Juli - Münchener Anwaltverein
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MAV-Mitteilungen<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V | Mitglied im Deutschen AnwaltVerein<br />
Spaziergänge in München: „Charakter ist nur Eigensinn ...”<br />
Land Rover Defender<br />
www.muenchener.anwaltverein.de<br />
In diesem Heft<br />
MAV Intern<br />
<strong>Juli</strong> 2009<br />
Editorial .............................................................................. 2<br />
Das Wichtigste vom Verein in aller Kürze.............................. 2<br />
Vom Schreibtisch der Vorsitzenden ...................................... 3<br />
Neues vom <strong>Münchener</strong> Modell ............................................4<br />
Das FORUM Junge Anwaltschaft ..........................................4<br />
Veranstaltungshinweis:<br />
8. Bayerischer IT-Rechtstag 2009 ..........................................5<br />
Serviceangebot des MAV: Berufsrechtliche Beratung ..........7<br />
Aktuelles<br />
Aktuelles ..............................................................................7<br />
Gebührenrecht von RA Norbert Schneider.......................... 8<br />
Interessante Entscheidungen ................................................9<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
Aus dem Ministerium der Justiz u. für Verbraucherschutz ..12<br />
Personalia ..........................................................................12<br />
Aufruf: Umfrage „Erfolgsfaktoren bei Gerichtsverfahren“ ..13<br />
Kuriosa ..............................................................................14<br />
Nützliches und Hilfreiches ..................................................14<br />
Neues vom DAV..................................................................16<br />
Buchbesprechungen<br />
Buschbell: Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht ..........19<br />
Berchtold/Richter: Prozesse in Sozialsachen ......................19<br />
Heussen: Anwaltsunternehmen führen ..............................20<br />
Luppert/Finck: Arztberatung..............................................20<br />
Meisenberg (Hrsg.): 200 Jahre Appelationsgericht,<br />
OLG Bamberg Festschrift ....................................................21<br />
Impressum ........................................................................21<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Heussen: Anti-Terror-Gesetze: Netze ausspannen oder... ....22<br />
Spaziergänge in München - Charakter ist nur Eigensinn... ..24<br />
München: Justizpalast - Bürger, Staat, Justiz........................25<br />
Kulturprogramm ................................................................26<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Stellenangebote und mehr..................................................29<br />
Veranstaltungskalender ................................................ 37<br />
MAV&schweitzer.Seminare in der Heftmitte
2 |<br />
MAV intern<br />
Editorial<br />
Reisen bildet<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
neulich im ICE. Die Fahrgastbetreuerin fragt<br />
nach Wünschen aus dem Bordrestaurant.<br />
Mein Nachbar möchte eine Brezn. Die waren<br />
kurz zuvor von einer jungen freundlichen<br />
Dame angeboten worden. Wir erfahren: Brezn<br />
befinden sich ausschließlich im Sortiment der<br />
Impulsverkäuferin, die sich allerdings nicht<br />
mehr im Zug befände. Da sich das Befinden<br />
meines Nachbarn nun zusehends verschlechtert,<br />
wird er mit 10 Gramm Sauerkirsch-<br />
Frisch-Schokolade getröstet, bevor er die Tageszeitung<br />
zur geistigen Nahrung erhält.<br />
Besser dran ist, wer gleich das mitgebrachte<br />
Buch aufschlägt, liest und sich, wenn er Lust<br />
hat, im Kurs Fachsprache Bahn in drei Zügen<br />
wiederfindet.<br />
Welches Buch ich Ihnen empfehle? Finden Sie<br />
doch einfach selbst heraus, was Ihr Befinden<br />
steigert. Hilfreich: "Denken und Problemlösen"<br />
von Walter Hussy, handliches Taschenbuch,<br />
das mir beim Zug fahren hohes Lesevergnügen<br />
bereitet hat.<br />
Einen schönen Urlaub!<br />
Ihr<br />
Michael Dudek<br />
Geschäftsführer<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V<br />
Einladung<br />
zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung mit Wahlen<br />
Mittwoch, 21.10.2009 - 18.00 Uhr,<br />
Der Pschorr, Theresiensaal, Viktualienmarkt 15, 80331 München<br />
TOPs<br />
1. Begrüßung durch die 1. Vors. RAin Petra Heinicke<br />
2. Bericht der 1. Vors. und des GF<br />
3. Berichte aus den Arbeitsgruppen<br />
4. Bericht des Schatzmeisters, Jahresabschluss 2008<br />
5. Aussprache zu den Berichten<br />
6. Entlastung des VS<br />
7. Verschiedenes<br />
8. Neuwahl des Vorstands<br />
Laut § 11 der Satzung können Wahlvorschläge bis spätestens zwei Wochen vor der<br />
Mitgliederversammlung, schriftlich bei der Geschäftsstelle Maxburgstr. 4, 80333 München,<br />
eingereicht werden. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.<br />
Jedes Vereinsmitglied kann mehrere Wahlvorschläge einreichen oder unterstützen und<br />
sich auch selbst zur Wahl vorschlagen.<br />
Meine Termine ...<br />
Das war das Wichtigste,<br />
in aller Kürze<br />
Dienstag, 26.05.<br />
MZM<br />
Münchens Mediatoren ringen um Ihren<br />
gemeinsamen Auftritt, derweil das Innenministerium<br />
eigene Überlegungen zur<br />
Durchsetzungen der Mediation anstellt. Die<br />
Ergebnisse sollen demnächst öffentlich<br />
gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass<br />
praxistaugliche Ideen verwirklicht werden. Das<br />
baden-württembergische Verbraucherministerium<br />
hat beispielsweise gerade ein einjähriges<br />
Pilotprojekt (www.online-schlichter.de) gestartet,<br />
das eine kostenlose Schlichtung in<br />
Verbrauchersachen anbietet.<br />
Ob ein solcher Modellversuch auch in Bayern<br />
starten könnte, mag zweifelhaft sein. Seit der<br />
Verbindung des Justizministeriums mit dem<br />
Verbraucherschutz ringt das Ministerium in der<br />
Außendarstellung um Neutralität. Kämpft es<br />
nun für Verbraucherschutz, dann gegen wen,<br />
oder wird der Verbraucherschutz nur halbherzig<br />
verwaltet.<br />
Freitag, 29.05.<br />
AG Marketing<br />
Die AG Marketing arbeitet derzeit intensiv am<br />
Außenauftritt des MAV. Die Ergebnisse<br />
werden auf der Mitgliederversammlung im<br />
Herbst vorgestellt werden. Bis dahin gibt<br />
es aber noch richtig viel zu tun.<br />
Dienstag, 02.06.<br />
Pro Justiz e. V.<br />
MAV und Pro Justiz e. V. planen weitere<br />
gemeinsame Veranstaltungen zu aktuellen<br />
rechtspolitischen Themen. Die Überflutung<br />
mit Informationen hat dazu geführt, dass<br />
selbst äußerst brisante Themen selbst von<br />
interessierten Kolleginnen und Kollegen nicht<br />
mehr wahrgenommen werden. Hier wollen<br />
wir einen leichten und angenehmen Zugang<br />
schaffen.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Vom Schreibtisch<br />
der Vorsitzenden<br />
Vermischtes<br />
Sie erinnern sich vielleicht – am Ende des letzten Beitrags wollte ich mir<br />
vor dem Anwaltstag und meinem kurz darauf anschließenden Urlaubstag<br />
die Tage dazwischen noch gar nicht vorstellen. Beim Diktat dieses<br />
Beitrags bin ich seit einer guten (?) Woche wieder da. Den Rest könnte<br />
ich eigentlich Ihrer anwaltlichen Phantasie überlassen, aber vielleicht<br />
sind ja auch Sie momentan in einer Phase, in der Sie kaum noch wissen,<br />
wo Ihnen der Kopf steht. Also Klartext: Vor dem Urlaub hatte ich mich<br />
– erfolgreich ! – um Säuberung von Terminkalender und Aktenhund<br />
bemüht. Offensichtlich hat das die beiden betroffenen Objekte subjektiv<br />
so verstört, dass sie beschlossen haben, mich bei meiner Rückkehr<br />
prall gefüllt zu begrüßen. Ich liebe meine Arbeit, ich bin froh, wenn die<br />
Geschäfte gut laufen, aber ein Ponyhof als Leben wäre manchmal auch<br />
ganz schön !<br />
Heute also eine Fastfood-Diätmahlzeit in Textform vom Schreibtisch.<br />
Für den Fall, dass Ihr Urlaub bevorsteht: Ich glaube immer noch (mehr<br />
denn je), dass Urlaub eine notwendige, gute und tolle Sache ist und die<br />
Erholung die Krise nach der Rückkehr wert ist und danach wieder<br />
aufersteht.<br />
Der Anwaltstag in Braunschweig war von Stimmung und Atmosphäre<br />
einer der schönsten Anwaltstage, die ich bislang erlebt habe. Die<br />
Schwerpunktveranstaltung zum Grundgesetzjubiläum war dabei ein<br />
besonderes Highlight. Alle Teilnehmer konnte man auch bei einem<br />
„kleinen“ Anwaltstag mit ca. 1.250 Teilnehmern nicht kennenlernen,<br />
aber Mangel an bereichernden Gesprächen und Kontakten war<br />
wirklich nicht. Auch der Ort Braunschweig wird mich wiedersehen. Die<br />
Ethikdiskussion, bei der ich mit auf dem Podium gesessen habe, können<br />
Sie – wenn Sie mögen – im Anwaltsblatt <strong>Juli</strong> nachlesen (die Fotos dazu<br />
sehen Sie sich vielleicht besser nicht so genau an). In der durch spontane<br />
Verlängerung teilweise zeitgleich mit der Ethikdiskussion stattfindenden<br />
Mitgliederversammlung, die ich dementsprechend in Teilen versäumen<br />
