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Tätigkeitsbericht der Ärztlichen Stelle des Landes Brandenburg für ...

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Lan<strong>des</strong>ärztekammer <strong>Brandenburg</strong><br />

Ärztliche <strong>Stelle</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>für</strong> die<br />

Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung<br />

von Menschen<br />

(ÄSQR)<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2003


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> ÄSQR 2003 Seite<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>für</strong> die<br />

Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen<br />

Die Ärztliche <strong>Stelle</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>für</strong> die Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen<br />

zur Untersuchung von Menschen (ÄSQR) legt den <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>für</strong> das<br />

Jahr 2003 vor.<br />

Gemäß § 128 <strong>des</strong> Heilberufsgesetzes ist die Lan<strong>des</strong>ärztekammer (LÄK) die Ärztliche <strong>Stelle</strong><br />

im Sinne von § 17 a <strong>der</strong> Röntgenverordnung. Sie hat die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

durchzuführen und erhebt hier<strong>für</strong> Gebühren nach <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Alles Weitere regelt die Verwaltungsvorschrift <strong>des</strong><br />

Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Durchführung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen (Amtsblatt <strong>für</strong><br />

<strong>Brandenburg</strong> Nr. 42 vom 21.05.1993). Die Ärztliche <strong>Stelle</strong> arbeitet unter Mitwirkung <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Vereinigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong> (KVBB).<br />

Entsprechend den oben aufgeführten gesetzlichen Grundlagen überprüfte die Ärztliche <strong>Stelle</strong><br />

Röntgen 2003 einen weiteren großen Teil <strong>der</strong> Betreiber zum sechsten Mal auf die Durchsetzung<br />

aller Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese nunmehr sechste Überprüfung zeigte,<br />

dass aufgrund <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Überprüfungen und Beratungen eine hohe Akzeptanz <strong>der</strong><br />

<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> Röntgen zu verzeichnen ist. Für viele Betreiber ist die Ärztliche <strong>Stelle</strong><br />

Röntgen ein Ansprechpartner, <strong>der</strong> gern und umfangreich in Anspruch genommen wird, zumal<br />

die Beratungen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Fragen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

sind in dem technischen Bereich, dem Strahlenschutzrecht sowie auf<br />

dem medizinischen Sektor zu suchen. Häufig wurden auch Anfragen gestellt, die sich mit <strong>der</strong><br />

digitalen Radiographie beschäftigen. Ein großer Teil an Beratungstätigkeit ergab sich aus <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Röntgenverordnung im Jahr 2002. Die Beratungen wurden telefonisch o<strong>der</strong> per<br />

Brief durchgeführt, obwohl oft eine Beratung vor Ort gewünscht war und empfehlenswert<br />

wäre. Außer <strong>für</strong> Betreiber ist die Ärztliche <strong>Stelle</strong> Röntgen auch z. B. <strong>für</strong> die Kassenärztliche<br />

Vereinigung <strong>Brandenburg</strong>, <strong>für</strong> die Ämter <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie das<br />

MASGF und die Fachberater <strong>für</strong> Röntgeneinrichtungen und Filmverarbeitungseinrichtungen<br />

ein kompetenter Ansprechpartner.<br />

Auch im Jahr 2003 wurde die Überprüfung nach § 136 SGB V durchgeführt, bei <strong>der</strong> die<br />

ÄSQR laut Vereinbarung <strong>der</strong> KVBB und <strong>der</strong> LÄKB vom 15. April 1998 den technischen Part<br />

erfüllt. Es wurden 1 Teilradiologe sowie 1 Radiologe überprüft.<br />

Ein Schwerpunkt im Jahr 2003 war die Vorbereitung <strong>des</strong> Aufbaus <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n nach<br />

§ 83 <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung <strong>für</strong> die Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Der Zentrale<br />

Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n (ZÄS), als höchstes Gremium aller <strong>Ärztlichen</strong><br />

<strong>Stelle</strong>n, wurde auch im Jahr 2003 zweimal durchgeführt. Schwerpunkte waren die<br />

Fortbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> ZÄS und Konsequenzen <strong>für</strong> die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n<br />

durch die Novellierung <strong>der</strong> Röntgenverordnung. In beiden Sitzungen wurde die Errichtung<br />

<strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n nach Strahlenschutzverordnung in die Diskussion einbezogen. Durch<br />

Vorträge trug die Ärztliche <strong>Stelle</strong> Röntgen <strong>Brandenburg</strong> wesentlich dazu bei, auf eine<br />

einheitliche Arbeitsweise aller <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n hinzuwirken.<br />

Der Aufbau <strong>der</strong> „<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> Strahlentherapie“ ist soweit erfolgt, dass die Arbeitsgrundlagen<br />

geschaffen wurden. Zu einer ersten Sitzung trafen sich die leitenden Ärzten <strong>der</strong><br />

Strahlentherapieabteilungen in <strong>Brandenburg</strong>, um die Ideen aufzugreifen, zusammen zu fassen<br />

und daraus ein Konzept <strong>für</strong> die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n zu erstellen. Dem Vorstand <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>ärztekammer wurde ein Vorschlag zur Abstimmung über die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kommission <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>, den Vorsitzenden und <strong>des</strong>sen Stellvertreter vorgelegt.<br />

1


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> ÄSQR 2003 Seite<br />

Der im Jahr 2003 veröffentlichte Artikel im <strong>Brandenburg</strong>ischen Ärzteblatt (BÄB 10/2003)<br />

befasste sich mit den neuen Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> Röntgen.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Organdosis nach Strahlenexposition bei festgestellter Schwangerschaft<br />

wurde auch 2003 wie<strong>der</strong> in Anspruch genommen. Alle Dosisabschätzungen, die in <strong>der</strong><br />

<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> Röntgen durchgeführt wurden, ergaben eine Dosis am Uterus von weniger<br />

als 20 mSv, sodass keine Konsequenzen <strong>für</strong> die schwangere Frau und das ungeborene Kind zu<br />

erwarten waren. Auch <strong>für</strong> das Gebiet <strong>der</strong> Nuklearmedizin wurden Organdosiswerte ermittelt,<br />

die weit unter <strong>der</strong> ersten Interventionsschwelle von 20 mSv lagen.<br />

Fortbildungsveranstaltungen, an denen sich die Ärztliche <strong>Stelle</strong> Röntgen beteiligte, waren<br />

Veranstaltungen im März, April und November im HUMAINE Klinikum Bad Saarow, Carl-<br />

Thiem-Klinikum Cottbus, in den Ruppiner Kliniken in Neuruppin sowie in Frankfurt / O<strong>der</strong>.<br />

Hier handelte es sich um Fortbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> Medizinisch-Technische-Röntgenassistentinnen<br />

und Ärzte, die als Teil zur Aktualisierung <strong>der</strong> Fachkunde nach § 18 a <strong>der</strong><br />

Röntgenverordnung bestätigt wurde. Einladungen zum Referieren erhielt die ÄSQR vom<br />

Verband <strong>der</strong> Krankenhausverwaltungsdirektoren und dem <strong>Brandenburg</strong>ischen Verband <strong>der</strong><br />

Arbeitsmediziner.<br />

Prüfergebnisse<br />

Inhalt <strong>der</strong> gesamten Überprüfungen <strong>des</strong> Jahres 2003 waren 538 Röntgeneinrichtungen mit 555<br />

Röntgenstrahlern. Überprüft wurden 232 Röntgeneinrichtungen aus dem nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Bereich, davon 8 wie<strong>der</strong>holt. Weitere 306 Röntgeneinrichtungen wurden aus dem nicht<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Bereich kontrolliert (Kliniken, Krankenhäuser, Gesundheitsämter usw.), 23<br />

davon wie<strong>der</strong>holt.<br />

Kommissionssitzungen <strong>der</strong><br />

<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong> Röntgen<br />

05. März 2003 Potsdam<br />

23. April 2003 Cottbus<br />

30. Juli 2003 Cottbus<br />

19. November 2003 Cottbus<br />

17. Dezember 2003 Cottbus<br />

Es wurden fünf Kommissionssitzungen (vier<br />

Sitzungen in Cottbus und eine Sitzung in Potsdam)<br />

durchgeführt. In den Kommissionssitzungen<br />

wurden die Unterlagen von 61 Betreibern aufgrund<br />

von aufgetretenen Mängeln bearbeitet. Bei<br />

12 dieser Betreiber wurde eine Nachkontrolle nach<br />

verkürztem Zeitraum von 3 Monaten und bei 3<br />

Betreibern nach 6 Monaten notwendig, um die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> Kommission zu überprüfen.<br />

