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Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit

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<strong>Inklusion</strong> <strong>kommt</strong>!<br />

<strong>Herausforderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

Bernhard Eibeck<br />

GEW-Hauptvorstand<br />

Referent <strong>für</strong> Jugendhilfe und Sozialarbeit<br />

Input zur Jahrestagung <strong>Schulsozialarbeit</strong> in Baden Württemberg 2012<br />

24. – 25.09.2012 in Pforzheim<br />

Nach der Diskussion im Workshop überarbeitete und ergänzte Fassung<br />

bernhard.eibeck@gew.de<br />

www.gew.de<br />

1


<strong>Inklusion</strong> ist<br />

der völkerrechtliche Maßstab<br />

<strong>für</strong> ein Leben in Würde und Freiheit<br />

aller Menschen.<br />

2


Dezember 1948:<br />

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte<br />

„Da <strong>die</strong> Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und<br />

unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen<br />

<strong>die</strong> Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“,<br />

hat <strong>die</strong> Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember<br />

1948 <strong>die</strong> „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündet und<br />

postuliert:<br />

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder<br />

hat Anspruch auf alle in <strong>die</strong>ser Erklärung verkündeten Rechte und<br />

Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied.“<br />

Die Achtung vor <strong>die</strong>sen Rechten und Freiheiten ist durch Unterricht und<br />

Erziehung zu fördern.<br />

3


Übereinkommen über <strong>die</strong> Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)<br />

vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.<br />

In Kraft getreten am 03.05.2008 (in Deutschland am 22.12.2008)<br />

Artikel 1<br />

Zweck<br />

Zweck <strong>die</strong>ses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss<br />

aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit<br />

Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und <strong>die</strong> Achtung<br />

der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.<br />

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, <strong>die</strong> langfristige<br />

körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche<br />

sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen<br />

und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.<br />

4


Übereinkommen über <strong>die</strong> Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

Artikel 7 Kinder mit Behinderungen<br />

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu<br />

gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen<br />

Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.<br />

(2) Bei allen Maßnahmen, <strong>die</strong> Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl<br />

des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.<br />

5


Übereinkommen über <strong>die</strong> Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

Artikel 24 Bildung<br />

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um <strong>die</strong>ses<br />

Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten<br />

<strong>die</strong> Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem<br />

Ziel,<br />

a) <strong>die</strong> menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des<br />

Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und <strong>die</strong> Achtung vor den Menschenrechten, den<br />

Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;<br />

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre<br />

geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;<br />

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.<br />

(2) Bei der Verwirklichung <strong>die</strong>ses Rechts stellen <strong>die</strong> Vertragsstaaten sicher, dass<br />

a) ... Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen<br />

Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;<br />

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben,<br />

Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und<br />

weiterführenden Schulen haben;<br />

c) angemessene Vorkehrungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;<br />

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems <strong>die</strong> notwendige<br />

Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;<br />

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste<br />

Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das <strong>die</strong> bestmögliche schulische und soziale Entwicklung<br />

gestattet, angeboten werden.<br />

6


Tabelle 1: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und<br />

Förderquoten nach Förderschwerpunkten 2010<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach: KMK: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bis 20210, Februar 2012<br />

Förderschwerpunkt Schüler<br />

– Anzahl –<br />

Davon Schüler in<br />

Förderschulen<br />

Davon Schüler in<br />

allgemeinen<br />

Schulen<br />

Integrationsquote<br />

Lernen 202.217 154.958 47.259 23,4<br />

Sehen 7.163 4.932 2.232 31,2<br />

Hören 16.197 10.987 5.210 32,2<br />

Sprache 53.267 36.717 16.550 31,1<br />

Körperliche und<br />

motorische Entwicklung<br />

32.464 25.123 7.341 22,6<br />

Geistige Entwicklung 78.277 75.088 3.189 4,1<br />

Emotionale und soziale<br />

Entwicklung<br />

62.692 37.214 25.478 40,6<br />

Förderschwerpunkt<br />

übergreifend bzw. ohne<br />

Zuordnung<br />

23.938 22.729 1.209 5,1<br />

Kranke 10.349 10.175 174 1,7<br />

Insgesamt 486.564 377.922 108.642 22,3<br />

7


Tabelle 2: Baden-Württemberg<br />

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach<br />

Förderschwerpunkten 2010<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach KMK: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bi 20210, Februar 2012<br />

