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36 III./ 9. Bestandsschutz Vorhandene Nutzungen, wie z. B. die im ...

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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

<strong>III</strong>./ <strong>9.</strong> <strong>Bestandsschutz</strong><br />

<strong>Vorhandene</strong> <strong>Nutzungen</strong>, <strong>wie</strong> z. B. <strong>die</strong> <strong>im</strong> Plangebiet zulässige landwirtschaftliche Nutzung, <strong>die</strong> den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, genießen <strong>Bestandsschutz</strong>.<br />

Gemäß Art. 14(1) Satz 1 (GG) genießen Eigentum und Erbrecht verfassungsmäßigen Schutz. „Der<br />

sich daraus ergebende <strong>Bestandsschutz</strong> sichert dem Eigentümer das durch <strong>die</strong> Eigentumsausübung<br />

Geschaffene und verleiht einem (formell) rechtmäßig begründeten Bestand und seiner Nutzung -<br />

innerhalb gewisser Grenzen - Durchsetzungskraft auch gegenüber (neuen) entgegenstehenden<br />

rechtlichen Anforderungen.“ (BVerwG, Urt.v. 25.03.1988 (Nr. 110)) 1<br />

IV. Auswirkungen auf <strong>die</strong> kommunale und private Belange<br />

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird ein Bereich überplant, für den ein rechtskräftiger VEP eine<br />

verdichtete hofartige Wohnbebauung festsetzt.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan schafft <strong>die</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für <strong>die</strong> Entwicklung<br />

eines allgemeinen Wohngebietes mit einer bedarfsgerecht geringen Siedlungsdichte so<strong>wie</strong> zur<br />

planungsrechtlichen Sicherung der hierfür erforderlichen Erschließung.<br />

Im Unterschied zum bisherigen VEP sollen nun <strong>die</strong> vorhandene Siedlungsstruktur von Nassenheide<br />

so<strong>wie</strong> das ortsübliche Maß der baulichen Nutzung aufgenommen werden. Der Vorhabenträger hatte<br />

selbst <strong>die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes beantragt und st<strong>im</strong>mt dem verringerten zulässigen Maß<br />

der baulichen Nutzung insofern zu.<br />

Gemäß dem beiliegenden städtebaulichen Entwurf können <strong>im</strong> Plangebiet 75 Baugrundstücke für <strong>die</strong><br />

Errichtung von Einfamilienwohnhäusern oder anderen <strong>im</strong> WA zulässigen <strong>Nutzungen</strong> entstehen.<br />

Hiermit verringert sich <strong>die</strong> Anzahl der geplanten Wohnungen <strong>im</strong> Plangebiet von bisher 209 auf <strong>36</strong>%.<br />

Der Anteil an Straßenverkehrsflächen wird um 0,96 ha reduziert und der Erschließungsaufwand<br />

hierdurch wesentlich gemindert. Der Anteil an Grünflächen <strong>im</strong> Plangebiet n<strong>im</strong>mt hingegen um 0,64 ha<br />

zu. Ein öffentlicher Spielplatz, der bisher wegen der ursprünglich vorgesehenen verdichteten<br />

Bebauung geplant war, ist nun nicht mehr vorgesehen. Die betreffende Fläche wird als private<br />

Grünfläche Garten festgesetzt. Wegen des großen Anteiles an Grünflächen und der geringen<br />

Bebauungsdichte auf den Baugrundstücken ist ein öffentlicher Spielplatz <strong>im</strong> Plangebiet nicht mehr<br />

erforderlich.<br />

Für <strong>die</strong> Gemeinde verringert sich der Anteil der zukünftig zu übernehmenden und zu unterhaltenden<br />

öffentlichen Flächen durch <strong>die</strong> vorliegende Planung erheblich.<br />

V. Auswirkungen auf Natur und Landschaft, - Grünordnerischer Fachbeitrag -<br />

V./ 1 Verfahrensweise<br />

Nach BNatSchG ist in der Bauleitplanung über Festsetzungen zur Vermeidung, zum Ausgleich und<br />

zur ersatzweisen Kompensation von Beeinträchtigungen, <strong>die</strong> von dem vom Bauleitplan ermöglichten<br />

Eingriff in Natur und Landschaft ausgehen, abwägend zu entscheiden.<br />

§1a BauGB setzt fest, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit <strong>die</strong> Eingriffe bereits vor<br />

der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan <strong>die</strong>nt der Innenentwicklung. Das Plangebiet umfasst den<br />

Geltungsbereich eines rechtskräftigen VEP und liegt <strong>im</strong> planungsrechtlichen<br />

Siedlungszusammenhang.<br />

Gemäß BauGB wird der Ausgleich nach dem Naturschutzrecht für Bebauungspläne der<br />

Innenentwicklung gemäß §13a BauGB <strong>wie</strong> folgt geregelt:<br />

(1) Ein Bebauungsplan für <strong>die</strong> Wiedernutzbarmachung von Flächen, <strong>die</strong> Nachverdichtung<br />

oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann<br />

<strong>im</strong> beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf <strong>im</strong> beschleunigten<br />

Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche <strong>im</strong> Sinne des § 19<br />

1<br />

vgl. Ulrich Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan - Handreichungen für <strong>die</strong> kommunale Planung, 1. Auflage, Verlag<br />

Deutsches Volkshe<strong>im</strong>stättenwerk, Bonn 1997.<br />

<strong>36</strong>


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von<br />

insgesamt<br />

1. weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei <strong>die</strong> Grundflächen mehrerer Bebauungspläne,<br />

<strong>die</strong> in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt<br />

werden, mitzurechnen sind,<br />

(2) Im beschleunigten Verfahren<br />

4. gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, <strong>die</strong> auf Grund der<br />

Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als <strong>im</strong> Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5<br />

vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />

Die Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegendem Bebauungsplan liegt <strong>im</strong> Plangebiet<br />

weit unterhalb des Schwellenwertes von GR 20.000m² (2,0 ha). (sh. hierzu auch unter I. / 4.)<br />

Insofern gelten Eingriffe, <strong>die</strong> auf Grund der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans (zusätzlich)<br />

zu erwarten sind, als <strong>im</strong> Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder<br />

zulässig.<br />

Der bisher rechtskräftige VEP hatte Maßnahmen zum Ausgleich nach dem Naturschutzrecht<br />

festgesetzt. Sie bezogen sich auf <strong>die</strong> zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planaufstellung vorgefundene<br />

naturräumliche Situation und auf <strong>die</strong> geplanten Eingriffe gemäß VEP.<br />

Um einen adäquaten Ausgleich auch <strong>im</strong> neu aufzustellenden Bebauungsplan festsetzen zu<br />

können, wurde eine ergänzende Bestandsaufnahme der heutigen naturräumlichen Situation<br />

durchgeführt, deren Ergebnis nachfolgend dargelegt wird. Der nun deutlich reduzierte Eingriff in Natur<br />

und Landschaft wird bewertet und <strong>die</strong> erforderlichen Kompensationsmaßnahmen hierfür werden <strong>im</strong><br />

vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Darüber hinaus gelten für den vorliegenden Bebauungsplan <strong>die</strong> Anforderungen des Artenschutzes,<br />

zu denen <strong>die</strong> entsprechenden Aussagen unter VI. in <strong>die</strong>ser Begründung enthalten sind.<br />

V./2. Ergänzende Bestandserfassung<br />

(zu Schutzgebieten und Schutzobjekten nach dem Naturschutzrecht sh auch unter II / 3.,<br />

zu den abiotischen Umweltbedingungen sh. auch unter II./5. bis 10.)<br />

V./2.1 Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />

Das Plangebiet ist ein kleinkl<strong>im</strong>atisch entlasteter Bereich, der vor<strong>wie</strong>gend aus Nordwest durch<br />

Frischluft durchzogen wird. Die baumfreien Bereiche bieten dem Wind keinen Widerstand, sodass<br />

hohe Windgeschwindigkeiten <strong>im</strong> Plangebiet erreicht werden, <strong>die</strong> zur Erosion und Austrocknung des<br />

Bodens führen. Bei fehlender Verschattung und hohen Windgeschwindigkeiten sind <strong>die</strong><br />

Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht besonders groß.<br />

V./2.2 Biotoptypenkartierung und Bewertung<br />

Biotoptypen nach Biotopkartierung Brandenburg, Bewertung und Flächengröße -<br />

Zusammenstellung Entsprechend den Kategorien des Brandenburgischen Kartierschlüssels sind <strong>im</strong><br />

Plangebiet<br />

folgende Biotoptypen vorhanden: (Abb. folgende Seite)<br />

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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

07110 Feldgehölze Dabei handelt es sich um 2 Restwaldflächen (Kiefern, Espe, Birke mit dichtem<br />

Unterwuchs aus Amerikanischer Traubenkirsche) geringer Größe (mittlere Wertigkeit)<br />

• <strong>im</strong> Norden an der Hohenbrucher Chaussee ca.2000m²,<br />

• <strong>im</strong> Südosten am Horstweg ca. 1400m² (davon 450m² <strong>im</strong> Plangebiet)<br />

05132 aufgelassenes Grasland frischer Standorte befindet sich vor allem <strong>im</strong> Norden und Westen<br />

des Plangebietes. In den Flächen sind <strong>die</strong> seit vielen Jahren aufgelassenen Wiesen teilweise mit<br />

nitrophiler Hochstaudenflur verzahnt. (Urtica dioica, Solidago canadensis) (geringe Wertigkeit)<br />

10121 Als dörfliche Ruderalflur anzusprechen sind <strong>die</strong> gestörten Bereiche in der Mitte und <strong>im</strong> Süden<br />

des Plangebietes. Die Flächen sind durchzogen von vegetationsfreien Fahrspuren und offensichtlich<br />

intensiv von den benachbarten Siedlungsgebieten aus für Hundeauslauf und Motocross genutzt.<br />

Am östlichen Rande des Plangebietes sind in den Ruderalfluren Einzelgehölze und Gehölzgruppen<br />

(i.d.R. Kiefern) aufgewachsen, <strong>die</strong> z.Z. der Aufnahme ca. 10-15 Jahre alt sind. (mittlere Wertigkeit)<br />

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

Bedeutung und Bewertungskriterien<br />

Empfindlichkeit<br />

hoch hohe Artenvielfalt, Biotop nicht <strong>wie</strong>derherstellbar oder nur schwer <strong>wie</strong>derherstellbar seltene und gefährdete<br />

Biotope<br />

mittel<br />

Flächen mit mittlerem Naturschutzwert Bedeutung für den Biotopverbund Bedeutung für den Arten- und<br />

Biotopschutz <strong>im</strong> Siedlungsbereich mittlere Artenvielfalt, kein Vorkommen seltener Arten,<br />

gering<br />

Wiederherstellbarkeit gegeben<br />

Flächen ohne bzw. mit geringer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz geringe Artenvielfalt, leichte<br />

Wiederherstellbarkeit, kein Vorkommen seltener Arten<br />

Die Bau- und Erschließungsflächen <strong>im</strong> Plangebiet werden gegenwärtig von Biotoptypen mit geringer<br />

und mittlerer Wertigkeit eingenommen. Biotope mittlerer Wertigkeit sind <strong>im</strong> Plangebiet <strong>im</strong> Bereich der<br />

geplanten Grünflächen mit Erhalt des Baumbestandes vorhanden.<br />

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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Der vorliegende Bebauungsplan verursacht keinen Eingriff in Biotope hoher Wertigkeit oder in<br />

geschützte Biotope. Der Eingriff in Biotope mit mittlerer Wertigkeit wird gegenüber dem nach<br />

bisherigen VEP zulässigen Eingriff verringert.<br />

V./2.3 Flora - Baumbestand<br />

Stauden und Gräser<br />

Aufgelassenes Grasland frischer Standorte. Im Westteil des Plangebietes über<strong>wie</strong>gen<br />

stickstoffliebende Stauden. Teilweise (vor allem <strong>im</strong> Grabenbereich (Bild rechts) sind Brennesselfluren<br />

aufgewachsen.<br />

Folgende Stauden und Gräser sind auf den Wiesen- und Ruderalflächen vorhanden<br />

Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe<br />

Agropyron repens Kriechende Quecke<br />

Anthemis arvensis Acker-Hundskamille<br />

Apera spica-venti Windhalm<br />

Arrhenatherum elatius Glatthafer<br />

Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß<br />

Atriplex patula Ruten-Melde<br />

Calamagrostis epigejos Land-Reitgras<br />

Cichorium intybus Gemeine Wegwarte<br />

Chenopodium album Gemeiner Gänsefuß<br />

39<br />

Conyza canadensis Kanadischer Katzenschweif<br />

Cirsium arvense Acker-Kratzdistel<br />

Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut<br />

Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu<br />

Sisymbrium loeselii<br />

Rumex crispus<br />

Oenothera biennis Gewöhnliche Nachtkerze<br />

Solidago canadensis Kanadische Goldrute<br />

Tanacetum vulgare Rainfarn<br />

Urtica dioica Brennnessel<br />

Darüber hinaus finden sich in den Wiesenflächen abgedriftete Sämlinge aus umliegenden<br />

Ackerkulturen.<br />

Baumbestand<br />

Entlang der Hohenbrucher Chaussee außerhalb<br />

des Plangebietes befindet sich eine Allee<br />

unterschiedlich alter Linden. Diese Allee ist gemäß<br />

§31 BbgNatSchG geschützt.


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Baumbestand an der Hohenbrucher Chaussee<br />

40<br />

Zwei Restwaldflächen (Kiefern, Espe, Birke mit<br />

dichtem Unterwuchs aus Amerikanischer<br />

Traubenkirsche) geringer Größe befinden sich <strong>im</strong><br />

Norden an der Hohenbrucher Chaussee<br />

(ca.2000m²) und <strong>im</strong> Südosten am Horstweg (ca.<br />

1400m² (davon 450m² <strong>im</strong> Plangebiet)). Die<br />

Gehölzgruppen werden <strong>im</strong> Bebauungsplan als zu<br />

erhaltende Bepflanzung festgesetzt.<br />

Baumbestand am Horstweg<br />

Im Bereich des fast trockengefallenen Grabens an<br />

der Westgrenze des Plangebietes stehen vereinzelt<br />

Birken Eichen und Erlen.<br />

Durch <strong>die</strong> Verringerung der bisherigen Bebauungsdichte - <strong>im</strong> Gegensatz zum bisher rechtskräftigen<br />

VEP - wird es möglich, den zwischenzeitlich <strong>im</strong> Plangebiet aus Sämlingen aufgewachsenen<br />

Gehölzbestand teilweise zu erhalten. Der Bebauungsplan setzt den städtebaulich und naturräumlich<br />

wirksamen Großbaumbestand <strong>im</strong> Plangebiet als zu erhalten fest.<br />

Auf Grund der geplanten Erschließung ist <strong>die</strong> Fällung / Umsetzung einer Linde aus dem<br />

Straßenbaumbestand an der Hohenbrucher Chaussee erforderlich. Der Baum hat nur ca.25cm<br />

Stammumfang. Den Ausgleich und <strong>die</strong> Genehmigungsbedürftigkeit regelt <strong>die</strong> Brandenburgische<br />

Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV.<br />

Der Landkreis Oberhavel teilte <strong>im</strong> Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>die</strong><br />

Belange der unteren Naturschutzbehörde hierzu mit Schreiben vom 26.08.2009 <strong>wie</strong> folgt mit:<br />

„2.1.1 Zufahrt zum Siedlungsgebiet<br />

Zur Gewährung der Zufahrt zum Siedlungsgebiet ist laut Planunterlagen <strong>die</strong> Fällung bzw. <strong>die</strong><br />

Umsetzung eines Baumes mit geringem Stammumfang erforderlich. Dieser Baum ist<br />

Bestandteil einer nach § 31 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)<br />

geschützten Allee. Danach ist es verboten Allen zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen<br />

oder sonst erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Der § 34 BbgNatSchG ist zu<br />

beachten.<br />

Rechtsgrundlagen: § 31 BbgNatSchG, § 34 BbgNatSchG, § 72 Abs. 2 BbgNatSchG<br />

Möglichkeiten der Überwindung:<br />

Gemäß § 72 BbgNatSchG kann auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde unter<br />

best<strong>im</strong>mten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt werden. Da sich<br />

auf Höhe des Plangebietes entlang der Hohenbrucher Chaussee ein alter Alleebestand mit<br />

vereinzelten noch jungen Ergänzungspflanzungen befindet und eine Umverlegung der Zufahrt<br />

in <strong>die</strong>sen Altbestand eingreifen würde, kann eine Genehmigung nach derzeitigen Sach- und<br />

Kenntnisstand vorbehaltlich des Ergebnisses der Beteiligung des anerkannten<br />

Naturschutzverbände und des Naturschutzbeirates in Aussicht gestellt werden. Die<br />

vorgeschlagenen Umsetzung des Baumes wird als möglich erachtet, da der Baum noch einen


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

geringen Stammumfang aufweist. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass, wenn der Baum<br />

ausfällt, Ersatz zu leisten ist. Zudem ist <strong>im</strong> Sinne des § 31 Abs. 2 BbgNatSchG der Baum<br />

innerhalb der Allee <strong>wie</strong>der einzusetzen. Gemäß §§ 62 und 63 BbgNatSchG sind Dritte zu<br />

beteiligen.“<br />

Auch der übrige <strong>im</strong> Plangebiet vorhandene Baumbestand unterliegt der Baumschutzverordnung des<br />

Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen, <strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, ihre<br />

wesentliche Veränderung oder andere Maßnahmen, <strong>die</strong> zu ihrer Beeinträchtigung führen können,<br />

bedürfen der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Oberhavel. Der erforderliche<br />

Ausgleich wird gemäß Baumschutzverordnung festgelegt.<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen des BbgNatSchG, insbesondere bezüglich der zeitlichen Beschränkung von<br />

Eingriffen in den Gehölzbestand sind zu beachten.<br />

V./2.4 Fauna<br />

Da das Gebiet bisher nicht bebaut ist und sowohl an den Landschaftsraum als auch an den<br />

Siedlungsraum grenzt, kann auf das Vorkommen von Garten und Offenland bewohnenden Arten<br />

geschlossen werden.<br />

Zur Brut geeignete Hohlräume existieren auf den umliegenden Baugrundstücken an den<br />

Nebengebäuden und ungenutzten Dachräumen, so dass insbesondere niedrig brütende Höhlen- bzw.<br />

Nischenbrüter, <strong>wie</strong> z.B. Kohlmeise, Blaumeise, Weidenmeise, Schwanzmeise, Garten- und<br />

Hausrotschwanz, Kleiber, Baumläufer geeignete Lebensräume in der Nachbarschaft des Plangebietes<br />

finden und <strong>die</strong>ses als Nahrungshabitat aufsuchen.<br />

Die aufgewachsenen Gehölze <strong>im</strong> Plangebiet (i.d.R. Kiefern) bieten für <strong>die</strong>se Arten noch keine<br />

Nistmöglichkeiten.<br />

Auch für Fledermäuse bieten <strong>die</strong> <strong>im</strong> Umfeld des Plangebietes befindlichen älteren Gebäude und<br />

größeren Bäume Unterschlupf und sind möglicherweise Regenerationsort. Das Plangebiet ist<br />

Nahrungshabitat für Fledermäuse.<br />

Bodenbrütende Vogelarten wurden <strong>im</strong> Plangebiet nicht festgestellt. Das Plangebiet wird durch<br />

Spatziergänger so<strong>wie</strong> als Auslauf für Hunde und Katzen aus den angrenzenden Wohngebieten<br />

genutzt, so dass Bodenbrüter kaum eine Entwicklungschance <strong>im</strong> Plangebiet haben.<br />

Auch kleinere Säugetiere <strong>wie</strong> Eichhörnchen, Igel, und Fuchs finden <strong>im</strong> Plangebiet teilweise geeignete<br />

Lebensbedingungen vor.<br />

(Zu den Belangen des Artenschutzes sh. unter VI. S.39)<br />

V./2.5 Landschafts- und Ortsbild<br />

Das Landschaftsbild <strong>im</strong> Plangebiet ist durch <strong>die</strong> Offenlandfläche und den zwischenzeitlich teilweise<br />

aufgewachsenen vereinzelten Gehölzbestand geprägt.<br />

In der Nachbarschaft des Plangebietes ist eine lockere, meist zweigeschossige<br />

Siedlungshausbebauung auf großen, durchgrünten Grundstücken vorhanden. Der Bezug des<br />

Wohnens zu den angrenzenden Landschaftsräumen prägt das Orts- und Landschaftsbild und macht<br />

den besonderen Wohnwert <strong>im</strong> OT Nassenheide aus.<br />

V. / 3 Eingriffe und Kompensation nach dem Naturschutzrecht<br />

V. / 3.1 Ermittlung des Eingriffes durch Versiegelung aufgrund der vorliegenden Planung<br />

Im Folgenden werden <strong>die</strong> <strong>im</strong> Plangebiet bisher gemäß VEP zulässigen <strong>Nutzungen</strong> so<strong>wie</strong> <strong>die</strong><br />

geplanten <strong>Nutzungen</strong> gemäß vorliegendem Bebauungsplan in Bezug auf <strong>die</strong> Flächengröße und <strong>die</strong><br />

mögliche Versiegelung verglichen:<br />

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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Nutzung Bestand bzw. Festsetzung Festsetzung gemäß<br />

Bilanz<br />

gemäß VEP<br />

vorliegendem Bebauungsplan<br />

Grund- zulässige<br />

Grund- zulässige<br />

Grund- zulässige<br />

stücks Versiegelung<br />

stücks Versiegelung<br />

stücks Versiegelu<br />

flächeflächefläche<br />

ng<br />

allgemeines 4,79 bei durchschn. 2,95 5,11 bei GRZ 0,2 1,53 +0,32 -1,42<br />

Wohngebiet<br />

GRZ 0,41<br />

zuzügl. 50%<br />

zuzügl. 50%<br />

Überschreitung<br />

Überschreitung<br />

4,79x0,615=<br />

5,11x0,3 =<br />

Straßenverk<br />

ehrs-<br />

1,47 1,47x0,75*= 1,1 0,51 0,51x0,75*= 0,38 -0,96 -0,72<br />

flächen<br />

Zwischensu<br />

mme<br />

Siedlungsfl<br />

äche<br />

6,26 4,05 5,62 1,91 - 0,64 -2,14<br />

Grünfläche 0,78 0,78x0,05*= 0,04 1,42 1,42x0,05*= 0,07 +0,64 +0,03<br />

gesamt 7,04 4,09 7,02 1,98 -2,11<br />

*Für <strong>die</strong> Straßenverkehrsflächen wird eine 75% Versiegelung zugrunde gelegt. Dabei wird ein Anteil von 25% für Randstreifen,<br />

