36 III./ 9. Bestandsschutz Vorhandene Nutzungen, wie z. B. die im ...
36 III./ 9. Bestandsschutz Vorhandene Nutzungen, wie z. B. die im ...
36 III./ 9. Bestandsschutz Vorhandene Nutzungen, wie z. B. die im ...
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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
<strong>III</strong>./ <strong>9.</strong> <strong>Bestandsschutz</strong><br />
<strong>Vorhandene</strong> <strong>Nutzungen</strong>, <strong>wie</strong> z. B. <strong>die</strong> <strong>im</strong> Plangebiet zulässige landwirtschaftliche Nutzung, <strong>die</strong> den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, genießen <strong>Bestandsschutz</strong>.<br />
Gemäß Art. 14(1) Satz 1 (GG) genießen Eigentum und Erbrecht verfassungsmäßigen Schutz. „Der<br />
sich daraus ergebende <strong>Bestandsschutz</strong> sichert dem Eigentümer das durch <strong>die</strong> Eigentumsausübung<br />
Geschaffene und verleiht einem (formell) rechtmäßig begründeten Bestand und seiner Nutzung -<br />
innerhalb gewisser Grenzen - Durchsetzungskraft auch gegenüber (neuen) entgegenstehenden<br />
rechtlichen Anforderungen.“ (BVerwG, Urt.v. 25.03.1988 (Nr. 110)) 1<br />
IV. Auswirkungen auf <strong>die</strong> kommunale und private Belange<br />
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein Bereich überplant, für den ein rechtskräftiger VEP eine<br />
verdichtete hofartige Wohnbebauung festsetzt.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan schafft <strong>die</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für <strong>die</strong> Entwicklung<br />
eines allgemeinen Wohngebietes mit einer bedarfsgerecht geringen Siedlungsdichte so<strong>wie</strong> zur<br />
planungsrechtlichen Sicherung der hierfür erforderlichen Erschließung.<br />
Im Unterschied zum bisherigen VEP sollen nun <strong>die</strong> vorhandene Siedlungsstruktur von Nassenheide<br />
so<strong>wie</strong> das ortsübliche Maß der baulichen Nutzung aufgenommen werden. Der Vorhabenträger hatte<br />
selbst <strong>die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes beantragt und st<strong>im</strong>mt dem verringerten zulässigen Maß<br />
der baulichen Nutzung insofern zu.<br />
Gemäß dem beiliegenden städtebaulichen Entwurf können <strong>im</strong> Plangebiet 75 Baugrundstücke für <strong>die</strong><br />
Errichtung von Einfamilienwohnhäusern oder anderen <strong>im</strong> WA zulässigen <strong>Nutzungen</strong> entstehen.<br />
Hiermit verringert sich <strong>die</strong> Anzahl der geplanten Wohnungen <strong>im</strong> Plangebiet von bisher 209 auf <strong>36</strong>%.<br />
Der Anteil an Straßenverkehrsflächen wird um 0,96 ha reduziert und der Erschließungsaufwand<br />
hierdurch wesentlich gemindert. Der Anteil an Grünflächen <strong>im</strong> Plangebiet n<strong>im</strong>mt hingegen um 0,64 ha<br />
zu. Ein öffentlicher Spielplatz, der bisher wegen der ursprünglich vorgesehenen verdichteten<br />
Bebauung geplant war, ist nun nicht mehr vorgesehen. Die betreffende Fläche wird als private<br />
Grünfläche Garten festgesetzt. Wegen des großen Anteiles an Grünflächen und der geringen<br />
Bebauungsdichte auf den Baugrundstücken ist ein öffentlicher Spielplatz <strong>im</strong> Plangebiet nicht mehr<br />
erforderlich.<br />
Für <strong>die</strong> Gemeinde verringert sich der Anteil der zukünftig zu übernehmenden und zu unterhaltenden<br />
öffentlichen Flächen durch <strong>die</strong> vorliegende Planung erheblich.<br />
V. Auswirkungen auf Natur und Landschaft, - Grünordnerischer Fachbeitrag -<br />
V./ 1 Verfahrensweise<br />
Nach BNatSchG ist in der Bauleitplanung über Festsetzungen zur Vermeidung, zum Ausgleich und<br />
zur ersatzweisen Kompensation von Beeinträchtigungen, <strong>die</strong> von dem vom Bauleitplan ermöglichten<br />
Eingriff in Natur und Landschaft ausgehen, abwägend zu entscheiden.<br />
§1a BauGB setzt fest, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit <strong>die</strong> Eingriffe bereits vor<br />
der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan <strong>die</strong>nt der Innenentwicklung. Das Plangebiet umfasst den<br />
Geltungsbereich eines rechtskräftigen VEP und liegt <strong>im</strong> planungsrechtlichen<br />
Siedlungszusammenhang.<br />
Gemäß BauGB wird der Ausgleich nach dem Naturschutzrecht für Bebauungspläne der<br />
Innenentwicklung gemäß §13a BauGB <strong>wie</strong> folgt geregelt:<br />
(1) Ein Bebauungsplan für <strong>die</strong> Wiedernutzbarmachung von Flächen, <strong>die</strong> Nachverdichtung<br />
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann<br />
<strong>im</strong> beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf <strong>im</strong> beschleunigten<br />
Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche <strong>im</strong> Sinne des § 19<br />
1<br />
vgl. Ulrich Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan - Handreichungen für <strong>die</strong> kommunale Planung, 1. Auflage, Verlag<br />
Deutsches Volkshe<strong>im</strong>stättenwerk, Bonn 1997.<br />
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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von<br />
insgesamt<br />
1. weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei <strong>die</strong> Grundflächen mehrerer Bebauungspläne,<br />
<strong>die</strong> in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt<br />
werden, mitzurechnen sind,<br />
(2) Im beschleunigten Verfahren<br />
4. gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, <strong>die</strong> auf Grund der<br />
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als <strong>im</strong> Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5<br />
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />
Die Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegendem Bebauungsplan liegt <strong>im</strong> Plangebiet<br />
weit unterhalb des Schwellenwertes von GR 20.000m² (2,0 ha). (sh. hierzu auch unter I. / 4.)<br />
Insofern gelten Eingriffe, <strong>die</strong> auf Grund der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans (zusätzlich)<br />
zu erwarten sind, als <strong>im</strong> Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder<br />
zulässig.<br />
Der bisher rechtskräftige VEP hatte Maßnahmen zum Ausgleich nach dem Naturschutzrecht<br />
festgesetzt. Sie bezogen sich auf <strong>die</strong> zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planaufstellung vorgefundene<br />
naturräumliche Situation und auf <strong>die</strong> geplanten Eingriffe gemäß VEP.<br />
Um einen adäquaten Ausgleich auch <strong>im</strong> neu aufzustellenden Bebauungsplan festsetzen zu<br />
können, wurde eine ergänzende Bestandsaufnahme der heutigen naturräumlichen Situation<br />
durchgeführt, deren Ergebnis nachfolgend dargelegt wird. Der nun deutlich reduzierte Eingriff in Natur<br />
und Landschaft wird bewertet und <strong>die</strong> erforderlichen Kompensationsmaßnahmen hierfür werden <strong>im</strong><br />
vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Darüber hinaus gelten für den vorliegenden Bebauungsplan <strong>die</strong> Anforderungen des Artenschutzes,<br />
zu denen <strong>die</strong> entsprechenden Aussagen unter VI. in <strong>die</strong>ser Begründung enthalten sind.<br />
V./2. Ergänzende Bestandserfassung<br />
(zu Schutzgebieten und Schutzobjekten nach dem Naturschutzrecht sh auch unter II / 3.,<br />
zu den abiotischen Umweltbedingungen sh. auch unter II./5. bis 10.)<br />
V./2.1 Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />
Das Plangebiet ist ein kleinkl<strong>im</strong>atisch entlasteter Bereich, der vor<strong>wie</strong>gend aus Nordwest durch<br />
Frischluft durchzogen wird. Die baumfreien Bereiche bieten dem Wind keinen Widerstand, sodass<br />
hohe Windgeschwindigkeiten <strong>im</strong> Plangebiet erreicht werden, <strong>die</strong> zur Erosion und Austrocknung des<br />
Bodens führen. Bei fehlender Verschattung und hohen Windgeschwindigkeiten sind <strong>die</strong><br />
Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht besonders groß.<br />
V./2.2 Biotoptypenkartierung und Bewertung<br />
Biotoptypen nach Biotopkartierung Brandenburg, Bewertung und Flächengröße -<br />
Zusammenstellung Entsprechend den Kategorien des Brandenburgischen Kartierschlüssels sind <strong>im</strong><br />
Plangebiet<br />
folgende Biotoptypen vorhanden: (Abb. folgende Seite)<br />
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07110 Feldgehölze Dabei handelt es sich um 2 Restwaldflächen (Kiefern, Espe, Birke mit dichtem<br />
Unterwuchs aus Amerikanischer Traubenkirsche) geringer Größe (mittlere Wertigkeit)<br />
• <strong>im</strong> Norden an der Hohenbrucher Chaussee ca.2000m²,<br />
• <strong>im</strong> Südosten am Horstweg ca. 1400m² (davon 450m² <strong>im</strong> Plangebiet)<br />
05132 aufgelassenes Grasland frischer Standorte befindet sich vor allem <strong>im</strong> Norden und Westen<br />
des Plangebietes. In den Flächen sind <strong>die</strong> seit vielen Jahren aufgelassenen Wiesen teilweise mit<br />
nitrophiler Hochstaudenflur verzahnt. (Urtica dioica, Solidago canadensis) (geringe Wertigkeit)<br />
10121 Als dörfliche Ruderalflur anzusprechen sind <strong>die</strong> gestörten Bereiche in der Mitte und <strong>im</strong> Süden<br />
des Plangebietes. Die Flächen sind durchzogen von vegetationsfreien Fahrspuren und offensichtlich<br />
intensiv von den benachbarten Siedlungsgebieten aus für Hundeauslauf und Motocross genutzt.<br />
Am östlichen Rande des Plangebietes sind in den Ruderalfluren Einzelgehölze und Gehölzgruppen<br />
(i.d.R. Kiefern) aufgewachsen, <strong>die</strong> z.Z. der Aufnahme ca. 10-15 Jahre alt sind. (mittlere Wertigkeit)<br />
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />
Bedeutung und Bewertungskriterien<br />
Empfindlichkeit<br />
hoch hohe Artenvielfalt, Biotop nicht <strong>wie</strong>derherstellbar oder nur schwer <strong>wie</strong>derherstellbar seltene und gefährdete<br />
Biotope<br />
mittel<br />
Flächen mit mittlerem Naturschutzwert Bedeutung für den Biotopverbund Bedeutung für den Arten- und<br />
Biotopschutz <strong>im</strong> Siedlungsbereich mittlere Artenvielfalt, kein Vorkommen seltener Arten,<br />
gering<br />
Wiederherstellbarkeit gegeben<br />
Flächen ohne bzw. mit geringer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz geringe Artenvielfalt, leichte<br />
Wiederherstellbarkeit, kein Vorkommen seltener Arten<br />
Die Bau- und Erschließungsflächen <strong>im</strong> Plangebiet werden gegenwärtig von Biotoptypen mit geringer<br />
und mittlerer Wertigkeit eingenommen. Biotope mittlerer Wertigkeit sind <strong>im</strong> Plangebiet <strong>im</strong> Bereich der<br />
geplanten Grünflächen mit Erhalt des Baumbestandes vorhanden.<br />
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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Der vorliegende Bebauungsplan verursacht keinen Eingriff in Biotope hoher Wertigkeit oder in<br />
geschützte Biotope. Der Eingriff in Biotope mit mittlerer Wertigkeit wird gegenüber dem nach<br />
bisherigen VEP zulässigen Eingriff verringert.<br />
V./2.3 Flora - Baumbestand<br />
Stauden und Gräser<br />
Aufgelassenes Grasland frischer Standorte. Im Westteil des Plangebietes über<strong>wie</strong>gen<br />
stickstoffliebende Stauden. Teilweise (vor allem <strong>im</strong> Grabenbereich (Bild rechts) sind Brennesselfluren<br />
aufgewachsen.<br />
Folgende Stauden und Gräser sind auf den Wiesen- und Ruderalflächen vorhanden<br />
Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe<br />
Agropyron repens Kriechende Quecke<br />
Anthemis arvensis Acker-Hundskamille<br />
Apera spica-venti Windhalm<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer<br />
Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß<br />
Atriplex patula Ruten-Melde<br />
Calamagrostis epigejos Land-Reitgras<br />
Cichorium intybus Gemeine Wegwarte<br />
Chenopodium album Gemeiner Gänsefuß<br />
39<br />
Conyza canadensis Kanadischer Katzenschweif<br />
Cirsium arvense Acker-Kratzdistel<br />
Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut<br />
Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu<br />
Sisymbrium loeselii<br />
Rumex crispus<br />
Oenothera biennis Gewöhnliche Nachtkerze<br />
Solidago canadensis Kanadische Goldrute<br />
Tanacetum vulgare Rainfarn<br />
Urtica dioica Brennnessel<br />
Darüber hinaus finden sich in den Wiesenflächen abgedriftete Sämlinge aus umliegenden<br />
Ackerkulturen.<br />
Baumbestand<br />
Entlang der Hohenbrucher Chaussee außerhalb<br />
des Plangebietes befindet sich eine Allee<br />
unterschiedlich alter Linden. Diese Allee ist gemäß<br />
§31 BbgNatSchG geschützt.
