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Begründung zum Bebauungsplan - in Leinfelden-Echterdingen

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Große Kreisstadt<br />

LEINFELDEN-ECHTERDINGEN<br />

<strong>Begründung</strong> gemäß § 9(8) BauGB <strong>zum</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „Unterer Kessler III“ (8-9), Stadtteil<br />

Le<strong>in</strong>felden<br />

Örtliche Bauvorschriften „Unterer Kessler III“ (8-9),<br />

Stadtteil Le<strong>in</strong>felden<br />

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss<br />

1. Grund für die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Das Plangebiet am nordöstlichen Rand des Gewerbegebiets Oberaichen<br />

wird heute landwirtschaftlich genutzt. Zur Arrondierung<br />

des bereits bestehenden Gewerbegebiets sollen diese Flächen der<br />

gewerblichen Nutzung zugeführt werden. E<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gender Bedarf<br />

zur Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen ist gegeben.<br />

Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Sportstätten „Sportanlagen<br />

Goldäcker“ ist e<strong>in</strong> Lagerplatz umzusiedeln. Des weiteren<br />

besteht durch die im Sanierungsgebiet „Waldhorn“ im Stadtteil<br />

Echterd<strong>in</strong>gen geplanten städtebaulichen Maßnahmen, die Betriebsverlagerungen<br />

zur Folge haben, e<strong>in</strong> Bedarf an gewerblichen Flächen.<br />

Da an anderer Stelle <strong>in</strong>nerhalb der bereits bestehenden Gewerbegebiete<br />

der Stadt kaum mehr geeignete Baugrundstücke zur Verfügung<br />

stehen, ist es dr<strong>in</strong>gend erforderlich, für dieses im Flächennutzungsplan<br />

als "geplante gewerbliche Baufläche" dargestellte<br />

Gebiet e<strong>in</strong>en <strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />

Von der Stadt konnten bereits sämtliche Grundstücke im Gebiet<br />

erworben werden, so dass e<strong>in</strong>e Umlegung nicht erforderlich wird.<br />

2. Beschreibung des Plangebiets<br />

Das Plangebiet mit e<strong>in</strong>er Größe von ca. 1,1 ha liegt im Stadtteil<br />

Le<strong>in</strong>felden, Ortsteil Oberaichen am nordöstlichen Rand des<br />

Gewerbegebiets Oberaichen. Dieses Gebiet ist über die Raiffeisenstraße<br />

an die Rohrer Straße angebunden.<br />

Im Norden des Gebiets bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gartengelände und<br />

e<strong>in</strong> Gartenbaubetrieb. Ca. 200 m weiter nördlich verläuft die<br />

Autobahn A 8 <strong>in</strong> Ost-/Westrichtung. Nördlich grenzt das Baugebiet<br />

„ Kesslerwiesen II“ (8-11) an, das neben gewerblicher Nutzung<br />

mit e<strong>in</strong>er Kirche der Zeugen Jehovas und Asylbewerberheimen<br />

aufgesiedelt ist.<br />

Im Westen des Gebiets bef<strong>in</strong>den sich die bereits bebauten Gewer-<br />

1


e- bzw. Mischgebiete “Unterer Kessler“ (8-1) und „Unterer<br />

Kessler II“ (8-6).<br />

Im Südwesten des Gebiets liegt <strong>in</strong> ca. 200 m Entfernung die S-<br />

Bahn- und Bushaltestelle Oberaichen sowie e<strong>in</strong> Park-and-ride-<br />

Platz.<br />

Im Osten des Gebiets schließt das freie Feld mit dem <strong>in</strong> den<br />

Vögtäckern liegenden Bauernhof an.<br />

Das Gelände fällt leicht von Südwest nach Nordosten ab.<br />

3. Entwicklung aus übergeordneten Planungen, geltendes Recht<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Le<strong>in</strong>felden-<br />

Echterd<strong>in</strong>gen ist dieser Bereich als geplante gewerbliche Baufläche<br />

dargestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf ist somit aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

E<strong>in</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> besteht für dieses Gebiet nicht.<br />

4. Planerische Konzeption<br />

- Bauliche Konzeption<br />

Das bestehende Gewerbegebiet wird durch die geplante Erweiterung<br />

arrondiert. Es soll unter Beachtung der Ortsrandsituation<br />

e<strong>in</strong>e Bebauung ermöglicht werden, die sich bezüglich der Baumassen<br />

an der neueren, südlich liegenden Umgebungsbebauung orientiert.<br />

Dem entsprechend wird auch <strong>in</strong> diesem <strong>Bebauungsplan</strong> die<br />

maximal zulässige Gebäudehöhe auf der westlichen Hälfte des<br />

Baugebiets mit Z=III auf 15 m und <strong>in</strong> der östlichen Hälfte mit<br />

