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Artikel zur Konzeption der Katastrophenschutz-Strukturen des ...

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<strong>Katastrophenschutz</strong>-<strong>Strukturen</strong> <strong>des</strong><br />

Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes<br />

in Rheinland-Pfalz<br />

Im Juli 1995 hatten die rheinland-pfälzischen Hilfsorganisationen eine Neukonzeption <strong>des</strong><br />

Sanitäts- und Betreuungsdienstes in Rheinland-Pfalz erstellt. Aufgrund neuerer aktueller<br />

Konzepte und Erfahrungen aus <strong>der</strong> Fußballweltmeisterschaft 2006 erschien eine Neudefinition<br />

erfor<strong>der</strong>lich, um eine zeitgemäße und adäquate Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung bei Großschadensfällen<br />

in Rheinland-Pfalz sicher zu stellen. Aus diesem Grund haben die Hilfsorganisationen<br />

Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes<br />

Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und <strong>der</strong> Malteser Hilfsdienst in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsgemeinschaft<br />

„Hilfsorganisationen im <strong>Katastrophenschutz</strong> Rheinland-Pfalz“ (HiK) RLP<br />

gegründet, um ein überarbeitetes und angepasstes Konzept für einen lan<strong>des</strong>weit einheitlichen<br />

Bevölkerungsschutz vorzulegen. Die Arbeit begann im Jahre 2006 und wurde in 2008<br />

abgeschlossen.<br />

Auf bereits bewährte Teileinheiten wie die etablierten Schnelleinsatzgruppen wurde aufgebaut,<br />

wobei auch hier eine Anpassung an den aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik vorgenommen<br />

wurde. Ebenso wurde für die materielle und personelle Ausstattung <strong>der</strong> Einheiten eine Rahmenrichtlinie<br />

vorgeschlagen. Neu in das Konzept wurden die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb eines<br />

Behandlungsplatzes 50 aufgenommen, <strong>der</strong> sich modular aus Schnelleinsatzgruppen<br />

zusammenfügt. Außer den Hilfsorganisationen haben an <strong>der</strong> Erarbeitung Vertreter <strong>des</strong> Ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innern und für Sport, <strong>der</strong> Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz<br />

und <strong>der</strong> Feuerwehr- und <strong>Katastrophenschutz</strong>schule Rheinland-Pfalz mitgewirkt. Das Konzept<br />

wurde mit den kommunalen Aufgabenträgern, dem Landkreis- und Städtetag Rheinland-<br />

Pfalz, abgestimmt.<br />

Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutz</strong>es in Module<br />

Die Module „Führung“, „Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst“ (SEG S), „Schnelleinsatzgruppe<br />

Betreuungsdienst“ (SEG B) und die „Schnelleinsatzgruppe Verpflegungsdienst“ (SEG V)<br />

sind nach wie vor Grundlage für die Einsatzplanung. Die Anzahl <strong>der</strong> vorzuhaltenden Module<br />

bezogen auf die kommunale Gebietskörperschaft ergibt sich aus <strong>der</strong> Gefährdungsanalyse<br />

gem. § 2 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>brandschutz- und <strong>Katastrophenschutz</strong>gesetzes in Rheinland-Pfalz. Die<br />

Fahrzeuge <strong>der</strong> vom Bund aufzustellenden Medical Task Forces (NTF) werden in bestehende<br />

<strong>Strukturen</strong> integriert.<br />

Das Modul „Führung“ besteht aus vier Personen: Dem Zugführer und zwei Führungsassistenten.<br />

Das Modul verfügt über einen Einsatzleitwagen. Es ist in <strong>der</strong> Lage die zugeordneten<br />

Module zu führen und in den Einsatz zu bringen. Es unterstützt die Abschnittsleitung „Gesundheit“<br />

(Organisatorischer Leiter und Leiten<strong>der</strong> Notarzt) und kann auch die Leitung eines<br />

