Vorstand
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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 44127 Dortmund <strong>Vorstand</strong><br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
<strong>Vorstand</strong><br />
Herbert-Lewin-Platz 2<br />
10623 Berlin<br />
Sehr geehrter Herr Kollege Köhler,<br />
sehr geehrter Herr Kollege Müller,<br />
Ressort 3<br />
Ihr Zeichen:<br />
Ihre Nachricht vom:<br />
Unser Zeichen: 3.0.0 Dr. Krie/Pe<br />
Ansprechpartner: Dr. Thomas Kriedel<br />
Telefon: 0231 9432-3209<br />
Telefax: 0231 9432-3197<br />
E-Mail: Thomas.Kriedel@kvwl.de<br />
Internet: www.kvwl.de<br />
Datum: 28.04.2008<br />
am 19. April 2008 hatten wir in Westfalen-Lippe eine turbulente Vertreterversammlung, in<br />
der die Delegierten in einer Vielzahl von Beschlüssen ihren Unmut über Entscheidungen<br />
und Konzepte der KBV und der KVWL ausgedrückt haben. Unser Vorsitzender der Vertreterversammlung,<br />
Herr Dr. Schiepe, wollte Ihnen die Beschlüsse im Wortlaut zusenden.<br />
Für den <strong>Vorstand</strong> sind diese Beschlüsse und die Diskussionsbeiträge Anlass und Auftrag,<br />
die KBV über diese Kritik der Vertreter zu informieren und gleichzeitig konkrete Änderungen<br />
an beschlossenen bzw. zur Verabschiedung anstehenden Richtlinien zu fordern. Aus den<br />
Beschlüssen der Vertreterversammlung sind folgende Themen hervorzuheben, die ausschließlich<br />
von der Bundesebene verantwortet werden:<br />
1. 5-Stufen-Konzept der KBV zur Neuordnung der Versorgungsebenen<br />
Dieses Konzept haben die Haus- und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten einhellig<br />
abgelehnt. In der Diskussion wurde besonders gerügt, dass dieses Konzept<br />
ohne ausreichende Diskussion an die Öffentlichkeit gelangt ist und damit wesentliche<br />
Positionen der Fachärzte zur Disposition gestellt worden sind.<br />
2. Einführung der Betriebsstättennummern und lebenslangen Arztnummern ab<br />
01.07.2008<br />
Die VV sieht die Einführung neuer Abrechnungsnummern als zusätzliche, unnötige<br />
bürokratische Belastung der Arztpraxen an und lehnt diese ab. Darüber hinaus wird<br />
die Anwendung der persönlichen Arztnummer als „bürokratisches Monster“ gesehen<br />
und von den Vertragsärzten in Westfalen-Lippe boykottiert und nicht durchgeführt.<br />
3. Konzept zur Labor-Direktabrechnung über Laborgemeinschaften<br />
Auch diese Regelung lehnt die Vertreterversammlung ab und hat uns beauftragt,<br />
sich dafür einzusetzen, dass es in dieser Form nicht umgesetzt wird. Darüber hinaus<br />
wird die späte Information über die konkreten Regelungen gerügt.<br />
Anschrift Bankverbindung <strong>Vorstand</strong><br />
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dr. med. Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender<br />
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6 Kto.-Nr 0 002 613 123 (BLZ 440 606 04) Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden, 2. Vorsitzender<br />
44141 Dortmund Ust-ID-Nr. DE 12 49 11 751 Dr. Thomas Kriedel
Blatt 2 zum Schreiben vom 28.04.2008<br />
Alle diese Beschlüsse hat die Vertreterversammlung mit großer Mehrheit gefasst. Darüber<br />
hinaus ist der <strong>Vorstand</strong> für seine Beteiligung an der Stiftung und für die Zustimmung zum<br />
Bundesknappschafts-Hausarztvertrag ebenfalls gerügt worden. Insgesamt spricht aus diesen<br />
Beschlüssen ein massiver Unmut über zentral von der KBV zu verantwortende Regelungen,<br />
die in der Vertragsarztpraxis zu größeren Umstellungen und Mehraufwand führen,<br />
deren Notwendigkeit nicht eingesehen wird. Der <strong>Vorstand</strong> wird dafür verantwortlich gemacht,<br />
bei der KBV nicht massiver gegen die abgelehnten Regelungen vorgegangen zu<br />
sein.<br />
Für uns ist aus den Beschlüssen der Vertreterversammlung die Konsequenz zu ziehen,<br />
dass offensichtlich ein massives Kommunikations- und Akzeptanzproblem zwischen KBV<br />
und niedergelassenen Ärzten besteht. Die Logik und Notwendigkeit vieler Regelungen ist<br />
nicht vermittelt worden, und die Praxistauglichkeit vieler Normen ist nicht gegeben.<br />
Wir fordern daher für alle Regelungen, die gravierend in den Praxisablauf eingreifen, eine<br />
frühzeitige Information der KVen über die konkreten Detailregelungen und eine Testphase,<br />
in der noch Änderungen der vorgesehenen Beschlüsse möglich sind. Alle diese Regelungen<br />
müssen einem Test auf Praxisverträglichkeit unterzogen werden.<br />
Es ist unzumutbar, wenn die konkreten Regelungen zur Labor-Direktabrechnung mit Rundschreiben<br />