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Baumbestand an der Hohenbrucher Chaussee<br />
40<br />
Zwei Restwaldflächen (Kiefern, Espe, Birke mit<br />
dichtem Unterwuchs aus Amerikanischer<br />
Traubenkirsche) geringer Größe befinden sich <strong>im</strong><br />
Norden an der Hohenbrucher Chaussee<br />
(ca.2000m²) und <strong>im</strong> Südosten am Horstweg (ca.<br />
1400m² (davon 450m² <strong>im</strong> Plangebiet)). Die<br />
Gehölzgruppen werden <strong>im</strong> Bebauungsplan als zu<br />
erhaltende Bepflanzung festgesetzt.<br />
Baumbestand am Horstweg<br />
Im Bereich des fast trockengefallenen Grabens an<br />
der Westgrenze des Plangebietes stehen vereinzelt<br />
Birken Eichen und Erlen.<br />
Durch <strong>die</strong> Verringerung der bisherigen Bebauungsdichte - <strong>im</strong> Gegensatz zum bisher rechtskräftigen<br />
VEP - wird es möglich, den zwischenzeitlich <strong>im</strong> Plangebiet aus Sämlingen aufgewachsenen<br />
Gehölzbestand teilweise zu erhalten. Der Bebauungsplan setzt den städtebaulich und naturräumlich<br />
wirksamen Großbaumbestand <strong>im</strong> Plangebiet als zu erhalten fest.<br />
Auf Grund der geplanten Erschließung ist <strong>die</strong> Fällung / Umsetzung einer Linde aus dem<br />
Straßenbaumbestand an der Hohenbrucher Chaussee erforderlich. Der Baum hat nur ca.25cm<br />
Stammumfang. Den Ausgleich und <strong>die</strong> Genehmigungsbedürftigkeit regelt <strong>die</strong> Brandenburgische<br />
Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV.<br />
Der Landkreis Oberhavel teilte <strong>im</strong> Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>die</strong><br />
Belange der unteren Naturschutzbehörde hierzu mit Schreiben vom 26.08.2009 <strong>wie</strong> folgt mit:<br />
„2.1.1 Zufahrt zum Siedlungsgebiet<br />
Zur Gewährung der Zufahrt zum Siedlungsgebiet ist laut Planunterlagen <strong>die</strong> Fällung bzw. <strong>die</strong><br />
Umsetzung eines Baumes mit geringem Stammumfang erforderlich. Dieser Baum ist<br />
Bestandteil einer nach § 31 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)<br />
geschützten Allee. Danach ist es verboten Allen zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen<br />
oder sonst erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Der § 34 BbgNatSchG ist zu<br />
beachten.<br />
Rechtsgrundlagen: § 31 BbgNatSchG, § 34 BbgNatSchG, § 72 Abs. 2 BbgNatSchG<br />
Möglichkeiten der Überwindung:<br />
Gemäß § 72 BbgNatSchG kann auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde unter<br />
best<strong>im</strong>mten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt werden. Da sich<br />
auf Höhe des Plangebietes entlang der Hohenbrucher Chaussee ein alter Alleebestand mit<br />
vereinzelten noch jungen Ergänzungspflanzungen befindet und eine Umverlegung der Zufahrt<br />
in <strong>die</strong>sen Altbestand eingreifen würde, kann eine Genehmigung nach derzeitigen Sach- und<br />
Kenntnisstand vorbehaltlich des Ergebnisses der Beteiligung des anerkannten<br />
Naturschutzverbände und des Naturschutzbeirates in Aussicht gestellt werden. Die<br />
vorgeschlagenen Umsetzung des Baumes wird als möglich erachtet, da der Baum noch einen
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geringen Stammumfang aufweist. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass, wenn der Baum<br />
ausfällt, Ersatz zu leisten ist. Zudem ist <strong>im</strong> Sinne des § 31 Abs. 2 BbgNatSchG der Baum<br />
innerhalb der Allee <strong>wie</strong>der einzusetzen. Gemäß §§ 62 und 63 BbgNatSchG sind Dritte zu<br />
beteiligen.“<br />
Auch der übrige <strong>im</strong> Plangebiet vorhandene Baumbestand unterliegt der Baumschutzverordnung des<br />
Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen, <strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, ihre<br />
wesentliche Veränderung oder andere Maßnahmen, <strong>die</strong> zu ihrer Beeinträchtigung führen können,<br />
bedürfen der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Oberhavel. Der erforderliche<br />
Ausgleich wird gemäß Baumschutzverordnung festgelegt.<br />
Die Best<strong>im</strong>mungen des BbgNatSchG, insbesondere bezüglich der zeitlichen Beschränkung von<br />
Eingriffen in den Gehölzbestand sind zu beachten.<br />
V./2.4 Fauna<br />
Da das Gebiet bisher nicht bebaut ist und sowohl an den Landschaftsraum als auch an den<br />
Siedlungsraum grenzt, kann auf das Vorkommen von Garten und Offenland bewohnenden Arten<br />
geschlossen werden.<br />
Zur Brut geeignete Hohlräume existieren auf den umliegenden Baugrundstücken an den<br />
Nebengebäuden und ungenutzten Dachräumen, so dass insbesondere niedrig brütende Höhlen- bzw.<br />
Nischenbrüter, <strong>wie</strong> z.B. Kohlmeise, Blaumeise, Weidenmeise, Schwanzmeise, Garten- und<br />
Hausrotschwanz, Kleiber, Baumläufer geeignete Lebensräume in der Nachbarschaft des Plangebietes<br />
finden und <strong>die</strong>ses als Nahrungshabitat aufsuchen.<br />
Die aufgewachsenen Gehölze <strong>im</strong> Plangebiet (i.d.R. Kiefern) bieten für <strong>die</strong>se Arten noch keine<br />
Nistmöglichkeiten.<br />
Auch für Fledermäuse bieten <strong>die</strong> <strong>im</strong> Umfeld des Plangebietes befindlichen älteren Gebäude und<br />
größeren Bäume Unterschlupf und sind möglicherweise Regenerationsort. Das Plangebiet ist<br />
Nahrungshabitat für Fledermäuse.<br />
Bodenbrütende Vogelarten wurden <strong>im</strong> Plangebiet nicht festgestellt. Das Plangebiet wird durch<br />
Spatziergänger so<strong>wie</strong> als Auslauf für Hunde und Katzen aus den angrenzenden Wohngebieten<br />
genutzt, so dass Bodenbrüter kaum eine Entwicklungschance <strong>im</strong> Plangebiet haben.<br />
Auch kleinere Säugetiere <strong>wie</strong> Eichhörnchen, Igel, und Fuchs finden <strong>im</strong> Plangebiet teilweise geeignete<br />
Lebensbedingungen vor.<br />
(Zu den Belangen des Artenschutzes sh. unter VI. S.39)<br />
V./2.5 Landschafts- und Ortsbild<br />
Das Landschaftsbild <strong>im</strong> Plangebiet ist durch <strong>die</strong> Offenlandfläche und den zwischenzeitlich teilweise<br />
aufgewachsenen vereinzelten Gehölzbestand geprägt.<br />
In der Nachbarschaft des Plangebietes ist eine lockere, meist zweigeschossige<br />
Siedlungshausbebauung auf großen, durchgrünten Grundstücken vorhanden. Der Bezug des<br />
Wohnens zu den angrenzenden Landschaftsräumen prägt das Orts- und Landschaftsbild und macht<br />
den besonderen Wohnwert <strong>im</strong> OT Nassenheide aus.<br />
V. / 3 Eingriffe und Kompensation nach dem Naturschutzrecht<br />
V. / 3.1 Ermittlung des Eingriffes durch Versiegelung aufgrund der vorliegenden Planung<br />
Im Folgenden werden <strong>die</strong> <strong>im</strong> Plangebiet bisher gemäß VEP zulässigen <strong>Nutzungen</strong> so<strong>wie</strong> <strong>die</strong><br />
geplanten <strong>Nutzungen</strong> gemäß vorliegendem Bebauungsplan in Bezug auf <strong>die</strong> Flächengröße und <strong>die</strong><br />
mögliche Versiegelung verglichen:<br />
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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Nutzung Bestand bzw. Festsetzung Festsetzung gemäß<br />
Bilanz<br />
gemäß VEP<br />
vorliegendem Bebauungsplan<br />
Grund- zulässige<br />
Grund- zulässige<br />
Grund- zulässige<br />
stücks Versiegelung<br />
stücks Versiegelung<br />
stücks Versiegelu<br />
flächeflächefläche<br />
ng<br />
allgemeines 4,79 bei durchschn. 2,95 5,11 bei GRZ 0,2 1,53 +0,32 -1,42<br />
Wohngebiet<br />
GRZ 0,41<br />
zuzügl. 50%<br />
zuzügl. 50%<br />
Überschreitung<br />
Überschreitung<br />
4,79x0,615=<br />
5,11x0,3 =<br />
Straßenverk<br />
ehrs-<br />
1,47 1,47x0,75*= 1,1 0,51 0,51x0,75*= 0,38 -0,96 -0,72<br />
flächen<br />
Zwischensu<br />
mme<br />
Siedlungsfl<br />
äche<br />
6,26 4,05 5,62 1,91 - 0,64 -2,14<br />
Grünfläche 0,78 0,78x0,05*= 0,04 1,42 1,42x0,05*= 0,07 +0,64 +0,03<br />
gesamt 7,04 4,09 7,02 1,98 -2,11<br />
*Für <strong>die</strong> Straßenverkehrsflächen wird eine 75% Versiegelung zugrunde gelegt. Dabei wird ein Anteil von 25% für Randstreifen,<br />
Versickerungsflächen und Baumstandorte berücksichtigt (bei 10m Gesamtbreite: 4,75m Fahrbahn+1,5m Gehweg=62,5%<br />
Befestigung + 2 Baumreihen, hinzu kommen Zufahrten und Borde)<br />
Der vorliegende Bebauungsplan verringert den Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber dem<br />
bisherigen VEP wesentlich. Die für Bau- und Straßenverkehrsflächen in Anspruch zu nehmenden<br />
Grundstücksflächen verringern sich um 0,64ha. Die zulässige Versiegelung wird um 2,11 ha geringer.<br />
Da <strong>die</strong> Anzahl der Wohnungen von bisher 209 auf nun ca. 75 verringert wird, wird auch der<br />
Stellplatzbedarf und der individuelle Kraftfahrzeugverkehr <strong>im</strong> Plangebiet wesentlich geringer.<br />
Unter V.3.3 Seite 33. werden <strong>die</strong> bisherigen Festsetzungen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und<br />
Landschaft aus dem bisher rechtskräftigen VEP daraufhin überprüft, ob sie entsprechend dem<br />
heutigen Eingriff auf den neuen Bebauungsplan übertragbar sind.<br />
V. / 3.2 Schutzgutbezogene Eingriffs- und Ausgleichsbewertung<br />
V. /3.2.1 Schutzgut Boden<br />
(zum Bestand sh. auch unter I./10. <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Innerhalb der für <strong>die</strong> Bebauung und Erschließung vorgesehenen Flächen sind über<strong>wie</strong>gend Gleye<br />
und Braunerde-Gleye aus Sand über<strong>wie</strong>gend über Urstromtalsand und verbreitet über Urstromtal-<br />
oder Moränenlehmsand vorhanden. Auf <strong>die</strong>sen Flächen ist ein Eingriff in das Schutzgut Boden<br />
durch Versiegelung geplant. Insgesamt bereitet der Bebauungsplan eine Versieglung von 1,98 ha<br />
vor. Gegenüber dem bisher rechtskräftigen VEP verringert sich durch <strong>die</strong> vorliegende Planung <strong>die</strong><br />
max<strong>im</strong>al mögliche Versiegelung um 2,11 ha.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan vermindert somit gegenüber dem bisherigen VEP den Eingriff in<br />
das Schutzgut Boden insgesamt erheblich.<br />
V. / 3.2.2 Schutzgut Wasser<br />
(zum Bestand sh. auch unter I./10. <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Wegen der Reduzierung der zulässigen Versiegelung gegenüber dem bisherigen VEP um 2,11 ha<br />
