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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der ... - Stadt Memmingen

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<strong>Die</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> veröffentlichte <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratssitzung dient lediglich<br />

<strong>der</strong> Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei <strong>der</strong><br />

Sitzungsort: Rathaus-Sitzungssaal<br />

Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger<br />

Schriftführer: Robert Veitenhansl<br />

Beginn: 16.05 Uhr<br />

Ende: 20.35 Uhr<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung hinterlegte Original.<br />

<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

über die<br />

2. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 14. März 2011


Tagesordnung<br />

1. Bebauungsplan 91 „Hasenareal – Rotergasse“; Aufstellungsbeschluss<br />

2. Bebauungsplan D7a „Unterdorfstraße“; Aufstellungsbeschluss<br />

3. Neubesetzung des Umlegungsausschusses<br />

4. Wirtschaftspläne 2011<br />

4.1 Klinikum<br />

4.2 <strong>Stadt</strong>werke<br />

5. Antrag auf Erhöhung <strong>der</strong> Gewerbesteuer (Antrag-Nr. 04-2011)<br />

6. Haushalt 2011 <strong>Stadt</strong> mit Stellenplan<br />

- Beschluss über die Haushaltssatzung mit Anlagen<br />

7. Haushalt 2011 Stiftungen mit Wirtschaftsplan Bürgerstift<br />

- Beschluss über die Haushaltssatzung mit Anlagen<br />

8. Finanzplanung <strong>Stadt</strong> 2010-2014<br />

9. Antrag auf Akteneinsicht (Antrag-Nr. 05-2011)<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


<strong>Die</strong>se <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger begrüßt die anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> und eröffnet die Sitzung.<br />

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 07. März 2011 und die Beschlussfähigkeit des<br />

<strong>Stadt</strong>rates fest. Bei Sitzungsbeginn sind 33 Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates anwesend und st<strong>im</strong>mberechtigt.<br />

Mit <strong>der</strong> Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Bebauungsplan 91 „Hasenareal – Rotergasse“; Aufstellungsbeschluss<br />

Beschluss-Nr. 1<br />

Altstadtentwicklung:<br />

2009 – 2010 wurde von den Büros Dr. Baldauf (<strong>Stadt</strong>planung), Dr. Jenne (Einzelhandel) und Dr.<br />

Brenner (Verkehr) das integrierte Altstadtentwicklungskonzept für <strong>Memmingen</strong> erarbeitet. Auf dieser<br />

Basis wurden in einer ersten Phase die Quartiere westlich und südlich des Schrannenplatzes in das<br />

StbauF – Programm „leben findet innen stadt“ <strong>im</strong> Bereich „aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.<br />

Der Programmzeitraum wurde von <strong>der</strong> Obersten Baubehörde / Reg. V. Schwaben auf die<br />

Jahre 2009 – 2017 festgelegt.<br />

Quartiersentwicklung:<br />

2010 – 2011 wird aktuell von den Büros „03 architekten“ und „realgrün landschaftsarchitekten“ , beide<br />

München, eine Quartiersanalyse und –entwicklungskonzept für den Bereich „hasenareal | rotergasse“<br />

erarbeitet.<br />

Der Altstadt-Quartier „hasenareal | rotergasse“ soll in einem kooperativen Verfahren (public-privatepartnership)<br />

gemeinsam durch Eigentümern, Investoren und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> baustrukturell,<br />

verkehrlich, nutzungsmäßig und gestalterisch erneuert werden. Entsprechende Vereinbarungen zwischen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Eigentümern und Investoren sind noch zu schließen.<br />

Das Bebauungsplangebiet ist stark geprägt von leer stehenden Gebäuden und schlechter Bausubstanz,<br />

aber auch von stattlichen, stadtbildprägenden Bauwerken.<br />

Der Block ist gleichermaßen in seiner gemischten Struktur interessant und in seiner Lage wichtig für<br />

die Altstadt: er bietet sowohl die Möglichkeit für attraktives innerstädtisches Wohnen, wie auch gewerblich<br />

gut nutzbare Bereiche; letztere insbeson<strong>der</strong>e zum Schrannenplatz hin - hier verbunden mit<br />

dem Ziel <strong>der</strong> Anknüpfung an die bereits getätigten Investitionen. Weitere Ziele sind die Quartiersbegrünung<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Freiflächengestaltung und eine private Quartiersgarage für das Parken.<br />

