Benutzungsordnung - in Leinfelden-Echterdingen
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<strong>Benutzungsordnung</strong> für die Stadtbücherei Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen vom 01.07.2011<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Stadt Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen hat<br />
am 24.05.2011 aufgrund von § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für Baden-Württemberg i.V. mit §§ 2, 11, 13 und 14 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg <strong>in</strong> den<br />
jeweils gültigen Fassungen folgende Satzung beschlossen:<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
1.1 Die Stadtbücherei Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ist e<strong>in</strong>e<br />
öffentliche E<strong>in</strong>richtung. Sie besteht aus den<br />
Büchereien Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen.<br />
1.2 Die Öffnungszeiten der e<strong>in</strong>zelnen Büchereien<br />
werden durch Aushang <strong>in</strong> den Büchereien bzw. im<br />
Amtsblatt bekannt gegeben.<br />
1.3 Die Bestimmungen für Bücher gelten, soweit nicht<br />
anders geregelt, auch für Zeitschriften, Compact-<br />
Discs, Spiele, Ton- und Videokassetten, CD-ROMs,<br />
DVDs und sonstige Medien.<br />
1.4 Die Nutzung der öffentlichen Internetplätze <strong>in</strong> den<br />
Büchereien wird <strong>in</strong> den „Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen für<br />
die öffentlichen Internetplätze der Stadtbücherei<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen“ geregelt.<br />
1.5 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes<br />
wird nur e<strong>in</strong> Geschlecht genannt, es s<strong>in</strong>d jedoch<br />
beide geme<strong>in</strong>t.<br />
2. Benutzerkreis<br />
2.1 Die Stadtbücherei kann von den E<strong>in</strong>wohnern der<br />
Stadt Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ab vollendetem<br />
6. Lebensjahr selbständig genutzt werden.<br />
2.2 Über die Zulassung auswärtiger Benutzer<br />
entscheidet die Leitung der jeweiligen Bücherei.<br />
3. Anmeldung, Benutzerausweis<br />
3.1 Die Benutzer melden sich persönlich mit Namen,<br />
Vornamen, Adresse und Geburtsdatum an. Diese<br />
Daten werden durch die Vorlage e<strong>in</strong>es gültigen<br />
Personalausweises oder e<strong>in</strong>es Reisepasses mit<br />
Meldebesche<strong>in</strong>igung bestätigt. Die Angaben<br />
werden masch<strong>in</strong>ell erfasst und gespeichert. Die<br />
Benutzer erhalten e<strong>in</strong>en Büchereiausweis. Sie<br />
verpflichten sich durch ihre Unterschrift, die<br />
<strong>Benutzungsordnung</strong> e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
3.2 Bei M<strong>in</strong>derjährigen benötigt die Stadtbücherei die<br />
schriftliche E<strong>in</strong>willigung des gesetzlichen<br />
Vertreters. Er verpflichtet sich gleichzeitig, <strong>in</strong><br />
Schadensfällen zu haften und anfallende Entgelte,<br />
bzw. Gebühren, zu begleichen.<br />
3.3 K<strong>in</strong>der können ab dem vollendeten 6. Lebensjahr<br />
e<strong>in</strong>en eigenen Büchereiausweis erhalten.<br />
3.4 Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar. Er<br />
bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Die Erstausgabe<br />
kostet 2,- €. Weitere Ausweise, z.B. wegen Verlust,<br />
kosten 1,50 € bei K<strong>in</strong>dern, bzw. 3,- € bei<br />
Erwachsenen.<br />
3.5 Der Verlust des Büchereiausweises sowie e<strong>in</strong>e<br />
Änderung der Anschrift oder des Namens ist der<br />
Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. Die<br />
jeweilige Bücherei bestätigt die Verlustanzeige.<br />
4. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten (§5 LDSG Baden- Württemberg <strong>in</strong> der jeweils<br />
gültigen Fassung)<br />
4.1 Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert<br />
und verarbeitet die Stadtbücherei folgende<br />
personenbezogenen Daten: Vornamen, Nachnamen,<br />
Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon-<br />
nummer, bei M<strong>in</strong>derjährigen die Adresse des<br />
gesetzlichen Vertreters. Die für das Land Baden-<br />
Württemberg geltenden datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen werden dabei e<strong>in</strong>gehalten.<br />
5. Pflichten der Benutzer<br />
5.1 Während sich die Benutzer <strong>in</strong> der Bücherei<br />
aufhalten, sollen mitgebrachte Taschen und<br />
Mappen <strong>in</strong> den Schließfächern e<strong>in</strong>geschlossen<br />