musste, ist es nicht gelungen, bereits eine abschließende Entscheidung<br />
zur Werbekampagne des DAV und ihrer Finanzierung zu finden. Ich<br />
hoffe, dass die Kampagne der Anwaltschaft in der zweiten Mitgliederversammlung<br />
im Herbst nun endlich auch für die Zukunft auf ein<br />
solides Fundament gestellt wird, wir brauchen sie, sie nutzt uns.<br />
Direkt im Anschluss an meinen Urlaub habe ich in Berlin an der<br />
Satzungsversammlung teilgenommen. Bei dieser Sitzung war ein<br />
großes und detailreiches Beratungspensum (Schwerpunkt Fachanwalts-<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
MAV intern<br />
ordnung) mit wenig Anlässen zu geistigen oder rhetorischen Höhenflügen<br />
zu bewältigen, Sternstunden werden wir hoffentlich bei<br />
künftigen Sitzungen wieder einmal erleben (diesmal war es eben mehr<br />
per aspera und war auch gut so). Als Sternstunde wird mir aber der<br />
Empfang des DAV am darauffolgenden Tag in Erinnerung bleiben, in<br />
der der bisherige Präsident Kilger verabschiedet und Präsident Ewer im<br />
Amt begrüßt wurde. Mit 300 Gästen waren die Räume in der Littenstraße<br />
bis an die Kapazitätsgrenze gefüllt – zum Glück war das Wetter<br />
gut und gestattete die Nutzung des Gartenhofs. Nachdem ich dank<br />
Benno Heussens Beitrag in diesem Heft jetzt endlich die wahre Bedeutung<br />
einer altbekannten Redewendung kenne, sage ich schlicht, dass<br />
für diesen Tag galt „fiat justitia, fiat mundus“ – soll heißen: der weltliche<br />
Glanz, nach dem Gerechtigkeit und Rechtspflege nicht schielen<br />
sollen, kam nicht zu kurz, sondern wirkte diesmal in absoluter Harmonie<br />
mit unserem Anliegen, durch eine starke Anwaltschaft eine bessere<br />
Rechtspflege und mehr Gerechtigkeit insgesamt zu verwirklichen.<br />
Amüsant auch der kleine Schlagabtausch auf Augenhöhe zwischen der<br />
Bundesjustizministerin und dem scheidenden Präsidenten. Mehr zur<br />
Veranstaltung gibt’s sicherlich im „großen“ Anwaltsblatt.<br />
Ein Problem der Gerechtigkeit ist auch die Verwirklichung des Zugangs<br />
zum Recht für finanziell weniger gut Gestellte. Der mir für diese Woche<br />
angekündigte Leserbrief zum Thema Beratungshilfe ist noch nicht<br />
eingetroffen. Es scheint, dass wir uns dem Thema im Herbst noch<br />
einmal intensiver widmen müssen, um Fehlvorstellungen über Sach- und<br />
Rechtslage bei einigen beteiligten Entscheidern entgegenzuwirken.<br />
Gegen Ende meines Beitrags – so auch diesmal – spreche ich wieder<br />
allen denjenigen, die zu diesem Heft beigetragen haben, meinen herzlichen<br />
Dank aus, verbunden mit der Bitte um auch weiterhin engagierte<br />
Mitwirkung. Ganz besonders hervorheben darf ich diesmal Herrn<br />
Winkler, der die Fotostrecke und den geistreichen Einführungstext dazu<br />
zu verantworten hat. Selbst als nicht allzu Automobilbegeisterte komme<br />
ich nicht umhin mir zu überlegen, ob sich frau für die gelegentliche Jagd<br />
auf das Mammut doch einen „Defender“ anschaffen sollte. Wäre doch<br />
auch ein schöner Name für ein Anwaltsauto (mein aktuelles Anwaltsauto,<br />
der kluge Mr. Stringer, hat diesmal Leseverbot). Haben Sie´s eigentlich<br />
bemerkt: Im letzten Heft fuhr das Auto von Ihnen weg, jetzt<br />
kommt es auf Sie zu. So ist in diesen frostigen Sommerwochen wenigstens<br />
auf dem Titelblatt ein Grill, wenn auch kein heißer.<br />
Aber bestimmt findet sich in der Sommerpause auch noch irgendwo<br />
ein realer Grill für das im Lebensmitteleinzelhandel erlegte Mammut-<br />
Surrogat, das wünscht jedenfalls sich und Ihnen<br />
bis zum Wiederlesen<br />
Petra Heinicke<br />
1. Vorsitzende<br />
| 3
4 |<br />
MAV intern<br />
Neues vom<br />
<strong>Münchener</strong> Modell<br />
Bericht über den 4. Münchner Mediationstag<br />
Am 9.05.2009 fand auf Initiative des Arbeitskreises Außergerichtliche<br />
Konfliktlösung und mit Unterstützung der Kanzlei Lovells der 4. Münchner<br />
Mediationstag bei der Rechtsanwaltskammer München statt, der<br />
sich in diesem Jahr den Konfliktlösungen im Familienrecht widmete und<br />
sich in diesem Zusammenhang auch mit dem MüMo befaßt hat.<br />
Prof. Duss-von Werdt führte im Hauptvortrag in das Konfliktfeld Familie<br />
ein. Sein Referat war so lebendig, wie erwartet. Bei mir ist insbesondere<br />
die doppelte Bedeutung der „Familienbande“ hängen geblieben<br />
und der Gedanke, dass es bei Konflikten nicht immer nur um Lösung<br />
gehen muss, sondern auch Ziel sein kann, mit vorhandenen Konflikten<br />
anders umzugehen. Konflikte sind ja nicht per se negativ, sondern<br />
immer auch Ausdruck von Beziehung und die soll, insbesondere, wenn<br />
Kinder betroffen sind, ja nicht immer gleich endgültig „gelöst“ werden.<br />
Es folgten Kurzreferate zu den Neuerungen im FamFG zur Konfliktlösung<br />
im Familienrecht (Referent: Dr. Klaus Griesebach), zum MüMo (Dr.<br />
Susan Schäder), zum 1. Süddeutschen Schiedsgericht (Dr. Doris Kloster-<br />
Harz), zur Familienmediation (Dres. Gisela und Hans-Georg Mähler), zur<br />
Cooperativen Praxis (Martina Ammon) und zum von der LMU in Kooperation<br />
mit dem Familiennotruf entwickelten Elterntraining „Kinder<br />
im Blick“ (Dr. Jörg Fichtner).<br />
Nachmittags wurde der Input aus den Kurzreferaten in vier verschiedenen<br />
Workshops (Familienmediation, Cooperative Praxis, Kinder im Blick,<br />
MüMo) vertieft. Außerdem wurde die DVD von Maria Marshall zur Familiemediation<br />
gezeigt.<br />
Im Workshop zum MüMo wurde eine mündliche Verhandlung nachgespielt,<br />
bei der die Familienrichterin Silvia Fischer die Leitung übernahm und<br />
Martina Gartenhof vom Stadtjugendamt die Rolle des Vertreters der Bezirkssozialarbeit<br />
und Ulrike Buchner und Andreas Herrmann die Rollen der<br />
Beratungsstellenmitarbeiter/ Mediatoren spielten. Die mitwirkenden „Parteien“<br />
(Suzanne Gößl und Dr. Klaus Grisebach) betonten in der Nachbesprechung,<br />
wie sehr sich die Atmosphäre der Gerichtsverhandlung durch<br />
die psychosozialen „Berater“ verändert hat. Ich selbst war erstaunt, wie<br />
ähnlich der Verlauf des Rollenspiels dem realen Fall gewesen ist.<br />
Die Tagung wurde durch eine Podiumsdiskussion abgerundet, an der<br />
Prof. Duss-von Werdt, Maria Marshall, Silvia Fischer, Dr. Jörg Fichtner<br />
und Martina Gartenhof mitwirkten. Anregend war hier insbesondere<br />
der analytische Außenblick des Moderators und Wirtschaftsrechtsanwalts<br />
Karl Pörnbacher auf unsere Münchner Familienrechtszene. Insgesamt<br />
war es aus meiner Sicht eine sehr gelungene Veranstaltung, zu der<br />
auch die herzlichen Begrüßung und Verabschiedung durch Suzanne<br />
Gößl und die charmante Einführung in die Vorträge durch Robert Seufert<br />
atmosphärisch beigetragen haben. Ich habe trotz des traumhaften<br />
Wetters nicht bereut, in die Kammer gekommen zu sein und kehre<br />
nächstes Jahr bestimmt wieder. Besonders gefreut hat mich das positive<br />
Feedback, dass das MüMo erhalten hat. Ein Teilnehmer meinte, ich<br />
würde ja förmlich vor Begeisterung über das MüMo „brennen“ – ich<br />
denke, er hat Recht und, das ist gut so !!!! Und ich wünsche mir, dass<br />
möglichst viele von Ihnen diese Begeisterung teilen.<br />
Dr. Susan Schäder<br />
Kanzlei für Familien- und Erbrecht<br />
Hackenstr. 7 c, 80331 München<br />
www.familien-und-erbrecht.eu<br />
Das FORUM<br />
Junge Anwaltschaft<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
der Deutsche Anwaltstag DAT) ist zwar<br />
schon wieder in weite Ferne gerückt,<br />
dennoch will ich es nicht versäumen<br />
über die Veranstaltungsbeiträge des<br />
FORUM Junge Anwaltschaft zu berichten.<br />
Getreu dem Motto des diesjährigen<br />
Anwaltstreffens „60 Jahre Grundgesetz<br />
– den Rechtsstaat gestalten“<br />
machte sich unser FORUMs-Mitglied aus Regensburg, Herr Kollege<br />
Rechtsanwalt Thomas Troidl, Gedanken über die Zukunft der Jungen<br />
Anwaltschaft und deren Einflussnahmemöglichkeit auf die Verfassung<br />
als Organ der Rechtspflege, insbesondere mit dem Hintergrund des<br />
unaufhaltsam wachsenden Wettebewerbs. Ob die zwischenzeitlich wie<br />
Pilze aus dem Boden schießenden Telefonberatungen und anzufindenden<br />
Dumpingpreise, Vereinigungen selbsternannter Prädikatsanwälte<br />
oder zweifelhafte Zertifizierungen insoweit einen passablen<br />
Lösungsweg darstellen, wurde im Hinblick auf die weitere Entwicklung<br />
unseres Rechtswesens und unsere Außenwirkung eher kritisch und mit<br />
Sorge betrachtet als bejahend. Ein äußerst gelungener Vortrag, der<br />
den Einen oder Anderen zum Grübeln gebracht hat und dazu aufgerufen<br />
hat, über unsere Rolle als Organ der Rechtspflege und die Art<br />
und Weise unserer Berufsauswahl regelmäßig nachzudenken.<br />
http://www.davforum.de<br />
Einen äußerst spannenden Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sportrechtler<br />
erhielten wir in unserer Veranstaltung zu dem Thema „Sportrecht –<br />
ein Tätigkeitsfeld für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“.<br />
Während sich die Podiumsteilnehmer noch darin einig waren, dass es<br />
