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Ausfüllhinweise zum Flächenerfassungsbogen - Lenningen

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<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise <strong>zum</strong> Ausfüllen des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />

für die Ermittlung der befestigten und überbauten Flächen auf Ihrem<br />

Grundstück als Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr.<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Zeilen, Spalten und Felder des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />

erläutert.<br />

Angaben zu Ihren Grundstücksflächen (Vorderseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s)<br />

Die Angaben zu den Grundstücksflächen sind von jedem Grundstückseigentümer mit<br />

Hilfe des Lageplanes zu kontrollieren und gegebenenfalls zu berichtigen – siehe<br />

auch die Fallgruppen 1 bis 5.<br />

Erläuterungen zu den einzelnen Spalten<br />

Spalte 1: In der Spalte 1 finden Sie die jeweiligen Flächenbezeichnungen aus<br />

dem Lageplan. Anhand der Bezeichnung der Grundstücksflächen ist erkennbar,<br />

ob es sich um Dachflächen (D1, D2…) oder um befestigte<br />

/versiegelte Grundstücksflächen (V1, V2…) handelt.<br />

Spalte 2: In der Spalte 2 stehen die aus den Luftbildern ermittelten Grundstücksflächen<br />

in m² mit Stand der Befliegung vom 16.01.2011. Die Dachflächen<br />

(D1, D2…) wurden mit den Dachvorsprüngen erfasst. Unter den<br />

Dachvorsprüngen liegende befestigte Grundstücksflächen (V1, V2…)<br />

wurden nicht erfasst. Kleinflächen unter 5 m² sowie beispielsweise Gartenwege<br />

unter 1 m Breite wurden ebenso nicht erfasst.<br />

Spalte 3: In der Spalte 3 haben Sie die Möglichkeit, die aus den Luftbildern vorermittelten<br />

Grundstücksflächen aus der Spalte 2 zu korrigieren. Eine<br />

Korrektur ist dann vorzunehmen, falls eine Grundstücksfläche nicht oder<br />

nur zu einem Teil an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

angeschlossen ist (z.B. aufgrund einer Zisterne ohne Überlauf in<br />

die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen).<br />

Spalte 4: In der Spalte 4 finden Sie den aus den Luftbildern ermittelten Versiegelungsfaktor<br />

(= Grad der Wasserdurchlässigkeit / Verdunstung / Befestigung<br />

und Faktor zur Berechnung der gebührenrelevanten Grundstücksfläche).<br />

Die Höhe des Versiegelungsfaktors ist abhängig von der jeweiligen<br />

Versiegelungsart. Die künftige Abwassersatzung der Gemeinde<br />

wird nach 3 Versiegelungsarten differenzieren.<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 1 von 6


Auszug aus der künftigen Abwassersatzung der Gemeinde:<br />

Versiegelungsart Faktor<br />

a) vollständig versiegelte Flächen,<br />

z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton,<br />

Bitumen, Plattensteine<br />

b) stark versiegelte Flächen,<br />

z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />

Rasenfugenpflaster<br />

c) wenig versiegelte Flächen,<br />

z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen,<br />

Rasengittersteine, Porenpflaster,<br />

Gründächer<br />

und alle<br />

Flächen, die über eine Sickermulde,<br />

ein Mulden-Rigolensystem oder eine<br />

vergleichbare Anlage mit gedrosseltem<br />

Notüberlauf den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

zugeführt<br />

werden.<br />

d) versiegelte Flächen anderer<br />

Art<br />

Für versiegelte bzw. befestigte<br />

Grundstücksflächen anderer Art gilt<br />

der Faktor derjeniger Versieglungsart<br />

nach Buchstaben a) bis c), die der<br />

vorliegenden Versiegelung bzw. Befestigung<br />

in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad<br />

am Nächsten<br />

kommt.<br />

0,9<br />

0,6<br />

0,3<br />

0,9<br />

0,6<br />

0,3<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 2 von 6


Spalte 5: In der Spalte 5 haben Sie die Möglichkeit, den aus der Befliegung vorermittelten<br />

