Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und ... - Monschau
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hier: Erteilung <strong>des</strong> Einvernehmens nach § 36 <strong>Bau</strong>GB<br />
Ausschussmitglied Peter Theißen erklärte sich zu <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt befangen <strong>und</strong><br />
verließ den <strong>Sitzung</strong>stisch.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Denkmalpflegeausschuss der Stadt <strong>Monschau</strong> beschloss einstimmig:<br />
zu dem <strong>Bau</strong>antrag zum Umbau <strong>des</strong> bestehenden Gebäu<strong>des</strong> <strong>und</strong> Anbau eines neuen<br />
Gebäu<strong>des</strong> in <strong>Monschau</strong>, St. Vither Straße 28, gem. § 36 i. V. m. § 34 <strong>Bau</strong>GB das<br />
gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass <strong>die</strong> Stellungnahme <strong>des</strong><br />
Rheinischen Amtes für Denkmalpflege sowie <strong>des</strong> Gutachterausschusses berücksichtigt wird.<br />
11. Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen der<br />
Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Imgenbroich<br />
Nr. 1;<br />
hier: Errichtung eines Einfamilienhauses in Imgenbroich, Steinrötsch<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Denkmalpflegeausschuss der Stadt <strong>Monschau</strong> beschloss einstimmig:<br />
dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für den<br />
Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 1 bezüglich der Drempel- <strong>und</strong><br />
Traufhöhe eines Wohnhauses zuzustimmen.<br />
12. Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen der<br />
Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Imgenbroich<br />
Nr. 8;<br />
hier: Errichtung eines Zaunes entlang der seitlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze,<br />
Belgenbacher Weg<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Denkmalpflegeausschuss der Stadt <strong>Monschau</strong> beschloss einstimmig:<br />
dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für den<br />
Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 8 bezüglich der zulässigen Höhe der<br />
Einfriedungen zuzustimmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verwaltung mit der entsprechenden Änderung der<br />
Gestaltungssatzung zu beauftragen.<br />
13. Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
Blumgasse (L 106)<br />
Ausschussmitglied Steffens bat <strong>die</strong> Verwaltung zu prüfen, warum entlang der neu<br />
asphaltierten Blumgasse <strong>die</strong> Randsteine nicht neu versetzt <strong>und</strong> stellenweise <strong>über</strong>teert wurden.<br />
Anmerkung der Verwaltung:<br />
Auf Nachfrage beim Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenbau NRW, Aachen, teilte der zuständige<br />
Projektbetreuer mit, dass eine Neuversetzung der Randsteine finanziell nicht mehr möglich<br />
gewesen wäre.<br />
Kanaldeckel entlang der Trierer Straße<br />
Ausschussmitglied Neuss erk<strong>und</strong>igte sich nach dem Sachstand bezüglich „abgesackte<br />
Kanaldeckel entlang der Trierer Straße“. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass nochmals<br />
Kontakt mit dem <strong>Bau</strong>herr WVER aufgenommen werde.<br />
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