sich um ein sehr interessantes Rechtsgebiet handelt, gingen die Meinungen<br />
zu der letztlich nicht unwichtigen Frage der Lukrativität weit<br />
auseinander – je nachdem, um welche sportrechtlichen Mandate es sich<br />
eben gehandelt hat. Da sich das Sportrecht in diesem Punkt aber nicht<br />
von anderen Tätigkeitsfeldern unterscheidet – schließlich hängt zumindest<br />
das gesetzliche Honorar in jedem Rechtsgebiet letztlich von dem<br />
Streitwert ab – lag das Resümee darin, dass die Weide des Sportrechts<br />
zumindest noch nicht in dem Maße abgegrast sein soll, wie in manch<br />
anderem Gebiet und das Sportrecht zumindest für aktive Vereinssportler<br />
ein nicht zu unterschätzendes Betätigungsfeld darstellen kann.<br />
Mit großem Beifall wurde die Siegerrede des Rednerwettstreites von<br />
Frau Kollegin Dr. Helga Knauer zu dem Thema „Deutsch oder multikulti<br />
– Soll die deutsche Sprache durch das Grundgesetz geschützt werden?“<br />
belohnt. Die Rednerin befasste sich sehr kritisch mit der deutschen Sprache<br />
nicht nur als Kulturgut, Konversations- und Sprachmittel, sondern<br />
insbesondere mit der zunehmenden Schwierigkeit der Bevölkerung<br />
Deutsch korrekt in Schrift und Bild zu handhaben. Schon beinahe traditionell<br />
wurde die Rede am Schluss der Zentralveranstaltung einem<br />
größeren Publikum vorgestellt und kann von Ihnen in der nächsten Ausgabe<br />
des Anwaltsblatt nachgelesen werden.<br />
Die verdiente Entspannung von Fortbildungsveranstaltungen, Vorträgen<br />
und Mitgliederversammlungen erhielten wir bei unserer mittlerweile bei<br />
allen Altersklassen beliebten „Advodisco“, die in der Schloss Lounge<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
8. Bayerischer IT-Rechtstag<br />
Cloud Computing und Virtualisierung<br />
Software as a Service<br />
Donnerstag, 22. Oktober: 9:00 bis 18:00 Uhr – auf der »discuss & discover«, München<br />
veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft<br />
Informationstechnologie im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht<br />
und Internetrecht<br />
Moderation: RA Dr. Peter Bräutigam (Nörr Stiefenhofer Lutz), München (GfA DAVIT)<br />
09:00 bis 09:15 Uhr | Begrüßung<br />
durch Herrn RA Anton Mertl, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes, Herrn Klaus Dittrich,<br />
Geschäftsführer der Messe München GmbH, und Frau RA Dr. Auer-Reinsdorff, Vorsitzende von DAVIT<br />
09:15 bis 10:00 Uhr | Matthias Popiolek (EPG MS ONLINE LEAD – EUROPE, Microsoft<br />
Deutschland)<br />
Die Grundlage: Cloud Computing und Virtualisierung – Geschäftsmodelle<br />
10:00 bis 10:45 Uhr | Andreas Lamm, Managing Director (Kasperksy Labs Europe), Ingolstadt<br />
Sicherheits- und Verfügbarkeitsaspekte in der Wolke:<br />
Umsetzungsmodelle und technische Grenzen<br />
10:45 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause<br />
11:15 bis 12:00 Uhr | Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und<br />
Internetrecht<br />
“Die Polizei als Wolkenkratzer: Grundrechtsschutz beim Cloud Computing”<br />
12:00 bis 12:45 Uhr | RAin Dr. Christiane Bierekoven, Rödl & Partner, Nürnberg (GfA DAVIT)<br />
Modernes Lizenzmanagement bei Virtualisierung<br />
12:45 bis 13:45 Uhr: Mittagspause zur eigenen Gestaltung<br />
13:45 bis 14:30 Uhr | RA Prof. Dr. Jochen Schneider (Schneider Schiffer Weihermüller), München<br />
(GfA DAVIT/ OSE)<br />
Datenschutz in der Wolke: Cloud Computing und die globale Privacy Agenda<br />
14:30 bis 15:15 Uhr | RAin Dr. Kerstin Zscherpe (CSC Deutschland Solutions GmbH), Wiesbaden<br />
Erfüllung von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten in der Wolke:<br />
Kollision von Vorlagepflichten (z.B. E-Discovery) und dem Datenschutz<br />
15:15 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause<br />
15:45 bis 16:30 Uhr | RA Prof. Dr. Wolfgang Büchner (Lovells), München (DGRI)<br />
Einsatz des Cloud-Computing für die unternehmerische Kommunikation:<br />
Anwendbarkeit des TKG und Folgen aus dem Fernmeldegeheimnis<br />
16:30 bis 17:15 Uhr | RA Dr. Hans-Peter Wiesemann (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />
Cloud Computing: Rechtliche Einordnung und Vertragsgestaltung<br />
17:15 bis 18:00 Uhr | Abschlussdiskussion<br />
Wir danken unsere<br />
Sponsoren:<br />
Veranstaltungsort<br />
discuss & discover 2009,<br />
Messegelände Eingang West,<br />
München<br />
ab 09.00 Uhr: discuss & discover<br />
Forum, Halle B1, Raum B11/B13<br />
(weitere Informationen unter<br />
http://www.discuss-discover.com)<br />
Teilnahmegebühr<br />
– für DAV-Mitglieder: € 150,–<br />
zzgl. MwSt (= € 178,50)<br />
– für Nichtmitglieder: € 180,–<br />
zzgl. MwSt (= € 214,20)<br />
jeweils inkl. discuss & discover-<br />
Eintritt<br />
Anmeldung: bitte wenden →
ANMELDUNG per Fax: 089. 552 633-98<br />
MAV GmbH<br />
Herrn Dr. Martin Stadler<br />
Amerikahaus, Zi. 207<br />
Karolinenplatz 3<br />
80333 München<br />
Kanzlei / Firma<br />
Name/Vorname:<br />
Straße:<br />
PLZ/Ort:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
eMail:<br />
Ich bin Mitglied des DAV [ ] ja [ ] nein<br />
Ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen (s.u.) an:<br />
Rechnung an [ ] mich [ ] die Kanzlei<br />
[ ] 8. Bayerischer IT-Rechtstag | 22. Oktober 2009: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />
für DAV-Mitglieder: € 150,– zzgl. MwSt (= € 178,50) – für Nichtmitglieder: € 180,– zzgl. MwSt (= € 214,20)<br />
jeweils im Preis enthalten: »discuss & discover«-Eintritt<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Bei mehreren Teilnehmern:<br />
bitte getrennte Anmeldungen!<br />
Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Plätze sind begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der<br />
Anmeldungen.<br />
Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers umgehend mitgeteilt<br />
werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist die Tei l nahme gebühr auch dann zu zahlen, wenn der<br />
Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder an der Tagung nicht teilnimmt.<br />
Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstal tungs beginn wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungs gebühr in Höhe von € 50,–<br />
zzgl. MwSt. (= € 59,50) in Rechnung gestellt.<br />
Änderungen: Wird die Tagung kurzfristig abgesagt, verschoben oder in einen anderen Veranstaltungsraum verlegt, sind Ansprüche daraus<br />
ausgeschlossen.<br />
Fragen, Wünsche<br />
Petra Rottmann<br />
Telefon 08031. 90 894-33 | Fax 08031. 90 894-77 | eMail geschaeftsfuehrer@bayerischer-anwaltverband.de<br />
Dr. Martin Stadler<br />
Telefon 089. 552 633-97 | Fax 089. 552 633-98 | eMail m.stadler@mav-service.de<br />
→ MAV GmbH: ein Unternehmen des <strong>Münchener</strong> AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführer: Dr. Martin Stadler<br />
MAV VII/2009
stattgefunden hat. Wer nicht zu spät gekommen ist, hatte schließlich<br />
noch die Gelegenheit, von der beeindruckenden Quadriga einen wunderschönen<br />
Überblick über Braunschweig bei Nacht zu erhaschen.<br />
Nähere Informationen über unsere Tätigkeiten am DAT in Braunschweig,<br />
unsere Mitgliederversammlung und die neu gewählten Mitglieder des<br />
Geschäftsführenden Ausschuss finden sich in der aktuellen Ausgabe der<br />
Advoice, Heft 02/09.<br />
Alles in allem war der diesjährige DAT wieder eine hochinteressante und<br />
sehr schöne Veranstaltung und ich kann Allen den im nächsten Jahr in<br />
Aachen stattfindenden DAT nur ans Herz legen – ein Weg, der sich alle<br />
mal lohnt.<br />
Abschließend lade ich unsere Mitglieder und diejenigen, die es noch<br />
werden wollen, herzlich zu unserem monatlichen Stammtisch ein<br />
Stammtisch FORUM Junge Anwaltschaft München<br />
an jedem ersten Mittwoch des Monats um 19:30 Uhr<br />
im Marktwirt, Heiliggeiststraße 2!<br />
und verbleibe mit den besten Wünschen<br />
Sirka Huber<br />
Rechtsanwältin und Mediatorin<br />
FORUM Junge Anwaltschaft<br />
Regionalbeauftragte der LG Bezirke München I und II<br />
muenchen@davforum.de<br />
MAV Mitgliederservice<br />
Beratungs-Service des MAV -<br />
Nächster Termin am 6. Oktober 2009<br />
Berufsrechtliche Beratung für Mitglieder<br />
Der seit Mai 2009 angebotene kostenfreie Service des <strong>Münchener</strong><br />
AnwaltVereins e.V. wird gut angenommen. Bei allen berufsrechtlichen<br />
Fragen, wie z.B. Interessenskollisionen, Sozietätskonflikten, Problemen<br />
mit der Werbung u.a. können sich MAV-Mitglieder von unserem<br />
Ehrenmitglied, Herrn RA Dr. Wieland Horn, Geschäftsführer der<br />
Rechtsanwaltskammer beim BGH und Herausgeber der Textsammlung<br />
“Berufsrecht der Anwaltschaft”,beraten lassen.<br />
Die berufsrechtliche Beratung findet statt<br />
jeden ersten Dienstag im Monat<br />
ab 15.00 Uhr im AnwaltServiceCenter,<br />
Prielmayerstr. 7 / Zimmer 63<br />
Während der Sommerferien wird keine Beratung angeboten.<br />
Erster Termin nach der Sommerpause: 06. Oktober 2009.<br />
Auf Grund der großen Nachfrage und um Wartezeiten zu vermeiden, ist<br />
eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.<br />