Z=II auf 12 m beschränkt. Die maximalen Gebäudehöhen lassen zusätzlich<br />

e<strong>in</strong> weiteres Geschoss, das ke<strong>in</strong> Vollgeschoss ist, zu.<br />

Als Dachform s<strong>in</strong>d Flachdächer und leicht geneigte Pultdächer<br />

zulässig. Leicht geneigte Pultdächer f<strong>in</strong>den sich auch im nördlich<br />

angrenzenden Gebiet „Kesslerwiesen II“.<br />

- Verkehrserschließung<br />

Im Süden s<strong>in</strong>d die Flächen durch das bestehende Straßensystem<br />

erschlossen. Der Weg Flst. 4682/1 hat bereits heute e<strong>in</strong> bedeutsames<br />

Aufkommen an Kfz-Verkehr, Fußgängern und Radfahrern. Verursacht<br />

wird dieser Verkehr durch die Kle<strong>in</strong>gartenanlage mit<br />

Gaststätte, e<strong>in</strong>en Gartenbaubetrieb sowie durch die Nähe zur<br />

Feldwegbrücke über die Autobahn, die e<strong>in</strong>e wichtige Verb<strong>in</strong>dungsfunktion<br />

<strong>zum</strong> Stuttgarter Gebiet nördlich der Autobahn hat.<br />

Zur Erschließung des Gebiets und zur Verbesserung der Erschließungssituation<br />

der bereits bestehenden nördlich und westlich<br />

angrenzenden Bauflächen an der Ste<strong>in</strong>beisstraße sowie der Kle<strong>in</strong>gartenanlage<br />

wird e<strong>in</strong> Ausbau des Weges Flst. 4682/1 zur Straße<br />

notwendig. An der Ostseite der Straße ist e<strong>in</strong> Parkstreifen vorgesehen,<br />

der mit e<strong>in</strong>er Breite von 2,5 m für LKW geeignet ist.<br />

2


Auf Grund des relativ ger<strong>in</strong>gen zu erwartenden Kfz-Aufkommens<br />

ist für Radfahrer ke<strong>in</strong> separater Radweg notwendig. Insbesondere<br />

an den Wochenenden, wenn der Freizeit-Radverkehr besonders<br />

stark ist, ist der gewerbliche Verkehr äußerst ger<strong>in</strong>g.<br />

Die von Süden ankommende beidseitige Baumreihe entlang der<br />

Raiffeisenstraße ist e<strong>in</strong> wichtiges Gestaltungselement <strong>in</strong> dieser<br />

Ortsrandsituation. Die Baumreihen werden auch zur Gliederung<br />

des Straßenraumes durch das Plangebiet weiter geführt.<br />

Die Aufteilung der Verkehrsflächen ist Richtl<strong>in</strong>ie für die Herstellung<br />

der Straße und kann erforderlichenfalls noch geändert<br />

werden.<br />

Der heutige Feldweg verläuft gegenüber dem angrenzenden Gelände<br />

im E<strong>in</strong>schnitt. Die geplante Straße wird davon abweichend <strong>in</strong> ihrer<br />

Höhenlage den angrenzenden Flächen so weit angeglichen,<br />

dass nur noch unbedeutende Höhenunterschiede zu den künftigen<br />

Bauflächen bestehen, die bei e<strong>in</strong>er Bebauung ausgeglichen werden<br />

können.<br />

An der Westseite der Straße liegt zwischen Gehweg und Fahrbahn<br />

e<strong>in</strong> 2,0 m breiter Streifen, der als Bauplatzfläche festgesetzt<br />

ist und auf dem nur Stellplätze zulässig s<strong>in</strong>d. Dieser Streifen<br />

bleibt im Eigentum der Stadt. Bei e<strong>in</strong>er eventuellen Aufteilung<br />

des Gewerbegebiets <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere Parzellen werden über diesen<br />

Streifen Grundstückszufahrten notwendig, die nach derzeitigem<br />

Stand über Baulasten abzusichern s<strong>in</strong>d.<br />

- Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Bauflächen werden als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe und Spielhallen s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

Das Gebiet soll bevorzugt dem produzierenden Gewerbe<br />

und Handwerksbetrieben zur Verfügung gestellt werden.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung setzt sich zusammen aus der<br />

