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November 2002 - Münchener Anwaltverein eV

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Mitteilungen<br />

MAV Mitglied im<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e. V. DeutschenAnwaltVerein<br />

Aus dem Inhalt Seite<br />

11. Editorial (RA Dudek) 2<br />

12. Vom Schreibtisch der Vorsitzenden - FEHLPLANUNG (RAin Heinicke) 3<br />

13. Kulturprogramm <strong>November</strong> 4<br />

14. Coming Events - Vorschau Kulturprogramm 4<br />

15. Leserbriefe: Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher (RA Fricke / Gerichts- 4<br />

vollzieher / Justizministerium) - Abzocker (RAin Gast) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -<br />

notwendige Erhöhung (RAin Flotho) - Unkorrekter Griff (RAin Brörken)<br />

16. Fachanwaltsfortbildung - <strong>November</strong>termine 8,11<br />

17. Service: Gerichtsvollzieherverzeichnis 9<br />

18. Internet - Juristische Links - Bayerische Akademie der Wissenschaft 10<br />

19. Die Marketing-Kolumne „Werben und verkaufen" (Frieder Kraus) 12<br />

10. Institut für Anwaltsrecht im Wintersemester <strong>2002</strong>/03 13<br />

11. GI - Rechtsprechung 14<br />

12. Stellenanzeigen und Verschiedenes 15<br />

13. Veranstaltungskalender 22<br />

14. Sonderveranstaltung „Neues Justizielles Europarecht“ am 19. 11. 02 25<br />

15. Seminarvorschau - MAV & Schweitzer - Zum Heraustrennen (Heftmitte)<br />

www.muenchener.anwaltverein.de<br />

<strong>November</strong> <strong>2002</strong><br />

Sonderveranstaltung „Neues Justizielles Europarecht“ am 19. 11. 02 siehe Seite 25.


Impressum:<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

V.i.s.d.P. RAin Petra Heinicke<br />

1. Vorsitzende<br />

Geschäftsstelle<br />

Maxburgstr. 4/C 142<br />

80333 München<br />

Geschäftszeiten:<br />

Mo.–Fr. 8.30–12.00 Uhr<br />

Telefondienst von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr<br />

Tel.: 0 89-29 50 86<br />

Fax: 0 89-29 16 10 46<br />

Postbank München - Kto. 76875-801<br />

BLZ 700 100 80<br />

Redaktion:<br />

Geschäftsstelle<br />

Justizpalast<br />

AnwaltServiceCenter<br />

Prielmayerstr. 7/Zi. 63<br />

80335 München<br />

Geschäftszeiten:<br />

Mo.–Do. 8.30–15.00 Uhr<br />

Telefondienst von 9.00 bis 13.00 Uhr<br />

Tel.: 0 89-55 86 50<br />

Fax: 0 89-55 02 70 06<br />

Karolina Fesl<br />

Anzeigenannahme:<br />

Heidi Kinhackl<br />

Maxburgstr. 4/Zi. 142<br />

80333 München<br />

Tel. 0 89-29 50 86 oder<br />

Fax 0 89-29 16 10 46<br />

Auflage: 3.000 Exemplare; 11x jährlich<br />

Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein im Internet:<br />

http://www.muenchener.anwaltverein.de<br />

E-mail: m.anwaltverein@t-online.de<br />

Anzeigen-Preisliste gültig ab 1. Januar <strong>2002</strong><br />

(inkl. MwSt 16%)<br />

Für die endgültige Gestaltung der Anzeigen übernimmt die<br />

MAV-Redaktion keine Gewähr.<br />

bis 10 Zeilen 30,00 €<br />

viertel Seite 178,00 €<br />

halbe Seite 297,00 €<br />

ganze Seite 534,00 €<br />

Link auf die Homepage zusätzlich 60,00 €<br />

Mehrpreis für Sondergestaltung (Rahmen/Satz /Scannen) auf Anfrage.<br />

Die Anzeigen werden ohne Aufpreis parallel auch in der Internet-<br />

Ausgabe der Mitteilungen auf der Homepage veröffentlicht.<br />

Anzeigenschluß:<br />

Annahmeschluß der Anzeigen ist der 10. Kalendertag für den vorangehenden<br />

Monat.<br />

Editorial<br />

Glück gehabt ?<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und es wird<br />

Zeit für Rückblicke. Anlaß für uns zur Rückschau ist<br />

jedes Jahr wieder die Mitgliederversammlung. Ein<br />

ereignisreiches Jahr liegt hinter uns, im Mai mit dem<br />

53. Deutschen Anwaltstag und vielen kleineren Veranstaltungen<br />

und Seminaren. Der Tätigkeitsbericht<br />

wäre lang, wenn Sie ihn nicht aktuell jeden Monat in<br />

diesem Heft lesen könnten - als Einladung zu unseren<br />

Events.<br />

Als neues Vorstandsmitglied dürfen wir Herrn Kollegen<br />

Alexander Klein begrüßen, der für Dr. Ralph<br />

Westerhoff gewählt wurde. Dr. Westerhoff hat sich als<br />

Schatzmeister und stellvertretender Vorsitzender vor<br />

allem um die finanzielle Entwicklung des MAV verdient<br />

gemacht. Dafür auch an dieser Stelle herzlichen<br />

Dank!<br />

Zuletzt wurde durch die Mitgliederversammlung auch<br />

ein Vorratsbeschluß zu einer Beitragserhöhung um bis<br />

zu 20 Euro gefaßt, die dem Bayerischen Anwaltverband<br />

(BAV) zugute kommen sollen. Der BAV hat unter<br />

seinem Präsidenten Mertl eine echte Wiederbelebung<br />

erfahren - über die Projekte informieren wir Sie ja<br />

regelmäßig, unter anderem bayernweit in dem Heft<br />

mit dem Drehmoment. Mit der erweiterten Umlage<br />

soll der BAV jetzt in die Lage versetzt werden, finanziell<br />

die Ausstattung zu erhalten, um die vielen<br />

geplanten Projekte auch tatsächlich umzusetzen und<br />

für die Kollegenschaft erfahrbar zu machen. Der BAV<br />

hat von der Möglichkeit der Beitragserhöhung in seiner<br />

Mitgliederversammlung noch keinen Gebrauch<br />

gemacht. Ein Kollege kommentierte das spontan mit<br />

den Worten „da hätten wir ja noch einmal Glück<br />

gehabt“. Ob das tatsächlich der Fall ist, weiß ich nicht.<br />

Sicher zahlt keiner von uns gerne höhere Beiträge.<br />

Daß eine starke landesweite Stimme des BAV für uns<br />

mittel- und langfristig wohl doch mehr bringt, liegt<br />

für jeden angesichts der letzten Gesetzgebungsvorhaben<br />

auf der Hand. Vielleicht entschließt sich die BAV –<br />

Mitgliederversammlung ja doch noch Präsident Mertl<br />

die notwendige finanzielle Ausstattung für eine<br />

effektive Verbandsarbeit an die Hand zu geben.<br />

Viel Glück wünscht Ihnen<br />

Ihr<br />

Michael Dudek<br />

Geschäftsführer


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Vom Schreibtisch der Vorsitzenden<br />

FEHLPLANUNG<br />

Heute morgen, als mich Träume von Aktenbergen, mahnenden<br />

Mandanten und abstürzenden Computern zu einem frühen Five-oclock-tea<br />

aus dem Bett getrieben haben, fiel mir (neben dem Redaktionsschluß<br />

!) wieder einmal der Satz ein, dass Planung das Ersetzen<br />

des Zufalls durch den Irrtum ist. Vor einigen Monaten hatte ich<br />

mir das doch alles so schön ausgedacht:<br />

Nachdem die erste Hälfte des Jahres recht aufreibend war und<br />

wenig Zeit für Freizeit ließ, wollte ich es in den letzten Monaten des<br />

Jahres etwas ruhiger angehen lassen und einige kürzere Urlaubszeiten<br />

einlegen. Dabei hatte ich nicht bedacht - vielleicht war meine<br />

Planung einfach nicht gut genug und das Sprichwort stimmt doch<br />

nicht - dass sich im Herbst auch wieder die Prozesstermine, die<br />

Seminartermine und die berufspolitischen Termine häufen. Der<br />

Arbeitsdruck hat sich durch die Urlaubszeiten noch einmal verdichtet,<br />

ich fühle mich ähnlich behaglich wie ein Blatt im Herbarium und<br />

deshalb heute wirklich einmal nur ein kurzer Beitrag im Telegrammstil.<br />

Zu unserer Mitgliederversammlung hat sich zwar - einer Tradition<br />

entsprechend - wieder nur eine relativ kleine Zahl von Mitgliedern<br />

versammelt - zu meiner großen Freude war es aber ein recht bunter<br />

Querschnitt durch die Mitgliedschaft, nicht nur „die üblichen Verdächtigen",<br />

über deren Kommen man sich natürlich auch freut. Eine<br />

Kollegin war gerade am Tag zuvor beigetreten, ein anderer Kollege<br />

hat mir später von seiner Vereidigung im Frühjahr dieses Jahres<br />

erzählt.<br />

Mittlerweile ist das „Video" über den Begrüßungsabend des MAV<br />

fertig - wir haben es bei der Mitgliederversammlung gezeigt. Es bot<br />

einen bunten Querschnitt durch das Programm des Abends und<br />

scheint nach den Reaktionen der Versammelten doch ganz anschaulich<br />

und unterhaltsam zu sein. Große Harmonie auch bei der Nachwahl<br />

zum Vorstand. Unser bisheriger Vorstandskollege, Dr. Ralph<br />

Westerhoff, hat sein Vorstandsamt aufgegeben, da auf ihn neue<br />

berufliche Aufgaben zugekommen sind, damit geht eine langjährige<br />

gute Zusammenarbeit im Vorstand zu Ende. Als sein Nachfolger<br />

wurde von der Versammlung einstimmig Alexander Klein gewählt,<br />

über das Forum Junger Rechtsanwälte sicher schon vielen bekannt.<br />

Die vier „alten" Vorständler freuen sich über die Frischblutzufuhr im<br />

Vorstand und auf eine hoffentlich lange und gute Zusammenarbeit.<br />

Viel länger, aber auch lebendiger als erwartet, wurde der Abend<br />

dann durch die kontroverse Diskussion der Beitragserhöhung des<br />

MAV für den Fall, dass der BAV seinen Beitrag erhöht. Die Beitragserhöhung<br />

durch den BAV ist eigentlich dringend erforderlich, denn<br />

mit der Minimalumlage, die der BAV bislang von seinen Mitgliedsverbänden<br />

erhält, kann man eigentlich nur zwei Rundschreiben an<br />

die Mitglieder finanzieren und sonst nichts. Dabei gibt es gerade<br />

beim BAV seit der „Frasdorfer Erweckungsbewegung" (die Vor-<br />

standssitzung des BAV in Frasdorf vor einigen Monaten) ein ebenso<br />

ehrgeiziges wie sinnvolles Programm, das endlich realisiert werden<br />

soll. Gerade Themen wie die sogenannte ZPO-Reform oder das<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zeigen ja, dass die Anwaltschaft<br />

ihren gesellschaftlichen und politischen Einfluß dringend weiter verstärken<br />

muss. Dafür brauchen wir starke Landesverbände, ganz<br />

besonders einen stärkeren BAV.<br />

Die Mitgliederversammlung hat (alles andere als einstimmig, aber<br />

doch mit einer herzeigbaren Mehrheit) den vom Vorstand vorgeschlagenen<br />

Vorratsbeschluß gefasst. Natürlich ist es schön, wenn in<br />

einer Abstimmung der eigene Vorschlag unterstützt wird - das Highlight<br />

des Abends war aber wirklich die lebendige Diskussion und ich<br />

hoffe, dass wir diese offene Diskussionskultur bewahren.<br />

Genau so lebhaft, aber noch nicht ganz so konstruktiv verlief dann<br />

zwei Wochen später die Diskussion über die Beitragserhöhung bei<br />

der Mitgliederversammlung BAV, so dass das Thema auf die Frühjahrsmitgliederversammlung<br />

vertagt worden ist und dort hoffentlich<br />

sein happy end findet.<br />

Am Abend vor der Mitgliederversammlung des BAV wurde zum<br />

zweiten Mal der Friedlaender-Preis verliehen, diesmal an Herrn<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Medicus, wer könnte würdiger sein! Der<br />