Förderschwerpunkt Schüler in<br />

Förderschulen<br />

Schüler mit<br />

Förderbedarf<br />

in allgemeinen<br />

Schulen<br />

Integrationsquote<br />

Zum Vergleich:<br />

Integrationsquote<br />

(Bund)<br />

Lernen 20.544 10.607 51,6 23,4<br />

Sehen 969 765 78,9 31,2<br />

Hören 1.917 1.027 53,6 32,2<br />

Sprache 6.115 2.309 37,8 31,1<br />

Körperliche und<br />

motorische<br />

Entwicklung<br />

5.155 675 13,1 22,6<br />

Geistige Entwicklung 9.045 23 0,3 4,1<br />

Emotionale und<br />

soziale Entwicklung<br />

7.125 4.616 64,8 40,6<br />

Förderschwerpunkt<br />

übergreifend bzw.<br />

ohne Zuordnung<br />

21.087 - - 5,1<br />

Kranke 2.305 42 1,8 1,7<br />

Insgesamt 53.175 20.064 37,7 22,3<br />

8


Abgänger aus Förderschulen ohne Hauptschulabschluss im Jahr 2010<br />

Quelle: KMK. Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bi 20210, Februar 2012<br />

Abgänger ohne<br />

Hauptschulabschluss<br />

(Förderschwerpunkt<br />

Lernen)<br />

Abgänger ohne<br />

Hauptschulabschluss<br />

(sonstige Förderschwerpunkt)<br />

Ba-Wü 2.491 1.459<br />

Bayern 2.521 1.614<br />

Berlin 470 288<br />

Brandenburg 793 296<br />

Bremen 74 160<br />

Hamburg 513 187<br />

Hessen 1.591 686<br />

MVP 752 302<br />

Niedersachsen 1.994 848<br />

NRW 4.301 2.283<br />

Rh.-Pfalz 962 517<br />

Saarland 193 142<br />

Sachsen 1.156 441<br />

Sa.-Anhalt 937 382<br />

Schl.-Holstein 829 345<br />

Thüringen 335 444<br />

Deutschland 19.912 10.394<br />

9


Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss 2010<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach KMK: Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen<br />

2001 bis 2010, Dezember 2011<br />

Schüler/innen<br />

Absolvent/innen<br />

ohne<br />

Hauptschulabschluss<br />

Absolvent/innen<br />

ohne<br />

Hauptschulabschluss (in<br />

Prozent)<br />

Hauptschule 142.800 22.735 15,9<br />

Förderschule 37.200 30.306 81,5<br />

10


Was kostet das <strong>die</strong> Gesellschaft?<br />

Ein Schüler, der <strong>die</strong> Haupt- oder Förderschule ohne Schulabschluss verlässt, der also nach Kindergarten<br />

und Schule gut und gern 15 Jahre Bildung hinter sich hat, hat noch ein ganzes Leben vor sich. Ein<br />

Leben, in dem er wohl kaum Chancen auf ein eigenständiges Einkommen haben wird. Er wird mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit sein ganzes Leben lang auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.<br />

Nehmen wir an, <strong>die</strong> monatliche „Transferleistung“ (<strong>für</strong> Wohnung, Lebensunterhalt, Krankenkasse etc.)<br />

beträgt 1.000 Euro. Das wären 12.000 Euro im Jahr. Und nehmen wir an, der Schulabsolvent von heute<br />

lebt noch 60 Jahre. Dann summieren sich <strong>die</strong> staatlichen Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se eine Person auf 720.000<br />