Behandlungsplatzes 50 übernehmen. Diese Aufstellung ist in keinem Fall vollständig. Alle<br />

weiteren aus <strong>der</strong> Aufgabe entstehenden Tätigkeiten werden ebenfalls von diesem Führungsmodul<br />

übernommen.<br />

Modul Führung 1/1/2/4<br />

ELW 1<br />

Abb. 1: „Modul Führung“<br />

ZF ZtF Fü-Assistenten<br />

1


Das Modul „SEG Sanitätsdienst“ besteht aus 12 Personen: Einem Gruppenführer, einem<br />

Arzt, drei Truppführern und sieben Helfern, von denen vier auch als Kraftfahrer eingesetzt<br />

werden. Es verfügt über einen Gerätewagen Sanitätsdienst (GW SAN) einen Rettungswagen<br />

(RTW) und zwei Krankentransportwagen (KTW). Es kann 15 Patienten als Gruppe im Einzeleinsatz<br />

gleichzeitig versorgen und führt Material <strong>zur</strong> Versorgung von insgesamt 30 Patienten<br />

für zwei Durchläufe á 15 Patienten mit. Da ein Behandlungsplatz nicht von einem Modul<br />

SEG S alleine betrieben werden kann, sind die Module auch dafür vorgesehen, gemeinsam<br />

mit weiteren Modulen einen Behandlungsplatz zu betreiben. Das Modul SEG S leistet <strong>der</strong><br />

betroffenen Bevölkerung im Einsatzgebiet Erste Hilfe und führt ärztliche Sofortmaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und <strong>zur</strong> Herstellung <strong>der</strong> Transportfähigkeit<br />

durch. Darüber hinaus nimmt sie weitere im Einsatz erfor<strong>der</strong>liche Aufgaben war. Sie wirkt z.<br />

B. bei <strong>der</strong> Suche von Personen mit, übernimmt Verletzte/Erkrankte an <strong>der</strong> Patientenablage<br />

und wird ggf. bei <strong>der</strong> Registrierung tätig. Der RTW entspricht einem Fahrzeug nach DIN EN<br />

1789 Typ C, <strong>der</strong> KTW entspricht <strong>der</strong> DIN EN 1789 Typ A 2 o<strong>der</strong> B. Noch vorhandene Viertragewagen<br />

können bis <strong>zur</strong> Neubeschaffung weiterhin als KTW benutzt werden. Für die Ausstattung<br />

<strong>des</strong> Gerätewagens SAN ist eine detaillierte Materialauflistung in dem Konzept eingearbeitet.<br />

Modul Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst (SEG-S) 1/4/7/12<br />

GW San<br />

RTW<br />

Abb. 2: „Modul SEG S“<br />

GF Arzt<br />

TF<br />

KTW<br />

KTW<br />

Das Modul SEG B besteht aus 12 Personen: Einem Gruppenführer, zwei Truppführern, neun<br />

Helfern, von denen drei auch als Kraftfahrer eingesetzt werden. Min<strong>des</strong>tens zwei Helfer verfügen<br />

zusätzlich über die Ausbildung <strong>zur</strong> psychosozialen Unterstützung (PSU) und können<br />

bei Bedarf in diesem Bereich eingesetzt werden. Das Modul verfügt über einen „Gerätewagen<br />

Betreuung“ (GW-BT) und Mannschaftstransportwagen mit jeweils min<strong>des</strong>tens 6 Sitzplätzen.<br />

Es ist in <strong>der</strong> Lage, 50 unverletzte betroffen Patienten <strong>der</strong> Sichtungskategorie 3 gleichzeitig<br />

zu betreuen. Weiterhin ist es in <strong>der</strong> Lage an einem Behandlungsplatz o<strong>der</strong> einer größeren<br />

Betreuungsstelle mitzuarbeiten. Das Modul SEG B betreut und registriert hilfsbedürftige<br />

Personen, hilft bei <strong>der</strong> Versorgung mit Gegenständen <strong>des</strong> persönlichen Bedarfs, verteilt ggf.<br />

