zu TOP 5 Begründung K'berg - Monschau
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STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 6<br />
ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />
Die beantragte Änderung des B – Plan beabsichtigt eine Erweiterung dieser Baugrenze<br />
seitlich des vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m<br />
Zur Realisierung eines überdachten Stellplatzes auf o.g. Grundstück im Bereich der<br />
vorhandenen befestigten Zufahrt ist eine Verschiebung der Baugrenze erforderlich, in<br />
Verlängerung der hinteren Gebäudewand auf einer Breite von 4,00 m. Diese Breite<br />
entspricht der bereits vorhandenen Zufahrt.<br />
Der Bauherr plant die ehemalige Scheune <strong>zu</strong> Wohnzwecken aus<strong>zu</strong>bauen, derzeit befindet<br />
sich dort u.a. eine Garage, die durch den Ausbau entfällt. Um einen witterungsunabhängigen<br />
PKW-Stellplatz <strong>zu</strong> schaffen ist daher geplant, die vorh. Zufahrt in ihrer kompl. Breite und auf<br />
einer Länge von 6,20 m <strong>zu</strong> überdachen und diese Überdachung gleichzeitig als Balkon für<br />
die neuen Wohnräume <strong>zu</strong> nutzen, die vor allem im Dachgeschoss der ehemaligen Scheune<br />
vorgesehen sind.<br />
Weiterhin dient die vorgesehene Überdachung des KFZ – Stellplatzes auch dem<br />
Wetterschutz des neuen Eingangs. Zur seitlichen Grenze bleibt ein Abstand von 7,00 m. Von<br />
einer Lärmbelästigung im rückwärtigen Grundstücksbereich für den Nachbarn ist nicht<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, da der Bereich der jetzt überdacht werden soll bereits als PKW-Stellfläche<br />
genutzt wird.<br />
Der schmale Zuschnitt und die vorhandene Nut<strong>zu</strong>ng des Grundstückes lässt derzeit eine<br />
Bebauung mit einem überdachten Stellplatz innerhalb der gültigen Baugrenze seitlich des<br />
Gebäudes nicht <strong>zu</strong>.<br />
3. Erläuterung der geänderten Festset<strong>zu</strong>ng<br />
Die beantragte Änderung des B – Plan zeigt eine Erweiterung dieser Baugrenze seitlich des<br />
vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m.<br />
Die übrigen Festset<strong>zu</strong>ngen des Ursprungsplans wie auch die textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen und<br />
Hinweise werden ebenfalls nicht geändert und gelten auch für diese Änderung des<br />
Bebauungsplanes.<br />
4. Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom, Wasser sowie Telekommunikations-<br />
Infrastruktur ist über die bereits hergestellten Erschließungsanlagen gesichert.<br />
Die Entsorgung des Gebietes ist ebenfalls über die vorhandenen Anlagen sichergestellt.<br />
5. Umweltbelange<br />
Die vorliegende Planung begründet keine Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, da<br />
keine, über die bestehende planungsrechtliche Situation hinausgehenden<br />
Eingriffsmöglichkeiten geschaffen werden.<br />
<strong>Monschau</strong>, den .................................<br />
...........................................................<br />
Die Bürgermeisterin