Bei drei Betreibern erging eine Mitteilung an das <strong>für</strong> den Ort zuständige Amt <strong>für</strong> Arbeitsschutz<br />

und Sicherheitstechnik. Grund hier<strong>für</strong> war die permanente Missachtung <strong>des</strong> Strahlenschutzes.<br />

Bei 36 Betreibern wurde eine Nachkontrolle <strong>der</strong> jeweils beanstandeten Organgruppen<br />

veranlasst. Diese Nachkontrolle wurde ohne Kostenaufwand <strong>für</strong> den Betreiber<br />

durchgeführt. Bei 12 Betreibern handelte es sich um das Nachreichen von Röntgenaufnahmen<br />

<strong>des</strong> jeweils beanstandeten Organs. Hier wurde festgelegt, erneut nach 8 Wochen kostenpflichtig<br />

vorzulegen, da die Aufnahmen immer noch nicht den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leitlinien <strong>der</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ärztekammer entsprachen. Für 7 Betreiber wurden spezielle Vorschläge durch die<br />

Kommission erarbeitet und Maßnahmen vorgeschlagen, die gewährleisten, dass bei <strong>der</strong>en<br />

Beachtung alle Belange <strong>des</strong> Strahlenschutzes eingehalten werden.<br />

Im Jahr 2003 konnte das 6. Prüfintervall zum größten Teil abgeschlossen werden, sodass sich<br />

in <strong>der</strong> Statistik ein vollständiges Bild über die Entwicklung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />

in <strong>Brandenburg</strong> ergab.<br />

2


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> ÄSQR 2003 Seite<br />

Im Einzelnen können folgende Aussagen<br />

getroffen werden: Die Anzahl <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />

konnte nicht weiter<br />

gesenkt werden. Wie Diagramm 1 zeigt,<br />

mussten 21 % <strong>der</strong> Prüfungen wie<strong>der</strong>holt<br />

werden. Dass die Zahl <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />

stieg, ist vor allem <strong>der</strong> Umstellung<br />

auf die digitale Radiographie zuzuschreiben<br />

.<br />

Röntgenaufnahmen Erwachsener<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

44%<br />

26% 35% 23% 28% 21%<br />

I II III IV V VI<br />

Prüfintervalle<br />

Anzahl <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen<br />

Diagramm 1: Vergleich <strong>der</strong> Prüfintervalle<br />

Bei den Röntgenaufnahmen erwachsener<br />

Patienten war kein weiterer Anstieg <strong>der</strong><br />

beanstandeten Patientenaufnahmen zu verzeichnen.<br />

Hier trat eine leichte Verbesserung zu<br />

an<strong>der</strong>en Prüfintervallen auf. Ein häufiger<br />

Schwerpunkt war, wie auch bei den pädiatrischen<br />

Aufnahmen, <strong>der</strong> fehlende o<strong>der</strong> falsche<br />

Gonadenschutz. Eine falsche o<strong>der</strong> ungenügende<br />

Einblendung und eine zu geringe kV-Zahl,<br />

Diagramm 2: Vergleich <strong>der</strong> Prüfintervalle beson<strong>der</strong>s im Skelettbereich, waren ebenfalls sehr<br />

häufige Mängel. Eine unzureichende Qualität bei<br />

<strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Magen- und Colonuntersuchungen im Doppelkontrast musste häufig<br />

beanstandet werden. Viele Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen bezogen sich lediglich auf ein Organ<br />

o<strong>der</strong> eine Organgruppe. Dies betraf beson<strong>der</strong>s Probleme <strong>des</strong> Gonadenschutzes<br />

und <strong>des</strong> Colon.<br />

Die mangelhaften Aufnahmen von kindlichen Patienten wiesen mit 35 % keine wesentlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen zum letzten Prüfintervall auf. Die häufigsten Fehler waren eine falsche o<strong>der</strong><br />

mangelhafte Einblendung sowie eine zu<br />

niedrige kV-Wert-Einstellung im Skelettbereich.<br />

Des Weiteren waren <strong>der</strong> fehlende<br />

Einsatz eines 400er Film-Folien-Systems, vor<br />

allem bei Aufnahmen <strong>des</strong> peripheren<br />

Skelettes und ein falscher bzw. gar kein<br />

Gonadenschutz zu bemängeln. Das Problem<br />

80%<br />

37%<br />

<strong>des</strong> Strahlenschutzes <strong>des</strong> Personals o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er halten<strong>der</strong> Personen wurde gerade im<br />