Verpflegung in Zusammenarbeit mit einem Modul SEG V und veranlasst evtl. notwendige<br />

weitere medizinische Versorgung. Diese nicht vollständige Auflistung gibt nur einen kurzen<br />

Einblick in die vielfältigen Aufgaben <strong>der</strong> SEG B, die bei einem Einsatz entstehen können.<br />

Eine Materialliste für die Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> „Gerätewagens Betreuungsdienst“ ist<br />

ebenfalls in das Konzept eingearbeitet.<br />

TF<br />

TF<br />

2


Modul Schnelleinsatzgruppe Betreuungsdienst (SEG-B) 0/3/9/12<br />

GW Betreuung<br />

MTW/MZF1<br />

Abb. 3: „Modul SEG B“<br />

MTW/MZF1<br />

Das Modul SEG V besteht aus 9 Personen, einem Gruppenführer, einem Truppführer, einem<br />

Feldkoch und 6 Helfern, von denen zwei auch als Kraftfahrer eingesetzt werden. Es verfügt<br />

über einen Feldkochherd, einen GW Verpflegung, <strong>der</strong> als Zugmaschine für den Feldkochherd<br />

eingesetzt wird. Darüber hinaus beinhaltet es noch einen Betreuungskombi. Das Modul<br />

„SEG Verpflegung“ ist in <strong>der</strong> Lage, 250 – 300 Personen mit drei Mahlzeiten pro Tag zu versorgen.<br />

Eine dieser Mahlzeiten muss eine Warmverpflegung sein. Auch für den „Gerätewagen<br />

Verpflegung“ ist eine Ausstattungsliste im Konzept integriert.<br />

Modul Schnelleinsatzgruppe Verpflegungsdienst (SEG-V) 0/2/7/9<br />

GW Verpflegung<br />

Abb. 4: „Modul SEG V“<br />

FKH<br />

GF<br />

TF<br />

GF<br />

MTW/MZF1<br />

Die Kompetenz <strong>zur</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Einheiten Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsbereich<br />

liegt bei den Hilfsorganisationen sowie bei <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>feuerwehr- und <strong>Katastrophenschutz</strong>schule.<br />

Alle Helfer durchlaufen eine identische Basisausbildung, an denen sich die<br />

fachdienstspezifische Ausbildung anschließt. Die Basisausbildung besteht aus <strong>der</strong> Ausbildung<br />

zum Helfer im Sanitätsdienst, einer Unterweisung im Betrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten,<br />

einer Einführung in die Krisenintervention <strong>der</strong> Helfer sowie einer Grundausbildung<br />

speziell für den <strong>Katastrophenschutz</strong>. Die Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst<br />

muss von allen Helfern durchlaufen werden. Die Einführung in Techniken <strong>der</strong> Krisenintervention<br />

<strong>des</strong> Stressmanagements soll den Helfer befähigen, die ersten Anzeichen von<br />

Stressbelastungen an sich selbst festzustellen. Damit soll <strong>der</strong> Helfer befähigt werden, sich<br />

auch in belastenden o<strong>der</strong> lang andauernden Einsätzen seine psychische Einsatzfähigkeit<br />

und Gesundheit zu erhalten. Die Aufbauausbildung im Bereich Führung glie<strong>der</strong>t sich in die<br />

Module „Gruppenführer“, „Zugführer“ und „Verbandführer“. Sie wird nach den Richtlinien <strong>der</strong><br />

jeweiligen Hilfsorganisation durchgeführt. Im Modul SEG S wird ebenfalls gemäß den Ausbildungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> einzelnen Hilfsorganisationen ausgebildet. Je nach Verwendung<br />

erhalten die Helfer noch die weiterführenden medizinisch/fachlichen Qualifikationen zum Rettungshelfer<br />

und Rettungssanitäter. Der Gruppenführer <strong>des</strong> Moduls SEG S muss min<strong>des</strong>tens<br />