(sh. hierzu auch unter Schutzgut Boden) wird durch den vorliegenden Bebauungsplan auch der<br />
Eingriff in das Schutzgut Wasser gemindert.<br />
Durch <strong>die</strong> Reduzierung der <strong>im</strong> Plangebiet zulässigen Versiegelung auf weniger als <strong>die</strong> Hälfte<br />
verringert sich <strong>die</strong> Menge des Niederschlagswassers, welches auf versiegelten Flächen anfällt,<br />
erheblich. Bei der nun festgesetzten GRZ 0,2 (zuzüglich 50% Überschreitung gemäß §19(4) BauNVO<br />
GRZ 0,3) verbleibt ein ausreichend großer Anteil unversiegelter Grundstücksflächen, auf denen das<br />
Niederschlagswasser versickert werden kann.<br />
Die Straßenverkehrsflächen wurden um fast 2/3 reduziert, sodass auch hier nun wesentlich weniger<br />
Niederschlagswasser auf versiegelten Flächen anfällt. Bei einer Breite der neu geplanten<br />
Straßenverkehrsflächen von 10m verbleibt bei Herstellung einer Fahrbahn von 4,75m Breite und eines<br />
Gehweges von 1,5m Breite ein Anteil des öffentlichen Straßenraumes mit einer Breite von 3,75m, auf<br />
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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
dem neben der Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen und der Pflanzung von<br />
Straßenbäumen <strong>die</strong> Versickerung des Niederschlagswassers aus dem öffentlich Straßenraum<br />
erfolgen kann.<br />
Durch <strong>die</strong> Überarbeitung des Planungskonzeptes <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan wird der<br />
Eingriff in das Schutzgut Wasser gegenüber dem bisherigen VEP wesentlich gemindert.<br />
V. / 3.2.3. Schutzgut Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />
(zum Bestand sh. auch unter V./2.1 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Durch <strong>die</strong> geplante Bebauung und Erschließung <strong>im</strong> Plangebiet wird <strong>die</strong> Wärmespeicherkapazität auf<br />
den Bauflächen erhöht und <strong>die</strong> Wärmerückstrahlung vergrößert. Die Windgeschwindigkeit wird<br />
gemindert. Wegen der festgesetzten geringen Bebauungsdichte und Durchgrünung <strong>im</strong> Plangebiet wird<br />
das Plangebiet jedoch als kl<strong>im</strong>atisch entlastetes Gebiet erhalten. Durch <strong>die</strong> Bebauung und <strong>die</strong><br />
festgesetzten Gehölzpflanzungen werden verschattete Bereiche geschaffen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Erwärmung bei<br />
Sonneneinstrahlung mindern. Die Verringerung der Windgeschwindigkeit vermindert zugleich <strong>die</strong><br />
Austrocknung des Bodens und <strong>die</strong> Bodenerosion. Die Temperaturschwankungen zwischen Tag und<br />
Nacht fallen wegen der Erhöhung der Speichermasse und Minderung der Windgeschwindigkeit<br />
geringer aus.<br />
Die vorliegende Planung bereitet insofern keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Kl<strong>im</strong>a / Luft vor.<br />
V. / 3.2.4 Schutzgut Biotoptypen<br />
(zum Bestand sh. auch unter V./2.2 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Die Bau- und Erschließungsflächen <strong>im</strong> Plangebiet werden gegenwärtig von Biotoptypen mit geringer<br />
bis mittlerer Wertigkeit eingenommen. Biotope mittlerer Wertigkeit sind <strong>im</strong> Plangebiet insbesondere <strong>im</strong><br />
Bereich der geplanten Grünflächen mit Erhalt des Baumbestandes vorhanden.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan verursacht keinen Eingriff in Biotope hoher Wertigkeit oder in<br />
geschützte Biotope. Der Eingriff in Biotope mit geringer bis mittlerer Wertigkeit wird gegenüber dem<br />
nach bisherigen VEP zulässigen Eingriff verringert.<br />
V. / 3.2.5. Schutzgut Flora - Baumbestand<br />
(zum Bestand sh. auch unter V./2.3 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Im Plangebiet sind keine geschützten Pflanzenarten vorhanden. Der über<strong>wie</strong>gende Teil des<br />
Plangebietes wird durch frühere landwirtschaftlich genutzte Flächen eingenommen.<br />
Durch <strong>die</strong> Verringerung der bisherigen Bebauungsdichte wird es möglich, den zwischenzeitlich <strong>im</strong><br />
Plangebiet aus Sämlingen aufgewachsenen Gehölzbestand teilweise zu erhalten. Der Bebauungsplan<br />
setzt den städtebaulich und naturräumlich wirksamen Großbaumbestand <strong>im</strong> Plangebiet als zu erhalten<br />
fest.<br />
Auf Grund der geplanten Erschließung ist <strong>die</strong> Fällung oder Versetzung von 1 Baum erforderlich.<br />
Hierbei handelt es sich um eine Linde <strong>im</strong> Straßenbaumbestand an der Hohenbrucher Chaussee von<br />
25cm Stammumfang. Den Ausgleich und <strong>die</strong> Genehmigungsbedürftigkeit regelt <strong>die</strong> Brandenburgische<br />
Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV.<br />
Auch der übrige <strong>im</strong> Plangebiet vorhandene Baumbestand unterliegt der Baumschutzverordnung des<br />
Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen, <strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, ihre<br />
wesentliche Veränderung oder andere Maßnahmen, <strong>die</strong> zu ihrer Beeinträchtigung führen können,<br />
bedürfen der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Oberhavel. Der erforderliche<br />
Ausgleich wird gemäß Baumschutzverordnung festgelegt.<br />
Die Best<strong>im</strong>mungen des BbgNatSchG, insbesondere bezüglich der zeitlichen Beschränkung von<br />
Eingriffen in den Gehölzbestand sind zu beachten.<br />
Insofern mindert der vorliegende Bebauungsplan gegenüber dem bisherigen VEP den Eingriff in das<br />
Schutzgut Flora.<br />
V. / 3.2.6 Schutzgut Fauna<br />
(zum Bestand sh. auch unter 10.2.4.3 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Die unbebaute Fläche des Plangebietes bietet Kleinsäugern, Vögeln und Insekten gegenwärtig nur<br />
43
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
geringwertigen Lebensraum. Auf den Wiesen- und Ackerbrachflächen sind wegen der direkten<br />
Nachbarschaft umgebender Bebauung Wiesenbrüter (Kiebitze, Wachteln, Rebhühner, Ortolan,<br />
Ziegenmelker, Brachvogel) kaum zu erwarten.<br />
In den Gehölzbeständen am nordöstlichen und südöstlichen Rand des Plangebietes ist mit<br />
Vogelnestern zu rechnen. Die Gehölzbestände werden unter anderem deshalb <strong>im</strong> vorliegenden<br />
Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot gesichert.<br />
In sofern mindert der vorliegende Bebauungsplan den Eingriff in das Schutzgut Fauna gegenüber<br />
dem bisherigen VEP. (Zum Artenschutz sh. unter VI.)<br />
V. / 3.2.7 Schutzgut Landschaftsbild<br />
(zum Bestand sh. auch unter V./2.5 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />
Im Unterschied zum bisher rechtskräftigen VEP ist <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan eine deutliche<br />
Reduzierung der Bebauungsdichte und <strong>die</strong> Fortsetzung der vorhandenen ortsüblichen<br />
Siedlungsstruktur geplant. Im Zusammenhang mit den geplanten gestalterischen Festsetzungen und<br />
Pflanzbindungen wird durch den Bebauungsplan eine Neugestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
<strong>im</strong> Plangebiet vorbereitet, <strong>die</strong> dem Siedlungscharakter des OT Nassenheide entspricht.<br />
Die ortsbildprägenden Baumbestände <strong>im</strong> Plangebiet werden als zu erhalten festgesetzt. Insofern<br />
bereitet der vorliegende Bebauungsplan keinen erheblichen Eingriff in das Orts- und<br />
Landschaftsbild vor.<br />
V. / 3.3. Begründung der Übernahme oder Nichtübernahme der Festsetzungen zum Ausgleich<br />
des Eingriffes in Natur und Landschaft aus dem bisherigen Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan (VEP) in den hier vorliegenden Bebauungsplan<br />
V. / 3.3.1 Kompensationsmaßnahmen gemäß Planzeichnung VEP<br />
Festsetzungen des bisherigen VEP<br />
zum Ausgleich des Eingriffes in Natur<br />
und Landschaft<br />
(Bezeichnung gemäß Legende VEP)<br />
13.2.1 Anpflanzungen<br />
(Flächenumgrenzung)<br />
13.2.1 Bäume, Sträucher<br />
Bäume <strong>im</strong> Straßenraum: 65 Stck.<br />
Bäume auf Baugrundstücken: 6 Stck.<br />
Bäume auf Flächen zum Anpflanzen:4 Stck.<br />
Begleitgrün Sträucher: mehrere<br />
Kleinstflächen<br />
13.2.2 Erhaltungen (Bäume)<br />
In der nordöstlichen Ecke des Plangebietes<br />
(Bereich der Grünfläche) sind mehrere zu<br />
erhaltende Bäume dargestellt.<br />
13.3 Schutzgebiete<br />
(Umgrenzung einer Teilfläche <strong>im</strong> Nordosten<br />
des Plangebietes)<br />
Begründung der Übernahme oder Nichtübernahme der<br />
Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />
Festsetzung von Baumpflanzungen <strong>im</strong> öffentlichen Straßenraum<br />
und auf Baugrundstücken mit Bezug zum tatsächlichen Eingriff (sh.<br />
unter V.3.4)<br />
Der vorhandene Baumbestand wurde durch einen ÖbVI erfasst.<br />
Die bisher festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume wurden nicht<br />
an den festgesetzten Standorten gemäß VEP vorgefunden. Im<br />
vorliegenden Bebauungsplan wurde deshalb der tatsächlich<br />
vorhandene Großbaumbestand als zu erhalten festgesetzt.<br />
Ein festgesetztes Schutzgebiet nach dem Naturschutzrecht ist <strong>im</strong><br />
Plangebiet nicht vorhanden. Die betreffende Festsetzung des<br />
bisherigen VEP bezieht sich vermutlich auf einen geschützten<br />
Landschaftsbestandteil. Auf der betreffenden Fläche könnte sich<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des VEP ein Trockenrasenbiotop<br />
befunden haben, das in Folge der damals erfolgten Gehölzrodung<br />
hier als Sukzessionsstufe entstanden war. Zwischenzeitlich sind<br />
auf der betreffenden Fläche Kiefernsämlinge aufgewachsen, so<br />
dass sich hier heute dörfliche Ruderalflächen mit einigem Gehölzaufwuchs<br />
aus Espen, Birken und Kiefern befindet. Ein geschützter<br />
Landschaftsbestandteil ist hier nicht mehr vorhanden, sodass <strong>die</strong><br />
Darstellung entfällt.<br />
44
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
V. / 3.3.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß textlicher Festsetzung des VEP<br />
Festsetzungen des bisherigen VEP zum Ausgleich des Eingriffes<br />
in Natur und Landschaft<br />
45<br />
Begründung der<br />
Übernahme oder<br />
Nichtübernahme der<br />
Festsetzungen in den<br />
Bebauungsplan<br />
Das Niederschlagswasser ist<br />
gemäß Brandenburgischem<br />