Versiegelungsfaktor aus der Spalte 4 zu korrigieren. Im<br />

Rahmen der Auswertung der Luftbilder konnte beispielsweise nicht erkannt<br />

werden, ob ein Pflaster- oder Plattenbelag fest verfugt oder wasserdurchlässig<br />

verlegt wurde.<br />

Spalte 6: In der Spalte 6 wird die aus der Luftbildauswertung vorermittelte Grundstücksfläche<br />

aus der Spalte 2 mit dem vorermittelten Versiegelungsfaktor<br />

aus der Spalte 4 multipliziert und als anrechenbare Grundstücksfläche<br />

vorgegeben (Spalte 2 x Spalte°4 = Spalte 6). Die Gesamtsumme<br />

der aus der Befliegung vorermittelten anrechenbaren Grundstücksflächen<br />

auf die Regenwassergebühr können Sie aus der Zeile A in der<br />

Spalte 6 entnehmen.<br />

Spalte 7: In der Spalte 7 müssen Sie, falls Sie bei einer Grundstücksfläche in den<br />

Spalten 3 und/oder 5 eine Änderung vorgenommen haben, das vorgegebene<br />

Ergebnis aus der Spalte 6 korrigieren (Spalte 3 x Spalte 5 =<br />

Ergebnis in Spalte 7). Im Feld A der Spalte 7 müssen Sie abschließend<br />

noch sämtliche Grundstücksflächen miteinander addieren und die Gesamtsumme<br />

der von Ihnen ermittelten anrechenbaren Grundstücksflächen<br />

eintragen.<br />

Beispiel für die Ermittlung von Grundstücksflächen:<br />

Auf einem Grundstück gibt es Dachflächen mit 100 m² sowie Hofflächen aus Rasengittersteinen<br />

mit 40 m². Für die Dachfläche kommt der Versiegelungsfaktor 0,9 und<br />

für die Rasengittersteine der Versiegelungsfaktor 0,3 zur Anwendung. Damit ist folgende<br />

Berechnung anzustellen:<br />

Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />

Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />

Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />

gebührenrelevante Fläche: 102 m²<br />

Gebühr: 102 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr<br />

Ausgewählte Fallgruppen für das Ausfüllen des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s<br />

(nicht abschließend):<br />

Fall 1: keine Änderungen<br />

Wenn Sie über keine Zisterne und keine sonstige Versickerungsanlage verfügen und<br />

mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />

und dem festgelegten Versiegelungsgrad (= Grad der Wasserdurchlässigkeit)<br />

einverstanden sind, müssen Sie nichts mehr ausfüllen. In diesem Fall bitte den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />

nur noch auf der Rückseite unter Angabe Ihrer Telefonnummer<br />

unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 3 von 6


Fall 2: Korrektur von Flächen und/oder Versiegelungsgrad<br />

Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />

oder dem festgelegten Versiegelungsgrad nicht einverstanden. Dann<br />

müssen Sie auf der Vorderseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s in den Spalten 3, 5<br />

und 7 die Angaben entsprechend korrigieren (siehe nachfolgende Hinweise). Auch<br />

können Sie weitere Angaben im Bemerkungsfeld machen. Wenn Sie ansonsten über<br />

keine Zisterne und keine sonstige Versickerungsanlage verfügen, dann müssen Sie<br />

den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> anschließend nur noch auf der Rückseite unter Angabe<br />

Ihrer Telefonnummer unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />

Fall 3: vorhandene Versickerungsanlage<br />

Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />

sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />

werden Ihre Grundstücksflächen (oder auch nur einzelne Flächen) über eine Sickermulde<br />

oder ein Mulden-Rigolen-System oder eine vergleichbare Anlage entwässert.<br />

In diesem Fall ist die Frage hierzu mit “Ja“ anzukreuzen und der Versiegelungsgrad<br />

für die jeweiligen Flächen in der Spalte 5 auf den Faktor 0,3 zu korrigieren. Anschließend<br />

sind die anrechenbaren Flächen in Spalte 7 einzutragen. Wenn Sie über keine<br />

