

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<strong>Elternabend</strong><br />

Präsentationsseite 7 „Geringe Menge“<br />

Wenn ein Jugendlicher mit einer geringen Menge Cannabis<br />

erwischt wird, hat das folgende Konsequenzen:<br />

• Die Polizei erstattet Anzeige und registriert <strong>den</strong> Tatbestand im Computer.<br />

Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert.<br />

• Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen. Dies<br />

ist beim ersten Mal häufig der Fall. Dann ist es allerdings oft verbun<strong>den</strong><br />

mit Auflagen, z. B. das Leisten von Sozialstun<strong>den</strong> oder das Besuchen<br />

eines <strong>Drogen</strong>präventionskurses.<br />

• Eine Kopie der Anzeige geht an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter<br />

wer<strong>den</strong> sich in der Regel mit <strong>den</strong> Eltern in Verbindung setzen.<br />

• Die Eltern wer<strong>den</strong> informiert.<br />

• Auch die Straßenverkehrsbehörde bekommt eine Ablichtung der Anzeige.<br />

Diese kann bei Betäubungsmittelkonsum die Zulassung zum<br />

Führerschein verweigern oder <strong>den</strong> Führerschein entziehen.<br />

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© 2007/2010 KMDD e.V. 14

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