Versickerungsflächen und Baumstandorte berücksichtigt (bei 10m Gesamtbreite: 4,75m Fahrbahn+1,5m Gehweg=62,5%<br />

Befestigung + 2 Baumreihen, hinzu kommen Zufahrten und Borde)<br />

Der vorliegende Bebauungsplan verringert den Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber dem<br />

bisherigen VEP wesentlich. Die für Bau- und Straßenverkehrsflächen in Anspruch zu nehmenden<br />

Grundstücksflächen verringern sich um 0,64ha. Die zulässige Versiegelung wird um 2,11 ha geringer.<br />

Da <strong>die</strong> Anzahl der Wohnungen von bisher 209 auf nun ca. 75 verringert wird, wird auch der<br />

Stellplatzbedarf und der individuelle Kraftfahrzeugverkehr <strong>im</strong> Plangebiet wesentlich geringer.<br />

Unter V.3.3 Seite 33. werden <strong>die</strong> bisherigen Festsetzungen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und<br />

Landschaft aus dem bisher rechtskräftigen VEP daraufhin überprüft, ob sie entsprechend dem<br />

heutigen Eingriff auf den neuen Bebauungsplan übertragbar sind.<br />

V. / 3.2 Schutzgutbezogene Eingriffs- und Ausgleichsbewertung<br />

V. /3.2.1 Schutzgut Boden<br />

(zum Bestand sh. auch unter I./10. <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Innerhalb der für <strong>die</strong> Bebauung und Erschließung vorgesehenen Flächen sind über<strong>wie</strong>gend Gleye<br />

und Braunerde-Gleye aus Sand über<strong>wie</strong>gend über Urstromtalsand und verbreitet über Urstromtal-<br />

oder Moränenlehmsand vorhanden. Auf <strong>die</strong>sen Flächen ist ein Eingriff in das Schutzgut Boden<br />

durch Versiegelung geplant. Insgesamt bereitet der Bebauungsplan eine Versieglung von 1,98 ha<br />

vor. Gegenüber dem bisher rechtskräftigen VEP verringert sich durch <strong>die</strong> vorliegende Planung <strong>die</strong><br />

max<strong>im</strong>al mögliche Versiegelung um 2,11 ha.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan vermindert somit gegenüber dem bisherigen VEP den Eingriff in<br />

das Schutzgut Boden insgesamt erheblich.<br />

V. / 3.2.2 Schutzgut Wasser<br />

(zum Bestand sh. auch unter I./10. <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Wegen der Reduzierung der zulässigen Versiegelung gegenüber dem bisherigen VEP um 2,11 ha<br />

(sh. hierzu auch unter Schutzgut Boden) wird durch den vorliegenden Bebauungsplan auch der<br />

Eingriff in das Schutzgut Wasser gemindert.<br />

Durch <strong>die</strong> Reduzierung der <strong>im</strong> Plangebiet zulässigen Versiegelung auf weniger als <strong>die</strong> Hälfte<br />

verringert sich <strong>die</strong> Menge des Niederschlagswassers, welches auf versiegelten Flächen anfällt,<br />

erheblich. Bei der nun festgesetzten GRZ 0,2 (zuzüglich 50% Überschreitung gemäß §19(4) BauNVO<br />

GRZ 0,3) verbleibt ein ausreichend großer Anteil unversiegelter Grundstücksflächen, auf denen das<br />

Niederschlagswasser versickert werden kann.<br />

Die Straßenverkehrsflächen wurden um fast 2/3 reduziert, sodass auch hier nun wesentlich weniger<br />

Niederschlagswasser auf versiegelten Flächen anfällt. Bei einer Breite der neu geplanten<br />

Straßenverkehrsflächen von 10m verbleibt bei Herstellung einer Fahrbahn von 4,75m Breite und eines<br />

Gehweges von 1,5m Breite ein Anteil des öffentlichen Straßenraumes mit einer Breite von 3,75m, auf<br />

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Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

dem neben der Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen und der Pflanzung von<br />

Straßenbäumen <strong>die</strong> Versickerung des Niederschlagswassers aus dem öffentlich Straßenraum<br />

erfolgen kann.<br />

Durch <strong>die</strong> Überarbeitung des Planungskonzeptes <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan wird der<br />

Eingriff in das Schutzgut Wasser gegenüber dem bisherigen VEP wesentlich gemindert.<br />

V. / 3.2.3. Schutzgut Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />

(zum Bestand sh. auch unter V./2.1 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Durch <strong>die</strong> geplante Bebauung und Erschließung <strong>im</strong> Plangebiet wird <strong>die</strong> Wärmespeicherkapazität auf<br />

den Bauflächen erhöht und <strong>die</strong> Wärmerückstrahlung vergrößert. Die Windgeschwindigkeit wird<br />

gemindert. Wegen der festgesetzten geringen Bebauungsdichte und Durchgrünung <strong>im</strong> Plangebiet wird<br />

das Plangebiet jedoch als kl<strong>im</strong>atisch entlastetes Gebiet erhalten. Durch <strong>die</strong> Bebauung und <strong>die</strong><br />

festgesetzten Gehölzpflanzungen werden verschattete Bereiche geschaffen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Erwärmung bei<br />

Sonneneinstrahlung mindern. Die Verringerung der Windgeschwindigkeit vermindert zugleich <strong>die</strong><br />

Austrocknung des Bodens und <strong>die</strong> Bodenerosion. Die Temperaturschwankungen zwischen Tag und<br />

Nacht fallen wegen der Erhöhung der Speichermasse und Minderung der Windgeschwindigkeit<br />

geringer aus.<br />

Die vorliegende Planung bereitet insofern keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Kl<strong>im</strong>a / Luft vor.<br />

V. / 3.2.4 Schutzgut Biotoptypen<br />

(zum Bestand sh. auch unter V./2.2 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Die Bau- und Erschließungsflächen <strong>im</strong> Plangebiet werden gegenwärtig von Biotoptypen mit geringer<br />

bis mittlerer Wertigkeit eingenommen. Biotope mittlerer Wertigkeit sind <strong>im</strong> Plangebiet insbesondere <strong>im</strong><br />

Bereich der geplanten Grünflächen mit Erhalt des Baumbestandes vorhanden.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan verursacht keinen Eingriff in Biotope hoher Wertigkeit oder in<br />

geschützte Biotope. Der Eingriff in Biotope mit geringer bis mittlerer Wertigkeit wird gegenüber dem<br />

nach bisherigen VEP zulässigen Eingriff verringert.<br />

V. / 3.2.5. Schutzgut Flora - Baumbestand<br />

(zum Bestand sh. auch unter V./2.3 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Im Plangebiet sind keine geschützten Pflanzenarten vorhanden. Der über<strong>wie</strong>gende Teil des<br />

Plangebietes wird durch frühere landwirtschaftlich genutzte Flächen eingenommen.<br />

Durch <strong>die</strong> Verringerung der bisherigen Bebauungsdichte wird es möglich, den zwischenzeitlich <strong>im</strong><br />

Plangebiet aus Sämlingen aufgewachsenen Gehölzbestand teilweise zu erhalten. Der Bebauungsplan<br />

setzt den städtebaulich und naturräumlich wirksamen Großbaumbestand <strong>im</strong> Plangebiet als zu erhalten<br />

fest.<br />

Auf Grund der geplanten Erschließung ist <strong>die</strong> Fällung oder Versetzung von 1 Baum erforderlich.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Linde <strong>im</strong> Straßenbaumbestand an der Hohenbrucher Chaussee von<br />

25cm Stammumfang. Den Ausgleich und <strong>die</strong> Genehmigungsbedürftigkeit regelt <strong>die</strong> Brandenburgische<br />

Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV.<br />

Auch der übrige <strong>im</strong> Plangebiet vorhandene Baumbestand unterliegt der Baumschutzverordnung des<br />

Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen, <strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, ihre<br />

wesentliche Veränderung oder andere Maßnahmen, <strong>die</strong> zu ihrer Beeinträchtigung führen können,<br />

bedürfen der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Oberhavel. Der erforderliche<br />

Ausgleich wird gemäß Baumschutzverordnung festgelegt.<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen des BbgNatSchG, insbesondere bezüglich der zeitlichen Beschränkung von<br />

Eingriffen in den Gehölzbestand sind zu beachten.<br />

Insofern mindert der vorliegende Bebauungsplan gegenüber dem bisherigen VEP den Eingriff in das<br />

Schutzgut Flora.<br />

V. / 3.2.6 Schutzgut Fauna<br />

(zum Bestand sh. auch unter 10.2.4.3 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Die unbebaute Fläche des Plangebietes bietet Kleinsäugern, Vögeln und Insekten gegenwärtig nur<br />

43


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

geringwertigen Lebensraum. Auf den Wiesen- und Ackerbrachflächen sind wegen der direkten<br />

Nachbarschaft umgebender Bebauung Wiesenbrüter (Kiebitze, Wachteln, Rebhühner, Ortolan,<br />

Ziegenmelker, Brachvogel) kaum zu erwarten.<br />

In den Gehölzbeständen am nordöstlichen und südöstlichen Rand des Plangebietes ist mit<br />

Vogelnestern zu rechnen. Die Gehölzbestände werden unter anderem deshalb <strong>im</strong> vorliegenden<br />

Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot gesichert.<br />

In sofern mindert der vorliegende Bebauungsplan den Eingriff in das Schutzgut Fauna gegenüber<br />

dem bisherigen VEP. (Zum Artenschutz sh. unter VI.)<br />

V. / 3.2.7 Schutzgut Landschaftsbild<br />

(zum Bestand sh. auch unter V./2.5 <strong>die</strong>ser Begründung)<br />

Im Unterschied zum bisher rechtskräftigen VEP ist <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan eine deutliche<br />

Reduzierung der Bebauungsdichte und <strong>die</strong> Fortsetzung der vorhandenen ortsüblichen<br />

Siedlungsstruktur geplant. Im Zusammenhang mit den geplanten gestalterischen Festsetzungen und<br />

Pflanzbindungen wird durch den Bebauungsplan eine Neugestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

<strong>im</strong> Plangebiet vorbereitet, <strong>die</strong> dem Siedlungscharakter des OT Nassenheide entspricht.<br />

Die ortsbildprägenden Baumbestände <strong>im</strong> Plangebiet werden als zu erhalten festgesetzt. Insofern<br />

bereitet der vorliegende Bebauungsplan keinen erheblichen Eingriff in das Orts- und<br />

Landschaftsbild vor.<br />

V. / 3.3. Begründung der Übernahme oder Nichtübernahme der Festsetzungen zum Ausgleich<br />

des Eingriffes in Natur und Landschaft aus dem bisherigen Vorhaben- und<br />

Erschließungsplan (VEP) in den hier vorliegenden Bebauungsplan<br />

V. / 3.3.1 Kompensationsmaßnahmen gemäß Planzeichnung VEP<br />

Festsetzungen des bisherigen VEP<br />

zum Ausgleich des Eingriffes in Natur<br />

und Landschaft<br />

(Bezeichnung gemäß Legende VEP)<br />

13.2.1 Anpflanzungen<br />

(Flächenumgrenzung)<br />

13.2.1 Bäume, Sträucher<br />

Bäume <strong>im</strong> Straßenraum: 65 Stck.<br />

Bäume auf Baugrundstücken: 6 Stck.<br />

Bäume auf Flächen zum Anpflanzen:4 Stck.<br />

Begleitgrün Sträucher: mehrere<br />

Kleinstflächen<br />

13.2.2 Erhaltungen (Bäume)<br />

In der nordöstlichen Ecke des Plangebietes<br />

(Bereich der Grünfläche) sind mehrere zu<br />

erhaltende Bäume dargestellt.<br />

13.3 Schutzgebiete<br />

(Umgrenzung einer Teilfläche <strong>im</strong> Nordosten<br />

des Plangebietes)<br />

Begründung der Übernahme oder Nichtübernahme der<br />

Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />

Festsetzung von Baumpflanzungen <strong>im</strong> öffentlichen Straßenraum<br />

und auf Baugrundstücken mit Bezug zum tatsächlichen Eingriff (sh.<br />

unter V.3.4)<br />

Der vorhandene Baumbestand wurde durch einen ÖbVI erfasst.<br />

Die bisher festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume wurden nicht<br />

an den festgesetzten Standorten gemäß VEP vorgefunden. Im<br />

vorliegenden Bebauungsplan wurde deshalb der tatsächlich<br />

vorhandene Großbaumbestand als zu erhalten festgesetzt.<br />

Ein festgesetztes Schutzgebiet nach dem Naturschutzrecht ist <strong>im</strong><br />

