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Benutzungsordnung - in Leinfelden-Echterdingen

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<strong>Benutzungsordnung</strong> für die Stadtbücherei Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen vom 01.07.2011<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Stadt Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen hat<br />

am 24.05.2011 aufgrund von § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für Baden-Württemberg i.V. mit §§ 2, 11, 13 und 14 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg <strong>in</strong> den<br />

jeweils gültigen Fassungen folgende Satzung beschlossen:<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

1.1 Die Stadtbücherei Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ist e<strong>in</strong>e<br />

öffentliche E<strong>in</strong>richtung. Sie besteht aus den<br />

Büchereien Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen.<br />

1.2 Die Öffnungszeiten der e<strong>in</strong>zelnen Büchereien<br />

werden durch Aushang <strong>in</strong> den Büchereien bzw. im<br />

Amtsblatt bekannt gegeben.<br />

1.3 Die Bestimmungen für Bücher gelten, soweit nicht<br />

anders geregelt, auch für Zeitschriften, Compact-<br />

Discs, Spiele, Ton- und Videokassetten, CD-ROMs,<br />

DVDs und sonstige Medien.<br />

1.4 Die Nutzung der öffentlichen Internetplätze <strong>in</strong> den<br />

Büchereien wird <strong>in</strong> den „Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen für<br />

die öffentlichen Internetplätze der Stadtbücherei<br />

Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen“ geregelt.<br />

1.5 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes<br />

wird nur e<strong>in</strong> Geschlecht genannt, es s<strong>in</strong>d jedoch<br />

beide geme<strong>in</strong>t.<br />

2. Benutzerkreis<br />

2.1 Die Stadtbücherei kann von den E<strong>in</strong>wohnern der<br />

Stadt Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ab vollendetem<br />

6. Lebensjahr selbständig genutzt werden.<br />

2.2 Über die Zulassung auswärtiger Benutzer<br />

entscheidet die Leitung der jeweiligen Bücherei.<br />

3. Anmeldung, Benutzerausweis<br />

3.1 Die Benutzer melden sich persönlich mit Namen,<br />

Vornamen, Adresse und Geburtsdatum an. Diese<br />

Daten werden durch die Vorlage e<strong>in</strong>es gültigen<br />

Personalausweises oder e<strong>in</strong>es Reisepasses mit<br />

Meldebesche<strong>in</strong>igung bestätigt. Die Angaben<br />

werden masch<strong>in</strong>ell erfasst und gespeichert. Die<br />

Benutzer erhalten e<strong>in</strong>en Büchereiausweis. Sie<br />

verpflichten sich durch ihre Unterschrift, die<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

3.2 Bei M<strong>in</strong>derjährigen benötigt die Stadtbücherei die<br />

schriftliche E<strong>in</strong>willigung des gesetzlichen<br />

Vertreters. Er verpflichtet sich gleichzeitig, <strong>in</strong><br />

Schadensfällen zu haften und anfallende Entgelte,<br />

bzw. Gebühren, zu begleichen.<br />

3.3 K<strong>in</strong>der können ab dem vollendeten 6. Lebensjahr<br />

e<strong>in</strong>en eigenen Büchereiausweis erhalten.<br />

3.4 Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar. Er<br />

bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Die Erstausgabe<br />

kostet 2,- €. Weitere Ausweise, z.B. wegen Verlust,<br />

kosten 1,50 € bei K<strong>in</strong>dern, bzw. 3,- € bei<br />

Erwachsenen.<br />

3.5 Der Verlust des Büchereiausweises sowie e<strong>in</strong>e<br />

Änderung der Anschrift oder des Namens ist der<br />

Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. Die<br />

jeweilige Bücherei bestätigt die Verlustanzeige.<br />

4. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten (§5 LDSG Baden- Württemberg <strong>in</strong> der jeweils<br />

gültigen Fassung)<br />

4.1 Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert<br />

und verarbeitet die Stadtbücherei folgende<br />

personenbezogenen Daten: Vornamen, Nachnamen,<br />

Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon-<br />

nummer, bei M<strong>in</strong>derjährigen die Adresse des<br />

gesetzlichen Vertreters. Die für das Land Baden-<br />

Württemberg geltenden datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen werden dabei e<strong>in</strong>gehalten.<br />

5. Pflichten der Benutzer<br />

5.1 Während sich die Benutzer <strong>in</strong> der Bücherei<br />

aufhalten, sollen mitgebrachte Taschen und<br />

Mappen <strong>in</strong> den Schließfächern e<strong>in</strong>geschlossen<br />