Wasserrecht auf den<br />
Anfallsgrundstücken zu<br />
versickern. Einer gesonderten<br />
Festsetzung bedarf es hierzu<br />
nicht. Die <strong>im</strong> Plangebiet<br />
zulässige Versiegelung wird<br />
mit dem vorliegenden<br />
Bebauungsplan <strong>im</strong> Verhältnis<br />
zum bisher rechtskräftigen<br />
VEP auf weniger als <strong>die</strong><br />
Hälfte reduziert. Die nun<br />
festgesetzte GRZ 0,2 und <strong>die</strong><br />
10m breiten<br />
Straßenverkehrsflächen<br />
gewährleisten ausreichend<br />
große Flächenanteile, <strong>die</strong><br />
unversiegelt bleiben und auf<br />
denen <strong>die</strong><br />
Niederschlagsversickerung<br />
erfolgen kann.<br />
zur Festsetzung von<br />
Gehölzplanzungen (sh. unter<br />
V.3.4)
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
V. / 3.3.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Übersichtsplan (auf der Planurkunde des VEP)<br />
Gemäß bisherigem VEP waren für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes 2 Flächen<br />
nordwestlich des Plangebietes so<strong>wie</strong> <strong>die</strong> Bereiche der Straßen in der Umgebung des Plangebietes<br />
vorgesehen.<br />
46
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Folgende Maßnahmen wurden hier realisiert:<br />
an der Hohenbrucher Chaussee<br />
Ergänzung des vorhandenen<br />
Alleebaumbestandes<br />
47<br />
Nördliche Fläche (ca. 4.1ha)<br />
Anlage einer Benjes-Hecke, Extensiv<strong>wie</strong>se<br />
Nordwestliche Fläche (ca. 2,6ha)<br />
Aufforstung mit Kiefernwald auf ca. 1,2 ha<br />
(vermutlich Ausgleich nach dem Waldgesetz für<br />
<strong>die</strong> Beseitigung von Wald <strong>im</strong> Plangebiet)<br />
am Horstweg<br />
Ergänzung des Baumbestandes<br />
am Koppelweg<br />
keine Maßnahmen erkennbar
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Der Landkreis Oberhavel teilte <strong>im</strong> Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>die</strong><br />
Belange der unteren Naturschutzbehörde hierzu mit Schreiben vom 26.08.2009 <strong>wie</strong> folgt mit:<br />
„2.2.5 Zu realisierten Kompensationsmaßnahmen<br />
Der bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem VEP umgesetzten Extensivierung von Grünland zur<br />
Kompensation von geplanten Eingriffen wird aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht<br />
insofern zugest<strong>im</strong>mt, dass es sich hierbei um eine dauerhafte und rechtlich gesicherte<br />
Maßnahme handelt.<br />
Begründung:<br />
Sinn der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, Beeinträchtigungen auf den<br />
Naturhaushalt durch geeignete Maßnahmen dauerhaft auszugleichen. Maßnahmen zur<br />
Kompensation von Eingriffen können daher nur anerkannt werden, wenn sie dem<br />
Naturhaushalt langfristig zur Verfügung stehen.“<br />
V./ 3.4 Begründung der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen <strong>im</strong> vorliegenden<br />
Bebauungsplan<br />
Die <strong>im</strong> bisherigen VEP vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen <strong>die</strong>nten dem Ausgleich des<br />
Eingriffes in Natur und Landschaft gemäß den Festsetzungen des bisherigen VEP. Eine Zuordnung<br />
von Ausgleichsmaßnahmen zu konkreten Eingriffen war hier nicht erfolgt, da der VEP ursprünglich als<br />
Ganzes durch einen Vorhabenträger realisiert werden sollte. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
außerhalb des Plangebietes wurden teilweise bereits umgesetzt. Die bereits erfolgte Aufforstung einer<br />
ca. 1,2 ha großen Fläche <strong>die</strong>nte vermutlich als Ausgleich für <strong>die</strong> Beseitigung von Waldflächen <strong>im</strong><br />
Plangebiet. Es wird davon ausgegangen, dass <strong>die</strong> ca. 4,1 ha große Fläche, auf der Intensivgrünland<br />
zu Extensivgrünland umgewandelt wurde und <strong>die</strong> mit einer Bejneshecke eingefasst wurde, dem<br />
Ausgleich von Eingriffen durch Versiegelung <strong>im</strong> Plangebiet <strong>die</strong>nt. Gleiches gilt für <strong>die</strong> teilweise<br />
realisierten Straßenbaumpflanzungen außerhalb des Plangebietes.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan verringert den Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber dem<br />
bisherigen VEP wesentlich. (sh. hierzu auch unter V./3.1 und 3.2)<br />
Die für Bau- und Straßenverkehrsflächen in Anspruch zu nehmenden Grundstücksflächen verringern<br />
sich um 0,64 ha. Die zulässige Versiegelung wird um 2,11 ha geringer. Da <strong>die</strong> Anzahl der Wohnungen<br />
von bisher 209 auf nun ca. 75 verringert wird, wird auch der Stellplatzbedarf und der individuelle<br />
Kraftfahrzeugverkehr <strong>im</strong> Plangebiet wesentlich geringer. Hierdurch vermindern sich <strong>die</strong> Eingriffe in <strong>die</strong><br />
Schutzgüter Boden, Wasser, Orts- und Landschaftsbild so<strong>wie</strong> Flora und Fauna erheblich.<br />
Der ortsbildprägende Großbaumbestand am Horstweg und an der Hohenbrucher Chaussee wurde<br />
vermessen und wird <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. Da <strong>die</strong>ser<br />
Baumbestand auch Nistmöglichkeiten für geschützte Vogelarten bietet (sh. hierzu auch unter VI.)<br />
kommt der Erhalt <strong>die</strong>ses Baumbestandes neben den Schutzgütern Orts- und Landschaftsbild, Flora<br />
und Fauna auch dem Artenschutz zu Gute.<br />
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg untere Forstbehörde teilte mit Schreiben vom 01.0<strong>9.</strong>2009<br />
zum Entwurf des vorliegenden Bebauungsplanes mit:<br />
„der Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Alt Ruppin, hier vertreten durch <strong>die</strong><br />
Oberförsterei Neuendorf hat das o. g. Bauvorhaben geprüft. Das Plangebiet ist über<strong>wie</strong>gend<br />
mit ca. 10-15-jährigen Kiefern bestockt. Zwei Restwaldflächen (Kiefer, Birke) geringer Größe<br />
befinden sich <strong>im</strong> Norden an der Hohenbrucher Chaussee und <strong>im</strong> Süden am Horstweg. Diese<br />
sind zu erhalten (Festschreibung <strong>im</strong> Bebauungsplan ist erfolgt). Der Aufwuchs der 15-jährigen<br />
Kiefern stellt keinen Wald nach dem Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz zur Anwendung des § 2 des Waldgesetzes des Landes<br />
Brandenburg vom 18.05,2005, zuletzt geändert am 01.06.2006 dar. Der Baumbestand<br />
unterliegt der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen,<br />
<strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, bedarf der Genehmigung der unteren<br />
Naturschutzbehörde. Wir st<strong>im</strong>men dem Bebauungsplan zu.“<br />
Der verbleibende Eingriff in <strong>die</strong> Schutzgüter Boden, Wasser, Flora, Fauna, Orts- und Landschaftsbild,<br />
den der Bebauungsplan durch <strong>die</strong> geplante Versiegelung von Boden so<strong>wie</strong> durch <strong>die</strong><br />
Inanspruchnahme von Landschaftsraum vorbereitet, soll in adäquater Weise zum bisherigen VEP<br />
ausgeglichen werden.<br />
48
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Wegen der erheblichen Minderung des geplanten Eingriffes <strong>im</strong> Plangebiet soll der Ausgleich nun <strong>im</strong><br />
Wesentlichen jedoch <strong>im</strong> Plangebiet erfolgen. Insbesondere <strong>die</strong> Pflanzung von Bäumen <strong>im</strong> Plangebiet<br />
soll zur Entwicklung des ortsüblichen Siedlungscharakters so<strong>wie</strong> zur Verbesserung der<br />
landschaftlichen Einbindung beitragen. Neben der Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
<strong>die</strong>nt <strong>die</strong> Pflanzung von Bäumen <strong>im</strong> Plangebiet der Verbesserung der kleinkl<strong>im</strong>atischen Situation<br />
durch Verschattung und Minderung der Windgeschwindigkeit. Darüber hinaus entstehen so vielfältige<br />
Biotopstrukturen, <strong>die</strong> neben einer artenreichen Flora auch Lebensräume für <strong>die</strong> Flora, hier<br />
insbesondere auch Brut- und Ruhebereich für geschützte Vogelarten schaffen. (sh. auch unter VI.)<br />
Der bisherige VEP hatte <strong>im</strong> Plangebiet zur naturschutzfachlichen Kompensation das Anpflanzen von<br />
Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Da der bisherige VEP <strong>die</strong> bisher festgesetzten Pflanzbindungen<br />
den geplanten Eingriffen nicht zugeordnet hat, erfolgt <strong>die</strong> Zuordnung <strong>im</strong> vorliegenden Bebauungsplan.<br />
Hiernach erfolgt der Ausgleich von 50m² Versiegelung durch <strong>die</strong> Pflanzung von 1 Baum <strong>im</strong> Plangebiet.<br />
Die bereits erfolgt Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland mit Benjeshecke wäre<br />
hiernach <strong>im</strong> Verhältnis 1:3 zum Ausgleich von versiegelten Flächen anzurechnen.<br />
Der unter V./ 3.1 ermittelten Eingriff durch geplante Versiegelungen <strong>im</strong> Plangebiet soll gemäß<br />
Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes <strong>im</strong> Plangebiet <strong>wie</strong> folgt ausgeglichen werden:<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Straßenverkeh<br />
rsflächen<br />
zulässige<br />
Neuver-<br />
siegelung<br />
Anzahl der Bäume bei einem<br />
Baum je 50m²<br />
0,38 ha 50 Bäume innerhalb der<br />
geplanten<br />
Straßenverkehrsfläche zum<br />
Ausgleich von 0,25 ha<br />
versiegelter<br />
Straßenverkehrsfläche<br />
49<br />
verbleibende Versiegelung,<br />
<strong>die</strong> außerhalb des Plangebietes<br />
ausgeglichen wird<br />
0,38 ha-0,25 ha = 0,13 ha<br />
Baugebiet WA 1,53 ha 306 0<br />
gesamt 1,91 ha 356 Bäume<br />
<strong>im</strong> Plangebiet<br />
für 0,13 ha Versiegelung<br />
(Straßenverkehrsfläche) Ausgleich<br />
außerhalb des Plangebietes (sh.<br />
nachfolgend)<br />
Für <strong>die</strong> Eingriffe, <strong>die</strong> nicht <strong>im</strong> Plangebiet ausgeglichen werden, wird <strong>die</strong> bereits erfolgte Umwandlung<br />
von 4,1 ha Intensivgrünland in Extensivgrünland einschließlich Anlage einer Benjeshecke<br />
angerechnet.<br />
Ein Anteil von 0,<strong>36</strong> ha hiervon wird auf <strong>die</strong> Kompensation der Versiegelung von 0,13 ha<br />
Straßenverkehrsfläche angerechnet, der <strong>im</strong> Plangebiet nicht ausgeglichen werden kann (1:3).<br />
Die verbleibende ca. 3,74 ha große Extensivgrünland-Fläche <strong>die</strong>nt dem Ausgleich der<br />
