Begründung zum Bebauungsplan - in Leinfelden-Echterdingen
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Große Kreisstadt<br />
LEINFELDEN-ECHTERDINGEN<br />
<strong>Begründung</strong> gemäß § 9(8) BauGB <strong>zum</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „Unterer Kessler III“ (8-9), Stadtteil<br />
Le<strong>in</strong>felden<br />
Örtliche Bauvorschriften „Unterer Kessler III“ (8-9),<br />
Stadtteil Le<strong>in</strong>felden<br />
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss<br />
1. Grund für die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Das Plangebiet am nordöstlichen Rand des Gewerbegebiets Oberaichen<br />
wird heute landwirtschaftlich genutzt. Zur Arrondierung<br />
des bereits bestehenden Gewerbegebiets sollen diese Flächen der<br />
gewerblichen Nutzung zugeführt werden. E<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gender Bedarf<br />
zur Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen ist gegeben.<br />
Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Sportstätten „Sportanlagen<br />
Goldäcker“ ist e<strong>in</strong> Lagerplatz umzusiedeln. Des weiteren<br />
besteht durch die im Sanierungsgebiet „Waldhorn“ im Stadtteil<br />
Echterd<strong>in</strong>gen geplanten städtebaulichen Maßnahmen, die Betriebsverlagerungen<br />
zur Folge haben, e<strong>in</strong> Bedarf an gewerblichen Flächen.<br />
Da an anderer Stelle <strong>in</strong>nerhalb der bereits bestehenden Gewerbegebiete<br />
der Stadt kaum mehr geeignete Baugrundstücke zur Verfügung<br />
stehen, ist es dr<strong>in</strong>gend erforderlich, für dieses im Flächennutzungsplan<br />
als "geplante gewerbliche Baufläche" dargestellte<br />
Gebiet e<strong>in</strong>en <strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />
Von der Stadt konnten bereits sämtliche Grundstücke im Gebiet<br />
erworben werden, so dass e<strong>in</strong>e Umlegung nicht erforderlich wird.<br />
2. Beschreibung des Plangebiets<br />
Das Plangebiet mit e<strong>in</strong>er Größe von ca. 1,1 ha liegt im Stadtteil<br />
Le<strong>in</strong>felden, Ortsteil Oberaichen am nordöstlichen Rand des<br />
Gewerbegebiets Oberaichen. Dieses Gebiet ist über die Raiffeisenstraße<br />
an die Rohrer Straße angebunden.<br />
Im Norden des Gebiets bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gartengelände und<br />
e<strong>in</strong> Gartenbaubetrieb. Ca. 200 m weiter nördlich verläuft die<br />
Autobahn A 8 <strong>in</strong> Ost-/Westrichtung. Nördlich grenzt das Baugebiet<br />
„ Kesslerwiesen II“ (8-11) an, das neben gewerblicher Nutzung<br />
mit e<strong>in</strong>er Kirche der Zeugen Jehovas und Asylbewerberheimen<br />
aufgesiedelt ist.<br />
Im Westen des Gebiets bef<strong>in</strong>den sich die bereits bebauten Gewer-<br />
1
e- bzw. Mischgebiete “Unterer Kessler“ (8-1) und „Unterer<br />
Kessler II“ (8-6).<br />
Im Südwesten des Gebiets liegt <strong>in</strong> ca. 200 m Entfernung die S-<br />
Bahn- und Bushaltestelle Oberaichen sowie e<strong>in</strong> Park-and-ride-<br />
Platz.<br />
Im Osten des Gebiets schließt das freie Feld mit dem <strong>in</strong> den<br />
Vögtäckern liegenden Bauernhof an.<br />
Das Gelände fällt leicht von Südwest nach Nordosten ab.<br />
3. Entwicklung aus übergeordneten Planungen, geltendes Recht<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen ist dieser Bereich als geplante gewerbliche Baufläche<br />
dargestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf ist somit aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
E<strong>in</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> besteht für dieses Gebiet nicht.<br />
4. Planerische Konzeption<br />
- Bauliche Konzeption<br />
Das bestehende Gewerbegebiet wird durch die geplante Erweiterung<br />
arrondiert. Es soll unter Beachtung der Ortsrandsituation<br />
e<strong>in</strong>e Bebauung ermöglicht werden, die sich bezüglich der Baumassen<br />
an der neueren, südlich liegenden Umgebungsbebauung orientiert.<br />
Dem entsprechend wird auch <strong>in</strong> diesem <strong>Bebauungsplan</strong> die<br />