über die Qualifikation als Rettungssanitäter verfügen. Beim Modul SEG B orientiert sich die<br />

Ausbildung ebenfalls an die Ausbildungsvorschriften <strong>der</strong> einzelnen Hilfsorganisationen. Bei<br />

<strong>der</strong> SEG-V orientiert sich die Ausbildung wie<strong>der</strong>um an v. g. Vorschriften und ist im Wesentlichen<br />

bereits standardisiert.<br />

TF<br />

TF<br />

3


Führungsorganisation<br />

Die einzelnen <strong>Katastrophenschutz</strong>module sind so konzipiert, dass sie sowohl alleine als<br />

auch zusammen mit mehreren an<strong>der</strong>en Gruppen <strong>der</strong> gleichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Fachdiensten<br />

zusammenarbeiten können. Wenn nur ein Modul SEG S bzw. SEG B im Einsatz ist, untersteht<br />

dieses direkt <strong>der</strong> Abschnittsleitung Gesundheit, also dem Leitenden Notarzt und dem<br />

Organisatorischen Leiter.<br />

Abb. 5: „Führungsorganisation beim Einsatz von nur einem Modul“<br />

Sobald mehr als nur ein Modul zum Einsatz kommt, ist ein Führungsmodul <strong>zur</strong> Leitung zu<br />

alarmieren. Dabei ist auch hier auf die so genannte Führungsspannenregel zu achten. Diese<br />

besagt, dass eine Führungskraft max. 5 Einheiten/Abschnitte wirksam führen kann.<br />

Kennzeichnung <strong>der</strong> Führungskräfte<br />

Abschnittsleitung Gesundheit<br />

LNA/OrgL<br />

Rettungsdienst MODUL SEG<br />

-Gruppenführer-<br />

Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Führungskräfte erfolgt gemäß <strong>der</strong> Führungsdienstrichtlinie mit farbigen<br />

Überwurfwesten. Es ist sicherzustellen, dass keine doppelten Kennzeichnungen vorgenommen<br />

werden. Lediglich die Person, die eine Führungsaufgabe inne hat, ist berechtigt, die<br />

jeweilige Weste zu tragen.<br />

Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Führungskräfte erfolgt gem. <strong>der</strong> Führungsdienstsrichtlinie mit farbigen<br />

Überwurfwesten.:<br />

Führungsebene Personen Farbe Aufschrift<br />

Einsatzleiter KFI/SFI Gelb Einsatzleitung<br />

Einsatzabschnittsleiter LNA<br />

Weiß Ltd. Notarzt<br />

OrgL<br />

Organisatorischer Leiter<br />

Unterabschnittsleiter Zugführer Rot UAL <br />

Gruppenführer Gruppenführer Blau GF <br />

Sonstige Fachberater Grün FB <br />

Sonstige Notfallseelsorge Violett Notfallseelsorge<br />

Es ist sicherzustellen, dass keine doppelten Kennzeichnungen vorgenommen werden.<br />

Lediglich die Person, die eine Führungsaufgabe innehat, ist berechtigt, die jeweilige<br />

Weste zu tragen.<br />

4


Analog o.g. Schema erfolgt die Kennzeichnung <strong>der</strong> Führungskräfte im Behandlungsplatz 50<br />

folgen<strong>der</strong>maßen:<br />

Funktion Qualifikation Farbe Aufschrift<br />

Leiter BHP RA(RS)/ZF/OrgL Rot Leiter BHP50<br />

Gruppenführer RS/GF Blau Gruppenführer<br />

SK I/II/III/IV<br />

SK I/II/III/IV<br />

Führer RM-Halteplatz GF Blau Führer RM-Halteplatz<br />

Führer<br />

Eingangssichtung<br />

RA/GF/OrgL Blau Eingangssichtung<br />

Führer<br />

Ausgangssichtung<br />

RA/GF/OrgL Blau Ausgangssichtung<br />

Arzt Arzt Hellblau Arzt<br />

Abb. 6: Tabelle <strong>zur</strong> Kennzeichnung <strong>der</strong> Führungskräfte und <strong>der</strong> Führungskräfte im Behandlungsplatz 50<br />