Inanspruchnahme von 1,42 ha Landschaftsraum als geplante private Grünfläche Garten.<br />
Darüber hinaus soll hierdurch kompensiert werden, dass vorhandene Bäume auf <strong>die</strong> Anzahl der<br />
Bäume angerechnet werden, <strong>die</strong> zum Ausgleich von Versiegelungen auf Baugrundstücken zu<br />
pflanzen sind. Die aufgewachsenen Bäume <strong>im</strong> Plangebiet haben zwar oft noch geringe Größen, sie<br />
sind jedoch gut an <strong>die</strong> Standortbedingungen angepasst und haben deshalb gute<br />
Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Für <strong>die</strong> Neupflanzungen sollen standortgerechte Laubbäume autochthoner Arten verwendet<br />
werden. Bäume geringerer Größe haben auf den Baugrundstücken bessere Anwuchsaussichten als<br />
ältere größere Gehölze.<br />
<strong>Vorhandene</strong> erhaltene Bäume sollen auch dann angerechnet werden, wenn es sich hierbei nicht um<br />
Laubbäume handelt. Im Plangebiet sind vor allem Kiefernsämlinge aufgewachsen. Die Kiefer ist ein<br />
standortgerechter he<strong>im</strong>ischer Baum, der zudem (bei ausreichender Größe) Brutplätze für geschützte<br />
Vogelarten und Eichhörnchen bieten kann. (sh. auch unter VI.)<br />
Die Festsetzung der Pflanzqualität und der zu pflanzenden Arten, entsprechend dem bisherigen VEP,<br />
erfolgt <strong>im</strong> Bebauungsplan aus o. g. Gründen nicht. Die angestrebte Kompensationswirkung kann nicht<br />
nur durch <strong>die</strong> <strong>im</strong> VEP genannten Arten erreicht werden, sondern auch noch durch eine Vielzahl
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
weiterer Arten. Nachfolgend ist eine Empfehlungsliste für weitere Baumarten beigefügt, <strong>die</strong> ebenfalls<br />
verwendet werden können.<br />
Die <strong>im</strong> Straßenraum zu pflanzenden Bäume müssen <strong>die</strong> betreffenden Anforderungen an<br />
Straßenbäume erfüllen. Die Arten und Pflanzqualitäten werden hier <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Erschließungsplanung durch <strong>die</strong> Gemeinde festgelegt.<br />
Die geplanten Erschließungsstraßen haben eine Länge von insgesamt ca. 510 lfd.m. Bei einer<br />
einseitigen Bepflanzung mit Straßenbäumen und einem durchschnittlichen Abstand von ca. 10m<br />
können hier 50 Straßenbäume gepflanzt werden. Bei einer zweireihigen Bepflanzung ergibt sich ein<br />
Abstand von durchschnittlich 20m.<br />
Die Festsetzung der Baumpflanzungen zum Ausgleich des Eingriffes durch Versiegelung auf<br />
Baugrundstücken erfolgt mit direktem Bezug auf <strong>die</strong> bebaute Grundfläche auf dem jeweiligen<br />
Baugrundstück. So ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang des Ausgleiches mit dem Eingriff<br />
gesichert.<br />
Bei einer max<strong>im</strong>alen Versiegelung von GRZ 0,2+50% = GRZ 0,3 und Mindestgrundstücksgröße von<br />
600 m² ergibt sich eine bebaubare Grundfläche GR von 600 m² x 0,3 = 180 m². Bei einem Baum je<br />
angefangene 50m² GR wären dann 4 Bäume zu pflanzen.<br />
Bei 600 m² Grundstücksfläche und max<strong>im</strong>al 180 m² bebaubarer Fläche verbleiben 420 m² nicht<br />
bebaubarer Gartenfläche. Hinzu kommt ggf. noch ein Anteil Grünfläche Garten.<br />
Geht man davon aus, dass 1 Baum jeweils ca. 25m² Fläche in Anspruch n<strong>im</strong>mt, so wäre bei<br />
max<strong>im</strong>aler Ausnutzung der Grundstücke ein Anteil von 4 x 25 bzw. = ca. 100m² durch<br />
Baumpflanzungen in Anspruch genommen. Das wäre ca. ein Viertel der unbebaubaren Gartenfläche.<br />
Damit wäre der Freiraum für <strong>die</strong> individuelle Gartengestaltung teilweise eingeschränkt. Die zu<br />
pflanzenden Bäume selbst können jedoch als Bestandteil der Gartengestaltung betrachtet werden.<br />
Um den gestalterischen Spielraum nicht unangemessen einzuschränken, werden keine Baumarten<br />
vorgegeben.<br />
Gemäß §1 Satz 2 der Brandenburgischen Baumschutzverordnung unterliegen Bäume, <strong>die</strong> zum<br />
Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe nach dem Naturschutzrecht gepflanzt werden, unabhängig von<br />
Ihrer Art und Größe als geschützte Landschaftsbestandteile dem Schutz <strong>die</strong>ser Verordnung.<br />
Für <strong>die</strong> Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen auf Grund des vorliegenden Bebauungsplanes<br />
können z.B. folgende Arten verwendet werden, <strong>die</strong> standortgerecht sind und bereits seit längerer Zeit<br />
zur einhe<strong>im</strong>ischen Flora gehören und somit ihre Funktion als Bestandteil der einhe<strong>im</strong>ischen<br />
Ökosysteme erfüllen:<br />
Pflanzenliste Laubbäume für Straßen<br />
50<br />
Pflanzenliste Laubbäume für Baugrundstücke<br />
lateinische<br />
deutsche<br />
lateinische<br />
deutsche<br />
Bezeichnung<br />
Bezeichnung<br />
Bezeichnung<br />
Bezeichnung<br />
Acer campestre Feldahorn Acer campestre Feldahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn Crataegus laevigata Weißdorn<br />
Crataegus laevigata Weißdorn Crataegus monogyna Rotdorn<br />
Crataegus monogyna Rotdorn Malus baccata „Nigra“ Zierapfel<br />
Prunus avium „Plena“ Vogelkirsche (nichtfruchtend) Morus alba Maulbeerbaum<br />
Prunus cerasifera Blutpflaume Prunus cerasifera Nigra Blutpflaume<br />
Prunus padus „Tiefurth“ Schlanke Traubenkirsche Prunus padus Traubenkirsche<br />
Pyrus communis Birne Pyrus communis Birne<br />
Quercus robur Stieleiche Sorbus aucuparia Eberesche<br />
Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere<br />
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
VI. Potenzialanalyse und Verdachtsprüfung zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen<br />
Belange <strong>im</strong> B-Planverfahren nach §13a BauGB<br />
VI./1. Bearbeitungsumfang zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange <strong>im</strong><br />
Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB<br />
Das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West, TR 2 – Neuruppin RW 4 teilte mit<br />
Schreiben vom 24.04.2009 in anderem Zusammenhang zur Berücksichtigung des Artenschutzes in<br />
Planverfahren gemäß §13a BauGB mit:<br />
„Am 18.12. 2007 sind Änderungen zum Artenschutz nach dem BNatSchG in Kraft getreten<br />
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 63 vom 17.12.2007), <strong>die</strong> auch bei der Bauleitplanung<br />
zu berücksichtigen sind - hier insbesondere § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. Demnach gelten<br />
<strong>die</strong> Zugriffsverbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG für nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />
zulässige Vorhaben <strong>im</strong> Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG für europäische Vogelarten und<br />
Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
Alle anderen besonders und streng geschützten Arten sind <strong>im</strong> Rahmen der Eingriffsregelung nach<br />
§1a BauGB auf der Planungsebene zu behandeln.<br />
Aufgrund der Regelungen des § 13a Abs. 2 Nr.4 BauGB, wonach für Vorhaben nach § 13a Abs. 1<br />
Nr. 1 BauGB Eingriffe i.S. des § 1a Abs. 3 Satz 5 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt<br />
oder zulässig zu betrachten sind, entfällt <strong>die</strong> Eingriffsregelung und somit auch <strong>die</strong> Behandlung der<br />
auschließlich national geschützten Arten <strong>im</strong> konkreten Verfahren. Das betrifft ...(u.a. folgende...)<br />
Arten: Eichhörnchen, Igel, Maulwurf, Blindschleiche, Ringelnatter, Hornisse.“<br />
Die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange <strong>im</strong> vorliegenden Bebauungsplanverfahren<br />
erfolgt unter Beachtung der <strong>die</strong>sbezüglichen Hinweise aus der Arbeitshilfe Artenschutz und<br />
Bebauungsplanung, erstellt <strong>im</strong> Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des<br />
Landes Brandenburg - Referat 23 - von Rechtsanwalt Dr. Eckart Scharmer und Rechtsanwalt Dr.<br />
Matthias Blessing, Stand: 13.01.2009<br />
Auszug aus:<br />
Arbeitshilfe Artenschutz und Bebauungsplanung, erstellt <strong>im</strong> Auftrag des Ministeriums für<br />
Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg - Referat 23 - von Rechtsanwalt<br />
Dr. Eckart Scharmer und Rechtsanwalt Dr. Matthias Blessing, Stand: 13.01.2009<br />
„6. Umweltprüfung und Umweltbericht: Sonderfall der Bebauungspläne der<br />
Innenentwicklung <strong>im</strong> Sinne des § 13a BauGB<br />
Einen Sonderfall stellt das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
gemäß § 13a BauGB dar. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind Umweltprüfung und<br />
Umweltbericht entbehrlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).<br />
Zudem ist bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 Quadratmeter <strong>die</strong> Prüfung der zu<br />
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft insoweit entbehrlich, als ein Eingriff auf Grund der<br />
Aufstellung<br />
des Bebauungsplans als erfolgt oder zulässig anzusehen ist. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 79<br />
.....Für <strong>die</strong> Gemeinde stellt sich <strong>die</strong> Frage, <strong>wie</strong> bei Bebauungsplänen mit weniger als 20.000<br />
Quadratmeter Grundfläche artenschutzrechtliche Informationen erlangt und <strong>im</strong> Bebauungsplan<br />
behandelt werden können.<br />
Denn bei Bebauungsplänen mit einer Grundfläche bis zu 20.000 Quadratmetern besteht weder <strong>die</strong><br />
Pflicht zur Umweltprüfung, zum Umweltbericht, noch zur Prüfung der zu erwartenden Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft.<br />
Verfügt <strong>die</strong> Gemeinde bereits über Kenntnisse, <strong>die</strong> für einen Verstoß gegen § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG sprechen, muss sie <strong>die</strong> artenschutzrechtlichen Anforderungen in einer isolierten<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung anstellen und kann in der Begründung des Bebauungsplans einen<br />
besonderen Teil „Artenschutzrechtliche Anforderungen“ aufnehmen, in dem <strong>die</strong> Ermittlung,<br />
Bewertung und ggf. <strong>die</strong> Festsetzung von Maßnahmen dargestellt werden.<br />
Verfügt <strong>die</strong> Gemeinde nach eigener artenschutzrechtlicher Untersuchung und<br />
Verdachtsprüfung nicht über Kenntnisse oder Anhaltspunkte, dass bei Verwirklichung der<br />
