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Oberstufe - Landrat-Lucas Gymnasium

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4. Erreichbare Abschlüsse<br />

7<br />

Nach bestandener Abiturprüfung erwirbt der Absolvent der gymnasialen <strong>Oberstufe</strong> die Allgemeine<br />

Hochschulreife, d. h. die Berechtigung zum Studium an wissenschaftlichen und/oder<br />

technischen Hochschulen.<br />

Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife ist die Teilnahme am<br />

Unterricht in mindestens 2 Fremdsprachen in folgendem Umfang:<br />

- Entweder: bei Belegung einer in der Sekundarstufe I begonnenen Fremdsprache mindestens<br />

in Grundkursen bis zum Ende von Q2 (Stufe 13) bei gleichzeitiger Belegung einer<br />

zweiten in der Sekundarstufe I begonnenen Fremdsprache mindestens bis zum Ende der<br />

Klasse 10.<br />

- Oder: bei kontinuierlicher Belegung einer in der Einführungsphase (Stufe 11) neubegonnenen<br />

Fremdsprache bis zum Ende von Q2 (Stufe 13) als 4-stündiger Grundkurs. In diesem<br />

Falle ist die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache bis mindestens Ende<br />

der Einführungsphase (Stufe 11) fortzuführen.<br />

Das bedeutet für Realschulabsolventen:<br />

- Wenn Französisch als 2. Fremdsprache mehr als zwei Jahre bis zum Ende der Klasse 10<br />

belegt wurde, ist damit die Auflage für die 2. Fremdsprache erfüllt.<br />

- Wer Französisch als 2. Fremdsprache in Klasse 9 begonnen hat, muss diese bis zum Ende<br />

der Einführungsphase fortsetzen.<br />

- Wenn Französisch nicht bis zum Ende der Klasse 10 belegt wurde, dann muss in der Einführungsphase<br />

(Stufe 11) eine weitere Fremdsprache mindestens 4-stündig bis zum Ende<br />

der Schullaufbahn belegt werden.<br />

Schon bei Versetzung in Q1 (Stufe 12) bzw. am Ende von Q1 (Stufe 12) kann der schulische<br />

Anteil an der Fachhochschulreife (d. h. Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen)<br />

erworben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden.<br />

Über Einzelheiten bezüglich des Erwerbs der Fachhochschulreife informiert die Schule individuell<br />

auf Wunsch.<br />

Feststellungsprüfung<br />

Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann die Amtssprache des betreffenden Landes<br />

als 1. Fremdsprache angerechnet werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen der<br />

Feststellungsprüfung am Ende der Klasse 10 und am Ende der Einführungsphase (Stufe 11).<br />

Interessenten melden sich bis Dezember des betreffenden Jahres bei ihrem Stufenleiter.<br />

5. Verweildauer<br />

Der Schüler muss die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> (Jahrgangsstufen 11 bis 13) in höchstens vier<br />

Jahren durchlaufen haben.<br />

Wer nach vier Jahren nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, muss das <strong>Gymnasium</strong> verlassen.<br />

Es besteht dann auch nicht die Möglichkeit, auf ein anderes <strong>Gymnasium</strong> überzuwechseln.

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