Plangebiet nicht vorhanden. Die betreffende Festsetzung des<br />

bisherigen VEP bezieht sich vermutlich auf einen geschützten<br />

Landschaftsbestandteil. Auf der betreffenden Fläche könnte sich<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des VEP ein Trockenrasenbiotop<br />

befunden haben, das in Folge der damals erfolgten Gehölzrodung<br />

hier als Sukzessionsstufe entstanden war. Zwischenzeitlich sind<br />

auf der betreffenden Fläche Kiefernsämlinge aufgewachsen, so<br />

dass sich hier heute dörfliche Ruderalflächen mit einigem Gehölzaufwuchs<br />

aus Espen, Birken und Kiefern befindet. Ein geschützter<br />

Landschaftsbestandteil ist hier nicht mehr vorhanden, sodass <strong>die</strong><br />

Darstellung entfällt.<br />

44


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

V. / 3.3.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß textlicher Festsetzung des VEP<br />

Festsetzungen des bisherigen VEP zum Ausgleich des Eingriffes<br />

in Natur und Landschaft<br />

45<br />

Begründung der<br />

Übernahme oder<br />

Nichtübernahme der<br />

Festsetzungen in den<br />

Bebauungsplan<br />

Das Niederschlagswasser ist<br />

gemäß Brandenburgischem<br />

Wasserrecht auf den<br />

Anfallsgrundstücken zu<br />

versickern. Einer gesonderten<br />

Festsetzung bedarf es hierzu<br />

nicht. Die <strong>im</strong> Plangebiet<br />

zulässige Versiegelung wird<br />

mit dem vorliegenden<br />

Bebauungsplan <strong>im</strong> Verhältnis<br />

zum bisher rechtskräftigen<br />

VEP auf weniger als <strong>die</strong><br />

Hälfte reduziert. Die nun<br />

festgesetzte GRZ 0,2 und <strong>die</strong><br />

10m breiten<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

gewährleisten ausreichend<br />

große Flächenanteile, <strong>die</strong><br />

unversiegelt bleiben und auf<br />

denen <strong>die</strong><br />

Niederschlagsversickerung<br />

erfolgen kann.<br />

zur Festsetzung von<br />

Gehölzplanzungen (sh. unter<br />

V.3.4)


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

V. / 3.3.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Übersichtsplan (auf der Planurkunde des VEP)<br />

Gemäß bisherigem VEP waren für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes 2 Flächen<br />

nordwestlich des Plangebietes so<strong>wie</strong> <strong>die</strong> Bereiche der Straßen in der Umgebung des Plangebietes<br />

vorgesehen.<br />

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Folgende Maßnahmen wurden hier realisiert:<br />

an der Hohenbrucher Chaussee<br />

Ergänzung des vorhandenen<br />

Alleebaumbestandes<br />

47<br />

Nördliche Fläche (ca. 4.1ha)<br />

Anlage einer Benjes-Hecke, Extensiv<strong>wie</strong>se<br />

Nordwestliche Fläche (ca. 2,6ha)<br />

Aufforstung mit Kiefernwald auf ca. 1,2 ha<br />

(vermutlich Ausgleich nach dem Waldgesetz für<br />

<strong>die</strong> Beseitigung von Wald <strong>im</strong> Plangebiet)<br />

am Horstweg<br />

Ergänzung des Baumbestandes<br />

am Koppelweg<br />

keine Maßnahmen erkennbar


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Der Landkreis Oberhavel teilte <strong>im</strong> Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes <strong>die</strong><br />

Belange der unteren Naturschutzbehörde hierzu mit Schreiben vom 26.08.2009 <strong>wie</strong> folgt mit:<br />

„2.2.5 Zu realisierten Kompensationsmaßnahmen<br />

Der bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem VEP umgesetzten Extensivierung von Grünland zur<br />

Kompensation von geplanten Eingriffen wird aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht<br />

insofern zugest<strong>im</strong>mt, dass es sich hierbei um eine dauerhafte und rechtlich gesicherte<br />

Maßnahme handelt.<br />

Begründung:<br />

Sinn der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, Beeinträchtigungen auf den<br />

Naturhaushalt durch geeignete Maßnahmen dauerhaft auszugleichen. Maßnahmen zur<br />

Kompensation von Eingriffen können daher nur anerkannt werden, wenn sie dem<br />

Naturhaushalt langfristig zur Verfügung stehen.“<br />

V./ 3.4 Begründung der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen <strong>im</strong> vorliegenden<br />

Bebauungsplan<br />

Die <strong>im</strong> bisherigen VEP vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen <strong>die</strong>nten dem Ausgleich des<br />

Eingriffes in Natur und Landschaft gemäß den Festsetzungen des bisherigen VEP. Eine Zuordnung<br />

von Ausgleichsmaßnahmen zu konkreten Eingriffen war hier nicht erfolgt, da der VEP ursprünglich als<br />

Ganzes durch einen Vorhabenträger realisiert werden sollte. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

außerhalb des Plangebietes wurden teilweise bereits umgesetzt. Die bereits erfolgte Aufforstung einer<br />

ca. 1,2 ha großen Fläche <strong>die</strong>nte vermutlich als Ausgleich für <strong>die</strong> Beseitigung von Waldflächen <strong>im</strong><br />

Plangebiet. Es wird davon ausgegangen, dass <strong>die</strong> ca. 4,1 ha große Fläche, auf der Intensivgrünland<br />

zu Extensivgrünland umgewandelt wurde und <strong>die</strong> mit einer Bejneshecke eingefasst wurde, dem<br />

Ausgleich von Eingriffen durch Versiegelung <strong>im</strong> Plangebiet <strong>die</strong>nt. Gleiches gilt für <strong>die</strong> teilweise<br />

realisierten Straßenbaumpflanzungen außerhalb des Plangebietes.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan verringert den Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber dem<br />

bisherigen VEP wesentlich. (sh. hierzu auch unter V./3.1 und 3.2)<br />

Die für Bau- und Straßenverkehrsflächen in Anspruch zu nehmenden Grundstücksflächen verringern<br />

sich um 0,64 ha. Die zulässige Versiegelung wird um 2,11 ha geringer. Da <strong>die</strong> Anzahl der Wohnungen<br />

von bisher 209 auf nun ca. 75 verringert wird, wird auch der Stellplatzbedarf und der individuelle<br />

Kraftfahrzeugverkehr <strong>im</strong> Plangebiet wesentlich geringer. Hierdurch vermindern sich <strong>die</strong> Eingriffe in <strong>die</strong><br />

Schutzgüter Boden, Wasser, Orts- und Landschaftsbild so<strong>wie</strong> Flora und Fauna erheblich.<br />

Der ortsbildprägende Großbaumbestand am Horstweg und an der Hohenbrucher Chaussee wurde<br />

vermessen und wird <strong>im</strong> nun vorliegenden Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. Da <strong>die</strong>ser<br />

Baumbestand auch Nistmöglichkeiten für geschützte Vogelarten bietet (sh. hierzu auch unter VI.)<br />

kommt der Erhalt <strong>die</strong>ses Baumbestandes neben den Schutzgütern Orts- und Landschaftsbild, Flora<br />

und Fauna auch dem Artenschutz zu Gute.<br />

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg untere Forstbehörde teilte mit Schreiben vom 01.0<strong>9.</strong>2009<br />

zum Entwurf des vorliegenden Bebauungsplanes mit:<br />

„der Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Alt Ruppin, hier vertreten durch <strong>die</strong><br />

Oberförsterei Neuendorf hat das o. g. Bauvorhaben geprüft. Das Plangebiet ist über<strong>wie</strong>gend<br />

mit ca. 10-15-jährigen Kiefern bestockt. Zwei Restwaldflächen (Kiefer, Birke) geringer Größe<br />

befinden sich <strong>im</strong> Norden an der Hohenbrucher Chaussee und <strong>im</strong> Süden am Horstweg. Diese<br />

sind zu erhalten (Festschreibung <strong>im</strong> Bebauungsplan ist erfolgt). Der Aufwuchs der 15-jährigen<br />

Kiefern stellt keinen Wald nach dem Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz zur Anwendung des § 2 des Waldgesetzes des Landes<br />

Brandenburg vom 18.05,2005, zuletzt geändert am 01.06.2006 dar. Der Baumbestand<br />

unterliegt der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg. Das Beseitigen von Bäumen,<br />

<strong>die</strong> der Baumschutzverordnung unterliegen, bedarf der Genehmigung der unteren<br />

Naturschutzbehörde. Wir st<strong>im</strong>men dem Bebauungsplan zu.“<br />

Der verbleibende Eingriff in <strong>die</strong> Schutzgüter Boden, Wasser, Flora, Fauna, Orts- und Landschaftsbild,<br />

den der Bebauungsplan durch <strong>die</strong> geplante Versiegelung von Boden so<strong>wie</strong> durch <strong>die</strong><br />

Inanspruchnahme von Landschaftsraum vorbereitet, soll in adäquater Weise zum bisherigen VEP<br />

ausgeglichen werden.<br />

48


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Wegen der erheblichen Minderung des geplanten Eingriffes <strong>im</strong> Plangebiet soll der Ausgleich nun <strong>im</strong><br />

Wesentlichen jedoch <strong>im</strong> Plangebiet erfolgen. Insbesondere <strong>die</strong> Pflanzung von Bäumen <strong>im</strong> Plangebiet<br />

soll zur Entwicklung des ortsüblichen Siedlungscharakters so<strong>wie</strong> zur Verbesserung der<br />

landschaftlichen Einbindung beitragen. Neben der Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

<strong>die</strong>nt <strong>die</strong> Pflanzung von Bäumen <strong>im</strong> Plangebiet der Verbesserung der kleinkl<strong>im</strong>atischen Situation<br />

durch Verschattung und Minderung der Windgeschwindigkeit. Darüber hinaus entstehen so vielfältige<br />

Biotopstrukturen, <strong>die</strong> neben einer artenreichen Flora auch Lebensräume für <strong>die</strong> Flora, hier<br />

insbesondere auch Brut- und Ruhebereich für geschützte Vogelarten schaffen. (sh. auch unter VI.)<br />

Der bisherige VEP hatte <strong>im</strong> Plangebiet zur naturschutzfachlichen Kompensation das Anpflanzen von<br />

Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Da der bisherige VEP <strong>die</strong> bisher festgesetzten Pflanzbindungen<br />

den geplanten Eingriffen nicht zugeordnet hat, erfolgt <strong>die</strong> Zuordnung <strong>im</strong> vorliegenden Bebauungsplan.<br />

