lngenieurbüro Bernd Appel - Stadt Memmingen
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Ab 01.03.2012 konnte deshalb eine Erhöhung des Entgelts für Unterkunft um 2,17 % auf 8,01 € pro<br />
Berechnungstag verhandelt werden, obwohl sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten<br />
tatsächlich stärker anstiegen.<br />
Entgelt für Verpflegung<br />
Das Entgelt für Verpflegung wird ebenfalls seit 01.01.2011 in Höhe von 9,43 €/Berechnungstag erhoben.<br />
Auch für diesen Bereich wird auf die Begründung beim Entgelt für Leistungen der Pflege und<br />
Betreuung verwiesen.<br />
Wie beim Unterkunftsentgelt konnte auch bei diesem Entgelt über die tatsächliche Kostensteigerungsrate<br />
keine Einigung erzielt werden, sodass ab 01.03.2012 nur eine Erhöhung um 2,76 % auf<br />
9,69 € pro Berechnungstag vereinbart werden konnte.<br />
Gesondert berechenbare, betriebsnotwendige Investitionskosten<br />
Von der Regierung von Schwaben wurde nach eingehender Prüfung die Summe der umlagefähigen<br />
Investitionsaufwendungen mit Bescheid vom 20.05.2011 auf 1.208.868 € festgesetzt. Dieser Investitionsbetrag<br />
schließt die Miete für das Bürgerheim, die an die Dreikönigskapellenstiftung als Eigentümerin<br />
zu entrichten ist, bereits mit ein. Die durchgeführten Investitionen wurden durch einen Mitarbeiter<br />
der Regierung von Schwaben vor Ort geprüft und als betriebsnotwendig anerkannt. Die Umlegung<br />
dieser Investitionskosten würde dazu führen, dass der Investitionskostenanteil am Tagessatz um 24 %<br />
steigt. Eine derartige Erhöhung würde jedoch zu extremen Härtefällen, insbesondere bei rüstigen<br />
Ehepaaren im Heim, führen.<br />
Nachdem aufgrund der Kostensteigerungen die anderen Entgelte erhöht werden, wird vorgeschlagen,<br />
in diesem Jahr bei der Erhöhung zum 01.03.2012 anstelle von 1.208.868 € lediglich 984.049,35 € auf<br />
die Heimentgelte umzulegen. Das stellt für die einzelnen Wohnformen eine Erhöhung um rd. 1 % dar.<br />
Dies führt jedoch dazu, dass die Abschreibungen und die Miet- und Kapitalkosten nur zu einem Teil<br />
refinanziert werden und der Jahresabschluss 2012 erneut mit einem Verlust in der Größenordnung<br />
von 200.000 € abschließen wird.<br />
Beim Vergleich der durchschnittlichen Investitionskosten anderer Einrichtungen mit denen des Bürgerstiftes<br />
ist zu berücksichtigen, dass das Bürgerstift komplett neu renoviert ist, ein überdurchschnittlich<br />
großzügiges Flächenangebot im Bereich der Allgemein- und Aufenthaltsbereiche sowie<br />
für Verkehrswege und Funktionsbereiche zur Verfügung stellt und darüber hinaus mit den Küchenzeilen<br />
in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen einen besonderen zusätzlichen Wohnwert<br />
bietet.<br />
Die vergleichende Betrachtung zeigt, dass sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Gesamtheimentgelt<br />
angemessen sind und sich innerhalb der statistischen Vergleichbarkeit mit anderen Einrichtungen<br />
der Region befindet.<br />
Im Vergleich mit den anderen Einrichtungen in <strong>Memmingen</strong> befinden wir uns im Mittelfeld. Alle neuen<br />
oder neu renovierten Einrichtungen in <strong>Memmingen</strong> haben auch nach dieser geplanten Erhöhung höhere<br />
Entgelte als das Bürgerstift.<br />
Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist trotz der Erhöhung ausgewogen. Das spiegelt die Zahl von 839<br />
vorliegenden Vormerkungen für einen Heimplatz in eindrucksvoller Weise wieder.<br />
Der Bewohnervertretung wurde in der Sitzung vom 13.12.2011 die wirtschaftliche Ausgangslage und<br />
Entwicklung des Bürgerstifts sowie die Notwendigkeit der Entgelterhöhung erläutert.<br />
Die Anträge für Entgelterhöhungen wurden bei den Kostenträgern, d. h. der Arbeitsgemeinschaft der<br />
Bayerischen Pflegekassen und beim Bezirk Schwaben, eingereicht und von ihnen genehmigt.<br />
- I. Senat -Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 16.02.2012 -