<strong>Die</strong> Aufstellung ist erfor<strong>der</strong>lich, um Planungs- und Projektsicherheit zu schaffen und auch für Dritte zu<br />

gewährleisten.<br />

<strong>Die</strong> Festsetzungen werden sich an den, durch den <strong>Stadt</strong>rat zur Realisierung ausgewählten Konzepten<br />

orientieren.<br />

Eine zum 01.01.2007 in Kraft getretene Än<strong>der</strong>ung des Baugesetzbuches (BauGB) eröffnet <strong>im</strong> neuen<br />

§ 13a die Möglichkeit eines „beschleunigten Verfahrens“ für Bebauungspläne <strong>der</strong> Innenentwicklung,<br />

das sich in seinem Ablauf sehr stark am „vereinfachten Verfahren“ des § 13 BauGB – <strong>der</strong> in diesem<br />

Fall nicht in Frage kommt - orientiert. <strong>Die</strong>se neue Regelung kann hier angewendet werden.<br />

1995 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst, das Verfahren stand jedoch still.<br />

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt; dieser stellt Mischbaufläche dar.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 1,14 ha.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

1. Für den Bebauungsplan Nr. 91 „hasenareal | rotergasse“ mit Umgriff entsprechend <strong>der</strong> Planskizze<br />

des <strong>Stadt</strong>planungsamtes vom 01.02.2011 wird Aufstellungsbeschluß gemäß § 2<br />

BauGB gefasst.<br />

Das Plan-Aufstellungs-Verfahren soll nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

erfolgen. Ziel ist es, die Möglichkeit zur maßvollen Nachverdichtung, Innenentwicklung<br />

und Umstrukturierung des Gebiets zu schaffen.<br />

2. Gleichzeitig wird <strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss für den selben Bebauungsplan vom 13.07.1995<br />

hiermit aufgehoben.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 33 ja / 1 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -<br />

Anlage


2. Bebauungsplan D7a „Unterdorfstraße“; Aufstellungsbeschluss<br />

Beschluss-Nr. 2<br />

Ein Bauträger beabsichtigt die Flächen <strong>der</strong> ehemaligen Hofstelle „Zettler“ (Unterdorfstraße 54) baulich<br />

zu erschließen und ca. 14 Einfamilienhausgrundstücke zu vermarkten. Voraussetzung für eine Bebauung<br />

ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und <strong>der</strong> Abschluss eines<br />

städtebaulichen Vertrages. Von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Durchführung <strong>im</strong> „Beschleunigten Verfahren“ nach<br />

§13a BauGB soll Gebrauch gemacht werden. <strong>Die</strong> verkehrliche Anbindung erfolgt über die Unterdorfstraße.<br />

Der Umgriff war bereits durch das Bebauungsplanverfahren D7 „Am Ziegelstadel – Süd“ erfasst.<br />

<strong>Die</strong>ser Bebauungsplan konnte noch nicht zu rechtlicher Reife gebracht werden, da wasserrechtliche<br />

Probleme entgegenstanden.<br />

- Lage<br />

Am nördlichen Ortsrand von Dickenreishausen<br />

- Recht<br />

Baurecht ist hier <strong>im</strong> begrenzten Rahmen über §34 BauGB gegeben. Der Flächennutzungsplan stellt<br />

hier Dorfgebiet dar. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan.<br />

- Nutzung<br />

Sämtliche Bauflächen <strong>im</strong> Geltungsbereich sind noch landwirtschaftlich, hofbezogen genutzt.<br />

- Grün<br />

An <strong>der</strong> nördlichen Grenze des Bebauungsplangebietes befindet sich eine ortsbild- und naturräumlich<br />

prägende Baumreihe (überwiegend Birken).<br />

Der östliche Teil kann als Obstbaumwiese bezeichnet werden.<br />

Nördlich an das Baugebiet schließen sich „Flächen für die Landwirtschaft“ an.<br />

Der Übergang von Bebauung zur Landschaft und zu Grünflächen ist eindeutig definiert.<br />

