Gemeinde Losheim am See
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Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 17/2008 20<br />
Anforderungen des Vorhabenträgers leicht verändert. Die Grundzüge<br />
der Planung sind dadurch nicht berührt. Gem. § 4 a Abs. 3<br />
BauGB ist die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme<br />
der berührten Behörden verkürzt.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt<br />
gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans „Aldi Haagstraße“ nebst Begründung in<br />
der Zeit vom 2. 5. 2008 bis einschließlich 23. 5. 2008 während<br />
der üblichen Dienststunden im Bau<strong>am</strong>t der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>See</strong>, Saarbrücker Straße 35, Zi. 3.02, zu jedermanns Einsicht<br />
erneut öffentlich ausliegt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird<br />
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu dem geänderten Planteil<br />
abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können<br />
von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht Gebrauch zu<br />
machen.<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Aldi Haagstraße“ befindet sich in der Haagstraße südlich des<br />
Globus-Einkaufszentrums. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes<br />
können bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen werden.<br />
Der Bürgermeister<br />
Deckeninstandsetzungsmaßnahme im Zuge<br />
der L 369 Ortsdurchfahrt <strong>Losheim</strong><br />
Einbahnregelung L 369 vom 21. 4. 2008 bis<br />
voraussichtlich 9. 5. 2008<br />
Der Landesbetrieb für Straßenbau führt zur Zeit Deckeninstandsetzungsarbeiten<br />
im Zuge der L 369 Ortsdurchfahrt<br />
<strong>Losheim</strong> in Richtung Stausee durch.<br />
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />
wird für die Dauer der Maßnahme der aus Richtung Stausee<br />
kommende Verkehr über die Trierer Str. in Einbahnregelung<br />
in den Ort geführt.<br />
Die Gegenrichtung wird sowohl über die Saarbrücker Str. -<br />
Haagstraße als auch über die Trierer Straße – Hochwaldstraße<br />
zur B 268 umgeleitet. Die entsprechenden Umleitungen<br />
sind ausgeschildert.<br />
Die von der Baumaßnahme betroffenen Verkehrsteilnehmer<br />
und die Anliegerschaft werden um Verständnis für die<br />
nicht zu vermeidbaren Behinderungen während der Bauarbeiten<br />
gebeten.<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. 11. 1970 in der zurzeit geltenden Fassung<br />
wird zur Sicherung des Festtreibens anlässlich<br />
des„Dorffestes“ die gemeindeeigene Straße<br />
„Zum Igelsborn“ ab der Einmündung der L 2. O.<br />
373 (Scheidener Straße) bis zur Einmündung der<br />
Straße „Dorfwies“ vom<br />
Dienstag, den 29. April 2008, 14.00 Uhr, bis<br />
Freitag, den 2. Mai 2008, 14.00 Uhr,<br />
im Ortsteil Scheiden für den Ges<strong>am</strong>tverkehr gesperrt.<br />
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen<br />
wirks<strong>am</strong>.<br />
Der Bürgermeister als<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
Ortsteil Scheiden<br />
In Ergänzung zur verkehrsrechtlichen Anordnung des<br />
Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> vom 18.<br />
April 2008 hat der Landrat in Merzig als zuständige Verkehrsbehörde<br />
für das<br />
Dorffest in Scheiden <strong>am</strong> 30. April und 1. Mai 2008<br />
eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die auszugsweise<br />
zur Kenntnis gebracht wird:<br />
1.die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Landstraße<br />
2. Ordnung Nr. 373, Ortsdurchfahrt Scheiden, Höhe<br />
Dorfplatz, wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30<br />
km/h beschränkt.<br />
2.In beiden Fahrtrichtungen ist durch Aufstellen der<br />
Zeichen 101 „Gefahrenstelle“ und Zusatzschild<br />
„Dorffest“ an der L 373 auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.<br />
Mit den zusätzlich angeordneten Maßnahmen sollen die<br />
Autofahrer beim Befahren der Scheidener Straße vor<br />
dem zu erwartenden Besucherverkehr im Bereich der<br />
Festveranstaltung gewarnt und veranlasst werden, ihre<br />
Fahrgeschwindigkeit herabzusetzen, um Gefahren für<br />
Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer so weit wie<br />
möglich zu minimieren.<br />
Lothar Christ<br />
Bürgermeister<br />
Sitzung des Umwelt-, Bau- und Werksausschusses<br />
Am Donnerstag, 24. April 2008, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses <strong>Losheim</strong> eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />
des Umwelt-, Bau- und Werksausschusses statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Vergabe von Aufträgen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
2. Informationen des Bürgermeisters gem. Geschäftsordnung<br />
3. Vergabe von Aufträgen<br />
4. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung eines Planungskonzeptes<br />
für die Erneuerung der Schultoilette und Pausenhalle<br />
an der Grundschule <strong>Losheim</strong><br />
5. Aufstellung des Landschaftsprogr<strong>am</strong>ms Saarland nach § 15<br />
Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG)<br />
6. Bauvoranfragen<br />
7. Bau- und Befreiungsanträge<br />
Erläuterungen anbei!<br />
Lothar Christ<br />
Bürgermeister<br />
Bergen<br />
Jagdgenossenschaft Bergen<br />
U. a. erinnere ich an folgende bereits angekündigte Termine:<br />
Genossenschaftsvers<strong>am</strong>mlung<br />
Am Donnerstag, 24. April 2008, findet um 20.00 Uhr im Gasthaus<br />
„Zum Eichenwäldchen“ (Hermann Weins) eine Vers<strong>am</strong>mlung<br />
der Jagdgenossenschaft Bergen statt, zu der ich alle Mitglieder<br />
einlade.