Nähere Informationen bzw. Anmeldung:<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Frau Sabine Grüttner,<br />
Tel. 089 – 55 86 50<br />
Montag - Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Aktuelles<br />
Ab <strong>Juli</strong> 2009 Erhöhung der Regelsätze<br />
in der Grundsicherung<br />
Automatische Umstellung der laufenden<br />
Leistungen<br />
Aktuelles<br />
Zum ersten <strong>Juli</strong> 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei<br />
Arbeitslosengeld II.<br />
Damit betragen die neuen Regelsätze:<br />
● 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende<br />
● 323 Euro für volljährige Partner<br />
● 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis<br />
zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
● 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis<br />
zur Vollendung des 14. Lebensjahres<br />
● 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />
Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren<br />
erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.<br />
Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung<br />
auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt.<br />
Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende<br />
Änderungsbescheide. (Quelle: Bundesagentur f. Arbeit, Presse<br />
Info 051 vom 17.06.2009)<br />
Beinahe expeditionsgerecht: Seitenauspuff für Wasserfahrten, Reserverad vorn, damit hinten andere<br />
Dinge befestigt werden können, Trittbleche auf Kotflügel und Motorhaube, vorn “Kuhfänger” und<br />
Fernscheinwerfer<br />
Beim Kurzarbeitergeld mögliche Steuerfallen beachten<br />
- Steuerbelastung kann steigen, warnen Anwälte -<br />
Durch Zahlung eines „konjunkturellen Kurzarbeitergeldes“ können in<br />
der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Bezugsdauer<br />
wurde gerade für die noch in diesem Jahr beantragten Fälle<br />
auf zwei Jahre erweitert. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen<br />
hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz. Der<br />
Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV) warnt aber vor zusätzlichen Steuerbelastungen<br />
durch das Kurzarbeitergeld wegen des Reinrutschens in eine<br />
neue Steuerstufe.<br />
„Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten Rücklagen bilden, um eventuellen<br />
Nachforderungen des Finanzamtes nicht „blank“ gegenüber zu stehen“,<br />
so Rechtsanwalt Kai Henning, DAV-Experte für Verbraucherinsolvenzen.<br />
Durch den so genannten „Progressionsvorbehalt“ bestehe<br />
die Gefahr, dass der Steuersatz sich ändert. Nach dem so genannten<br />
| 7
8 |<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
„Progressionsvorbehalt“ des Einkommensteuergesetzes (§ 32 b) werde<br />
das Kurzarbeitergeld zwar nicht versteuert, aber in die Ermittlung des<br />
anzuwendenden Steuersatzes miteinbezogen:<br />
Ein Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer bezieht 40.000 Euro Lohn im Jahr. Bei Steuerklasse 3<br />
und zwei Kindern beträgt der Steuersatz ungefähr 10%.<br />
Zusätzlich erhält er 10.000 Euro Kurzarbeitergeld im Kalenderjahr. Der<br />
anzuwendende Steuersatz ergibt sich jetzt gemäß dem Progressionsvorbehalt<br />
(§ 32b EStG) aus der Summe von Lohn und Kurzarbeitergeld<br />
und beträgt daher bei 50.000 Euro 13,5%.<br />
Dieser höhere Steuersatz wird jetzt auf die 40.000 Euro Lohn angewandt<br />
und führt zu einer Steuerbelastung von 5.400 Euro. Im Vergleich zum<br />
normalen Steuersatz muss der Betroffene 1.400 Euro mehr Steuern zahlen.<br />
Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten daher Rücklagen bilden, um vorbereitet<br />
zu sein. Wer für gewöhnlich aufgrund höherer Werbungskosten<br />
oder Sonderausgaben eine Steuerrückerstattung erhält, muss sich<br />
darauf einstellen, dass diese deutlich geringer ausfällt.<br />
(Quelle: DAV Pressemitteilung 11/09)<br />
Seitenauspuff mit Zusatzfilter: beinahe ein<br />
systemischer Widerspruch<br />
Gebührenrecht<br />
Anrechnungsfälle zum neuen § 15a RVG<br />
Nach langem „Hin und Her“ hat der Deutsche Bundestag am<br />
18.6.2009 den Widerspruch des Bundesrates überstimmt, so dass<br />
§ 15a RVG nunmehr kurzfristig verkündet und sofort in Kraft treten<br />
kann. Die neue Vorschrift wird folgenden Wortlaut haben:<br />
§ 15a Anrechnung einer Gebühr<br />
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine<br />
andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern,<br />
jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten<br />
Gesamtbetrag der beiden Gebühren.<br />
(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit<br />
er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat,<br />
wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel<br />
besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn<br />
geltend gemacht werden.<br />
Während § 15a Abs. 1 RVG das Innenverhältnis zwischen Anwalt und<br />
Auftraggeber regelt, betrifft § 15a Abs. 2 RVG die Kostenerstattung<br />
und die Abrechnung mit der Staatskasse, die noch in einem gesonderten<br />
Beitrag behandelt werden wird.<br />
Im neuen § 15a Abs. 1 RVG wird klargestellt, dass in Anrechnungsfällen<br />
zunächst einmal jede Gebühr unabhängig von der anderen in voller Höhe<br />
entsteht. Dass auf eine Gebühr eine andere, zuvor entstandene, Gebühr<br />
anzurechnen ist, bleibt zunächst einmal für den Anfall und die Höhe der<br />
weiteren Gebühr unbeachtlich und führt nicht dazu, dass die weitere Gebühr<br />
von Vornherein lediglich in verminderter Höhe entsteht (so aber bislang<br />
der BGH in std. Rspr.). Die weitere Gebühr entsteht vielmehr zunächst<br />
einmal in voller Höhe. Selbstverständlich kann der Anwalt nicht beide Gebühren<br />
in voller Höhe einfordern und behalten. Er kann insgesamt nicht<br />
mehr geltend machen als beide Gebühren, allerdings um den anzurechnenden<br />
Betrag vermindert. Dabei ist es ihm jetzt aber unbenommen, wie<br />
er die Anrechnung vornimmt. § 15a Abs. 1 RVG gibt ihm ein Wahlrecht.<br />
Er kann die eine Gebühr in voller Höhe verlangen und die andere Gebühr<br />
gekürzt oder umgekehrt oder beide Gebühren teilweise gekürzt.<br />
Darüber hinaus ordnet § 15a Abs. 2 RVG für die Kostenerstattung an,<br />
dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen<br />
kann. Da jede Gebühr selbständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende<br />
Partei also grundsätzlich wieder die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr<br />
(Nr. 3100 VV RVG) unbeschadet der Anrechnung<br />
(Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG) einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr<br />
(Nr. 2300 VV RVG) verlangen.<br />
Nur soweit,<br />
- der Erstattungspflichtige selbst die anzurechnende Gebühr<br />
gezahlt hat,<br />
oder<br />
- diese gegen ihn bereits tituliert ist, kann er sich auf die<br />
Anrechnung berufen.<br />
Beispiel (Titulierung): In einem Rechtsstreit klagt der Auftraggeber<br />
8.000,00 Euro ein, sowie verzugsbedingte vorgerichtlich entstandene<br />
Anwaltskosten in Höhe von<br />
1. 1,5-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG<br />
(Wert: 8.000,00 €) 618,00 €<br />
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />
Zwischensumme 638,00 €<br />
3. 19% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 121,22 €<br />
Gesamt 759,22 €<br />
Der Beklagte wird in der Hauptsache kostenpflichtig verurteilt.<br />
a) Hinsichtlich der Geschäftsgebühr wird die Klage abgewiesen.<br />
b) Der Beklagte wird über die Hauptforderung hinaus verurteilt,<br />
die Geschäftsgebühr in Höhe von 759,22 € zu zahlen.<br />
c) Der Beklagte wird über die Hauptforderung hinaus verurteilt, eine<br />
Geschäftsgebühr auf der Basis einer 1,3-Gebühr (Anm. zu Nr. 2300<br />
VV RVG – sog. Schwellengebühr) zu zahlen.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Im Fall a) kann nach dem neuen § 15a Abs. 2 RVG die volle ungekürzte<br />
Verfahrensgebühr gegen den Beklagten festgesetzt werden. Ob der<br />
Auftraggeber dem Anwalt die 1,5-Geschäftsgebühr schuldet und ob er<br />
sie gezahlt hat, ist unerheblich. Auf die Anrechnung kann sich der Beklagte<br />
nicht berufen.<br />
Im Falle b) muss die Anrechnung der Geschäftsgebühr dagegen berücksichtigt<br />
werden, da diese bereits gegen den Beklagten tituliert ist und<br />
der Beklagte insgesamt nicht mehr erstatten muss, als dem Kläger an<br />
Kosten überhaupt entstanden sind. Festzusetzen sind also:<br />
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />
(Wert: 8.000,00 €) 535,60 €<br />
2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />
0,75 aus 8.000,00 € -309,00 €<br />
3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />
(Wert: 8.000,00 €) 494,40 €<br />
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />
Zwischensumme 741,00 €<br />
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 140,79 €<br />
Gesamt 881,79 €<br />
Im Fall c) ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr wiederum zu berücksichtigen.<br />
Da allerdings nur 1,3 tituliert sind, ist auch nur die Hälfte der<br />
1,3-Geschäftsgebühr, also 0,65, anzurechnen.<br />
