Stadtpass - in Leinfelden-Echterdingen
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MERKBLATT zum <strong>Stadtpass</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen (Stand 01.03.2012)<br />
Wer erhält e<strong>in</strong>en <strong>Stadtpass</strong>?<br />
<strong>Stadtpass</strong> „A“:<br />
1. E<strong>in</strong>zelpersonen und Haushalte ohne k<strong>in</strong>dergeldberechtigte K<strong>in</strong>der, die<br />
1.1. Wohngeld beziehen bzw. wohngeldberechtigt s<strong>in</strong>d,<br />
1.2. laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld),<br />
Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung, Hilfe <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen<br />
wie z.B. Hilfe zur Pflege) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.<br />
2. Haushalte mit k<strong>in</strong>dergeldberechtigten K<strong>in</strong>dern, die<br />
2.1. Wohngeld beziehen bzw. wohngeldberechtigt s<strong>in</strong>d,<br />
2.2. laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld),<br />
Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung, Hilfe <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen<br />
wie z. B. Hilfe zur Pflege) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.<br />
2.3. Haushalte mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em k<strong>in</strong>dergeldberechtigten, beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>d (Grad der<br />
Beh<strong>in</strong>derung m<strong>in</strong>destens 50 %),<br />
2.4. Liegen die Voraussetzungen nach Ziff. 2.1 - 2.3 nicht vor, so wird der<br />
<strong>Stadtpass</strong> „A“ ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
(brutto ohne K<strong>in</strong>dergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:<br />
2 Personenhaushalt 2.015 €<br />
3 Personenhaushalt 2.372 €<br />
4 Personenhaushalt 3.001 €<br />
5 Personenhaushalt 3.387 €<br />
Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag jeweils um 360 €. Gehört zum Haushalt<br />
e<strong>in</strong>/e Beh<strong>in</strong>derte/r mit e<strong>in</strong>em Beh<strong>in</strong>derungsgrad von m<strong>in</strong>destens 50 %, so wird<br />
diese/r doppelt gerechnet.<br />
<strong>Stadtpass</strong> „B“:<br />
Der <strong>Stadtpass</strong> „B“ wird ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
(brutto ohne K<strong>in</strong>dergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:<br />
2 Personenhaushalt 2.315 €<br />
3 Personenhaushalt 2.672 €<br />
4 Personenhaushalt 3.301 €<br />
5 Personenhaushalt 3.687 €<br />
Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag jeweils um 360 €. Gehört zum Haushalt<br />
e<strong>in</strong>/e Beh<strong>in</strong>derte/r mit e<strong>in</strong>em Beh<strong>in</strong>derungsgrad von m<strong>in</strong>destens 50 %, so wird<br />
diese/r doppelt gerechnet.<br />
1
<strong>Stadtpass</strong>“C“: (nur Ermäßigung zu den Betreuungsentgelten)<br />
Der <strong>Stadtpass</strong> „C“ wird ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
(brutto ohne K<strong>in</strong>dergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:<br />
2 Personenhaushalt 2.615 €<br />
3 Personenhaushalt 2.972 €<br />
4 Personenhaushalt 3.601 €<br />
5 Personenhaushalt 3.987 €<br />
Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag jeweils um 360 €. Gehört zum Haushalt<br />
e<strong>in</strong>/e Beh<strong>in</strong>derte/r mit e<strong>in</strong>em Beh<strong>in</strong>derungsgrad von m<strong>in</strong>destens 50 %, so wird<br />
diese/r doppelt gerechnet.<br />
Für <strong>Stadtpass</strong> „A“, „B“ und „C“ gilt:<br />
3. Das vorhandene Kapitalvermögen (Barvermögen, Giro- oder Sparguthaben, Festgeld- und<br />
Term<strong>in</strong>geldkonten, Wertpapiere, Bausparguthaben, usw.) darf den Betrag von 200 Euro je<br />