Euro. Aus der Tabelle kann man sehen, was auf den Staat allein <strong>für</strong> den Jahrgang der Schülerinnen und<br />

Schüler zu<strong>kommt</strong>, <strong>die</strong> im Jahr 2010 ohne Schulabschluss aus dem Bildungssystem entlassen wurden.<br />

Im Jahr 2011 kamen wiederum mehr als 50.000 dazu und im Jahr 2012 wieder, und in den Folgejahren<br />

wieder und wieder und wieder ... .<br />

Im Jahr 2010 ...<br />

Ist das gut investiertes Geld?<br />

Absolvent/innen<br />

ohne Abschluss 1.000 €/Monat Euro/1 Jahr Euro/60 Jahre<br />

Hauptschule 22.735 22.735.000 272.820.000 16.369.200.000<br />

Förderschule Lernen 19.912 19.912.000 238.944.000 14.336.640.000<br />

Förderschule sonstige 10.394 10.394.000 124.728.000 7.483.680.000<br />

Zusammen 53.041 53.041.000 636.492.000 38.189.520.000<br />

11


Ausländeranteil an Förderschulen<br />

Quelle: Bertelsmann Stiftung: Daten und Fakten zur Integrationspolitik in Kommunen; www.wegweiser-demographie.de<br />

Ausländeranteil an<br />

Förderschulen<br />

unter 15 Jahre<br />

Anteil Ausländer an Förderschulen<br />

Lernen / emot. und soziale<br />

Entwicklung<br />

Ba-Wü 10,1 29,9<br />

Bayern 7,3 15,8<br />

Berlin 14,5 16,6<br />

Brandburg 2,7 0,8<br />

Bremen 15,4 26,2<br />

Hamburg 13,7 34,5<br />

Hessen 11,4 29,5<br />

MVP 3,0 1,5<br />

Niedersachsen 6,3 16,6<br />

NRW 10,8 25,4<br />

Rh.-Pfalz 8,2 15,2<br />

Saarland 8,6 16,7<br />

Sachsen 2,7 1,7<br />

Sa.-Anhalt 2,9 1,7<br />

Schl.-Holstein 4,8 8,8<br />

Thüringen 2,4 0,5<br />

West (mit Berlin) 10,1 21,4<br />

Ost (ohne Berlin 2,7 1,2<br />

12


Was hat <strong>Inklusion</strong> in der Schule mit der Jugendhilfe zu tun? Ist das<br />

eine Aufgabe <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong>?<br />

Bundesrechtliche Regelungen<br />

SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe<br />

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe<br />

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf<br />

Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit.<br />

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere<br />

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und<br />

dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,<br />

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und<br />

unterstützen,<br />

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren <strong>für</strong> ihr Wohl schützen,<br />

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen <strong>für</strong> junge Menschen und ihre<br />

Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten<br />

oder zu schaffen.


Bundesrechtliche Regelungen<br />

SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe<br />

§ 13 Jugendsozialarbeit<br />

(1) Jungen Menschen, <strong>die</strong> zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur<br />

Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung<br />

angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen<br />

angeboten werden, <strong>die</strong> ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in<br />

<strong>die</strong> Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.


Bundesrechtliche Regelungen<br />

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

§ 4, Abs. 3<br />

Leistungen <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden<br />

so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem<br />

sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern<br />

betreut werden können.<br />

§ 19, Abs. 3<br />

Bei Leistungen an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder<br />

wird eine gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter<br />

Kinder angestrebt.