Hiernach erfolgt der Ausgleich von 50m² Versiegelung durch <strong>die</strong> Pflanzung von 1 Baum <strong>im</strong> Plangebiet.<br />

Die bereits erfolgt Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland mit Benjeshecke wäre<br />

hiernach <strong>im</strong> Verhältnis 1:3 zum Ausgleich von versiegelten Flächen anzurechnen.<br />

Der unter V./ 3.1 ermittelten Eingriff durch geplante Versiegelungen <strong>im</strong> Plangebiet soll gemäß<br />

Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes <strong>im</strong> Plangebiet <strong>wie</strong> folgt ausgeglichen werden:<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Straßenverkeh<br />

rsflächen<br />

zulässige<br />

Neuver-<br />

siegelung<br />

Anzahl der Bäume bei einem<br />

Baum je 50m²<br />

0,38 ha 50 Bäume innerhalb der<br />

geplanten<br />

Straßenverkehrsfläche zum<br />

Ausgleich von 0,25 ha<br />

versiegelter<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

49<br />

verbleibende Versiegelung,<br />

<strong>die</strong> außerhalb des Plangebietes<br />

ausgeglichen wird<br />

0,38 ha-0,25 ha = 0,13 ha<br />

Baugebiet WA 1,53 ha 306 0<br />

gesamt 1,91 ha 356 Bäume<br />

<strong>im</strong> Plangebiet<br />

für 0,13 ha Versiegelung<br />

(Straßenverkehrsfläche) Ausgleich<br />

außerhalb des Plangebietes (sh.<br />

nachfolgend)<br />

Für <strong>die</strong> Eingriffe, <strong>die</strong> nicht <strong>im</strong> Plangebiet ausgeglichen werden, wird <strong>die</strong> bereits erfolgte Umwandlung<br />

von 4,1 ha Intensivgrünland in Extensivgrünland einschließlich Anlage einer Benjeshecke<br />

angerechnet.<br />

Ein Anteil von 0,<strong>36</strong> ha hiervon wird auf <strong>die</strong> Kompensation der Versiegelung von 0,13 ha<br />

Straßenverkehrsfläche angerechnet, der <strong>im</strong> Plangebiet nicht ausgeglichen werden kann (1:3).<br />

Die verbleibende ca. 3,74 ha große Extensivgrünland-Fläche <strong>die</strong>nt dem Ausgleich der<br />

Inanspruchnahme von 1,42 ha Landschaftsraum als geplante private Grünfläche Garten.<br />

Darüber hinaus soll hierdurch kompensiert werden, dass vorhandene Bäume auf <strong>die</strong> Anzahl der<br />

Bäume angerechnet werden, <strong>die</strong> zum Ausgleich von Versiegelungen auf Baugrundstücken zu<br />

pflanzen sind. Die aufgewachsenen Bäume <strong>im</strong> Plangebiet haben zwar oft noch geringe Größen, sie<br />

sind jedoch gut an <strong>die</strong> Standortbedingungen angepasst und haben deshalb gute<br />

Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Für <strong>die</strong> Neupflanzungen sollen standortgerechte Laubbäume autochthoner Arten verwendet<br />

werden. Bäume geringerer Größe haben auf den Baugrundstücken bessere Anwuchsaussichten als<br />

ältere größere Gehölze.<br />

<strong>Vorhandene</strong> erhaltene Bäume sollen auch dann angerechnet werden, wenn es sich hierbei nicht um<br />

Laubbäume handelt. Im Plangebiet sind vor allem Kiefernsämlinge aufgewachsen. Die Kiefer ist ein<br />

standortgerechter he<strong>im</strong>ischer Baum, der zudem (bei ausreichender Größe) Brutplätze für geschützte<br />

Vogelarten und Eichhörnchen bieten kann. (sh. auch unter VI.)<br />

Die Festsetzung der Pflanzqualität und der zu pflanzenden Arten, entsprechend dem bisherigen VEP,<br />

erfolgt <strong>im</strong> Bebauungsplan aus o. g. Gründen nicht. Die angestrebte Kompensationswirkung kann nicht<br />

nur durch <strong>die</strong> <strong>im</strong> VEP genannten Arten erreicht werden, sondern auch noch durch eine Vielzahl


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

weiterer Arten. Nachfolgend ist eine Empfehlungsliste für weitere Baumarten beigefügt, <strong>die</strong> ebenfalls<br />

verwendet werden können.<br />

Die <strong>im</strong> Straßenraum zu pflanzenden Bäume müssen <strong>die</strong> betreffenden Anforderungen an<br />

Straßenbäume erfüllen. Die Arten und Pflanzqualitäten werden hier <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Erschließungsplanung durch <strong>die</strong> Gemeinde festgelegt.<br />

Die geplanten Erschließungsstraßen haben eine Länge von insgesamt ca. 510 lfd.m. Bei einer<br />

einseitigen Bepflanzung mit Straßenbäumen und einem durchschnittlichen Abstand von ca. 10m<br />

können hier 50 Straßenbäume gepflanzt werden. Bei einer zweireihigen Bepflanzung ergibt sich ein<br />

Abstand von durchschnittlich 20m.<br />

Die Festsetzung der Baumpflanzungen zum Ausgleich des Eingriffes durch Versiegelung auf<br />

Baugrundstücken erfolgt mit direktem Bezug auf <strong>die</strong> bebaute Grundfläche auf dem jeweiligen<br />

Baugrundstück. So ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang des Ausgleiches mit dem Eingriff<br />

gesichert.<br />

Bei einer max<strong>im</strong>alen Versiegelung von GRZ 0,2+50% = GRZ 0,3 und Mindestgrundstücksgröße von<br />

600 m² ergibt sich eine bebaubare Grundfläche GR von 600 m² x 0,3 = 180 m². Bei einem Baum je<br />

angefangene 50m² GR wären dann 4 Bäume zu pflanzen.<br />

Bei 600 m² Grundstücksfläche und max<strong>im</strong>al 180 m² bebaubarer Fläche verbleiben 420 m² nicht<br />

bebaubarer Gartenfläche. Hinzu kommt ggf. noch ein Anteil Grünfläche Garten.<br />

Geht man davon aus, dass 1 Baum jeweils ca. 25m² Fläche in Anspruch n<strong>im</strong>mt, so wäre bei<br />

max<strong>im</strong>aler Ausnutzung der Grundstücke ein Anteil von 4 x 25 bzw. = ca. 100m² durch<br />

Baumpflanzungen in Anspruch genommen. Das wäre ca. ein Viertel der unbebaubaren Gartenfläche.<br />

Damit wäre der Freiraum für <strong>die</strong> individuelle Gartengestaltung teilweise eingeschränkt. Die zu<br />

pflanzenden Bäume selbst können jedoch als Bestandteil der Gartengestaltung betrachtet werden.<br />

Um den gestalterischen Spielraum nicht unangemessen einzuschränken, werden keine Baumarten<br />

vorgegeben.<br />

Gemäß §1 Satz 2 der Brandenburgischen Baumschutzverordnung unterliegen Bäume, <strong>die</strong> zum<br />

Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe nach dem Naturschutzrecht gepflanzt werden, unabhängig von<br />

Ihrer Art und Größe als geschützte Landschaftsbestandteile dem Schutz <strong>die</strong>ser Verordnung.<br />

Für <strong>die</strong> Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen auf Grund des vorliegenden Bebauungsplanes<br />

können z.B. folgende Arten verwendet werden, <strong>die</strong> standortgerecht sind und bereits seit längerer Zeit<br />

zur einhe<strong>im</strong>ischen Flora gehören und somit ihre Funktion als Bestandteil der einhe<strong>im</strong>ischen<br />

Ökosysteme erfüllen:<br />

Pflanzenliste Laubbäume für Straßen<br />

50<br />

Pflanzenliste Laubbäume für Baugrundstücke<br />

lateinische<br />

deutsche<br />

lateinische<br />

deutsche<br />

Bezeichnung<br />

Bezeichnung<br />

Bezeichnung<br />

Bezeichnung<br />

Acer campestre Feldahorn Acer campestre Feldahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn Crataegus laevigata Weißdorn<br />

Crataegus laevigata Weißdorn Crataegus monogyna Rotdorn<br />

Crataegus monogyna Rotdorn Malus baccata „Nigra“ Zierapfel<br />

Prunus avium „Plena“ Vogelkirsche (nichtfruchtend) Morus alba Maulbeerbaum<br />

Prunus cerasifera Blutpflaume Prunus cerasifera Nigra Blutpflaume<br />

Prunus padus „Tiefurth“ Schlanke Traubenkirsche Prunus padus Traubenkirsche<br />

Pyrus communis Birne Pyrus communis Birne<br />

Quercus robur Stieleiche Sorbus aucuparia Eberesche<br />

Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere<br />

Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde


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VI. Potenzialanalyse und Verdachtsprüfung zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen<br />

Belange <strong>im</strong> B-Planverfahren nach §13a BauGB<br />

VI./1. Bearbeitungsumfang zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange <strong>im</strong><br />

Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB<br />

Das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West, TR 2 – Neuruppin RW 4 teilte mit<br />

Schreiben vom 24.04.2009 in anderem Zusammenhang zur Berücksichtigung des Artenschutzes in<br />

Planverfahren gemäß §13a BauGB mit:<br />

„Am 18.12. 2007 sind Änderungen zum Artenschutz nach dem BNatSchG in Kraft getreten<br />

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 63 vom 17.12.2007), <strong>die</strong> auch bei der Bauleitplanung<br />

zu berücksichtigen sind - hier insbesondere § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. Demnach gelten<br />

<strong>die</strong> Zugriffsverbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG für nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

zulässige Vorhaben <strong>im</strong> Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG für europäische Vogelarten und<br />

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

Alle anderen besonders und streng geschützten Arten sind <strong>im</strong> Rahmen der Eingriffsregelung nach<br />

§1a BauGB auf der Planungsebene zu behandeln.<br />

Aufgrund der Regelungen des § 13a Abs. 2 Nr.4 BauGB, wonach für Vorhaben nach § 13a Abs. 1<br />

Nr. 1 BauGB Eingriffe i.S. des § 1a Abs. 3 Satz 5 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt<br />

oder zulässig zu betrachten sind, entfällt <strong>die</strong> Eingriffsregelung und somit auch <strong>die</strong> Behandlung der<br />

auschließlich national geschützten Arten <strong>im</strong> konkreten Verfahren. Das betrifft ...(u.a. folgende...)<br />

Arten: Eichhörnchen, Igel, Maulwurf, Blindschleiche, Ringelnatter, Hornisse.“<br />

Die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange <strong>im</strong> vorliegenden Bebauungsplanverfahren<br />

erfolgt unter Beachtung der <strong>die</strong>sbezüglichen Hinweise aus der Arbeitshilfe Artenschutz und<br />

Bebauungsplanung, erstellt <strong>im</strong> Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des<br />

Landes Brandenburg - Referat 23 - von Rechtsanwalt Dr. Eckart Scharmer und Rechtsanwalt Dr.<br />

Matthias Blessing, Stand: 13.01.2009<br />

Auszug aus:<br />

Arbeitshilfe Artenschutz und Bebauungsplanung, erstellt <strong>im</strong> Auftrag des Ministeriums für<br />

Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg - Referat 23 - von Rechtsanwalt<br />

Dr. Eckart Scharmer und Rechtsanwalt Dr. Matthias Blessing, Stand: 13.01.2009<br />