vollendetem Lebensjahr bei Volljährigen (m<strong>in</strong>d. 4.100 €, max. 13.000 €) und 4.100 Euro für<br />
jedes m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>d nicht übersteigen.<br />
4. E<strong>in</strong>e Eigentumswohnung bzw. e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>familienhaus, die selbst bewohnt werden, gelten als<br />
geschütztes Vermögen.<br />
Welche Vergünstigungen erhalten <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber?<br />
1. Für den Besuch des städtischen Hallenbades erhalten <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „A“ und „B“ e<strong>in</strong>mal<br />
pro Jahr gegen Vorlage der jeweiligen Quittung folgenden Zuschuss:<br />
Erwachsene zur Geldwertkarte III (Chip)<br />
Wert der Karte 175€/Kosten 130 €<br />
K<strong>in</strong>der/Jugendliche zur Geldwertkarte II (Chip)<br />
Wert der Karte 87,50 €/Kosten 70 €<br />
<strong>Stadtpass</strong> ”A” <strong>Stadtpass</strong> “B”<br />
85 € 42,50 €<br />
37 € 18,50 €<br />
2. Aufgrund des <strong>Stadtpass</strong>es wird <strong>in</strong> folgenden E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e<br />
Ermäßigung zu den Betreuungsentgelten (nach der Entgeltregelung der Stadt Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen) und zu den Verpflegungskosten (Mittagessen) gewährt:<br />
- Tagese<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der<br />
- Tagespflege Modell LE<br />
- Schülerbetreuung an Grundschulen<br />
zu den Verpflegungskosten:<br />
- weiterführende Schulen <strong>in</strong> L-E<br />
- Pflichtschulen außerhalb L-E aufgrund Zuweisung durch Schulaufsichtsbehörde (ausge-<br />
nommen Berufs- und Berufsfachschulen)<br />
2
Ermäßigung bei den Betreuungsentgelten:<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.1, 2.3 und 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „A“) erhalten e<strong>in</strong>e Ermäßigung<br />
von 55 %. <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „B“) erhalten e<strong>in</strong>e Ermäßigung<br />
von 30%.<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „C“) erhalten e<strong>in</strong>e Ermäßigung von 20%.<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.2 erhalten 55 % des Betrages, der nicht über die Sozialhilfe<br />
nach dem SGB XII oder durch andere Leistungen (z.B. ALG II/Sozialgeld, wirtschaftliche<br />
Jugendhilfe) abgedeckt werden kann.<br />
- Für Inhaber des <strong>Stadtpass</strong>es „A“ wird für die Änderung des Betreuungsumfangs oder der<br />
Betreuungszeiten ke<strong>in</strong>e Verwaltungskostenpauschale erhoben.<br />
Ermäßigung bei den Verpflegungskosten:<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.3 und 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „A“) erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss bis<br />
zur Höhe e<strong>in</strong>es Eigenanteils von 1 € pro Essen.<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „B“) erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss bis zur Höhe<br />
e<strong>in</strong>es Eigenanteils von 1,50 € pro Essen.<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
<strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.1 und 2.2 erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss bis zur Höhe e<strong>in</strong>es Eigenanteils<br />
von 1 € pro Essen auf Antrag über das Bildungs- und Teilhabepaket vom jeweils zuständigen<br />
Leistungsträger.<br />
Freizeit- und Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
- Musikschule Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen (Unterrichtsgebühren)<br />
- Volkshochschule Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen (Kursgebühren)<br />
- Stadtranderholung für K<strong>in</strong>der<br />
- Stadtjugendr<strong>in</strong>g im Rahmen der Ferienprogramme<br />
- von der Stadt subventionierte kulturelle und sportliche Veranstaltungen im E<strong>in</strong>zelfall<br />
<strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „A“ erhalten bei Inanspruchnahme dieser E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>en<br />
Zuschuss/Ermäßigung von 50 %,<br />
<strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „B“ erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss/Ermäßigung von 25%.<br />
3. Zuschüsse für die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalt,<br />
Studienfahrt, Klassenfahrt, Schüleraustausch, Freizeit im Rahmen e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
(AG), verpflichtende Exkursion<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „A“) erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss<br />
<strong>in</strong> Höhe von 50 % der Kosten (max. 250 €), welche den Eltern zur Zahlung verbleiben,<br />
nach Berücksichtigung von event. Leistungen anderer Kostenträger (z.B. über<br />
das Bildungs- und Teilhabepaket, wirtschaftliche Jugendhilfe etc.)<br />
- <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber nach Punkt 2.4 (<strong>Stadtpass</strong> „B“) erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von<br />
25% der Kosten (max. 125 €), welche den Eltern zur Zahlung verbleiben, nach Berücksichtigung<br />
von event. Leistungen anderer Kostenträger (z.B. wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
etc.).<br />
- Die näheren Bestimmungen ergeben sich aus den beiliegenden Richtl<strong>in</strong>ien. –<br />
3
4. Vergünstigungen im Nahverkehr<br />
K<strong>in</strong>der bis 15 Jahre, die <strong>in</strong> den öffentlichen Verkehrsmitteln Entgelt zu entrichten haben, erhalten<br />
Mehrfahrtenkarten für 1 Zone zur Verwendung im Verkehrsverbund.<br />
<strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „A“ erhalten jährlich 3 Mehrfahrtenkarten (12 Fahrten).<br />
<strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „B“ erhalten jährlich 2 Mehrfahrtenkarten (8 Fahrten).<br />
Diese Fahrkarten s<strong>in</strong>d nicht übertragbar und gelten nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem <strong>Stadtpass</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen. Die Fahrkarten s<strong>in</strong>d bei Antritt der Fahrt im Verkehrsmittel im Entwerter<br />
abzustempeln.<br />
5. Im E<strong>in</strong>zelfall gewähren verschiedene örtliche Vere<strong>in</strong>e und Organisationen <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>habern<br />
Ermäßigungen bei den Mitgliedsbeiträgen bzw. auf den E<strong>in</strong>trittspreis bei Veranstaltungen<br />
u.ä..<br />
6. <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber aus Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen erhalten bei Veranstaltungen des Kulturamts<br />
der Stadt Stuttgart (z.B. Konzerte, Ausstellungen) e<strong>in</strong>e entsprechende Ermäßigung. Dies gilt<br />
auch für das Planetarium.<br />
Weitere Informationen s<strong>in</strong>d bei den Vorverkaufsstellen e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Der <strong>Stadtpass</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen wird auf Antrag durch das Bürger- und Ordnungsamt<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ausgestellt. Jedes Familien- bzw. Haushaltsmitglied erhält e<strong>in</strong>en gesonderten<br />
<strong>Stadtpass</strong>. Zur Ausstellung wird ab Vollendung des 6. Lebensjahres e<strong>in</strong> Lichtbild benötigt.<br />
Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit dem Namen zu versehen.<br />
Die Gültigkeitsdauer des <strong>Stadtpass</strong>es läuft jeweils zum Ende e<strong>in</strong>es Kalenderjahres aus und wird<br />
auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen um e<strong>in</strong> weiteres Jahr verlängert.<br />
In begründeten Ausnahmefällen können diese Zeiträume unterschritten werden.<br />
Der <strong>Stadtpass</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher<br />