Zuständigkeit der Jugendhilfe, der<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> ?<br />

Jugendhilfe Sozialhilfe<br />

IQ-Wert > 70 IQ-Wert < 69<br />

Körperlich gesund Körperlich eingeschränkt<br />

Psychisch krank (ohne zusätzliche<br />

Einschränkungen)<br />

Erzieherischer Bedarf ohne<br />

Behinderung des Kindes oder nur<br />

psychische Störung<br />

bei landesrechtlicher Zuständigkeit<br />

<strong>für</strong> Frühförderung<br />

Quelle: AGJ: Positionspapier Gesamtzuständigkeit 2011<br />

Psychisch krank und IQ-Wert < 69<br />

und/oder körperliche Einschränkung<br />

Erzieherischer Bedarf und IQ-Wert <<br />

69 und/oder körperliche<br />

Einschränkung<br />

bei landesrechtlicher Zuständigkeit<br />

<strong>für</strong> Frühförderung<br />

16


<strong>Inklusion</strong> in der Schule: Was bietet <strong>die</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

<strong>Inklusion</strong> in der Schule braucht <strong>die</strong> sozialpädagogische Professionalität<br />

der Jugendhilfe.<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> bietet<br />

• Erfahrungsräume ohne Druck und Zensur,<br />

• Erlebniswelten <strong>für</strong> neue Perspektiven,<br />

• Entdeckerwelten <strong>für</strong> Begabungen und Träume.<br />

Sie fördert und unterstützt Schülerinnen und Schülern mit Lern- und<br />

Verhaltensproblemen und ist „Anwalt“ <strong>für</strong> Benachteiligte.<br />

Sie eröffnet vor allem auch Kindern und Jugendlichen, <strong>die</strong> sich dem<br />

regelmäßigen Schulbesuch verweigern, Zugänge zu Bildung.<br />

17


Wege öffnen und Angebote vernetzen<br />

Eine Schule auf dem Weg zu <strong>Inklusion</strong> muss sich zum<br />

Sozialraum öffnen und in der Kommune vernetzt sein.<br />

<strong>Schulsozialarbeit</strong> öffnet Kindern und Jugendlichen Wege.<br />

Sie bringt Angebote der Jugendhilfe und des Sozial<strong>die</strong>nstes,<br />

Vereine und Initiativen in <strong>die</strong> Schule.<br />

Schülerinnen und Schülern öffnet sie Türen zu kommunalen<br />

Diensten, zu Betrieben und kulturellen Einrichtungen.<br />

18


Deutschsprachige Ausgabe<br />

Index <strong>für</strong> <strong>Inklusion</strong><br />

„Spiel, Lernen und Partizipation in der inklusiven Kindertageseinrichtung<br />

entwickeln.“<br />

Herausgeber der deutschsprachigen Fassung:<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />

Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main<br />

16 Euro inkl. MwSt. Bestellung über: www.gew.de<br />

19


Integrität<br />

Gemeinschaft<br />

(community)<br />

Anerkennung von Vielfalt<br />

(respect for diversity)<br />

Mitgefühl<br />

compassion)<br />

<strong>Inklusion</strong><br />

Gleichbehandlung<br />

(fairness)<br />

Inklusive Werte<br />

(inclusive values)<br />

Gleichberechtigung<br />

(rights)<br />

Teilhabe<br />

(participation)<br />

Nachhaltigkeit<br />

(sustainability)<br />

Freude<br />

Erfolg Freiheit<br />

20


<strong>Inklusion</strong><br />

Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen an kulturellen und<br />

sozialen Aktivitäten ihrer örtlichen Einrichtungen erhöhen.<br />

Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeiter/innen wertschätzen.<br />

Die Unterschiede zwischen den Kindern als Chancen <strong>für</strong> gemeinsames<br />

Spielen und Lernen sehen, anstatt sie als Probleme zu betrachten.<br />

Das Recht der Kinder auf eine qualitativ gute Erziehung, Bildung<br />

und Betreuung in ihrer Umgebung anerkennen.<br />

Verbesserungen <strong>für</strong> Mitarbeiter/innen ebenso wie <strong>für</strong> Kinder herbeiführen.<br />