Bereich <strong>der</strong> pädiatrischen Aufnahmen oft<br />

angemahnt. Die Abbildung <strong>der</strong> Handskelette<br />

dieser Personen auf den Aufnahmen war ein weiterer<br />

Mangel bei den überprüften Röntgenaufnahmen<br />

in <strong>der</strong><br />

Diagramm 3: Vergleich <strong>der</strong> Prüfintervalle<br />

54%<br />

Röntgenaufnahmen in <strong>der</strong> Pädiatrie<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

33% 32% 35%<br />

0%<br />

I II III IV<br />

Prüfintervalle<br />

V VI<br />

Pädiatrie.<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

49%<br />

34%<br />

22% 26%<br />

17% 21%<br />

I II III IV V VI<br />

Prüfintervalle<br />

3


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> ÄSQR 2003 Seite<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Mängel an Röntgeneinrichtungen<br />

30%<br />

20%<br />

12% 11% 10% 11%<br />

I II III IV V VI<br />

Prüfintervalle<br />

Diagramm 4: Vergleich <strong>der</strong> Prüfintervalle<br />

Der Stand <strong>der</strong> Technik im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

stellte sich als angemessen dar. Es gab keine<br />

Einrichtungen, die nicht in <strong>der</strong> Lage waren, bei<br />

fachgerechter Bedienung eine ausreichende<br />

Bildqualität bei gleichzeitiger, den Normen<br />

entsprechen<strong>der</strong> Strahlenexposition zu erzeugen.<br />

Mitunter wurden jedoch Einrichtungen<br />

erst repariert, nachdem <strong>der</strong> Betreiber durch die<br />

ÄSQR dazu aufgefor<strong>der</strong>t wurde. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> Computertomographie wurde <strong>der</strong> erste<br />

Generationswechsel <strong>der</strong> Geräte nahezu abgeschlossen Es<br />

wird fast ausschliesslich mit Spiral- und Multi-Slice-<br />

Computertomographen gearbeitet und somit repräsentiert sich die Radiologie auch auf diesem<br />

Gebiet entsprechend dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik . Die Mammographie als eines <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit am häufigsten diskutierten radiologischen Teilgebiete stellte sich bei näherer<br />

Betrachtung als kein technisches Problem dar. Die physikalischen Parameter, die<br />

entscheidend <strong>für</strong> eine differentialdiagnostisch ausgezeichnete Aufnahme sind, wurden von<br />

allen Betreibern eingehalten. Auf grenzwertige Zustände wurde hingewiesen und die<br />

Abstellung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> erfolgte mit Rückmeldung. So wurden zum Beispiel Röhren<br />

gewechselt, <strong>der</strong>en Brennfleck aufgrund <strong>der</strong> langen intensiven Nutzung das Auflösungsvermögen<br />

nur noch im Grenzbereich erreichen konnten. Auch ein Geräteaustausch fand bei<br />

einigen Betreibern schon statt, sodass es aufgrund <strong>der</strong> Technik zu keinerlei Qualitätseinbußen<br />

kommen sollte. Zusätzliche Prüfungen (QRR-Zertifikat), wie sie einige Betreiber vornehmen<br />

ließen, führten zu keinerlei Qualitätssteigerung. Bei den Überprüfungen <strong>der</strong> Betreiber durch<br />

die ÄSQR konnte festgestellt werden, dass es keinen Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Qualität<br />

<strong>der</strong> Mammographieeinrichtungen und <strong>der</strong> zusätzlichen Überprüfungen durch entsprechende<br />

Firmen gab. Es mussten trotz dieser zusätzlichen Prüfungen genauso viele Hinweise gegeben<br />

werden, um das gefor<strong>der</strong>te Qualitätsniveau zu erreichen. Für die Zukunft ist vorgesehen, die<br />