maximal zulässige Gebäudehöhe auf der westlichen Hälfte des<br />
Baugebiets mit Z=III auf 15 m und <strong>in</strong> der östlichen Hälfte mit<br />
Z=II auf 12 m beschränkt. Die maximalen Gebäudehöhen lassen zusätzlich<br />
e<strong>in</strong> weiteres Geschoss, das ke<strong>in</strong> Vollgeschoss ist, zu.<br />
Als Dachform s<strong>in</strong>d Flachdächer und leicht geneigte Pultdächer<br />
zulässig. Leicht geneigte Pultdächer f<strong>in</strong>den sich auch im nördlich<br />
angrenzenden Gebiet „Kesslerwiesen II“.<br />
- Verkehrserschließung<br />
Im Süden s<strong>in</strong>d die Flächen durch das bestehende Straßensystem<br />
erschlossen. Der Weg Flst. 4682/1 hat bereits heute e<strong>in</strong> bedeutsames<br />
Aufkommen an Kfz-Verkehr, Fußgängern und Radfahrern. Verursacht<br />
wird dieser Verkehr durch die Kle<strong>in</strong>gartenanlage mit<br />
Gaststätte, e<strong>in</strong>en Gartenbaubetrieb sowie durch die Nähe zur<br />
Feldwegbrücke über die Autobahn, die e<strong>in</strong>e wichtige Verb<strong>in</strong>dungsfunktion<br />
<strong>zum</strong> Stuttgarter Gebiet nördlich der Autobahn hat.<br />
Zur Erschließung des Gebiets und zur Verbesserung der Erschließungssituation<br />
der bereits bestehenden nördlich und westlich<br />
angrenzenden Bauflächen an der Ste<strong>in</strong>beisstraße sowie der Kle<strong>in</strong>gartenanlage<br />
wird e<strong>in</strong> Ausbau des Weges Flst. 4682/1 zur Straße<br />
notwendig. An der Ostseite der Straße ist e<strong>in</strong> Parkstreifen vorgesehen,<br />
der mit e<strong>in</strong>er Breite von 2,5 m für LKW geeignet ist.<br />
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Auf Grund des relativ ger<strong>in</strong>gen zu erwartenden Kfz-Aufkommens<br />
ist für Radfahrer ke<strong>in</strong> separater Radweg notwendig. Insbesondere<br />
an den Wochenenden, wenn der Freizeit-Radverkehr besonders<br />
stark ist, ist der gewerbliche Verkehr äußerst ger<strong>in</strong>g.<br />
Die von Süden ankommende beidseitige Baumreihe entlang der<br />
Raiffeisenstraße ist e<strong>in</strong> wichtiges Gestaltungselement <strong>in</strong> dieser<br />
Ortsrandsituation. Die Baumreihen werden auch zur Gliederung<br />
des Straßenraumes durch das Plangebiet weiter geführt.<br />
Die Aufteilung der Verkehrsflächen ist Richtl<strong>in</strong>ie für die Herstellung<br />
der Straße und kann erforderlichenfalls noch geändert<br />
werden.<br />
Der heutige Feldweg verläuft gegenüber dem angrenzenden Gelände<br />
im E<strong>in</strong>schnitt. Die geplante Straße wird davon abweichend <strong>in</strong> ihrer<br />
Höhenlage den angrenzenden Flächen so weit angeglichen,<br />
dass nur noch unbedeutende Höhenunterschiede zu den künftigen<br />
Bauflächen bestehen, die bei e<strong>in</strong>er Bebauung ausgeglichen werden<br />
können.<br />
An der Westseite der Straße liegt zwischen Gehweg und Fahrbahn<br />
e<strong>in</strong> 2,0 m breiter Streifen, der als Bauplatzfläche festgesetzt<br />
ist und auf dem nur Stellplätze zulässig s<strong>in</strong>d. Dieser Streifen<br />
bleibt im Eigentum der Stadt. Bei e<strong>in</strong>er eventuellen Aufteilung<br />
des Gewerbegebiets <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere Parzellen werden über diesen<br />
Streifen Grundstückszufahrten notwendig, die nach derzeitigem<br />
Stand über Baulasten abzusichern s<strong>in</strong>d.<br />
- Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Bauflächen werden als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.<br />
E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe und Spielhallen s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />
Das Gebiet soll bevorzugt dem produzierenden Gewerbe<br />
und Handwerksbetrieben zur Verfügung gestellt werden.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung setzt sich zusammen aus der<br />
Grundflächenzahl GRZ und der zulässigen Gebäudehöhe. E<strong>in</strong>e Geschossflächenzahl<br />
GFZ wird nicht festgesetzt.<br />
Auf den Baugrundstücken werden auch Betriebe untergebracht, die<br />