- Städtebau<br />

<strong>Die</strong> Flächen eignen sich auf Grund <strong>der</strong> Lage zum Ortsgefüge und wegen <strong>der</strong> guten Erschließungsmöglichkeiten.<br />

Insgesamt können ca. 14 Bauplätze entstehen.<br />

Ortsbildprägende Merkmale sollen unter städtebaulichen Gesichtspunkten gewürdigt und abgewogen<br />

werden. In erster Linie sollen Einfamilienhäuser realisiert werden.<br />

Das neue Baugebiet soll Fußgängeranbindungen an den Ortskern bereithalten, um fußläufig die<br />

kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen (Kirche, Schule, KiGa usw.) zu erreichen.<br />

- Immissionen<br />

Immssionsbedingte Spannungen unterschiedlicher Nutzerinteressen sind nicht zu erwarten.<br />

- Verfahren<br />

Zur Verwirklichung einer Wohnbebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie <strong>der</strong> Abschluss<br />

eines städtebaulichen Vertrages erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Bebauungsplan soll <strong>im</strong> „Beschleunigten Verfahren“ nach §13a BauGB durchgeführt werden.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 1,00 ha.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

1. Für den Bebauungsplan D 7a „Unterdorfstraße“ in Dickenreishausen, mit Umgriff entsprechend<br />

<strong>der</strong> Lageplanskizze vom 01.02.2011, wird Aufstellungsbeschluss, gemäß § 2 BauGB,<br />

gefasst.<br />

2. <strong>Die</strong> Absicht des Investors als Vorhaben- und Erschließungsträger das dargestellte Baugebiet<br />

zu entwickeln, wird zur Kenntnis genommen.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 34 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -<br />

Anlage


3. Neubesetzung des Umlegungsausschusses<br />

Beschluss-Nr. 3<br />

Zur weiteren Abwicklung des Umlegungsverfahrens an <strong>der</strong> Dobelhalde ist die Bildung eines Umlegungsausschusses<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Umlegungsausschüsse in<br />

<strong>der</strong> seit 01.01.2011 geltenden Fassung kann <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat beschließen, dass <strong>der</strong> Umlegungsausschuss<br />

aus dem Vorsitzenden (Oberbürgermeister) und sechs weiteren Mitglie<strong>der</strong>n besteht. Von diesen<br />

Mitglie<strong>der</strong> müssen<br />

• zwei dem <strong>Stadt</strong>rat angehören<br />

Best<strong>im</strong>mt wurden bereits: Herr Gutermann (Vertreter: Herr Neukamm)<br />

Herr Nie<strong>der</strong> (Vertreter: Herr Dr. Steiger)<br />

• eines ein Beamter sein, <strong>der</strong> die Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und<br />

Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation (früher: höherer vermessungstechnischer<br />

Verwaltungsdienst) besitzt<br />

Vorschlag: Herr Schwägele (Leiter des Staatl. Vermessungsamtes)<br />

Vertreter: Herr Grathwohl (Staatl. Vermessungsamt)<br />

• eines ein Beamter mit <strong>der</strong> Befähigung zum Richteramt sein<br />

Vorschlag: Herr Hoffmann (Leiter des Referates Recht und Umwelt<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>)<br />

Vertreter: Herr Schuhmaier (Leiter des Referates Schul-<br />

und Sportangelegenheiten, Kultur, Tourismus, IuK, Öffent-<br />

liche Sicherheit und Ordnung bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>)<br />

• eines Sachverständiger in <strong>der</strong> Bewertung von Grundstücken sein<br />

Vorschlag: Herr Ecks (Mitglied Gutachterausschuss)<br />

Vertreter: Herr Bachmayer (Mitglied Gutachterausschuss)<br />

• eines Bausachverständiger sein<br />

Vorschlag: Herr Hinske (Leiter des Baureferates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Memmin-<br />

gen)<br />

Vertreter: Herr Wagner (Leiter <strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Memmingen</strong>)<br />