Abend im Max-Joseph-Saal der Residenz mit anschließendem Konzert<br />

war wiederum ein voller Erfolg, mehr dazu gibt's dann in einem<br />

der nächsten Hefte. Auch die erstmals veranstalteten Bayerischen IT-<br />

Tage des BAV fanden großen Zuspruch - ein kleiner Vorgeschmack<br />

davon, wie ein gestärkter Landesverband das Serviceangebot bereichern<br />

könnte, hoffentlich bereichern wird.<br />

Heimlich, still und leise hat sich im Oktober ein wichtiger Ortswechsel<br />

vollzogen - die Rechtsanwaltskammer München ist von<br />

der Landwehrstraße ins Tal gezogen - am Tag nach diesem Diktat<br />

findet dort die erste Vorstandssitzung statt und ich bin schon<br />

gespannt auf die neuen Räume. Eigentlich hatte ich ja schon unserem<br />

früheren Kammerpräsidenten Dr. Ernst im Scherz angedroht,<br />

nach dem Umzug der Kammer würde ich über das „Tal der Tränen"<br />

schreiben - in der Bauzeit gab es immer wieder einmal Probleme, das<br />

Tal der Tränen ist jetzt aber durchschritten und wird hoffentlich nun<br />

ein fruchtbares Tal für die Arbeit der Kammer, jetzt unter Präsident<br />

Staehle.<br />

Noch eine ganz frische Nachricht:<br />

Der Physiker Dr. Arndt Leike, dessen Vortrag in der MAV-eigenen<br />

Veranstaltung „Vorsprung durch offenes Denken" auf dem Deutschen<br />

Anwaltstag im Mai begeisterte Hörer fand, ist mit dem IG-<br />

Nobel-Preis <strong>2002</strong> für Physik ausgezeichnet worden.<br />

Der Preis wird für die „schrägsten" Forschungsarbeiten vergeben.<br />

Wenn Sie mehr über den Preis, den Preisträger und die Zerfallsreihe<br />

des Bierschaums erfahren wollen, unter den Internetadressen finden<br />

sie mehr:<br />

http://www.news.harvard.edu/gazette/<strong>2002</strong>/10.10/14-igs.html<br />

http://www.abendblatt.de/daten/<strong>2002</strong>/10/22/83423.html<br />

http://www.zeit.de/<strong>2002</strong>/42/Wissen/ignobel_42<strong>2002</strong>.html<br />

http://www.welt.de/daten/<strong>2002</strong>/10/05/1005vm360363.htx<br />

Glückwunsch an Dr. Leike!<br />

Und jetzt hilft alles nichts und ich muss zurück auf meinen eigenen<br />

Kanzleiacker. Noch zwei Monate, dann werden wir alle das alte Jahr<br />

wieder einmal geschafft und ich hoffe, gut geschafft haben, bis<br />

dahin noch etwas Stehvermögen auf dem steinigen Weg („per aspera<br />

ad astra") wünscht<br />

bis zum Wiederlesen<br />

Ihre<br />

Petra Heinicke, 1. Vorsitzende<br />

Brandaktuell: Besuchen Sie am 19. 11. 02 die Sonderveranstaltung<br />

„Neues Justizielles Europarecht“. Näheres auf Seite 25.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 3


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Kulturprogramm<br />

NOVEMBERKULTUR<br />

Passend zur etwas melancholischen Herbststimmung gibt es im <strong>November</strong><br />

ein ganz besonderes Münchner Kultur-Schmankerl:<br />

Am Samstag, dem 9. <strong>November</strong>, um 14.30 Uhr erwartet uns Gisela<br />

Schmitz auf dem stimmungsvollen Bogenhausener Künstlerfriedhof<br />

bei der alten St. Georgs Kirche, Neuberghauser Straße. Dorthin führt<br />

übrigens auch ein netter Spazierweg vom Friedensengel aus durch Grünanlagen<br />

und Villenstraßen, immer an der Isar lang Richtung Norden.<br />

Auf dem Bogenhausener Künstlerfriedhof versammeln sich viele<br />

Münchner Berühmtheiten - ich war schon öfter dort und freue mich<br />

darauf, wieder einmal Rainer Werner Fassbinder, Peps Valenci, Erich<br />

Kästner, Anette Kolb, Walter Sedlmayer, Liesl Karlstadt, die erste<br />

deutsche Patentanwältin, Freda Wuesthoff, und viele andere kleine<br />

und große Berühmtheiten zu besuchen. Gisela Schmitz führt uns<br />

über den Friedhof, gibt uns kundige Erläuterungen und hat passende<br />

Texte ausgewählt.<br />

Dauer ca. 1 1/4 Stunden,<br />

Kostenbeitrag EUR 5,00 pro Person<br />

Danach können wir uns dann spontan irgendwo in der Nähe noch<br />

ein Cafe zum Aufwärmen suchen.<br />

Voranmeldung über das AnwaltsServiceCenter erbeten, Spontanbesuch<br />

aber ausdrücklich erlaubt, Begleitpersonen und Gäste<br />

willkommen.<br />

Also hoffentlich doch schon bis zum Wiedersehen.<br />

Anmeldung per Fax an 089-55 02 70 06<br />

Name: ________________________________________________________<br />

Straße:________________________________________________________<br />

PLZ/Ort:________________________________________________________<br />

Telefon/Fax:____________________________________________________<br />

Termin:________________________________________________________<br />

Unterschrift u. Datum<br />

Terminsvorschau Kulturprogramm:<br />

Freitag, 6.12.02, 18:00 Uhr (Nikolausüberraschung)<br />

Pinakothek der Moderne<br />

Überblicksführung<br />

Donnerstag, 16.1.03, 18:00 Uhr<br />

Pinakothek der Moderne<br />

Malerei vom Expressionismus bis zur Nachkriegskunst<br />

Jeweils mit Frau Dr. Ulrike Kvech-Hoppe, den Wiederholungstätern<br />

schon besten bekannt von Böcklin und Nolde.<br />

Voranmeldung an das ASC (Fax 089-55 02 70 06 ) nach<br />

dem Windhundprinzip.<br />

Kosten jeweils 5,00 € plus Eintritt Pinakothek.<br />

Mittwoch, 29.1.03, ab 11:00 Uhr<br />

Neujahrs-Empfang<br />

des <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

Künstlerhaus, Lenbachplatz<br />

Leserbrief I<br />

Zur Kürzung der Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher<br />

(mit Anlagen)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen,<br />

in vorbezeichneter, von mir als leidvoller einschlägiger Erfahrung<br />

als sehr relevant und dringlich eingeschätzten Angelegenheit,<br />

möchte ich Sie von einer Initiative gegenüber dem bayerischen<br />

Staatsminister für Justiz unterrichten und Sie, falls nicht<br />

schon geschehen, um freundliche Unterstützung bitten.<br />

Bernhard Fricke, Rechtsanwalt<br />

Schreiben von der Gerichtsvollziehergemeinschaft an<br />

RA Fricke<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,<br />

wir wenden uns heute in eigener Sache an Sie, als Vertreter der<br />

Gläubiger.<br />

In der Vergangenheit haben wir, die Gerichtsvollzieher der<br />

Bürogemeinschaft Schubertstrasse, stets zügig vollstreckt, und<br />

waren immer bemüht Ihre Aufträge fristgerecht zu erledigen.<br />

Nun hat das Justizministerium die Bürokostenentschädigung<br />

für Bayern drastisch gekürzt. Wir erhalten nunmehr 27,5 %<br />

weniger Bürokostenentschädigung, welche vorher schon ungenügend<br />

war, dies entspricht ca. 1.000.- Euro pro Monat. Somit<br />

sind wir nicht mehr in der Lage einen ordnungsgemäßen Bürobetrieb<br />

mit Schreibkraft zu finanzieren.<br />

Dies bedeutet, die anfallenden Schreib- und Hilfsarbeiten müssen<br />

zukünftig von uns selbst erledigt werden. Daraus folgt, dass<br />

weniger Zeit für die tatsächliche, effektive Vollstreckung bleibt.<br />

Zukünftig werden also Ihre Vollstreckungsaufträge, zu unserem<br />

größten Bedauern, eine wesentlich längere Bearbeitungsdauer<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Diesen Umstand haben wir nicht zu vertreten, und es ist auch<br />

nicht in unserem Sinne, dass Ihre Aufträge nunmehr wesentlich<br />

verzögert bearbeitet werden können. Wir bitten Sie dafür um<br />

Verständnis.<br />

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich an höherer Stelle<br />

über diesen Missstand zu beschweren.<br />

Vielleicht können Sie in Ihrem und unserem Interesse eine<br />

Änderung dieser Misere bewirken.<br />

Gerichtsvollziehergemeinschaft<br />

Schreiben von RA Fricke an das<br />

Staatsministerium der Justiz<br />

Herrn Staatsminister Dr. Manfred Weiß<br />

Sehr geehrter Herr Staatsminister,<br />

mit einigem Entsetzen habe ich in den vergangenen Tagen<br />

durch einen Hilfeschrei mehrerer Gerichtsvollzieher zur Kennt-<br />

4 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

nis nehmen müssen, dass die Bürokostenentschädigung für bayerische<br />

Gerichtsvollzieher um 27,5 % gekürzt worden ist. Dies<br />

entspricht ca. 1.000,00 € pro Monat. Diese Kürzung führt zu<br />

dem mit Sicherheit zu erwartenden Ergebnis, dass die schon<br />

heute völlig überlasteten Gerichtsvollzieher noch mehr mit<br />

Büroarbeit beschäftigt sind und noch weniger ihrer eigentlichen<br />

Vollstreckungstätigkeit vor Ort nachgehen können.<br />

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen mitteilen, dass schon<br />

heute die Dauer der ordnungsgemäßen Erledigung von Vollstreckungsaufträgen<br />

zu einem chronischen Ärgernis mit fast<br />

regelmäßigen Reklamationen geworden ist. Wartezeiten bis zu<br />

3 Monaten und mehr sind gerade im Urlaubs- und Krankheitsfall<br />

die Regel.<br />

Das Rechtsstaatsgebot und das in den Händen unseres demokratisch<br />

verfassten Staates liegende Gewaltmonopol bedingen<br />

die unabdingbare Fürsorgepflicht, das Vollstreckungshandlungen<br />

möglichst zeitnah durchgeführt werden, um den Gläubiger<br />

nicht in die fatale Situation zu bringen, dass sein berechtigter<br />

Anspruch durch zwischenzeitlichen Vermögensverfall gefährdet<br />

oder gar unmöglich gemacht wird. Vollstreckungszeiten von<br />

mehr als 6 Wochen kommen gerade in wirtschaftlich kritischeren<br />

Zeiten einer Rechtsverweigerung schon sehr nahe. Damit ist<br />

ein verhängnisvoller Vertrauensverlust in unserem Rechtsstaat<br />

verbunden, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass sich immer<br />

mehr Menschen gezwungen fühlen könnten, ihre Forderungen<br />

jenseits reglementierter staatlicher Wege mit dubiosen, und<br />

zum Teil auch kriminellen Mitteln einzutreiben.<br />

Ich möchte Sie deshalb mit Nachdruck ersuchen, derartige Fehlentwicklungen<br />

nicht sehenden Auges zuzulassen und trotz<br />

bekannter finanzieller Engpässe im Staatshaushalt diese Kürzung<br />

zum Wohle aller rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger<br />

umgehend wieder rückgängig zu machen. Im übrigen muss<br />

nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Bürger für<br />

die Inanspruchnahme entsprechender staatlicher Dienstleistungen<br />

ganz erhebliche Gebühren zu zahlen hat, so dass er allein<br />

auch deshalb, wie im normalen Geschäftsleben, einen Anspruch<br />

auf unverzügliches Tätigwerden hat.<br />

Ich weise abschließend darauf hin, dass auf den Staat möglicherweise<br />

ganz saftige Schadensersatzansprüche zukommen<br />

können, wenn durch eine ungebührlich lange Vollstreckung<br />

eine Realisierung der Forderung teilweise oder insgesamt nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

Ich sehe Ihrer baldigen Antwort mit Interesse entgegen.<br />

Antwortschreiben des Staatsministeriums der Justiz an<br />

RA Fricke vom 9.10.02<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,<br />

im Auftrag von Herrn Staatsminister Dr. Weiß kann ich Ihnen<br />

auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben, in dem Sie die schwierige<br />

Situation im bayerischen Gerichtsvollzieherdienst und die Entwicklung<br />

bei der Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher<br />

ansprechen, Folgendes mitteilen:<br />

Ihre Auffassung, dass einer funktionierenden Zwangsvollstrekkung<br />

besondere Bedeutung für den Rechtsstaat und insbeson-<br />

dere für das Wirtschaftsleben zukommt, kann ich nur unterstreichen.<br />

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Herr<br />

Staatsminister Dr. Weiß persönlich haben sich daher stets für<br />

eine Verbesserung der Situation im Gerichtsvollzieherdienst<br />

nachhaltig eingesetzt.<br />

1. Allgemeine Situation<br />

In den Jahren 1999 und 2000 kam es im bayerischen Gerichtsvollzieherdienst<br />

gehäuft zu Verzögerungen bei der Bearbeitung<br />

von Vollstreckungsaufträgen und zum Aufbau erheblicher<br />

Rückstände bei den Gerichtsvollziehern. Ursache für die schwierige<br />

Situation war die sehr hohe Geschäftsbelastung in diesem<br />

Bereich. Zu dieser trug besonders die am 1. Januar 1999 in Kraft<br />

getretene Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle bei, mit der den<br />

