28.04.2013 Aufrufe

Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP

Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP

Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Hintergrundinformation</strong><br />

<strong>Bereitschaftsdienst</strong> / <strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Abgrenzung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es vom Rettungsdienst .......................... 2<br />

2. Der Begriff <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ....................................................................................... 2<br />

3. Rechtsquellen für den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ...................................................................... 2<br />

4. Organisationsmodelle des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es ........................................................... 2<br />

5. Gründe für die Umstrukturierung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es ........................... 3<br />

6. Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in anderen Bundesländern ............................... 3<br />

7. Kriterien zur Festlegung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen .............................................. 4<br />

8. Besetzung der BDZ ........................................................................................................ 4<br />

9. Vorteile von BDZ für den Patienten ................................................................................ 4<br />

10. Vorteile von BDZ für den Arzt ..................................................................................... 4<br />

11. Ausstattung und Finanzierung von BDZ ...................................................................... 5<br />

12. Finanzierung der laufenden Kosten von BDZ .............................................................. 5<br />

13. Akzeptanz der BDZ durch die diensthabenden Ärzte .................................................. 5<br />

14. Erfahrungen der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> mit BDZ............................................................................... 5<br />

15. Die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116117 ............................................................. 5<br />

16. Anteil der Patienten, der die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116177 nutzt .............. 5<br />

17. Auswirkung der 116117 auf die Nutzung der Notrufnummer 112 ................................ 6<br />

18. Kontakt zu BDZ: Fax-Formular für hör- und sprachgeschädigte Menschen ................ 6<br />

Abkürzungen<br />

- BDZ: <strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale(n)<br />

- <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz<br />

Stand: 16.04.2013<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

Dr. Rainer Saurwein (Leitung Kommunikation der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>)<br />

Telefon: 06131 326-380, E-Mail: presse@kv-rlp.de


<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

1. Abgrenzung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es vom Rettungsdienst<br />

Der erste Ansprechpartner – vor allem zur Abklärung längerfristiger Beschwerden – ist immer der<br />

Hausarzt. Der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ist der zentrale Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der<br />

Praxisöffnungszeiten. Hier finden sie während der sprechstundenfreien Zeiten qualifizierte Ärztinnen<br />

und Ärzte zur Behandlung akuter Gesundheitsstörungen, die keinen Aufschub bis zur nächsten<br />

Sprechstunde erlauben. Falls nötig, werden durch den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> auch Hausbesuche angeboten.<br />

Dabei kann es je nach Betrieb auch zu Wartezeiten kommen.<br />

Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder<br />

schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden,<br />

der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.<br />

2. Der Begriff <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />

Der Gesetzgeber bezeichnet den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>, den die Vertragsärzte außerhalb der<br />

regulären Sprechzeiten leisten müssen, als Notdienst (siehe z.B. § 75, Abs. 1 SGB V). Entsprechend<br />

wird der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> bundesweit häufig auch als ärztlicher Notdienst bezeichnet. Die<br />

ärztlichen BDZ werden, entsprechend der Terminologie im SGB V, häufig auch als Notdienstzentralen,<br />

Notdienstpraxen oder <strong>Bereitschaftsdienst</strong>praxen bezeichnet.<br />

Um den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> vom Not- und Rettungsdienst abzugrenzen und somit eine eineindeutige<br />

Unterscheidung für die Patienten zu ermöglichen, verwendet die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> ausschließlich<br />

den Begriff „Ärztlicher <strong>Bereitschaftsdienst</strong>“ in Abgrenzung zum „Not- und Rettungsdienst“ (112) sowie<br />

„<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale“ in Abgrenzung zur Notaufnahme der Krankenhäuser.<br />

Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> bittet die Presse, dass auch Bekanntmachungen von ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern<br />

und –zentralen unter den Bezeichnungen „Ärztlicher <strong>Bereitschaftsdienst</strong>“, „<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale“<br />

und „Ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer“ erfolgen.<br />

3. Rechtsquellen für den <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />

Die Verpflichtung zum ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> basiert auf folgenden Rechtsquellen:<br />

§ 75 Abs. 1 SGB V: „… Die Sicherstellung umfaßt auch … die vertragsärztliche Versorgung zu den<br />

sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), …“<br />

§ 2 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>, Stand: 01.09.2012: „Die Versorgung der Versicherten<br />

umfasst auch einen ausreichenden Not- und <strong>Bereitschaftsdienst</strong>.“<br />