Gemäß § 3 <strong>der</strong> o. g. Verordnung beträgt die Amtsdauer <strong>der</strong> übrigen Mitglie<strong>der</strong> (ohne Oberbürgermeister<br />

und <strong>Stadt</strong>räte) drei Jahre.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Für den Zeitraum von drei Jahren werden als weitere Mitglie<strong>der</strong> des Umlegungsausschusses best<strong>im</strong>mt:<br />

Herr Schwägele (Vertreter: Herr Grathwohl)<br />

Herr Hoffmann (Vertreter: Herr Schuhmaier)<br />

Herr Ecks (Vertreter: Herr Bachmayer)<br />

Herr Hinske (Vertreter: Herr Wagner)<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 34 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


4. Wirtschaftspläne<br />

4.1 Klinikum<br />

Beschluss-Nr. 4<br />

Der Wirtschaftsplan des Klinikums <strong>Memmingen</strong>, bestehend aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- und<br />

dem Finanzplan, liegt für das Jahr 2011 vor. Der Erfolgsplan beinhaltet für das Jahr 2011 veranschlagte<br />

Erträge und Aufwendungen. Der Planansatz weist <strong>im</strong> Jahr 2011 ein Defizit von 1.441.000,00<br />

Euro aus. <strong>Die</strong> Erlös- und Kostensituation basiert auf den Ist-Kosten des Jahres 2010. Im Jahr 2011<br />

steigt die Bayer. Baserate lediglich um 0,10 Euro. <strong>Die</strong>s sind für das gesamte Klinikum <strong>Memmingen</strong><br />

2.100,00 Euro. Gleichzeitig muss aber mit einer Tarifkostensteigerung in Höhe von ca. 1.000.000,00<br />

Euro gerechnet werden. Für das Jahr 2011 wird von einer gleichbleibenden Fallzahl 2010 ausgegangen.<br />

Einkalkuliert <strong>im</strong> Wirtschaftsplan sind auch Mehrkosten in Höhe von ca. 15 Vollkräften, da in vielen<br />

Bereichen ein Mehrbedarf notwendig ist. Zum Teil werden diese Mehrstellen aber auch refinanziert,<br />

z. B. über das För<strong>der</strong>programm Pflege. Des weiteren sind in <strong>der</strong> Kostenkalkulation höhere Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

unter an<strong>der</strong>em für den Umbau <strong>der</strong> Zentralsterilisation, enthalten. Darüber<br />

hinaus fallen Abschreibungen in Höhe von über 1,2 Mio. Euro für Wie<strong>der</strong>beschaffung medizinisch<br />

technischer Geräte an, da die pauschalen För<strong>der</strong>mittel nicht ausreichend sind.<br />

Im Vermögensplan werden auf <strong>der</strong> Ausgabenseite folgende Investitionen veranschlagt:<br />

1. Wie<strong>der</strong>beschaffung von Anlagegütern und Vermögensgegenstände in Höhe von 1.573.562,00 Euro<br />

2. Neuinvestition für EDV 1.000.000,00 Euro<br />

Finanzierung:<br />

Über pauschale För<strong>der</strong>mittel nach Art. 12 Bayer. Krankenhausgesetz und über Rücklagen.<br />

Der Finanzplan 1 beinhaltet die Ansätze für den Erfolgsplan 2011. Auch in diesem Jahr gilt, dass für<br />

die Zukunft <strong>im</strong> Krankenhauswesen keine vernünftige Planungssicherheit existiert. Wie jedes Jahr<br />

muss auch für das Jahr 2012 mit einer weiteren Gesetzesän<strong>der</strong>ung gerechnet werden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Der Wirtschaftsplan 2011 für das Klinikum wird in <strong>der</strong> vorgelegten Form genehmigt.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 34 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -<br />

Anlage 2


4. Wirtschaftspläne<br />

4.2 <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beschluss-Nr. 5<br />

Der Wirtschaftsplan 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Memmingen</strong>, bestehend aus den Teilplänen, liegt Ihnen vor und<br />

wurde bereits ausführlich <strong>im</strong> Werksenat behandelt.<br />

Schwerpunkte des Jahres 2011 sind:<br />

1. <strong>Die</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Netznutzungsentgelte und Beantragung <strong>der</strong> Erlösobergrenzen für die nächste<br />

