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Gemeinde Losheim am See

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Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 17/2008 20<br />

Anforderungen des Vorhabenträgers leicht verändert. Die Grundzüge<br />

der Planung sind dadurch nicht berührt. Gem. § 4 a Abs. 3<br />

BauGB ist die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme<br />

der berührten Behörden verkürzt.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans „Aldi Haagstraße“ nebst Begründung in<br />

der Zeit vom 2. 5. 2008 bis einschließlich 23. 5. 2008 während<br />

der üblichen Dienststunden im Bau<strong>am</strong>t der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>See</strong>, Saarbrücker Straße 35, Zi. 3.02, zu jedermanns Einsicht<br />

erneut öffentlich ausliegt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird<br />

bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu dem geänderten Planteil<br />

abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können<br />

von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht Gebrauch zu<br />

machen.<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Aldi Haagstraße“ befindet sich in der Haagstraße südlich des<br />

Globus-Einkaufszentrums. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes<br />

können bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen werden.<br />

Der Bürgermeister<br />

Deckeninstandsetzungsmaßnahme im Zuge<br />

der L 369 Ortsdurchfahrt <strong>Losheim</strong><br />

Einbahnregelung L 369 vom 21. 4. 2008 bis<br />

voraussichtlich 9. 5. 2008<br />

Der Landesbetrieb für Straßenbau führt zur Zeit Deckeninstandsetzungsarbeiten<br />

im Zuge der L 369 Ortsdurchfahrt<br />

<strong>Losheim</strong> in Richtung Stausee durch.<br />

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />

wird für die Dauer der Maßnahme der aus Richtung Stausee<br />

kommende Verkehr über die Trierer Str. in Einbahnregelung<br />

in den Ort geführt.<br />

Die Gegenrichtung wird sowohl über die Saarbrücker Str. -<br />

Haagstraße als auch über die Trierer Straße – Hochwaldstraße<br />

zur B 268 umgeleitet. Die entsprechenden Umleitungen<br />

sind ausgeschildert.<br />

Die von der Baumaßnahme betroffenen Verkehrsteilnehmer<br />

und die Anliegerschaft werden um Verständnis für die<br />

nicht zu vermeidbaren Behinderungen während der Bauarbeiten<br />

gebeten.<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. 11. 1970 in der zurzeit geltenden Fassung<br />

wird zur Sicherung des Festtreibens anlässlich<br />

des„Dorffestes“ die gemeindeeigene Straße<br />

„Zum Igelsborn“ ab der Einmündung der L 2. O.<br />

373 (Scheidener Straße) bis zur Einmündung der<br />

Straße „Dorfwies“ vom<br />

Dienstag, den 29. April 2008, 14.00 Uhr, bis<br />

Freitag, den 2. Mai 2008, 14.00 Uhr,<br />

im Ortsteil Scheiden für den Ges<strong>am</strong>tverkehr gesperrt.<br />

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen<br />

wirks<strong>am</strong>.<br />

Der Bürgermeister als<br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

Ortsteil Scheiden<br />

In Ergänzung zur verkehrsrechtlichen Anordnung des<br />

Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> vom 18.<br />

April 2008 hat der Landrat in Merzig als zuständige Verkehrsbehörde<br />

für das<br />

Dorffest in Scheiden <strong>am</strong> 30. April und 1. Mai 2008<br />

eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die auszugsweise<br />

zur Kenntnis gebracht wird:<br />

1.die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Landstraße<br />

2. Ordnung Nr. 373, Ortsdurchfahrt Scheiden, Höhe<br />

Dorfplatz, wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30<br />

km/h beschränkt.<br />

2.In beiden Fahrtrichtungen ist durch Aufstellen der<br />

Zeichen 101 „Gefahrenstelle“ und Zusatzschild<br />

„Dorffest“ an der L 373 auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.<br />

Mit den zusätzlich angeordneten Maßnahmen sollen die<br />

Autofahrer beim Befahren der Scheidener Straße vor<br />

dem zu erwartenden Besucherverkehr im Bereich der<br />

Festveranstaltung gewarnt und veranlasst werden, ihre<br />

Fahrgeschwindigkeit herabzusetzen, um Gefahren für<br />

Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer so weit wie<br />

möglich zu minimieren.<br />

Lothar Christ<br />

Bürgermeister<br />

Sitzung des Umwelt-, Bau- und Werksausschusses<br />

Am Donnerstag, 24. April 2008, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses <strong>Losheim</strong> eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />

des Umwelt-, Bau- und Werksausschusses statt.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Vergabe von Aufträgen<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

2. Informationen des Bürgermeisters gem. Geschäftsordnung<br />

3. Vergabe von Aufträgen<br />

4. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung eines Planungskonzeptes<br />

für die Erneuerung der Schultoilette und Pausenhalle<br />

an der Grundschule <strong>Losheim</strong><br />

5. Aufstellung des Landschaftsprogr<strong>am</strong>ms Saarland nach § 15<br />

Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG)<br />

6. Bauvoranfragen<br />

7. Bau- und Befreiungsanträge<br />

Erläuterungen anbei!<br />

Lothar Christ<br />

Bürgermeister<br />

Bergen<br />

Jagdgenossenschaft Bergen<br />

U. a. erinnere ich an folgende bereits angekündigte Termine:<br />

Genossenschaftsvers<strong>am</strong>mlung<br />

Am Donnerstag, 24. April 2008, findet um 20.00 Uhr im Gasthaus<br />

„Zum Eichenwäldchen“ (Hermann Weins) eine Vers<strong>am</strong>mlung<br />

der Jagdgenossenschaft Bergen statt, zu der ich alle Mitglieder<br />

einlade.

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