Die Barrieren <strong>für</strong> Spiel, Lernen und Partizipation <strong>für</strong> alle Kinder abbauen,<br />

nicht nur <strong>für</strong> jene mit Beeinträchtigungen.<br />

Sowohl <strong>die</strong> Entwicklung der Gemeinschaft und der Werte als auch der<br />

Leistungen betonen.<br />

Die nachhaltigen Beziehungen zwischen den Einrichtungen und ihrem<br />

sozialen Umfeld fördern.<br />

Begreifen, dass <strong>Inklusion</strong> in Einrichtungen der frühen Kindheit<br />

ein Aspekt von <strong>Inklusion</strong> in der gesamten Gesellschaft ist.<br />

21


Dimension A Inklusive Kulturen entfalten<br />

A.1 Gemeinschaft bilden<br />

INDIKATOR<br />

A.1.1 Jeder soll sich willkommen fühlen.<br />

A.1.2 Die Kinder helfen sich gegenseitig.<br />

A.1.3 Die Erzieherinnen arbeiten gut zusammen.<br />

A.1.4 Die Mitarbeiterinnen und Kinder begegnen sich mit Respekt.<br />

A.1.5 Es gibt eine Partnerschaft zwischen Mitarbeiterinnen und Eltern.<br />

A.1.6 Die Erzieherinnen stellen eine Verbindung zwischen den Ereignissen<br />

in der Einrichtung und dem Leben der Kinder zu Hause her.<br />

A.1.7 Die Erzieherinnen arbeiten gut mit dem Träger zusammen.<br />

A.1.8 Die Einrichtung öffnet sich zum Stadtteil.<br />

A.2 Inklusive Werte verankern<br />

INDIKATOR<br />

A.2.1 Jeder beteiligt sich am Einsatz <strong>für</strong> <strong>Inklusion</strong>.<br />

A.2.2 Von allen Kindern wird viel erwartet.<br />

A.2.3 Alle Kinder werden als gleich wichtig behandelt.<br />

A.2.4 Die Einrichtung hilft den Kindern, mit sich zufrieden zu sein.<br />

A.2.5 Die Einrichtung hilft den Eltern, mit sich zufrieden zu sein.<br />

22


Dimension B Inklusive Leitlinien etablieren<br />

B.1 Eine Einrichtung <strong>für</strong> alle entwickeln<br />

INDIKATOR<br />

B.1.1 Die Mitarbeiterinnen werden bei Stellenbesetzungen und<br />

Beförderungen fair behandelt.<br />

B.1.2 Neuen Erzieherinnen wird bei der Einarbeitung und Eingewöhnung geholfen.<br />

B.1.3 Alle Kinder der Nachbarschaft werden ermutigt, <strong>die</strong> Einrichtung zu besuchen.<br />

B.1.4 Die Einrichtung wird so umgestaltet, dass sie allen Menschen zugänglich wird.<br />

B.1.5 Allen neuen Kindern wird bei der Eingewöhnung geholfen.<br />

B.1.6 Die Erzieherinnen bereiten <strong>die</strong> Kinder gut auf den Übergang in andere<br />

Einrichtungen vor.<br />

23


Dimension B Inklusive Leitlinien etablieren<br />

B.2 Unterstützung von Vielfalt organisieren<br />

INDIKATOR<br />

B.2.1 Alle Arten der Förderung werden koordiniert.<br />

B.2.2 Fortbildungsveranstaltungen helfen den Mitarbeiterinnen, auf <strong>die</strong> Vielfalt der<br />

Kinder und Jugendlichen einzugehen.<br />

B.2.3 Die Leitlinien des „besonderen Förderbedarfs“ sind Leitlinien <strong>für</strong> <strong>Inklusion</strong>.<br />

B.2.4 Die Richtlinien zum „besonderen Förderbedarf“ werden dazu genutzt,<br />

Barrieren <strong>für</strong> Spiel, Lernen und Partizipation aller Kinder zu verringern.<br />

