Ausfüllhinweise zum Flächenerfassungsbogen - Lenningen
Ausfüllhinweise zum Flächenerfassungsbogen - Lenningen
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<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise <strong>zum</strong> Ausfüllen des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />
für die Ermittlung der befestigten und überbauten Flächen auf Ihrem<br />
Grundstück als Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr.<br />
Nachfolgend werden die einzelnen Zeilen, Spalten und Felder des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />
erläutert.<br />
Angaben zu Ihren Grundstücksflächen (Vorderseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s)<br />
Die Angaben zu den Grundstücksflächen sind von jedem Grundstückseigentümer mit<br />
Hilfe des Lageplanes zu kontrollieren und gegebenenfalls zu berichtigen – siehe<br />
auch die Fallgruppen 1 bis 5.<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Spalten<br />
Spalte 1: In der Spalte 1 finden Sie die jeweiligen Flächenbezeichnungen aus<br />
dem Lageplan. Anhand der Bezeichnung der Grundstücksflächen ist erkennbar,<br />
ob es sich um Dachflächen (D1, D2…) oder um befestigte<br />
/versiegelte Grundstücksflächen (V1, V2…) handelt.<br />
Spalte 2: In der Spalte 2 stehen die aus den Luftbildern ermittelten Grundstücksflächen<br />
in m² mit Stand der Befliegung vom 16.01.2011. Die Dachflächen<br />
(D1, D2…) wurden mit den Dachvorsprüngen erfasst. Unter den<br />
Dachvorsprüngen liegende befestigte Grundstücksflächen (V1, V2…)<br />
wurden nicht erfasst. Kleinflächen unter 5 m² sowie beispielsweise Gartenwege<br />
unter 1 m Breite wurden ebenso nicht erfasst.<br />
Spalte 3: In der Spalte 3 haben Sie die Möglichkeit, die aus den Luftbildern vorermittelten<br />
Grundstücksflächen aus der Spalte 2 zu korrigieren. Eine<br />
Korrektur ist dann vorzunehmen, falls eine Grundstücksfläche nicht oder<br />
nur zu einem Teil an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
angeschlossen ist (z.B. aufgrund einer Zisterne ohne Überlauf in<br />
die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen).<br />
Spalte 4: In der Spalte 4 finden Sie den aus den Luftbildern ermittelten Versiegelungsfaktor<br />
(= Grad der Wasserdurchlässigkeit / Verdunstung / Befestigung<br />
und Faktor zur Berechnung der gebührenrelevanten Grundstücksfläche).<br />
Die Höhe des Versiegelungsfaktors ist abhängig von der jeweiligen<br />
Versiegelungsart. Die künftige Abwassersatzung der Gemeinde<br />
wird nach 3 Versiegelungsarten differenzieren.<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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Auszug aus der künftigen Abwassersatzung der Gemeinde:<br />
Versiegelungsart Faktor<br />
a) vollständig versiegelte Flächen,<br />
z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton,<br />
Bitumen, Plattensteine<br />
b) stark versiegelte Flächen,<br />
z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />
Rasenfugenpflaster<br />
c) wenig versiegelte Flächen,<br />
z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen,<br />
Rasengittersteine, Porenpflaster,<br />
Gründächer<br />
und alle<br />
Flächen, die über eine Sickermulde,<br />
ein Mulden-Rigolensystem oder eine<br />
vergleichbare Anlage mit gedrosseltem<br />
Notüberlauf den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
zugeführt<br />
werden.<br />
d) versiegelte Flächen anderer<br />
Art<br />
Für versiegelte bzw. befestigte<br />
Grundstücksflächen anderer Art gilt<br />
der Faktor derjeniger Versieglungsart<br />
nach Buchstaben a) bis c), die der<br />
vorliegenden Versiegelung bzw. Befestigung<br />
in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad<br />
am Nächsten<br />
kommt.<br />
0,9<br />
0,6<br />
0,3<br />
0,9<br />
0,6<br />
0,3<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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Spalte 5: In der Spalte 5 haben Sie die Möglichkeit, den aus der Befliegung vorermittelten<br />
Versiegelungsfaktor aus der Spalte 4 zu korrigieren. Im<br />
Rahmen der Auswertung der Luftbilder konnte beispielsweise nicht erkannt<br />
werden, ob ein Pflaster- oder Plattenbelag fest verfugt oder wasserdurchlässig<br />
verlegt wurde.<br />
Spalte 6: In der Spalte 6 wird die aus der Luftbildauswertung vorermittelte Grundstücksfläche<br />
aus der Spalte 2 mit dem vorermittelten Versiegelungsfaktor<br />
aus der Spalte 4 multipliziert und als anrechenbare Grundstücksfläche<br />
vorgegeben (Spalte 2 x Spalte°4 = Spalte 6). Die Gesamtsumme<br />
der aus der Befliegung vorermittelten anrechenbaren Grundstücksflächen<br />
auf die Regenwassergebühr können Sie aus der Zeile A in der<br />
Spalte 6 entnehmen.<br />
Spalte 7: In der Spalte 7 müssen Sie, falls Sie bei einer Grundstücksfläche in den<br />
Spalten 3 und/oder 5 eine Änderung vorgenommen haben, das vorgegebene<br />
Ergebnis aus der Spalte 6 korrigieren (Spalte 3 x Spalte 5 =<br />
Ergebnis in Spalte 7). Im Feld A der Spalte 7 müssen Sie abschließend<br />
noch sämtliche Grundstücksflächen miteinander addieren und die Gesamtsumme<br />
der von Ihnen ermittelten anrechenbaren Grundstücksflächen<br />
eintragen.<br />
Beispiel für die Ermittlung von Grundstücksflächen:<br />