Zisterne verfügen, dann müssen Sie den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> anschließend nur<br />

noch auf der Rückseite unter Angabe Ihrer Telefonnummer unterschreiben und an<br />

die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />

Fall 4: Zisterne mit Überlauf<br />

Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />

sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />

besitzen Sie eine Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen.<br />

In diesem Fall sind zunächst die beiden Fragen zur Zisterne mit “Ja“ anzukreuzen.<br />

Als nächstes ist zu unterscheiden, ob Sie Ihre Zisterne zur Gartenbewässerung<br />

oder zur Regenwassernutzung im Haushalt oder im Betrieb (z.B. für Toiletten) nutzen.<br />

Je nach Nutzungsart und Fassungsvolumen der Zisterne erhalten Sie einen Flächenabzug.<br />

Bei einer Regenwassernutzung aus der Zisterne zur Gartenbewässerung sind<br />

die Felder B, C, F und G im <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> auszufüllen. Bei einer Regenwassernutzung<br />

im Haushalt oder im Betrieb (z.B. für Toiletten) sind die Felder D, E, F<br />

und G auszufüllen (siehe nachfolgende Hinweise hierzu). Die berechneten m² für den<br />

Flächenabzug sind jeweils von Feld C oder Feld E nach Feld F zu übertragen. Anschließend<br />

ist in Feld G die Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen einzutragen.<br />

Als letztes ist nur noch der <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> mit Angabe Ihrer Telefonnummer<br />

zu unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.<br />

Fall 5: Zisterne ohne Überlauf<br />

Sie sind mit den von der Gemeinde ermittelten befestigten und überbauten Grundstücksflächen<br />

sowie dem festgelegten Versiegelungsgrad einverstanden. Allerdings<br />

besitzen Sie eine Zisterne ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

– Überlauf mündet beispielsweise ins Erdreich (natürliche Versickerung möglich).<br />

In diesem Fall ist zunächst die Frage nach einer Zisterne mit “ja“ anzukreuzen<br />

und die Frage, ob die Zisterne an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />

ist, mit “nein“. Sämtliche Grundstücksflächen, welche an diese Zisterne<br />

angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt. Bitte setzen Sie diese auf der Vorderseite<br />

des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s im Feld “Angaben zu Ihren Grundstücksflächen“<br />

in den Spalten 3 und 7 auf Null (0 m²). Bitte übertragen Sie das addierte Ergebnis<br />

aus Feld A von der Vorseite ins Feld G auf der Rückseite. Als letztes ist nur<br />

noch der <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> mit Angabe Ihrer Telefonnummer zu unterschreiben<br />

und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 4 von 6


__________________________________________________________________<br />

Angaben zu einer Zisterne<br />

(Rückseite des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s – siehe auch Hinweise auf dem <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>)<br />

Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für die Grundstückseigentümer, welche auf<br />

Ihrem Grundstück eine Zisterne vorhalten. Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

einer Zisterne bei der Regenwassergebühr ist, dass diese fest installiert und mit<br />

dem Erdreich verbunden ist sowie über ein Mindestfassungsvolumen von 1 m³<br />

oder mehr verfügt. Falls Sie eine derartige Anlage auf Ihrem Grundstück besitzen,<br />

füllen Sie bitte die entsprechenden Angaben auf der Rückseite im <strong>Flächenerfassungsbogen</strong><br />

aus.<br />

Nach der künftigen Abwassersatzung der Gemeinde gilt für Zisternen folgendes:<br />