Verwendung entzogen.<br />
Bei folgenden Stellen können Anträge gestellt werden:<br />
• Bürgeramt Le<strong>in</strong>felden (für die Stadtteile Le<strong>in</strong>felden und Musberg)<br />
Zi. 3 und 4 (Tel. 1600-205/291/310)<br />
• Bürgeramt Echterd<strong>in</strong>gen (für die Stadtteile Echterd<strong>in</strong>gen und Stetten)<br />
Zi. 4 (Tel. 1600-615/616/617/618)<br />
Mitzubr<strong>in</strong>gende Unterlagen:<br />
• bei Wohngeldempfängern und Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
: Bewilligungsbescheid<br />
• bei allen anderen Antragstellern: sämtliche E<strong>in</strong>kommensnachweise aller Haushaltsangehörigen<br />
der letzten 12 Monate, ggfls. Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis<br />
• je e<strong>in</strong> Lichtbild für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren<br />
4
R I C H T L I N I E N<br />
über die Gewährung von Zuschüssen zu schulischen Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalt,<br />
Studienfahrt, Klassenfahrt, Schüleraustausch, Teilnahme an e<strong>in</strong>er Freizeit im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft (AG), verpflichtende Exkursion<br />
1. Anspruch haben alle Schüler, die <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>haber „A“ oder „B“ s<strong>in</strong>d, nach Berücksichtigung<br />
von Leistungen anderer Kostenträger.<br />
2. Der Zuschuss beträgt 50 % bzw. 25% der Aufwendungen, welche den Eltern zur Zahlung<br />
verbleiben nach Berücksichtigung von Leistungen anderer Kostenträger. Die Bezuschussung<br />
beträgt max. 250 €/125 € pro Veranstaltung.<br />
3. Der Antrag ist unter Vorlage e<strong>in</strong>er Besche<strong>in</strong>igung der Schule, aus der die Dauer des<br />
Aufenthalts sowie die Kosten hervorgehen, welche der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte<br />
selbst zu tragen hat, vor Antritt des Schullandheimaufenthalts, Studienfahrt, Klassenfahrt<br />
etc. zu stellen.<br />
4. Die Auszahlung erfolgt spätestens 1 Woche vor Beg<strong>in</strong>n des Schullandheimaufenthalts, der<br />
Studienfahrt, Klassenfahrt etc.. Bei Nichtteilnahme ist der Zuschussbetrag zurückzuzahlen.<br />
Zuschuss zum Schullandheimaufenthalt, Studienfahrt, Klassenfahrt etc. können <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Jahres unabhängig vone<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />
Bürger- und Ordnungsamt<br />
01.03.2012<br />
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Ergänzung zum <strong>Stadtpass</strong>-Merkblatt<br />
Folgende Vere<strong>in</strong>e, Organisationen, E<strong>in</strong>richtungen etc. gewähren <strong>Stadtpass</strong><strong>in</strong>habern Vergünstigungen<br />
auf ihre Leistungen (z.B. ermäßigter Mitgliedsbeitrag, reduzierter E<strong>in</strong>trittspreis bei<br />
Veranstaltungen, ermäßigte Gebühren etc.):<br />
• ADFC Allgem. Deutscher Fahrrad-Club e.V.<br />
• Aktiv-Spielplatz Musberg e.V.<br />
• Bürgergeme<strong>in</strong>schaft Oberaichen e.V.<br />
• Förderkreis d. Ludwig-Uhland-Förderschule e.V.<br />
• Kammerchor Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen e.V.<br />
• Liederkranz Musberg e.V.<br />
• Renegades Quicksteppers Clogg<strong>in</strong>g Club e.V.<br />
• Sportvere<strong>in</strong>igung Stetten e.V. / Liederkranz<br />
• Turn- und Sportvere<strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden e.V.<br />
• Turn- und Sportvere<strong>in</strong>igung Musberg e.V.<br />
• Tanzsportclub Blau-Gelb L.-E. e.V.<br />
• Turnvere<strong>in</strong> Echterd<strong>in</strong>gen e.V. (ab 2010)<br />
• VocaL Ensemble Le<strong>in</strong>felden e.V.<br />
• Stadtbücherei Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
• Schülerhilfe Echterd<strong>in</strong>gen, Bäckergasse 4<br />
Stand: 07.05.09<br />
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