„6. Umweltprüfung und Umweltbericht: Sonderfall der Bebauungspläne der<br />

Innenentwicklung <strong>im</strong> Sinne des § 13a BauGB<br />

Einen Sonderfall stellt das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

gemäß § 13a BauGB dar. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind Umweltprüfung und<br />

Umweltbericht entbehrlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).<br />

Zudem ist bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 Quadratmeter <strong>die</strong> Prüfung der zu<br />

erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft insoweit entbehrlich, als ein Eingriff auf Grund der<br />

Aufstellung<br />

des Bebauungsplans als erfolgt oder zulässig anzusehen ist. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 79<br />

.....Für <strong>die</strong> Gemeinde stellt sich <strong>die</strong> Frage, <strong>wie</strong> bei Bebauungsplänen mit weniger als 20.000<br />

Quadratmeter Grundfläche artenschutzrechtliche Informationen erlangt und <strong>im</strong> Bebauungsplan<br />

behandelt werden können.<br />

Denn bei Bebauungsplänen mit einer Grundfläche bis zu 20.000 Quadratmetern besteht weder <strong>die</strong><br />

Pflicht zur Umweltprüfung, zum Umweltbericht, noch zur Prüfung der zu erwartenden Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft.<br />

Verfügt <strong>die</strong> Gemeinde bereits über Kenntnisse, <strong>die</strong> für einen Verstoß gegen § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG sprechen, muss sie <strong>die</strong> artenschutzrechtlichen Anforderungen in einer isolierten<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung anstellen und kann in der Begründung des Bebauungsplans einen<br />

besonderen Teil „Artenschutzrechtliche Anforderungen“ aufnehmen, in dem <strong>die</strong> Ermittlung,<br />

Bewertung und ggf. <strong>die</strong> Festsetzung von Maßnahmen dargestellt werden.<br />

Verfügt <strong>die</strong> Gemeinde nach eigener artenschutzrechtlicher Untersuchung und<br />

Verdachtsprüfung nicht über Kenntnisse oder Anhaltspunkte, dass bei Verwirklichung der<br />

Bebauungsplanung ein Verstoß gegen ein Verbot nach § 42 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte, ist<br />

<strong>die</strong> Gemeinde weder bauplanungsrechtlich noch artenschutzrechtlich verpflichte, weitere<br />

Ermittlungen anzustellen.<br />

79 Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, Rn. 715.“<br />

51


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Es ist zu gewährleisten, dass der Bebauungsplan vollziehbar sein wird, ohne einen Verstoß gegen<br />

§ 42 Abs. 1 BNatSchG zu verursachen.<br />

Auszug aus:<br />

Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel<br />

2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686)<br />

42 Vorschriften für besonders geschützte und best<strong>im</strong>mte andere Tier- und Pflanzenarten<br />

(1) Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />

stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong> Störung der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3 .Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4 .wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />

Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />

Hierbei ist zu beachten, dass der Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten gemäß §34 BbgNatSchG<br />

bereits gesetzlich geregelt ist. Diese Regelungen gelten auch bei Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

und bedürfen deshalb keiner nochmaligen rechtlichen Sicherung auf der Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

Auszug aus:<br />

Gesetz über den Naturschutz und <strong>die</strong> Landschaftspflege <strong>im</strong> Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches Naturschutzgesetz- BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 26. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16], S.350), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni<br />

2006 (GVBl.I/06, [Nr. 07] , S.74, 79)<br />

§ 34 Nist-, Brut- und Lebensstätten<br />

Es ist unzulässig,<br />

1. Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes in der Zeit vom 15. März bis 15.<br />

September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen; <strong>die</strong>s gilt nicht<br />

für Formschnitte an Bäumen und Gebüschen,<br />

2. <strong>die</strong> Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegrändern<br />

abzubrennen oder mit chemischen Mitteln zu vernichten,<br />

3. Bäume oder Felsen mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen oder Bäume mit Horsten zu fällen,<br />

4. Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räumlichkeiten, <strong>die</strong> als Winterquartier von Fledermäusen<br />

<strong>die</strong>nen, in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März unbefugt aufzusuchen,<br />

5. Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft, soweit sie sich in dem gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3<br />

<strong>im</strong> Landschaftsprogramm darzustellenden Biotopverbund befinden, abzuschneiden, zu fällen, zu<br />

roden oder auf sonstige Weise zu beseitigen; erlaubt ist in der Zeit vom 16. September bis zum 14.<br />

März <strong>die</strong> ordnungsgemäße Nutzung, <strong>die</strong> den Bestand erhält und das Zurückschneiden oder auf<br />

den Stock setzen.<br />

52


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

VI./2. Verdachtsprüfung und Potenzialanalyse<br />

VI./2.1 Aufgabenstellung<br />

Durch eine Potenzialanalyse und Verdachtsprüfung (Begehungen) <strong>im</strong> Plangebiet ist festzustellen, ob<br />

Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei Verwirklichung der Bebauungsplanung ein Verstoß gegen ein<br />

Verbot nach § 42 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte.<br />

Hierfür ist zu prüfen, ob <strong>die</strong> durch den Bebauungsplan neu zu erwartenden anlage- und betriebsbedingten<br />

Auswirkungen dazu führen können, dass wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der<br />

europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und<br />

Wanderungszeiten erheblich gestört werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong><br />

Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.<br />

Weiterhin ist zu prüfen, ob für <strong>die</strong> Umsetzung des Bebauungsplanes Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der<br />

wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur entnommen, beschädigen oder zerstört<br />

werden müssen.<br />

VI./ 2.2 Umfang, Zeitraum und Methodik<br />

VI./ 2.2.1 Fledermäuse<br />

Zur Verdachtsprüfung auf <strong>im</strong> Plangebiet jagender Fledermäuse wurden am 27.04.2009 und 31.05.2009<br />

zwei Begehungen in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Die Begehungen begannen kurz vor<br />

Sonnenuntergang, um auch früh fliegende Arten zu erfassen, und fanden ausschließlich bei warmer und<br />

möglichst windstiller Witterung statt.<br />

Die Artbest<strong>im</strong>mung jagender Fledermäuse erfolgte durch Sichtbeobachtung des charakteristischen<br />

Flugverhaltens und der Silhouetten.<br />

Zusätzlich zur Beobachtung jagender Fledermäuse wurde der Baumbestand des Plangebietes 27.04.2009,<br />

17.05.2009 und 31.05.2009 nach (potenziellen) Fledermausquartieren abgesucht. Teils unter Verwendung<br />

eines Fernglases wurden geeignete Bäume vom Boden aus nach Specht- und Fäulnishöhlen,<br />

Baumspalten, Astlöchern, abstehenden Rindenteilen und ähnlichen, für Fledermäuse geeigneten<br />

Quartierstrukturen abgesucht.<br />

Hierbei erfolgte <strong>die</strong> Kontrolle der potenziellen Quartiere hinsichtlich einer aktuellen Nutzung durch<br />

Fledermäuse beziehungsweise auf Hinweise für eine frühere Nutzung.<br />

VI./ 2.2.2 Vögel<br />

Zur Verdachtsprüfung bezüglich des Vogelbestandes des Plangebietes wurden zwei Begehungen am<br />

27.04.2009 und 31.05.2009 in den Nachmittags- und Abendstunden so<strong>wie</strong> eine Begehungen ab 4.30 Uhr<br />

am 17.05.2009 durchgeführt.<br />

Dabei wurden neben den Reviergesängen der vorhandenen Arten auch Sichtbeobachtungen festgehalten<br />

und in mitgeführte Kartengrundlagen eingetragen.<br />

Als Nachweis eines Brutrevieres wurde <strong>die</strong> mindestens zweifache Feststellung revieranzeigenden<br />

Verhaltens gewertet. Als direkte Brutnachweise wurde <strong>die</strong> Beobachtung besetzter Nester, fütternder<br />

Altvögel oder frisch ausgeflogener Jungvögel gewertet.<br />

Alle übrigen Vogelnachweise innerhalb des betrachteten Gebietes können der Kategorie Nahrungsgast<br />

zugeordnet werden.<br />

VI./ 2.2.3 Amphibien, Reptilien<br />

Zur Verdachtsprüfung bezüglich der Reptilienfauna des Plangebietes wurden am 27.04.2009 und<br />

31.05.2009 zwei Begehungen <strong>im</strong> Plangebiet während der späten Nachmittagsstunden und frühen<br />

Abendstunden durchgeführt. Hierbei wurden der Bereich des Grabens an der westlichen Grenze des<br />

Plangebietes nach Amphibien bzw. Reptilien abgesucht.<br />

Im Zusammenhang mit der Beobachtung von Vögeln und Fledermäusen auf den Offenlandflächen so<strong>wie</strong> in<br />

den baumbestandenen Bereichen wurden <strong>die</strong>se auch nach Amphibien und Reptilien abgesucht.<br />

VI./ 2.2.4 Witterungsbedingungen der Erfassung<br />

Zu den Begehungen waren <strong>die</strong> Witterungsverhältnisse <strong>wie</strong> folgt:<br />

Datum Uhrzeit Temperatur Bewölkung / Niederschlag<br />

27.04.2009 ab 16.30 Uhr 23°C heiter, leicht bewölkt /trocken<br />

17.05.2009 ab 4.30 Uhr 10°C <strong>die</strong>sig, später aufklarend /trocken<br />

31.05.2009 ab 17.00 Uhr 20°C heiter, leicht bewölkt /trocken<br />

53


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

VI./ 2.3 Tabellarische Übersicht der beobachteten Arten mit Angabe des Schutzstatus<br />

Die Angaben zu den Brandenburger Roten Listen (RL) bedeuten:<br />

(1) Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht)<br />

(2) Kategorie 2 (Stark gefährdet)<br />

(3) Kategorie 3 (Gefährdet)<br />

(R) Kategorie R (Extrem selten bzw. selten)<br />

(V) Kategorie V (Zurückgehend, Vorwarnung)<br />

(*) Kategorie* ungefährdet<br />

Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />

Rote Liste<br />

Bbg<br />

WA<br />

WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />

men<br />

COP13,<br />

Anhang:<br />

EG<br />

EG<br />

Verordn<br />

ung<br />

1332/05,<br />

Anhang:<br />

FFH<br />

FFH<br />

Richtlinie<br />

EG<br />

2006/105<br />

Anhang:<br />

54<br />

VSR<br />

Vogelschut<br />

z-richtlinie,<br />

Anhang:<br />

BV BG<br />

BArtSchV streng bzw.<br />

Novellierun besonders<br />

g Anhang: geschützt nach<br />

BNatSchG,<br />

Anhang:<br />

(b- besonders<br />

geschützt)<br />

s- streng<br />

geschützt)<br />

Angaben zu<br />

Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten, Vorkommen<br />

in Brandenburg<br />

Vögel Turdus merula Amsel Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,<br />

M02-E08, jährlich neuer<br />

Niststandort, Vorkommen<br />

Motacilla alba Bachstelze Art. 1 b Nischen-, Höhlen- und<br />

Bodenbrüter, A04-M08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen sehr<br />

Parus caeruleus Blaumeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen sehr<br />

Saxicola rubetra Braunkehlchen (3) Art. 1 b Bodenbrüter, A04-M08,<br />

jährlich neuer Niststandort,<br />

Vorkommen häufig, starker<br />

Buteo buteo Bussard<br />

(Mäusebussard)<br />

häufig<br />

häufig<br />

häufig<br />

Rückgang<br />

II B Art. 1 b Freibrüter, E02-M08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, mäßig häufig<br />

Garrulus glandarius Eichelhäher Art. 1 b Freibrüter, E02-A09, jährlich<br />

neuer Niststandort,<br />

Vorkommen häufig<br />

Pica pica Elster Art. 1 b Freibrüter, A01-M09,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen häufig<br />

Phasianus colchicus Fasan Art. 1 b Bodenbrüter, Nestflüchter, 1 F<br />

Beobachtete Individuen<br />

B- Brutplatz<br />

R - Rückzugsplatz<br />

F- Futtergast<br />

(Standorte)<br />

5 F<br />

1xB<br />

(<strong>im</strong> Waldstück <strong>im</strong> NO des<br />

Plangebietes)<br />

2<br />

F<br />

(auf mittlerem veget.freiem<br />

Weg)<br />

2<br />

F<br />

(<strong>im</strong> Waldstück <strong>im</strong> NO des<br />

Plangebietes<br />

1<br />

F<br />

auf Ruderalfläche <strong>im</strong> NW des<br />

Plangebietes<br />

1<br />

F<br />

kreisend über dem westl.Teil<br />

des Plangebietes<br />

2<br />

F<br />

<strong>im</strong> südl. Waldstück am<br />

Horstweg<br />

4<br />

F<br />

an der Hohenbrucher Ch.


