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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 44127 Dortmund <strong>Vorstand</strong><br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

<strong>Vorstand</strong><br />

Herbert-Lewin-Platz 2<br />

10623 Berlin<br />

Sehr geehrter Herr Kollege Köhler,<br />

sehr geehrter Herr Kollege Müller,<br />

Ressort 3<br />

Ihr Zeichen:<br />

Ihre Nachricht vom:<br />

Unser Zeichen: 3.0.0 Dr. Krie/Pe<br />

Ansprechpartner: Dr. Thomas Kriedel<br />

Telefon: 0231 9432-3209<br />

Telefax: 0231 9432-3197<br />

E-Mail: Thomas.Kriedel@kvwl.de<br />

Internet: www.kvwl.de<br />

Datum: 28.04.2008<br />

am 19. April 2008 hatten wir in Westfalen-Lippe eine turbulente Vertreterversammlung, in<br />

der die Delegierten in einer Vielzahl von Beschlüssen ihren Unmut über Entscheidungen<br />

und Konzepte der KBV und der KVWL ausgedrückt haben. Unser Vorsitzender der Vertreterversammlung,<br />

Herr Dr. Schiepe, wollte Ihnen die Beschlüsse im Wortlaut zusenden.<br />

Für den <strong>Vorstand</strong> sind diese Beschlüsse und die Diskussionsbeiträge Anlass und Auftrag,<br />

die KBV über diese Kritik der Vertreter zu informieren und gleichzeitig konkrete Änderungen<br />

an beschlossenen bzw. zur Verabschiedung anstehenden Richtlinien zu fordern. Aus den<br />

Beschlüssen der Vertreterversammlung sind folgende Themen hervorzuheben, die ausschließlich<br />

von der Bundesebene verantwortet werden:<br />

1. 5-Stufen-Konzept der KBV zur Neuordnung der Versorgungsebenen<br />

Dieses Konzept haben die Haus- und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten einhellig<br />

abgelehnt. In der Diskussion wurde besonders gerügt, dass dieses Konzept<br />

ohne ausreichende Diskussion an die Öffentlichkeit gelangt ist und damit wesentliche<br />

Positionen der Fachärzte zur Disposition gestellt worden sind.<br />

2. Einführung der Betriebsstättennummern und lebenslangen Arztnummern ab<br />

01.07.2008<br />

Die VV sieht die Einführung neuer Abrechnungsnummern als zusätzliche, unnötige<br />

bürokratische Belastung der Arztpraxen an und lehnt diese ab. Darüber hinaus wird<br />

die Anwendung der persönlichen Arztnummer als „bürokratisches Monster“ gesehen<br />

und von den Vertragsärzten in Westfalen-Lippe boykottiert und nicht durchgeführt.<br />

3. Konzept zur Labor-Direktabrechnung über Laborgemeinschaften<br />

Auch diese Regelung lehnt die Vertreterversammlung ab und hat uns beauftragt,<br />

sich dafür einzusetzen, dass es in dieser Form nicht umgesetzt wird. Darüber hinaus<br />

wird die späte Information über die konkreten Regelungen gerügt.<br />

Anschrift Bankverbindung <strong>Vorstand</strong><br />

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Deutsche Apotheker- und Ärztebank Dr. med. Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender<br />

Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6 Kto.-Nr 0 002 613 123 (BLZ 440 606 04) Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden, 2. Vorsitzender<br />

44141 Dortmund Ust-ID-Nr. DE 12 49 11 751 Dr. Thomas Kriedel


Blatt 2 zum Schreiben vom 28.04.2008<br />

Alle diese Beschlüsse hat die Vertreterversammlung mit großer Mehrheit gefasst. Darüber<br />

hinaus ist der <strong>Vorstand</strong> für seine Beteiligung an der Stiftung und für die Zustimmung zum<br />

Bundesknappschafts-Hausarztvertrag ebenfalls gerügt worden. Insgesamt spricht aus diesen<br />

Beschlüssen ein massiver Unmut über zentral von der KBV zu verantwortende Regelungen,<br />

die in der Vertragsarztpraxis zu größeren Umstellungen und Mehraufwand führen,<br />

deren Notwendigkeit nicht eingesehen wird. Der <strong>Vorstand</strong> wird dafür verantwortlich gemacht,<br />

bei der KBV nicht massiver gegen die abgelehnten Regelungen vorgegangen zu<br />

sein.<br />

Für uns ist aus den Beschlüssen der Vertreterversammlung die Konsequenz zu ziehen,<br />

dass offensichtlich ein massives Kommunikations- und Akzeptanzproblem zwischen KBV<br />

und niedergelassenen Ärzten besteht. Die Logik und Notwendigkeit vieler Regelungen ist<br />

nicht vermittelt worden, und die Praxistauglichkeit vieler Normen ist nicht gegeben.<br />