werden. Für Wertsachen wird ke<strong>in</strong>e Haftung<br />

übernommen.<br />

5.2 Im Interesse der Allgeme<strong>in</strong>heit verpflichten sich<br />

die Benutzer, mit den Medien sorgfältig<br />

umzugehen. Beim Entgegennehmen der Medien -<br />

<strong>in</strong>sbesondere der Spiele - müssen die Benutzer<br />

auf etwaige Mängel h<strong>in</strong>weisen.<br />

1


5.3 Der Verlust e<strong>in</strong>es Mediums muss der Stadtbücherei<br />

sofort gemeldet werden. Die Benutzer s<strong>in</strong>d für den<br />

Verlust bzw. die Beschädigung der ausgeliehenen<br />

Medien <strong>in</strong> vollem Umfang schadensersatzpflichtig.<br />

Dabei wird vom Wiederbeschaffungswert<br />

ausgegangen.<br />

5.4 Bei M<strong>in</strong>derjährigen haften die gesetzlichen<br />

Vertreter.<br />

5.5 Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die<br />

durch die Nutzung von audio-visuellen Medien<br />

(z.B. CDs, CD-ROMs, DVDs, etc.) oder<br />

Computerprogrammen entstehen.<br />

5.6 Benutzer, <strong>in</strong> deren Wohnung e<strong>in</strong>e ansteckende<br />

Krankheit im S<strong>in</strong>ne des Bundesseuchengesetzes<br />

auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit<br />

der Ansteckungsgefahr nicht besuchen. Bereits<br />

ausgeliehene Medien müssen vor der Rückgabe<br />

durch das Gesundheitsamt des<strong>in</strong>fiziert werden.<br />

5.7 Benutzer, die wiederholt gegen die<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> oder die Anweisungen des<br />

Personals verstoßen, können zeitweise oder auf<br />

Dauer von der weiteren Nutzung der Stadtbücherei<br />

ausgeschlossen werden.<br />

6. Ausleihe, Ausleihgebühren, Leihfristen<br />

6.1 Zum Ausleihen der Medien ist der Benutzerausweis<br />

vorzulegen.<br />

6.2 Die Nutzung der Stadtbücherei ist für die ersten<br />

2 Monate nach Anmeldung kostenlos. Danach<br />

bezahlen Erwachsene e<strong>in</strong>e Jahresgebühr <strong>in</strong> Höhe<br />

von 20,- €. Studenten, Schüler oder<br />

Stadtpass<strong>in</strong>haber bezahlen 10,- € Jahresgebühren<br />

nach Vorlage e<strong>in</strong>es entsprechenden Nachweises.<br />

Sofern e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Haushalt besteht, kostet<br />

die Jahresgebühr für Familien 25,- €. Die<br />

Familienkarte umfasst auch Studenten und<br />

Schüler bis zum 21. Lebensjahr. K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche bezahlen ke<strong>in</strong>e Jahresgebühren.<br />

6.3 Zusätzlich zur Jahresgebühr wird für die Ausleihe<br />

und Leihfristverlängerung von Filmmedien je<br />

Medium 1,- € von Erwachsenen und 0,50 € von<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen erhoben.<br />

6.4 Alternativ zur Jahresgebühr kann e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>zelausleihgebühr von 2,- € je Medium und<br />

Ausleihe entrichtet werden. Die<br />

Leihfristverlängerung von Filmmedien kostet dann<br />

ebenso 2,- €. Die Ausleihe von K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendbüchern ist gebührenfrei.<br />

6.5 Für die Zusammenstellung von Wunschmedienkisten<br />

wird e<strong>in</strong>e Aufwandsgebühr von 10,- €<br />

erhoben.<br />

6.6 Die Leihfrist beträgt je nach Medienart bis zu 4<br />

Wochen. Näheres regelt das Informationsblatt<br />

„Ausleihfristen und Gebühren“. Die Leihfrist kann<br />

mit e<strong>in</strong>em gültigen Büchereiausweis verlängert<br />

werden, wenn ke<strong>in</strong>e Vormerkungen vorliegen.<br />

6.7 Vormerkungen s<strong>in</strong>d gegen e<strong>in</strong>e Gebühr von 1,- € je<br />

Medium möglich.<br />

6.8 Die Anzahl der auszuleihenden Medien kann beschränkt<br />

werden. Der Präsenzbestand (Lexika<br />

etc.) wird nicht ausgeliehen. Die Stadtbücherei ist<br />

berechtigt, entliehene Medien jederzeit<br />

zurückzufordern.<br />

6.9 Gebührenschuldner ist der im jeweils vorgelegten<br />

Büchereiausweis genannte Benutzer, bzw. dessen<br />

gesetzliche Vertretung. Die Gebühren werden mit<br />

ihrer Anforderung fällig.<br />

7. Rückgabe, Säumnis- und Mahngebühren<br />

7.1 Wird die Leihfrist überschritten, tritt Verzug e<strong>in</strong>,<br />

und es wird e<strong>in</strong>e Säumnisgebühr berechnet. Sie<br />

beträgt 0,20 € für Erwachsene und 0,10 € für<br />

M<strong>in</strong>derjährige je entliehenem Medium und<br />

Öffnungstag.<br />

7.2 Die erste schriftliche Mahnung kann nach Ablauf<br />

der ersten Säumniswoche ergehen. Insgesamt<br />

können bis zu 3 Mahnungen ausgesprochen<br />

werden. Hierfür werden folgende Mahngebühren<br />

erhoben:<br />

1. Mahnung (Er<strong>in</strong>nerung) 0,50 €<br />

2. Mahnung 3,-- €<br />

3. (letzte) Mahnung 5,-- €<br />

7.3 Werden die Medien nach der dritten Mahnung<br />

nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert,<br />

die angefallenen Säumnis- und<br />

Mahngebühren sowie die tatsächlich entstandenen<br />

E<strong>in</strong>ziehungskosten, m<strong>in</strong>destens jedoch 15,- €,<br />

berechnet und vollstreckt.<br />

2


7.4 Werden die entliehenen Medien nach Verzug<br />

zurückgegeben, so s<strong>in</strong>d die bis dah<strong>in</strong> entstandenen<br />