§ 21 Abs. 2 Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 20. Oktober 1978: „Die Kammermitglieder, die ihren Beruf<br />

ausüben, haben insbesondere die Pflicht, ….2. soweit sie als Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte in eigener<br />

Praxis tätig sind, grundsätzlich am Notfalldienst teilzunehmen und sich dafür fortzubilden; dies gilt<br />

auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, soweit<br />

die Berufsordnung ihre Teilnahme am Notfalldienst vorsieht<br />

§ 26, Abs. 1 Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz: „Niedergelassene Ärztinnen<br />

und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auf Antrag einer Ärztin oder eines<br />

Arztes kann aus schwerwiegenden Gründen eine Befreiung vom Notfalldienst ganz, teilweise oder<br />

vorübergehend erteilt werden.“<br />

4. Organisationsmodelle des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />

Prinzipiell können in Rheinland-Pfalz zwei Organisationsmodelle unterschieden werden:<br />

<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen (BDZ)<br />

Die <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e werden in einer Zentrale durchgeführt, gegebenenfalls nötige Hausbesuche<br />

werden aus dieser getätigt. Vielerorts sind die Zentralen an Krankenhäusern eingerichtet. Die Zentrale<br />

stellt in der Regel alle infrastrukturellen Voraussetzungen, wie etwa Praxisausstattung, Personal oder<br />

Fahrzeug. Die Dienste in der Zentrale werden entweder durch die niedergelassenen Ärzte des jeweili-<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 2 von 6


<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

gen Zuständigkeitsbereiches oder durch eigens hierzu engagierte externe Ärzte erbracht. Die Vergütung<br />

der Patientenbehandlung richtet sich nach den einschlägigen vertragsärztlichen Bestimmungen<br />

wie Honorarverteilungsvertrag und Gebührenordnung. Die diensthabenden Ärzte erhalten eine Stundenhonorierung<br />

gemäß der Richtlinie der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Ordnung. Die anfallenden Kosten tragen<br />

die niedergelassenen Ärzte in Form einer solidarisch zu entrichtenden Umlage.<br />

In Rheinland-Pfalz sind derzeit 44 BDZ eingerichtet. 39 dieser Zentralen befinden sich in Trägerschaft<br />

der <strong>KV</strong>. Dies bedeutet, dass für diese die Regelung des Dienstes auf Basis der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-<br />

Ordnung erfolgt und Aufgaben wie etwa Beschaffung oder Vertragsangelegenheiten durch die <strong>KV</strong><br />

wahrgenommen werden.<br />

Dezentrale <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Bereiche / kollegiale Vertretungsringe<br />

Liegt eine Region nicht im Zuständigkeitsbereich einer BDZ, so erfolgt die Erbringung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>en<br />

direkt durch die in der Region niedergelassenen Ärzte in deren eigenen Praxen. Die<br />

Dienste erbringen die Niedergelassenen im Wechsel (Vertretungsringe). Dabei ist zwar eine ständige<br />

Präsenz nicht zwingend, eine permanente Erreichbarkeit etwa durch eine Anrufweiterleitung muss<br />

aber gewährleistet sein. Im Unterschied zu den durch eine BDZ versorgten Bereichen entfällt zwar die<br />

Einrichtung und Unterhaltung einer Zentrale, laufende Kosten, etwa für Infrastruktur, fallen dagegen in<br />

den beteiligten Praxen an. Vielerorts ist dieses Modell zudem mit häufiger Dienstpflicht und somit einer<br />

Mehrbelastung der Ärzte verbunden. Auch haben Patienten keine feste Anlaufstelle außerhalb der<br />

Sprechstundenzeiten.<br />

Die Organisation der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e in Rheinland-Pfalz befindet sich derzeit in einem Prozess<br />

der Neustrukturierung, der bis Ende 2013 zur flächendeckenden Einrichtung von BDZ in <strong>KV</strong>–<br />

Trägerschaft führen soll.<br />

5. Gründe für die Umstrukturierung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />

Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> hat die Sicherstellung der ambulanten Versorgung für ganz Rheinland-Pfalz zu gewährleisten<br />

und ist damit auch verantwortlich für die wirtschaftliche Organisation eines <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />

(§ 75, Abs. 1 SGB V). Nach der Fusion der vier <strong>KV</strong>-Regionen im Jahr 2005 war der <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />

in Rheinland-Pfalz höchst unterschiedlich organisiert. Neben den ärztlichen Vertretungsringen<br />

gab es BDZ in <strong>KV</strong>-Trägerschaft und solche in Vereinsträgerschaft. Der <strong>Bereitschaftsdienst</strong> droht aber<br />

– besonders in den ländlichen Regionen von <strong>RLP</strong> – ohne eine flächendeckende Patientenversorgung<br />

durch BDZ kurzfristig zu einem Problem zu werden. Insbesondere der drohende Ärztemangel, vor<br />

allem in ländlichen Regionen, lässt die dezentrale Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es an Grenzen<br />

stoßen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Arbeitsbelastung müssen Modelle umgesetzt werden,<br />

welche auch Dienstfrequenzen der Bereitschaftsärzte reduzieren und eine bessere Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf gewährleisten können.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> ein neues <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Konzept erarbeitet,<br />

welches die Vertreterversammlung der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> am 2. September 2009 beschlossen hat. Oberstes<br />

Ziel ist dabei, durch die BDZ eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Praxisöffnungszeiten<br />

in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Diese neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Ordnung sieht<br />

vor, alle BDZ in die Trägerschaft der <strong>KV</strong> zu überführen und in Regionen, in denen keine BDZ bestehen,<br />

solche einzurichten. Somit kann gewährleistet werden, dass bestehende und neu einzurichtende<br />

BDZ aus der Gesamtheit ihrer erwirtschafteten Quartalsumsätze sowie einer von allen rheinlandpfälzischen<br />

Vertragsärzten in einheitlicher Höhe zu erhebenden Umlage finanziert werden können.<br />

Die Überführung des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in <strong>KV</strong>-Trägerschaft soll bis Ende 2013 abgeschlossen<br />

sein.<br />

6. Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in anderen Bundesländern<br />

Der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> wurde bzw. wird in allen Bundesländern von Vertretungsringen auf<br />

ärztliche BDZ umstrukturiert.<br />

Beispiel Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/index.php?id=910<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 3 von 6


<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

7. Kriterien zur Festlegung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen<br />

Folgende Kriterien werden für die Festlegung der Grenzen von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen berücksichtigt:<br />

Die <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche können abhängig von Verbandsgemeindegrenzen/Stadtteilen<br />

festgelegt werden. Unter Berücksichtigung besonderer historisch gewachsener Strukturen oder wenn<br />

es die geographische Lage oder Anzahl der im jeweiligen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereich zur Verfügung<br />

stehenden Ärzte erfordert, können <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche auch unabhängig hiervon eingerichtet<br />

werden. Die Einteilung der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche muss gewährleisten, dass der diensthabende<br />

Arzt unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und Entfernung für den<br />

Patienten erreichbar ist. Weiterhin spielen bereits vorhandene Strukturen eine wichtige Rolle. So werden<br />

BDZ bevorzugt an Krankenhäuser angegliedert.<br />

8. Besetzung der BDZ<br />

Die Besetzung von BDZ erfolgt prinzipiell durch niedergelassene Ärzte der Region. Es können jedoch<br />

auch Dienste durch sogenannte „externe“ Ärzte, die z.B. in Krankenhäusern tätig sind, versehen werden.<br />

9. Vorteile von BDZ für den Patienten<br />

Die BDZ ist der Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Hier finden Patienten<br />

Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung während der sprechstundenfreien Zeiten.<br />

Für die Patienten hat eine BDZ, gegenüber einem kollegialen Vertretungsring, in dem der <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />

von dem jeweiligen Praxis- bzw. Wohnsitz des diensthabenden Arztes ausgeübt wird,<br />

den Vorteil, dass sie, wenn eine Behandlung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten notwendig<br />

wird, nicht erst im Amtsblatt oder anderen Veröffentlichungen nach dem jeweils diensthabenden Arzt<br />

und seiner Telefonnummer und Adresse suchen müssen. Eine BDZ ist eine konstante Anlaufstelle mit<br />

einer konstanten Telefonnummer. Sind Hausbesuche erforderlich, werden diese ebenfalls von der<br />

BDZ gefahren.<br />

Je nach Patientenaufkommen ist jedoch auch in einer BDZ, wie bisher bei einem kollegialen Vertretungsring,<br />

mit zum Teil langer Wartezeit zu rechen. Wenn möglich, sollten Patienten daher ihren behandelnden<br />