vom 01.04.2008 als Beschlüsse zur Änderung der Bundesmantelverträge den<br />
KVen bekanntgegeben werden, die relevanten Einzelregelungen (Nachweis der Kosten<br />
eines Parameters bei der Abrechnung) weder den KVen als Gewährleistungsträger der Abrechnung,<br />
noch den abrechnenden Laborgemeinschaften als Verantwortliche für die Abrechnung<br />
bekanntgegeben werden können. Dieses Verfahren ist nicht professionell und<br />
führt bei den Betroffenen zu einer Komplettablehnung und Verweigerung der gesamten<br />
Regelung.<br />
Wir erwarten, dass im nächsten AK KV oder in der ohnehin angesetzten Klausurtagung<br />
grundsätzlich über diese Defizite in der Vorbereitung von Entscheidungen und der Vermittlung<br />
und Umsetzung von Entscheidungen diskutiert wird. Dabei müssen Verbesserungen<br />
im Prozessablauf in die Entscheidungen mit Einbindung der KVen und der niedergelassenen<br />
Ärzte verbindlich vorgegeben werden. In der ohnehin angespannten Honorarsituation<br />
verspielt sonst das KV-System seine letzte Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei unseren<br />
Mitgliedern.<br />
Der <strong>Vorstand</strong> der KVWL erwartet von der KBV zum Komplex der neuen Abrechnungsnummern<br />
und Laborabrechnung folgende konkrete Maßnahmen:<br />
1. Regelung zur Betriebsstättennummer<br />
Die Regelung für die Anästhesisten wird so abgeändert, dass ein Anästhesist seine<br />
Anästhesie in einer Vertragsarzt- bzw. Zahnarztpraxis nur mit jeweils einer Nummer<br />
kennzeichnet. Alternativ könnte der Anästhesist als Betriebsstättennummer die Betriebsstätten-<br />
bzw. Nebenbetriebsstättennummer der Praxis verwenden, in der er die<br />
Anästhesie durchführt.<br />
Die Verpflichtung der Leistungskennzeichnung in fachgleichen Gemeinschaftspraxen<br />
wird aufgehoben, wenn die Ärzte die Leistung in derselben Betriebsstätte erbringen.<br />
Die Regelungen zur lebenslangen Arztnummer bei Verordnungen sind zu überarbeiten.<br />
Die arztbezogene Kennzeichnung von Verordnungen jeweils mit der LANR des<br />
behandelnden Arztes ist in Berufsausübungsgemeinschaften praxisuntauglich. Soll-
Blatt 3 zum Schreiben vom 28.04.2008<br />
ten dem die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (Arztfall als Prüfgrundlage<br />
und Vergleichgröße) entgegenstehen, sind sie anzupassen. Im Übrigen fehlen uns<br />
verlässliche Informationen über die Prozeduren bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab<br />
01.07.2008.<br />
Wir gehen davon aus, dass die KBV diese Punkte im Sinne der niedergelassenen Ärzte bis<br />
Ende Mai korrigieren kann. Wir würden dann diese Regelung mit unserer Selbstverwaltung<br />
abstimmen. Sollte der Termin nicht zu halten sein, beantragen wir eine Verschiebung der<br />
Einführung der neuen Betriebsstätten- und Arztnummern um ein Quartal auf den<br />
01.10.2008.<br />
2. Bei der Labor-Direktabrechnung erwarten wir kurzfristig, möglichst bis Ende Mai,<br />
präzise Detailregelungen zur Abrechnung der tatsächlichen Kosten von Laborparametern.<br />
Es ist für die Kassenärztliche Vereinigung und die abrechnenden Laborgemeinschaften<br />
ein unzumutbares Risiko, ein Kostennachweis bei der Abrechnung zu<br />
führen, wobei die Kalkulationsgrundlagen für eine Kostenberechnung nicht definiert<br />
sind. Bei den jetzigen Bestimmungen wird die KVWL keine Gewähr für die Kostenabrechnung<br />
übernehmen können, da uns eine Überprüfung des Nachweises der tatsächlichen<br />
Kosten mangels konkreter Vorgaben nicht möglich ist.<br />
Daneben stellt dieses Verfahren einen unangemessenen bürokratischen Aufwand<br />
dar.<br />
Gerade die KVWL hat aufgrund von Ermittlungsverfahren aus der Vergangenheit<br />
einschlägige Erfahrungen mit dem Risiko unklarer Abrechnungsbestimmungen, die<br />
von der Staatsanwaltschaft in Betrugsvorwürfe gegenüber den abrechnenden Ärzten<br />
und möglichen strafrechtlichen Verfehlungen bei der abrechnenden KV umgemünzt<br />
werden.<br />
Wir erwarten auch klare Angaben dazu, ob die durch die Laborreform möglichen<br />
Einsparungen in der Gesamtvergütung verbleiben und wie sie ggf. dort verwendet<br />
werden.<br />
Im Sinne der berechtigten Anliegen unserer Mitglieder erwarten wir eine kurzfristige Anpassung<br />
und Abänderung der kritisierten Regelungen.<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
________________ _____________________ _________________<br />
Dr. Ulrich Thamer Dr. Wolfgang-Axel Dryden Dr. Thomas Kriedel<br />
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender <strong>Vorstand</strong>smitglied