Grundflächenzahl GRZ und der zulässigen Gebäudehöhe. E<strong>in</strong>e Geschossflächenzahl<br />

GFZ wird nicht festgesetzt.<br />

Auf den Baugrundstücken werden auch Betriebe untergebracht, die<br />

e<strong>in</strong>en hohen Anteil an befestigten Flächen benötigen, wie z.B.<br />

Lagerplätze. Deshalb ist es erforderlich, e<strong>in</strong>e höhere maximale<br />

Grundflächenzahl als <strong>in</strong> § 19(4) BauNVO vorgesehen, zuzulassen.<br />

Die über e<strong>in</strong>e GRZ von 0,8 h<strong>in</strong>ausgehenden befestigten Flächen<br />

s<strong>in</strong>d wasserdurchlässig zu befestigen.<br />

3


5. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist zu prüfen, ob Vorhaben<br />

ermöglicht werden, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

e<strong>in</strong>e UVP durchzuführen ist. Die<br />

Überprüfung der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 <strong>zum</strong><br />

„Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtl<strong>in</strong>ie, der IVU-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und weiterer EG-Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zum</strong> Umweltschutz“) hat<br />

ergeben, dass das vorliegende Vorhaben nicht unter die dort unter<br />

Pkt. 18 aufgelisteten bauplanungsrechtlichen Vorhaben<br />

fällt, da die unteren Schwellenwerte der Prüfungspflicht nicht<br />

erreicht werden. E<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. e<strong>in</strong><br />

Umweltbericht ist deshalb nicht zu erstellen.<br />

6. Ökologische Maßnahmen, E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Naturhaushalt<br />

Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong><br />

Natur und Landschaft zulässig, der <strong>in</strong>nerhalb des neuen Baugebiets<br />

nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Im Grünordnungsplan<br />

vom 10.09.2004, ergänzt 10.11.2004, mit E<strong>in</strong>griffs-<br />

/Ausgleichsbilanz s<strong>in</strong>d die Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und<br />

Landschaft ermittelt und Maßnahmen zur M<strong>in</strong>derung und <strong>zum</strong> Ausgleich<br />

vorgeschlagen. Soweit die M<strong>in</strong>derungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Planbereichs vorgesehen s<strong>in</strong>d, wurden sie<br />

als Festsetzungen <strong>in</strong> den <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf und <strong>in</strong> den Entwurf<br />

der örtlichen Bauvorschriften aufgenommen.<br />

Weitere Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d außerhalb des Baugebiets vorgesehen.<br />

Unter anderem soll zur dezentralen Beseitigung des<br />

Dachflächenwassers der Gebäude neben dem Spitzhaugraben e<strong>in</strong> naturnah<br />

gestaltetes Regenwasserrückhaltebecken angelegt werden.<br />

Das Niederschlagswasser von Straßen- und Hofflächen wird separat<br />

über das bestehende RÜB "Kesslerwiesen" entwässert (Siehe<br />

Entwässerungskonzeption Büro Spieth, 09.11.2004). Das Entwässerungskonzept<br />

ist mit dem Landratsamt Essl<strong>in</strong>gen abgestimmt.<br />

Die Ortsrandlage erfordert e<strong>in</strong>e gestalterisch zufrieden stellende<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Baugebiets <strong>in</strong> die freie Landschaft. Neben<br />

der Abstufung der Gebäudehöhen nach Osten <strong>zum</strong> Ortsrand h<strong>in</strong> wird<br />

dies durch Begrünungsmaßnahmen im Bereich der neuen Erschließungsstraße<br />

erreicht.<br />

7. Ver- und Entsorgung<br />

Die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen s<strong>in</strong>d zu erweitern.<br />

Zur Entwässerung des Gebiets werden entsprechend der Entwässerungskonzeption<br />

jeweils separate Kanäle für Niederschlagswasser<br />

von Dachflächen, Niederschlagswasser von Straßen- und Hofflächen<br />

sowie Schmutzwasser notwendig.<br />

Die EnBW können bei entsprechendem Interesse der Anlieger das<br />

Neubaugebiet mit Erdgas erschließen.<br />

4


Vorhandene Telekommunikationsanlagen der Deutsche Telekom AG im<br />

Bereich des Weges Flst. 4682/1 müssen nach derzeitigem Planungsstand<br />

geschützt, umgebaut oder verlegt werden. Die im E<strong>in</strong>zelnen<br />

notwendigen Maßnahmen werden im Zuge der Ausbauplanung<br />

mit der Deutsche Telekom AG abgestimmt. Zur Versorgung des<br />

Planbereichs ist e<strong>in</strong>e Erweiterung des Telekommunikationsnetzes<br />

erforderlich.<br />

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-<br />

Württemberg teilt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme mit, dass die Anlage<br />

von Erdwärmesonden möglich ist.<br />

8. Umweltschutz<br />

- Altlasten, Bodenbelastungen<br />

Die Stadt hat ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf Altlasten oder Bodenverunre<strong>in</strong>igungen.<br />