1.) Grundstücksflächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (Überlauf<br />

beispielsweise ins Erdreich; natürliche Versickerung). Für diese Flächen ist<br />

keine Regenwassergebühr zu bezahlen.<br />

2.) Grundstücksflächen, die an Zisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

und mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung<br />

angeschlossen sind, werden um 8 m² je m³-Fassungsvolumen der Zisterne,<br />

maximal jedoch um 40 m², reduziert.<br />

3.) Grundstücksflächen, die an Zisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

und mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb<br />

angeschlossen sind (z.B. für Toiletten), werden um 15 m² je m³-<br />

Fassungsvolumen, maximal um 75 m², reduziert werden.<br />

Regentonnen oder Ähnliches gelten nicht als Zisternen und<br />

wirken sich daher nicht auf die Höhe Ihrer gebührenrelevanten<br />

Grundstücksfläche für die Niederschlagswassergebühr aus!<br />

Erläuterungen zu den einzelnen Feldern (nur ausfüllen, wenn Sie eine Zisterne<br />

besitzen):<br />

Felder B / C: In den Feldern B und C müssen Sie die Grundstücksflächen, die an<br />

eine Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

und mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen<br />

sind, das Fassungsvolumen Ihrer Zisterne (Feld B) eintragen<br />

und die dadurch zu reduzierende Fläche (Feld C) ermitteln (siehe Ziffer<br />

2 - oben). Das Ergebnis tragen Sie bitte in das Feld F ein.<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 5 von 6


Felder D / E: In den Feldern D und E müssen Sie die Grundstücksflächen, die an eine<br />

Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

und mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen<br />

sind, das Fassungsvolumen Ihrer Zisterne (Feld D) eintragen<br />

und die dadurch zu reduzierende Fläche (Feld E) ermitteln (siehe Ziffer<br />

3 - oben). Das Ergebnis tragen Sie bitte in das Feld F ein.<br />

Feld G: Im Feld G müssen Sie die Summe der auf die Regenwassergebühr anrechenbaren<br />

Grundstücksflächen aus Spalte 6 oder 7 von der Vorderseite<br />

des <strong>Flächenerfassungsbogen</strong>s abzüglich der anrechenbaren<br />

Grundstücksflächen durch eine Zisterne aus Feld F eintragen. Das Ergebnis<br />

in Feld G wird die Grundlage für die künftige Gebührenberechnung<br />

sein – vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Gemeinde (Ergebnis<br />

Feld G in m² x Gebührensatz/m² = Regenwassergebühr).<br />

Abschließend müssen Sie den <strong>Flächenerfassungsbogen</strong> unter Angabe Ihrer Telefonnummer<br />

nur noch unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.<br />

Beispiele für die Ermittlung von Grundstücksflächen bei Zisternen:<br />

1. Auf einem Grundstück gibt es Dachflächen mit 100 m² sowie Hofflächen aus Rasengittersteinen<br />

mit 40 m². Für die Dachfläche kommt der Versiegelungsfaktor 0,9 und für die<br />

Rasengittersteine der Versiegelungsfaktor 0,3 zur Anwendung. Die Dachfläche ist an eine<br />

Zisterne mit Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />

und wird im Haushalt / Betrieb (z.B. für Toiletten etc.) genutzt. Die Zisterne hat ein Fassungsvolumen<br />

von 2 m³.<br />

Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />

Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />

Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />

Flächenabzug für Zisterne - Fassungsvolumen 2 m³ x 15<br />

m² = 30 m²<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong><br />

Seite 6 von 6<br />

- 30 m²<br />

gebührenrelevante Fläche: 72 m²<br />

Gebühr: 72 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr<br />

2. Dieselben Grundlagen wie in Beispiel Nr. 1 - jedoch wird das Regenwasser aus der Zisterne<br />

ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet.<br />

Fläche (Fläche x Faktor = Ergebnis) Faktor Ergebnis<br />

Dachfläche – 100 m² 0,9 90 m²<br />

Hoffläche – 40 m² 0,3 12 m²<br />

Flächenabzug für Zisterne – Fassungsvolumen 2 m³ x 8<br />

m² = 16 m²<br />

- 16 m²<br />

gebührenrelevante Fläche: 86 m²<br />

Gebühr: 86 m² x Gebührensatz / m² = Regenwassergebühr

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