Regulierungsperiode (ab 2013).<br />

2. Vorbereitung auf die Liberalisierung des Messwesens. Durchführung von drei Pilotprojekten zur<br />

Heizkostenabrechnung.<br />

3. Fortführung des Wärmecontracting.<br />

Im Erfolgsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke werden das Ist 2009, das voraussichtliche Ergebnis 2010 und <strong>der</strong><br />

Planansatz 2011 gegenübergestellt.<br />

Der geplante Jahresgewinn 2011 beträgt 630 T€ und glie<strong>der</strong>t sich wie folgt auf die einzelnen Sparten:<br />

Jahresergebnis Ist 2009 VE 2010 Plan 2011<br />

Gasversorgung 1.287 T€ 865 T€ 679 T€<br />

Wasserversorgung 276 T€ 240 T€ 270 T€<br />

Parkhäuser - 579 T€ - 210 T€ - 319 T€<br />

Gesamt 984 T€ 895 T€ 630 T€<br />

Zwei wesentliche Entwicklungen sind erkennbar<br />

Der Ergebnisrückgang in 2010 resultiert aus <strong>der</strong> deutlichen Verringerung <strong>der</strong> Marge be<strong>im</strong> Gashandel.<br />

Trotz gestiegener Beschaffungskosten wurden die Gastarife später und nicht in gleicher Höhe angepasst.<br />

<strong>Die</strong>se Entscheidung war aufgrund des massiven Wettbewerbs (rd. 55 Fremdlieferanten) notwendig. In<br />

2011 wird sich diese Entwicklung fortsetzen. Das Ergebnis in <strong>der</strong> Sparte Gas und somit auch das Gesamtergebnis<br />

werden dauerhaft niedriger sein.<br />

<strong>Die</strong> Gebührenerhöhung bei den Parkhäusern hat positive Auswirkungen auf das Ergebnis (trotzdem weiterhin<br />

Verlust). <strong>Die</strong> Mehreinnahmen werden jetzt für anstehende Grundsanierungsmaßnahmen genutzt.<br />

Begründung von Abweichungen zum Vorjahr (lt. Position des Erfolgsplanes)<br />

Ist VE Soll Diff. z. VJ<br />

2009 2010 2011<br />

1. Umsatzerlöse 24.404 22.411 25.290 +2.879<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Der Umsatzentwicklung liegt folgende Absatzplanung zugrunde:<br />

Ist 2009 VE 2010 Soll 2011 Diff. z. VJ<br />

Erdgasabsatz (MWh) 457.195 458.000 438.000 -20.000<br />

Wasserabsatz (Tm 3 ) 2.712 2.950 2.950 0<br />

Ertrag Parkhäuser (T€) 819 1.105 1.200 +95<br />

In <strong>der</strong> Sparte Erdgas werden insbeson<strong>der</strong>e Industriekunden durch alternative Gashändler beliefert. <strong>Die</strong>se<br />

Gashändler benutzen das Versorgungsnetz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Memmingen</strong> und zahlen dafür Netznutzungsentgelte.<br />

Für das Jahr 2011 hält dieser Trend weiter an. Der Wasserabsatz bleibt gleich. Bei den Parkhäusern<br />

werden die Einnahmen nochmals steigen, da die Gebührenerhöhung <strong>im</strong> Vorjahr nur 8 Monate umsatzwirksam<br />

war. Der Anstieg <strong>der</strong> Umsatzerlöse um 2,9 Mio. € resultiert überwiegend aus <strong>der</strong> Sparte Gas<br />

(höhere Tarife).<br />

Ist VE Soll Diff. z. VJ<br />

2009 2010 2011<br />

6. Materialaufwand: 15.654 15.349 18.429 +3.080<br />

Der deutliche Anstieg <strong>der</strong> Beschaffungskosten (Gaspreise) sowie die ständige Zunahme <strong>der</strong> Regelenergieumlage<br />

sind die Hauptursachen für die höheren Materialkosten. Darüber hinaus nehmen die Instandhaltungskosten<br />

(Parkhäuser) zu. Ein großer Teil <strong>der</strong> Mehrerlöse aus den Parkhäusern wird für dringende<br />

