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GR_040721 - Mosbach

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7 $ * ( 6 2 5 ' 1 8 1 *<br />

1. Aktuelle Information<br />

2. Zustimmung zur Neuwahl des Kommandanten der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong><br />

3. Zustimmung zu den Neuwahlen des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden<br />

Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Lohrbach<br />

4. Erschließung des Baugebietes Kalkofen auf Gemarkung Neckarelz<br />

- Abschluss eines Erschließungsvertrags<br />

5. Bebauungsplan "Kalkofen, Nr. 2.30" auf Gemarkung Neckarelz und örtliche Bauvorschriften<br />

- Abwägung und Satzungsbeschluss<br />

6. Bebauungsplan "Bergfeld III, 1.62", Gemarkung <strong>Mosbach</strong><br />

- Entwurfsbeschluss<br />

7. Sanierung Diedesheim<br />

- Abrechnung und Ausgleichsbeträge<br />

8. Stadtbibliothek - Änderung der Benutzerordnung<br />

9. Personalangelegenheit<br />

- Entgeltumwandlung<br />

10. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Verein der Freunde des Nicolaus-Kistner-<br />

Gymnasiums <strong>Mosbach</strong> e.V.<br />

11. Fragestunde der Einwohner<br />

12. Verschiedenes<br />

13. Förmliche Feststellung über das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen bei den gewählten<br />

Mitgliedern des neuen Gemeinderats<br />

14. Verabschiedung der ausscheidenden Stadträte/innen


TOP 2 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 42/2004<br />

gefertigt: Recht,Sicherheit,Ordnung/30/30-1<br />

Joachim Weis<br />

=XVWLPPXQJ ]XU 1HXZDKO GHV .RPPDQGDQWHQ GHU )UHLZLOOLJHQ )HXHUZHKU 0RVEDFK<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat erteilt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10<br />

Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> seine Zustimmung zur Bestellung von<br />

+HUUQ :ROIJDQJ *ROGEDXP zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong><br />

auf fünf Jahre, mit der Maßgabe, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre der entsprechende<br />

Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule absolviert wird.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> am 12.07.2004 fand<br />

die Wahl des Kommandanten infolge des altersbedingten Ausscheidens des bisherigen<br />

Kommandanten Herrn Walter Spohn aus dem aktiven Feuerwehrdienst statt. Bei dieser Wahl<br />

wurde Herr Wolfgang Goldbaum als Gesamtkommandant auf fünf Jahre gewählt. Zur Erfüllung<br />

der gesetzlichen Voraussetzungen, muss Herr Goldbaum noch innerhalb der nächsten<br />

zwei Jahre den entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule nachholen. Nach<br />

§ 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5<br />

der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> bedarf die Bestellung des Kommandanten der<br />

Zustimmung des Gemeinderates.<br />

.267(1<br />

Keine.


TOP 3 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 43/2004<br />

gefertigt: Recht,Sicherheit,Ordnung/<br />

Weis/Gf<br />

=XVWLPPXQJ ]X GHQ 1HXZDKOHQ GHV $EWHLOXQJVNRPPDQGDQWHQ XQG GHV VWHOOYHUWUHWHQ<br />

GHQ $EWHLOXQJVNRPPDQGDQWHQ GHU )UHLZLOOLJHQ )HXHUZHKU $EWHLOXQJ /RKUEDFK<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat erteilt gemäß § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10<br />

Abs. 5 und 11 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> seine Zustimmung zur Bestellung<br />

von<br />

D +HUUQ -|UJ .LUVFKHQORKU<br />

zum Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abt. Lohrbach und<br />

E +HUUQ 7KRPDV 9LHWHQ<br />

zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr,<br />

Abt. Lohrbach.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Lohrbach, am<br />

15.06.2004 fand die Neuwahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters infolge<br />

Ablaufs der Amtszeit statt. Bei dieser Wahl wurde der bisherige Abteilungskommandant<br />

Herr Jörg Kirschenlohr auf weitere fünf Jahre wiedergewählt. Als Stellvertreter wurde Herr<br />

Thomas Vieten gewählt.<br />

Nach § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10<br />

Abs. 5 und 11 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> bedarf die Bestellung des Abteilungskommandanten<br />

und seines Stellvertreters der Zustimmung des Gemeinderates.<br />

Die Gewählten verfügen über die für ihre Ämter erforderlichen persönlichen und fachlichen<br />

Voraussetzungen, daher ist die Zustimmung des Gemeinderates zu erteilen.<br />

.267(1<br />

Keine.


TOP 4 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 44/2004<br />

gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />

Beate Banschbach/Hen<br />

(UVFKOLH‰XQJ GHV %DXJHELHWHV .DONRIHQ DXI *HPDUNXQJ 1HFNDUHO]<br />

$EVFKOXVV HLQHV (UVFKOLH‰XQJVYHUWUDJV<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat stimmt auf Empfehlung des Technischen Ausschusses dem Abschluss des<br />

Erschließungsvertrags mit der Erbengemeinschaft Lang GdbR zur Erschließung des Baugebietes<br />

Kalkofen zu.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Am 14.05.2002 hat die Erbengemeinschaft Lang GdbR mit der Stadt <strong>Mosbach</strong> einen Städtebaulichen<br />

Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Erbengemeinschaft gegenüber der Stadt<br />

verpflichtet, als Vorhabensträgerin für den Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“, die Ausarbeitung<br />

der städtebaulichen Planungen auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Stadt selbst<br />

vorzunehmen. In diesem Vertrag wurde auch vereinbart, dass die Parteien zur Herstellung<br />

der für die Erschließung des Bebauungsplangebietes erforderlichen Erschließungsanlagen<br />

einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Das Bebauungsplanverfahren ist inzwischen<br />

soweit fortgeschritten, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden<br />

kann.<br />

Der in der Anlage beigefügte Erschließungsvertrag wurde mit der Erbengemeinschaft als<br />

Erschließungsträger ausgehandelt. Mit dem Vertrag überträgt die Stadt nach § 124 des Baugesetzbuches<br />

die Erschließung des Vertragsgebietes dem Erschließungsträger auf eigene<br />

Kosten. Der Erschließungsträger verpflichtet sich nach mängelfreier Herstellung der Erschließungsanlagen<br />

die Erschließungsflächen unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die<br />

Stadt zu übereignen. Mit der Abnahme gehen Besitz und Nutzungen an den Erschließungsanlagen<br />

auf die Stadt über. Die Stadt übernimmt die Anlagen in ihre Baulast, Unterhaltung<br />

und Verkehrssicherungspflicht und widmet sie - soweit erforderlich - dem öffentlichen Verkehr.<br />

Der Gemeinderat sollte dem Abschluss des Erschließungsvertrags zustimmen.<br />

.267(1<br />

Durch die Herstellung der Erschließungsanlagen entstehen der Stadt keine Kosten. Nach<br />

Fertigstellung und Übernahme der Erschließungsanlagen in den Besitz der Stadt entstehen<br />

einmalige Kosten für die Grunderwerbssteuer sowie laufende Unterhaltungskosten.<br />

$1/$*(<br />

Erschließungsvertrag (ohne Pläne)


TOP 5 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 45/2004<br />

gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />

Claudia Starke/Hen<br />

%HEDXXQJVSODQ .DONRIHQ 1U DXI *HPDUNXQJ 1HFNDUHO] XQG |UWOLFKH %DXYRU<br />

VFKULIWHQ<br />

$EZlJXQJ XQG 6DW]XQJVEHVFKOXVV<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse:<br />

1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der vorgetragenen Anregungen wie in<br />

der Anlage 1 zur Beratungsvorlage dargestellt.<br />

2. Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kalkofen,<br />

Nr. 2.30“ dahingehend zu ändern, dass ein 2,50 m breiter Streifen am südöstlichen<br />

Rand des Flurstücks 2909 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

einbezogen wird. Der Geltungsbereich ist der Anlage 3 zu entnehmen.<br />

3. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“ auf Gemarkung<br />

Neckarelz gemäß § 10 BauGB als Satzung.<br />

4. Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Zum Sachverhalt vgl. auch: TOP 6 OEFF <strong>GR</strong> 15.11.2000, TOP 2 OEFF <strong>GR</strong> 20.03.2002,<br />

TOP 1 OEFF <strong>GR</strong> 09.04.2003<br />

Mit dem Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“ soll die Bebauung des ehemaligen Kalkofengeländes<br />

ermöglicht werden. Der Bebauungsplan wird im Auftrag des Vorhabensträgers und<br />

Grundstückseigentümers vom Büro Dorbath u. Partner erstellt.<br />

Nachdem der Gemeinderat den Bebauungsplan am 20.03.2002 als Entwurf beschlossen hat,<br />

wurde in der Zeit vom 29.04.2002 bis zum 31.05.2002 die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB<br />

durchgeführt.<br />

Über die Behandlung der eingegangenen Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

am 09.04.2003 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, dem Vorhabensträger mitzuteilen,<br />

dass der Bebauungsplanentwurf gemäß der Behandlungsvorschläge überarbeitet werden<br />

solle.<br />

So wurde u.a. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um einen 2,50 m breiten Streifen<br />

am südöstlichen Rand des Flurstücks 2909 erweitert, hier wurde im Bebauungsplan ein<br />

Fußweg ausgewiesen.<br />

Auf der Grundlage der überarbeiteten Planfassung wurde vom 01.03.2004 bis zum<br />

02.04.2004 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Die bei der Offenlage eingegangenen Anregungen wurden in der Tabelle „Behandlung der<br />

Anregungen“ ergänzt (Anlage 1).<br />

Die Erschließung des Baugebietes wird nach § 124 BauGB an einen Erschließungsträger<br />

übertragen.<br />

.267(1<br />

Die Planungskosten und die späteren Erschließungskosten werden vom Vorhabensträger<br />

übernommen.<br />

Für die Stadt entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Mittel stehen unter der<br />

Haushaltsstelle 1.6101.650104.6 zur Verfügung.<br />

$QODJH<br />

1. Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />

2. Anregungen der Einwender (einzelne Schreiben)<br />

3. Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />

4. Satzung mit Begründung, textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften


TOP 6 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 46/2004<br />

gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />

Baumhackel/ Hen<br />

%HEDXXQJVSODQ %HUJIHOG ,,, *HPDUNXQJ 0RVEDFK<br />

(QWZXUIVEHVFKOXVV<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bergfeld III, Nr. 1.62“ auf Gemarkung<br />

<strong>Mosbach</strong> mit Begründung und Textlichen Festsetzungen sowie die Örtlichen Bauvorschriften<br />

als Entwurf mit der Maßgabe, auf der vorliegenden Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2002 den Aufstellungsbeschluss zu o. g.<br />

Bebauungsplan gefasst und weiterhin die Verwaltung beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen<br />

Vertrags zur Übernahme der Kosten für Planung und Erschließung durch die<br />

Grundstückseigentümer vorzubereiten.<br />

Der Abschluss des städtebaulichen Vertrags, in dem sich die Grundstückseigentümer zur<br />

Übernahme der Kosten für Planung verpflichten, ist mittlerweile erfolgt. Außerdem haben die<br />

Grundstückseigentümer die Arbeitsgemeinschaft Eiermann/Throm mit der Ausarbeitung eines<br />

Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Der Entwurf mit zeichnerischem Teil, Begründung,<br />

Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage) wurde mit der Verwaltung<br />

abgestimmt.<br />

Der Gemeinderat sollte auf Empfehlung des Technischen Ausschusses dem vorgelegten<br />

Bebauungsplan zustimmen und die Verwaltung beauftragen, auf dieser Grundlage die frühzeitige<br />

Beteiligung der Bürger und Behörden durchzuführen.<br />

.267(1<br />

Die Kosten für die Planung des Baugebiets tragen gemäß dem bereits abgeschlossenen<br />

städtebaulichen Vertrag die Grundstückseigentümer. Der Stadt entstehen lediglich Verwaltungskosten<br />

für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.<br />

$QODJHQ<br />

Lageplan<br />

Begründung<br />

Textliche Festsetzung und Örtliche Bauvorschriften


TOP 7 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 47/2004<br />

gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />

Klaus Kühnel/Hen<br />

6DQLHUXQJ 'LHGHVKHLP $EUHFKQXQJ XQG $XVJOHLFKVEHWUlJH<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Bezüglich der Ausgleichsbeträge<br />

sieht der Gemeinderat auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, wegen<br />

Geringfügigkeit der Beträge und in Erwartung unverhältnismäßig hoher Verwaltungs-<br />

und Prozesskosten von der Erhebung aller ermittelten Ausgleichsbeträge ab. Die Summe<br />

der festgestellten Ausgleichsbeträge sind von der Stadt zu übernehmen, nach den Ermittlungen<br />

des Gutachterausschusses handelt es sich hierbei um einen Gesamtbetrag von<br />

4.916,76 ¼ (QWVSUHFKHQGH 0LWWHO VLQG LP +DXVKDOW I U GDV -DKU YRUJHVHKHQ 'LH 9Hrwaltung<br />

wird beauftragt, die Übertragung des sich aus der Abrechnung ergebenden Überschusses<br />

auf das Sanierungsgebiet „Eisenbahnstraße“ zu beantragen.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Die Sanierung „Ortskern Diedesheim“ wurde im Dezember 2003 beendet. Die Satzung über<br />

die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde mit der Veröffentlichung<br />

am 31.12.2003 und der Berichtigung am 17.01.2004 ortsüblich bekannt gemacht und<br />

damit rechtsverbindlich. Die Abrechnung der Sanierung ist nun dem Regierungspräsidium<br />

binnen eines Jahres vorzulegen.<br />

Die Abrechnung besteht im wesentlichen auf einer Gegenüberstellung von Ausgaben und<br />

Einnahmen in der Sanierung. Auf der Ausgabenseite sind sämtliche Positionen aufzuführen,<br />

die seit Beginn der Sanierung vom Regierungspräsidium als förderfähig anerkannt wurden.<br />

Auf der Einnahmeseite sind aufzuführen: Alle tatsächlich erzielten Einnahmen im Laufe der<br />

Sanierung, insbesondere aus Grundstücksverkäufen, die Mieteinnahmen, die abgelösten<br />

Ausgleichsbeträge und die sonstigen Einnahmen. Zu den Einnahmen zählen auch die an die<br />

Stadt ausbezahlten Fördermittel des Landes (2/3 des Förderrahmens) und die entsprechenden<br />

Komplementärmittel der Stadt (1/3 des Förderrahmens). Auf der Einnahmeseite sind<br />

weiterhin anzusetzen sämtliche Grundstücke im Sanierungsvermögen, soweit sie nicht veräußert<br />

oder reprivatisiert wurden, sowie die noch zu vereinnahmenden Ausgleichsbeträge.<br />

Die Grundstücke, die mit Sanierungsmittel gekauft worden waren, sind inzwischen verkauft<br />

und mit einer Ausnahme bereits in den Auszahlungsanträge verrechnet. Auch das letzte<br />

Grundstück ist inzwischen verkauft, die Einnahmen werden in die Abrechnung eingestellt.<br />

Bei der Flächenbilanzierung hat sich herausgestellt, dass ein Flächenanteil von Flst.Nr. 68 -<br />

städtisches Wohnhaus Alte Brückenstraße 18 – bei der Abrechnung der Baumaßnahmen im<br />

Jahr 1996 nicht aus der Sanierung herausgenommen wurde. Diese Fläche befindet sich somit<br />

noch im Sanierungsvermögen und muss mit ihrem Bodenwert in der Abrechnung unter<br />

„Wertansätze“ gezeigt werden. Es handelt sich um 311,5 m² mit einem Wert von 14.891,50<br />

¼ 'Hmgegenüber werden von der Stadt noch Ausgaben in Höhe von 5.876,00 ¼ JHOWHQG<br />

gemacht, die bislang in der Förderung zurückgestellt waren.<br />

Ausgleichsbeträge sind für jedes einzelne Grundstück im Sanierungsgebiet zu ermitteln und<br />

ggf. per Bescheid von den Eigentümern zu erheben. Der Gutachterausschuss der Großen<br />

Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> hat sich in zwei Sitzungen mit der Thematik befasst. Als Ergebnis ist<br />

festzuhalten, dass in den abseits der Heidelberger Straße liegenden Bereichen, die überwie-


gend dem Wohnen dienen, keine sanierungsbedingte Wertsteigerung festzustellen ist. Eine<br />

geringe Wertsteigerung in Höhe von 1 ¼ TP ZXUGH IHVWJHVWHOOW HQWODQJ GHU +HLGHOEHUJHU<br />

Straße in den Gebieten außerhalb des Ortszentrums. Eine Wertsteigerung in Höhe von 2,55<br />

¼ ZXUGH IHVWJestellt in den neu geordneten Bereichen im westlichen Hengstenberggelände,<br />

bei den Anwesen Alte Brückenstraße 14 bis 20 sowie am Ende der Neckargasse. Hier waren<br />

Gebäude abgebrochen und Grundstücke neu geordnet worden. Berücksichtigt wurde bei<br />

diesen genannten Grundstücken die Hochwassergefahr.<br />

In unmittelbar an das Hengstenberggelände angrenzenden Grundstücken wurde ein Betrag<br />

von 3 ¼ TP HUPLWWHOW 'LH K|FKVWH :HUWVWHLJHUXQJ HUI KU GLH |VWOLFKH +lOIWH GHV +HQJVWHnberggeländes<br />

an der Heidelberger Straße, wo 7 ¼ TP HUPLWWHOW ZXUGHQ =XP 9HUJOHLFK ,Q<br />

Neckarelz waren Wertsteigerungen zwischen 0 DM/qm und 15,--DM/qm ermittelt worden.<br />

Auf dieser Basis wurde für jedes Grundstück im Sanierungsgebiet Diedesheim eine Wertermittlung<br />

durchgeführt, die den Zweck hatte, festzustellen, ob und in welcher Höhe eine sanierungsgedingte<br />

Wertsteigerung vorhanden ist. Von den 167 zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />

der Sanierung im Gebiet liegenden Grundstücke weisen 60 eine sanierungsbedingte<br />

Wertsteigerung auf. Bei 23 Fällen handelt es sich um Grundstücke, die von der Stadt verkauft<br />

wurden, wobei sofort ein Ausgleichsbetrag erhoben wurde. Diese Fälle sind als erledigt<br />

zu betrachten. Es verbleiben 37 Grundstücke. Eine Sonderstellung nehmen diejenigen<br />

Grundstücke ein, bei denen die Eigentümer zulässigerweise eigene Aufwendungen vorgenommen<br />

und damit zu einer Wertsteigerung ihres Grundstückes beigetragen haben. Aus der<br />

Sicht der Verwaltung sind dies alle Grundstücke, zu denen Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenverträge<br />

abgeschlossen worden sind, da in diesen Fällen eindeutig nachvollziehbar<br />

ist, dass die Eigentümer neben den gewährten Sanierungszuschüssen zum Teil<br />

enorme eigene Aufwendungen hatten. Da die Ausgleichsbeträge im Verhältnis zu den Investitionen<br />

kleine Beträge sind, wurde generell bei allen Grundstücken mit Ordnungsmaßnahmeverträgen<br />

und Modernisierungsvereinbarungen kein Ausgleichsbetrag angesetzt. Auszunehmen<br />

von der Betrachtung der Ausgleichsbeträge sind auch die städtischen und insbesondere<br />

die öffentlichen Grundstücke.<br />

Es verbleiben in der Betrachtung diejenigen Grundstücke, für die keine der genannten Bedingungen<br />

zutrifft und für die andererseits vom Gutachterausschuss eine sanierungsbedingte<br />

Wertsteigerung festgestellt wurde. Es handelt sich um insgesamt 16 Grundstücke mit einem<br />

Gesamtausgleichsbetrag in Höhe von 6.145,95 ¼ 'HU K|FKVWH (LQ]HOEHWUDJ OLHJW EHL<br />

1.556,00 ¼<br />

Das Absehen von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kann nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

und Richtlinien nur dann der Fall sein, wenn eine geringfügige Bodenwerterhöhung<br />

gutachterlich ermittelt worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Ausgleichsbeträge<br />

in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht. Nach einer Untersuchung<br />

des Landes Bayern ist dies bei Beträgen bis zu 4.000 DM (etwa 2000 ¼ SUR *UXQdstück<br />

der Fall. Diese Grenze wurde von der Verwaltung übernommen, so dass für Diedesheim<br />

alle Fälle zu eliminieren sind. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend diesem Ergebnis<br />

von der Erhebung der Ausgleichsbeträge bzgl. der verbleibenden 16 Grundstücke abzusehen.<br />

Für die Stadtverwaltung <strong>Mosbach</strong> ist ein wesentlicher Aspekt auch die Frage der Gleichbehandlung<br />

der Ortsteile innerhalb der Stadt. Tatsache ist, dass für das gesamte Sanierungsgebiet<br />

Altstadt I u. II in keinem Fall ein Ausgleichsbetrag erhoben worden ist. Auch in Neckarelz<br />

wurde von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen abgesehen. Im Bereich der Alten<br />

Bergsteige wurden in zwei Fällen Ausgleichsbeträge ermittelt, wohingegen in den Sanierungsgebieten<br />

Industriestraße und Bleichwiese keine sanierungsbedingten Wertsteigerungen<br />

gestellt wurden.


In Anbetracht der sehr kleinen Beträge sollte daher von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen<br />

in der Sanierung „Ortskern Diedesheim“ abgesehen werden.<br />

Da das Ergänzungsgebiet „Voss“ bereits abgerechnet ist, sind in der nachstehenden Aufstellung<br />

einmal die Gesamteinnahmen und –ausgaben aufgeführt, in der zweiten Spalte die<br />

Werte ohne das Ergänzungsgebiet.<br />

$XVJDEHQ<br />

Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />

Vorbereitende Untersuchungen 6.782,11 ¼ 6.782,11 ¼<br />

Weitere Vorbereitungen 180.597,39 ¼ 160.209,79 ¼<br />

Grunderwerb 1.524.654,43 ¼ 1.310.832,16 ¼<br />

Ordnungsmaßnahmen 3.346.821,02 ¼ 2.671.872,41 ¼<br />

Baumaßnahmen 1.644.819,23 ¼ 1.644.819,23 ¼<br />

6XPPH GHU $XVJDEHQ ¼ ¼<br />

(LQQDKPHQ<br />

Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />

Städtebauförderungsmittel des Landes 3.710.321,33 ¼ 3.153.613,30 ¼<br />

Komplementärmittel der Stadt 1.855.160,67 ¼ 1.576.806,65 ¼<br />

=ZLVFKHQVXPPH ± )|UGHUUDKPHQ ¼ ¼<br />

Grundstückserlöse 824.590,50 ¼ 824.590,50 ¼<br />

Abgelöste Ausgleichsbeträge 271.693,41 ¼ 201.940,42 ¼<br />

Weitere sonstige Einnahmen 47.636,04 ¼ 43.292,62 ¼<br />

=ZLVFKHQVXPPH ¼ ¼<br />

Ausgleichsbeträge brutto 6.145,95 ¼ 6.145,95 ¼<br />

Risikoabschlag minus 20 % -1.229,19 ¼ -1.229,19 ¼<br />

=ZLVFKHQVXPPH ¼ ¼<br />

*HVDPWVXPPH DOOHU (LQQDKPHQ ¼ ¼<br />

In diesen Einnahmen sind alle ermittelten, noch zu erhebenden oder von der Stadt zu tragenden<br />

Ausgleichsbeträge in Höhe von 6.145,95 ¼ HLQJHVWHOOW Abgezogen werden kann davon<br />

ein Risikoabschlag in Höhe von 20 %, das sind 1.229,19 ¼ 8QDEKlQJLJ YRQ GHU )UDJH<br />

der Erhebung oder des Absehens von der Erhebung der Ausgleichsbeträge sind alle<br />

ermittelten Beträge als Einnahmen in der Sanierung zu veranschlagen. Damit stehen sich<br />

gegenüber<br />

Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />

Ausgaben 6.703.674,18 ¼ 5.794.515,71 ¼<br />

Einnahmen 6.714.318,35 ¼ 5.805.160,08 ¼<br />

hEHUVFKXVV ¼ ¼<br />

Die Sanierung schließt also unter Berücksichtigung der noch einzustellenden Ausgleichsbeträge<br />

mit einem Überschuss in Höhe von 10.644,00 ¼ DE GLHVHV %HWUDJHV DOVR ¼


sind zunächst an das Land zurückzuerstatten. Die Übertragung dieser Mittel auf die Sanierung<br />

Eisenbahnstraße ist möglich und kann beim Regierungspräsidium beantragt werden.<br />

Nachrichtlich aufgeführt werden die nicht förderfähigen Kosten. Das sind Kosten, die laut<br />

Verwaltungsvorschrift von der Stadt allein zu tragen sind. Überwiegend kommen sie zustande<br />

durch Überschreiten einer vom Land festgelegten Pauschale. So waren z.B. Oberflächengestaltungen<br />

nur bis maximal 200,- DM/m² förderfähig, alle darüber hinausgehenden<br />

Kosten hat die Gemeinde zu tragen. Enthalten sind darin auch die Kosten für drei Wohnungen<br />

auf dem Anwesen Alte Brückenstr. 18 mit 327.680,60 ¼ ,P /DXI GHU 6DQLHUXQJVMDKUH<br />

kamen für Diedesheim nicht förderfähige Kosten in Höhe von 914.741,79 ¼ ]XVDPPHQ 1eckarelz:<br />

945.560,29 DM), diese sind in der o. g. Aufstellung nicht enthalten.<br />

.267(1<br />

Die Maßnahmen in der Sanierung Diedesheim sind abgeschlossen. Die Einnahmen sind bis<br />

auf die festgestellten Ausgleichsbeträge geflossen. Im Falle der Übernahme dieser Ausgleichsbeträge<br />

durch die Stadt muss der Betrag von 4.916,76 ¼ LQ GHQ 6DQLHUXQJVWRSI IOLeßen.<br />

Dieser Betrag wurde von der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2003 vorgesehen, er ist<br />

durch noch verfügbare Haushaltsmittelreste aus der Sanierung gedeckt. Außerdem sind 2/3<br />

des Überschusses, also 7.096 ¼ DQ GDV /DQG ]XU FN]X]DKOHQ 'LHVHU %HWUDJ NDQQ DXV GHQ<br />

Haushaltsresten der Sanierung Diedesheim, die in das Jahr 2004 übertragen worden sind,<br />

beglichen werden.


TOP 8 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 48/2004<br />

gefertigt: Stadtbibliothek<br />

Wiegand/Gf<br />

6WDGWELEOLRWKHN<br />

bQGHUXQJ GHU %HQXW]HURUGQXQJ<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat beschließt, ab 01.10.2004 die Gebührenordnung (§ 8 der Benutzungsordnung)<br />

der Stadtbibliothek um folgende Punkte zu erweitern:<br />

6. Für eine Vorbestellung fällt 0,50 ¼ %HDUEHLWXQJVJHE KU DQ<br />

7. Die Ausleihe einer DVD-Spielfilm oder einer DVD-Kinderfilm kostet 1,00 ¼ I U :ochen<br />

8. Die Ausleihe eines Bestsellers aus dem Bestsellerservice kostet 2,50 ¼ I U :RFKHQ<br />

6$&+9(5+$/7<br />

)LQDQ]LHUXQJ YRQ /HUQKLOIHQ GXUFK 9RUEHVWHOOXQJVJHE KU<br />

Wie im Jahresbericht der Stadtbibliothek 2003 dargestellt, sind die Aufwendungen für Medien<br />

in <strong>Mosbach</strong> im Vergleich mit anderen Großen Kreisstädten äußerst gering. Dies steht im<br />

Kontrast zu den wachsenden Kunden- und Ausleihzahlen in der Stadtbibliothek. Gerade die<br />

intensive Nutzung der Bibliothek durch Schüler verlangt differenziertere Informationsdienstleistungen.<br />

Es ist erforderlich, Lernhilfen für alle Unterrichtsfächer in ausreichender Anzahl<br />

anzubieten (Kosten für 180-190 Titel jährlich 1800-2000 ¼ %LVKHU N|QQHQ GLHVH 0HGLHQ QXU<br />

sporadisch angeboten werden. Bisher ist die Vormerkung entliehener Medien kostenlos. Die<br />

Kunden werden nach Abgabe der vorgemerkten Medien telefonisch benachrichtigt. Auf diese<br />

Weise werden jährlich 3600 Vormerkungen abgearbeitet! Bei gleichbleibendem Vormerk-<br />

Aufkommen können ca. 1800,- ¼ HLQJHQRPPHQ ZHUGHQ :DKUVFKHLQOLFK LVW DOOHUGLQJV GDVV<br />

die Vormerkungen etwas zurückgehen.<br />

)LQDQ]LHUXQJ GHU 0XQ]LQJHU $UFKLYH GXUFK '9' $XVOHLK *HE KU<br />

Das Internet stellt heute mit seinen Online-Datenbanken bei regelmäßiger Pflege die aktuellste<br />

Informationsform dar. Doch seriöse Information muss gut recherchiert werden und ist<br />

nicht kostenlos. Viele aktuelle Informationsmittel sind für den einzelnen Verbraucher unerschwinglich.<br />

Das Munzinger-Archiv ist ein bewährtes Informationsmittel in Bibliotheken und<br />

jetzt im Internet aktuell recherchierbar. Die Archive, mit denen sich die wichtigsten Anfragen<br />

beantworten lassen (Personen, Länder, Zeitgeschichte) würden für eine Bibliothek unserer<br />

Größe 1000,- ¼ MlKUOLFK NRVWHQ %HQXW]HU N|QQHQ LQ GHU %LEOLRWKHN UHFKHUFKLHUHQ ODVVHQ XQG<br />

haben über ihren Bibliotheksausweis von zu Hause aus die Möglichkeit Informationen abzurufen.<br />

Um dieses Informationsmittel bei der derzeitigen Haushaltslage finanzieren zu können,<br />

schlägt die Stadtbibliothek vor, die Mittel für den DVD-Einkauf zu verwenden. Die Erwerbungsmittel<br />

für DVDs sollen im Gegenzug durch eine Ausleihgebühr erwirtschaftet werden.<br />

Die Möglichkeit hierfür bietet ein Bestand an Filmen auf DVD-Trägermaterial, den die Stadtbibliothek<br />

im August 2003 eröffnet hat. Der Bestand ist ein kulturelles Angebot und hebt sich<br />

dank seines anspruchsvollen Profils vom Bestand kommerzieller Videotheken ab. Dieser<br />

Bestand erreicht im ersten Jahr voraussichtlich annähernd 6000 Ausleihen. Bei anhaltend


starker Nutzung ist der Bestand in kurzer Zeit verschlissen und die Bibliothek hat nicht die<br />

Mittel die DVDs nachzukaufen. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, den<br />

Bestand ausreichend auszubauen.<br />

Mit einer Ausleihgebühr von 1,- ¼ SUR '9'-Ausleihe für 2 Wochen geht die Ausleihe zwar<br />

zurück, würde aber selbst bei einem Rückgang um 60 % einen Anschaffungsetat von 2000,-<br />

¼ HUZLUWVFKDIWHQ 'DPLW Z UGH VLFK GLHVHV $QJHERW VHOEVW WUDJHQ 'DV 3URILO VROO Vich nicht<br />

ändern. Weiterhin würde die Bibliothek Filmklassiker, Kinderfilme und moderne Filmkunst<br />

anbieten und langfristig vorhalten. DVDs zu Sachthemen und Dokumentarfilme werden von<br />

der Gebühr ausgenommen. In anderen Bibliotheken, wie Heilbronn und Heidelberg sind mit<br />

dieser Regelung gute Erfahrungen gemacht worden. Mit den frei werdenden Mitteln aus dem<br />

Erwerbungsetat kann das Munzinger-Archiv finanziert werden.<br />

*HE KUHQSIOLFKWLJHU %HVWVHOOHU 6HUYLFH DOV QHXHV $QJHERW<br />

Besonders erfolgreiche Romane und Sachbücher werden wöchentlich von den Magazinen<br />

„Spiegel“, „Focus“ und anderen in sogenannten Bestseller-Listen veröffentlicht. Die Erwerbungsmittel<br />

der Bibliothek reichen nicht aus, um diese Bücher in der von den Kunden gewünschten<br />

Anzahl bereit zu halten. Gerade die Sachbücher sind oft nur von kurzzeitigem<br />

Interesse. Nach 1 – 2 Jahren sind die Bücher von Michael Moore oder Peter Scholl-Latour<br />

nicht mehr aktuell. Da die Bibliothek bei den geringen Erwerbungsmitteln aber auf 10 – 15<br />

Jahre einkaufen muss, können diese Bücher oft gar nicht angeboten werden.<br />

Nach dem Vorbild anderer Bibliotheken könnte die Stadtbibliothek <strong>Mosbach</strong> ihre Attraktivität<br />

weiter steigern, wenn sie einen Bestseller-Service einrichten würde. Die Bücher dieses besonderen<br />

Angebots sind hochaktuell und in ausreichender Anzahl vorhanden. Die Ausleihe<br />

eines Bestsellers soll 2,50 ¼ NRVWHQ 1DFK FD $XVOHLKHQ KlWWH VLFK GHU 3UHLV DPRUWLVLHUW<br />

Das Buch könnte über den Buchbasar abgegeben werden oder ins kostenlose Angebot<br />

wandern. Es muss ausprobiert werden, ob alle Bücher der Bestsellerlisten so attraktiv sind,<br />

dass sich die Anschaffungskosten erwirtschaften lassen, oder ob nur eine Auswahl angeboten<br />

werden kann. Das Image der Stadtbibliothek wird sich durch dieses Angebot verbessern,<br />

da auch hochaktuelle Bücher in der Bibliothek verfügbar sind.<br />

.267(1<br />

Der Haushaltsansatz muss für die Änderungen der Gebührenordnung nicht verändert werden,<br />

da die Bibliothek budgetiert ist. Inkrafttreten der Änderungen sollte der 1.10.2004 sein.<br />

Kosten fallen für die Veröffentlichung an und werden aus dem Bibliotheksbudget beglichen.<br />

$QODJH<br />

Benutzungsordnung


TOP 9 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 49/2004<br />

gefertigt: Personal, Schule und Sport/10-2<br />

Frank Moll/Wb<br />

3HUVRQDODQJHOHJHQKHLW<br />

(QWJHOWXPZDQGOXQJ<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die im Zusammenhang<br />

mit der Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung bis<br />

zum 31.12.2008 zusätzlich in die individuellen Pensionskassen der Arbeitnehmer einzuzahlen.<br />

Im Gegenzug entfällt die bisherige Freiwilligkeitsleistung der als Arbeitszeit gewerteten<br />

und damit bezahlten Frühstückspause sowie der freigestellte Nachmittag des Gründonnerstag.<br />

Der bislang alle zwei Jahr stattfindende Betriebsausflug wird darüber hinaus bis einschließlich<br />

2007 entfallen.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Bislang beruhte die Altersversorgung auf den beiden Säulen der paritätisch finanzierten gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung, die über die Zusatzversorgungskasse<br />

im öffentlichen Dienst fast ausschließlich arbeitgeberfinanziert ist. Seit<br />

dem 01.01.2003 eröffnet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung auch den Arbeitnehmern<br />

des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, einen Teil ihres zukünftigen Bruttoeinkommens in<br />

einen Beitrag zu einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Alterversorgung umzuwandeln.<br />

Um eine Entgeltumwandlung handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer auf Teile seines vereinbarten<br />

Entgelts verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber zum Erwerb einer wertgleichen<br />

Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Anspruch auf die Durchführung<br />

der Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

pflichtversichert sind. Beamte sind demzufolge von der Entgeltumwandlung ausgeschlossen.<br />

Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung vorgeben. Üblicherweise<br />

wird hierfür die Abwicklung über eine Pensionskasse gewählt. Die Arbeitnehmer<br />

des öffentlichen Dienstes haben hierbei grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen der<br />

Pensionskasse der Zusatzversorgungskasse und der Sparkassenfinanzgruppe.<br />

Der Arbeitnehmer kann Entgelt bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung jährlich umwandeln lassen. In 2004 sind dies 2.472 ¼ 'LH<br />

Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sind steuer- und bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei.<br />

Folgende Grundüberlegung hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung<br />

entwickelt:<br />

Der Wegfall von Freiwilligkeitsleistungen im Bereich der bezahlten Freistellungen wird mit<br />

den Möglichkeiten der Entgeltumwandlung derart kombiniert, dass beide Seiten also die<br />

Stadt <strong>Mosbach</strong> sowie ihre Arbeitnehmer einen Gewinn erzielen können. Ausgangsbasis sind<br />

die Einsparungen der Stadt <strong>Mosbach</strong> bei den Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung,<br />

die zwangsläufig eintreten, wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung durchführt.<br />

Diese eingesparten Arbeitgeberanteile werden zusätzlich in die individuelle Pensionskasse<br />

des Arbeitnehmers eingezahlt. Die Freistellung der Entgeltumwandlung von Sozialversiche-


ungsbeiträgen endet am 31.12.2008. Insofern werden die Zahlungen der Stadt <strong>Mosbach</strong><br />

bis zu diesem Zeitpunkt begrenzt. Im Gegenzug entfallen für die Mitarbeiter bisherige Freiwilligkeitsleistungen,<br />

wie die bezahlte Frühstückspause sowie der freigestellte Nachmittag des<br />

Gründonnerstag. Der Gründonnerstag ist in der Dienstvereinbarung Arbeitszeit festgeschrieben<br />

und kann nicht einseitig abgeschafft werden. Die als Arbeitszeit gewertete und damit<br />

bezahlte Frühstückspause ist nicht niedergeschrieben. Ob die Frühstückspause nach langjähriger<br />

Übung einseitig geändert werden kann, ist nicht mit letzter Bestimmtheit festzustellen.<br />

Wie auch immer, in dem bevorstehenden Umbruch der Verwaltung durch die Organisationsuntersuchung<br />

ist eine Konsenslösung mit Personalrat und Mitarbeiterschaft allemal zu<br />

bevorzugen.<br />

Der Personalrat trägt dieses Konzept mit. Beide Seiten können aus dieser Konstellation<br />

profitieren. Die zusätzliche Zahlung der Stadt <strong>Mosbach</strong> in die jeweilige Pensionskasse<br />

mindert für einen begrenzten Zeitraum bis 2008 den Eigenanteil der Mitarbeiter am Aufbau<br />

einer zusätzlichen Altersversorgung und erhöht damit die Rendite. Zusätzlich hierzu dient<br />

das arbeitgeberseitige Angebot als Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.<br />

Die Stadt gewinnt durch den Wegfall der bislang als Arbeitszeit gewerteten Frühstückspause<br />

ein erhebliches verfügbares Zeitpotential, das es im Rahmen der Organisationsuntersuchung<br />

bei der zukünftigen Personalbedarfsbemessung zu realisieren gilt. Durch den Wegfall des<br />

bislang freigestellten Nachmittag des Gründonnerstags steht dieser Nachmittag zukünftig als<br />

zusätzliches Dienstleistungsangebot den Bürgern zur Verfügung. Darüber hinaus ist die<br />

Verwaltung auf Wunsch des Hauptausschusses nochmals mit dem Personalrat in Nachverhandlungen<br />

bezüglich des Wegfalls einer weiteren Freistellung getreten. Hierbei konnte erreicht<br />

werden, dass der an sich alle zwei Jahre stattfindende Betriebsausflug bis einschließlich<br />

2007 entfällt.<br />

Da die dargestellte arbeitgeberseitige Zahlung eine übertarifliche Leistung darstellt, hat der<br />

Hauptausschuss diesen Sachverhalt in seiner Sitzung am 28.04.2004 vorberaten und dem<br />

Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

.267(1<br />

Durch die Umsetzung des dargestellten Konzepts entstehen der Stadt <strong>Mosbach</strong> keine zusätzlichen<br />

Kosten. Die Stadt <strong>Mosbach</strong> verzichtet insofern bis 2008 nur auf das Abschöpfen<br />

eines Einsparpotentials, dessen Höhe jedoch nicht prognostiziert werden kann. Derzeit ist<br />

die Nachfrage nach Entgeltumwandlung in der Arbeitnehmerschaft nur gering. Insofern sind<br />

auch die Einsparungen an Arbeitsgeberanteilen zur Sozialversicherung nicht nennenswert.<br />

Sollte aufgrund der Umsetzung des Konzepts die Nachfrage nach Entgeltumwandlung steigen,<br />

so entstünden der Stadt <strong>Mosbach</strong> im Vergleich zur derzeitigen Situation ebenfalls keine<br />

zusätzlichen Kosten. In diesem Fall wäre nur das mögliche Einsparpotential größer, dass<br />

sich aber wiederum ohne diese zusätzliche Attraktivitätssteigerung gar nicht ergeben würde.<br />

Unabhängig von der dargestellten „Kostenseite“, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der<br />

teilnehmenden Arbeitnehmer und der umgewandelten Entgelthöhe entwickelt ist der „Gewinn“<br />

für die Stadt <strong>Mosbach</strong> durch den Wegfall der definierten Freiwilligkeitsleistungen konstant.


TOP 10 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 50/2004<br />

gefertigt: Stadtkämmerei20-1/Bl/Dö<br />

hEHUQDKPH HLQHU $XVIDOOE UJVFKDIW I U GHQ 9HUHLQ GHU )UHXQGH GHV 1LFRODXV .LVWQHU<br />

*\PQDVLXPV 0RVEDFK H 9<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Verein der<br />

Freunde des Nicolaus-Kistner-Gymnasiums <strong>Mosbach</strong> e.V. zur Sicherung der Darlehensaufnahme<br />

bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald in Höhe von 10.000 ¼<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Die Fachschaft Musik wird zum Schuljahr 2004/2005 eine Streicherklasse einrichten. Ca.28<br />

Schüler der Jahrgangsstufe 5 werden im Musikunterrichtet so unterrichtet, dass diese Schüler<br />

ein Streichinstrument(Geige, Bratsche, Cello oder Kontrabass) erlernen. In der 6.Klasse<br />

wird dieser Unterricht fortgesetzt. Danach können diese Schüler gegebenenfalls ihre instrumentalen<br />

Fähigkeiten im Einzelunterricht vertiefen oder an einer Musikschule einbringen.<br />

Überdies ist durch die Zusammenarbeit mit der Musikschule in Form der Weiterführung in<br />

Kleingruppen oder Einzelunterricht im Anschluss eine Vernetzung der Institutionen möglich,<br />

die positive Synergieeffekte erzeugt. Somit ist Klassenmusizieren kein Ersatz für den Instrumentalunterricht<br />

der Musikschule, sondern versteht sich als Multiplikator, der die Zahl von<br />

Nachwuchsmusikern um ein Vielfaches vergrößert.<br />

Für die Anschaffung eines Klassensatzes Streichinstrumente werden 25-30 T¼ EHQ|WLJW<br />

Weiterhin ist die Anschaffung von Noten und Notenpulten erforderlich sowie die Versicherung<br />

der Instrumente.<br />

Diese Gelder werden durch Spenden sowie durch ein Darlehen in Höhe von 10.000 ¼ GHU<br />

Sparkasse Neckartal-Odenwald aufgebracht. Die Rückführung des Darlehen und der Gelder<br />

des Fördervereins erfolgt durch eine monatlich zu erhebende Leihgebühr.<br />

.RVWHQ<br />

Es entstehen Verwaltungs- und Bekanntmachungskosten.