werden. Für Wertsachen wird ke<strong>in</strong>e Haftung<br />
übernommen.<br />
5.2 Im Interesse der Allgeme<strong>in</strong>heit verpflichten sich<br />
die Benutzer, mit den Medien sorgfältig<br />
umzugehen. Beim Entgegennehmen der Medien -<br />
<strong>in</strong>sbesondere der Spiele - müssen die Benutzer<br />
auf etwaige Mängel h<strong>in</strong>weisen.<br />
1
5.3 Der Verlust e<strong>in</strong>es Mediums muss der Stadtbücherei<br />
sofort gemeldet werden. Die Benutzer s<strong>in</strong>d für den<br />
Verlust bzw. die Beschädigung der ausgeliehenen<br />
Medien <strong>in</strong> vollem Umfang schadensersatzpflichtig.<br />
Dabei wird vom Wiederbeschaffungswert<br />
ausgegangen.<br />
5.4 Bei M<strong>in</strong>derjährigen haften die gesetzlichen<br />
Vertreter.<br />
5.5 Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die<br />
durch die Nutzung von audio-visuellen Medien<br />
(z.B. CDs, CD-ROMs, DVDs, etc.) oder<br />
Computerprogrammen entstehen.<br />
5.6 Benutzer, <strong>in</strong> deren Wohnung e<strong>in</strong>e ansteckende<br />
Krankheit im S<strong>in</strong>ne des Bundesseuchengesetzes<br />
auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit<br />
der Ansteckungsgefahr nicht besuchen. Bereits<br />
ausgeliehene Medien müssen vor der Rückgabe<br />
durch das Gesundheitsamt des<strong>in</strong>fiziert werden.<br />
5.7 Benutzer, die wiederholt gegen die<br />
<strong>Benutzungsordnung</strong> oder die Anweisungen des<br />
Personals verstoßen, können zeitweise oder auf<br />
Dauer von der weiteren Nutzung der Stadtbücherei<br />
ausgeschlossen werden.<br />
6. Ausleihe, Ausleihgebühren, Leihfristen<br />
6.1 Zum Ausleihen der Medien ist der Benutzerausweis<br />
vorzulegen.<br />
6.2 Die Nutzung der Stadtbücherei ist für die ersten<br />
2 Monate nach Anmeldung kostenlos. Danach<br />
bezahlen Erwachsene e<strong>in</strong>e Jahresgebühr <strong>in</strong> Höhe<br />
von 20,- €. Studenten, Schüler oder<br />
Stadtpass<strong>in</strong>haber bezahlen 10,- € Jahresgebühren<br />
nach Vorlage e<strong>in</strong>es entsprechenden Nachweises.<br />
Sofern e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Haushalt besteht, kostet<br />
die Jahresgebühr für Familien 25,- €. Die<br />
Familienkarte umfasst auch Studenten und<br />
Schüler bis zum 21. Lebensjahr. K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche bezahlen ke<strong>in</strong>e Jahresgebühren.<br />
6.3 Zusätzlich zur Jahresgebühr wird für die Ausleihe<br />
und Leihfristverlängerung von Filmmedien je<br />
Medium 1,- € von Erwachsenen und 0,50 € von<br />
K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen erhoben.<br />
6.4 Alternativ zur Jahresgebühr kann e<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>zelausleihgebühr von 2,- € je Medium und<br />
Ausleihe entrichtet werden. Die<br />
Leihfristverlängerung von Filmmedien kostet dann<br />
ebenso 2,- €. Die Ausleihe von K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendbüchern ist gebührenfrei.<br />
6.5 Für die Zusammenstellung von Wunschmedienkisten<br />
wird e<strong>in</strong>e Aufwandsgebühr von 10,- €<br />
erhoben.<br />
6.6 Die Leihfrist beträgt je nach Medienart bis zu 4<br />
Wochen. Näheres regelt das Informationsblatt<br />
„Ausleihfristen und Gebühren“. Die Leihfrist kann<br />
mit e<strong>in</strong>em gültigen Büchereiausweis verlängert<br />
werden, wenn ke<strong>in</strong>e Vormerkungen vorliegen.<br />
6.7 Vormerkungen s<strong>in</strong>d gegen e<strong>in</strong>e Gebühr von 1,- € je<br />
Medium möglich.<br />
6.8 Die Anzahl der auszuleihenden Medien kann beschränkt<br />
werden. Der Präsenzbestand (Lexika<br />
etc.) wird nicht ausgeliehen. Die Stadtbücherei ist<br />
berechtigt, entliehene Medien jederzeit<br />
zurückzufordern.<br />
6.9 Gebührenschuldner ist der im jeweils vorgelegten<br />
Büchereiausweis genannte Benutzer, bzw. dessen<br />
gesetzliche Vertretung. Die Gebühren werden mit<br />
ihrer Anforderung fällig.<br />
7. Rückgabe, Säumnis- und Mahngebühren<br />
7.1 Wird die Leihfrist überschritten, tritt Verzug e<strong>in</strong>,<br />
und es wird e<strong>in</strong>e Säumnisgebühr berechnet. Sie<br />
beträgt 0,20 € für Erwachsene und 0,10 € für<br />
M<strong>in</strong>derjährige je entliehenem Medium und<br />
Öffnungstag.<br />
7.2 Die erste schriftliche Mahnung kann nach Ablauf<br />
der ersten Säumniswoche ergehen. Insgesamt<br />
können bis zu 3 Mahnungen ausgesprochen<br />
werden. Hierfür werden folgende Mahngebühren<br />
erhoben:<br />
1. Mahnung (Er<strong>in</strong>nerung) 0,50 €<br />