e<strong>in</strong>en hohen Anteil an befestigten Flächen benötigen, wie z.B.<br />
Lagerplätze. Deshalb ist es erforderlich, e<strong>in</strong>e höhere maximale<br />
Grundflächenzahl als <strong>in</strong> § 19(4) BauNVO vorgesehen, zuzulassen.<br />
Die über e<strong>in</strong>e GRZ von 0,8 h<strong>in</strong>ausgehenden befestigten Flächen<br />
s<strong>in</strong>d wasserdurchlässig zu befestigen.<br />
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5. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist zu prüfen, ob Vorhaben<br />
ermöglicht werden, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
e<strong>in</strong>e UVP durchzuführen ist. Die<br />
Überprüfung der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 <strong>zum</strong><br />
„Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtl<strong>in</strong>ie, der IVU-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie und weiterer EG-Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zum</strong> Umweltschutz“) hat<br />
ergeben, dass das vorliegende Vorhaben nicht unter die dort unter<br />
Pkt. 18 aufgelisteten bauplanungsrechtlichen Vorhaben<br />
fällt, da die unteren Schwellenwerte der Prüfungspflicht nicht<br />
erreicht werden. E<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. e<strong>in</strong><br />
Umweltbericht ist deshalb nicht zu erstellen.<br />
6. Ökologische Maßnahmen, E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt<br />
Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong><br />
Natur und Landschaft zulässig, der <strong>in</strong>nerhalb des neuen Baugebiets<br />
nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Im Grünordnungsplan<br />
vom 10.09.2004, ergänzt 10.11.2004, mit E<strong>in</strong>griffs-<br />
/Ausgleichsbilanz s<strong>in</strong>d die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und<br />
Landschaft ermittelt und Maßnahmen zur M<strong>in</strong>derung und <strong>zum</strong> Ausgleich<br />
vorgeschlagen. Soweit die M<strong>in</strong>derungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Planbereichs vorgesehen s<strong>in</strong>d, wurden sie<br />
als Festsetzungen <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf und <strong>in</strong> den Entwurf<br />
der örtlichen Bauvorschriften aufgenommen.<br />
Weitere Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d außerhalb des Baugebiets vorgesehen.<br />
Unter anderem soll zur dezentralen Beseitigung des<br />
Dachflächenwassers der Gebäude neben dem Spitzhaugraben e<strong>in</strong> naturnah<br />
gestaltetes Regenwasserrückhaltebecken angelegt werden.<br />
Das Niederschlagswasser von Straßen- und Hofflächen wird separat<br />
über das bestehende RÜB "Kesslerwiesen" entwässert (Siehe<br />
Entwässerungskonzeption Büro Spieth, 09.11.2004). Das Entwässerungskonzept<br />
ist mit dem Landratsamt Essl<strong>in</strong>gen abgestimmt.<br />
Die Ortsrandlage erfordert e<strong>in</strong>e gestalterisch zufrieden stellende<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Baugebiets <strong>in</strong> die freie Landschaft. Neben<br />
der Abstufung der Gebäudehöhen nach Osten <strong>zum</strong> Ortsrand h<strong>in</strong> wird<br />
dies durch Begrünungsmaßnahmen im Bereich der neuen Erschließungsstraße<br />
erreicht.<br />
7. Ver- und Entsorgung<br />
Die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen s<strong>in</strong>d zu erweitern.<br />
Zur Entwässerung des Gebiets werden entsprechend der Entwässerungskonzeption<br />
jeweils separate Kanäle für Niederschlagswasser<br />
von Dachflächen, Niederschlagswasser von Straßen- und Hofflächen<br />
sowie Schmutzwasser notwendig.<br />
Die EnBW können bei entsprechendem Interesse der Anlieger das<br />
Neubaugebiet mit Erdgas erschließen.<br />
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Vorhandene Telekommunikationsanlagen der Deutsche Telekom AG im<br />
Bereich des Weges Flst. 4682/1 müssen nach derzeitigem Planungsstand<br />
geschützt, umgebaut oder verlegt werden. Die im E<strong>in</strong>zelnen<br />
notwendigen Maßnahmen werden im Zuge der Ausbauplanung<br />