<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n besser in solche Prüfverfahren zu integrieren, da durch die Prüfungen <strong>der</strong><br />

<strong>Ärztlichen</strong> <strong>Stelle</strong>n konkretere Hinweise gegeben werden können. Vor allem die Kontrolle <strong>der</strong><br />

Patientenaufnahmen bringen hier den großen Vorteil gegenüber allen an<strong>der</strong>en Prüfungen. Der<br />

Einstellung <strong>der</strong> Aufnahmen ist aus Sicht <strong>der</strong> Kommission <strong>der</strong> größere Teil an Aufmerksamkeit<br />

zu widmen, da hier das größere Potential an Qualitätsverbesserung liegt.<br />

Die Qualiätssicherung <strong>der</strong> Filmverarbeitungseinrichtungen<br />

zeigte sich stabil. Die<br />

Qualität, die von den Filmfirmen <strong>für</strong> in<br />

Deutschland eingesetzte Produkte angestrebt<br />

wurde, wird von diesen nun nicht<br />

mehr <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich gehalten. Häufiger<br />

Wechsel <strong>der</strong> Filmeigenschaften, ohne den<br />

Betreiber zu informieren, zählte wie in<br />

den vergangenen Jahren zu den häufigsten<br />

Mängel an<br />

Filmverarbeitungseinrichtungen<br />

Diagramm 5: Vergleich <strong>der</strong> Prüfintervalle<br />

Einschränkungen in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Filmverarbeitung.<br />

Mängel von Seiten <strong>der</strong> Betreiber waren oft die unvollständige Protokollführung,<br />

ungerechtfertigte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Basisdaten und die Nicht-einhaltung <strong>der</strong> Prüfintervalle. Die<br />

Bilddokumentationssysteme <strong>für</strong> digitale Einrichtungen wurden regelmäßig geprüft. Hier kam<br />

es zum größten Teil zu einem Wechsel von Nass- zu Trockenlasereinrichtungen. Die<br />

Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt und und zeigen kaum Instabilitäten.<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

60%<br />

14% 18% 11% 10% 16%<br />

I II III IV V VI<br />

Prüfintervalle<br />

4


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> ÄSQR 2003 Seite<br />

Resümee<br />

Die Qualitätssicherung, wie sie in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurde, wird nunmehr<br />

auf ein neues Niveau angehoben. Die technischen Aufnahmeparameter, als die dabei<br />

vorrangigen Qualitätsparameter reichen nun nicht mehr aus, um die Gesamtbelastung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung mit Röntgenstrahlen aus Anwendungen in <strong>der</strong> Medizin zu senken. Nachdem mit<br />

<strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Leitlinien <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>ärztekammer in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik und<br />

Computertomographie ein großer Schritt in <strong>der</strong> Qualitätssicherung getan wurde, <strong>der</strong> in Zahlen<br />

ausgedrückt eine Dosisreduktion in <strong>der</strong> konventionellen Röntgendiagnostik von ca. 50 %<br />

bedeutet, müssen nun neue Prüfformen eingeführt werden.<br />

Positiv hervorzuheben ist dabei die Überprüfung <strong>der</strong> rechtfertigenden Indikation, da durch<br />

diese Prüfung effektiv die Anzahl <strong>der</strong> Röntgenaufnahmen eingeschränkt werden kann und<br />

somit ein weiterer Beitrag zur Senkung <strong>der</strong> Strahlenexposition erfolgen kann. Weniger positiv<br />

wird dagegen die vom Bun<strong>des</strong>amt <strong>für</strong> Strahlenschutz angeordnete Überprüfung <strong>der</strong><br />

diagnostischen Referenzwerte angesehen. Die Kommission ist einer Meinung, dass bei<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Leitlinien <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>ärztekammer zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />

sowie bei vom Sachverständigen bestätigter Einhaltung <strong>der</strong> technischen Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen<br />

die Strahlenexposition <strong>des</strong> Patienten tolerabel ist.<br />

Der <strong>Tätigkeitsbericht</strong> wurde von allen Mitglie<strong>der</strong>n und stellv. Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ÄSQR bestätigt.<br />

__________________________ __________________________<br />

Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth MR Dr. med. H. Hartmann<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> ÄSQR stellv.Vorsitzende ÄSQR<br />

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