B.2.5 Die Förderung der Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist,<br />

<strong>kommt</strong> allen Kindern zugute.<br />

B.2.6 Die Hausregeln verbessern <strong>die</strong> Einrichtung <strong>für</strong> alle Kinder.<br />

B.2.7 Der Druck auf Kinder, <strong>die</strong> als „Störenfriede“ betrachtet werden, wird<br />

reduziert.<br />

B.2.8 Eine barrierefreie Einrichtung wird angestrebt.<br />

B.2.9 Das Schikanieren von Kindern wird unterbunden.<br />

24


Dimension C Eine inklusive Praxis entwickeln<br />

C.1 Spiel und Lernen gestalten<br />

INDIKATOR<br />

C.1.1 Bei der Planung der Aktivitäten wird an alle Kinder gedacht.<br />

C.1.2 Die Aktivitäten regen alle Kinder zur Kommunikation an.<br />

C.1.3 Die Aktivitäten ermutigen alle Kinder zur Teilnahme.<br />

C.1.4 Die Aktivitäten wecken das Verständnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterschiede zwischen<br />

Menschen.<br />

C.1.5 Die Aktivitäten wirken Vorurteilsbildung entgegen.<br />

C.1.6 Die Kinder können ihr Lernen und Spielen aktiv gestalten.<br />

C.1.7 Die Kinder kooperieren bei Spiel und Lernen.<br />

C.1.8 Tests unterstützen <strong>die</strong> Leistungen aller Kinder.<br />

C.1.9 Die Mitarbeiterinnen regen <strong>die</strong> Kinder zu Selbstdisziplin und respektvollen<br />

Beziehungen an.<br />

C.1.10 Die Mitarbeiterinnen planen <strong>die</strong> Aktivitäten, werten sie aus und beteiligen<br />

sich daran partnerschaftlich.<br />

C.1.11 Lernassistentinnen fördern Spiel, Lernen und Partizipation aller Kinder.<br />

C.1.12 Alle Kinder beteiligen sich an gemeinsamen Aktivitäten.<br />

25


Dimension C Eine inklusive Praxis entwickeln<br />

C.2 Ressourcen mobilisieren<br />

INDIKATOR<br />

C.2.1 Die Einrichtung ist so ausgestattet, dass Spiel, Lernen und Partizipation<br />

gefördert werden.<br />

C.2.2 Die Ressourcen werden gerecht verteilt.<br />

C.2.3 Die Unterschiede zwischen den Kindern werden als Ressourcen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Förderung von Spiel, Lernen und Partizipation genutzt.<br />

C.2.4 Das Fachwissen der Mitarbeiterinnen wird in vollem Maße genutzt.<br />

C.2.5 Die Erzieherinnen entwickeln gemeinsame Hilfsmittel, um Spiel, Lernen und<br />

Partizipation zu fördern.<br />

C.2.6 Ressourcen in der Umgebung der Einrichtung sind bekannt und werden<br />

genutzt.<br />

26


DIMENSION A Inklusive Kulturen entfalten<br />

Indikatoren mit Fragen<br />

A.2 Inklusive Werte verankern<br />

INDIKATOR A.2.2 Von allen Kindern wird viel erwartet<br />

a) Werden alle Kinder und Jugendlichen so behandelt, als ob es<br />

keine Obergrenze <strong>für</strong> ihr Lernen und ihre Entwicklung gäbe?<br />

f) Werden <strong>die</strong> Leistungen der Kinder im Verhältnis zu ihren eigenen<br />

Möglichkeiten, statt zu denen anderer Kinder wertgeschätzt?<br />

i ) Werden alle Kinder ermutigt, auf ihre Leistungen stolz zu sein?<br />

n) Werden <strong>die</strong> Versagensängste mancher Kinder ernst genommen?<br />

27

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