Gerichtsvollziehern vom Bundesgesetzgeber mit der Abnahme<br />

der eidesstattlichen Versicherung eine zusätzliche, sehr arbeitsintensive<br />

Aufgabe übertragen worden war. Die damaligen warnenden<br />

Hinweise der Landesjustizverwaltungen, dass das für<br />

diese Aufgabenmehrung zusätzlich erforderliche Personal im<br />

Gerichtsvollzieherdienst bei der allgemein äußerst angespannten<br />

Haushaltslage nur schwer zu gewinnen sein dürfte, hatten<br />

keine Beachtung gefunden.<br />

Um in dem gerade für die Wirtschaft wichtigen Gerichtsvollzieherdienst<br />

schnellstmöglich nachhaltige Verbesserungen zu<br />

erzielen, hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz folgende<br />

Maßnahmen ergriffen:<br />

x Entlastung der Gerichtsvollzieher durch die Schaffung von 50<br />

neuen zusätzlichen Planstellen verbunden mit der entsprechenden<br />

Erhöhung der Zulassungskontingente für Nachwuchskräfte<br />

und der Öffnung der bisher den Beamten des<br />

mittleren Justizdienstes vorbehaltenen Gerichtsvollzieherlaufbahn<br />

für andere Bewerber (bewährte Justizangestellte<br />

und geeignete externe Seiteneinsteiger).<br />

x Ausschöpfung aller noch vorhandenen Binnenreserven durch<br />

Optimierung des Geschäftsbetriebs der Gerichtsvollzieher.<br />

Durch die kontinuierliche personelle Verstärkung der Gerichtsvollzieher<br />

konnten nicht nur die ausgeschiedenen Beamten<br />

ersetzt, sondern darüber hinaus in den Jahren 2000 und 2001 in<br />

Bayern insgesamt 54 neue Gerichtsvollzieherbezirke eingerichtet<br />

und besetzt werden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die<br />

Schaffung zusätzlicher Planstellen für Gerichtsvollzieher und<br />

die erhöhten Nachwuchskontingente gegriffen haben, so dass<br />

die Geschäftsbelastung der bayerischen Gerichtsvollzieherinnen<br />

und Gerichtsvollzieher spürbar auf ein angemessenes Maß<br />

zurückgeführt werden konnte. Infolgedessen sind die Bearbeitungsrückstände,<br />

die Überlastungsanzeigen von Gerichtsvollziehern<br />

und die Aufsichtsbeschwerden von Gläubigern landesweit<br />

merklich zurückgegangen. Mit den Neueinstellungen<br />

konnte die durchschnittliche Belastung der Gerichtsvollzieher<br />

um 1,45 Pensen im 1999 auf 1,30 im Jahr 2001 zurückgeführt<br />

werden. Damit liegt Bayern im Vergleich zu den anderen<br />

Bundesländern sehr günstig.<br />

Um die in Einzelfällen weiterhin bestehenden Bearbeitungsrückstände<br />

bewältigen zu können, wird auch auf organisatorische<br />

Maßnahmen gesetzt. So wirkt die Justizverwaltung mit<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 5


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Nachdruck darauf hin, dass die Gerichtsvollzieher sich einer<br />

modernen Büroausstattung bedienen und im erforderlichen<br />

Umfang Bürohilfen beschäftigen. Hierfür besonders geschulte<br />

Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte geben den Gerichtsvollziehern<br />

Hilfestellung, um organisatorische Schwachstellen in ihren<br />

Büros aufzudecken und die Verfahrensabläufe zu straffen.<br />

2. Bürokostenentschädigung:<br />

a) Entschädigungsregelung für das Jahr 2000<br />

Mit Verordnung vom 15. Dezember 2000, GVBI S. 978, wurde<br />

für das Jahr 2000 der Gebührenanteil auf 80,3 % und der<br />

Jahreshöchstbetrag auf 50.800 DM festgesetzt. Aufgrund<br />

dessen hat ein bayerischer Gerichtsvollzieher mit durchschnittlichen<br />

Einnahmen aus Schreibauslagen und Gebühren<br />

eine Bürokostenentschädigung von 62.662 DM bezogen.<br />

Dieser Gebührenanteil und dieser Jahreshöchstbetrag galten<br />

vorläufig weiter, bis mit Verordnung vom 18. September<br />

<strong>2002</strong>, GVBI S. 517, die endgültige Festsetzung für das Jahr<br />

2001 und eine vorläufige Festsetzung für das Jahr <strong>2002</strong><br />

erfolgten.<br />

b) Überprüfung der Entschädigungsregelung<br />

aa) Der der Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher<br />

zugrunde liegende Jahreskostenbetrag, das Maß für die<br />

Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros bei einer 100%-Belastung,<br />

wurde im Hinblick auf die durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle<br />

neu übertragenen Aufgaben im<br />

Gerichtsvollzieherdienst (Ratenzahlungsbewilligungen/-einziehungen,<br />

Abnahme der eidesstattlichen Versicherung) ab<br />

dem Jahr 1999 bundeseinheitlich pauschal und vorläufig<br />

um 8.000 DM angehoben. Zugleich wurde festgehalten,<br />

dass die Kosten des Gerichtsvollzieherbüros neu zu<br />

ermitteln sind, sobald hierzu unter Einbeziehung des<br />

erweiterten Aufgabenspektrums konkrete Praxiserfahrungen<br />

vorliegen.<br />

bb) Zur Feststellung der tatsächlichen Kosten des Gerichtsvollzieherbüros<br />

wurde im Frühjahr 2001 eine bundesweite<br />

Erhebung durchgeführt, an der 8 % aller nach dem Zufallsprinzip<br />

ausgewählten Gerichtsvollzieher teilnahmen. Die<br />

Erhebung ergab, dass die bayerischen Gerichtsvollzieher im<br />

Jahr 2000 durchschnittlich rund 30.000 DM für Bürokosten<br />

verauslagt, aber im Durchschnitt rund 61.000 DM an Bürokostenentschädigung<br />

erstattet bekommen haben. Die<br />

bundesweite Auswertung der Erhebung hat ein entsprechendes<br />

Ergebnis erbracht. Die Diskrepanz zwischen tatsächlichen<br />

Ausgaben und gewährter Pauschale erklärt sich auch<br />

damit, dass die Gerichtsvollzieher in vielen Fällen Familienangehörige<br />

ohne Arbeitsvertrag und ohne Entschädigung<br />

beschäftigten.<br />

cc) Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe „Bürokostenentschädigung<br />

der Gerichtsvollzieher", der Vertreter von<br />

jeweils sechs Justiz- und Finanzministerien angehören, der<br />

Arbeitskreis für Besoldungsfragen der Länder (AK Bes), ein<br />

Ausschuss der Finanzministerkonferenz, sowie die Finanzmi-<br />

nisterkonferenz selbst haben sich in der Folgezeit mit der<br />

Auswertung und den Folgerungen der Erhebung befasst und<br />

beschlossen, dass der Jahreskostenbetrag für das Jahr <strong>2002</strong><br />

um 8000 DM oder 4090 € abgesenkt wird. Maßgebend für<br />

den Beschluss war auch der rechtliche Hintergrund der Bürokostenentschädigung,<br />

die als Aufwandsentschädigung den<br />

strengen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu entsprechen<br />

hat, wonach pauschalierte Aufwandsentschädigungen<br />

(nur) zulässig sind, wenn aufgrund tatsächlicher<br />

Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar<br />

ist, dass und in welcher Höhe dienstbezogene finanzielle<br />

Aufwendungen typischer Weise entstehen.<br />

Ferner wurde beschlossen, die nach dem Entschädigungsmodell<br />

vorgesehene Fortschreibung des Jahreskostenbetrags<br />

(Anpassung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst) zu<br />

unterlassen und für die Berechnung der Bürokostenentschädigung<br />

für die Jahre 2001 und <strong>2002</strong> wegen des am 1. Mai<br />

2001 in Kraft getretenen neuen Gerichtsvollzieherkostengesetzes<br />

jeweils die Einnahmen an Gebühren- und Schreibauslagen<br />

sowie die Arbeitspensen des laufenden Jahres zugrunde<br />

zu legen.<br />

dd) Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat sich mit<br />

Nachdruck gegen eine Verkürzung des Jahreskostenbetrags<br />

ausgesprochen, konnte aber nur erreichen, dass die zunächst<br />

bereits für das Jahr 2001 beabsichtigte Absenkung fallen<br />

gelassen wurde. Die Absenkung für das Jahr <strong>2002</strong> hingegen<br />

musste angesichts der Haltung der anderen Justizministerien,<br />

die in großer Mehrheit einer solchen Absenkung zugestimmt<br />

haben, hingenommen werden.<br />

c) Entschädigungsregelung für das Jahr 2001<br />

Das vorstehend dargestellte modifizierte Entschädigungsmodell<br />

ist auch für Bayern bindend und wurde<br />

deshalb der mit Verordnung vom 18. September <strong>2002</strong>, GVBI<br />

S. 517, erfolgten endgültigen Festsetzung der Bürokostenentschädigung<br />

für das Jahr 2001 zugrunde gelegt. Danach<br />

ergibt sich ein Gebührenanteil von 65,8 % und ein Jahreshöchstbetrag<br />

von 47.700 DM. Auf dieser Grundlage erhält<br />

jeder Gerichtsvollzieher mit einem durchschnittlichen Aufkommen<br />

an Schreibauslagen und Gebühren eine Bürokostenentschädigung<br />

in Höhe von 57.659 DM. Die Verringerung<br />

gegenüber der Entschädigung des Jahres 2000 um<br />

durchschnittlich 5003 DM (= 8,0%) beruht ausschließlich<br />

auf dem Rückgang der durchschnittlichen Belastung von<br />

1,45 Pensen im Jahr 1999 auf 1,30 Pensen im Jahr 2001. Die<br />

Gesamtbelastung der Gerichtsvollzieher ist nämlich von<br />

884,76 Pensen für das Jahr 1999 auf 857,36 Pensen zurückgegangen,<br />

während im gleichen Zeitraum dank der personalpolitischen<br />

Bemühungen des Staatsministeriums der<br />

Justiz die Zahl der insgesamt eingesetzten Gerichtsvollzieher<br />

von 610,88 auf 658,96 angestiegen ist. Durch diesen begrüßenswerten<br />

Rückgang der Arbeitslast hat sich entsprechend<br />

dem Entschädigungsmodell freilich auch - wie oben dargelegt<br />

- die Bürokostenentschädigung verringert.<br />

6 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

d) Entschädigungsregelung für das Jahr <strong>2002</strong><br />

Für das Jahr <strong>2002</strong> wurde - wo oben ausgeführt - der Jahreskostenbetrag<br />

um 8000 DM abgesenkt. Ausgehend von dem<br />

abgesenkten Jahreskostenbetrag von 20.274,02 € und unter<br />

vorläufiger Zugrundelegung der Einnahmen an Gebühren-<br />

und Schreibauslagen sowie der Pensenbelastung des<br />

Jahres 2001 wurde in der Verordnung von 18. September<br />

<strong>2002</strong>, GVBI S. 517, für <strong>2002</strong> vorläufig ein Gebührenanteil<br />

von 52,5 % und ein Jahreshöchstbetrag von 19.500 € festgesetzt.<br />

Danach errechnet sich für einen Gerichtsvollzieher mit<br />

einem durchschnittlichen Aufkommen an Schreibauslagen<br />

und Gebühren eine Bürokostenentschädigung von 24.531 €<br />

oder 47.978 DM. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2001<br />

eine Verringerung der Bürokostenentschädigung um 9.681<br />

DM oder 16,8 %.<br />

Die endgültige Festsetzung des Gebührenanteils und des<br />

Jahreshöchstbetrags für <strong>2002</strong> kann erst nach Vorliegen der<br />

Zahlen über die Gebühren- und Schreibauslageneinnahmen<br />

und der Gesamtbelastung des Jahres <strong>2002</strong> voraussichtlich im<br />

Sommer/Herbst 2003 erfolgen.<br />

Die Kürzung des Jahreskostenbetrags um 8000 DM oder<br />

4090 € bedeutet eine erhebliche Verringerung der Bürokostenpauschale,<br />

die durch den Anstieg der Vollstreckungsvergütung<br />

infolge der Gebührenzunahme durch das neue<br />

Gerichtsvollzieherkostengesetz um jährlich durchschnittlich<br />

rund 250 € auch nicht ansatzweise ausgeglichen wird. Sie<br />

bedeutet aber keine Reduzierung um 27,5 %. Die gekürzte<br />

Entschädigung reicht im Regelfall - auch unter Berücksichtigung<br />

der ohne Arbeitsvertrag und ohne Vergütung beschäftigten<br />

Familienangehörigen - noch aus, die Kosten eines<br />

angemessen eingerichteten und ordnungsgemäß geführten<br />

Gerichtsvollzieherbüros abzudecken. Sofern die pauschalierte<br />

Bürokostenentschädigung in einem besonderen Einzelfall<br />

nicht zur Deckung der angemessenen Kosten ausreicht, kann<br />

der Gerichtsvollzieher unter Nachweis der Kosten eine<br />

Erstattung nach § 3 Abs. 7 der Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung<br />

beantragen.<br />

e) Entschädigungsregelung für die Jahre ab 2003<br />

Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe „Bürokostenentschädigung<br />

der Gerichtsvollzieher" soll für das Jahr 2003<br />

derselbe Jahreskostenbetrag wie für das Jahr <strong>2002</strong> gelten,<br />

nämlich 20.274,02 €. Für die Zeit ab 1. Januar 2004 soll ein<br />

völlig neues Entschädigungssystem erarbeitet werden.<br />

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wird sich bei den<br />

Überlegungen hierzu weiterhin dafür einsetzen, dass der<br />

besondere Einsatz der Gerichtsvollzieher, insbesondere zur<br />

Bewältigung von Belastungsspitzen und bei kurzzeitigem<br />

Ausfall der Bürohilfe, in der Bürokostenentschädigung angemessen<br />

berücksichtigt wird.<br />

Hofbauer, Ministerialrat<br />

Leserbrief II<br />

Zur Beleidigungsfähigkeit unterschiedlicher Organe der<br />

Rechtspflege<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin Heinicke,<br />

Anlass meines Schreibens ist ein Beschluss der 18. Zivilkammer<br />

des Oberlandesgerichts München vom 07.10.02 in dem Verfahren<br />

Gz: 18 U 4201/02.<br />

Nach Ansicht dieser Kammer, unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzenden<br />

