Alle ins Boot holen: Wie das Handwerk Fachkräfte gewinnt // Seite 16
Alle ins Boot holen: Wie das Handwerk Fachkräfte gewinnt // Seite 16
Alle ins Boot holen: Wie das Handwerk Fachkräfte gewinnt // Seite 16
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Urlaubsabgeltung bei lange erkrankten Arbeitnehmern<br />
Nach einer neueren Entscheidung des<br />
Bundesarbeitsgerichtes summieren sich die<br />
noch offenen Urlaubstage nicht mehr endlos<br />
auf, sondern der Anspruch auf Abgeltung<br />
des nach lang andauernder Erkrankung<br />
bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubes<br />
kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen<br />
verfallen.<br />
Nach der in dieser Entscheidung vertretenden<br />
Ansicht ist der Abgeltungsanspruch nicht<br />
mehr ein Ersatz des Urlaubsanspruchs, sondern<br />
ein reiner Geldanspruch, der sich nicht<br />
mehr von sonstigen Entgeltansprüchen aus<br />
dem Arbeitsverhältnis unterscheidet. Damit<br />
unterfällt der Urlaubsabgeltungsanspruch den<br />
Bedingungen, die nach dem jeweils anwendbaren<br />
Tarifvertrag für die Geltendmachung<br />
von Entgeltansprüchen vorgeschrieben sind.<br />
Kehrt also ein langjährig erkrankter Arbeitnehmer<br />
nicht an seinen Arbeitsplatz zurück,<br />
SIGGI, die innovative fondsgebundene Rentenversicherung<br />
der SIGNAL IDUNA, macht <strong>das</strong> Leben leichter.<br />
Denn SIGGI steht für Sicherheit, Rendite und Flexibilität in<br />
einem. Ein Vorsorgekonzept, <strong>das</strong> Ihnen alle Sorgen<br />
abnimmt – zumindest die großen Sorgen rund um<br />
Ihre Zukunft.<br />
Generalagenturen<br />
Dirk Zagorski & Jörg Kaisers<br />
Gladbecker Str. 24<br />
(Haus des <strong>Handwerk</strong>s)<br />
Tel. (02041) 3754905<br />
Fax (02041) 3754906<br />
Gut zu wissen, <strong>das</strong>s es SIGNAL IDUNA gibt.<br />
Recht<br />
sondern scheidet aus dem Arbeitsverhältnis<br />
aus, beginnen mit dem Ausscheiden unmittelbar<br />
die tariflichen Ausschlussfristen innerhalb<br />
derer der Arbeitnehmer die finanzielle Abgeltung<br />
des nicht genommenen Urlaubs geltend<br />
machen muss, da diese sofort fällig wird. Als<br />
reine Geldforderung unterliegt sie damit wie<br />
andere Ansprüche den einzel und tarifvertraglichen<br />
Ausschlussfristen. Dies gilt auch<br />
für die Abgeltung des unabdingbaren gesetzlichen<br />
Mindesturlaubs (BAG Urt. vom 09.<br />
August 2011, AZ 9 AZR 352/10).<br />
Wird ein zunächst arbeitsunfähig erkrankter<br />
Arbeitnehmer im Kalenderjahr e<strong>ins</strong>chließlich<br />
des Übertragungszeitraumes so rechtzeitig gesund,<br />
<strong>das</strong>s er in der verbleibenden Zeit seinen<br />
Urlaub nehmen kann, so muss er dies tun.<br />
Andernfalls erlischt der aus früheren Zeiträumen<br />
stammende Urlaubsanspruch genauso<br />
wie der Anspruch, der zu Beginn des Urlaubsjahres<br />
neu entstanden ist<br />
Hauptagenturen<br />
Marcus Fischer & Karsten Albrink<br />
Emscher Str. 44 (KH)<br />
45891 Gelsenkirchen<br />
Tel. (02 09) 9 38 59 20<br />
Fax (02 09) 9 38 59 60<br />
23<br />
So <strong>das</strong> Bundesarbeitsgericht in einer weiteren<br />
Entscheidung vom 09. August 2011 (AZ 9<br />
AZR 425/10).<br />
Auch der Europäische Gerichtshof hält eine<br />
Beschränkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs<br />
von langzeiterkrankten Arbeitnehmern<br />
auf 15 Monate durch entsprechende<br />
tarifvertragliche Regelungen für mit dem<br />
Unionsrecht vereinbar und zulässig (EuGH<br />
Urt. v. 22.11.2011 Az.: C214/10). Voraussetzung<br />
sei lediglich, <strong>das</strong>s der Übertragungszeitraum<br />
die Dauer des Bezugszeitraumes deutlich<br />
überschreite. Auf dieser Entscheidung<br />
fußt <strong>das</strong> Urteil des Landesarbeitsgerichts<br />
BadenWürttemberg (LAG BaWü Urt. v.<br />
21.12.2011 Az 10 Sa 19/11), wonach Urlaubsansprüche<br />
bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit<br />
15 Monate nach Endes des Urlaubsjahres<br />
verfallen.<br />
Welche Krankenkasse macht gute Arbeit,<br />
wenn ich mal nicht arbeiten kann?<br />
Die Antwort liegt nah:<br />
Als Innungskrankenkasse ist die<br />
IKK classic perfekt für <strong>Handwerk</strong>er.<br />
Besuchen Sie uns in der Geschäftsstelle<br />
Gelsenkirchen, Emscherstraße 44 a,<br />
45891 Gelsenkirchen, Tel. 0209 7001-0.<br />
Oder auf www.ikk-classic.de<br />
Auch 2013: Kein Zusatzbeitrag