Auf einem Grundstück gibt es Dachflächen mit 100 m² sowie Hofflächen aus Rasengittersteinen<br />
mit 40 m². Für die Dachfläche kommt der Versiegelungsfaktor 0,9 und<br />
für die Rasengittersteine der Versiegelungsfaktor 0,3 zur Anwendung. Damit ist folgende<br />
Berechnung anzustellen:<br />
Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />
Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />
Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />
gebührenrelevante Fläche: 102 m²<br />
Gebühr: 102 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr<br />
Ausgewählte Fallgruppen für das Ausfüllen des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />
(nicht abschließend):<br />
Fall 1: keine Änderungen<br />
Wenn Sie über keine Zisterne und keine sonstige Versickerungsanlage verfügen und<br />
mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />
und dem festgelegten Versiegelungsgrad (= Grad der Wasserdurchlässigkeit)<br />
einverstanden sind, müssen Sie nichts mehr ausfüllen. In diesem Fall bitte den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />
nur noch auf der Rückseite unter Angabe Ihrer Telefonnummer<br />
unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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Fall 2: Korrektur von Flächen und/oder Versiegelungsgrad<br />
Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />
oder dem festgelegten Versiegelungsgrad nicht einverstanden. Dann<br />
müssen Sie auf der Vorderseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s in den Spalten 3, 5<br />
und 7 die Angaben entsprechend korrigieren (siehe nachfolgende Hinweise). Auch<br />
können Sie weitere Angaben im Bemerkungsfeld machen. Wenn Sie ansonsten über<br />
keine Zisterne und keine sonstige Versickerungsanlage verfügen, dann müssen Sie<br />
den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> anschließend nur noch auf der Rückseite unter Angabe<br />
Ihrer Telefonnummer unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />
Fall 3: vorhandene Versickerungsanlage<br />
Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />
sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />
werden Ihre Grundstücksflächen (oder auch nur einzelne Flächen) über eine Sickermulde<br />
oder ein Mulden-Rigolen-System oder eine vergleichbare Anlage entwässert.<br />
In diesem Fall ist die Frage hierzu mit “Ja“ anzukreuzen und der Versiegelungsgrad<br />
für die jeweiligen Flächen in der Spalte 5 auf den Faktor 0,3 zu korrigieren. Anschließend<br />
sind die anrechenbaren Flächen in Spalte 7 einzutragen. Wenn Sie über keine<br />
Zisterne verfügen, dann müssen Sie den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> anschließend nur<br />
noch auf der Rückseite unter Angabe Ihrer Telefonnummer unterschreiben und an<br />
die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />
Fall 4: Zisterne mit Überlauf<br />
Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />
sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />
besitzen Sie eine Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen.<br />
In diesem Fall sind zunächst die beiden Fragen zur Zisterne mit “Ja“ anzukreuzen.<br />
Als nächstes ist zu unterscheiden, ob Sie Ihre Zisterne zur Gartenbewässerung<br />
oder zur Regenwassernutzung im Haushalt oder im Betrieb (z.B. für Toiletten) nutzen.<br />
Je nach Nutzungsart und Fassungsvolumen der Zisterne erhalten Sie einen Flächenabzug.<br />
Bei einer Regenwassernutzung aus der Zisterne zur Gartenbewässerung sind<br />
die Felder B, C, F und G im <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> auszufüllen. Bei einer Regenwassernutzung<br />
im Haushalt oder im Betrieb (z.B. für Toiletten) sind die Felder D, E, F<br />
und G auszufüllen (siehe nachfolgende Hinweise hierzu). Die berechneten m² für den<br />
Flächenabzug sind jeweils von Feld C oder Feld E nach Feld F zu übertragen. Anschließend<br />
ist in Feld G die Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen einzutragen.<br />
Als letztes ist nur noch der <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> mit Angabe Ihrer Telefonnummer<br />
zu unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.<br />
Fall 5: Zisterne ohne Überlauf<br />
Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />
sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />
besitzen Sie eine Zisterne ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
– Überlauf mündet beispielsweise ins Erdreich (natürliche Versickerung möglich).<br />
In diesem Fall ist zunächst die Frage nach einer Zisterne mit “ja“ anzukreuzen<br />
und die Frage, ob die Zisterne an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />
ist, mit “nein“. Sämtliche Grundstücksflächen, welche an diese Zisterne<br />
angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt. Bitte setzen Sie diese auf der Vorderseite<br />
des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s im Feld “Angaben zu Ihren Grundstücksflächen“<br />
in den Spalten 3 und 7 auf Null (0 m²). Bitte übertragen Sie das addierte Ergebnis<br />
aus Feld A von der Vorseite ins Feld G auf der Rückseite. Als letztes ist nur<br />
noch der <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> mit Angabe Ihrer Telefonnummer zu unterschreiben<br />