Registrierung und Dokumentation<br />

Eine <strong>der</strong> wichtigsten und am schnellsten durchzuführenden Maßnahmen am Einsatzort ist<br />

die Registrierung <strong>der</strong> Patienten und Betroffenen sowie die Dokumentation <strong>des</strong> Sichtungsergebnisses.<br />

Aber nicht nur die Opfer, son<strong>der</strong>n auch die Helfer müssen registriert und erfasst<br />

werden. Das Konzept sieht eine präzise Helferregistrierung und eine Registrierung von Patienten<br />

und Betroffenen nach den Meldekarten <strong>des</strong> Deutschen Roten Kreuzes wie auch z. B.<br />

den Patientenanhängekarten bzw. Begleitkarten sowie Ausweis- und Bezugskarten vor.<br />

Ebenso ist noch die Fahrzeugregistrierung geregelt.<br />

Transportorganisation und Patientenablage<br />

Die Organisation <strong>des</strong> Patiententransportes gehört zu den schwierigsten Aufgaben bei einem<br />

Schadensereignis im MANV. Für den Transport empfiehlt es sich, Kräfte aus weiter entfernten<br />

Bereichen für diese Aufgabe anzufor<strong>der</strong>n. Bei Großschadenslagen mit mehr als 150 Patienten<br />

<strong>der</strong> Sichtungskategorie 1 o<strong>der</strong> mehr als 500 Patienten insgesamt sollte <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>alarm<br />

Rettungsdienst (siehe hierzu Zeitschrift Rettungsdienst 31. Jahrgang, Februar 2008)<br />

ausgelöst werden. Die Patientenablage selbst bildet die erste Struktur bei einem Schadensereignis<br />

mit vielen Betroffenen und Patienten. Diese Ablage sollte nach Möglichkeit nicht<br />

räumlich verlegt werden, es sei denn, sie befindet sich im Gefahrenbereich. Das neue Konzept<br />

beinhaltet dazu ebenfalls detaillierte Verfahrenshinweise.<br />

Behandlungsplatz<br />

Der Behandlungsplatz ist nach DIN 13050 „eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur,<br />

an <strong>der</strong> Verletzte/Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden“. Von dort<br />

erfolgt <strong>der</strong> Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen. Die Lage<br />

<strong>des</strong> Behandlungsplatzes wird durch die Abschnittsleitung „Gesundheit“ in Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Einsatzleitung festgelegt. Diese prüfen, ob ein geeignetes Gebäude dazu verwendet<br />

wird, eventuell dafür Zelte aufgebaut werden o<strong>der</strong>, ob unter freiem Himmel gearbeitet wird.<br />

Um eine optimale Patientenbehandlung und einen rationalen Einsatz <strong>der</strong> Kräfte zu sichern,<br />

ist ein strukturierter Aufbau <strong>des</strong> Behandlungsplatzes notwendig. Das neue Konzept gibt hierzu<br />

eindeutige Hinweise. Im rheinland-pfälzischen Modell Behandlungsplatz 50 werden ein<br />

Modul „Führung“, drei Module „SEG S“ und ein Modul „SEG B“ benötigt. Dies gibt eine Gesamtpersonalstärke<br />

von 52 Personen. Um die dauerhafte Funktionalität <strong>des</strong> Behandlungsplatzes<br />

sicherzustellen, muss dieser durch Material und durch Fahrzeuge aus dem Rettungsdienst<br />

aufgestockt werden. Für die Verpflegung ist ein Modul „SEG V“ zu alarmieren.<br />

Die Ausstattung <strong>des</strong> Behandlungsplatzes 50 rekrutiert sich aus <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> v. g. drei<br />