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />

Rote Liste<br />

Bbg<br />

WA<br />

WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />

men<br />

COP13,<br />

Anhang:<br />

EG<br />

EG<br />

Verordn<br />

ung<br />

1332/05,<br />

Anhang:<br />

FFH<br />

FFH<br />

Richtlinie<br />

EG<br />

2006/105<br />

Anhang:<br />

55<br />

VSR<br />

Vogelschut<br />

z-richtlinie,<br />

Anhang:<br />

BV BG<br />

BArtSchV streng bzw.<br />

Novellierun besonders<br />

g Anhang: geschützt nach<br />

BNatSchG,<br />

Anhang:<br />

(b- besonders<br />

geschützt)<br />

s- streng<br />

geschützt)<br />

Angaben zu<br />

Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten, Vorkommen<br />

in Brandenburg<br />

E03-A08, jährlich neuer<br />

Niststandort, Vorkommen<br />

sehr häufig<br />

Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer Art. 1 b Nischenbrüter, E03-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen häufig<br />

Emberiza citrinella Goldammer Art. 1 b Boden- und Freibrüter, E03-<br />

E08, jährlich neuer<br />

Niststandort, Vorkommen<br />

sehr häufig<br />

Carduelis chloris Grünfink Art. 1 b Freibrüter, A04-M09, jährlich<br />

neuer Niststandort,<br />

Vorkommen sehr häufig<br />

Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Art. 1 b Nischenbrüter, M03-A09,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen häufig<br />

Passer domesticus Haussperling<br />

Art. 1 b Höhlen- und Freibrüter, E03-<br />

A09, mehrere wechselnd<br />

genutzte Nester,<br />

Vorkommen sehr häufig<br />

Sitta europaea Kleiber Art. 1 b Höhlenbrüter, A03-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen häufig<br />

Parus major Kohlmeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen sehr<br />

Corvus corone Nebelkrähen Art. 1 b Freibrüter, A03-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen sehr<br />

Columba palumbus Ringeltaube Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,<br />

E02-E11, jährlich neuer<br />

Niststandort, Vorkommen<br />

Sturnus vulgaris Star Art. 1 b Höhlenbrüter, E02-A08,<br />

mehrere wechselnd genutzte<br />

Nester, Vorkommen sehr<br />

häufig<br />

häufig<br />

häufig<br />

Beobachtete Individuen<br />

B- Brutplatz<br />

R - Rückzugsplatz<br />

F- Futtergast<br />

(Standorte)<br />

<strong>im</strong> Grabenbereich<br />

amHorstweg (<strong>im</strong> Südwestteil<br />

des Plangebietes)<br />

1<br />

F<br />

<strong>im</strong> südl. Waldstück am<br />

Horstweg an alter Kiefer<br />

1<br />

F<br />

an Hohenbr.Ch. Westteil<br />

1<br />

F<br />

an Hohenbr.Ch. Ostteil<br />

1<br />

F<br />

Offenland nahe südl.<br />

Waldstück „Am Dorfe“<br />

2<br />

F<br />

an Hohenbr.Chaussee<br />

1<br />

F<br />

<strong>im</strong> nördl. Waldstück<br />

2<br />

F<br />

<strong>im</strong> südl. Waldstück nahe<br />

benachb. Grundstück<br />

2<br />

F<br />

Bussard angreifend<br />

2<br />

F<br />

<strong>im</strong> nördl. Waldstück<br />

4<br />

F<br />

Offenland in der Mitte


Bebauungsplan Gemeinde Löwenberger Land OT Nassenheide „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Satzung Oktober 2009 Planungsbüro Ludewig<br />

Gruppe gültiger Name deutscher Name RL<br />

Rote Liste<br />

Bbg<br />

Säugetiere<br />

WA<br />

WashingtonerArtenschutzübereinkom<br />

men<br />

COP13,<br />

Anhang:<br />

EG<br />

EG<br />

Verordn<br />

ung<br />

1332/05,<br />

Anhang:<br />

FFH<br />

FFH<br />

Richtlinie<br />

EG<br />

2006/105<br />

Anhang:<br />

56<br />

VSR<br />

Vogelschut<br />

z-richtlinie,<br />

Anhang:<br />

BV<br />

BArtSchV<br />

Novellierun<br />

g Anhang:<br />

BG<br />

streng bzw.<br />

besonders<br />

geschützt nach<br />

BNatSchG,<br />

Anhang:<br />

(b- besonders<br />

geschützt)<br />

s- streng<br />

geschützt)<br />

Angaben zu<br />

Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten, Vorkommen<br />

in Brandenburg<br />

häufig<br />

Carduelis carduelis Stieglitz Art. 1 b Freibrüter, A04-A09, jährlich<br />

neuer Niststandort,<br />

Vorkommen sehr häufig<br />

Myotis myotis großes Mausohr IV II s in offenem Gelände<br />

(Wiesen, Felder,<br />

Waldlichtungen), auch in<br />

Siedlungen, Schlafplätze <strong>im</strong><br />

Sommer in Dachstühlen und<br />

Kirchtürmen und in<br />

Baumhöhlen und Nistkästen<br />

in waldartigen Bereichen;<br />

Überwinterung in Kellern und<br />

Höhlen.<br />

Beobachtete Individuen<br />

B- Brutplatz<br />

R - Rückzugsplatz<br />

F- Futtergast<br />

(Standorte)<br />

4<br />

F<br />

am westl. Graben<br />

2<br />

F<br />

über Offenland <strong>im</strong> Ostteil<br />

des Plangebietes


Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

VI./ 2.4 Beobachtungsergebnisse<br />

VI./ 2.4.1 Fledermäuse<br />

VI./ 2.4.1.1 Jagdflugbeobachtungen und Kontrolle möglicher Sommer- und Winterquartiere<br />

des Plangebietes bezüglich des Vorkommens ganzjährig geschützter Lebensstätten<br />

Im Plangebiet wurden jagende Exemplare des Großen Mausohres beobachtet. Hierbei handelte es sich<br />

um 2 Einzeltiere.<br />

Über der Offenlandfläche konnten mehrfach mehrere Exemplare gleichzeitig (max<strong>im</strong>al 2 Tiere)<br />

beobachtet werden.<br />

Das große Mausohr bezieht vor<strong>wie</strong>gend Sommerquartiere in Dachstühlen und Kirchendächern.<br />

Gelegentlich werden auch Baumhöhlen oder Nistkästen in waldartigen Baumbeständen als Quartiere<br />

angenommen.<br />

Die Winterquartiere der Art können sich in frostsicheren Hohlräumen in Gebäuden befinden.<br />

Im Plangebiet selbst sind keine Gebäude vorhanden, <strong>die</strong> als Fledermausquartier <strong>die</strong>nen können.<br />

Der Baumbestand <strong>im</strong> Plangebiet könnte als Sommerquartier in Betracht kommen. Bei der Kontrolle<br />

er<strong>wie</strong>sen sich <strong>die</strong> potenziellen Baumquartiere jedoch als ungeeignet, da <strong>die</strong> Baumgruppen zu inselartig<br />

waren und ein schützender waldartiger Charakter und geeignete Nisthöhlen fehlten. Es wurden keine<br />

potenziellen Baumquartiere oder Hinweise auf eine aktuelle oder frühere Nutzung durch Fledermäuse<br />

gefunden.<br />

VI./ 2.4.1.2 Bedeutung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet ist Teil des Nahrungsraumes für das große Mausohr. Jedoch werden <strong>die</strong> struktur- und<br />

artenreicheren Gärten in der Umgebung des Plangebietes insektenreicher sein und daher eine größere<br />

Bedeutung als Nahrungsraum besitzen.<br />

Auf Grund der Größe des Plangebietes und der festgestellten Individuenzahlen kann davon<br />

ausgegangen werden, dass es sich nicht um das alleinige Jagdgebiet der beobachteten Tiere handelt.<br />

Innerhalb des Plangebietes ist bisher kein Fledermausquartier festgestellt worden. Die <strong>im</strong> Gebiet<br />

vorhandenen Bäume bieten keine geeigneten potenziellen Baumquartiere. Hinweise auf eine frühere<br />

Nutzung wurden nicht gefunden.<br />

VI./ 2. 4.2 Vögel<br />

VI./ 2. 4.2.1 Artenbestand, ganzjährig geschützte Lebensstätten<br />

Im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung wurden 19 Vogelarten festgestellt (Tabelle 2.3.1).<br />

Eine Art zählt zum Brutvogelbestand des Gebietes. Die übrigen Arten sind als Nahrungsgäste<br />

einzustufen. Alle einhe<strong>im</strong>ischen Vogelarten sind gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz als europäische<br />

Vogelarten besonders geschützt.<br />

Das festgestellte Brutvogelartenspektrum umfasst Freibrüter, Bodenbrüter, daneben auch Höhlen- und<br />

Nischenbrüter (Tabelle 2.3.1). Damit spiegelt das Artenspektrum sehr gut das vorhandene Angebot an<br />

Bruthabitaten <strong>wie</strong>der. Geeignete Brutplätze befinden sich vor allem <strong>im</strong> Gehölzbestand an der<br />

Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg. Hier wurde 1 Brutplatz von Amseln beobachtet.<br />

Die Offenlandfllächen mit teilweisem Aufwuchs von Kiefernsämlingen weisen hingegen kaum<br />

Möglichkeiten für eine Nutzung als Brutstätte auf, hier wurden auch keine Nistplätze festgestellt.<br />

Bodenbrütende Arten sind <strong>im</strong> Plangebiet sicher nur Nahrungsgäste. Vermutlich sind <strong>die</strong> Freiflächen des<br />

Plangebietes als Brutreviere ohne Bedeutung, da sie wegen der Katzen und Hunde aus dem<br />

Siedlungsgebiet für Bodenbrüter nicht geeignet sind. Im weiteren Umland gibt es darüber hinaus<br />

ausreichend geschützte und wenig gestörte Standorte für Bodenbrüter.<br />

Der große Anteil an Höhlen- und Nischenbrütern <strong>im</strong> Plangebiet und das Fehlen geeigneter Nisthöhlen in<br />

den Bäumen legt den Schluss nahe, dass <strong>die</strong> betreffenden Arten über<strong>wie</strong>gend das reichliche Angebot<br />

an Nistkästen und Nisthöhlen in den umliegenden Gärten nutzen. So wurden Höhlenbrüter <strong>wie</strong><br />

