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zu TOP 5 Begründung K'berg - Monschau

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STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />

9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 6<br />

ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />

Die beantragte Änderung des B – Plan beabsichtigt eine Erweiterung dieser Baugrenze<br />

seitlich des vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m<br />

Zur Realisierung eines überdachten Stellplatzes auf o.g. Grundstück im Bereich der<br />

vorhandenen befestigten Zufahrt ist eine Verschiebung der Baugrenze erforderlich, in<br />

Verlängerung der hinteren Gebäudewand auf einer Breite von 4,00 m. Diese Breite<br />

entspricht der bereits vorhandenen Zufahrt.<br />

Der Bauherr plant die ehemalige Scheune <strong>zu</strong> Wohnzwecken aus<strong>zu</strong>bauen, derzeit befindet<br />

sich dort u.a. eine Garage, die durch den Ausbau entfällt. Um einen witterungsunabhängigen<br />

PKW-Stellplatz <strong>zu</strong> schaffen ist daher geplant, die vorh. Zufahrt in ihrer kompl. Breite und auf<br />

einer Länge von 6,20 m <strong>zu</strong> überdachen und diese Überdachung gleichzeitig als Balkon für<br />

die neuen Wohnräume <strong>zu</strong> nutzen, die vor allem im Dachgeschoss der ehemaligen Scheune<br />

vorgesehen sind.<br />

Weiterhin dient die vorgesehene Überdachung des KFZ – Stellplatzes auch dem<br />

Wetterschutz des neuen Eingangs. Zur seitlichen Grenze bleibt ein Abstand von 7,00 m. Von<br />

einer Lärmbelästigung im rückwärtigen Grundstücksbereich für den Nachbarn ist nicht<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, da der Bereich der jetzt überdacht werden soll bereits als PKW-Stellfläche<br />

genutzt wird.<br />

Der schmale Zuschnitt und die vorhandene Nut<strong>zu</strong>ng des Grundstückes lässt derzeit eine<br />

Bebauung mit einem überdachten Stellplatz innerhalb der gültigen Baugrenze seitlich des<br />

Gebäudes nicht <strong>zu</strong>.<br />

3. Erläuterung der geänderten Festset<strong>zu</strong>ng<br />

Die beantragte Änderung des B – Plan zeigt eine Erweiterung dieser Baugrenze seitlich des<br />

vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m.<br />

Die übrigen Festset<strong>zu</strong>ngen des Ursprungsplans wie auch die textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen und<br />

Hinweise werden ebenfalls nicht geändert und gelten auch für diese Änderung des<br />

Bebauungsplanes.<br />

4. Ver- und Entsorgung<br />

Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom, Wasser sowie Telekommunikations-<br />

Infrastruktur ist über die bereits hergestellten Erschließungsanlagen gesichert.<br />

Die Entsorgung des Gebietes ist ebenfalls über die vorhandenen Anlagen sichergestellt.<br />

5. Umweltbelange<br />

Die vorliegende Planung begründet keine Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, da<br />

keine, über die bestehende planungsrechtliche Situation hinausgehenden<br />

Eingriffsmöglichkeiten geschaffen werden.<br />

<strong>Monschau</strong>, den .................................<br />

...........................................................<br />

Die Bürgermeisterin

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