SEG S und einer SEG B. Diese Ausstattung ist im Konzept genau beschrieben.<br />

5


Rettungsmittelhalteplatz/Bereitstellungsraum/Hubschrauberlandeplatz<br />

Diese Anlaufstelle für die eintreffenden Rettungsmittel wird im Konzept hinlänglich ihrer<br />

Merkmale detailliert beschrieben. Darüber hinaus sind auch die Aufgaben im Einzelnen aufgelistet.<br />

Zentrale Einheiten/Einrichtungen<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Reinland-Pfalz halten die Hilfsorganisationen so genannte „Zentrale<br />

Einheiten“ für das Land Rheinland-Pfalz vor. Jede Hilfsorganisation unterhält eine solche<br />

Einheit. Der Arbeiter-Samariter-Bund im Bereich Rheinland-Pfalz Süd, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft<br />

in Lehmen, das Deutsche Rote Kreuz in Sprendlingen, <strong>der</strong> Malteser<br />

Hilfsdienst in Trier-Irsch und die Johanniter- Unfall-Hilfe in Höhr-Grenzhausen. Damit erscheint<br />

für Rheinland-Pfalz eine Flächendeckung gegeben. Im Wesentlichen beinhalten die<br />

Zentralen Einrichtungen Vorhaltungen für Behandlungsplätze und für betreuungsdienstliches<br />

Material.<br />

Auch das Land selbst hält zwei Großraum-RTW in Ludwigshafen und Koblenz vor. An <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>feuerwehr- und <strong>Katastrophenschutz</strong>schule in Koblenz ist ein Behandlungsplatz 50<br />

stationiert. Dieser wird personell durch die Helfer <strong>des</strong> Deutschen Roten Kreuzes Koblenz<br />

besetzt. Darüber hinaus werden noch acht lan<strong>des</strong>eigene regionale Depots für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte sowie ein Spezialdepot für Antidota vorgehalten.<br />

Zusammenfassung:<br />

Das neue Konzept für den <strong>Katastrophenschutz</strong> für das Land Rheinland-Pfalz und die Zentralen<br />

Einheiten sowie <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>alarm Rettungsdienst scheint nicht nur geeignet, son<strong>der</strong>n<br />

auch ausreichend für die Daseinsfürsorge <strong>der</strong> rheinland-pfälzischen Bevölkerung beim Massenanfall<br />

von Verletzten bzw. von Patienten und bei Katastrophenfällen. Damit scheint das<br />

Verhältnis von möglichem Nutzen zu dem Aufwand gerechtfertigt und sinnvoll angelegt.<br />

Wenn alle genannten Komponenten <strong>des</strong> <strong>Katastrophenschutz</strong>es im Einsatzfalle ihre Aufgabe<br />

wahrnehmen, ist für <strong>der</strong>artige Einsätze genügend Vorbereitung getroffen. Zu hoffen bleibt<br />

jedoch, dass alle Fahrzeuge und Gerätschaften als historische Oldtimer in Museen ihr Ende<br />

finden können, ohne dass sie jemals zum Einsatz gebracht werden.<br />

Anschrift <strong>der</strong> Verfasser<br />

Rainer Hoffmann<br />

Lan<strong>des</strong>bereitschaftsleiter<br />

Roland Lipp<br />

Abteilungsleiter Rotkreuzgemeinschaften<br />

DRK-Lan<strong>des</strong>verband Rheinland-Pfalz<br />

Mitternachtsgasse 4<br />

55116 Mainz<br />

Andreas Hitzges<br />

Regierungsdirektor<br />

Ministerium <strong>des</strong> Innern und für Sport<br />

Schillerplatz 3-5<br />

55116 Mainz<br />

Weitere Informationen:<br />

www.leitstellen-info.de „MANV“<br />

www.lv-rlp.drk.de „Gemeinschaften“ - „Bereitschaften“ - „Downloads“<br />

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