mit der Deutsche Telekom AG abgestimmt. Zur Versorgung des<br />
Planbereichs ist e<strong>in</strong>e Erweiterung des Telekommunikationsnetzes<br />
erforderlich.<br />
Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-<br />
Württemberg teilt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme mit, dass die Anlage<br />
von Erdwärmesonden möglich ist.<br />
8. Umweltschutz<br />
- Altlasten, Bodenbelastungen<br />
Die Stadt hat ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf Altlasten oder Bodenverunre<strong>in</strong>igungen.<br />
- Straßenverkehrslärm<br />
Bed<strong>in</strong>gt durch die ca. 200 m nördlich verlaufende BAB 8 werden<br />
<strong>in</strong> der Nachtzeit die Lärm-Orientierungswerte der DIN 18005<br />
überschritten. Im BBP-Entwurf s<strong>in</strong>d für die Aufenthaltsräume<br />
ausnahmsweise zulässiger Wohnungen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />
9. Örtliche Bauvorschriften<br />
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird<br />
für dieses Gebiet auch e<strong>in</strong>e Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />
nach § 74 Landesbauordnung erlassen. Die festgesetzten örtlichen<br />
Bauvorschriften beziehen sich auf die äußere Gestaltung<br />
baulicher Anlagen (§ 74(1)1. LBO und auf Anforderungen an unbebaute<br />
Flächen und E<strong>in</strong>friedigungen (§74(1)3. LBO.<br />
Die Festsetzungen bezüglich Farbgebung, Werbeanlagen, Dachform<br />
und Gebäudehöhen dienen der Sicherung baugestalterischer Absichten,<br />
<strong>in</strong>sbesondere der E<strong>in</strong>fügung der Neubebauung <strong>in</strong> die vorhandene<br />
Umgebungsbebauung und der Ortsrandgestaltung (Ortsbild).<br />
Für die bereits vorhandene Umgebungsbebauung gelten vergleichbare<br />
Bauvorschriften.<br />
Die Gestaltungsvorschrift für die unbebauten Flächen und E<strong>in</strong>friedigungen<br />
ist begründet <strong>in</strong> der Ortsrandlage. Das Ortsbild<br />
bzw. der Ortsrand ist <strong>in</strong> diesem Bereich durch Laubbäume (größtenteils<br />
Obstbäume) geprägt. Der Ortsrand soll nicht durch Nadelgehölze<br />
und geschnittene Hecken als E<strong>in</strong>friedigungen bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden. Die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbilds<br />
soll darüber h<strong>in</strong>aus durch weitere planungsrechtliche Festsetzungen<br />
(Pflanzgebote usw.) des <strong>Bebauungsplan</strong>es gesichert werden.<br />
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10. Bodenordnung<br />
Zur Realisierung der Planung ist ke<strong>in</strong>e Umlegung erforderlich,<br />
da das gesamte Gebiet bereits von der Stadt erworben wurde.<br />
11. Flächenbilanz <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf<br />
Nettobauland 7.970 m²<br />
Straßenverkehrsfläche 2.336 m²<br />
Verkehrsgrün 871 m²<br />
Gesamtfläche 11.177 m²<br />
12. Kosten<br />
- Erschließungsanlagen<br />
Die überschlägig ermittelten Kosten (Stand 09/2004) zur bebauungsplanmäßigen<br />
Herstellung der neuen Erschließungsanlagen<br />
und der technischen Ver- und Entsorgung betragen:<br />
Straßenbau 360.000,-- €<br />
Grünflächen (Verkehrsgrün) 41.000,-- €<br />
Entwässerung (Schmutzwasser) 40.000,-- €<br />
Entwässerung (Regenwasser) 140.000,-- €<br />
Wasserversorgung 60.000,-- €<br />
Gesamtkosten 641.000,-- €<br />
Die Grundstückseigentümer haben die satzungsgemäß entstehenden<br />
Anliegerleistungen zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
- Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen betragen überschlägig ca.<br />
35.000,-- €. Die Kosten s<strong>in</strong>d nach der „Satzung zur Erhebung von<br />
Kostenerstattungsbeträgen nach den §§ 135a – 135c des Baugesetzbuches<br />
(BauGB)“ von den Grundstückseigentümern zu tragen.<br />
Grundstückseigentümer für die gesamten Flächen des Planbereichs<br />
ist derzeit die Stadt.<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen, den 01.06.2004/11.11.2004<br />
621.41:6.1/BBP 8-9<br />
61/M<br />
G. Nagl<br />
Stadtplanungsamt<br />
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