Bebauungsplanung ein Verstoß gegen ein Verbot nach § 42 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte, ist<br />
<strong>die</strong> Gemeinde weder bauplanungsrechtlich noch artenschutzrechtlich verpflichte, weitere<br />
Ermittlungen anzustellen.<br />
79 Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, Rn. 715.“<br />
51
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Es ist zu gewährleisten, dass der Bebauungsplan vollziehbar sein wird, ohne einen Verstoß gegen<br />
§ 42 Abs. 1 BNatSchG zu verursachen.<br />
Auszug aus:<br />
Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel<br />
2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686)<br />
42 Vorschriften für besonders geschützte und best<strong>im</strong>mte andere Tier- und Pflanzenarten<br />
(1) Es ist verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />
beschädigen oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong> Störung der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
3 .Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4 .wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />
Hierbei ist zu beachten, dass der Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten gemäß §34 BbgNatSchG<br />
bereits gesetzlich geregelt ist. Diese Regelungen gelten auch bei Umsetzung des Bebauungsplanes<br />
und bedürfen deshalb keiner nochmaligen rechtlichen Sicherung auf der Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung.<br />
Auszug aus:<br />
Gesetz über den Naturschutz und <strong>die</strong> Landschaftspflege <strong>im</strong> Land Brandenburg<br />
(Brandenburgisches Naturschutzgesetz- BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 26. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16], S.350), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni<br />
2006 (GVBl.I/06, [Nr. 07] , S.74, 79)<br />
§ 34 Nist-, Brut- und Lebensstätten<br />
Es ist unzulässig,<br />
1. Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes in der Zeit vom 15. März bis 15.<br />
September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen; <strong>die</strong>s gilt nicht<br />
für Formschnitte an Bäumen und Gebüschen,<br />
2. <strong>die</strong> Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegrändern<br />
abzubrennen oder mit chemischen Mitteln zu vernichten,<br />
3. Bäume oder Felsen mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen oder Bäume mit Horsten zu fällen,<br />
4. Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räumlichkeiten, <strong>die</strong> als Winterquartier von Fledermäusen<br />
<strong>die</strong>nen, in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März unbefugt aufzusuchen,<br />
5. Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft, soweit sie sich in dem gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3<br />
<strong>im</strong> Landschaftsprogramm darzustellenden Biotopverbund befinden, abzuschneiden, zu fällen, zu<br />
roden oder auf sonstige Weise zu beseitigen; erlaubt ist in der Zeit vom 16. September bis zum 14.<br />
März <strong>die</strong> ordnungsgemäße Nutzung, <strong>die</strong> den Bestand erhält und das Zurückschneiden oder auf<br />
den Stock setzen.<br />
52
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
VI./2. Verdachtsprüfung und Potenzialanalyse<br />
VI./2.1 Aufgabenstellung<br />
Durch eine Potenzialanalyse und Verdachtsprüfung (Begehungen) <strong>im</strong> Plangebiet ist festzustellen, ob<br />
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei Verwirklichung der Bebauungsplanung ein Verstoß gegen ein<br />
Verbot nach § 42 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte.<br />
Hierfür ist zu prüfen, ob <strong>die</strong> durch den Bebauungsplan neu zu erwartenden anlage- und betriebsbedingten<br />
Auswirkungen dazu führen können, dass wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der<br />
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und<br />
Wanderungszeiten erheblich gestört werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong><br />
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.<br />
Weiterhin ist zu prüfen, ob für <strong>die</strong> Umsetzung des Bebauungsplanes Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der<br />
wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur entnommen, beschädigen oder zerstört<br />
werden müssen.<br />
VI./ 2.2 Umfang, Zeitraum und Methodik<br />
VI./ 2.2.1 Fledermäuse<br />
Zur Verdachtsprüfung auf <strong>im</strong> Plangebiet jagender Fledermäuse wurden am 27.04.2009 und 31.05.2009<br />
zwei Begehungen in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Die Begehungen begannen kurz vor<br />
Sonnenuntergang, um auch früh fliegende Arten zu erfassen, und fanden ausschließlich bei warmer und<br />
möglichst windstiller Witterung statt.<br />
Die Artbest<strong>im</strong>mung jagender Fledermäuse erfolgte durch Sichtbeobachtung des charakteristischen<br />
Flugverhaltens und der Silhouetten.<br />
Zusätzlich zur Beobachtung jagender Fledermäuse wurde der Baumbestand des Plangebietes 27.04.2009,<br />
17.05.2009 und 31.05.2009 nach (potenziellen) Fledermausquartieren abgesucht. Teils unter Verwendung<br />
eines Fernglases wurden geeignete Bäume vom Boden aus nach Specht- und Fäulnishöhlen,<br />
Baumspalten, Astlöchern, abstehenden Rindenteilen und ähnlichen, für Fledermäuse geeigneten<br />
Quartierstrukturen abgesucht.<br />
Hierbei erfolgte <strong>die</strong> Kontrolle der potenziellen Quartiere hinsichtlich einer aktuellen Nutzung durch<br />
Fledermäuse beziehungsweise auf Hinweise für eine frühere Nutzung.<br />
VI./ 2.2.2 Vögel<br />
Zur Verdachtsprüfung bezüglich des Vogelbestandes des Plangebietes wurden zwei Begehungen am<br />
27.04.2009 und 31.05.2009 in den Nachmittags- und Abendstunden so<strong>wie</strong> eine Begehungen ab 4.30 Uhr<br />
am 17.05.2009 durchgeführt.<br />
Dabei wurden neben den Reviergesängen der vorhandenen Arten auch Sichtbeobachtungen festgehalten<br />
und in mitgeführte Kartengrundlagen eingetragen.<br />
Als Nachweis eines Brutrevieres wurde <strong>die</strong> mindestens zweifache Feststellung revieranzeigenden<br />
Verhaltens gewertet. Als direkte Brutnachweise wurde <strong>die</strong> Beobachtung besetzter Nester, fütternder<br />
Altvögel oder frisch ausgeflogener Jungvögel gewertet.<br />
Alle übrigen Vogelnachweise innerhalb des betrachteten Gebietes können der Kategorie Nahrungsgast<br />
zugeordnet werden.<br />
VI./ 2.2.3 Amphibien, Reptilien<br />
Zur Verdachtsprüfung bezüglich der Reptilienfauna des Plangebietes wurden am 27.04.2009 und<br />
31.05.2009 zwei Begehungen <strong>im</strong> Plangebiet während der späten Nachmittagsstunden und frühen<br />
Abendstunden durchgeführt. Hierbei wurden der Bereich des Grabens an der westlichen Grenze des<br />
Plangebietes nach Amphibien bzw. Reptilien abgesucht.<br />
Im Zusammenhang mit der Beobachtung von Vögeln und Fledermäusen auf den Offenlandflächen so<strong>wie</strong> in<br />
den baumbestandenen Bereichen wurden <strong>die</strong>se auch nach Amphibien und Reptilien abgesucht.<br />
VI./ 2.2.4 Witterungsbedingungen der Erfassung<br />
Zu den Begehungen waren <strong>die</strong> Witterungsverhältnisse <strong>wie</strong> folgt:<br />
Datum Uhrzeit Temperatur Bewölkung / Niederschlag<br />
27.04.2009 ab 16.30 Uhr 23°C heiter, leicht bewölkt /trocken<br />
17.05.2009 ab 4.30 Uhr 10°C <strong>die</strong>sig, später aufklarend /trocken<br />
31.05.2009 ab 17.00 Uhr 20°C heiter, leicht bewölkt /trocken<br />
53
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
VI./ 2.3 Tabellarische Übersicht der beobachteten Arten mit Angabe des Schutzstatus<br />
Die Angaben zu den Brandenburger Roten Listen (RL) bedeuten:<br />
(1) Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht)<br />
(2) Kategorie 2 (Stark gefährdet)<br />
(3) Kategorie 3 (Gefährdet)<br />
(R) Kategorie R (Extrem selten bzw. selten)<br />
(V) Kategorie V (Zurückgehend, Vorwarnung)<br />
(*) Kategorie* ungefährdet<br />
Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />
Rote Liste<br />
Bbg<br />
WA<br />
WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />
men<br />
COP13,<br />
Anhang:<br />
EG<br />
EG<br />
Verordn<br />
ung<br />
1332/05,<br />
Anhang:<br />
FFH<br />
FFH<br />
Richtlinie<br />
EG<br />
2006/105<br />
Anhang:<br />
54<br />
VSR<br />
Vogelschut<br />
z-richtlinie,<br />
Anhang:<br />
BV BG<br />
BArtSchV streng bzw.<br />
Novellierun besonders<br />
g Anhang: geschützt nach<br />
BNatSchG,<br />
Anhang:<br />
(b- besonders<br />
geschützt)<br />
s- streng<br />
geschützt)<br />
Angaben zu<br />
Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten, Vorkommen<br />
in Brandenburg<br />
Vögel Turdus merula Amsel Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,<br />
M02-E08, jährlich neuer<br />
Niststandort, Vorkommen<br />
Motacilla alba Bachstelze Art. 1 b Nischen-, Höhlen- und<br />
Bodenbrüter, A04-M08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen sehr<br />
Parus caeruleus Blaumeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen sehr<br />
Saxicola rubetra Braunkehlchen (3) Art. 1 b Bodenbrüter, A04-M08,<br />
jährlich neuer Niststandort,<br />
Vorkommen häufig, starker<br />
Buteo buteo Bussard<br />
(Mäusebussard)<br />
häufig<br />
häufig<br />
häufig<br />
Rückgang<br />
II B Art. 1 b Freibrüter, E02-M08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, mäßig häufig<br />
Garrulus glandarius Eichelhäher Art. 1 b Freibrüter, E02-A09, jährlich<br />
neuer Niststandort,<br />
Vorkommen häufig<br />
Pica pica Elster Art. 1 b Freibrüter, A01-M09,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen häufig<br />
Phasianus colchicus Fasan Art. 1 b Bodenbrüter, Nestflüchter, 1 F<br />
Beobachtete Individuen<br />
B- Brutplatz<br />
R - Rückzugsplatz<br />
F- Futtergast<br />
(Standorte)<br />
5 F<br />
1xB<br />
(<strong>im</strong> Waldstück <strong>im</strong> NO des<br />
Plangebietes)<br />
2<br />
F<br />
(auf mittlerem veget.freiem<br />
Weg)<br />
2<br />
F<br />
(<strong>im</strong> Waldstück <strong>im</strong> NO des<br />
Plangebietes<br />
1<br />
F<br />
auf Ruderalfläche <strong>im</strong> NW des<br />
Plangebietes<br />
1<br />
F<br />
kreisend über dem westl.Teil<br />
des Plangebietes<br />
2<br />
F<br />
<strong>im</strong> südl. Waldstück am<br />
Horstweg<br />
4<br />
F<br />
an der Hohenbrucher Ch.