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />
(Wert: 8.000,00 €) 535,60 €<br />
2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />
0,65 aus 8.000,00 € -267,80 €<br />
3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />
(Wert: 8.000,00 €) 494,40 €<br />
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />
Zwischensumme 782,20 €<br />
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 148,62 €<br />
Gesamt 930,82 €<br />
Beispiel (Zahlung): In einem Rechtsstreit klagt der Auftraggeber neben<br />
der Hauptforderung (5.000,00 EUR) auch eine 1,5-Geschäftsgebühr ein.<br />
Während des Rechtsstreits zahlt der Beklagte sowohl die Hauptforderung<br />
als auch die 1,5Geschäftsgebühr. Der Rechtsstreit wird daraufhin<br />
in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.<br />
Da der Beklagte die 1,5-Geschäftsgebühr bereits gezahlt hat, muss auch<br />
hier die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt<br />
werden.<br />
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />
(Wert: 5.000,00 €) 391,30 €<br />
2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />
0,75 aus 5.000,00 € -225,75 €<br />
3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />
(Wert: 5.000,00 €) 361,20 €<br />
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />
Zwischensumme 546,75 €<br />
5. 19% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 103,88 €<br />
Gesamt 650,63 €<br />
Rein formal betrachtet ist § 15a RVG erst auf solche Fälle anzuwenden,<br />
in denen dem Anwalt der Auftrag für den Rechtsstreit nach Inkrafttreten<br />
der Vorschrift erteilt worden ist (§ 60 RVG). Bereits jetzt schon hat<br />
als erstes Gericht das AG Wesel (Beschl. v. 26. 5. 2009 – 27 C 125/07)<br />
den „Anrechnungsunsinn“ des BGH im Hinblick auf die Neuregelung<br />
„über Bord geworfen“ und eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im<br />
Kostenfestsetzungsverfahren abgelehnt. Die Entscheidungsgründe lauten<br />
auszugsweise wie folgt:<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
„Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nicht. Der Gesetz<br />
geber wird in Kürze einen § 15a RVG einführen, der die Anrechnung<br />
im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbietet. Aus der<br />
Begründung der Gesetzesänderung geht eindeutig hervor, dass diese<br />
Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt war. Damit<br />
ist mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den<br />
Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden<br />
Urteile des BGH nicht mehr gegeben.“<br />
Diese couragierte Entscheidung ist zu begrüßen. Es ist zu hoffen, dass<br />
diese Rechtsprechung Schule macht.<br />
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen<br />
Interessante Entscheidungen<br />
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung<br />
des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich<br />
Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 62/2009 vom 17. Juni 2009<br />
Beschluss vom 22. Mai 2009 – 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09<br />
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat<br />
in zwei Fällen die Anwendung der Bestimmung des § 81g Abs. 1 StPO<br />
für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung erfolgte im Anschluss<br />
an die grundsätzliche Billigung der Vorschriften über den "genetischen<br />
Fingerabdruck" bei verurteilten Straftätern (Beschluss vom 14. Dezember<br />
2000 - 2 BvR 1741/99 -, BVerfGE 103, 21; dazu Pressemitteilung<br />
Nr. 8/2001 vom 18. Januar 2001).<br />
Die zwei Beschwerdeführer waren jeweils zu Freiheitsstrafen auf<br />
Bewährung verurteilt worden. Die Amtsgerichte hatten die Entnahme<br />
von Speichel- oder Blutproben und die Speicherung des "genetischen<br />
Fingerabdrucks" auf der Grundlage von § 81g Abs. 1 StPO angeordnet.<br />
Die Rechtsmittel der Beschwerdeführer blieben erfolglos. Gegen<br />
die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte hatten die Beschwerdeführer<br />
jeweils Verfassungsbeschwerde erhoben.<br />
Die Beschlüsse der Amts- und Landgerichte verletzen die Beschwerdeführer<br />
in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2<br />
Abs. 1 GG). Die Begründungen der Beschlüsse lassen jeweils nicht<br />
erkennen, dass die erforderliche umfangreiche und gründliche Prüfung<br />
des Einzelfalls durchgeführt worden ist. Es entspricht der ständigen<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Speicherung<br />
des "genetischen Fingerabdrucks" nur bei angemessener Berücksichtigung<br />
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeordnet<br />
werden darf. Dazu ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen<br />
jeweils einzelfallbezogen darzulegen. In die vorzunehmende Würdigung<br />
ist insbesondere eine Strafaussetzung zur Bewährung einzubeziehen,<br />
die nicht automatisch die negative Prognose ausschließt. Will das Gericht<br />
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Nachrichten | Beiträge<br />
von der im Rahmen der Bewährungsentscheidung getroffenen positiven<br />
Prognose abweichen, muss dies jedoch im Einzelnen begründet werden.<br />
Im Fall 2 BvR 400/09 hat die Kammer zudem beanstandet, dass die<br />
Prognose, der Beschwerdeführer werde auch künftig Straftaten begehen,<br />
mit früheren Verurteilungen begründet worden war, die nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes zum<br />
Nachteil des Beschwerdeführers nicht mehr verwertet werden durften.<br />
Den Beschluss finden Sie unter:http://www.bundesverfassungsgericht.de/<br />
entscheidungen/rk20090522_2bvr028709.html<br />
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von<br />
Beratungshilfe erfolgreich<br />
Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 64/2009 vom 18. Juni 2009<br />
Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08 –<br />
Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe<br />
nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch<br />
gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe<br />
wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein<br />
vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt<br />
hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde<br />
vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in<br />
Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch<br />
sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts<br />
wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung<br />
bedürfe.<br />
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat<br />
diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der<br />
Beschwerdeführerin hin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung<br />
zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in<br />
ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG<br />
i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende<br />
Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten<br />
auch im außergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist. Vergleichsmaßstab<br />
ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme<br />
von Rechtsrat auch die Kosten vernünftig abwägt . Ein vernünftiger<br />
Rechtsuchender darf sich unabhängig von Begründungspflichten aktiv<br />
am Verfahren beteiligen. Für die Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen<br />
würde, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit er fremde Hilfe zur<br />
effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu<br />
in der Lage ist. Im vorliegenden Fall benötigte die Beschwerdeführerin<br />
fremde Hilfe wegen eines rechtlichen Problems, das zum Zeitpunkt der<br />
Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte.<br />
Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin<br />
nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in An-<br />
spruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren<br />
angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem<br />
Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe<br />
Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der<br />
Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten,<br />
die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht<br />
durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche<br />
Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen<br />
und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren<br />
zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen<br />
Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des<br />
Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden<br />
Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung<br />
nicht vorenthalten werden.<br />
Auch wenn sich im Einzelfall ein objektiver Mehrwert anwaltlicher Beteiligung<br />
gegenüber behördlicher Beratung nicht empirisch voraussagen<br />
lässt, handelt es sich bei einer zusätzlichen und von außen<br />
kommenden Durchsetzungshilfe im Widerspruchsverfahren grundsätzlich<br />
um eine geeignete Maßnahme zur Effektivitätssteigerung des Verfahrens.<br />