RiOLG Weidenkaff, stellt die Bezeichnung einer Rechtsanwältin<br />

und Fachanwältin für Familienrecht als Abzocker-<br />

Anwältin und Anstifterin zum Meineid keine ehrkränkende<br />

Äußerung dar, die einen Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassung<br />

nach sich ziehen kann.<br />

Diese Rechtsauffassung bestätigt wieder einmal die in der<br />

Anwaltschaft weit verbreitete Meinung, dass es Richter am LG<br />

München I und OLG München gibt, die Anwälte nicht als<br />

gleichberechtigte Organe der Rechtspflege betrachten.<br />

Wenn die Gerichte Anwälte als Organe der Rechtspflege sehen<br />

würden, so käme es nicht zu solchen beleidigenden und ehrverletzenden<br />

Äußerungen.<br />

Die Frage an einen Polizisten „Bist du blöd?" anlässlich einer<br />

Verkehrskontrolle ist von dem Amtsgericht München, Abteilung<br />

für Strafsachen, kürzlich als Beleidigung gemäß § 185 StGB<br />

gewertet und mit 40 Tagessätzen geahndet worden.<br />

Der Klage eines Rechtsanwalts auf Widerruf und Unterlassung<br />

von ehrkränkenden Äußerungen, wie „Abzocker-Anwältin"<br />

oder „Anstifterin zum Meineid“ während eines laufenden Zivilprozessverfahrens<br />

fehlt das „Rechtsschutzbedürfnis“ (Urteil des<br />

LG München I, Gz.: 25O22393/01).<br />

Man fragt sich, wo hier der Unterschied liegt.<br />

Es handelt sich beide Male um ehrkränkende Äußerungen im<br />

Zusammenhang mit einem gesetzlich geregelten Verfahren,<br />

einmal OWiG bzw. StPO, das andere Mal ZPO.<br />

Der Unterschied liegt darin, dass der Anwalt kein Angehöriger<br />

des öffentlichen Dienstes ist, wie der Richter oder der Polizist,<br />

sondern „nur" Organ der Rechtspflege.<br />

Andererseits stellt bereits der Vergleich der Rechtskenntnisse<br />

eines Richters mit denen eines Rechtskandidaten eine Beleidigung<br />

im Sinne des § 185 StGB dar (Tröndle/Fischer, StGB, § 185, Rz. 9).<br />

Dieser Entwicklung muss meines Erachtens Einhalt geboten<br />

werden. Rechtsanwälte sind auch Organe der Rechtspflege und<br />

nicht die Prügelknaben von unzufriedenen Mandanten, Prozessgegnern<br />

oder frustrierten Richtern.<br />

Beate Gast, Fachanwältin f. FamR<br />

Anmerkung: Urteile liegen zur Einsicht im ASC auf.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 7


Fortbildung mit dem <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

(MAV & schweitzer.Seminare)<br />

Fachanwaltsfortbildung<br />

FA Steuerrecht<br />

03. Dezember <strong>2002</strong> (Termin verschoben !), RiFG Dr. Peter Bilsdorfer: Prozessvertretung in der mündlichen<br />

Verhandlung vor dem FG und Neuerungen im Informationssystem der Finanzverwaltung. Bescheinigung FASt für<br />

4 Std.<br />

FA Familienrecht<br />

28. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, Ltd. RiAG Dr. Werner Schulz, Rückgewähr von Zuwendungen und Ausgleich von<br />

Arbeitsleistungen zwischen Ehegatten. Bescheinigung FAFam für 3,5 Std.<br />

FA Arbeitsrecht<br />

29. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Aktuelles zur Arbeitnehmerüberlassung. Bescheinigung<br />

FAArb für 3,5 Std.<br />

Anwaltliches Berufsrecht<br />

20. <strong>November</strong> <strong>2002</strong> (Termin verschoben!), RiBGH a.D. Dr. Horst Zugehör, Anwaltshaftung<br />

21. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, RA FAS Dr. Wolfgang Kreuzer, Im Fadenkreuz der Ermittler – strafrechtliche<br />

Risiken für den Rechtsanwalt<br />

Mietrecht<br />

22. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, Prof. Dr. Friedemann Sternel, Klippen und Untiefen des neuen Mietrechts<br />

Unternehmensrecht<br />

07. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, RA FASt Dr. Klaus Bauer, Der GmbH-Geschäftsführer<br />

Versicherungsrecht<br />

15.11.<strong>2002</strong>, RA Dr. Hubert W. van Bühren, Aktuelle Fragen der KfZ-Schadensregulierung<br />

Seminare mit dem Friedlaender-Preisträger Prof. Dr. Dieter Medicus<br />

09.<strong>November</strong> <strong>2002</strong>, Das neue Schadensrecht<br />

30. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>, zus. mit RAin Dr. Cornelia Stapff, Formularverträge nach dem neuen Schuldrecht<br />

Informationen und Anmeldemöglichkeit im Programm von<br />

MAV&schweitzer.Seminare in der Mitte dieses Heftes!


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Leserbrief III<br />

Zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin Heinicke,<br />

mit Blick auf die vom Justizministerium stets geplante Erhöhung<br />

der BRAGO möchten wir Ihnen Folgendes zur Kenntnis<br />

bringen:<br />

Im Laufe der Durchführung eines erstinstanzlichen Verfahrens<br />

für eine unserer Klientinnen änderte sich von Gebühr zu<br />

Gebühr der zugrunde liegende Gegenstandswert und wurde<br />

schließlich wie nachfolgend beschrieben vom Gericht jeweils<br />

festgesetzt. Wir haben Interesse halber eine Gegenüberstellung<br />

der sich nach ergebenden Gebühren nach BRAGO a. F. und n. F.<br />

erstellt, die Folgendes ergibt:<br />

Leserbrief IV<br />

Zur Pflegeversicherung (Der Leserbrief von Frau Kollegin<br />

Brörken an die SZ wird hier im Zweitabdruck veröffentlicht)<br />

Unkorrekter Griff in die Tasche der Kinder<br />

Teure Eltern / SZ vom 20. September <strong>2002</strong><br />

Als mit dieser Thematik befasste Rechtsanwältin darf ich<br />

anmerken, dass sich die Regressprobleme mit einer bedarfsgerechten<br />

Ausgestaltung der Pflegeversicherung von selbst erledigen<br />

würden. Der Gesetzgeber aber bleibt angesichts der<br />

bekannten demografischen Entwicklung hin zu einer „überalterten<br />

Gesellschaft" untätig. Insoweit besteht dringender<br />

Handlungsbedarf.<br />

Eine gewisse Entlastung der Kinder wird jedoch das „Gesetz<br />

über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter" bringen,<br />

das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Danach bleibt das Einkommen<br />

der Kinder bis zu einem Betrag von 100 000 Euro<br />

unberücksichtigt. Gesetzeszweck ist aber nicht in erster Linie<br />

die Schonung der Kinder, sondern di Bekämpfung so genannter<br />

versteckter Altersarmut. Viele Ältere machen nämlich ihre<br />

Sozialhilfeansprüche gar nicht erst geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff<br />

auf die Kinder befürchten. Sie leisten so ihren Bei-<br />

Es ergibt sich aus der Übersicht, dass in jeder Gebührenstufe die<br />

jeweilige Gebühr nach der BRAGO a. F. höher ist als sie nach<br />

neuer Fassung zu berechnen gewesen wäre. Hätten wir die hier<br />

im Wesentlichen im Jahre 2001 erbrachte Arbeit erst in diesem<br />

Jahr geleistet (nach Erhöhung der Lebenshaltungskosten durch<br />

den EURO) und somit nach BRAGO n. F. abrechnen müssen, hätten<br />

wir für die gleiche Tätigkeit EUR 173,37 = DEM 339,08<br />

weniger berechnen dürfen. Dies bedeutet im Verhältnis zum<br />

Gesamtgebührenaufkommen (DEM 7.030,00) eine Gebührenverkürzung<br />

um 5,0 %.<br />

Vielleicht hilft Ihnen diese „alltägliche" Übersicht im Rahmen<br />

Ihrer Argumentation gegenüber der zukünftigen Justizministerin.<br />

Nicola Foltho, Rechtsanwältin<br />

Gebühren Gegenstandswert DM Gegenstandswert EUR a.F. DM a.F. EUR n.F. EUR Differenz<br />

a.F. - n. F.<br />

Prozessgebühr 67.394,72 34.458,36 1.705,00 1.871,75 3.830,00 141,75<br />

Verhandlungsgebühr 31.292,28 16.000,00 1.185,00 1.605,88 3.566,00 139,88<br />

Beweisgebühr 5.867,49 3.000,00 1.375,00 1.191,73 3.189,00 132,73<br />

Vergleichsgebühr 370.796,87 189.585,43 3.725,00 1.904,56 1.816,00 188,56<br />

Auslagenpauschale 1. 40,00 1. 20,45 3. 20,00 130,45<br />

Summe 475.351,36 243.043,79 7.030,00 3.594,37 3.421,00 173,37<br />

trag sowohl zur familiären Solidarität als auch zur Entlastung<br />

der öffentlichen Kassen. In welchem Umfang, lässt sich noch<br />

nicht einmal schätzen.<br />

Die in Helmut Kerschers Nachrichtenanalyse angedeuteten<br />

„Grausamkeiten" bei der Inanspruchnahme der Kinder lassen<br />

sich durch frühzeitige anwaltliche Beratung vermeiden. Mir ist<br />

kein einziger Fall bekannt, in dem die in der Regel unterbesetzten<br />

und fachlich überforderten Sozialämter einwandfrei<br />

gegen die Kinder vorgegangen wären.<br />

Elisabeth Brörken, Rechtsanwältin<br />

Im AnwaltServiceCenter, Justizpalast, Zimmer 63 und in der<br />

MAV-Geschäftsstelle Maxburgstraße liegt das<br />

Gerichtsvollzieherverzeichnis,<br />

Stand vom 13. September <strong>2002</strong>, zur Abholung bereit. Sie<br />

haben auch die Möglichkeit über unsere Homepage<br />

www.muenchener.anwaltverein.de das Verzeichnis abzurufen.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 9


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

INTERNET – JURISTISCHE LINKS<br />

> Jura zum Lachen<br />

><br />

> Weicheiwortliste für Anwälte<br />

> http://www.mandantenversteher.de/<br />

><br />

> Satiremagazin gegen den Abmahnwahn<br />

> http://www.advograf.de/<br />

><br />

> Ein Wegweiser zum Untergang der abendländischen Bürokultur<br />

> http://www.planetherrmann.net/Tips+Tricks/25Tricks.html<br />

><br />

> Verkehrsrecht für Einsteiger<br />

> http://members.brabant.chello.nl/~t.verhoef/forum/yes.swf<br />

><br />

> Unzufriedene Mandanten<br />

> http://www.justizskandale.de/<br />

><br />

> Unschuldig in den Knast?<br />

> http://www.pickelfrei.de/<br />

Im AnwaltServiceCenter, Justizpalast,<br />

Zimmer 63 und in der MAV-Geschäftsstelle<br />

Maxburgstraße liegt das<br />

Gerichtsvollzieherverzeichnis,<br />

Stand vom 13. September <strong>2002</strong>, zur Abholung<br />

bereit. Sie haben auch die<br />

Möglichkeit über unsere Homepage<br />

www.muenchener.anwaltverein.de<br />

das Verzeichnis abzurufen.<br />

Die<br />

Bayerische Akademie<br />

der Wissenschaften<br />

lädt zu den nachstehenden öffentlichen Vorträgen ihrer Mitglieder<br />

ein:<br />

Montag, 4.11.02<br />

19:00 Uhr<br />

Hochtemperaturbakterien - Zeugen der Urzeit<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. rer. nat. Stetter<br />

Montag, 2.12.02<br />

19:00 Uhr<br />

Die Informationstechnik unterwegs zur<br />

Geisteswissenschaft<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. techn. Zemanek<br />

Montag, 13.1.03<br />

19:00 Uhr<br />

„Schopenhauer ist der genialste aller Menschen".<br />

Zur Rezeption Arthur Schopenhauers in Russland<br />

und in der russischen Literatur<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. phil. Thiergen<br />

Montag, 3.2.03<br />

19:00 Uhr<br />

August in Germanien.<br />

Neue archäologische Forschungen<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. phil. Frhr. v. Schnurbein<br />

Freier Eintritt<br />

Die Vorträge finden im Vortragssaal der Akademie,<br />

Eingang Marstallplatz 8, statt.<br />

10 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Fortbildung mit dem <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

(MAV & schweitzer.Seminare)<br />

X<br />

Anmeldeformular<br />

Termin Thema Referent Preis<br />

7. Nov. <strong>2002</strong><br />

14:00 bis 17:30 Uhr<br />

09. Nov. <strong>2002</strong><br />

09:00 bis 12:00 Uhr<br />

15. Nov. <strong>2002</strong><br />

14:00 bis 17:45 Uhr<br />

20. Nov. <strong>2002</strong><br />

(Termin verschoben)<br />

14:00 bis 17:00 Uhr<br />

21. Nov. <strong>2002</strong><br />

14:00 bis 17:45 Uhr<br />

29. Nov. <strong>2002</strong><br />

14:00 bis 17:45 Uhr<br />

30. Nov. <strong>2002</strong><br />

10:00 bis 15:30 Uhr<br />

03. Dez. <strong>2002</strong><br />

(Termin verschoben)<br />

13:30 bis 18:00 Uhr<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />

Der GmbH-<br />

Geschäftsführer<br />

Das neue Schadensrecht Prof. Dr. Dr. h. c.<br />

Dieter Medicus<br />

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RiFG Dr. Peter Bilsdorfer, 119, 48 *<br />

