Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit
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Übereinkommen über <strong>die</strong> Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)<br />
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.<br />
In Kraft getreten am 03.05.2008 (in Deutschland am 22.12.2008)<br />
Artikel 1<br />
Zweck<br />
Zweck <strong>die</strong>ses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss<br />
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit<br />
Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und <strong>die</strong> Achtung<br />
der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.<br />
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, <strong>die</strong> langfristige<br />
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche<br />
sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen<br />
und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.<br />
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