2. Mahnung 3,-- €<br />
3. (letzte) Mahnung 5,-- €<br />
7.3 Werden die Medien nach der dritten Mahnung<br />
nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert,<br />
die angefallenen Säumnis- und<br />
Mahngebühren sowie die tatsächlich entstandenen<br />
E<strong>in</strong>ziehungskosten, m<strong>in</strong>destens jedoch 15,- €,<br />
berechnet und vollstreckt.<br />
2
7.4 Werden die entliehenen Medien nach Verzug<br />
zurückgegeben, so s<strong>in</strong>d die bis dah<strong>in</strong> entstandenen<br />
Gebühren dennoch zu entrichten. Es<br />
gelten ebenso Ziffern 7.2 – 7.3.<br />
7.5 Die Mahnungen gelten auch dann als zugegangen,<br />
wenn sie an die letzte vom Benutzer angegebene<br />
Anschrift verschickt werden, aber nicht zugestellt<br />
werden können. Für die Adressermittlung<br />
wird e<strong>in</strong>e Gebühr <strong>in</strong> Höhe von 5,- € erhoben.<br />
7.6 Materialkosten für beschädigte Medien (z.B. CD-<br />
Hüllen) werden von den Benutzern bezahlt. Ebenso<br />
ist für die E<strong>in</strong>arbeitung von zu ersetzenden<br />
Medien e<strong>in</strong>e Gebühr von 2,50 € zu entrichten.<br />
7.7 Gebührenschuldner ist der im jeweils vorgelegten<br />
Büchereiausweis genannte Benutzer, bzw. dessen<br />
gesetzliche Vertretung. Die Gebühren werden mit<br />
ihrer Anforderung fällig.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> tritt am 01.07.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Gleichzeitig werden alle bisherigen <strong>Benutzungsordnung</strong>en<br />
aufgehoben.<br />
H<strong>in</strong>weis auf § 4 GemO<br />
Sollten beim Zustandekommen dieser Satzung Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften der Geme<strong>in</strong>deordnung (GemO) oder<br />
aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften<br />
verletzt worden se<strong>in</strong>, müssen diese schriftlich und<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach Bekanntgabe begründet<br />
werden (§ 4 Abs. 4). Nach Ablauf der Jahresfrist können<br />
Verletzungen nur noch dann geltend gemacht werden,<br />
wenn<br />
• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />
Sitzung, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung verletzt wurden oder<br />
• der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43<br />
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat<br />
oder<br />
• vor Ablauf der Jahresfrist die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />
beanstandet oder e<strong>in</strong> Dritter die<br />
Verfahrensverletzung gerügt hat.<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen, den 24.05.2011<br />
Roland Klenk<br />
Oberbürgermeister<br />
3
Ausleihfristen und Gebühren<br />
Ausleihfristen<br />
Bücher, Comics<br />
Tonkassetten, Spiele, Zeitschriften,<br />
Compact Discs, Videokassetten, DVDs,<br />
CD-ROMs,<br />
Saisonmedien/Weihnachts- und<br />
Osterbücher<br />
Gebühren<br />
Jahresgebühren<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
Stadtpass<strong>in</strong>haber, Schüler, Studenten<br />
Erwachsene<br />
Familien-/Partnerkarte<br />
anstelle e<strong>in</strong>er Jahresgebühr<br />
Ausleihgebühr je Medium<br />
sowie Leihfristverlängerungen Filmmedien<br />
Sondergebühren für Filmmedien<br />
je Ausleihe und Leihfristverlängerung<br />
bei Erwachsenen<br />
bei M<strong>in</strong>derjährigen<br />
Vormerkung<br />
Internetnutzung je Stunde<br />
Ausdrucke aus dem Internet je Blatt<br />
bei Recherche durch die Stadtbücherei<br />
bei Selbstrecherche<br />
Säumnisgebühren<br />
bei Fristüberschreitung pro Öffnungstag<br />
bei Erwachsenen<br />
bei M<strong>in</strong>derjährigen<br />
Mahngebühren<br />
1. Mahnung<br />
2. Mahnung zusätzlich<br />
3. Mahnung zusätzlich<br />
28 Kalendertage<br />
14 Kalendertage<br />
0,00<br />
10,00<br />
20,00<br />
25,00<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
2,00 €<br />
1,00<br />
0,50<br />
€<br />
€<br />
1,00 €<br />
0,00 €<br />
0,30<br />
0,10<br />
0,20<br />
0,10<br />
0,50<br />
3,00<br />
5,00<br />
Ausweise<br />
Erstausstellung 2,00 €<br />
Ausweisersatz: Erwachsene<br />
3,00 €<br />
Ausweisersatz: K<strong>in</strong>der<br />
1,50 €<br />
Ersatz von<br />
beschädigten CD-/MC-E<strong>in</strong>zelhüllen<br />
beschädigten CD-Mehrfachhüllen<br />
Adressermittlung<br />
E<strong>in</strong>arbeitungsgebühr für Medienersatz<br />
1,00<br />
2,00<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
5,00 €<br />
2,50 €<br />
Zusammenstellung von Wunschmedienkisten 10,00 €<br />
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