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Name/Vorname: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Kanzlei/Firma:------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Straße:------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ----<br />

PLZ/Ort: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---<br />

Telefon:----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----<br />

Fax: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----e-Mail:------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

-----<br />

Mitglied im MAV/DAV: ja / nein (nicht Zutreffendes streichen)<br />

Rückantwort an:<br />

Schweitzer Sortiment<br />

Dr. Martin Stadler<br />

Lenbachplatz 1<br />

80333 München<br />

oder per Fax zum Nulltarif: 0 800-886 77 38


Die Marketing – Kolumne<br />

Werben und verkaufen<br />

Marketingmaßnahmen, die wirken<br />

Über die Begriffsdefinitionen von Marketing und<br />

Werbung, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung,<br />

Sales Promotion usw. wurden viele dicke<br />

Bücher geschrieben.<br />

Letztlich haben alle derartigen Maßnahmen kurzbis<br />

langfristig das Ziel, Ihnen mehr und bessere,<br />

sprich: ertragreichere Mandate zu verschaffen. Und<br />

daran, mit welchem Einsatz und wie gut sie dieses<br />

Ziel erreichen, müssen sich all diese Maßnahmen<br />

messen lassen.<br />

Doch genau dieses „Messen" stößt beim Anwalt<br />

wesentIich schneller an Grenzen, als z. B. beim Hersteller<br />

eines Markenartikels.<br />

Denn im Gegensatz zu einem Warenproduzenten,<br />

der als Hersteller weitgehend hinter seine Marke<br />

zurücktreten kann (Beispiele: Marke Marlboro, Hersteller<br />

Philip Morris, Marke Nivea, Hersteller Beiersdorf<br />

usw.), ist der Anwalt und sein Auftreten selbst<br />

„Bestandteil der Marke". Mit anderen Worten: Die<br />

Werbung für das „Produkt", die Leistung des<br />

Anwalts und die Werbung für den „Hersteller"<br />

dieser Leistung verschmelzen.<br />

Haben wir beim Markenartikel einen messbaren<br />

Zusammenhang zwischen der Häufigkeit eines Werbespots<br />

im Fernsehen und der Umsatzentwicklung<br />

des beworbenen Produktes, so spielt beim Anwalt<br />

die Vielzahl „sonstiger Einflüsse" eine so große<br />

Rolle, dass der Anteil der einzelnen Maßnahme am<br />

Gesamterfolg der Kanzlei kaum messbar ist.<br />

Die Konsequenz: Nicht, dass diese Einzelmaßnahmen<br />

entfallen, sondern vielmehr, dass das gesamte Bündel<br />

verschiedenster Marketingmaßnahmen so aufeinander<br />

abgestimmt wird, dass alle in die gleiche<br />

Richtung zielen: Ihren Erfolg. Und das ist keine<br />

Selbstverständlichkeit - ein Beispiel: Der Senior einer<br />

auf Vertragsrecht spezialisierten Kanzlei lässt sich<br />

dazu überreden, eine örtliche Jugend- Sportveranstaltung<br />

durch eine Anzeige im Einladungsheft zu<br />

sponsern. Diese Anzeige wird, um Kosten zu sparen,<br />

von den Jugendlichen selbst gestaltet.<br />

Das Ergebnis ist nicht nur nutzlos für den Werbeerfolg<br />

- es konterkariert ihn sogar, weil es den (potentiellen)<br />

Mandanten durch die unprofessionelle Gestaltung<br />

und das völlig unpassende Umfeld verwirrt. In diesem<br />

Fall wäre eine Barspende sinnvoller gewesen.<br />

Was ist zu tun, was zu unterlassen?<br />

Vor die Antwort auf diese Frage haben die Götter<br />

den Schweiß vieler Antworten auf viele Detailfragen<br />

gesetzt:<br />

x Welche Leistungen auf welchen Spezialgebieten<br />

bieten wir momentan an? In naher Zukunft?<br />

x Wer bietet solche Leistungen in unserem Einzugsbereich<br />

noch an?<br />

x Wie treten diese Mitbewerber auf? Welche Marketingmaßnahmen<br />

setzen sie ein, wie sieht ihre<br />

„Corporate Identity", ihr „Stil des Hauses" aus?<br />

x Wie unterscheiden wir uns von diesen Mitbewerbern<br />

bzw. wie könnten wir uns unterscheiden?<br />

x Wer sind unsere bevorzugten Zielgruppen, welche<br />

Zielgruppen möchten wir außerdem ansprechen?<br />

x Wo „finden wir" diese Zielgruppen, was sind<br />

deren bevorzugte Medien, über welche Informationskanäle<br />

könnten wir sie sonst noch erreichen?<br />

x Was ist der angemessene Stil der Ansprache dieser<br />

Zielgruppen, der uns eine gewisse Eigenständigkeit/AlleinsteIlung<br />

verschafft, andererseits<br />

nicht zu weit von der Erwartungshaltung der Zielgruppen<br />

abweicht?<br />

x Welche Inhalte sind geeignet, die Zielgruppen<br />

von unserer Kompetenz, unserer Vertrauenswürdigkeit,<br />

eventuell auch unserer Preiswürdigkeit<br />

zu überzeugen?<br />

x Können wir mit der gefundenen „Idealkombination"<br />

an Medien, Aussagen und Gestaltung überhaupt<br />

wirtschaftlich sinnvoll den notwendigen<br />

„Werbedruck" erzeugen, der in unserer überfütterten<br />

Mediengesellschaft notwendig ist, um<br />

wahrgenommen zu werden, oder müssen wir<br />

kostengünstigere Lösungen suchen?<br />

x Wie sind wir bisher aufgetreten, was sind unsere<br />

(potentiellen) Mandanten von uns gewohnt?<br />

x Entspricht das, was wir uns ausgedacht haben,<br />

den Regeln unserer Standesorganisation?<br />

x Und, und, und ...<br />

Vielleicht gibt Ihnen allein dieser kleine Fragenkatalog<br />

einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise der<br />

Marketing-Agenturen, die dieses Thema eben nicht<br />

allein von der Gestaltungsseite oder von den Inhalten<br />

her angehen, sondern einen roten Faden durch<br />

den Marketing-Mix ziehen, der Ihre gesamte<br />

Außenwirkung einschließt (vgl. auch die beiden<br />

letzten Marketing-Kolumnen an dieser Stelle!).<br />

Sobald Ihre Positionierung im Markt klar ist, können<br />

konkrete Einzelmaßnahmen angegangen werden.<br />

Näheres in der nächsten Ausgabe.<br />

Wenn sie bis dahin Fragen haben, wenden Sie sich<br />

bitte an den Verfasser:<br />

Frieder Kraus · intra marketing & communication<br />

Telefon (0 81 58) 99 53-20 · Fax (0 81 58) 99 53-99<br />

frieder.kraus@intra-marketing.de<br />

www.intra-marketing.de<br />

12 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Anmeldung nur über:<br />

INSTITUT FÜR ANWALTSRECHT<br />

an der Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Ainmillerstr. 11, D-80801 München, Tel: 089/34 02 94-<br />

76<br />

Fax: 089/34 02 94-78<br />

Internet: http://www.anwaltsrecht.de<br />

email: info@anwaltsrecht.de<br />

Ringvorlesung<br />

im WinterSemester <strong>2002</strong>/2003<br />

Anwaltliche Berufsfelder<br />

Anwälte berichten über ihren Beruf<br />

Donnerstag, 18.15 Uhr - Universität, im Hörsaal 109<br />

07.11.<strong>2002</strong>: RA Dr. Norbert Rieger<br />

Freshfields Bruckhaus Deringer, München<br />

„Wirtschaftsrecht, Anwalt in einer überregionalen Kanzlei"<br />

14.11.<strong>2002</strong>: RA Helmut Plote<br />

D.A.S. Rechtsschutzversicherungs AG, München<br />

„Der Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit der Rechtsschutzversicherung"<br />

21.11.<strong>2002</strong>: RA Andreas Meisterernst<br />

Meyer/Meisterernst Rechtsanwälte, München<br />

„Öffentliches Recht abseits der ausgetretenen Pfade"<br />

28.11.<strong>2002</strong>: RA Dr. Jobst Wellensiek<br />

Wellensiek Rechtsanwälte, Heidelberg<br />

„Insolvenzrecht - Der Anwalt als Insolvenzverwalter"<br />

Anmeldung nicht erforderlich, keine Teilnehmergebühr<br />

09.01.2003: RAin Eva Weiler, München<br />

„Mediation in unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts"<br />

23.01.2003: RA Prof. Dr. Reinhard Ingerl<br />

Lorenz Seidler Gossel, München<br />

„Gewerblicher Rechtsschutz"<br />

30.01.2003: RA Dr. Fritz Kempter<br />

Kempter Gierlinger und Partner, München<br />

„Aus dem Alltag eines Fachanwalts für Arbeitsrecht"<br />

06.02.2003: RA Markus Schließ<br />

Lehrbeauftragter FHTE/HdM, Stuttgart<br />

„Internetrecht in der anwaltlichen Praxis"<br />

13.02.2003: RA Dr. Robert Jofer<br />

Wannemacher & Partner, München<br />

„Strafverteidigung in der Praxis"<br />

Spezialveranstaltung<br />

in Zusammenarbeit mit COM International<br />

„Juristische Rhetorik und Kommunikation für Fortgeschrittene"<br />

Kommunikationstraining für Juristen II<br />

jeweils Samstags, 23.11. und 30.11.<strong>2002</strong><br />

von 9:00 - 17:00 Uhr - im Institut<br />

Seminarleiter: Mathias H. Markert (Consultant für COM<br />

International)<br />

Zielgruppe: Referendare und Studenten<br />

Anmeldung erforderlich - Gebühr: € 130,00<br />

Lehrveranstaltung<br />

„Typische Anwaltsfehler auf dem Gebiet des<br />

Wirtschaftsrechts"<br />

Samstag, 25. Januar 2003<br />

von 10:00 - 13:00 Uhr s.t., im Institut<br />

Referent: Prof. Dr. Robert Schweizer<br />

Teilnehmergebühr: Studenten, Referendare: keine Gebühr,<br />

Rechtsanwälte: € 25,00<br />

Anmeldung erforderlich: per Email oder Anruf erbeten.<br />

Vortrags- und Diskussionsreihe<br />

„Aktuelle Probleme des Straf- und Strafverfahrensrechts<br />

in der Anwaltspraxis - XII"<br />

jeweils Dienstags, 18:00 Uhr s.t., in der Bibliothek des<br />

Instituts für Rechtsphilosophie, Ludwigstr. 29/I<br />

Leitung u. Koreferate: Prof. Dr. Bernd Schünemann<br />

12. <strong>November</strong> <strong>2002</strong>: Referent: Beamter des LKA (angefragt)<br />

„Der clandestine Strafprozess - nachrichtendienstliche<br />

Ermittlungsmethoden und ihre rechtsstaatlichen Schranken"<br />

10. Dezember <strong>2002</strong>: Referent: N.N.<br />

„Europäische Menschenrechte und ihre Auswirkungen auf<br />

die StPO"<br />

Teilnehmergebühr: keine - Anmeldung nicht erforderlich!<br />

Sonderveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Institut für<br />

Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht<br />

„Der Jurist und die EDV"<br />

Dienstag, 14. Januar 2003<br />

von 17:00 - 19:00 Uhr s.t.<br />

im CIP-Pool, Raum E 48, Juristisches Seminargebäude<br />

Prof.-Huber-Platz 2<br />

Referent: Thomas Riehm (wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl<br />

Prof. Canaris)<br />

Anmeldung erforderlich: per E-Mail oder Anruf erbeten.<br />

Teilnehmergebühr: Studenten, Referendare: keine Gebühr<br />

Rechtsanwälte: € 25,00<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 13


Nachrichten GI Rechtsprechung und aktuelle Beiträge<br />

Gerling Informationen<br />

Mit freundlicher Genehmigung der Gerling München GmbH veröffentlichen wir Urteile zu berufsrechtlichen Fragen aus der monatlich erscheinenden<br />

„GI-Gerling – Informationen für wirtschaftsprüfende, rechts- und steuerberatende Berufe". Im folgenden finden Sie die<br />

Leitsätze. Im AnwaltServiceCenter liegen die GI Informationen zur Einsichtnahme aus. Kollegen, die bei Gerling versichert sind, erhalten<br />

die „GI" als Service kostenlos.<br />

Bezugsmöglichkeit von „GI" bei Gerling, Unternehmenskommunikation, 50597 Köln, Fax (0221) 144-51 27, Preis von € 59,92 nur im Jahresabonnement<br />

möglich.<br />

GI 8/<strong>2002</strong>, Seite 191<br />

Fristenkontrolle<br />

- Büroorganisation<br />

- Vorfristeneintrag<br />

- Überwachung des Personals<br />

(BGH, Beschl. v. 30.10.2001 - VI ZB 43/01)<br />

Leitsatz:<br />

Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation erfordert die Darlegung,<br />

welche Weisungen hinsichtlich der Eintragung einer Vorfrist in der<br />

Kanzlei des Prozessbevollmächtigten erteilt waren.<br />

Aus den Gründen:<br />

I.<br />

Der Kläger hat gegen das am 21.4.2001 zugestellte Urteil des Landgerichts<br />

vom 17.4.2001 am 18.5.2001 Berufung eingelegt und um Akteneinsicht<br />

gebeten. Das Berufungsgericht hat die Akten am 11.6.2001 für eine<br />

Woche dem Prozessbevollmächtigten des Klägers übersandt. Sie gingen<br />

am 14.6.2001 wieder beim Oberlandesgericht ein.<br />

Am 21.6.2001 hat der Kläger Wiedereinsetzung gegen die Versäumung<br />

der Frist zur Begründung der Berufung beantragt und mit Schriftsatz<br />

vom selben Tage die Berufung begründet.<br />

Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hat er vorgetragen, die<br />

bei seinen Prozessbevollmächtigten seit Jahren tätige Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