Arzt während der regulären Praxisöffnungszeit aufsuchen.<br />

In der Regel werden BDZ an Kliniken eingerichtet. Falls aufgrund der Untersuchung in einer BDZ eine<br />

weiterführende Diagnostik notwendig ist, stehen hierfür die angegliederten Kliniken als Kooperationspartner<br />

bereit. Die zusätzliche Fahrt in eine Klinik entfällt in diesen Fällen für den Patienten. Die Qualität<br />

der Patientenversorgung im Rahmen des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es wird durch BDZ also deutlich verbessert.<br />

Zu beachten ist jedoch unbedingt, dass bei lebensbedrohlichen Notfällen oder unerträglichen Schmerzen<br />

nicht der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>, sondern immer der Rettungsdienst unter der Nummer 112 zuständig<br />

ist.<br />

10. Vorteile von BDZ für den Arzt<br />

Im Rahmen der bisher üblichen kollegialen Vertretungsringe der niedergelassen Ärzte waren diese zu<br />

jeweils einer Vielzahl von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>en über Nacht und an Wochenenden verpflichtet. Sie<br />

mussten sich jeweils zu Hause oder in ihrer Praxis für Einsätze bereithalten, was zum Teil auch den<br />

Lebensrhythmus von Familienangehörigen negativ tangierte. Die Verpflichtung zur Übernahme solcher<br />

kollegialer <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e ist daher für viele junge Ärztinnen und Ärzte einer der Gründe,<br />

sich gegen eine Niederlassung vor allem in ländlichen Regionen zu entscheiden.<br />

Mit der Konzentration der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>organisation in Zentralen können die Dienstfrequenz der<br />

niedergelassenen Ärzte sowie die Belastung des familiären Umfelds erheblich reduziert und so die<br />

Attraktivität des Arztberufes auf dem Land gesteigert werden.<br />

Einen weiteren Vorteil haben BDZ für Arzt und Patient gleichermaßen: Stellt der Arzt im <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />

eine Diagnose, die einer weiteren Abklärung im Krankenhaus bedarf, kann diese im Falle der<br />

üblichen Angliederung von BDZ an Kliniken ohne größeren organisatorischen Aufwand und gegebenenfalls<br />

ohne gefährliche Zeitverluste unter einem Dach organisiert werden.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 4 von 6


<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

11. Ausstattung und Finanzierung von BDZ<br />

BDZ werden mit allen für die Grundversorgung von Patienten notwendigen Einrichtungen und Materialien<br />

ausgestattet. Wird eine weiterführende Diagnostik erforderlich, wird an das nächste Krankenhaus,<br />

in der Regel in räumlicher Nähe mit der BDZ, überwiesen. Die Investitionen trägt die <strong>KV</strong> Rheinland-<br />

Pfalz über Beiträge der niedergelassenen Ärzte. Zuschüsse von Gebietskörperschaften wie Städten<br />

und Kreisen oder anderen Einrichtungen gibt es nicht.<br />

12. Finanzierung der laufenden Kosten von BDZ<br />

Die Finanzierung der laufenden Kosten (Material, Heizungskosten, Personal etc.) erfolgt zum einen<br />

durch die erwirtschafteten Honorare für die Behandlung der Patienten und, da diese die Kosten bei<br />

weitem nicht decken, zum anderen über einen einheitlichen, von allen Vertragsärzten zu zahlenden<br />

monatlichen Pflichtbeitrag von derzeit 270,00 EUR.<br />

13. Akzeptanz der BDZ durch die diensthabenden Ärzte<br />

Die diensthabenden Ärzte von BDZ kennen sich darin in der Regel genauso gut aus wie in ihren eigenen<br />

Praxen. Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> geht daher nicht davon aus, dass die Tätigkeit in einer BDZ problematisch<br />

ist. Auch steht nicht in jeder Praxis, je nach Fachgebiet, die im <strong>Bereitschaftsdienst</strong> erforderliche Ausstattung<br />

per se zur Verfügung. Für einzelne Ärzte könnte das Übernachten außerhalb ihrer eigenen<br />

Wohnung als Nachteil empfunden werden. Die Vorteile wie geringere Diensthäufigkeit und damit einem<br />