- Straßenverkehrslärm<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch die ca. 200 m nördlich verlaufende BAB 8 werden<br />

<strong>in</strong> der Nachtzeit die Lärm-Orientierungswerte der DIN 18005<br />

überschritten. Im BBP-Entwurf s<strong>in</strong>d für die Aufenthaltsräume<br />

ausnahmsweise zulässiger Wohnungen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />

9. Örtliche Bauvorschriften<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird<br />

für dieses Gebiet auch e<strong>in</strong>e Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />

nach § 74 Landesbauordnung erlassen. Die festgesetzten örtlichen<br />

Bauvorschriften beziehen sich auf die äußere Gestaltung<br />

baulicher Anlagen (§ 74(1)1. LBO und auf Anforderungen an unbebaute<br />

Flächen und E<strong>in</strong>friedigungen (§74(1)3. LBO.<br />

Die Festsetzungen bezüglich Farbgebung, Werbeanlagen, Dachform<br />

und Gebäudehöhen dienen der Sicherung baugestalterischer Absichten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere der E<strong>in</strong>fügung der Neubebauung <strong>in</strong> die vorhandene<br />

Umgebungsbebauung und der Ortsrandgestaltung (Ortsbild).<br />

Für die bereits vorhandene Umgebungsbebauung gelten vergleichbare<br />

Bauvorschriften.<br />

Die Gestaltungsvorschrift für die unbebauten Flächen und E<strong>in</strong>friedigungen<br />

ist begründet <strong>in</strong> der Ortsrandlage. Das Ortsbild<br />

bzw. der Ortsrand ist <strong>in</strong> diesem Bereich durch Laubbäume (größtenteils<br />

Obstbäume) geprägt. Der Ortsrand soll nicht durch Nadelgehölze<br />

und geschnittene Hecken als E<strong>in</strong>friedigungen bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden. Die beabsichtigte Gestaltung des Ortsbilds<br />

soll darüber h<strong>in</strong>aus durch weitere planungsrechtliche Festsetzungen<br />

(Pflanzgebote usw.) des <strong>Bebauungsplan</strong>es gesichert werden.<br />

5


10. Bodenordnung<br />

Zur Realisierung der Planung ist ke<strong>in</strong>e Umlegung erforderlich,<br />

da das gesamte Gebiet bereits von der Stadt erworben wurde.<br />

11. Flächenbilanz <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf<br />

Nettobauland 7.970 m²<br />

Straßenverkehrsfläche 2.336 m²<br />

Verkehrsgrün 871 m²<br />

Gesamtfläche 11.177 m²<br />

12. Kosten<br />

- Erschließungsanlagen<br />

Die überschlägig ermittelten Kosten (Stand 09/2004) zur bebauungsplanmäßigen<br />

Herstellung der neuen Erschließungsanlagen<br />

und der technischen Ver- und Entsorgung betragen:<br />

Straßenbau 360.000,-- €<br />

Grünflächen (Verkehrsgrün) 41.000,-- €<br />

Entwässerung (Schmutzwasser) 40.000,-- €<br />

Entwässerung (Regenwasser) 140.000,-- €<br />

Wasserversorgung 60.000,-- €<br />

Gesamtkosten 641.000,-- €<br />

Die Grundstückseigentümer haben die satzungsgemäß entstehenden<br />

Anliegerleistungen zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

- Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen betragen überschlägig ca.<br />

35.000,-- €. Die Kosten s<strong>in</strong>d nach der „Satzung zur Erhebung von<br />

Kostenerstattungsbeträgen nach den §§ 135a – 135c des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)“ von den Grundstückseigentümern zu tragen.<br />

Grundstückseigentümer für die gesamten Flächen des Planbereichs<br />

ist derzeit die Stadt.<br />

Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen, den 01.06.2004/11.11.2004<br />

621.41:6.1/BBP 8-9<br />

61/M<br />

G. Nagl<br />

Stadtplanungsamt<br />

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