Gebühren dennoch zu entrichten. Es<br />

gelten ebenso Ziffern 7.2 – 7.3.<br />

7.5 Die Mahnungen gelten auch dann als zugegangen,<br />

wenn sie an die letzte vom Benutzer angegebene<br />

Anschrift verschickt werden, aber nicht zugestellt<br />

werden können. Für die Adressermittlung<br />

wird e<strong>in</strong>e Gebühr <strong>in</strong> Höhe von 5,- € erhoben.<br />

7.6 Materialkosten für beschädigte Medien (z.B. CD-<br />

Hüllen) werden von den Benutzern bezahlt. Ebenso<br />

ist für die E<strong>in</strong>arbeitung von zu ersetzenden<br />

Medien e<strong>in</strong>e Gebühr von 2,50 € zu entrichten.<br />

7.7 Gebührenschuldner ist der im jeweils vorgelegten<br />

Büchereiausweis genannte Benutzer, bzw. dessen<br />

gesetzliche Vertretung. Die Gebühren werden mit<br />

ihrer Anforderung fällig.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> tritt am 01.07.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Gleichzeitig werden alle bisherigen <strong>Benutzungsordnung</strong>en<br />

aufgehoben.<br />

H<strong>in</strong>weis auf § 4 GemO<br />

Sollten beim Zustandekommen dieser Satzung Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften der Geme<strong>in</strong>deordnung (GemO) oder<br />

aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften<br />

verletzt worden se<strong>in</strong>, müssen diese schriftlich und<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach Bekanntgabe begründet<br />

werden (§ 4 Abs. 4). Nach Ablauf der Jahresfrist können<br />

Verletzungen nur noch dann geltend gemacht werden,<br />

wenn<br />

• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />

Sitzung, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung verletzt wurden oder<br />

• der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43<br />

GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat<br />

oder<br />

• vor Ablauf der Jahresfrist die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet oder e<strong>in</strong> Dritter die<br />

Verfahrensverletzung gerügt hat.<br />

Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen, den 24.05.2011<br />

Roland Klenk<br />

Oberbürgermeister<br />

3


Ausleihfristen und Gebühren<br />

Ausleihfristen<br />

Bücher, Comics<br />

Tonkassetten, Spiele, Zeitschriften,<br />

Compact Discs, Videokassetten, DVDs,<br />

CD-ROMs,<br />

Saisonmedien/Weihnachts- und<br />

Osterbücher<br />

Gebühren<br />

Jahresgebühren<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

Stadtpass<strong>in</strong>haber, Schüler, Studenten<br />

Erwachsene<br />

Familien-/Partnerkarte<br />

anstelle e<strong>in</strong>er Jahresgebühr<br />

Ausleihgebühr je Medium<br />

sowie Leihfristverlängerungen Filmmedien<br />

Sondergebühren für Filmmedien<br />

je Ausleihe und Leihfristverlängerung<br />

bei Erwachsenen<br />

bei M<strong>in</strong>derjährigen<br />

Vormerkung<br />

Internetnutzung je Stunde<br />

Ausdrucke aus dem Internet je Blatt<br />

bei Recherche durch die Stadtbücherei<br />

bei Selbstrecherche<br />

Säumnisgebühren<br />

bei Fristüberschreitung pro Öffnungstag<br />

bei Erwachsenen<br />

bei M<strong>in</strong>derjährigen<br />

Mahngebühren<br />

1. Mahnung<br />

2. Mahnung zusätzlich<br />

3. Mahnung zusätzlich<br />

28 Kalendertage<br />

14 Kalendertage<br />

0,00<br />

10,00<br />

20,00<br />

25,00<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

2,00 €<br />

1,00<br />

0,50<br />

€<br />

€<br />

1,00 €<br />

0,00 €<br />

0,30<br />

0,10<br />

0,20<br />

0,10<br />

0,50<br />

3,00<br />

5,00<br />

Ausweise<br />

Erstausstellung 2,00 €<br />

Ausweisersatz: Erwachsene<br />

3,00 €<br />

Ausweisersatz: K<strong>in</strong>der<br />

1,50 €<br />

Ersatz von<br />

beschädigten CD-/MC-E<strong>in</strong>zelhüllen<br />

beschädigten CD-Mehrfachhüllen<br />

Adressermittlung<br />

E<strong>in</strong>arbeitungsgebühr für Medienersatz<br />

1,00<br />

2,00<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

5,00 €<br />

2,50 €<br />

Zusammenstellung von Wunschmedienkisten 10,00 €<br />

4

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