Oberstufe - Landrat-Lucas Gymnasium
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Belegbeispiel (1) für einen Schüler, der aus Klasse 10 des <strong>Gymnasium</strong>s in die Einführungsphase<br />
eintritt:<br />
Belegung in der Einführungsphase Wochenstundenzahl Wahl-Beispiel<br />
Deutsch 3 Pflichtbelegung<br />
Mathematik 3 Pflichtbelegung<br />
eine fortgeführte Fremdsprache 3 Englisch<br />
ein musisches Fach 3 Kunst<br />
Biologie oder Chemie oder Physik 3 Biologie<br />
ein gesellschaftwissenschaft. Fach 3 Geschichte<br />
Religionslehre / Philosophie 3 ev. Religion<br />
Sport 3 Pflichtbelegung<br />
1 weiterer Pflichtkurs 3 Fremdsprache/Naturwiss.<br />
1 Kurs nach freier Wahl 3-4 Lateinisch<br />
9<br />
Diese Belegung ist nur ein Beispiel. Andere Belegungen sind unter Berücksichtigung der aufgeführten<br />
Belegbedingungen möglich. Es ergibt sich also immer eine Mindestwochenstundenzahl<br />
von 30 – 31 Stunden.<br />
In der Einführungsphase werden für die Schüler mit gymnasialer und mit nicht-gymnasialer<br />
(Sek.I-) Vorbildung jeweils gesonderte Klassen eingerichtet. Die Klassenverbandsfächer<br />
Deutsch, Englisch und Mathematik werden in den Klassen der Schüler gymnasialer Vorbildung<br />
3-stündig, in denen der Schüler nicht-gymnasialer Vorbildung 4- bzw. 5-stündig unterrichtet.<br />
Belegbeispiel (2) für einen Schüler nicht-gymnasialer Vorbildung:<br />
Belegung in der Einführungsphase Wochenstunden Wahlbeispiel<br />
Deutsch 5/4 Pflichtbelegung<br />
Mathematik 4 Pflichtbelegung<br />
Fortgesetzte Fremdsprache 4 Englisch<br />
ein musisches Fach 3 Kunst<br />
Biologie oder Chemie oder Physik 3 Chemie<br />
ein gesellschaftswiss. Fach 3 Geographie<br />
Religionslehre / Philosophie 3 Philosophie<br />
Sport 3 Pflichtbelegung<br />
1 weiterer Pflichtkurs 4/3 2. Fremdsprache/Naturwiss.<br />
1 Kurs nach freier Wahl 3 Recht<br />
Im Rahmen der aufgeführten Belegbedingungen sind viele andere Beispiele möglich.<br />
Außer in den Klassenverbandsfächern werden die Schüler ohne Berücksichtigung ihrer Sek.I-<br />
Vorbildung in gemeinsamen 3/4-stündigen Kursen unterrichtet. Es ergibt sich also immer eine<br />
Mindestwochenstundenzahl von 30 – 31 Stunden.<br />
Der Übergang von der Einführungsphase in Q1 ist an eine Versetzung gebunden. Grundlage<br />
der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die der Schüler in den (9) Kursen des<br />
Pflicht- und (dem einen) des Wahlbereichs im 2. Halbjahr der Einführungsphase erbrachte.<br />
Bei den Schülern, die keine 2. Fremdsprache in der Sek.-I hatten, ist die Note in der neubegonnenen<br />
Fremdsprache bei der Versetzung in Q1 versetzungsrelevant.<br />
Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den 10 versetzungsrelevanten Fächern ausreichende<br />
oder bessere Leistungen erreicht wurden.