Oberstufe - Landrat-Lucas Gymnasium
Oberstufe - Landrat-Lucas Gymnasium
Oberstufe - Landrat-Lucas Gymnasium
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Erreichbare Abschlüsse<br />
7<br />
Nach bestandener Abiturprüfung erwirbt der Absolvent der gymnasialen <strong>Oberstufe</strong> die Allgemeine<br />
Hochschulreife, d. h. die Berechtigung zum Studium an wissenschaftlichen und/oder<br />
technischen Hochschulen.<br />
Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife ist die Teilnahme am<br />
Unterricht in mindestens 2 Fremdsprachen in folgendem Umfang:<br />
- Entweder: bei Belegung einer in der Sekundarstufe I begonnenen Fremdsprache mindestens<br />
in Grundkursen bis zum Ende von Q2 (Stufe 13) bei gleichzeitiger Belegung einer<br />
zweiten in der Sekundarstufe I begonnenen Fremdsprache mindestens bis zum Ende der<br />
Klasse 10.<br />
- Oder: bei kontinuierlicher Belegung einer in der Einführungsphase (Stufe 11) neubegonnenen<br />
Fremdsprache bis zum Ende von Q2 (Stufe 13) als 4-stündiger Grundkurs. In diesem<br />
Falle ist die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache bis mindestens Ende<br />
der Einführungsphase (Stufe 11) fortzuführen.<br />
Das bedeutet für Realschulabsolventen:<br />
- Wenn Französisch als 2. Fremdsprache mehr als zwei Jahre bis zum Ende der Klasse 10<br />
belegt wurde, ist damit die Auflage für die 2. Fremdsprache erfüllt.<br />
- Wer Französisch als 2. Fremdsprache in Klasse 9 begonnen hat, muss diese bis zum Ende<br />
der Einführungsphase fortsetzen.<br />
- Wenn Französisch nicht bis zum Ende der Klasse 10 belegt wurde, dann muss in der Einführungsphase<br />
(Stufe 11) eine weitere Fremdsprache mindestens 4-stündig bis zum Ende<br />
der Schullaufbahn belegt werden.<br />
Schon bei Versetzung in Q1 (Stufe 12) bzw. am Ende von Q1 (Stufe 12) kann der schulische<br />
Anteil an der Fachhochschulreife (d. h. Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen)<br />
erworben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden.<br />
Über Einzelheiten bezüglich des Erwerbs der Fachhochschulreife informiert die Schule individuell<br />
auf Wunsch.<br />
Feststellungsprüfung<br />
Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann die Amtssprache des betreffenden Landes<br />
als 1. Fremdsprache angerechnet werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen der<br />
Feststellungsprüfung am Ende der Klasse 10 und am Ende der Einführungsphase (Stufe 11).<br />
Interessenten melden sich bis Dezember des betreffenden Jahres bei ihrem Stufenleiter.<br />
5. Verweildauer<br />
Der Schüler muss die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> (Jahrgangsstufen 11 bis 13) in höchstens vier<br />
Jahren durchlaufen haben.<br />
Wer nach vier Jahren nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, muss das <strong>Gymnasium</strong> verlassen.<br />
Es besteht dann auch nicht die Möglichkeit, auf ein anderes <strong>Gymnasium</strong> überzuwechseln.