Zugewinn an Freizeit überwiegen jedoch eindeutig.<br />

14. Erfahrungen der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> mit BDZ<br />

Mit allen BDZ wurden bisher positive Erfahrungen gemacht. Der überwiegende Anteil der Ärzte möchte<br />

diese Form der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>organisation nicht mehr missen. Auch von den Patienten werden<br />

die BDZ sehr gut angenommen.<br />

15. Die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116117<br />

Es gab deutschlandweit bis 2012 über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>,<br />

die teilweise täglich wechseln. Um für die Bürger die Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat<br />

die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den 17 <strong>KV</strong>en die Initiative für eine<br />

einheitliche Rufnummer ergriffen. Auf ihren Antrag hin hatte die Europäische Union die 116117 im<br />

Jahr 2009 europaweit für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> reserviert. Deutschland ist das erste Land,<br />

das die Nummer einführt. Sie wurde ab 16. April 2012 bereits fast überall in Deutschland eingeführt –<br />

ohne Vorwahl und kostenfrei.<br />

Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, erreichen über<br />

die 116117 den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> in ihrer Nähe. In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die<br />

116117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden.<br />

In Rheinland-Pfalz ist die 116117 zunächst für solche BDZ geschaltet, die ganzwöchig geöffnet sind.<br />

Eine flächendeckende Einführung ist nach Abschluss der Umstrukturierung des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es,<br />

voraussichtlich bis 2014 geplant. Die bisherigen örtlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern bleiben für eine<br />

Übergangszeit, mindestens bis 2014, noch geschaltet.<br />

Menschen mit Hör- und Sprachproblemen können die zuständige BDZ per Fax über die kostenfreie<br />

Faxnummer 0800 – 58 95 210 kontaktieren. Zu beachten ist auch hier, dass bei lebensbedrohlichen<br />

Symptomen stets der Rettungsdienst unter der Nummer 112 alarmiert werden muss.<br />

16. Anteil der Patienten, der die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116177<br />

nutzt<br />

Bislang konnte die Zahl der Anrufer, die örtliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern gewählt haben, aufgrund<br />

der Vielzahl der Nummern nicht erfasst werden. Es ist zu vermuten, dass noch viele Patienten diese<br />

bisherigen örtlichen Nummern wählen.<br />

Mit der Einführung der einheitlichen Rufnummer 116117 geht ein Gewöhnungsprozess in der Bevölkerung<br />

einher. Die nun über die 116117 erfassbaren Anrufzahlen lassen erkennen, dass immer mehr<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 5 von 6


<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Patienten die 116117 wählen und nicht mehr auf alte Rufnummern der BDZ zurückgreifen. Machten in<br />

Rheinland-Pfalz im November 2012 etwa 1.900 Patienten von der neuen Nummer Gebrauch, so waren<br />

es im Februar 2013 schon 2.852 Patienten. Bundesweit wurde die neue Rufnummer im Februar<br />

2013 von 359.941 Personen gewählt.<br />

Mit der flächendeckenden Einführung der BDZ im Jahre 2013, wird es weiterhin Werbemaßnahmen<br />

von Seiten der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> für die 116117 geben.<br />

17. Auswirkung der 116117 auf die Nutzung der Notrufnummer 112<br />

Für die Notrufnummer 112 ist die <strong>KV</strong> nicht zuständig. Auskünfte diesbezüglich kann jedoch das Ministerium<br />

des Innern, für Sport und Infrastruktur geben.<br />

18. Kontakt zu BDZ: Fax-Formular für hör- und sprachgeschädigte Menschen<br />

Für Menschen mit Hör- und Sprachproblemen gibt es ein neues Fax-Formular für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>.<br />

Menschen mit Hör- und Sprachproblemen können die zuständige BDZ per Fax über<br />

die kostenfreie Faxnummer 0800 – 58 95 210 kontaktieren. Zu beachten ist auch hier, dass bei lebensbedrohlichen<br />

Symptomen stets der Rettungsdienst unter der Nummer 112 alarmiert werden<br />

muss.<br />

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die alte Vorlage vereinfacht, damit hör- und<br />

sprachgeschädigte Menschen in dringenden medizinischen Fällen noch schneller einen Arzt erreichen<br />

können. Die Überarbeitung erfolgte gemeinsam mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. und dem<br />

Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (http://www.116117info.de/html/).<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 6 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!