zu TOP 5 Begründung K'berg - Monschau
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STADT MONSCHAU<br />
BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERG 1<br />
9. ÄNDERUNG - Messeweg -<br />
BEGRÜNDUNG<br />
VERFAHRENSSTAND:<br />
SATZUNGSBESCHLUSS
STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 2<br />
RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S<br />
2414, 2004), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in der<br />
bei Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss gültigen Fassung;<br />
Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I<br />
S. 132), in der bei Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss gültigen Fassung,<br />
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256),<br />
berichtigt am 09.05.2000 (GV NW S. 439), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes v.<br />
17.12.2009 (GV. NRW. S. 863, 975), in der bei Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss gültigen Fassung,<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.<br />
666), geändert durch Gesetz vom 12.12.1995 (GV NW S. 1199), in der bei Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss<br />
gültigen Fassung.<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12.02.1990 (BGBI. I S. 205), <strong>zu</strong>letzt<br />
geändert durch das Gesetz vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), in der derzeit gültigen Fassung.<br />
1. PLANUNGSVORGABEN<br />
1.1 Allgemeines<br />
Mit der Änderung des Baugesetzbuches durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />
2006 (BGBl. 3316) – Gesetz <strong>zu</strong>r Erleichterung von Planungsvorhaben für die<br />
Innenentwicklung – hat die Gemeinde die Möglichkeit, das beschleunigte Verfahren gem. §<br />
13 a BauGB an<strong>zu</strong>wenden.<br />
Bebauungspläne der Innenentwicklung sind Pläne, die die Wiedernut<strong>zu</strong>ng von Brachen, die<br />
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung <strong>zu</strong>m Gegenstand haben.<br />
Das beschleunigte Verfahren ist nicht anwendbar, wenn der Bebauungsplan die Zulässigkeit<br />
UVP-pflichtiger Vorhaben begründet und Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-<br />
Gebieten oder von Europäischen Vogelschutzgebieten bietet. Die Zulässigkeit der<br />
Anwendung des § 13 a BauGB ist auch auf Fälle beschränkt, in denen die in § 13a Abs. 1<br />
Satz 2, 3 BauGB festgelegten Schwellenwerte von 20.000 m² bzw. bis 70.000 m² nach<br />
Vorprüfung des Einzelfalls, für die Grundflächen bzw. für die versiegelten Flächen<br />
eingehalten werden.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren nach §<br />
13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden. Der<br />
Gebietscharakter und der planerische Grundgedanke bleiben erhalten. Darüber hinaus<br />
beinhaltet der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes eine Fläche von deutlich<br />
weniger als 20.000 m², womit er keiner förmlichen Umweltprüfung unterliegt. Ein<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein Umweltbericht sind somit nicht <strong>zu</strong> erstellen.
STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 3<br />
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird<br />
abgesehen.<br />
1.2 Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des dörflichen Mischgebietes (MD) von Kalterherberg. Der<br />
Geltungsbereich erstreckt sich über ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Kalterherberg Nr. 1<br />
und umfasst das Grundstück Gemarkung Kalterherberg Flur 9, Nr. 366 mit einer<br />
Gesamtfläche von 4.045 m².<br />
Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus nachfolgender Kartenunterlage ersichtlich.<br />
1.3 Planungsrechtliche Situation<br />
Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan<br />
Die Festset<strong>zu</strong>ngen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Kalterherberg Nr. 1 entsprechen<br />
den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes der Stadt <strong>Monschau</strong>. Der<br />
Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan entwickelt.<br />
Bebauungsplan<br />
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt ein Dörfliches Mischgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO<br />
fest, das im Sinne des § 1 Abs. 23 BauNVO die hintere Baugrenze zeichnerisch festsetzt.<br />
Im vorliegenden Fall ist die hintere Baugrenze durch die hintere Kante des vorhandenen
STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 4<br />
Gebäudes festgesetzt. Die Fläche hinter dem Gebäude und seitlich daneben in SO<br />
Ausrichtung ist im Bebauungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im FNP ist<br />
lediglich die Fläche hinter dem Gebäude als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, nicht<br />
die seitlich des Gebäudes, so das auch nach der beantragten Änderung des B – Plans den<br />
Festset<strong>zu</strong>ngen des FNP nicht widersprochen wird.<br />
Ausschnitt Bebauungsplan Kalterherberg Nr. 1<br />
Weitere Festset<strong>zu</strong>ngen sind getroffen worden, die jedoch durch die vorliegende Änderung<br />
nicht berührt und unverändert übernommen werden.
STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 5<br />
AUSSCHNITT BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERG NR. 1 / 9. ÄNDERUNG MESSEWEG
STADT MONSCHAU BEGRÜNDUNG<br />
9. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KALTERHERBERGNR.1- Messeweg- SEITE 6<br />
ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />
Die beantragte Änderung des B – Plan beabsichtigt eine Erweiterung dieser Baugrenze<br />
seitlich des vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m<br />
Zur Realisierung eines überdachten Stellplatzes auf o.g. Grundstück im Bereich der<br />
vorhandenen befestigten Zufahrt ist eine Verschiebung der Baugrenze erforderlich, in<br />
Verlängerung der hinteren Gebäudewand auf einer Breite von 4,00 m. Diese Breite<br />
entspricht der bereits vorhandenen Zufahrt.<br />
Der Bauherr plant die ehemalige Scheune <strong>zu</strong> Wohnzwecken aus<strong>zu</strong>bauen, derzeit befindet<br />
sich dort u.a. eine Garage, die durch den Ausbau entfällt. Um einen witterungsunabhängigen<br />
PKW-Stellplatz <strong>zu</strong> schaffen ist daher geplant, die vorh. Zufahrt in ihrer kompl. Breite und auf<br />
einer Länge von 6,20 m <strong>zu</strong> überdachen und diese Überdachung gleichzeitig als Balkon für<br />
die neuen Wohnräume <strong>zu</strong> nutzen, die vor allem im Dachgeschoss der ehemaligen Scheune<br />
vorgesehen sind.<br />
Weiterhin dient die vorgesehene Überdachung des KFZ – Stellplatzes auch dem<br />
Wetterschutz des neuen Eingangs. Zur seitlichen Grenze bleibt ein Abstand von 7,00 m. Von<br />
einer Lärmbelästigung im rückwärtigen Grundstücksbereich für den Nachbarn ist nicht<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, da der Bereich der jetzt überdacht werden soll bereits als PKW-Stellfläche<br />
genutzt wird.<br />
Der schmale Zuschnitt und die vorhandene Nut<strong>zu</strong>ng des Grundstückes lässt derzeit eine<br />
Bebauung mit einem überdachten Stellplatz innerhalb der gültigen Baugrenze seitlich des<br />
Gebäudes nicht <strong>zu</strong>.<br />
3. Erläuterung der geänderten Festset<strong>zu</strong>ng<br />
Die beantragte Änderung des B – Plan zeigt eine Erweiterung dieser Baugrenze seitlich des<br />
vorhandenen Gebäudes Messeweg Nr. 20 in einer Breite von 4 m.<br />
Die übrigen Festset<strong>zu</strong>ngen des Ursprungsplans wie auch die textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen und<br />
Hinweise werden ebenfalls nicht geändert und gelten auch für diese Änderung des<br />
Bebauungsplanes.<br />
4. Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom, Wasser sowie Telekommunikations-<br />
Infrastruktur ist über die bereits hergestellten Erschließungsanlagen gesichert.<br />
Die Entsorgung des Gebietes ist ebenfalls über die vorhandenen Anlagen sichergestellt.<br />
5. Umweltbelange<br />
Die vorliegende Planung begründet keine Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, da<br />
keine, über die bestehende planungsrechtliche Situation hinausgehenden<br />
Eingriffsmöglichkeiten geschaffen werden.<br />
<strong>Monschau</strong>, den .................................<br />
...........................................................<br />
Die Bürgermeisterin