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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der ... - Stadt Memmingen

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<strong>Die</strong>se <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>.<br />

Bürgermeisterin Böckh begrüßt die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Jugendhilfeausschusses und eröffnet<br />

die Sitzung. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 14.11.2011 und die Beschlussfähigkeit<br />

des Jugendhilfeausschusses fest. Bei Sitzungsbeginn sind 11 st<strong>im</strong>mberechtigte Mitglie<strong>der</strong> des Jugendhilfeausschusses<br />

anwesend. Mit <strong>der</strong> Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />

Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung des Jugendhilfeausschusses<br />

vom 18.05.2011 werden nicht erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>Memmingen</strong> ist die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> somit genehmigt.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Koordinierende Kin<strong>der</strong>schutzstelle KoKi – Frühe Hilfen;<br />

Vorstellung und Beschluss zur netzwerksbezogenen Kin<strong>der</strong>schutzkonzeption<br />

Beschluss Nr. 1<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Jugendhilfeausschusses erhalten anhand einer Tischvorlage einen Überblick über<br />

die vorgelegte Konzeption; diverse Themen, insbeson<strong>der</strong>e das Schnittstellenmanagement, werden<br />

näher erläutert.<br />

Der Jugendhilfeausschuss beschließt<br />

die netzwerkbezogene Kin<strong>der</strong>schutzkonzeption wie besprochen.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 11 ja / 0 nein<br />

2. Informationen zur Reform des Vormundschaftsrechts<br />

Beschluss Nr ./.<br />

Den Mitglie<strong>der</strong>n des Jugendhilfeausschusses wird anhand einer Präsentation die Vormundschaftsreform<br />

2011 dargestellt. Sie erhalten eine Übersicht zu den konkreten Auswirkungen vor Ort.<br />

<strong>Die</strong> Vormundschaftsreform ist das Ergebnis jahrelanger fachlicher und politischer Diskussionen nach<br />

dem Fall „Kevin“. In Folge <strong>der</strong> Reform ist vorgesehen, die vorhandenen Kapazitäten für den bestellten<br />

Amtsvormund auf dann 20 Stunden zu verdoppeln.<br />

Im Jugendamt sind drei Amtsvormün<strong>der</strong> /-pfleger tätig :<br />

Herr Hölzle als bestellter Amtsvormund, Amtspfleger, Tätigkeiten insb. Personensorge, Vermögenssorge,<br />

Adoption.<br />

Frau Hölz und Frau Bänecke als gesetzliche Amtsvormün<strong>der</strong>/-pfleger (und Beistände), Tätigkeiten<br />

insb. min<strong>der</strong>jährige Mütter, Vaterschaftsanfechtungen, Abstammungsklärung.<br />

Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 22.11.2011<br />

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