G. habe seinem Anwalt die Akten zur Bearbeitung der<br />

Berufungsbegründung am 19.6.2001 zusammen mit einem Antrag auf<br />

Fristverlängerung und mit dem Hinweis vorgelegt, die Begründungsfrist<br />

laufe am 21.6.2001 ab. Diese Frist habe die absolut zuverlässige Mitarbeiterin,<br />

die ausschließlich die Fristen bearbeite, notiert gehabt. Sein<br />

Anwalt habe sich auf die korrekte Fristnotierung der langjährigen<br />

Mitarbeiterin verlassen und die Berufungsbegründung am 21.6.2001<br />

diktiert.<br />

Die Richtigkeit dieser Angaben hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers<br />

anwaltlich versichert und eine eidesstattliche Versicherung der<br />

Angestellten G. vorgelegt. Nach dieser war sie seit 1993 in der Kanzlei<br />

als ReNo-Gehilfin angestellt, notiert und kontrolliert seit diesem Zeitpunkt<br />

die Fristabläufe selbstständig, ohne dass ihr bisher eine Unregelmäßigkeit<br />

unterlaufen sei.<br />

Das Berufungsgericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen<br />

Stand zurückgewiesen.<br />

Der Kläger müsse sich ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten<br />

zurechnen lassen. Dieser habe nicht glaubhaft gemacht, die Arbeit seiner<br />

Mitarbeiterin G. unregelmäßig durch geeignete Stichproben überprüft<br />

zu haben, wie es seine Pflicht auch bei einer ansonsten zuverlässigen<br />

Kraft gewesen sei. Im Übrigen habe er es unterlassen, sich nach<br />

Erhalt der Gerichtsakten selbst Gewissheit über den Ablauf der Begründungsfrist<br />

zu verschaffen.<br />

II.<br />

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Klägers<br />

hat im Ergebnis keinen Erfolg. Dem Kläger ist ein Verschulden seines<br />

Prozessvertreters anzulasten (§ 85 Abs. 2 ZPO) und es ist nicht auszuschließen,<br />

dass dieses Verschulden zur Versäumung der Berufungsbegründungsfrist<br />

geführt hat.<br />

1. Allerdings hält es rechtlicher Überprüfung nicht stand, wenn das<br />

Berufungsgericht meint, der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe<br />

nicht glaubhaft gemacht, seine Mitarbeiterin G. „unregelmäßig durch<br />

geeignete Stichproben überprüft zu haben".<br />

Der Kläger hatte dargelegt und durch eine - wenn auch pauschale (vgl.<br />

BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, VersR 1988, 610) - anwaltliche<br />

Versicherung seines Prozessbevollmächtigten und durch eidesstattliche<br />

Versicherung der Anwaltsgehilfin G. vom 21.6.2001 glaubhaft gemacht,<br />

dass G. als langjährige Mitarbeiterin seines Prozessbevollmächtigten bis<br />

zu dem hier zur Entscheidung stehenden Vorfall stets die zu beachtenden<br />

Fristen zuverlässig notiert und berücksichtigt habe. Daraus folgt,<br />

dass ihr hier erstmals ein Versehen unterlaufen wäre (vgl. BGH, Beschl.<br />

v. 23.11.2000 - IX ZB 83/00, NJW 2001, 1578 f).<br />

Zwar ist dem Berufungsgericht zuzugeben, dass selbst langjährige<br />

und gewissenhafte Angestellte in einem Anwaltsbüro -<br />

wenn auch nur in gewissen Zeitabständen (vgl. BGH, Beschl. v.<br />

8.11.1967 - VIII ZB 38/67, VersR 1967, 1204, 1205) - überwacht werden<br />

müssen (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.1999 - IX ZR 364/98, NJW 1999, 2120,<br />

2121 m.w.N.) und dass der Kläger zur Wahrnehmung dieser Überwachungspflicht<br />

durch seinen Prozessbevollmächtigten nichts vorgetragen<br />

hat. Der Vortrag des Klägers, es habe seinem Prozessbevollmächtigten<br />

als Bestätigung für G.'s Zuverlässigkeit gedient, dass diese in der Vergangenheit<br />

die Akten stets rechtzeitig vor Fristablauf vorgelegt habe,<br />

lässt eher darauf schließen, die erforderliche Überwachung sei<br />

unterblieben. Der Begründung des Beschlusses ist aber nicht zu<br />

entnehmen, mit welchen Stichproben der erstmals auftretende<br />

Fehler einer langjährig zuverlässigen Mitarbeiterin hätte verhindert<br />

werden können.<br />

2. Der angefochtene Beschluss hat jedoch aus einem anderen Grund<br />

Bestand. Der Kläger hat, obwohl das seine Sache gewesen wäre (vgl.<br />

BGH, Urt. v. 22.4.1999, a.a.0.), keine fehlerfreie Organisation der Notierung<br />

und Kontrolle von Rechtsmittelfristen im Büro seines Prozessbevollmächtigten<br />

vorgetragen und glaubhaft gemacht. Eine fehlerfreie<br />

Organisation erfordert in der Regel, dass das mutmaßliche Ende<br />

der Frist zur Begründung der Berufung bei oder alsbald nach Einreichung<br />

der Berufungsschrift vermerkt wird (vgl. BGH, Beschl. v.<br />

9.1.2001 - VIII ZB 26/00, VersR 2001, 1132; v. 17.9.1998 - I ZB 33/98, VersR<br />

1999, 1171; v. 19.3.1998 - IX ZB 3/98, VersR 1998, 1570; v. 23.7.1997 - IV<br />

ZB 8/97, VersR 1998, 77; jeweils m.w.N.). Die zunächst notierte Frist muss<br />

bei Erhalt der gerichtlichen Mitteilung über den tatsächlichen Eingang<br />

der Berufung nachgeprüft und ggf. korrigiert werden (vgl. Senat,<br />

Beschl. v. 5.10.1999 - VI ZB 22/99, VersR 2000, 202 m.w.N.).<br />

Ferner muss der Anwalt regelmäßig eine Vorfrist eintragen lassen,<br />

um sicherzustellen, dass ihm auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten<br />

und Zwischenfällen noch hinreichend Zeit für die<br />

Anfertigung der Berufungsbegründung verbleibt (vgl. Senat,<br />

Beschl. v. 5.10.1999 ,a.a.0.; BGH, Beschl. v. 23.7.1997, a.a.0.).<br />

Zu alledem hat der Kläger nichts vorgetragen. Auch der anwaltlichen<br />

Versicherung seines Prozessbevollmächtigten und der eidesstattlichen<br />

Versicherung der Angestellten G. ist dazu nichts zu entnehmen. Vielmehr<br />

ist offenbar weder eine vorläufige Frist noch eine Vorfrist,<br />

sondern ausschließlich die fehlerhaft erst ab Montag, 21.5.2001,<br />

gerechnete Begründungsfrist notiert worden.<br />

Bei Eintragung einer Vorfrist wäre die Fristversäumung vermieden<br />

worden. Wäre die Vorfrist wie üblich mit mehr als drei Tagen<br />

notiert worden, wäre eine Vorlage der Handakten an den Prozessbevollmächtigten<br />

des Klägers vor Ablauf der Begründungsfrist erfolgt, der<br />

drohende Fristablauf bemerkt und etwa durch Antrag auf erstmalige<br />

Fristverlängerung verhindert worden.<br />

3. Da die Fristversäumung nach allem auf einer Pflichtwidrigkeit des Prozessbevollmächtigten<br />

des Klägers beruht, hat das Berufungsgericht die<br />

nachgesuchte Wiedereinsetzung zu Recht versagt. Es kann daher offen<br />

bleiben, ob dem Prozessbevollmächtigten auch deshalb ein dem Kläger<br />

zuzurechnendes Verschulden an der Fristversäumung vorzuwerfen wäre,<br />

weil er sich nach Vorlage der Gerichtsakten nicht selbst Gewissheit über<br />

den Ablauf der Begründungsfrist verschafft hat, oder ob er diese entsprechend<br />

seinem Vortrag nicht zu Gesicht bekommen hat.<br />

14 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


GI Stellenanzeigen Rechtsprechung und Verschiedenes<br />

Stellenangebote an Kollegen<br />

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MAV unter Chiffre Nr. 14/Nov. 02.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 15


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Tel.: 089/178 62-110.<br />

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Tel.: 089/641 77 07.<br />

Bürogemeinschaft<br />

Schöner, heller Büroraum (ca. 24,70 qm) in repräsentativem Altbau<br />

im Lehel (Gesamtfläche der Kanzlei 133 qm, Raumhöhe 3,00 m,<br />

Stuck, durchgehend Eichenparkett) zu vermieten. Zentrale Lage<br />

(5 Min. Fußweg zur U-Bahn). Mitbenutzung von Besprechungszimmer<br />

(ca. 19 qm) und Infrastruktur (Telefon, Telefax, Kopierer,<br />

Teeküche) ist vorgesehen. Gegen Kostenbeteiligung bieten wir<br />

auch Anbindung an die Telefonzentrale und qualifizierte Sekretariatsleistungen<br />

durch zuverlässige, erfahrene Fachkraft.<br />

Rechtsanwalt Curt Müller,<br />

Reitmorstraße 25, 80538 München,<br />

Telefon (089) 21 66 82 94, Fax (089) 21 66 82 95<br />

Bürogemeinschaft oder Teilübertragung von Kanzleiräumen in<br />

erstklassiger Lage (Raum Stachus/Lenbachplatz) zu günstigen Bedingungen<br />

geboten.<br />

Tel.: 59 49 09.<br />

Bürogemeinschaft<br />

SIEBECK HOFMANN & KOLLEGEN<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

Wir sind eine alteingesessene Kanzlei in München und betreuen<br />

überwiegend mittelständische Mandanten und Kommunen auf<br />

den Gebieten des Wirtschaftsrechts, Baurechts und des Verwaltungsrechts.<br />

Zur Verstärkung unseres Teams von derzeit 3 Anwälten<br />

und angeschlossenem WP/StB suchen wir zur Erweiterung für<br />

die Bereiche Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht eine/n<br />

berufserfahrene/n<br />

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt<br />

mit überdurchschnittlicher juristischer Qualifikation und eigenem<br />

Mandantenstamm. Vorgesehen ist zunächst eine Bürogemeinschaft.<br />

Längerfristig wäre eine engere Zusammenarbeit wünschenswert.<br />

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an Herrn Dr. Siebeck,<br />

Widenmayerstr. 6, 80538 München, Tel.: 089/29 66 08.<br />

Zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit 2 Rechtsanwälten in<br />

einem schönen Altbau in München-Bogenhausen (unmittelbar an U-<br />

Bahn-Station) bietet einem(r) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit<br />

eigenem Mandantenstamm und Interesse an synergetischer und insbesondere<br />

kollegialer Zusammenarbeit die Bürogemeinschaft an.<br />

Ausreichende Bürofläche ist vorhanden. Die Kostenbeteiligung ist<br />

tragbar. Wir bitten um Ihre Zuschrift unter Chiffre Nr. 17/Nov. 02 an<br />

den MAV, die selbstverständlich vertraulich behandelt wird.<br />

16 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Stellenanzeigen und Verschiedenes<br />

Praxisverkäufe<br />

Anwaltskanzlei im Berliner Umland zu verkaufen. Aufstrebende,<br />

sehr gut laufende Allgemeinkanzlei, aus persönlichen Gründen<br />

abzugeben. Seit Jahren kontinuierlich starker Umsatzzuwachs.<br />

Bestens vor Ort positioniert. Nettojahresumsatz 2001 = 300.000,--<br />

DM. Weiter stark ausbaufähig. Wenig Personal, geringe Kosten.<br />

Moderne Ausstattung und EDV. Repräsentative, preiswerte Räume.<br />

Für mehrere Kollegen geeignet. Kaufpreis € 140.000,-- (fest). Anfragen<br />

unter anwalt.umland@web.de<br />

München<br />

Gut eingeführte Spezialanwaltskanzlei Immobilienrecht<br />

(öffentliches und privates Baurecht, Grundstücks-, WEG-, Mietrecht<br />

usw.) in bester Lage zu verkaufen.<br />

x Nettojahresumsatz in den letzten 5, 10 oder 15 Jahren<br />

ca. 1,1 Millionen DM, geringer Kostenanteil<br />

x auch für Übernahme durch größere Kanzlei geeignet.<br />

Einarbeitung von 1 bis zu 2 Jahren vorgesehen, Kapitalnachweis<br />

und mehrjährige Anwaltserfahrung erforderlich.<br />

Angebote unter Chiffre Nr. 18/Nov. 02 an den MAV.<br />

Alteingesessene Anwaltskanzlei<br />

im Westen von München<br />

aus Altersgründen zu verkaufen.<br />

Zuschriften bitte an den MAV unter Chiffre Nr. 19/Nov. 02.<br />

Büroräume zu vermieten/mieten<br />

Suchen Nachmieter für hochwertige Büroräume in München/Ludwigvorstadt<br />

zum 01.01.2003, Altbauvilla am Bavariaring, 1. OG,<br />

ca. 200 qm, Keller 40 qm, Parkett, hohe Stuckdecken, großer Empfangsraum,<br />

Küche, 4 Büroräume, 2 Ablageräume, 2 Toilettenräume,<br />

3 Aussenstellplätze, 2 Kellerräume. Besichtigung nach Absprache<br />

jederzeit möglich. Provisionsfrei.<br />

RAe Prosotowitz & Sklebitz, Bavariaring 18, 80336 München,<br />

Tel.: 089/5 44 62 40.<br />

MÜNCHEN / OTTOSTRASSE<br />

In äußerst repräsentativem Anwesen in unmittelbarer Gerichtsnähe<br />

(München-Ottostraße) haben wir sechs Einzelräume entweder<br />

insgesamt oder einzeln bzw. entsprechend aufgeteilt zu vermieten,<br />

wobei Einzelräume zwischen 15 und 21 qm zur Verfügung<br />

stehen. Bei Bedarf können gewisse technische und sonstige Einrichtungen<br />

zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Gelegentliche Gerichtsvertretungen etc. erwünscht.<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an RA Schwaiger, Ottostraße 3,<br />