Dies ist insbesondere wegen des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengelds<br />
II von Bedeutung. Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden<br />
Wirkung des Vorverfahrens und seiner Verbindung zum<br />
Klageverfahren ist auf eine möglichst effektive Gestaltung des Vorverfahrens<br />
zu achten.<br />
Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten<br />
Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung<br />
der Beratungshilfe angesehen werden.<br />
Den Beschluss finden Sie unter:http://www.bundesverfassungsgericht.de/<br />
entscheidungen/rk20090511_1bvr151708.html<br />
Gesetz zur Patientenverfügungen beschlossen<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni in 3. Lesung den Vorschlag<br />
des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit<br />
und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig<br />
werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung<br />
eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung<br />
soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich<br />
zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern<br />
kann.<br />
"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang<br />
mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen,<br />
die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf<br />
verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase<br />
schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem<br />
Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu ver-<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
ankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen<br />
und Bürgern zu erfüllen. Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben<br />
und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen<br />
entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.<br />
Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute<br />
beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der<br />
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase.<br />
Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe<br />
bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit.<br />
Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebensund<br />
Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Wir<br />
stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden<br />
können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich<br />
gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den<br />
Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.",<br />
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.<br />
Zu den Regelungen im Einzelnen:<br />
● Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im<br />
Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden<br />
wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.<br />
Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit<br />
des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung<br />
gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in<br />
der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation<br />
entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung<br />
bringen.<br />
● Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen.<br />
Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.<br />
● Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen<br />
nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte<br />
unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens ent<br />
scheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den<br />
ärztlichen Eingriff einwilligt.<br />
● Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes<br />
in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.<br />
● Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme<br />
wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem<br />
vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch<br />
indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer<br />
oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher<br />
Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.<br />
● Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen<br />
einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts.<br />
Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen<br />
folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht<br />
genehmigt werden.<br />
Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung wurde lange<br />
diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz<br />
einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da<br />
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema<br />
jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hat die<br />
Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet. Die heute<br />
vom Bundestag beschlossene Regelung greift viele Ideen des Bundesministeriums<br />
der Justiz auf.<br />
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll - nach<br />
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - am 1. September 2009 in<br />
Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.6.2009)<br />
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Nachrichten | Beiträge<br />
Aus dem Ministerium der Justiz<br />
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Entscheidung des Bundestags über neue Managerregeln<br />
(PM 109/09 vom 18.06.09)<br />
Bayerns Justizministerin Merk: "Nur ein erster Schritt - Strukturdefizite<br />
im Verhältnis Aufsichtsrat - Vorstand müssen behoben werden"<br />
Bayerns Justizministerin Beate Merk<br />
bezeichnete den im Deutschen<br />
Bundestag auf der Tagesordnung stehenden<br />
Gesetzentwurf zur Angemessenheit<br />
der Vorstandsvergütung als<br />
einen ersten Schritt, um bei der Frage<br />
der Verantwortlichkeit und Haftung<br />
der Manager für vorwerfbare, fehlerhafte<br />
unternehmerische Entscheidungen<br />
Recht und Wirklichkeit besser in<br />
Einklang zu bringen. Merk: "Wir brauchen<br />
Regeln, die das ganze System krisenfester<br />
machen. Es ist absehbar, dass<br />
die Maßnahmen, die heute beschlossenen<br />
werden sollen, nicht ausreichend sind. Um künftige vergleichbare<br />
Szenarien zu verhindern, brauchen wir echte Strukturveränderungen,<br />
auch im Aktienrecht. Vielleicht führt der richtige Weg über Berufsaufsichtsräte<br />
oder die Aufteilung der beratenden und kontrollierenden Tätigkeit<br />
des Aufsichtsrats."<br />
Merk weiter: "Um der Verantwortung der Manager für ihre Entscheidungen<br />
zur Geltung zu verhelfen, müssen wir über weitere Maßnahmen<br />
nachdenken. Dazu gehört die Aufwertung von Vorschriften des<br />
Deutschen Corporate-Governance-Kodex durch Übernahme in das Aktiengesetz.<br />
Damit werden die Empfehlungen verbindliches Recht."<br />
"Auch bin ich der Meinung, dass sich ein Aufsichtsratsmandat nicht einfach<br />
nebenher erledigen lässt. Deshalb sollte zumindest die Obergrenze<br />
von zehn Mandaten deutlich herabgesetzt werden."<br />
Personalia<br />
Verleihung der Medaille für Verdienste<br />
um die Bayerische Justiz<br />
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat in<br />
München die Medaille für Verdienste um die Bayerische Justiz verliehen.<br />
Geehrt wurden Dr. Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik<br />
bei der Süddeutschen Zeitung und Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger,<br />
emeritierter Ordinarius des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München. Der Präsidentin des<br />
Bayerischen Landtags Barbara Stamm wird die Medaille aus terminlichen<br />
Gründen zu einem späteren Zeitpunkt verliehen werden.<br />
Die Medaille ist ein Dank an Menschen, die sich um die bayerische<br />
Justiz besondere Verdienste erworben haben. Ministerin Merk: "Verdienste,<br />
die weit über das gewöhnliche Maß hinausgehen - von Menschen,<br />
die als Mitstreiter und Verfechter unserer Justiz Vorbildfunktion<br />
haben in unserem einzigartigen und hoch geschätzten Rechtssystem."<br />
Dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Eisenmenger dankte Merk für seinen jah-<br />
relangen engagierten beruflichen Einsatz: "Während Ihrer Tätigkeit im<br />
Institut der Rechtsmedizin der Universität München wurde so mancher<br />
Aufsehen erregende Fall durch Ihre Mitarbeit geklärt. Mit höchster Sachkompetenz<br />
haben Sie Justitia bei ihrer Suche nach der Wahrheit unterstützt.<br />
Sie blieben dabei immer objektiv, prägnant und auf den Punkt<br />
genau. Darüber hinaus haben Sie sich auch als Wissenschaftler einen<br />
Namen gemacht. National wie international zählen Sie zu den höchst<br />
geschätzten Repräsentanten der Rechtsmedizin. Ihr wissenschaftliches<br />
Werk umfasst um die 400 Publikationen. Wer auch immer sich mit der<br />
Rechtsmedizin beschäftigt, kommt an Ihnen als Präsident der Deutschen<br />
Gesellschaft für Rechtsmedizin und Ihren Werken nicht vorbei. Nebenbei<br />
haben Sie erfolgreich für die Erhaltung des Instituts für Rechtsmedizin<br />
der Universität München gekämpft. Für Ihre besonderen Verdienste<br />
um die Justiz danke ich Ihnen!"<br />