Sanierungsarbeiten verwendet werden müssen.<br />

Ist VE Soll Diff. z. VJ<br />

2009 2010 2011<br />

8. Personalaufwand: 2.193 2.034 2.150 +116<br />

<strong>Die</strong> Personalkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 116 T€ (5,7 %) liegen aber <strong>im</strong>mer noch unter den<br />

Istwerten des Jahres 2009. Der Anstieg resultiert aus <strong>der</strong> Tarifsteigerung und aus einer hohen Zahl von<br />

Langzeitkranken <strong>im</strong> Vorjahr.<br />

Ist VE Soll Diff. z. VJ<br />

2009 2010 2011<br />

9. Abschreibungen: 3.589 2.600 2.510 -90<br />

Nach den Son<strong>der</strong>abschreibungen <strong>im</strong> Jahr 2009 bewegen sich die Abschreibungen in den Jahren 2010<br />

und 2011 auf durchschnittlichem Niveau. Dadurch wird ein Teil <strong>der</strong> Margenreduzierung kompensiert.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung in den Einzelpositionen <strong>der</strong> GuV-Rechnung ergibt dann den Jahresgewinn 2011 in Höhe<br />

von 630 T€.<br />

<strong>Die</strong> an die <strong>Stadt</strong> abzuführende Konzessionsabgabe wird für das Jahr 2011 in Höhe von 1.000 T€ geplant.<br />

Der Investitionsplan sieht Ausgaben in Höhe von 2.243 T€ vor. Er schlüsselt sich wie folgt auf die einzelnen<br />

Sparten auf:<br />

Gas 970 T€<br />

Wasser 1.127 T€<br />

Parkhäuser 0 T€<br />

Gemeinsame 146 T€<br />

Gesamt: 2.243 T€<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


<strong>Die</strong> Stellenübersicht weist zum 01.01.2011 48 Planstellen (i. Vj. 48) und 3 Ausbildungsstellen (i.<br />

Vj. 3) aus.<br />

In seiner Sitzung am 01.03.2011 hat <strong>der</strong> Werksenat folgenden Empfehlungsbeschluss an das <strong>Stadt</strong>ratsplenum<br />

gefasst: „Der Wirtschaftsplan <strong>der</strong> Werke für das Jahr 2011 wird in <strong>der</strong> vorgelegten Form<br />

genehmigt.“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Der Wirtschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke für das Jahr 2011 wird in <strong>der</strong> vorgelegten Form genehmigt.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 34 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


5. Antrag auf Erhöhung <strong>der</strong> Gewerbesteuer (Antrag-Nr. 04-2011)<br />

Beschluss-Nr. 6<br />

Mit Schreiben vom 24.02.2011 (Antrag Nr. 04-2011) beantragte die Fraktion Bündnis 90/<strong>Die</strong> Grünen<br />

die Erhöhung <strong>der</strong> Gewerbesteuer um 10 Punkte auf 340 Punkte.<br />

Der Oberbürgermeister stellt den folgenden Antrag zur Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Dem Antrag von Bündnis 90/<strong>Die</strong> Grünen vom 24.02.2011 (Nr. 04-2011) auf Erhöhung <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

(hebesatzes) um 10 Punkte auf 340 Punkte wird zugest<strong>im</strong>mt.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 7 ja / 27 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


6. Haushalt 2011 <strong>Stadt</strong> mit Stellenplan<br />

- Beschluss über die Haushaltssatzung mit Anlagen<br />

Beschluss-Nr. 7<br />

Es werden die Eckdaten <strong>der</strong> zur Abst<strong>im</strong>mung stehenden Haushaltssatzung (Anlage 1) für das Jahr<br />

2011 vorgetragen:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

<strong>Die</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> für 2011 (Anlage 1) wird mit allen Anlagen genehmigt.<br />

<strong>Die</strong> vorliegenden haushaltswirksamen Anträge sind damit erledigt.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 19 ja / 13 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -<br />

Anlage 1


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


7. Haushalt 2011 Stiftungen mit Wirtschafsplan Bürgerstift<br />

- Beschluss über die Haushaltssatzung mit Anlagen<br />

Beschluss-Nr. 8<br />

Es werden die Eckdaten <strong>der</strong> Haushaltssatzung für die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> verwalteten Stiftungen<br />

für das Haushaltsjahr 2011 vorgetragen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