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />
Rote Liste<br />
Bbg<br />
WA<br />
WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />
men<br />
COP13,<br />
Anhang:<br />
EG<br />
EG<br />
Verordn<br />
ung<br />
1332/05,<br />
Anhang:<br />
FFH<br />
FFH<br />
Richtlinie<br />
EG<br />
2006/105<br />
Anhang:<br />
55<br />
VSR<br />
Vogelschut<br />
z-richtlinie,<br />
Anhang:<br />
BV BG<br />
BArtSchV streng bzw.<br />
Novellierun besonders<br />
g Anhang: geschützt nach<br />
BNatSchG,<br />
Anhang:<br />
(b- besonders<br />
geschützt)<br />
s- streng<br />
geschützt)<br />
Angaben zu<br />
Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten, Vorkommen<br />
in Brandenburg<br />
E03-A08, jährlich neuer<br />
Niststandort, Vorkommen<br />
sehr häufig<br />
Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer Art. 1 b Nischenbrüter, E03-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen häufig<br />
Emberiza citrinella Goldammer Art. 1 b Boden- und Freibrüter, E03-<br />
E08, jährlich neuer<br />
Niststandort, Vorkommen<br />
sehr häufig<br />
Carduelis chloris Grünfink Art. 1 b Freibrüter, A04-M09, jährlich<br />
neuer Niststandort,<br />
Vorkommen sehr häufig<br />
Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Art. 1 b Nischenbrüter, M03-A09,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen häufig<br />
Passer domesticus Haussperling<br />
Art. 1 b Höhlen- und Freibrüter, E03-<br />
A09, mehrere wechselnd<br />
genutzte Nester,<br />
Vorkommen sehr häufig<br />
Sitta europaea Kleiber Art. 1 b Höhlenbrüter, A03-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen häufig<br />
Parus major Kohlmeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen sehr<br />
Corvus corone Nebelkrähen Art. 1 b Freibrüter, A03-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen sehr<br />
Columba palumbus Ringeltaube Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,<br />
E02-E11, jährlich neuer<br />
Niststandort, Vorkommen<br />
Sturnus vulgaris Star Art. 1 b Höhlenbrüter, E02-A08,<br />
mehrere wechselnd genutzte<br />
Nester, Vorkommen sehr<br />
häufig<br />
häufig<br />
häufig<br />
Beobachtete Individuen<br />
B- Brutplatz<br />
R - Rückzugsplatz<br />
F- Futtergast<br />
(Standorte)<br />
<strong>im</strong> Grabenbereich<br />
amHorstweg (<strong>im</strong> Südwestteil<br />
des Plangebietes)<br />
1<br />
F<br />
<strong>im</strong> südl. Waldstück am<br />
Horstweg an alter Kiefer<br />
1<br />
F<br />
an Hohenbr.Ch. Westteil<br />
1<br />
F<br />
an Hohenbr.Ch. Ostteil<br />
1<br />
F<br />
Offenland nahe südl.<br />
Waldstück „Am Dorfe“<br />
2<br />
F<br />
an Hohenbr.Chaussee<br />
1<br />
F<br />
<strong>im</strong> nördl. Waldstück<br />
2<br />
F<br />
<strong>im</strong> südl. Waldstück nahe<br />
benachb. Grundstück<br />
2<br />
F<br />
Bussard angreifend<br />
2<br />
F<br />
<strong>im</strong> nördl. Waldstück<br />
4<br />
F<br />
Offenland in der Mitte
Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />
Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />
Rote Liste<br />
Bbg<br />
Säugetiere<br />
WA<br />
WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />
men<br />
COP13,<br />
Anhang:<br />
EG<br />
EG<br />
Verordn<br />
ung<br />
1332/05,<br />
Anhang:<br />
FFH<br />
FFH<br />
Richtlinie<br />
EG<br />
2006/105<br />
Anhang:<br />
56<br />
VSR<br />
Vogelschut<br />
z-richtlinie,<br />
Anhang:<br />
BV<br />
BArtSchV<br />
Novellierun<br />
g Anhang:<br />
BG<br />
streng bzw.<br />
besonders<br />
geschützt nach<br />
BNatSchG,<br />
Anhang:<br />
(b- besonders<br />
geschützt)<br />
s- streng<br />
geschützt)<br />
Angaben zu<br />
Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten, Vorkommen<br />
in Brandenburg<br />
häufig<br />
Carduelis carduelis Stieglitz Art. 1 b Freibrüter, A04-A09, jährlich<br />
neuer Niststandort,<br />
Vorkommen sehr häufig<br />
Myotis myotis großes Mausohr IV II s in offenem Gelände<br />
(Wiesen, Felder,<br />
Waldlichtungen), auch in<br />
Siedlungen, Schlafplätze <strong>im</strong><br />
Sommer in Dachstühlen und<br />
Kirchtürmen und in<br />
Baumhöhlen und Nistkästen<br />
in waldartigen Bereichen;<br />
Überwinterung in Kellern und<br />
Höhlen.<br />
Beobachtete Individuen<br />
B- Brutplatz<br />
R - Rückzugsplatz<br />
F- Futtergast<br />
(Standorte)<br />
4<br />
F<br />
am westl. Graben<br />
2<br />
F<br />
über Offenland <strong>im</strong> Ostteil<br />
des Plangebietes
Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
VI./ 2.4 Beobachtungsergebnisse<br />
VI./ 2.4.1 Fledermäuse<br />
VI./ 2.4.1.1 Jagdflugbeobachtungen und Kontrolle möglicher Sommer- und Winterquartiere<br />
des Plangebietes bezüglich des Vorkommens ganzjährig geschützter Lebensstätten<br />
Im Plangebiet wurden jagende Exemplare des Großen Mausohres beobachtet. Hierbei handelte es sich<br />
um 2 Einzeltiere.<br />
Über der Offenlandfläche konnten mehrfach mehrere Exemplare gleichzeitig (max<strong>im</strong>al 2 Tiere)<br />
beobachtet werden.<br />
Das große Mausohr bezieht vor<strong>wie</strong>gend Sommerquartiere in Dachstühlen und Kirchendächern.<br />
Gelegentlich werden auch Baumhöhlen oder Nistkästen in waldartigen Baumbeständen als Quartiere<br />
angenommen.<br />
Die Winterquartiere der Art können sich in frostsicheren Hohlräumen in Gebäuden befinden.<br />
Im Plangebiet selbst sind keine Gebäude vorhanden, <strong>die</strong> als Fledermausquartier <strong>die</strong>nen können.<br />
Der Baumbestand <strong>im</strong> Plangebiet könnte als Sommerquartier in Betracht kommen. Bei der Kontrolle<br />
er<strong>wie</strong>sen sich <strong>die</strong> potenziellen Baumquartiere jedoch als ungeeignet, da <strong>die</strong> Baumgruppen zu inselartig<br />
waren und ein schützender waldartiger Charakter und geeignete Nisthöhlen fehlten. Es wurden keine<br />
potenziellen Baumquartiere oder Hinweise auf eine aktuelle oder frühere Nutzung durch Fledermäuse<br />
gefunden.<br />
VI./ 2.4.1.2 Bedeutung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet ist Teil des Nahrungsraumes für das große Mausohr. Jedoch werden <strong>die</strong> struktur- und<br />
artenreicheren Gärten in der Umgebung des Plangebietes insektenreicher sein und daher eine größere<br />
Bedeutung als Nahrungsraum besitzen.<br />
Auf Grund der Größe des Plangebietes und der festgestellten Individuenzahlen kann davon<br />
ausgegangen werden, dass es sich nicht um das alleinige Jagdgebiet der beobachteten Tiere handelt.<br />
Innerhalb des Plangebietes ist bisher kein Fledermausquartier festgestellt worden. Die <strong>im</strong> Gebiet<br />
vorhandenen Bäume bieten keine geeigneten potenziellen Baumquartiere. Hinweise auf eine frühere<br />
Nutzung wurden nicht gefunden.<br />
VI./ 2. 4.2 Vögel<br />
VI./ 2. 4.2.1 Artenbestand, ganzjährig geschützte Lebensstätten<br />
Im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung wurden 19 Vogelarten festgestellt (Tabelle 2.3.1).<br />
Eine Art zählt zum Brutvogelbestand des Gebietes. Die übrigen Arten sind als Nahrungsgäste<br />
einzustufen. Alle einhe<strong>im</strong>ischen Vogelarten sind gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz als europäische<br />
Vogelarten besonders geschützt.<br />
Das festgestellte Brutvogelartenspektrum umfasst Freibrüter, Bodenbrüter, daneben auch Höhlen- und<br />
Nischenbrüter (Tabelle 2.3.1). Damit spiegelt das Artenspektrum sehr gut das vorhandene Angebot an<br />
Bruthabitaten <strong>wie</strong>der. Geeignete Brutplätze befinden sich vor allem <strong>im</strong> Gehölzbestand an der<br />
Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg. Hier wurde 1 Brutplatz von Amseln beobachtet.<br />
Die Offenlandfllächen mit teilweisem Aufwuchs von Kiefernsämlingen weisen hingegen kaum<br />
Möglichkeiten für eine Nutzung als Brutstätte auf, hier wurden auch keine Nistplätze festgestellt.<br />
Bodenbrütende Arten sind <strong>im</strong> Plangebiet sicher nur Nahrungsgäste. Vermutlich sind <strong>die</strong> Freiflächen des<br />
Plangebietes als Brutreviere ohne Bedeutung, da sie wegen der Katzen und Hunde aus dem<br />
Siedlungsgebiet für Bodenbrüter nicht geeignet sind. Im weiteren Umland gibt es darüber hinaus<br />
ausreichend geschützte und wenig gestörte Standorte für Bodenbrüter.<br />
Der große Anteil an Höhlen- und Nischenbrütern <strong>im</strong> Plangebiet und das Fehlen geeigneter Nisthöhlen in<br />
den Bäumen legt den Schluss nahe, dass <strong>die</strong> betreffenden Arten über<strong>wie</strong>gend das reichliche Angebot<br />
an Nistkästen und Nisthöhlen in den umliegenden Gärten nutzen. So wurden Höhlenbrüter <strong>wie</strong><br />
Blaumeise (Parus caerulaeus) und Gebäudebrüter <strong>wie</strong> der Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)<br />
und Haussperling (Passer domesticus) <strong>im</strong> Plangebiet vorrangig als Futtergast beobachtet.<br />
Das Artenspektrum nachge<strong>wie</strong>sener Nahrungsgäste belegt, dass <strong>die</strong> Struktur- und Habitatvielfalt in der<br />
Umgebung des Plangebietes hoch ist und daher unterschiedliche Lebensraumansprüche erfüllt werden.<br />
Planungsbüro Ludewig 57
Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
VI./ 2.4.2.2 Bedeutung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet weist einen mäßigen Brutvogelbestand auf. Die Gehölzstrukturen an der Hohenbrucher<br />
Chaussee und am Horstweg bieten Freibrütern geeignete Nistplätze. Nistplätze von bodenbrütenden<br />
Arten sind <strong>im</strong> Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Das Spektrum an Nahrungsgästen zeigt, dass in der Umgebung des Plangebietes eine vielfältige<br />
Habitatstruktur vorhanden ist. Nicht nur enger an Siedlungsgebiete gebundene Arten sondern auch<br />
Bewohner strukturreicher Halboffenlandschaft sind unter den Nahrungsgästen zu finden.<br />
VI./ 2.4.3 Amphibien, Reptilien<br />
VI./ 2.4.3.1 Artenbestand, ganzjährig geschützte Lebensstätten<br />
Der Bereich des Grabens könnte Erdkröten einen geeigneten Lebensraum bieten. Bei der Begehung<br />
am 27.04.2009 war <strong>im</strong> südlichen Bereich des Grabens (am Horstweg) noch ein geringer Wasserstand<br />
