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Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit

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Übereinkommen über <strong>die</strong> Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)<br />

vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.<br />

In Kraft getreten am 03.05.2008 (in Deutschland am 22.12.2008)<br />

Artikel 1<br />

Zweck<br />

Zweck <strong>die</strong>ses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss<br />

aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit<br />

Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und <strong>die</strong> Achtung<br />

der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.<br />

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, <strong>die</strong> langfristige<br />

körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche<br />

sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen<br />

und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.<br />

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