Blaumeise (Parus caerulaeus) und Gebäudebrüter <strong>wie</strong> der Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)<br />

und Haussperling (Passer domesticus) <strong>im</strong> Plangebiet vorrangig als Futtergast beobachtet.<br />

Das Artenspektrum nachge<strong>wie</strong>sener Nahrungsgäste belegt, dass <strong>die</strong> Struktur- und Habitatvielfalt in der<br />

Umgebung des Plangebietes hoch ist und daher unterschiedliche Lebensraumansprüche erfüllt werden.<br />

Planungsbüro Ludewig 57


Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

VI./ 2.4.2.2 Bedeutung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet weist einen mäßigen Brutvogelbestand auf. Die Gehölzstrukturen an der Hohenbrucher<br />

Chaussee und am Horstweg bieten Freibrütern geeignete Nistplätze. Nistplätze von bodenbrütenden<br />

Arten sind <strong>im</strong> Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Das Spektrum an Nahrungsgästen zeigt, dass in der Umgebung des Plangebietes eine vielfältige<br />

Habitatstruktur vorhanden ist. Nicht nur enger an Siedlungsgebiete gebundene Arten sondern auch<br />

Bewohner strukturreicher Halboffenlandschaft sind unter den Nahrungsgästen zu finden.<br />

VI./ 2.4.3 Amphibien, Reptilien<br />

VI./ 2.4.3.1 Artenbestand, ganzjährig geschützte Lebensstätten<br />

Der Bereich des Grabens könnte Erdkröten einen geeigneten Lebensraum bieten. Bei der Begehung<br />

am 27.04.2009 war <strong>im</strong> südlichen Bereich des Grabens (am Horstweg) noch ein geringer Wasserstand<br />

erkennbar. am 31.05.2009 war der Graben vollständig trocken gefallen.<br />

Bei den Begehungen wurde der Graben so<strong>wie</strong> der angenzende Bereich abgesucht, es konnte jedoch<br />

keine Bestand an Erdkröten festgestellt werden. Auch andere Reptilien oder Amphibien wurden <strong>im</strong><br />

Plangebiet nicht festgestellt.<br />

VI./ 2.4.3.2 Bedeutung des Plangebietes<br />

In Bezug auf Lebensstätten von Amphibien ist das Untersuchungsgebiet nur von geringer Bedeutung.<br />

Zwar sind <strong>im</strong> Bereich des Grabens mäßig geeignete Lebensräume vorhanden, wegen der jahreszeitlich<br />

schwankenden Wasserführung des Grabens konnten sich hier bisher jedoch kein dauerhafter<br />

Amphibienbestand entwickeln. Für Reptilien scheint das Plangebiet keine erhebliche Bedeutung zu<br />

haben.<br />

VI./ 3. Ergebnis der Prüfung des Verdachtes auf Verstoß gegen §42 (1) BNatSchG, Ableitung<br />

der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung<br />

Gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />

stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch <strong>die</strong> Störung der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3 .Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4 .wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus<br />

der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören<br />

(Zugriffsverbote).<br />

Das rund 7,04 ha große Untersuchungsgebiet weist hinsichtlich der Vogelarten einen für<br />

Siedlungsrandbereiche mittleren Arten- und Individuenbestand auf. Hierbei handelt es sich um<br />

über<strong>wie</strong>gend weit verbreitete, derzeit nicht bestandsgefährdete Arten.<br />

Die Gehölzbestände an der Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg sind als Brutplatz für<br />

Freibrüter möglicherweise von Bedeutung.<br />

Maßnahme: Die Großbaumbestände an der Hohenbrucher Chaussee und am Horstweg werden<br />

als zu erhalten <strong>im</strong> Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Als Nahrungshabitat wird das Untersuchungsgebiet durch weitere Vogelarten genutzt, <strong>die</strong> <strong>im</strong><br />

umgebenden Siedlungsgebiet ihre Brut- und Ruheplätze haben.<br />

Planungsbüro Ludewig 58


Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

Gleichzeitig ist das Untersuchungsgebiet Bestandteil der Jagdgebiete des großen Mausohrs. Es wurden<br />

jedoch keine Schlaf- oder Überwinterungsplätze von Fledermäusen <strong>im</strong> Untersuchungsgebiet<br />

festgestellt.<br />

Da <strong>die</strong> Umgebung des Plangebietes jedoch reicher strukturiert und weniger gestört ist als das<br />

Untersuchungsgebiet, ist es als Nahrungshabitat nur von untergeordneter Bedeutung.<br />

Das mehrmalige Absuchen des Plangebietes hat keine Hinweise auf das Vorhandensein der<br />

Zauneidechse oder anderer Reptilien geliefert.<br />

Maßnahme: Es wird festgesetzt, dass Mauern und andere dichte Einfriedungen unzulässig sind.<br />

Grundstückseinfriedungen sind nur ohne Sockel mit einem Öffnungsanteil von mindestens 30%<br />

zulässig. Die Hinterpflanzung durch Hecken ist zulässig. Hierdurch wird ein Durchschlupf für Amphibien<br />

ermöglicht.<br />

Planverfasser: Städtebaulicher Teil Landschaftsplanerischer Teil<br />

Anke Ludewig Ralf Ludewig<br />

Oktober 2009 Oktober 2009<br />

Planungsbüro Ludewig 59


Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen des Bebauungsplanes<br />

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.<br />

132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom<br />

22.04.1993 (BGBl. I, S. 466)<br />

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September<br />

2008 (GVBl.I/08, [Nr. 14], S.226), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Mai 2009<br />

(GVBl.I/09, [Nr. 08] , S.166, 174)<br />

Verordnung über <strong>die</strong> Ausarbeitung der Bauleitpläne und <strong>die</strong> Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />

Weiterführende rechtliche Grundlagen<br />

- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 25.<br />

März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. April 2008 (BGBl. I<br />

S. 686)<br />

- Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Brandenburgisches<br />

Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) vom 26.05.2004 (GVBl. I, S.350)<br />

- Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr.9<br />

vom 24. 05. 2004, S. 215)<br />

- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. d. B. v. 26. September 2002 (BGBl. S. 3830),<br />

zuletzt geändert am 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)<br />

- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember<br />

2004 (GVBl.I/05 S.50)<br />

- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – WHG – in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 1<strong>9.</strong> August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666)<br />

- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20.04.2004 (GVBl. I Nr.6 vom 21.04.2004, S.<br />

137) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 09] , S.106, 108)<br />

- Verordnung über <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Pflege und den Schutz von Bäumen <strong>im</strong> Land Brandenburg<br />

(Brandenburgische Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV) vom 2<strong>9.</strong> Juni 2004 (GVBl. II, S.553)<br />

- Satzung der Gemeinde Löwenberger Land über <strong>die</strong> Herstellung notwendiger Stellplätze<br />

(Stellplatzsatzung)<br />

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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

Bebauungsplan “Hohenbrucher Chaussee Süd”<br />

Textliche Festsetzungen gem. §9 BauGB i.V.m. BauNVO und §81 BbgBO<br />

I. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

1. Art der baulichen Nutzung (9(1)1. BauGB, BauNVO)<br />

Allgemeine Wohngebiet - WA - gem. §4 BauNVO<br />

Für <strong>die</strong> gemäß Planzeichnung als Allgemeines Wohngebiet - WA - festgesetzten Flächen wird<br />

festgesetzt:<br />

(1) Allgemein zulässig sind <strong>Nutzungen</strong> nach §4(2) BauNVO. Das sind:<br />

1. Wohngebäude,<br />

2. <strong>die</strong> der Versorgung des Gebietes <strong>die</strong>nenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

so<strong>wie</strong> nicht störende Handwerksbetriebe,<br />

3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />

(2) Gem. §1(6) BauNVO wird best<strong>im</strong>mt, dass <strong>die</strong> Ausnahmen nach §4(3)5. BauNVO (Tankstellen) nicht<br />

Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />

(3) <strong>Nutzungen</strong> nach §4(3) Nr. 1 bis 3 sind ausnahmsweise zulässig. Das sind:<br />

1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

3. Anlagen für Verwaltung,<br />

4. Gartenbaubetriebe.<br />

2 Maß der baulichen Nutzung (§9(1)1. BauGB)<br />

2.1 Grundflächenzahl (§9(1)1. BauGB, §16(2)1. BauNVO)<br />

Grundflächenzahl GRZ 0,2<br />

2.2 Zahl der Vollgeschosse (§9(1)1. BauGB, §16(2)3. BauNVO)<br />

max<strong>im</strong>al zwei Vollgeschosse<br />

3. Bauweise (§9(1)2. BauGB)<br />

Für alle Baugrundstücke <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine offene Bauweise gemäß<br />

§22(2) BauNVO festgesetzt.<br />

4. Mindestgrundstücksgröße (§9(1)3. BauGB)<br />

Als Mindestgröße der Baugrundstücke werden 600 m² festgesetzt.<br />

5. Maßnahmen zum Ausgleich <strong>im</strong> Sinne des §1a(3) BauGB (§9(1)20. und 25.a) und b)BauGB)<br />

(1) Innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sind 50 standortgerechte Laubbäume<br />

autochthoner Arten zu pflanzen.<br />

Die Pflanzungen haben spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der übrigen Erschließungsanlagen<br />

innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zu erfolgen.<br />

(2) Auf den Baugrundstücken <strong>im</strong> allgemeinen Wohngebiet ist spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der<br />

ersten baulichen Anlage auf dem betreffenden Grundstück je angefangener 50 m² versiegelter Fläche<br />

ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />

Ersatzweise ist auch <strong>die</strong> Pflanzung auf einer Grünfläche Garten außerhalb von Flächen mit Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht zulässig, <strong>die</strong> mit dem Baugrundstück eine Nutzungseinheit bildet. <strong>Vorhandene</strong><br />

Bäume werden auf <strong>die</strong> Anzahl angerechnet.<br />

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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

(3) Innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche gemäß §9(1)25.b) BauGB ist der<br />

vorhandene Baumbestand, der in einer Höhe von 1,30m einen Stammumfang von mindestens 60 cm<br />

hat, zu erhalten.<br />

(4) Mauern und andere dichte Einfriedungen sind unzulässig. Grundstückseinfriedungen sind nur ohne<br />

Sockel mit einem Öffnungsanteil von mindestens 30% zulässig. Die Hinterpflanzung durch Hecken ist<br />

zulässig.<br />

II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§81 BbgBO)<br />

Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§81(1)1. BbgBO)<br />

(1) Es wird eine Dachneigung von mindestens 22° festgesetzt.<br />

(2) Das 2. Vollgeschoss ist <strong>im</strong> Dachraum auszuführen. Drempel sind nur bis zu einer Höhe von max<strong>im</strong>al<br />

1,50m zulässig. Die Drempelhöhe ist <strong>die</strong> Höhe zwischen Oberkante fertiger Fußboden des<br />

Dachgeschosses und dem Schnittpunkt der Dachhaut mit der Außenkante der Außenwand.<br />

(3) Straßenseitige Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 1,20m über dem höchsten Punkt der<br />

Geländehöhe der Straßenverkehrsfläche anliegend an das jeweilige Grundstück zulässig.<br />

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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

Planzeichnung<br />

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Bebauungsplan „Hohenbrucher Chaussee Süd“ Gemeinde Löwenberger Land, OT Nassenheide Satzung<br />

Städtebaulicher Entwurf<br />

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