erkennbar. am 31.05.2009 war der Graben vollständig trocken gefallen.<br />
Bei den Begehungen wurde der Graben so<strong>wie</strong> der angenzende Bereich abgesucht, es konnte jedoch<br />
keine Bestand an Erdkröten festgestellt werden. Auch andere Reptilien oder Amphibien wurden <strong>im</strong><br />
Plangebiet nicht festgestellt.<br />
VI./ 2.4.3.2 Bedeutung des Plangebietes<br />
In Bezug auf Lebensstätten von Amphibien ist das Untersuchungsgebiet nur von geringer Bedeutung.<br />
Zwar sind <strong>im</strong> Bereich des Grabens mäßig geeignete Lebensräume vorhanden, wegen der jahreszeitlich<br />
schwankenden Wasserführung des Grabens konnten sich hier bisher jedoch kein dauerhafter<br />
Amphibienbestand entwickeln. Für Reptilien scheint das Plangebiet keine erhebliche Bedeutung zu<br />
haben.<br />
VI./ 3. Ergebnis der Prüfung des Verdachtes auf Verstoß gegen §42 (1) BNatSchG, Ableitung<br />
der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung<br />
Gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />
beschädigen oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong> Störung der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
3 .Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4 .wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus<br />
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören<br />
(Zugriffsverbote).<br />
Das rund 7,04 ha große Untersuchungsgebiet weist hinsichtlich der Vogelarten einen für<br />
Siedlungsrandbereiche mittleren Arten- und Individuenbestand auf. Hierbei handelt es sich um<br />
über<strong>wie</strong>gend weit verbreitete, derzeit nicht bestandsgefährdete Arten.<br />
Die Gehölzbestände an der Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg sind als Brutplatz für<br />
Freibrüter möglicherweise von Bedeutung.<br />
Maßnahme: Die Großbaumbestände an der Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg werden<br />
als zu erhalten <strong>im</strong> Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Als Nahrungshabitat wird das Untersuchungsgebiet durch weitere Vogelarten genutzt, <strong>die</strong> <strong>im</strong><br />
umgebenden Siedlungsgebiet ihre Brut- und Ruheplätze haben.<br />
Planungsbüro Ludewig 58
Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
Gleichzeitig ist das Untersuchungsgebiet Bestandteil der Jagdgebiete des großen Mausohrs. Es wurden<br />
jedoch keine Schlaf- oder Überwinterungsplätze von Fledermäusen <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet<br />
festgestellt.<br />
Da <strong>die</strong> Umgebung des Plangebietes jedoch reicher strukturiert und weniger gestört ist als das<br />
Untersuchungsgebiet, ist es als Nahrungshabitat nur von untergeordneter Bedeutung.<br />
Das mehrmalige Absuchen des Plangebietes hat keine Hinweise auf das Vorhandensein der<br />
Zauneidechse oder anderer Reptilien geliefert.<br />
Maßnahme: Es wird festgesetzt, dass Mauern und andere dichte Einfriedungen unzulässig sind.<br />
Grundstückseinfriedungen sind nur ohne Sockel mit einem Öffnungsanteil von mindestens 30%<br />
zulässig. Die Hinterpflanzung durch Hecken ist zulässig. Hierdurch wird ein Durchschlupf für Amphibien<br />
ermöglicht.<br />
Planverfasser: Städtebaulicher Teil Landschaftsplanerischer Teil<br />
Anke Ludewig Ralf Ludewig<br />
Oktober 2009 Oktober 2009<br />
Planungsbüro Ludewig 59
Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Rechtliche Grundlagen des Bebauungsplanes<br />
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.<br />
132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom<br />
22.04.1993 (BGBl. I, S. 466)<br />
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September<br />
2008 (GVBl.I/08, [Nr. 14], S.226), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Mai 2009<br />
(GVBl.I/09, [Nr. 08] , S.166, 174)<br />
Verordnung über <strong>die</strong> Ausarbeitung der Bauleitpläne und <strong>die</strong> Darstellung des Planinhalts<br />
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />
Weiterführende rechtliche Grundlagen<br />
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 25.<br />
März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. April 2008 (BGBl. I<br />
S. 686)<br />
- Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Brandenburgisches<br />
Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) vom 26.05.2004 (GVBl. I, S.350)<br />
- Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr.9<br />
vom 24. 05. 2004, S. 215)<br />
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. d. B. v. 26. September 2002 (BGBl. S. 3830),<br />
zuletzt geändert am 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)<br />
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember<br />
2004 (GVBl.I/05 S.50)<br />
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – WHG – in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 1<strong>9.</strong> August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />
Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666)<br />
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20.04.2004 (GVBl. I Nr.6 vom 21.04.2004, S.<br />
137) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 09] , S.106, 108)<br />
- Verordnung über <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Pflege und den Schutz von Bäumen <strong>im</strong> Land Brandenburg<br />
(Brandenburgische Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV) vom 2<strong>9.</strong> Juni 2004 (GVBl. II, S.553)<br />
- Satzung der Gemeinde Löwenberger Land über <strong>die</strong> Herstellung notwendiger Stellplätze<br />
(Stellplatzsatzung)<br />
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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
Bebauungsplan “Hohenbrucher Chaussee Süd”<br />
Textliche Festsetzungen gem. §9 BauGB i.V.m. BauNVO und §81 BbgBO<br />
I. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
1. Art der baulichen Nutzung (9(1)1. BauGB, BauNVO)<br />
Allgemeine Wohngebiet - WA - gem. §4 BauNVO<br />
Für <strong>die</strong> gemäß Planzeichnung als Allgemeines Wohngebiet - WA - festgesetzten Flächen wird<br />
festgesetzt:<br />
(1) Allgemein zulässig sind <strong>Nutzungen</strong> nach §4(2) BauNVO. Das sind:<br />
1. Wohngebäude,<br />
2. <strong>die</strong> der Versorgung des Gebietes <strong>die</strong>nenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
so<strong>wie</strong> nicht störende Handwerksbetriebe,<br />
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
(2) Gem. §1(6) BauNVO wird best<strong>im</strong>mt, dass <strong>die</strong> Ausnahmen nach §4(3)5. BauNVO (Tankstellen) nicht<br />
Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />
(3) <strong>Nutzungen</strong> nach §4(3) Nr. 1 bis 3 sind ausnahmsweise zulässig. Das sind:<br />
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />
3. Anlagen für Verwaltung,<br />
4. Gartenbaubetriebe.<br />
2 Maß der baulichen Nutzung (§9(1)1. BauGB)<br />
2.1 Grundflächenzahl (§9(1)1. BauGB, §16(2)1. BauNVO)<br />
Grundflächenzahl GRZ 0,2<br />
2.2 Zahl der Vollgeschosse (§9(1)1. BauGB, §16(2)3. BauNVO)<br />
max<strong>im</strong>al zwei Vollgeschosse<br />
3. Bauweise (§9(1)2. BauGB)<br />
Für alle Baugrundstücke <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine offene Bauweise gemäß<br />
§22(2) BauNVO festgesetzt.<br />
4. Mindestgrundstücksgröße (§9(1)3. BauGB)<br />
Als Mindestgröße der Baugrundstücke werden 600 m² festgesetzt.<br />
5. Maßnahmen zum Ausgleich <strong>im</strong> Sinne des §1a(3) BauGB (§9(1)20. und 25.a) und b)BauGB)<br />
(1) Innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sind 50 standortgerechte Laubbäume<br />
autochthoner Arten zu pflanzen.<br />
Die Pflanzungen haben spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der übrigen Erschließungsanlagen<br />
innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu erfolgen.<br />
(2) Auf den Baugrundstücken <strong>im</strong> allgemeinen Wohngebiet ist spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der<br />
ersten baulichen Anlage auf dem betreffenden Grundstück je angefangener 50 m² versiegelter Fläche<br />
ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />
Ersatzweise ist auch <strong>die</strong> Pflanzung auf einer Grünfläche Garten außerhalb von Flächen mit Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht zulässig, <strong>die</strong> mit dem Baugrundstück eine Nutzungseinheit bildet. <strong>Vorhandene</strong><br />
Bäume werden auf <strong>die</strong> Anzahl angerechnet.<br />
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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
(3) Innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche gemäß §9(1)25.b) BauGB ist der<br />
vorhandene Baumbestand, der in einer Höhe von 1,30m einen Stammumfang von mindestens 60 cm<br />
hat, zu erhalten.<br />
(4) Mauern und andere dichte Einfriedungen sind unzulässig. Grundstückseinfriedungen sind nur ohne<br />
Sockel mit einem Öffnungsanteil von mindestens 30% zulässig. Die Hinterpflanzung durch Hecken ist<br />
zulässig.<br />
II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§81 BbgBO)<br />
Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§81(1)1. BbgBO)<br />
(1) Es wird eine Dachneigung von mindestens 22° festgesetzt.<br />
(2) Das 2. Vollgeschoss ist <strong>im</strong> Dachraum auszuführen. Drempel sind nur bis zu einer Höhe von max<strong>im</strong>al<br />
1,50m zulässig. Die Drempelhöhe ist <strong>die</strong> Höhe zwischen Oberkante fertiger Fußboden des<br />
Dachgeschosses und dem Schnittpunkt der Dachhaut mit der Außenkante der Außenwand.<br />
(3) Straßenseitige Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 1,20m über dem höchsten Punkt der<br />
Geländehöhe der Straßenverkehrsfläche anliegend an das jeweilige Grundstück zulässig.<br />
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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
Planzeichnung<br />
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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />
Städtebaulicher Entwurf<br />
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