und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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__________________________________________________________________<br />
Angaben zu einer Zisterne<br />
(Rückseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s – siehe auch Hinweise auf dem <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>)<br />
Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für die Grundstückseigentümer, welche auf<br />
Ihrem Grundstück eine Zisterne vorhalten. Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />
einer Zisterne bei der Regenwassergebühr ist, dass diese fest installiert und mit<br />
dem Erdreich verbunden ist sowie über ein Mindestfassungsvolumen von 1 m³<br />
oder mehr verfügt. Falls Sie eine derartige Anlage auf Ihrem Grundstück besitzen,<br />
füllen Sie bitte die entsprechenden Angaben auf der Rückseite im <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />
aus.<br />
Nach der künftigen Abwassersatzung der Gemeinde gilt für Zisternen folgendes:<br />
1.) Grundstücksflächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (Überlauf<br />
beispielsweise ins Erdreich; natürliche Versickerung). Für diese Flächen ist<br />
keine Regenwassergebühr zu bezahlen.<br />
2.) Grundstücksflächen, die an Zisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
und mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung<br />
angeschlossen sind, werden um 8 m² je m³-Fassungsvolumen der Zisterne,<br />
maximal jedoch um 40 m², reduziert.<br />
3.) Grundstücksflächen, die an Zisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
und mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb<br />
angeschlossen sind (z.B. für Toiletten), werden um 15 m² je m³-<br />
Fassungsvolumen, maximal um 75 m², reduziert werden.<br />
Regentonnen oder Ähnliches gelten nicht als Zisternen und<br />
wirken sich daher nicht auf die Höhe Ihrer gebührenrelevanten<br />
Grundstücksfläche für die Niederschlagswassergebühr aus!<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Feldern (nur ausfüllen, wenn Sie eine Zisterne<br />
besitzen):<br />
Felder B / C: In den Feldern B und C müssen Sie die Grundstücksflächen, die an<br />
eine Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
und mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen<br />
sind, das Fassungsvolumen Ihrer Zisterne (Feld B) eintragen<br />
und die dadurch zu reduzierende Fläche (Feld C) ermitteln (siehe Ziffer<br />
2 - oben). Das Ergebnis tragen Sie bitte in das Feld F ein.<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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Felder D / E: In den Feldern D und E müssen Sie die Grundstücksflächen, die an eine<br />
Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
und mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen<br />
sind, das Fassungsvolumen Ihrer Zisterne (Feld D) eintragen<br />
und die dadurch zu reduzierende Fläche (Feld E) ermitteln (siehe Ziffer<br />
3 - oben). Das Ergebnis tragen Sie bitte in das Feld F ein.<br />
Feld G: Im Feld G müssen Sie die Summe der auf die Regenwassergebühr anrechenbaren<br />
Grundstücksflächen aus Spalte 6 oder 7 von der Vorderseite<br />
des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s abzüglich der anrechenbaren<br />
Grundstücksflächen durch eine Zisterne aus Feld F eintragen. Das Ergebnis<br />
in Feld G wird die Grundlage für die künftige Gebührenberechnung<br />
sein – vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Gemeinde (Ergebnis<br />
Feld G in m² x Gebührensatz/m² = Regenwassergebühr).<br />
Abschließend müssen Sie den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> unter Angabe Ihrer Telefonnummer<br />
nur noch unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />
Beispiele für die Ermittlung von Grundstücksflächen bei Zisternen:<br />
1. Auf einem Grundstück gibt es Dachflächen mit 100 m² sowie Hofflächen aus Rasengittersteinen<br />
mit 40 m². Für die Dachfläche kommt der Versiegelungsfaktor 0,9 und für die<br />
Rasengittersteine der Versiegelungsfaktor 0,3 zur Anwendung. Die Dachfläche ist an eine<br />
Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />
und wird im Haushalt / Betrieb (z.B. für Toiletten etc.) genutzt. Die Zisterne hat ein Fassungsvolumen<br />
von 2 m³.<br />
Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />
Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />
Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />
Flächenabzug für Zisterne - Fassungsvolumen 2 m³ x 15<br />
m² = 30 m²<br />
<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />
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- 30 m²<br />
gebührenrelevante Fläche: 72 m²<br />
Gebühr: 72 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr<br />
2. Dieselben Grundlagen wie in Beispiel Nr. 1 - jedoch wird das Regenwasser aus der Zisterne<br />
ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet.<br />
Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />
Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />
Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />
Flächenabzug für Zisterne – Fassungsvolumen 2 m³ x 8<br />
m² = 16 m²<br />
- 16 m²<br />
gebührenrelevante Fläche: 86 m²<br />
Gebühr: 86 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr