GR_040721 - Mosbach
GR_040721 - Mosbach
GR_040721 - Mosbach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7 $ * ( 6 2 5 ' 1 8 1 *<br />
1. Aktuelle Information<br />
2. Zustimmung zur Neuwahl des Kommandanten der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong><br />
3. Zustimmung zu den Neuwahlen des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden<br />
Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Lohrbach<br />
4. Erschließung des Baugebietes Kalkofen auf Gemarkung Neckarelz<br />
- Abschluss eines Erschließungsvertrags<br />
5. Bebauungsplan "Kalkofen, Nr. 2.30" auf Gemarkung Neckarelz und örtliche Bauvorschriften<br />
- Abwägung und Satzungsbeschluss<br />
6. Bebauungsplan "Bergfeld III, 1.62", Gemarkung <strong>Mosbach</strong><br />
- Entwurfsbeschluss<br />
7. Sanierung Diedesheim<br />
- Abrechnung und Ausgleichsbeträge<br />
8. Stadtbibliothek - Änderung der Benutzerordnung<br />
9. Personalangelegenheit<br />
- Entgeltumwandlung<br />
10. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Verein der Freunde des Nicolaus-Kistner-<br />
Gymnasiums <strong>Mosbach</strong> e.V.<br />
11. Fragestunde der Einwohner<br />
12. Verschiedenes<br />
13. Förmliche Feststellung über das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen bei den gewählten<br />
Mitgliedern des neuen Gemeinderats<br />
14. Verabschiedung der ausscheidenden Stadträte/innen
TOP 2 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 42/2004<br />
gefertigt: Recht,Sicherheit,Ordnung/30/30-1<br />
Joachim Weis<br />
=XVWLPPXQJ ]XU 1HXZDKO GHV .RPPDQGDQWHQ GHU )UHLZLOOLJHQ )HXHUZHKU 0RVEDFK<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat erteilt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10<br />
Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> seine Zustimmung zur Bestellung von<br />
+HUUQ :ROIJDQJ *ROGEDXP zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong><br />
auf fünf Jahre, mit der Maßgabe, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre der entsprechende<br />
Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule absolviert wird.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> am 12.07.2004 fand<br />
die Wahl des Kommandanten infolge des altersbedingten Ausscheidens des bisherigen<br />
Kommandanten Herrn Walter Spohn aus dem aktiven Feuerwehrdienst statt. Bei dieser Wahl<br />
wurde Herr Wolfgang Goldbaum als Gesamtkommandant auf fünf Jahre gewählt. Zur Erfüllung<br />
der gesetzlichen Voraussetzungen, muss Herr Goldbaum noch innerhalb der nächsten<br />
zwei Jahre den entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule nachholen. Nach<br />
§ 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5<br />
der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> bedarf die Bestellung des Kommandanten der<br />
Zustimmung des Gemeinderates.<br />
.267(1<br />
Keine.
TOP 3 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 43/2004<br />
gefertigt: Recht,Sicherheit,Ordnung/<br />
Weis/Gf<br />
=XVWLPPXQJ ]X GHQ 1HXZDKOHQ GHV $EWHLOXQJVNRPPDQGDQWHQ XQG GHV VWHOOYHUWUHWHQ<br />
GHQ $EWHLOXQJVNRPPDQGDQWHQ GHU )UHLZLOOLJHQ )HXHUZHKU $EWHLOXQJ /RKUEDFK<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat erteilt gemäß § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10<br />
Abs. 5 und 11 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> seine Zustimmung zur Bestellung<br />
von<br />
D +HUUQ -|UJ .LUVFKHQORKU<br />
zum Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abt. Lohrbach und<br />
E +HUUQ 7KRPDV 9LHWHQ<br />
zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr,<br />
Abt. Lohrbach.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Lohrbach, am<br />
15.06.2004 fand die Neuwahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters infolge<br />
Ablaufs der Amtszeit statt. Bei dieser Wahl wurde der bisherige Abteilungskommandant<br />
Herr Jörg Kirschenlohr auf weitere fünf Jahre wiedergewählt. Als Stellvertreter wurde Herr<br />
Thomas Vieten gewählt.<br />
Nach § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10<br />
Abs. 5 und 11 der Feuerwehrsatzung der Stadt <strong>Mosbach</strong> bedarf die Bestellung des Abteilungskommandanten<br />
und seines Stellvertreters der Zustimmung des Gemeinderates.<br />
Die Gewählten verfügen über die für ihre Ämter erforderlichen persönlichen und fachlichen<br />
Voraussetzungen, daher ist die Zustimmung des Gemeinderates zu erteilen.<br />
.267(1<br />
Keine.
TOP 4 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 44/2004<br />
gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />
Beate Banschbach/Hen<br />
(UVFKOLH‰XQJ GHV %DXJHELHWHV .DONRIHQ DXI *HPDUNXQJ 1HFNDUHO]<br />
$EVFKOXVV HLQHV (UVFKOLH‰XQJVYHUWUDJV<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat stimmt auf Empfehlung des Technischen Ausschusses dem Abschluss des<br />
Erschließungsvertrags mit der Erbengemeinschaft Lang GdbR zur Erschließung des Baugebietes<br />
Kalkofen zu.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Am 14.05.2002 hat die Erbengemeinschaft Lang GdbR mit der Stadt <strong>Mosbach</strong> einen Städtebaulichen<br />
Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Erbengemeinschaft gegenüber der Stadt<br />
verpflichtet, als Vorhabensträgerin für den Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“, die Ausarbeitung<br />
der städtebaulichen Planungen auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Stadt selbst<br />
vorzunehmen. In diesem Vertrag wurde auch vereinbart, dass die Parteien zur Herstellung<br />
der für die Erschließung des Bebauungsplangebietes erforderlichen Erschließungsanlagen<br />
einen gesonderten Erschließungsvertrag abschließen. Das Bebauungsplanverfahren ist inzwischen<br />
soweit fortgeschritten, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden<br />
kann.<br />
Der in der Anlage beigefügte Erschließungsvertrag wurde mit der Erbengemeinschaft als<br />
Erschließungsträger ausgehandelt. Mit dem Vertrag überträgt die Stadt nach § 124 des Baugesetzbuches<br />
die Erschließung des Vertragsgebietes dem Erschließungsträger auf eigene<br />
Kosten. Der Erschließungsträger verpflichtet sich nach mängelfreier Herstellung der Erschließungsanlagen<br />
die Erschließungsflächen unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die<br />
Stadt zu übereignen. Mit der Abnahme gehen Besitz und Nutzungen an den Erschließungsanlagen<br />
auf die Stadt über. Die Stadt übernimmt die Anlagen in ihre Baulast, Unterhaltung<br />
und Verkehrssicherungspflicht und widmet sie - soweit erforderlich - dem öffentlichen Verkehr.<br />
Der Gemeinderat sollte dem Abschluss des Erschließungsvertrags zustimmen.<br />
.267(1<br />
Durch die Herstellung der Erschließungsanlagen entstehen der Stadt keine Kosten. Nach<br />
Fertigstellung und Übernahme der Erschließungsanlagen in den Besitz der Stadt entstehen<br />
einmalige Kosten für die Grunderwerbssteuer sowie laufende Unterhaltungskosten.<br />
$1/$*(<br />
Erschließungsvertrag (ohne Pläne)
TOP 5 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 45/2004<br />
gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />
Claudia Starke/Hen<br />
%HEDXXQJVSODQ .DONRIHQ 1U DXI *HPDUNXQJ 1HFNDUHO] XQG |UWOLFKH %DXYRU<br />
VFKULIWHQ<br />
$EZlJXQJ XQG 6DW]XQJVEHVFKOXVV<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse:<br />
1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der vorgetragenen Anregungen wie in<br />
der Anlage 1 zur Beratungsvorlage dargestellt.<br />
2. Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kalkofen,<br />
Nr. 2.30“ dahingehend zu ändern, dass ein 2,50 m breiter Streifen am südöstlichen<br />
Rand des Flurstücks 2909 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
einbezogen wird. Der Geltungsbereich ist der Anlage 3 zu entnehmen.<br />
3. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“ auf Gemarkung<br />
Neckarelz gemäß § 10 BauGB als Satzung.<br />
4. Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Zum Sachverhalt vgl. auch: TOP 6 OEFF <strong>GR</strong> 15.11.2000, TOP 2 OEFF <strong>GR</strong> 20.03.2002,<br />
TOP 1 OEFF <strong>GR</strong> 09.04.2003<br />
Mit dem Bebauungsplan „Kalkofen, Nr. 2.30“ soll die Bebauung des ehemaligen Kalkofengeländes<br />
ermöglicht werden. Der Bebauungsplan wird im Auftrag des Vorhabensträgers und<br />
Grundstückseigentümers vom Büro Dorbath u. Partner erstellt.<br />
Nachdem der Gemeinderat den Bebauungsplan am 20.03.2002 als Entwurf beschlossen hat,<br />
wurde in der Zeit vom 29.04.2002 bis zum 31.05.2002 die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB<br />
durchgeführt.<br />
Über die Behandlung der eingegangenen Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
am 09.04.2003 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, dem Vorhabensträger mitzuteilen,<br />
dass der Bebauungsplanentwurf gemäß der Behandlungsvorschläge überarbeitet werden<br />
solle.<br />
So wurde u.a. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um einen 2,50 m breiten Streifen<br />
am südöstlichen Rand des Flurstücks 2909 erweitert, hier wurde im Bebauungsplan ein<br />
Fußweg ausgewiesen.<br />
Auf der Grundlage der überarbeiteten Planfassung wurde vom 01.03.2004 bis zum<br />
02.04.2004 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die bei der Offenlage eingegangenen Anregungen wurden in der Tabelle „Behandlung der<br />
Anregungen“ ergänzt (Anlage 1).<br />
Die Erschließung des Baugebietes wird nach § 124 BauGB an einen Erschließungsträger<br />
übertragen.<br />
.267(1<br />
Die Planungskosten und die späteren Erschließungskosten werden vom Vorhabensträger<br />
übernommen.<br />
Für die Stadt entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Mittel stehen unter der<br />
Haushaltsstelle 1.6101.650104.6 zur Verfügung.<br />
$QODJH<br />
1. Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />
2. Anregungen der Einwender (einzelne Schreiben)<br />
3. Abgrenzung des Geltungsbereiches<br />
4. Satzung mit Begründung, textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
TOP 6 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 46/2004<br />
gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />
Baumhackel/ Hen<br />
%HEDXXQJVSODQ %HUJIHOG ,,, *HPDUNXQJ 0RVEDFK<br />
(QWZXUIVEHVFKOXVV<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bergfeld III, Nr. 1.62“ auf Gemarkung<br />
<strong>Mosbach</strong> mit Begründung und Textlichen Festsetzungen sowie die Örtlichen Bauvorschriften<br />
als Entwurf mit der Maßgabe, auf der vorliegenden Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2002 den Aufstellungsbeschluss zu o. g.<br />
Bebauungsplan gefasst und weiterhin die Verwaltung beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen<br />
Vertrags zur Übernahme der Kosten für Planung und Erschließung durch die<br />
Grundstückseigentümer vorzubereiten.<br />
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrags, in dem sich die Grundstückseigentümer zur<br />
Übernahme der Kosten für Planung verpflichten, ist mittlerweile erfolgt. Außerdem haben die<br />
Grundstückseigentümer die Arbeitsgemeinschaft Eiermann/Throm mit der Ausarbeitung eines<br />
Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Der Entwurf mit zeichnerischem Teil, Begründung,<br />
Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage) wurde mit der Verwaltung<br />
abgestimmt.<br />
Der Gemeinderat sollte auf Empfehlung des Technischen Ausschusses dem vorgelegten<br />
Bebauungsplan zustimmen und die Verwaltung beauftragen, auf dieser Grundlage die frühzeitige<br />
Beteiligung der Bürger und Behörden durchzuführen.<br />
.267(1<br />
Die Kosten für die Planung des Baugebiets tragen gemäß dem bereits abgeschlossenen<br />
städtebaulichen Vertrag die Grundstückseigentümer. Der Stadt entstehen lediglich Verwaltungskosten<br />
für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.<br />
$QODJHQ<br />
Lageplan<br />
Begründung<br />
Textliche Festsetzung und Örtliche Bauvorschriften
TOP 7 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 47/2004<br />
gefertigt: Stadtplanung/61/61-1<br />
Klaus Kühnel/Hen<br />
6DQLHUXQJ 'LHGHVKHLP $EUHFKQXQJ XQG $XVJOHLFKVEHWUlJH<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Bezüglich der Ausgleichsbeträge<br />
sieht der Gemeinderat auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, wegen<br />
Geringfügigkeit der Beträge und in Erwartung unverhältnismäßig hoher Verwaltungs-<br />
und Prozesskosten von der Erhebung aller ermittelten Ausgleichsbeträge ab. Die Summe<br />
der festgestellten Ausgleichsbeträge sind von der Stadt zu übernehmen, nach den Ermittlungen<br />
des Gutachterausschusses handelt es sich hierbei um einen Gesamtbetrag von<br />
4.916,76 ¼ (QWVSUHFKHQGH 0LWWHO VLQG LP +DXVKDOW I U GDV -DKU YRUJHVHKHQ 'LH 9Hrwaltung<br />
wird beauftragt, die Übertragung des sich aus der Abrechnung ergebenden Überschusses<br />
auf das Sanierungsgebiet „Eisenbahnstraße“ zu beantragen.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Die Sanierung „Ortskern Diedesheim“ wurde im Dezember 2003 beendet. Die Satzung über<br />
die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde mit der Veröffentlichung<br />
am 31.12.2003 und der Berichtigung am 17.01.2004 ortsüblich bekannt gemacht und<br />
damit rechtsverbindlich. Die Abrechnung der Sanierung ist nun dem Regierungspräsidium<br />
binnen eines Jahres vorzulegen.<br />
Die Abrechnung besteht im wesentlichen auf einer Gegenüberstellung von Ausgaben und<br />
Einnahmen in der Sanierung. Auf der Ausgabenseite sind sämtliche Positionen aufzuführen,<br />
die seit Beginn der Sanierung vom Regierungspräsidium als förderfähig anerkannt wurden.<br />
Auf der Einnahmeseite sind aufzuführen: Alle tatsächlich erzielten Einnahmen im Laufe der<br />
Sanierung, insbesondere aus Grundstücksverkäufen, die Mieteinnahmen, die abgelösten<br />
Ausgleichsbeträge und die sonstigen Einnahmen. Zu den Einnahmen zählen auch die an die<br />
Stadt ausbezahlten Fördermittel des Landes (2/3 des Förderrahmens) und die entsprechenden<br />
Komplementärmittel der Stadt (1/3 des Förderrahmens). Auf der Einnahmeseite sind<br />
weiterhin anzusetzen sämtliche Grundstücke im Sanierungsvermögen, soweit sie nicht veräußert<br />
oder reprivatisiert wurden, sowie die noch zu vereinnahmenden Ausgleichsbeträge.<br />
Die Grundstücke, die mit Sanierungsmittel gekauft worden waren, sind inzwischen verkauft<br />
und mit einer Ausnahme bereits in den Auszahlungsanträge verrechnet. Auch das letzte<br />
Grundstück ist inzwischen verkauft, die Einnahmen werden in die Abrechnung eingestellt.<br />
Bei der Flächenbilanzierung hat sich herausgestellt, dass ein Flächenanteil von Flst.Nr. 68 -<br />
städtisches Wohnhaus Alte Brückenstraße 18 – bei der Abrechnung der Baumaßnahmen im<br />
Jahr 1996 nicht aus der Sanierung herausgenommen wurde. Diese Fläche befindet sich somit<br />
noch im Sanierungsvermögen und muss mit ihrem Bodenwert in der Abrechnung unter<br />
„Wertansätze“ gezeigt werden. Es handelt sich um 311,5 m² mit einem Wert von 14.891,50<br />
¼ 'Hmgegenüber werden von der Stadt noch Ausgaben in Höhe von 5.876,00 ¼ JHOWHQG<br />
gemacht, die bislang in der Förderung zurückgestellt waren.<br />
Ausgleichsbeträge sind für jedes einzelne Grundstück im Sanierungsgebiet zu ermitteln und<br />
ggf. per Bescheid von den Eigentümern zu erheben. Der Gutachterausschuss der Großen<br />
Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> hat sich in zwei Sitzungen mit der Thematik befasst. Als Ergebnis ist<br />
festzuhalten, dass in den abseits der Heidelberger Straße liegenden Bereichen, die überwie-
gend dem Wohnen dienen, keine sanierungsbedingte Wertsteigerung festzustellen ist. Eine<br />
geringe Wertsteigerung in Höhe von 1 ¼ TP ZXUGH IHVWJHVWHOOW HQWODQJ GHU +HLGHOEHUJHU<br />
Straße in den Gebieten außerhalb des Ortszentrums. Eine Wertsteigerung in Höhe von 2,55<br />
¼ ZXUGH IHVWJestellt in den neu geordneten Bereichen im westlichen Hengstenberggelände,<br />
bei den Anwesen Alte Brückenstraße 14 bis 20 sowie am Ende der Neckargasse. Hier waren<br />
Gebäude abgebrochen und Grundstücke neu geordnet worden. Berücksichtigt wurde bei<br />
diesen genannten Grundstücken die Hochwassergefahr.<br />
In unmittelbar an das Hengstenberggelände angrenzenden Grundstücken wurde ein Betrag<br />
von 3 ¼ TP HUPLWWHOW 'LH K|FKVWH :HUWVWHLJHUXQJ HUI KU GLH |VWOLFKH +lOIWH GHV +HQJVWHnberggeländes<br />
an der Heidelberger Straße, wo 7 ¼ TP HUPLWWHOW ZXUGHQ =XP 9HUJOHLFK ,Q<br />
Neckarelz waren Wertsteigerungen zwischen 0 DM/qm und 15,--DM/qm ermittelt worden.<br />
Auf dieser Basis wurde für jedes Grundstück im Sanierungsgebiet Diedesheim eine Wertermittlung<br />
durchgeführt, die den Zweck hatte, festzustellen, ob und in welcher Höhe eine sanierungsgedingte<br />
Wertsteigerung vorhanden ist. Von den 167 zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />
der Sanierung im Gebiet liegenden Grundstücke weisen 60 eine sanierungsbedingte<br />
Wertsteigerung auf. Bei 23 Fällen handelt es sich um Grundstücke, die von der Stadt verkauft<br />
wurden, wobei sofort ein Ausgleichsbetrag erhoben wurde. Diese Fälle sind als erledigt<br />
zu betrachten. Es verbleiben 37 Grundstücke. Eine Sonderstellung nehmen diejenigen<br />
Grundstücke ein, bei denen die Eigentümer zulässigerweise eigene Aufwendungen vorgenommen<br />
und damit zu einer Wertsteigerung ihres Grundstückes beigetragen haben. Aus der<br />
Sicht der Verwaltung sind dies alle Grundstücke, zu denen Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenverträge<br />
abgeschlossen worden sind, da in diesen Fällen eindeutig nachvollziehbar<br />
ist, dass die Eigentümer neben den gewährten Sanierungszuschüssen zum Teil<br />
enorme eigene Aufwendungen hatten. Da die Ausgleichsbeträge im Verhältnis zu den Investitionen<br />
kleine Beträge sind, wurde generell bei allen Grundstücken mit Ordnungsmaßnahmeverträgen<br />
und Modernisierungsvereinbarungen kein Ausgleichsbetrag angesetzt. Auszunehmen<br />
von der Betrachtung der Ausgleichsbeträge sind auch die städtischen und insbesondere<br />
die öffentlichen Grundstücke.<br />
Es verbleiben in der Betrachtung diejenigen Grundstücke, für die keine der genannten Bedingungen<br />
zutrifft und für die andererseits vom Gutachterausschuss eine sanierungsbedingte<br />
Wertsteigerung festgestellt wurde. Es handelt sich um insgesamt 16 Grundstücke mit einem<br />
Gesamtausgleichsbetrag in Höhe von 6.145,95 ¼ 'HU K|FKVWH (LQ]HOEHWUDJ OLHJW EHL<br />
1.556,00 ¼<br />
Das Absehen von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kann nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
und Richtlinien nur dann der Fall sein, wenn eine geringfügige Bodenwerterhöhung<br />
gutachterlich ermittelt worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Ausgleichsbeträge<br />
in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht. Nach einer Untersuchung<br />
des Landes Bayern ist dies bei Beträgen bis zu 4.000 DM (etwa 2000 ¼ SUR *UXQdstück<br />
der Fall. Diese Grenze wurde von der Verwaltung übernommen, so dass für Diedesheim<br />
alle Fälle zu eliminieren sind. Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend diesem Ergebnis<br />
von der Erhebung der Ausgleichsbeträge bzgl. der verbleibenden 16 Grundstücke abzusehen.<br />
Für die Stadtverwaltung <strong>Mosbach</strong> ist ein wesentlicher Aspekt auch die Frage der Gleichbehandlung<br />
der Ortsteile innerhalb der Stadt. Tatsache ist, dass für das gesamte Sanierungsgebiet<br />
Altstadt I u. II in keinem Fall ein Ausgleichsbetrag erhoben worden ist. Auch in Neckarelz<br />
wurde von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen abgesehen. Im Bereich der Alten<br />
Bergsteige wurden in zwei Fällen Ausgleichsbeträge ermittelt, wohingegen in den Sanierungsgebieten<br />
Industriestraße und Bleichwiese keine sanierungsbedingten Wertsteigerungen<br />
gestellt wurden.
In Anbetracht der sehr kleinen Beträge sollte daher von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen<br />
in der Sanierung „Ortskern Diedesheim“ abgesehen werden.<br />
Da das Ergänzungsgebiet „Voss“ bereits abgerechnet ist, sind in der nachstehenden Aufstellung<br />
einmal die Gesamteinnahmen und –ausgaben aufgeführt, in der zweiten Spalte die<br />
Werte ohne das Ergänzungsgebiet.<br />
$XVJDEHQ<br />
Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />
Vorbereitende Untersuchungen 6.782,11 ¼ 6.782,11 ¼<br />
Weitere Vorbereitungen 180.597,39 ¼ 160.209,79 ¼<br />
Grunderwerb 1.524.654,43 ¼ 1.310.832,16 ¼<br />
Ordnungsmaßnahmen 3.346.821,02 ¼ 2.671.872,41 ¼<br />
Baumaßnahmen 1.644.819,23 ¼ 1.644.819,23 ¼<br />
6XPPH GHU $XVJDEHQ ¼ ¼<br />
(LQQDKPHQ<br />
Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />
Städtebauförderungsmittel des Landes 3.710.321,33 ¼ 3.153.613,30 ¼<br />
Komplementärmittel der Stadt 1.855.160,67 ¼ 1.576.806,65 ¼<br />
=ZLVFKHQVXPPH ± )|UGHUUDKPHQ ¼ ¼<br />
Grundstückserlöse 824.590,50 ¼ 824.590,50 ¼<br />
Abgelöste Ausgleichsbeträge 271.693,41 ¼ 201.940,42 ¼<br />
Weitere sonstige Einnahmen 47.636,04 ¼ 43.292,62 ¼<br />
=ZLVFKHQVXPPH ¼ ¼<br />
Ausgleichsbeträge brutto 6.145,95 ¼ 6.145,95 ¼<br />
Risikoabschlag minus 20 % -1.229,19 ¼ -1.229,19 ¼<br />
=ZLVFKHQVXPPH ¼ ¼<br />
*HVDPWVXPPH DOOHU (LQQDKPHQ ¼ ¼<br />
In diesen Einnahmen sind alle ermittelten, noch zu erhebenden oder von der Stadt zu tragenden<br />
Ausgleichsbeträge in Höhe von 6.145,95 ¼ HLQJHVWHOOW Abgezogen werden kann davon<br />
ein Risikoabschlag in Höhe von 20 %, das sind 1.229,19 ¼ 8QDEKlQJLJ YRQ GHU )UDJH<br />
der Erhebung oder des Absehens von der Erhebung der Ausgleichsbeträge sind alle<br />
ermittelten Beträge als Einnahmen in der Sanierung zu veranschlagen. Damit stehen sich<br />
gegenüber<br />
Diedesheim gesamt ohne „Voss“<br />
Ausgaben 6.703.674,18 ¼ 5.794.515,71 ¼<br />
Einnahmen 6.714.318,35 ¼ 5.805.160,08 ¼<br />
hEHUVFKXVV ¼ ¼<br />
Die Sanierung schließt also unter Berücksichtigung der noch einzustellenden Ausgleichsbeträge<br />
mit einem Überschuss in Höhe von 10.644,00 ¼ DE GLHVHV %HWUDJHV DOVR ¼
sind zunächst an das Land zurückzuerstatten. Die Übertragung dieser Mittel auf die Sanierung<br />
Eisenbahnstraße ist möglich und kann beim Regierungspräsidium beantragt werden.<br />
Nachrichtlich aufgeführt werden die nicht förderfähigen Kosten. Das sind Kosten, die laut<br />
Verwaltungsvorschrift von der Stadt allein zu tragen sind. Überwiegend kommen sie zustande<br />
durch Überschreiten einer vom Land festgelegten Pauschale. So waren z.B. Oberflächengestaltungen<br />
nur bis maximal 200,- DM/m² förderfähig, alle darüber hinausgehenden<br />
Kosten hat die Gemeinde zu tragen. Enthalten sind darin auch die Kosten für drei Wohnungen<br />
auf dem Anwesen Alte Brückenstr. 18 mit 327.680,60 ¼ ,P /DXI GHU 6DQLHUXQJVMDKUH<br />
kamen für Diedesheim nicht förderfähige Kosten in Höhe von 914.741,79 ¼ ]XVDPPHQ 1eckarelz:<br />
945.560,29 DM), diese sind in der o. g. Aufstellung nicht enthalten.<br />
.267(1<br />
Die Maßnahmen in der Sanierung Diedesheim sind abgeschlossen. Die Einnahmen sind bis<br />
auf die festgestellten Ausgleichsbeträge geflossen. Im Falle der Übernahme dieser Ausgleichsbeträge<br />
durch die Stadt muss der Betrag von 4.916,76 ¼ LQ GHQ 6DQLHUXQJVWRSI IOLeßen.<br />
Dieser Betrag wurde von der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2003 vorgesehen, er ist<br />
durch noch verfügbare Haushaltsmittelreste aus der Sanierung gedeckt. Außerdem sind 2/3<br />
des Überschusses, also 7.096 ¼ DQ GDV /DQG ]XU FN]X]DKOHQ 'LHVHU %HWUDJ NDQQ DXV GHQ<br />
Haushaltsresten der Sanierung Diedesheim, die in das Jahr 2004 übertragen worden sind,<br />
beglichen werden.
TOP 8 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 48/2004<br />
gefertigt: Stadtbibliothek<br />
Wiegand/Gf<br />
6WDGWELEOLRWKHN<br />
bQGHUXQJ GHU %HQXW]HURUGQXQJ<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat beschließt, ab 01.10.2004 die Gebührenordnung (§ 8 der Benutzungsordnung)<br />
der Stadtbibliothek um folgende Punkte zu erweitern:<br />
6. Für eine Vorbestellung fällt 0,50 ¼ %HDUEHLWXQJVJHE KU DQ<br />
7. Die Ausleihe einer DVD-Spielfilm oder einer DVD-Kinderfilm kostet 1,00 ¼ I U :ochen<br />
8. Die Ausleihe eines Bestsellers aus dem Bestsellerservice kostet 2,50 ¼ I U :RFKHQ<br />
6$&+9(5+$/7<br />
)LQDQ]LHUXQJ YRQ /HUQKLOIHQ GXUFK 9RUEHVWHOOXQJVJHE KU<br />
Wie im Jahresbericht der Stadtbibliothek 2003 dargestellt, sind die Aufwendungen für Medien<br />
in <strong>Mosbach</strong> im Vergleich mit anderen Großen Kreisstädten äußerst gering. Dies steht im<br />
Kontrast zu den wachsenden Kunden- und Ausleihzahlen in der Stadtbibliothek. Gerade die<br />
intensive Nutzung der Bibliothek durch Schüler verlangt differenziertere Informationsdienstleistungen.<br />
Es ist erforderlich, Lernhilfen für alle Unterrichtsfächer in ausreichender Anzahl<br />
anzubieten (Kosten für 180-190 Titel jährlich 1800-2000 ¼ %LVKHU N|QQHQ GLHVH 0HGLHQ QXU<br />
sporadisch angeboten werden. Bisher ist die Vormerkung entliehener Medien kostenlos. Die<br />
Kunden werden nach Abgabe der vorgemerkten Medien telefonisch benachrichtigt. Auf diese<br />
Weise werden jährlich 3600 Vormerkungen abgearbeitet! Bei gleichbleibendem Vormerk-<br />
Aufkommen können ca. 1800,- ¼ HLQJHQRPPHQ ZHUGHQ :DKUVFKHLQOLFK LVW DOOHUGLQJV GDVV<br />
die Vormerkungen etwas zurückgehen.<br />
)LQDQ]LHUXQJ GHU 0XQ]LQJHU $UFKLYH GXUFK '9' $XVOHLK *HE KU<br />
Das Internet stellt heute mit seinen Online-Datenbanken bei regelmäßiger Pflege die aktuellste<br />
Informationsform dar. Doch seriöse Information muss gut recherchiert werden und ist<br />
nicht kostenlos. Viele aktuelle Informationsmittel sind für den einzelnen Verbraucher unerschwinglich.<br />
Das Munzinger-Archiv ist ein bewährtes Informationsmittel in Bibliotheken und<br />
jetzt im Internet aktuell recherchierbar. Die Archive, mit denen sich die wichtigsten Anfragen<br />
beantworten lassen (Personen, Länder, Zeitgeschichte) würden für eine Bibliothek unserer<br />
Größe 1000,- ¼ MlKUOLFK NRVWHQ %HQXW]HU N|QQHQ LQ GHU %LEOLRWKHN UHFKHUFKLHUHQ ODVVHQ XQG<br />
haben über ihren Bibliotheksausweis von zu Hause aus die Möglichkeit Informationen abzurufen.<br />
Um dieses Informationsmittel bei der derzeitigen Haushaltslage finanzieren zu können,<br />
schlägt die Stadtbibliothek vor, die Mittel für den DVD-Einkauf zu verwenden. Die Erwerbungsmittel<br />
für DVDs sollen im Gegenzug durch eine Ausleihgebühr erwirtschaftet werden.<br />
Die Möglichkeit hierfür bietet ein Bestand an Filmen auf DVD-Trägermaterial, den die Stadtbibliothek<br />
im August 2003 eröffnet hat. Der Bestand ist ein kulturelles Angebot und hebt sich<br />
dank seines anspruchsvollen Profils vom Bestand kommerzieller Videotheken ab. Dieser<br />
Bestand erreicht im ersten Jahr voraussichtlich annähernd 6000 Ausleihen. Bei anhaltend
starker Nutzung ist der Bestand in kurzer Zeit verschlissen und die Bibliothek hat nicht die<br />
Mittel die DVDs nachzukaufen. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, den<br />
Bestand ausreichend auszubauen.<br />
Mit einer Ausleihgebühr von 1,- ¼ SUR '9'-Ausleihe für 2 Wochen geht die Ausleihe zwar<br />
zurück, würde aber selbst bei einem Rückgang um 60 % einen Anschaffungsetat von 2000,-<br />
¼ HUZLUWVFKDIWHQ 'DPLW Z UGH VLFK GLHVHV $QJHERW VHOEVW WUDJHQ 'DV 3URILO VROO Vich nicht<br />
ändern. Weiterhin würde die Bibliothek Filmklassiker, Kinderfilme und moderne Filmkunst<br />
anbieten und langfristig vorhalten. DVDs zu Sachthemen und Dokumentarfilme werden von<br />
der Gebühr ausgenommen. In anderen Bibliotheken, wie Heilbronn und Heidelberg sind mit<br />
dieser Regelung gute Erfahrungen gemacht worden. Mit den frei werdenden Mitteln aus dem<br />
Erwerbungsetat kann das Munzinger-Archiv finanziert werden.<br />
*HE KUHQSIOLFKWLJHU %HVWVHOOHU 6HUYLFH DOV QHXHV $QJHERW<br />
Besonders erfolgreiche Romane und Sachbücher werden wöchentlich von den Magazinen<br />
„Spiegel“, „Focus“ und anderen in sogenannten Bestseller-Listen veröffentlicht. Die Erwerbungsmittel<br />
der Bibliothek reichen nicht aus, um diese Bücher in der von den Kunden gewünschten<br />
Anzahl bereit zu halten. Gerade die Sachbücher sind oft nur von kurzzeitigem<br />
Interesse. Nach 1 – 2 Jahren sind die Bücher von Michael Moore oder Peter Scholl-Latour<br />
nicht mehr aktuell. Da die Bibliothek bei den geringen Erwerbungsmitteln aber auf 10 – 15<br />
Jahre einkaufen muss, können diese Bücher oft gar nicht angeboten werden.<br />
Nach dem Vorbild anderer Bibliotheken könnte die Stadtbibliothek <strong>Mosbach</strong> ihre Attraktivität<br />
weiter steigern, wenn sie einen Bestseller-Service einrichten würde. Die Bücher dieses besonderen<br />
Angebots sind hochaktuell und in ausreichender Anzahl vorhanden. Die Ausleihe<br />
eines Bestsellers soll 2,50 ¼ NRVWHQ 1DFK FD $XVOHLKHQ KlWWH VLFK GHU 3UHLV DPRUWLVLHUW<br />
Das Buch könnte über den Buchbasar abgegeben werden oder ins kostenlose Angebot<br />
wandern. Es muss ausprobiert werden, ob alle Bücher der Bestsellerlisten so attraktiv sind,<br />
dass sich die Anschaffungskosten erwirtschaften lassen, oder ob nur eine Auswahl angeboten<br />
werden kann. Das Image der Stadtbibliothek wird sich durch dieses Angebot verbessern,<br />
da auch hochaktuelle Bücher in der Bibliothek verfügbar sind.<br />
.267(1<br />
Der Haushaltsansatz muss für die Änderungen der Gebührenordnung nicht verändert werden,<br />
da die Bibliothek budgetiert ist. Inkrafttreten der Änderungen sollte der 1.10.2004 sein.<br />
Kosten fallen für die Veröffentlichung an und werden aus dem Bibliotheksbudget beglichen.<br />
$QODJH<br />
Benutzungsordnung
TOP 9 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 49/2004<br />
gefertigt: Personal, Schule und Sport/10-2<br />
Frank Moll/Wb<br />
3HUVRQDODQJHOHJHQKHLW<br />
(QWJHOWXPZDQGOXQJ<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die im Zusammenhang<br />
mit der Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung bis<br />
zum 31.12.2008 zusätzlich in die individuellen Pensionskassen der Arbeitnehmer einzuzahlen.<br />
Im Gegenzug entfällt die bisherige Freiwilligkeitsleistung der als Arbeitszeit gewerteten<br />
und damit bezahlten Frühstückspause sowie der freigestellte Nachmittag des Gründonnerstag.<br />
Der bislang alle zwei Jahr stattfindende Betriebsausflug wird darüber hinaus bis einschließlich<br />
2007 entfallen.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Bislang beruhte die Altersversorgung auf den beiden Säulen der paritätisch finanzierten gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung, die über die Zusatzversorgungskasse<br />
im öffentlichen Dienst fast ausschließlich arbeitgeberfinanziert ist. Seit<br />
dem 01.01.2003 eröffnet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung auch den Arbeitnehmern<br />
des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, einen Teil ihres zukünftigen Bruttoeinkommens in<br />
einen Beitrag zu einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Alterversorgung umzuwandeln.<br />
Um eine Entgeltumwandlung handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer auf Teile seines vereinbarten<br />
Entgelts verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber zum Erwerb einer wertgleichen<br />
Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Anspruch auf die Durchführung<br />
der Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
pflichtversichert sind. Beamte sind demzufolge von der Entgeltumwandlung ausgeschlossen.<br />
Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung vorgeben. Üblicherweise<br />
wird hierfür die Abwicklung über eine Pensionskasse gewählt. Die Arbeitnehmer<br />
des öffentlichen Dienstes haben hierbei grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen der<br />
Pensionskasse der Zusatzversorgungskasse und der Sparkassenfinanzgruppe.<br />
Der Arbeitnehmer kann Entgelt bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung jährlich umwandeln lassen. In 2004 sind dies 2.472 ¼ 'LH<br />
Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sind steuer- und bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei.<br />
Folgende Grundüberlegung hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung<br />
entwickelt:<br />
Der Wegfall von Freiwilligkeitsleistungen im Bereich der bezahlten Freistellungen wird mit<br />
den Möglichkeiten der Entgeltumwandlung derart kombiniert, dass beide Seiten also die<br />
Stadt <strong>Mosbach</strong> sowie ihre Arbeitnehmer einen Gewinn erzielen können. Ausgangsbasis sind<br />
die Einsparungen der Stadt <strong>Mosbach</strong> bei den Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung,<br />
die zwangsläufig eintreten, wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung durchführt.<br />
Diese eingesparten Arbeitgeberanteile werden zusätzlich in die individuelle Pensionskasse<br />
des Arbeitnehmers eingezahlt. Die Freistellung der Entgeltumwandlung von Sozialversiche-
ungsbeiträgen endet am 31.12.2008. Insofern werden die Zahlungen der Stadt <strong>Mosbach</strong><br />
bis zu diesem Zeitpunkt begrenzt. Im Gegenzug entfallen für die Mitarbeiter bisherige Freiwilligkeitsleistungen,<br />
wie die bezahlte Frühstückspause sowie der freigestellte Nachmittag des<br />
Gründonnerstag. Der Gründonnerstag ist in der Dienstvereinbarung Arbeitszeit festgeschrieben<br />
und kann nicht einseitig abgeschafft werden. Die als Arbeitszeit gewertete und damit<br />
bezahlte Frühstückspause ist nicht niedergeschrieben. Ob die Frühstückspause nach langjähriger<br />
Übung einseitig geändert werden kann, ist nicht mit letzter Bestimmtheit festzustellen.<br />
Wie auch immer, in dem bevorstehenden Umbruch der Verwaltung durch die Organisationsuntersuchung<br />
ist eine Konsenslösung mit Personalrat und Mitarbeiterschaft allemal zu<br />
bevorzugen.<br />
Der Personalrat trägt dieses Konzept mit. Beide Seiten können aus dieser Konstellation<br />
profitieren. Die zusätzliche Zahlung der Stadt <strong>Mosbach</strong> in die jeweilige Pensionskasse<br />
mindert für einen begrenzten Zeitraum bis 2008 den Eigenanteil der Mitarbeiter am Aufbau<br />
einer zusätzlichen Altersversorgung und erhöht damit die Rendite. Zusätzlich hierzu dient<br />
das arbeitgeberseitige Angebot als Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.<br />
Die Stadt gewinnt durch den Wegfall der bislang als Arbeitszeit gewerteten Frühstückspause<br />
ein erhebliches verfügbares Zeitpotential, das es im Rahmen der Organisationsuntersuchung<br />
bei der zukünftigen Personalbedarfsbemessung zu realisieren gilt. Durch den Wegfall des<br />
bislang freigestellten Nachmittag des Gründonnerstags steht dieser Nachmittag zukünftig als<br />
zusätzliches Dienstleistungsangebot den Bürgern zur Verfügung. Darüber hinaus ist die<br />
Verwaltung auf Wunsch des Hauptausschusses nochmals mit dem Personalrat in Nachverhandlungen<br />
bezüglich des Wegfalls einer weiteren Freistellung getreten. Hierbei konnte erreicht<br />
werden, dass der an sich alle zwei Jahre stattfindende Betriebsausflug bis einschließlich<br />
2007 entfällt.<br />
Da die dargestellte arbeitgeberseitige Zahlung eine übertarifliche Leistung darstellt, hat der<br />
Hauptausschuss diesen Sachverhalt in seiner Sitzung am 28.04.2004 vorberaten und dem<br />
Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
.267(1<br />
Durch die Umsetzung des dargestellten Konzepts entstehen der Stadt <strong>Mosbach</strong> keine zusätzlichen<br />
Kosten. Die Stadt <strong>Mosbach</strong> verzichtet insofern bis 2008 nur auf das Abschöpfen<br />
eines Einsparpotentials, dessen Höhe jedoch nicht prognostiziert werden kann. Derzeit ist<br />
die Nachfrage nach Entgeltumwandlung in der Arbeitnehmerschaft nur gering. Insofern sind<br />
auch die Einsparungen an Arbeitsgeberanteilen zur Sozialversicherung nicht nennenswert.<br />
Sollte aufgrund der Umsetzung des Konzepts die Nachfrage nach Entgeltumwandlung steigen,<br />
so entstünden der Stadt <strong>Mosbach</strong> im Vergleich zur derzeitigen Situation ebenfalls keine<br />
zusätzlichen Kosten. In diesem Fall wäre nur das mögliche Einsparpotential größer, dass<br />
sich aber wiederum ohne diese zusätzliche Attraktivitätssteigerung gar nicht ergeben würde.<br />
Unabhängig von der dargestellten „Kostenseite“, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der<br />
teilnehmenden Arbeitnehmer und der umgewandelten Entgelthöhe entwickelt ist der „Gewinn“<br />
für die Stadt <strong>Mosbach</strong> durch den Wegfall der definierten Freiwilligkeitsleistungen konstant.
TOP 10 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 50/2004<br />
gefertigt: Stadtkämmerei20-1/Bl/Dö<br />
hEHUQDKPH HLQHU $XVIDOOE UJVFKDIW I U GHQ 9HUHLQ GHU )UHXQGH GHV 1LFRODXV .LVWQHU<br />
*\PQDVLXPV 0RVEDFK H 9<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Verein der<br />
Freunde des Nicolaus-Kistner-Gymnasiums <strong>Mosbach</strong> e.V. zur Sicherung der Darlehensaufnahme<br />
bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald in Höhe von 10.000 ¼<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Die Fachschaft Musik wird zum Schuljahr 2004/2005 eine Streicherklasse einrichten. Ca.28<br />
Schüler der Jahrgangsstufe 5 werden im Musikunterrichtet so unterrichtet, dass diese Schüler<br />
ein Streichinstrument(Geige, Bratsche, Cello oder Kontrabass) erlernen. In der 6.Klasse<br />
wird dieser Unterricht fortgesetzt. Danach können diese Schüler gegebenenfalls ihre instrumentalen<br />
Fähigkeiten im Einzelunterricht vertiefen oder an einer Musikschule einbringen.<br />
Überdies ist durch die Zusammenarbeit mit der Musikschule in Form der Weiterführung in<br />
Kleingruppen oder Einzelunterricht im Anschluss eine Vernetzung der Institutionen möglich,<br />
die positive Synergieeffekte erzeugt. Somit ist Klassenmusizieren kein Ersatz für den Instrumentalunterricht<br />
der Musikschule, sondern versteht sich als Multiplikator, der die Zahl von<br />
Nachwuchsmusikern um ein Vielfaches vergrößert.<br />
Für die Anschaffung eines Klassensatzes Streichinstrumente werden 25-30 T¼ EHQ|WLJW<br />
Weiterhin ist die Anschaffung von Noten und Notenpulten erforderlich sowie die Versicherung<br />
der Instrumente.<br />
Diese Gelder werden durch Spenden sowie durch ein Darlehen in Höhe von 10.000 ¼ GHU<br />
Sparkasse Neckartal-Odenwald aufgebracht. Die Rückführung des Darlehen und der Gelder<br />
des Fördervereins erfolgt durch eine monatlich zu erhebende Leihgebühr.<br />
.RVWHQ<br />
Es entstehen Verwaltungs- und Bekanntmachungskosten.
TOP 13 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 51/2004<br />
gefertigt: Hauptamt/Allg.Verw./Orga 10/10-1<br />
Eckhard Böer/Wb<br />
)|UPOLFKH )HVWVWHOOXQJ EHU GDV 1LFKWYRUOLHJHQ YRQ +LQGHUXQJVJU QGHQ EHL GHQ JH<br />
ZlKOWHQ 0LWJOLHGHUQ GHV QHXHQ *HPHLQGHUDWV<br />
%(6&+/8669256&+/$*<br />
Der Gemeinderat stellt fest, dass Hinderungsgründe nicht gegeben sind und deshalb alle am<br />
13.06.2004 gewählten Wahlbewerber/innen in den neuen Gemeinderat eintreten können.<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Nach dem mittlerweile vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüften und für gültig befundenen<br />
Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13.06.2004 gehören folgende Personen dem<br />
neuen ab 01.09.2004 gewählten Gemeinderat an:<br />
1DPH %HUXI :RKQRUW<br />
Werner Baier Heilerziehungspfleger <strong>Mosbach</strong><br />
Joachim Barzen Diplom-Sportlehrer Diedesheim<br />
Josef Bittler Diplom-Handelslehrer, Oberstudiendirektor Diedesheim<br />
Hans Bühler DGB-Kreisvorsitzender i.R. Diedesheim<br />
Manfred Bulling Schriftsetzer Neckarelz<br />
Christine Denz Sonderschullehrerin <strong>Mosbach</strong><br />
Leni Endlich Hausfrau Neckarelz<br />
Friedolf Fehr Steinmetz, Bildhauer <strong>Mosbach</strong><br />
Arno Flicker Diplom-Betriebswirt BA Sattelbach<br />
Dr. Alexander Ganter Vorsitzender Richter Neckarelz<br />
Ursula Gregori Modistinmeisterin <strong>Mosbach</strong><br />
Wilhelm Heidmann Schreinermeister <strong>Mosbach</strong><br />
Werner Heininger Landwirtschaftsmeister <strong>Mosbach</strong><br />
Martin Hess Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht <strong>Mosbach</strong><br />
Klaus Hettinger Techn. Angestellter i.R. Neckarelz<br />
Manfred Hummel Soldat Reichenbuch<br />
Anton Kindtner Bauschlossermeister <strong>Mosbach</strong><br />
Bruno König Realschuloberlehrer a.D. <strong>Mosbach</strong><br />
Rupert Laible Musiklehrer <strong>Mosbach</strong><br />
Hartmut Landhäußer Maschinenbau-Techniker <strong>Mosbach</strong><br />
Peter Loser Verwaltungsangestellter Diedesheim
1DPH %HUXI :RKQRUW<br />
Georg Nelius Realschullehrer <strong>Mosbach</strong><br />
Walter Posert Gärtnermeister, Florist Neckarelz<br />
Dr. Gerhard Schaffert Facharzt für Allgemeinmedizin Neckarelz<br />
Karlheinz Schmidt Schreinermeister <strong>Mosbach</strong><br />
Norbert Schneider Kaufmann Lohrbach<br />
Georg Schum Rentner <strong>Mosbach</strong><br />
Heinrich Stadler Kaufmann <strong>Mosbach</strong><br />
Dr. Thomas Ulmer Facharzt für Allgemein- und Sportmedizin <strong>Mosbach</strong><br />
Kathrin Unglenk Studentin <strong>Mosbach</strong><br />
Irmgard Vehlow Hausfrau Neckarelz<br />
Nicolai Waschitschek Apotheker <strong>Mosbach</strong><br />
Volker Wesch Bankkaufmann Diedesheim<br />
Die Gewählten sind schriftlich aufgefordert worden, sich zu erklären, ob Sie die Wahl annehmen<br />
bzw. ob Sie Hinderungsgründe geltend machen, die eine Zugehörigkeit zum Gemeinderat<br />
ausschließen.<br />
Alle Gewählten haben die Wahl angenommen und führen auch keine Hinderungsgründe auf.<br />
Der Gemeinderat stellt deshalb fest, dass Hinderungsgründe nicht gegeben sind, die den<br />
Gewählten die Ausübung des Mandats verschließen.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die förmliche Feststellung dem bisherigen<br />
Gemeinderat vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Dabei ist die<br />
Feststellung eigentlich nur erforderlich, soweit hierfür ein Anlass gegeben ist.<br />
Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass ein derartiger offiziell gefasster Beschluss<br />
sehr wohl deklaratorischen Charakter hat und sich deshalb als förmlicher Abschluss der aktuellen<br />
Amtszeit hervorragend eignet.<br />
.267(1<br />
Verwaltungskosten.
TOP 14 OEF 21.07.2004 <strong>GR</strong>-Drucksache-Nr. 52/2004<br />
gefertigt: Hauptamt/Allg.Verw./Orga 10/10-1<br />
Eckhard Böer/Wb<br />
9HUDEVFKLHGXQJ GHU DXVVFKHLGHQGHQ 6WDGWUlWH LQQHQ<br />
6$&+9(5+$/7<br />
Aufgrund eigener Entscheidung sowie nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom<br />
13.06.2004 scheiden folgende Mitglieder aus dem Gemeinderat mit Wirkung vom<br />
31.08.2004 aus:<br />
Amtszeit<br />
Peter Beck 1994 – 2004<br />
Nikolaus Hedrich 1984 – 2004<br />
Sigrid Keil 1997 – 2004<br />
Karl-Heinz Klebsattel 1989 – 2004<br />
Franz Koronai 1997 – 2004<br />
Dieter Marmann 1975 – 2004<br />
Helmut Mursa 1999 – 2004<br />
Bernhard Neureither 1968 – 2004<br />
Lothar Rapp 2004<br />
Dorothee Roos 1994 – 2004<br />
Martin Schumpf 1980 – 2004<br />
Oberbürgermeister Lauth wird die ausscheidenden Stadträte verabschieden und ihnen für<br />
die Ausübung ihres ehrenamtlichen Mandats danken.<br />
Offiziell im Amt ist der derzeitige Gemeinderat allerdings noch bis zum 31.08.2004.<br />
Eine Sitzung wird bis zu diesem Zeitpunkt wohl nicht mehr stattfinden.