<strong>Die</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> verwalteten Stiftungen für 2011 (Anlage)<br />

einschließlich Anlagen wird genehmigt.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 32 ja / 0 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -<br />

Anlage


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


8. Finanzplanung <strong>Stadt</strong> 2010-2014<br />

Beschluss-Nr. 9<br />

Gemäß Art. 70 <strong>der</strong> Gemeindeordnung ist <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung<br />

zugrunde zu legen. Der Finanzplan ist dem Gemein<strong>der</strong>at spätestens mit dem Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

vorzulegen. Über den Finanzplan, <strong>der</strong> Anlage zum Haushalt ist, hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at geson<strong>der</strong>t<br />

zu beschließen.<br />

<strong>Die</strong> Finanzplanung wird als „wichtiges Instrument“ angesehen, um die stetige Aufgabenerfüllung sichern<br />

zu können und den Erfor<strong>der</strong>nissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu<br />

tragen. <strong>Die</strong> Finanzplanung soll eine dauerhafte Ordnung <strong>der</strong> Finanzen <strong>der</strong> Gemeinde sichern und die<br />

Ausgeglichenheit des Haushaltes gewährleisten. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist es praktisch<br />

unmöglich, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Obwohl die Auswirkungen <strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

2008/2009 überwunden zu sein scheinen, sind seriöse Aussagen für die Jahre ab 2012<br />

schwer möglich. Den Werten <strong>der</strong> Finanzplanung ist daher nur eine begrenzte Aussagekraft zuzurechnen,<br />

bezüglich des Bauprogramms sind jedoch gewisse Prioritäten festgesetzt.<br />

Ausgangsbedingungen:<br />

<strong>Die</strong> wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden ausführlich in <strong>der</strong> Vorlage zum städtischen Haushalt<br />

vom 31.01.2011 erläutert, auf Wie<strong>der</strong>holungen wird daher verzichtet.<br />

Zu Beginn des Jahres 2011 wird die wirtschaftliche Entwicklung wie<strong>der</strong> deutlich positiver eingeschätzt<br />

als noch vor einem Jahr. So wird dem Bruttoinlandsprodukt <strong>im</strong> laufenden Jahr ein weiterer Anstieg<br />

von über 2 % nach 3,6 % <strong>im</strong> Jahre 2010 zugetraut. <strong>Die</strong>s hat jedoch nicht unmittelbar Wirkung auf die<br />

kommunalen Einnahmen, darüber hinaus sind die Einflüsse gesetzgeberischer Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

So sucht etwa die Gemeindefinanzkommission weiterhin nach Lösungen für eine Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Kommunalfinanzen. Weiterhin gibt es <strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> intensivere Bemühungen, das bestehende<br />

System <strong>der</strong> Grundsteuererhebung durch ein vereinfachtes Verfahren abzulösen, welches<br />

bei den Kommunen angesiedelt ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> kommunalen Steuereinnahmen in den nächsten Jahren wurden insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Orientierungsdaten des Bayerischen Innenministeriums vom 26.07.2010 sowie die Aktualisierung<br />

durch den Arbeitskreis Steuerschätzungen vom November 2010 berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> als Anlage beigefügte Darstellung <strong>der</strong> Volumina des jeweiligen Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes<br />

sieht nach dem starken Einbruch 2010 wie<strong>der</strong> ein deutliches Anwachsen des Einnahme-<br />

und Ausgabeniveaus vor. <strong>Die</strong>s gilt insbeson<strong>der</strong>e für die laufenden Einnahmen und Ausgaben, bei den<br />

Investitionen ist ein gewisses Abflachen auf <strong>im</strong>mer noch hohem Niveau festzustellen. Sofern die Wirtschaftsdaten<br />

sich nicht wesentlich nach unten verän<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht eingreift, dürften<br />

in den nächsten Jahren wie<strong>der</strong> nennenswerte Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />

möglich sein.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Zu den Einzelheiten des Finanzplanes wird auf die allen <strong>Stadt</strong>räten zugegangene Vorlage vom<br />