TOP 13 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 51/2004<br />

gefertigt: Hauptamt/Allg.Verw./Orga 10/10-1<br />

Eckhard Böer/Wb<br />

)|UPOLFKH )HVWVWHOOXQJ EHU GDV 1LFKWYRUOLHJHQ YRQ +LQGHUXQJVJU QGHQ EHL GHQ JH<br />

ZlKOWHQ 0LWJOLHGHUQ GHV QHXHQ *HPHLQGHUDWV<br />

%(6&+/8669256&+/$*<br />

Der Gemeinderat stellt fest, dass Hinderungsgründe nicht gegeben sind und deshalb alle am<br />

13.06.2004 gewählten Wahlbewerber/innen in den neuen Gemeinderat eintreten können.<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Nach dem mittlerweile vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüften und für gültig befundenen<br />

Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13.06.2004 gehören folgende Personen dem<br />

neuen ab 01.09.2004 gewählten Gemeinderat an:<br />

1DPH %HUXI :RKQRUW<br />

Werner Baier Heilerziehungspfleger <strong>Mosbach</strong><br />

Joachim Barzen Diplom-Sportlehrer Diedesheim<br />

Josef Bittler Diplom-Handelslehrer, Oberstudiendirektor Diedesheim<br />

Hans Bühler DGB-Kreisvorsitzender i.R. Diedesheim<br />

Manfred Bulling Schriftsetzer Neckarelz<br />

Christine Denz Sonderschullehrerin <strong>Mosbach</strong><br />

Leni Endlich Hausfrau Neckarelz<br />

Friedolf Fehr Steinmetz, Bildhauer <strong>Mosbach</strong><br />

Arno Flicker Diplom-Betriebswirt BA Sattelbach<br />

Dr. Alexander Ganter Vorsitzender Richter Neckarelz<br />

Ursula Gregori Modistinmeisterin <strong>Mosbach</strong><br />

Wilhelm Heidmann Schreinermeister <strong>Mosbach</strong><br />

Werner Heininger Landwirtschaftsmeister <strong>Mosbach</strong><br />

Martin Hess Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht <strong>Mosbach</strong><br />

Klaus Hettinger Techn. Angestellter i.R. Neckarelz<br />

Manfred Hummel Soldat Reichenbuch<br />

Anton Kindtner Bauschlossermeister <strong>Mosbach</strong><br />

Bruno König Realschuloberlehrer a.D. <strong>Mosbach</strong><br />

Rupert Laible Musiklehrer <strong>Mosbach</strong><br />

Hartmut Landhäußer Maschinenbau-Techniker <strong>Mosbach</strong><br />

Peter Loser Verwaltungsangestellter Diedesheim


1DPH %HUXI :RKQRUW<br />

Georg Nelius Realschullehrer <strong>Mosbach</strong><br />

Walter Posert Gärtnermeister, Florist Neckarelz<br />

Dr. Gerhard Schaffert Facharzt für Allgemeinmedizin Neckarelz<br />

Karlheinz Schmidt Schreinermeister <strong>Mosbach</strong><br />

Norbert Schneider Kaufmann Lohrbach<br />

Georg Schum Rentner <strong>Mosbach</strong><br />

Heinrich Stadler Kaufmann <strong>Mosbach</strong><br />

Dr. Thomas Ulmer Facharzt für Allgemein- und Sportmedizin <strong>Mosbach</strong><br />

Kathrin Unglenk Studentin <strong>Mosbach</strong><br />

Irmgard Vehlow Hausfrau Neckarelz<br />

Nicolai Waschitschek Apotheker <strong>Mosbach</strong><br />

Volker Wesch Bankkaufmann Diedesheim<br />

Die Gewählten sind schriftlich aufgefordert worden, sich zu erklären, ob Sie die Wahl annehmen<br />

bzw. ob Sie Hinderungsgründe geltend machen, die eine Zugehörigkeit zum Gemeinderat<br />

ausschließen.<br />

Alle Gewählten haben die Wahl angenommen und führen auch keine Hinderungsgründe auf.<br />

Der Gemeinderat stellt deshalb fest, dass Hinderungsgründe nicht gegeben sind, die den<br />

Gewählten die Ausübung des Mandats verschließen.<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die förmliche Feststellung dem bisherigen<br />

Gemeinderat vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Dabei ist die<br />

Feststellung eigentlich nur erforderlich, soweit hierfür ein Anlass gegeben ist.<br />

Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass ein derartiger offiziell gefasster Beschluss<br />

sehr wohl deklaratorischen Charakter hat und sich deshalb als förmlicher Abschluss der aktuellen<br />

Amtszeit hervorragend eignet.<br />

.267(1<br />

Verwaltungskosten.


TOP 14 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 52/2004<br />

gefertigt: Hauptamt/Allg.Verw./Orga 10/10-1<br />

Eckhard Böer/Wb<br />

9HUDEVFKLHGXQJ GHU DXVVFKHLGHQGHQ 6WDGWUlWH LQQHQ<br />

6$&+9(5+$/7<br />

Aufgrund eigener Entscheidung sowie nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom<br />

13.06.2004 scheiden folgende Mitglieder aus dem Gemeinderat mit Wirkung vom<br />

31.08.2004 aus:<br />

Amtszeit<br />

Peter Beck 1994 – 2004<br />

Nikolaus Hedrich 1984 – 2004<br />

Sigrid Keil 1997 – 2004<br />

Karl-Heinz Klebsattel 1989 – 2004<br />

Franz Koronai 1997 – 2004<br />

Dieter Marmann 1975 – 2004<br />

Helmut Mursa 1999 – 2004<br />

Bernhard Neureither 1968 – 2004<br />

Lothar Rapp 2004<br />

Dorothee Roos 1994 – 2004<br />

Martin Schumpf 1980 – 2004<br />

Oberbürgermeister Lauth wird die ausscheidenden Stadträte verabschieden und ihnen für<br />

die Ausübung ihres ehrenamtlichen Mandats danken.<br />

Offiziell im Amt ist der derzeitige Gemeinderat allerdings noch bis zum 31.08.2004.<br />

Eine Sitzung wird bis zu diesem Zeitpunkt wohl nicht mehr stattfinden.

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