2. Stock, 80333 München, Tel.: 54 58 96 - 0.<br />

Zu mieten gesucht - privat<br />

Münchner Rechtsanwältin, 39, mit Familie (42 m, 6 w, 3 m) sucht<br />

eine 5-Zimmer-Wohnung mit Balkon oder Gartenanteil bzw. ein nettes<br />

Haus bevorzugt in Schwabing, Neuhausen/Nymphenburg, Gern,<br />

Lehel oder Gärtnerplatzviertel.<br />

Wir sind an einer langfristigen Anmietung interessiert und freuen<br />

uns über eine Kontaktaufnahme.<br />

Rechtsanwältin Edith Eidloth, Telefon 26 50 71 oder 0172/53 611 67<br />

oder e-mail: ra-eidloth@mnet-online.de<br />

Ich (23), Azubi zur RA-Fachangestellten, suche dringend 1-Zi.-App.<br />

in München bis 400 € WM. Wer kann mir helfen?<br />

Tel.: 0174/5341581 oder 089/3838749.<br />

Terminsvertretungen<br />

PROZESSVERTRETUNGEN am KAMMERGERICHT<br />

in BERLIN:<br />

Ulrich Gasenzer<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Anfragen an:<br />

Gasenzer & Ruhnke,<br />

Rechtsanwälte, Notar, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer,<br />

Paderborner Straße 2, 10709 Berlin - Wilmersdorf,<br />

Telefon: (030) 8936150, Telefax: (030) 89361555<br />

www.gasenzer-ruhnke.de<br />

PROZESSVERTRETUNGEN am BRANDENBURGISCHEN<br />

OBERLANDESGERICHT:<br />

Martin A. Ruhnke<br />

Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer<br />

Anfragen an:<br />

Gasenzer & Ruhnke,<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer,<br />

Neustädtischer Markt 22 a, 14776 Brandenburg a. d. Havel,<br />

Telefon: (03381) 25270, Telefax: (03381) 25 27 77<br />

www.gasenzer-ruhnke.de<br />

Terminsvertretungen Köln/Rheinland/NRW<br />

Terminsvertretungen an sämtlichen Kölner Gerichten, auch OLG,<br />

sowie Landgerichte Aachen, Düsseldorf, Bonn, Neuss, Mönchengladbach,<br />

Krefeld u.a.; 21 Jahre beim LG Köln zugelassen,<br />

Rechtsanwalt Rainer Marx, Am Markt 7, 50169 Kerpen/Köln,<br />

Telefon: 02237/7116, Fax: 02237/62648.<br />

Prozessvertretungen am<br />

Kammergericht Berlin<br />

und allen anderen Gerichten in Berlin<br />

Armin Busch<br />

Rechtsanwaltskanzlei<br />

Mariendorfer Damm 82 Telefon: 030 - 23 63 47 57<br />

12109 Berlin Telefax: 030 - 23 63 47 50<br />

Terminsvertretungen bei den Gerichten in<br />

Berlin und Brandenburg<br />

übernehmen<br />

Rechtsanwälte Michaela van Melis und Frank-T. Schreiber<br />

Kaiserdamm 17, 14057 Berlin<br />

Tel.: 030 / 32 60 27 30/32, Fax: 030/32 60 27 31<br />

Stellenangebote an nichtjur. Mitarbeiter<br />

Wirtschaftskanzlei im Zentrum Münchens, sehr schöne Kanzleiräume<br />

am Alten Botanischen Garten, sucht zum 01.01.2003 eine qualifizierte,<br />

zuverlässige und an selbständiges Arbeiten gewohnte<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

ganztags oder auch Teilzeit, moderne Kanzleiausstattung vorhanden<br />

(u. a. RA Micro), angenehmes Betriebsklima.<br />

RAe Dr. K. Rösch & Kollegen, Sophienstr. 5, 80333 München,<br />

Tel.: 089/55 53 70.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 17


Stellenanzeigen und Verschiedenes<br />

Zivilrechtlich orientierte Kanzlei in der Stadtmitte München sucht<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte/n<br />

eventuell auch in Teilzeit, die/der mit am besten einigen Jahren<br />

Berufserfahrung möglichst bald die Mitarbeit in unserem Team<br />

beginnen kann.<br />

Bitte schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen an<br />

Rechtsanwälte Buhl-Müller & Kollegen, Karlsplatz 11, 80335 München,<br />

Telefax: 089/54 59 95 - 54.<br />

Lehrstellen<br />

RAe Treuheit § Volpers, Gabelsbergerstr. 51, 80333 München (Nähe<br />

Königsplatz/U2 o. U8) suchen Azubi im 2. Ausbildungsjahr ab<br />

sofort / spätestens ab 01.01.03.<br />

Telefon: 089/2869590, Fax: 089/28695950,<br />

e-mail: treuvolp@rechtsanwaeltesteuerberatermuenchen.de<br />

Stellenangebote von nichtjur. Mitarbeitern<br />

Ihr Team ist überfordert?<br />

Freundliche, versierte, effektiv und flexibel arbeitende Rechtsanwaltsfachkraft<br />

entlastet Sie in Ihrer Kanzlei oder zu Hause (auch<br />

abends oder am Wochenende) und hat wieder Kapazitäten frei:<br />

Ingrid Tscharntke, Thierschstraße 20, 80538 München,<br />

Tel. 089/29 50 00<br />

e-m@il: Ingrid.Tscharntke@t-online.de<br />

Übersetzerin Englisch/Französisch (Fachgebiet Recht), mit langjähriger<br />

Sekretariatserfahrung, sucht Teilzeitstelle (20 - 30 Std. pro Woche) als<br />

Fremdsprachenschreibkraft oder Übersetzerin<br />

in Festanstellung in München (vorwiegend Zentrum).<br />

Tel. 089 / 50 78 63.<br />

Brauchen Sie Verstärkung in Ihrem Sekretariat?<br />

Ich arbeite für Ihre Kanzlei aufgelaufene Schreibarbeiten ab. Als versierte<br />

Schreibkraft, fit auf der gängigen Anwalts-Software, erledige<br />

ich allg. Korrespondenz vom Band stundenweise oder als<br />

Urlaubsvertretung auf freiberuflicher Basis.<br />

G. Hartl, Tel.: 089/157 48 37 oder gabrielehartl@aol.com<br />

Erfahrene und zuverlässige Anwaltssekretärin sucht Mitarbeit in<br />

Kanzlei als Teilzeitkraft.<br />

Tel.: 791 57 86<br />

Anwaltssekretärin (RA-Micro, Word) mit langjähriger Berufserfahrung<br />

zur Verstärkung Ihres Teams, sucht Tätigkeit in Anwaltskanzlei,<br />

3 - 4 Tage wöchentl., Festanstellung, flexible Zeiteinteilung, Pasing,<br />

Laim, Innenstadt (S 8 bzw. U-Bahn).<br />

Tel.: 0173/3541402, abends 089/715839.<br />

Zuverlässige und belastbare RA-Fachangestellte mit langjähriger<br />

Berufserfahrung und allen in einer Kanzlei anfallenden Arbeiten<br />

vertraut, sucht Teilzeittätigkeit für 12 - 15 Stunden in der Woche.<br />

Zuschriften bitte unter Chiffre Nr. 20/Nov. 02 an den MAV.<br />

Rechtsanwaltsgehilfin mit Bürovorsteherqualifikation (FH Berlin)<br />

und 4 1 /2 Jahren Berufserfahrung sucht wegen Wohnsitzwechsel eine<br />

neue verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit mit Schwerpunkt<br />

Zwangsvollstreckung/Kostenrecht und Interesse an der Buchhaltung<br />

und allg. Organisation in München.<br />

Tel.: 089/89 40 91 91<br />

Schreibbüros<br />

Ausgebildete RA-Gehilfin mit langjähriger Berufserfahrung übernimmt<br />

- abends und am Wochenende - Schreibarbeiten (Winword<br />

2000/Excel 2000) und Buchhaltung.<br />

Mein Service: Die Arbeiten werden abgeholt und fristgerecht<br />

geliefert. Telefon/Fax: 089/98 75 29 ab 18.00 Uhr oder Zuschriften<br />

unter Chiffre Nr. 21/Nov. 02 an den MAV.<br />

PR Schreibbüro Petra Richter<br />

RA-Fachangestellte übernimmt Urlaubsvertretungen<br />

sowie Schreib- u. Büroarbeiten / ZV auch von zu Hause aus<br />

Tel.-Nr. 08136/2288-32, Fax: -31<br />

Handy: 0177/6702824<br />

e-mail: pr.petra.richter@ncxgo.de<br />

Neues Schreibbüro - junge Rechtsanwaltsgehilfin/Sekretärin<br />

erledigt Schreibaufträge jeder Art (Korrespondenz) schnell und<br />

zuverlässig in Ihrer Kanzlei!<br />

Tel.: 089/95 00 18 33 oder 0173/3815556,<br />

E-Mail: Silvia.Demharter@gmx.de oder<br />

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übernimmt Schreibarbeiten jeder Art<br />

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Tel.: 089 / 69 38 15 65 Fax: 089 / 69 38 15 90<br />

eMail: exakt_muenchen@hotmail.com<br />

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E-Mail: Horst.Staimer@t.-online.de<br />

Eilservice<br />

prompt - zuverlässig - preisgünstig. Als ausgebildete<br />

Rechtsanwaltsgehilfin mit langjähriger Berufserfahrung<br />

erledige ich sämtliche in Ihrer Kanzlei anfallenden Schreibarbeiten;<br />

selbstverständlich auch das gesamte Mahn- und<br />

Vollstreckungsverfahren, sowie das Kostenwesen - Eilsachen<br />

auch abends und am Wochenende.<br />

Das Schreibbüro Irmgard Janka, Tel.: 80 29 61<br />

Juristisches Schreibbüro<br />

Brigitte Gadanecz<br />

Tel. 89 71 25 27 - Fax 89 71 25 28 ·<br />

Mobil 0163/364 26 56<br />

e-mail: gadanecz@gmx.de<br />

ZV-Sachbearbeitung mit RA-Micro Schreibarbeiten<br />

Laserdruck - Farbdruck - Kopieren - Scannen<br />

18 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


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Bänder und bearbeiten die in Ihrer Kanzlei anfallenden Vollstreckungs-<br />

und/oder Versicherungsangelegenheiten. Unser<br />

Büro ist mit sämtlicher Kommunikations- und Bürotechnik<br />

ausgestattet. Täglicher Hol- und Lieferservice kostenlos. Dies<br />

alles selbstverständlich zu fairen Preisen. Rufen Sie einfach<br />

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Britta Ziep, 08158 - 7942<br />

Zuverlässige 33-jährige RA-Gehilfin mit 13-jähriger Berufserfahrung,<br />

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Micro und WinRA, erledigt auf selbständiger Basis in Ihrer Kanzlei<br />

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Italienisch - Deutsch - Italienisch<br />

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Antonio Agosta (Jurist)<br />

öffentl. best. und allg. beeid. Übersetzer<br />

Ainmillerstr. 37 * 80801 München<br />

Tel.: 089/39 53 06 Fax: 089/33 48 61<br />

Fachübersetzungen RECHT / Wirtschaft<br />

ENGLISCH / SPANISCH<br />

Monika Laarmann<br />

Engelbertstrasse 2, 81241 München<br />

Tel.: 089-834 30 17 - Fax: 089-834 30 18<br />

FRANZÖSISCH / ITALIENISCH<br />

Tamina Greifeld<br />

Nadistr. 137, 80809 München<br />

Tel.: 089-354 14 85, Fax: 089-351 85 17<br />

Öffentlich best. u. allg. beeidigte Übersetzerinnen (BDÜ)<br />

sworn translators<br />

FACHÜBERSETZUNGEN ENGLISCH-FRANZÖSISCH<br />

FÜR RECHTSANWÄLTE / STEUERBERATER<br />

- auch Eilaufträge -<br />

Dipl.-Volksw. Raymond Bökenkamp<br />

Dietlind Bökenkamp<br />

Gerichtlich bestellte und beeidigte Übersetzer (BDÜ)<br />

Birkenleiten 29 · 81543 München<br />

Tel. 089 / 62 48 94 96 · Fax 089 / 62 48 94 97<br />

DEUTSCH - ITALIENISCH - DEUTSCH<br />

Fachübersetzungen & Beglaubigte Übersetzungen<br />

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Öffentl. best. & allg. beeid. Übers. & Dolmetscherin (BDÜ)<br />