21.02.2011 verwiesen.<br />

Schlussbemerkung:<br />

Sofern die <strong>Stadt</strong> von weiteren wirtschaftlichen Einbrüchen verschont bleibt und gesetzgeberische<br />

Maßnahmen die Spielräume nicht weiter einengen, dürfte in den nächsten Jahren die notwendige<br />

Rückführung <strong>der</strong> Verschuldung ebenso möglich sein wie die Realisierung <strong>der</strong> ein o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Investitionsmaßnahme.<br />

Hierbei sollte allerdings dem Bestand ein noch größeres Augenmerk geschenkt<br />

werden. In den Jahren 2012 und 2013 wird die Haushaltsplanung ganz wesentlich vom Neubau <strong>der</strong><br />

städtischen Realschule geprägt sein.<br />

Der I. Senat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2011 empfohlen, <strong>der</strong> Finanzplanung <strong>Stadt</strong> 2010-2014<br />

zuzust<strong>im</strong>men.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat genehmigt die Finanzplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> für die Jahre 2010 bis 2014.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 23 ja / 9 nein<br />

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9. Antrag auf Akteneinsicht (Antrag-Nr. 05-2011)<br />

Beschluss-Nr. 10<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger bezieht sich auf den von <strong>der</strong> FDP-<strong>Stadt</strong>ratsgruppe gestellten Antrag<br />

vom 26.02.2011 auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Prozesses Robert Bilgram/dm-Drogeriemarkt<br />

./. <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und erläutert die rechtliche Lage.<br />

Das Akteneinsichtsrecht sei konkret in § 3 Abs. 5 <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat geregelt.<br />

Hiernach sei das Verlangen zur Akteneinsicht gegenüber dem Oberbürgermeister geltend zu machen<br />

(Ausfluss aus Art. 30 Abs. 3 GO).<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger führt hierzu weiter aus, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at dieses Recht allgemein<br />

für best<strong>im</strong>mte Aufgabenbereiche auf Referenten übertragen (vgl. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m.<br />

§ 3 Abs. 3 <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat) sowie <strong>im</strong> Einzelfall ein Mitglied mit <strong>der</strong> Einsichtnahme<br />

beauftragen (§ 3 Abs. 5 Satz 1 <strong>der</strong> Geschäftsordnung) könne.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger schlägt dem <strong>Stadt</strong>rat vor, dass <strong>Stadt</strong>rat Schweiger gemeinsam mit<br />

dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, <strong>Stadt</strong>rat Schwarzer, Einsichtnahme in die<br />

Akten gewährt wird. Er hält die Unterstellungen, dass die <strong>Stadt</strong> vor Gericht eine Sache so vortrage,<br />

dass sie verliere, auch <strong>im</strong> Bezug auf die Vorgeschichte für grotesk.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beauftragt die <strong>Stadt</strong>räte Schweiger und Schwarzer mit <strong>der</strong> Einsichtnahme in die<br />

Prozessunterlagen des Prozesses Robert Bilgram/dm-Drogeriemarkt ./. <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> wegen<br />

Genehmigung des Bauantrages Neubau-dm-Drogeriemarkt auf dem Grundstück Woringer<br />

Str. 9 in <strong>Memmingen</strong>.<br />

St<strong>im</strong>mverhältnis: 30 ja / 2 nein<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Sonstiges<br />

<strong>Stadt</strong>rat Barth bittet, am Schrannenplatz noch mehr Fahrradstän<strong>der</strong> aufzustellen. Im Vergleich zu den<br />

an<strong>der</strong>en Sitzgelegenheiten auf dem umgestalteten Platz seien die vor <strong>der</strong> Firma Müller aufgestellten<br />

zudem seiner Beobachtung nach mit ihren flexiblen Lehnen und schmalen Sitzflächen nicht sehr gut.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger schließt die Sitzung um 20.35 Uhr.<br />

Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates vom<br />

17.01.2011 (Klausur) werden nicht erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat<br />

<strong>Memmingen</strong> ist die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> somit genehmigt.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -


Zur Bestätigung:<br />

<strong>Memmingen</strong>, 16.03.2011<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

Dr. Ivo Holzinger Robert Veitenhansl<br />

Oberbürgermeister Protokollführer<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 14.03.2011 -

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