Wir fordern daher für alle Regelungen, die gravierend in den Praxisablauf eingreifen, eine<br />

frühzeitige Information der KVen über die konkreten Detailregelungen und eine Testphase,<br />

in der noch Änderungen der vorgesehenen Beschlüsse möglich sind. Alle diese Regelungen<br />

müssen einem Test auf Praxisverträglichkeit unterzogen werden.<br />

Es ist unzumutbar, wenn die konkreten Regelungen zur Labor-Direktabrechnung mit Rundschreiben<br />

vom 01.04.2008 als Beschlüsse zur Änderung der Bundesmantelverträge den<br />

KVen bekanntgegeben werden, die relevanten Einzelregelungen (Nachweis der Kosten<br />

eines Parameters bei der Abrechnung) weder den KVen als Gewährleistungsträger der Abrechnung,<br />

noch den abrechnenden Laborgemeinschaften als Verantwortliche für die Abrechnung<br />

bekanntgegeben werden können. Dieses Verfahren ist nicht professionell und<br />

führt bei den Betroffenen zu einer Komplettablehnung und Verweigerung der gesamten<br />

Regelung.<br />

Wir erwarten, dass im nächsten AK KV oder in der ohnehin angesetzten Klausurtagung<br />

grundsätzlich über diese Defizite in der Vorbereitung von Entscheidungen und der Vermittlung<br />

und Umsetzung von Entscheidungen diskutiert wird. Dabei müssen Verbesserungen<br />

im Prozessablauf in die Entscheidungen mit Einbindung der KVen und der niedergelassenen<br />

Ärzte verbindlich vorgegeben werden. In der ohnehin angespannten Honorarsituation<br />

verspielt sonst das KV-System seine letzte Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei unseren<br />

Mitgliedern.<br />

Der <strong>Vorstand</strong> der KVWL erwartet von der KBV zum Komplex der neuen Abrechnungsnummern<br />

und Laborabrechnung folgende konkrete Maßnahmen:<br />

1. Regelung zur Betriebsstättennummer<br />

Die Regelung für die Anästhesisten wird so abgeändert, dass ein Anästhesist seine<br />

Anästhesie in einer Vertragsarzt- bzw. Zahnarztpraxis nur mit jeweils einer Nummer<br />

kennzeichnet. Alternativ könnte der Anästhesist als Betriebsstättennummer die Betriebsstätten-<br />

bzw. Nebenbetriebsstättennummer der Praxis verwenden, in der er die<br />

Anästhesie durchführt.<br />

Die Verpflichtung der Leistungskennzeichnung in fachgleichen Gemeinschaftspraxen<br />

wird aufgehoben, wenn die Ärzte die Leistung in derselben Betriebsstätte erbringen.<br />

Die Regelungen zur lebenslangen Arztnummer bei Verordnungen sind zu überarbeiten.<br />

Die arztbezogene Kennzeichnung von Verordnungen jeweils mit der LANR des<br />

behandelnden Arztes ist in Berufsausübungsgemeinschaften praxisuntauglich. Soll-


Blatt 3 zum Schreiben vom 28.04.2008<br />

ten dem die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (Arztfall als Prüfgrundlage<br />

und Vergleichgröße) entgegenstehen, sind sie anzupassen. Im Übrigen fehlen uns<br />

verlässliche Informationen über die Prozeduren bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab<br />

01.07.2008.<br />

Wir gehen davon aus, dass die KBV diese Punkte im Sinne der niedergelassenen Ärzte bis<br />

Ende Mai korrigieren kann. Wir würden dann diese Regelung mit unserer Selbstverwaltung<br />

abstimmen. Sollte der Termin nicht zu halten sein, beantragen wir eine Verschiebung der<br />

Einführung der neuen Betriebsstätten- und Arztnummern um ein Quartal auf den<br />

01.10.2008.<br />

2. Bei der Labor-Direktabrechnung erwarten wir kurzfristig, möglichst bis Ende Mai,<br />

präzise Detailregelungen zur Abrechnung der tatsächlichen Kosten von Laborparametern.<br />

Es ist für die Kassenärztliche Vereinigung und die abrechnenden Laborgemeinschaften<br />

ein unzumutbares Risiko, ein Kostennachweis bei der Abrechnung zu<br />

führen, wobei die Kalkulationsgrundlagen für eine Kostenberechnung nicht definiert<br />

sind. Bei den jetzigen Bestimmungen wird die KVWL keine Gewähr für die Kostenabrechnung<br />

übernehmen können, da uns eine Überprüfung des Nachweises der tatsächlichen<br />

Kosten mangels konkreter Vorgaben nicht möglich ist.<br />

Daneben stellt dieses Verfahren einen unangemessenen bürokratischen Aufwand<br />

dar.<br />

Gerade die KVWL hat aufgrund von Ermittlungsverfahren aus der Vergangenheit<br />

einschlägige Erfahrungen mit dem Risiko unklarer Abrechnungsbestimmungen, die<br />

von der Staatsanwaltschaft in Betrugsvorwürfe gegenüber den abrechnenden Ärzten<br />

und möglichen strafrechtlichen Verfehlungen bei der abrechnenden KV umgemünzt<br />

werden.<br />

Wir erwarten auch klare Angaben dazu, ob die durch die Laborreform möglichen<br />

Einsparungen in der Gesamtvergütung verbleiben und wie sie ggf. dort verwendet<br />

werden.<br />

Im Sinne der berechtigten Anliegen unserer Mitglieder erwarten wir eine kurzfristige Anpassung<br />

und Abänderung der kritisierten Regelungen.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

________________ _____________________ _________________<br />

Dr. Ulrich Thamer Dr. Wolfgang-Axel Dryden Dr. Thomas Kriedel<br />

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender <strong>Vorstand</strong>smitglied

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