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Tel.: 089 / 36 10 60 40 Fax: 089 / 36 10 60 41<br />

Mobil: 0177 / 36 60 400<br />

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81379 München<br />

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Erstmals möchten wir uns in Ihrem Verein als Dienstleistungsunternehmen<br />

vorstellen, das mit geschultem Personal und einer perfekten<br />

Ausführung in den Bereichen Glas und Unterhaltsreinigung den<br />

Wert Ihrer Immobilie erhöhen möchte.<br />

Unser Objektleiter Herr Torah steht Ihnen unter der Mobil-Nr. 0173 /<br />

78 45 460 für Angebote zur Verfügung.<br />

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Fax 089 / 15 23 99<br />

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• Unser Telefonzentrale können Sie<br />

zwischen 7 und 20 Uhr kontaktieren.<br />

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Absprache auch samstags und abends. Telefax: 089-92 18 50 12<br />

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Ihrer Fachzeitschriften (NJW, Anwaltsblatt<br />

FamRz etc.) zu günstigen Bedingungen.<br />

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Abholung und Lieferung möglich<br />

Bitte informieren Sie sich:<br />

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80336 München<br />

Tel.: / FAX 089 / 537 337<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 19


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MAV - Fan-Artikel<br />

Lesezeichen<br />

ohne Aufdruck<br />

Stück 0,20 €<br />

Tasse mit MAV-Logo<br />

Stück 6,00 €<br />

Steinkrug 0,5 l mit MAV-Logo<br />

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Mousepad mit MAV-Logo<br />

Stück 10,00 €<br />

Stockschirm (Holzgriff) mit MAV-Logo<br />

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Justizpalast<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. - Do. v. 8.30 - 15.00 Uhr<br />

Das Lesezeichen mit dem Aufdruck:<br />

„Herzlich willkommen zum 53. DAT in<br />

München.<br />

Der <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V."<br />

kann jeder Besucher im ASC kostenlos mitnehmen,<br />

so lange der Vorrat reicht!<br />

20 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Veranstaltungskalender<br />

Termin Thema Referent Ort Anmeldung u. Bezahlung<br />

08. 11. bis<br />

10. 11.<strong>2002</strong><br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht:1.<br />

Teillehrgang<br />

09. 11. <strong>2002</strong> Haftung des<br />

Architekten<br />

16. 11. <strong>2002</strong> EDV-Schulung<br />

„Grundlagen MS-Office"<br />

(MS Word und<br />

MS Excel)"<br />

16. 11. <strong>2002</strong> Unternehmensnachfolge<br />

optimal<br />

gestalten<br />

22. 11. und<br />

23. 11. <strong>2002</strong><br />

Aktuelle Rechtsprechung<br />

im ArbeitsrechtFachanwaltsfortbildung<br />

gem. § 15 FAO<br />

25. 11. <strong>2002</strong> EDV-Schulung<br />

„Grundlagen Microsoft<br />

Word"<br />

29. 11. <strong>2002</strong> Erfolgreiche Taktik in<br />

der Strafverteidigung<br />

FA/RA Dr. Walter Klar München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

jeweils<br />

08.30 - 18.00 Uhr<br />

Dr. Mathias Preussner,<br />

Rechtsanwalt, Konstanz<br />

Matthias Kratzer<br />

Dipl.-Phys.<br />

FA/RA Berthold von<br />

Braunbehrens<br />

Queens Hotel<br />

9.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

München<br />

Kratzer EDV-GmbH<br />

Mediencenter 5. OG<br />

Oberanger 45<br />

9:00-18:00 Uhr<br />

München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

09.00 - 17.00 Uhr<br />

PräsLAG a.D. Peter Mayer München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

Fr. 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Sa. 09.00 - 17.30 Uhr<br />

Matthias Kratzer<br />

Dipl.-Phys.<br />

München<br />

Kratzer EDV-GmbH<br />

Mediencenter 5. OG<br />

Oberanger 45<br />

13:00-17:00 Uhr<br />

FA/RA Peter C.A. Krauß München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

09.00 - 17.00 Uhr<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 296,- (Euro 194,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

FA-A-M02/<strong>2002</strong><br />

DeutscheAnwaltAkademie<br />

Tel. (0 30) 72 61 53-0<br />

EUR 253,- (EUR 230,- ermäßigte<br />

Gebühr f. Mitgl.<br />

<strong>Anwaltverein</strong> / 110,- EUR Mitgl.<br />

<strong>Anwaltverein</strong>/FORUM Junge Anwaltschaft,<br />

jew. b. 3 J. n. Zul.) zzgl.<br />

16% USt.<br />

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Kratzer EDV GmbH<br />

Tel.: 089/232366-0<br />

Fax: 089/232366-66<br />

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Preis: 170,00 €<br />

(ermäßigt 150,00 €)<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 163,- (Euro 97,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

M-602/<strong>2002</strong><br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 214,- (Euro 122,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

M-102/<strong>2002</strong><br />

Kratzer EDV GmbH<br />

Tel.: 089/232366-0<br />

Fax: 089/232366-66<br />

http://www.kratzer-edv.de<br />

Preis: 100,00 €<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 163,- (Euro 97,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

M-1701/<strong>2002</strong><br />

22 Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong>


Veranstaltungskalender<br />

Nachrichten und aktuelle Beiträge<br />

Termin Thema Referent Ort Anmeldung u. Bezahlung<br />

30. 11. <strong>2002</strong> Die Verteidigung bei<br />

Verkehrsstraftaten und<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

06. 12. <strong>2002</strong> EDV-Schulung<br />

„Grundlagen Microsoft<br />

Excel"<br />

06. 12. bis<br />

08. 12. <strong>2002</strong><br />

Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht:<br />

2. Teillehrgang<br />

14. 12. <strong>2002</strong> EDV-Schulung<br />

„Computer für<br />

Einsteiger"<br />

14. 12. <strong>2002</strong> Das Mandat im<br />

Wettbewerbsrecht<br />

IN EIGENER SACHE<br />

FA/RA Dr. Klaus Leipold München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

09.00 - 17.00 Uhr<br />

Matthias Kratzer<br />

Dipl.-Phys.<br />

München<br />

Kratzer EDV-GmbH<br />

Mediencenter 5. OG<br />

Oberanger 45<br />

13:00-17:00 Uhr<br />

PräsLAG a.D. Peter Mayer München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

jeweils<br />

08.30 - 18.00 Uhr<br />

Matthias Kratzer<br />

Dipl.-Phys.<br />

München<br />

Kratzer EDV-GmbH<br />

Mediencenter 5. OG<br />

Oberanger 45<br />

13:00-17:00 Uhr<br />

RA Dr. Gero Himmelsbach München<br />

Haus Alt<br />

Lehel<br />

09.00 - 17.00 Uhr<br />

Umzugsmeldungen und Änderung der Bankverbindung<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 163,- (Euro 97,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

M-1702/<strong>2002</strong><br />

Kratzer EDV GmbH<br />

Tel.: 089/232366-0<br />

Fax: 089/232366-66<br />

http://www.kratzer-edv.de<br />

Preis: 100,00 €<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 296,- (Euro 194,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

FA-A-M02/<strong>2002</strong><br />

Kratzer EDV GmbH<br />

Tel.: 089/232366-0<br />

Fax: 089/232366-66<br />

http://www.kratzer-edv.de<br />

Preis: 170,00 €<br />

(ermäßigt 150,00 €)<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltsseminare<br />

Tel. 089/9828152<br />

Euro 163,- (Euro 97,-<br />

ermäßigte Gebühr) zzgl.<br />

MwSt.<br />

M-1101/<strong>2002</strong><br />

Falls auch Sie umgezogen sind oder es vorhaben, teilen Sie uns bitte rechtzeitig und<br />

schnellstmöglich Ihre neue Anschrift mit. Nur dann erhalten Sie die „Mitteilungen“<br />

prompt zugestellt. Es genügt, wenn Sie uns ein Fax an:<br />

senden.<br />

089-29 16 10 46 oder<br />

e-mail: m.anwaltverein@t-online.de<br />

Sollte sich Ihre Bankverbindung oder Kontonummer geändert haben, ist unsere Mitgliederverwaltung<br />

für eine Benachrichtigung sehr dankbar. Es entstehen dem Verein<br />

dadurch keine unnötigen Kosten für Überweisungen und Rückbuchungsgebühren.<br />

Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.<br />

Mitteilungen <strong>November</strong> <strong>2002</strong> 23


Mitgliedschaft zahlt sich aus!<br />

Hier abtrennen<br />

<strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />

Mitglied des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

http://www.anwaltverein.de http://www.muenchener.anwaltverein.de<br />

Gruppenversicherungen<br />

- Krankenversicherung<br />

- Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

- Altersversorgung<br />

- Haftpflichtversicherung<br />

- Arbeitssicherheit<br />

Rahmenabkommen<br />

- AnwaltCard (VISA, EURO CARD)<br />

- Mobilfunk (D 1, D 2), Telego<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

- Mitglieder-Ermäßigung<br />

MAV-Mitteilungen kostenlos<br />

Anwaltsblatt kostenlos<br />

NJW - Abo-Ermäßigung<br />

Anwaltsverzeichnis<br />

- Vorzugspreis für Mitglieder<br />

X Beitritt zum <strong>Münchener</strong>AnwaltVerein e.V.<br />

Datum: <strong>2002</strong><br />

Name:<br />

Vorname:<br />

geboren am:<br />

MITGLIEDSCHAFT ZAHLT SICH AUS<br />

Viele Vorteile<br />

- kostenlose Eintragung in das Anwaltsverzeichnis und<br />

Aufnahme in die DeutscheAnwaltsAuskunft.<br />

- Eintrag in die Fachgebietsliste des MAV<br />

- Benennung von Kollegen im Ausland nach Tätigkeitsund<br />

Interessenschwerpunkten.<br />

Eine MAV-Mitgliedschaft beinhaltet gleichzeitig die<br />

DAV-Mitgliedschaft und ermöglicht eine Aufnahme<br />

in eine der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen<br />

AnwaltVereins.<br />

Unser Service kann sich sehen lassen!<br />

- Testen der Jurisdatenbank<br />

- Surfen im Internet<br />

- Robenverleih - kostenlos<br />

- Aushang am Schwarzen Brett - Stellenmarkt<br />

Jahresbeitrag 190,00 Euro (einschließlich DAV-Beitrag),<br />

in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung 90,00 Euro.<br />

Das ist doch ein Angebot!<br />

Maxburgstr. 4/C 142, 80333 München - Fax: 089-29161046<br />

Zulassungstag:<br />

Anschrift:<br />

Straße:<br />

PLZ / Ort:<br />

Telefon/Fax:<br />

Datum/Unterschrift/Kanzleistempel


Die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk<br />

München und das INSTITUT FÜR ANWALTSRECHT an<br />

der Ludwig-Maximilians-Universität München kündigen an:<br />

Sonderveranstaltung<br />

am Dienstag, den 19.11.<strong>2002</strong><br />

von 18:00 - 20:00 Uhr s.t.<br />

im Hörsaal 147<br />

im Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-<br />

Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1<br />

Referenten: Prof. Dr. Rolf Schütze, Stuttgart<br />

Prof. Dr. Peter Schlosser, München<br />

Europäische Beweisaufnahmeverordnung<br />

Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung<br />

Europäische Zustellungsverordnung<br />

Europäische Eheverordnung<br />

Zielgruppe: Rechtsanwälte<br />

Anmeldung nur schriftlich per Fax oder email. Die Teilnehmergebühr ist vor<br />

dem Termin entsprechend der Anmeldebestätigung zu überweisen!<br />

Teilnehmergebühr: Rechtsanwälte: € 50,00<br />

_____________________<br />

Weitere Informationen am INSTITUT FÜR ANWALTSRECHT:<br />

Ainmillerstrasse 11, 80801 München<br />

Tel.: 089/34 02 94-76 Fax: 089/34 02 94-78<br />

Internet: http://www.anwaltsrecht.de / Email: info@anwaltsrecht.de


Mitteilungen<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V<br />

Prielmayerstr. 7/Zi. 63, 80335 München<br />

PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, B 54033<br />

VERTRAGSHÄNDLER<br />

Anwalt sein heißt auch,<br />

Unternehmer zu sein.<br />

Unternehmerische Herausforderung<br />

von heute:<br />

- Kosten effizient senken<br />

- Zeit gewinnen<br />

- Umsatz steigern<br />

Wir zeigen Ihnen Wege.<br />

RA-MICRO software + service<br />

85375 Neufahrn<br />

Ansprechpartner: Frau Gisela Brück<br />

Faxantwort an 08165 – 940635<br />

Ja, wir interessieren uns für das Thema:<br />

Kanzleistempel / Ansprechpartner<br />

RA-MICRO software+service Gisela Brück Lohweg 27 85375 Neufahrn<br />

Telefon: 08165-94060 Fax.: 08165-940635 E-Mail: info@ra-micro-muenchen.de Home-Page: www.ra-micro-muenchen .de

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