Herrn Dr. Heribert Prantl, der selbst mehrere Jahre den Beruf des Richters<br />
und Staatsanwalts ausgeübt hat, ehrte Merk: "In Ihren Artikeln erklären<br />
Sie Ihrer Leserschaft scheinbar mühelos politische Sachverhalte<br />
trotz oft höchst komplizierter Zusammenhänge. Es gelingt Ihnen, den<br />
Menschen komplexe Sachverhalte verständlich zu machen. So wecken<br />
Sie Interesse an politischen Entwicklungen, Leidenschaft für politische<br />
Diskurse, Verständnis für die Justiz. Dabei richtet sich ihr Blick jedoch<br />
niemals durch die "rosa Brille" auf das Handeln der Justiz. Ganz im Gegenteil:<br />
Sie sind als Journalist recht kritisch mit der Rechtspolitik und mit<br />
der Justiz überhaupt. Sie fordern Ihre Leser auf, nachzudenken und so<br />
die Passivität abzulegen. Ihre Beiträge sind Denksteine und Mahnmale<br />
unserer demokratischen, rechtsstaatlichen Landschaft. Sie haben sich<br />
auf diese Weise um die Justiz besonders verdient gemacht. Dafür herzlichen<br />
Dank!"<br />
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,<br />
PM 113/09 vom 22.06.09)<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />
neuer Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
Der Vorstand des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s hat<br />
auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />
Kiel, zum Präsidenten des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
(DAV) gewählt. Ewer folgt Rechtsanwalt<br />
Hartmut Kilger, Tübingen, nach, der seit 2003<br />
an der Spitze der Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte stand.<br />
Kurzbiographie Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />
RA Prof. Dr. Ewer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft 1976<br />
bis 1982 zunächst in Berlin und dann in Kiel. Den juristischen Vorbereitungsdienst<br />
leistete er in Schleswig-Holstein ab. Er ist seit 1986 als<br />
Rechtsanwalt zugelassen und seit 1990 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.<br />
Sein berufliches Arbeitsfeld ist das öffentliche Recht mit den<br />
Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht.<br />
RA Prof. Dr. Ewer ist als Dozent der Deutschen Anwaltsakademie – u. a.<br />
im Rahmen der Lehrgänge zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für<br />
Verwaltungsrecht – tätig gewesen und hat zahlreiche ehrenamtliche<br />
Funktionen inne, so etwa:<br />
als Mitglied des Präsidiums des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s (seit 2004), als<br />
Mitglied des Umweltrechts- und des Verwaltungsrechtsausschusses<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, als Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft<br />
Verwaltungsrecht im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>, Landesgruppe<br />
Schleswig-Holstein, als Vorsitzender des beim Bundesumweltministerium<br />
bestehenden Umweltgutachterausschusses (1995 bis 2001),<br />
als Vorsitzender des Arbeitskreises „Umwelt und Freie Berufe“ des<br />
Bundesverbandes der Freien Berufe, als Mitglied des Vorstandes der<br />
Gesellschaft für Umweltrecht und als Vizepräsident und Schatzmeister<br />
des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). RA Prof. Dr. Ewer lehrt<br />
als Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />
öffentliches Recht. Er ist Mitherausgeber der Neuen Juristischen<br />
Wochenschrift (NJW) und des Deutschen Verwaltungsblattes (DVBl.).<br />
Er ist mit der Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Sylke<br />
Otten-Ewer verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine<br />
privaten Interessen konzentrieren sich auf Literatur, Theater und Musik.<br />
(Quelle: DAV)<br />
Kotflügelbleche<br />
Amtswechsel in Augsburg<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Seilwinde<br />
Bayerns Justizministern Dr. Beate Merk hatbei einem Festakt im Goldenen<br />
Saal des Augsburger Rathauses den neuen Präsidenten des Landgerichts<br />
Augsburg, Dr. Herbert Veh, feierlich in sein Amt eingeführt.<br />
Zugleich verabschiedete die Ministerin dessen Amtsvorgänger,<br />
Prof. Dr. Frank Arloth, der zum 1. Februar 2009 als Abteilungsleiter für<br />
Justizvollzug an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für<br />
Verbraucherschutz gewechselt ist. Ebenfalls setzte Merk Dr. Irmgard<br />
Neumann offiziell als neue Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg ein.<br />
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,<br />
PM 95/09 vom 29.05.09)<br />
Prof. Dr. Henning Radtke neuer Vorsitzender des<br />
Deutschen Juristen-Fakultätentages<br />
Der Dekan der Leibnitz Universität Hannover,<br />
Prof. Dr. Henning Radtke, wurde am 12.6.2009 in<br />
München zum neuen Vorsitzenden des Deutschen<br />
Juristen-Fakultätentages (DJFT) gewählt. Er wird<br />
Nachfolger des Münchner Hochschullehrers<br />
Prof. Dr. Peter M. Huber, der nicht mehr kandidiert<br />
hatte. Prof. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls<br />
für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an<br />
der Ludwig-Maximilians-Universität München,<br />
übte das Amt des Vorsitzenden seit 1999 aus.<br />
Der Deutsche Juristen-Fakultätentag ist der<br />
Zusammenschluss der derzeit 43 Juristischen<br />
Fakultäten in Deutschland. Zu seinen Aufgaben<br />
zählen die Förderung der Zusammenarbeit und des<br />
Erfahrungsaustauschs zwischen den Fakultäten<br />
über hochschul- und wissenschaftspolitische<br />
Entwicklungen sowie die Vertretung der Interessen<br />
seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit.<br />
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz<br />
und für Verbraucherschutz, PM 103/09 u. 104/09)<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
Land Rover + Dachleiter<br />
Aufruf<br />
Erfolgsfaktoren bei Gerichtsverfahren<br />
Internetbasierte Umfrage unter Rechtsanwälten noch bis 12.7.09<br />
Ein Frankfurter Doktorand am Lehrstuhl Prof. Dr. Breidenbach,<br />
führt im Rahmen seiner Doktorarbeit die obige Umfrage durch<br />
und bittet um Unterstützung. Auch der Sachverstand aus der<br />
heimlichen Hauptstadt darf nicht untergehen, also ran an die<br />
Computer !<br />
Ziele der Umfrage:<br />
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, bei Rechtsanwälten mittels einer<br />
Umfrage diejenigen rechtlichen, tatsächlichen und „menschlichen“ Faktoren<br />
zu untersuchen, die für den Ausgang von Gerichtsverhandlungen<br />
verantwortlich zeichnen, sowie Ansätze für Veränderungs- und Verbesserungspotenziale<br />
aufzuzeigen. Eine ähnlich gelagerte Untersuchung<br />
wird parallel unter Richtern durchgeführt. Das Projekt wird von Herrn<br />
Prof. Dr. Breidenbach der juristischen Fakultät der Europa-Universität<br />
Viadrina in Frankfurt/Oder betreut.<br />
Zeitaufwand und Beantwortung der Umfrage:<br />
Ihr Zeitaufwand zur Teilnahme an der Umfrage wird 10 Minuten nicht<br />
überscheiten, wenn Sie die Fragen intuitiv beantworten. Die Teilnahme<br />
an der Umfrage ist freiwillig, kostenlos und wird nicht vergütet.<br />
Anonymität der Teilnehmer:<br />
Die Umfrage erfolgt anonym über die Internet-Plattform www.2ask.de;<br />
eine Identifizierungder Teilnehmer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie<br />
auch das Datenschutzkonzept auf der Webseite des Projekts:<br />
www.srei.de<br />
Dauer der Umfrage:<br />
Die Internet-Plattform der Umfrage ist bis einschließlich Sonntag,<br />
den 12.07.2009 erreichbar.<br />
Wir bitten alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte um ihre Teilnahme unter www.srei.de<br />
PROF. DR. STEPHAN BREIDENBACH<br />
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,<br />
Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht<br />
Große Scharrnstraße 59,<br />
15230 Frankfurt (Oder)<br />
Tel. 0335 / 5534 2283,<br />
Fax 0335 / 5534 2850<br />
breidenbach@euv-frankfurt-o.de,<br />
www.europa-uni.de<br />
Bearbeiter:<br />
CONSTANTIN STORZ, M.A., Doktorand<br />
Fax: 030 / 700 143 1241,<br />
storz@euv-frankfurt-o.de<br />
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Nachrichten | Beiträge<br />
Kuriosa<br />
Besonderheiten des begrenzten Zustellungsbereichs<br />
der Deutschen Post<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in der Anlage übersenden wir Ihnen ein an uns weitergeleitetes Schreiben<br />
des Amtsgerichts Coburg, betreffend die Zustellungen in Berggasthöfen.<br />
Vielleicht bestünde die Möglichkeit, dieses in Ihren nächsten Mitteilungen<br />
zu veröffentlichen, damit der restlichen Anwaltschaft die Besonderheiten<br />
des begrenzten Zustellungsbereiches der Deutschen Post nicht<br />
vorenthalten werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Stephan Kopp<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Rechtsanwaltskammer München<br />
Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Nachfolgend abgedruckt<br />
finden Sie besagtes Schreiben des Amtsgerichts Coburg.<br />
Die Unterschrift als Reisemangel ??<br />
Nützliches und Hilfreiches<br />
- Termine, Broschüren, Ratgeber, Internetadressen<br />
DAV-Service-Hotline zum Gebührenrecht<br />
Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt und einen Rat oder eine<br />
Auskunft braucht, kann sich an die DAV-Service-Hotline wenden.<br />
Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1 328 328 erhalten<br />
Mitglieder der örtlichen <strong>Anwaltverein</strong>e und des Forum Junge<br />
Anwaltschaft Orientierungshilfe im Dschungel des RVG. Die Hotline ist<br />
jeweils von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr (Mo – Fr) sowie von 13.00 Uhr bis<br />
15.00 Uhr (Mo – Do) erreichbar.<br />
Um den Service in Anspruch nehmen zu können, sollte man seine<br />
Mitgliedsnummer parat haben. Die sechsstellige Mitgliedsnummer<br />
findet man auf dem Mitgliedsausweis oder auf dem Adressetikett des<br />
Anwaltsblatts. (Quelle: Homepage DAV / Leistungen)<br />
Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für Juristinnen<br />
und Juristen an der Universität St. Gallen<br />
Seit 2007 bietet die Universität St. Gallen mit dem berufsbegleitenden<br />
MLP-HSG erfolgreich ein betriebswirtschaftliches Weiterbildungsprogramm<br />
speziell für Juristinnen und Juristen an. Kolleginnen und Kolle-<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
gen aus dem deutschsprachigen Raum eignen sich im MLP-HSG Wissen<br />
an, das sie befähigt, ihre Rechtsabteilung oder Kanzlei unternehmerisch<br />
zu führen und kompetentere Ansprechspartner für<br />
Firmenkunden zu sein. Im September 2009 starten dieses Diplomprogrammes.<br />
Es ist auf die speziellen und aktuellen Bedürfnisse von Unternehmensjuristen<br />
und Anwälten hin massgeschneidert. Der MLP-HSG ist<br />
zu einem eigentlichen „Mini-MBA“ gereift, der während zweier Jahre in<br />
insgesamt 45 Kurstagen alles vermittelt, was Juristen über Management<br />
wissen müssen!<br />
Einen Informationsflyer finden Sie unter: http://www.es.unisg.ch/org/es/<br />
es.nsf/SysWebRessources/MPLP+Brochure/$FILE/Flyer+MPLP_3.pdf<br />
Oder wenden Sie sich an<br />
Executive School of Management, Technology and Law (ES-HSG),<br />
Universität St. Gallen, Holzstr. 15, CH - 9010 St. Gallen,<br />
Tel. 0041 71 224 7500, Fax: 004171/2237510,<br />
Email: executive.school@unisg.ch, Internet: www.unisg.ch.<br />
Land Rover + Luxus-Dachgepäckträger<br />
Vorbereitung auf den MÜNCHEN MARATHON mit dem<br />
LIONS CLUB MÜNCHEN-"ALT-SCHWABING"<br />
6. LIONS Monopteros - Lauf 2009<br />
Zur Vorbereitung auf den München Marathon im Oktober, bei dem<br />
der <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. erneut seine Mitglieder in einer<br />
Anwaltswertung auf die Strecke schickt, bietet sich der Monopteros-Lauf<br />
2009 als Trainingslauf an. Zudem dient der Lauf auch<br />
einem guten Zweck. Mit dem Reinerlös wird der Behindertensport<br />
unterstützt.<br />
Der LIONS CLUB MÜNCHEN-"ALT-SCHWABING" veranstaltet am<br />
Sonntag, den 27. September 2009,<br />
im Englischen Garten München den<br />
6. LIONS Monopteros - Lauf 2009<br />
Die Idee: Angebot eines organisierten langen Trainingslaufs (28 km) an<br />
Marathon-Läuferinnen und -Läufer im Großraum München insbesondere<br />
als Vorbereitung auf den MÜNCHEN MARATHON. Etwas weniger<br />
Ambitionierte – gerne auch Nordic-Walker und Walkerinnen – können<br />
über Strecken von 14 km oder 5 km ebenfalls trainieren und dabei einen<br />
guten Zweck unterstützen. Einige Blindenläufer, 5-10 Handbike-Fahrer<br />
– sonst Rollstuhlfahrer – werden beim gemeinsamen Start um 9:00 Uhr<br />
dabei sein, zusätzlich möglicherweise auch prominente Förderer des<br />
Nordic Walkings.<br />
Die Organisation schließt Verpflegungsstände, km-Markierungen und<br />
aufmunternde, hilfreiche Streckenposten ein – das Ganze in der wunderbaren<br />
Umgebung des Englischen Gartens.<br />
Mit dem Reinerlös unterstützt der LIONS CLUB MÜNCHEN „ALT-<br />
SCHWABING“ Projekte im <strong>Münchener</strong> Behindertensport, insbesondere<br />
mit jugendlichen Blinden und Rollstuhlfahrern. Der sportlich-ambitio-<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
nierte Anspruch des LIONS-Monopteros-Laufs wird erneut dadurch deutlich,<br />
dass sämtliche Marathon-Vorbereitungsgruppen von Sport Ruscher<br />
unseren Lauf als letzten langen Trainingslauf vor dem München Marathon<br />
nutzen.<br />
Wichtig: Ausführliche Informationen und die Buchung sind ab dem<br />
01. <strong>Juli</strong> 09 online über www.monopteroslauf.de für € 18,- Startgeld<br />
erhältlich oder direkt am Start für € 20,- Startgeld.<br />
Der MAV beim München Marathon<br />
Teilnahme in der Anwaltswertung<br />
München Marathon<br />
am 11. Oktober 2009<br />
Die Anmeldung für die Anwaltswertung beim diesjährigen München<br />
Marathon kann bis spätestens zum 15. September 2009 über den<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein erfolgen. Möglich ist eine Meldung sowohl<br />
für den Marathon als auch für den 10 km - Lauf.<br />
Ansprechpartnerin ist Frau Grüttner im ASC, im Justizpalast, Prielmayerstr.<br />
7, Zimmer 63. Die Startgebühren liegen bei 59 Euro für den<br />
Marathon, 25 Euro für den M-Lauf 10 KM und 105 Euro für die Staffel.<br />
Die Teilnahmegebühr ist an den MAV zu entrichten. Allgemeine Informationen<br />
zum Marathon erhalten Sie auf der Homepage des Veranstalters<br />
unter: http://www.muenchenmarathon.de. Das Anmeldeformular finden<br />
Sie auf der Homepage des MAV: www.muenchener.anwaltverein.de.<br />
Verkehrsanwälte Info<br />
Unzugänglichkeit eines Normaltarifs bei Anmietung eines<br />
Ersatzfahrzeuges<br />
Das Landgericht Schweinfurt kommt in seinem Urteil vom 20.03.2009<br />
- Aktenzeichen: 23 O 313/08 - zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte<br />
dann einen den Normaltarif übersteigenden Betrag verlangen kann,<br />
wenn aufgrund der konkrete Umstände des Einzelfalles die Anmietung<br />
eines Ersatzfahrzeuges zum Normaltarif unmöglich und ein anderer Tarif<br />
als der gewählte somit nicht zugänglich war. Der Unfallgeschädigten<br />
wurde wegen der besonderen Dringlichkeit im vorliegenden Fall der<br />
Ersatz der vollständigen Mietwagenkosten zugesprochen, obwohl sie<br />
keine Alternativangebote eingeholt hatte.<br />
http://verkehrsanwaelte.de/news/news07_2009_punkt1.pdf, PDF-Datei<br />
(630 KB)<br />
Auch bei fiktiver Abrechnung sind die Stundenverrechnungssätze<br />
einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde<br />
zu legen<br />
Das Landgericht Münster hat durch Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen:<br />
8 S 10/09 - entschieden, dass auch bei konkreter Benennung einer<br />
kostengünstigeren Reparaturmöglichkeit in einer Fremdwerkstatt durch<br />
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16 |<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
den Versicherer der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung die<br />
Stundensätze einer Markenwerkstatt zugrunde legen kann. Das Landgericht<br />
Münster begründet seine Entscheidung damit, dass die Vergleichbarkeit<br />
der Reparatur in einer Fachwerkstatt mit einer Reparatur<br />
in einer nicht markengebundenen Werkstatt im Grunde erst im Nachhinein<br />
festgestellt werden könne. Eine hinreichend zuverlässige Möglichkeit,<br />
die Gleichwertigkeit vor der Reparatur festzustellen, sei nicht<br />
ersichtlich. Deshalb brauche sich der Geschädigte nicht auf die von der<br />
Versicherung mitgeteilte, nicht markengebundene Fachwerkstatt verweisen<br />
zu lassen. Auch die UPE-Aufschläge auf Ersatzteile wurden dem<br />
Geschädigten zugesprochen, da sie notwendiger Bestandteil der (fiktiven)<br />
Reparatur in einer Markenwerkstatt sind.<br />
Das Landgericht Münster hat die Revision zugelassen, da die Sicherung<br />
einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts<br />
erfordere.<br />
http://verkehrsanwaelte.de/news/news07_2009_punkt2.pdf, PDF-Datei<br />
schadenfix.de<br />
Knapp 2.700 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben<br />
sich bereits bei schadenfix.de, der neuen Internetplattform der Verkehrsanwälte<br />
zur Schadenregulierung, registrieren lassen. Als erster Kooperationspartner<br />
für schadenfix.de konnte die Avis-Autovermietung<br />
GmbH & Co. KG gewonnen werden. Der Standardeintrag bei schadenfix.de<br />
ist für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft kostenlos. Haben<br />
auch Sie Interesse? Dann klicken Sie hier: www.schadenfix.de<br />
Weitere Informationen der ARGE Verkehrsrecht finden Sie auf<br />
deren Homepage unter: www.verkehrsanwaelte.de.<br />
Land Rover + einfacher Dachgepäckträger<br />
Neues vom DAV<br />
Empfang aus Anlass des Wechsels des DAV-Präsidenten<br />
Der neue Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Rechtsanwalt Prof.<br />
Dr. Wolfgang Ewer, hat am 16. Juni 2009 im DAV-Haus in Berlin mehr<br />
als 300 Gäste aus der Anwaltschaft, der Politik, der Justiz, aus dem Bundesjustizministerium<br />
und von Verbänden begrüßt. Ewer kündigte an,<br />
dass er die Anwaltschaft als eine dem Gemeinwohl verpflichtete positive<br />
Kraft in der Gesellschaft sichtbar machen wolle. Er würdigte die Verdienste<br />
von Rechtsanwalt Hartmut Kilger, der bis zum Ende des 60.<br />
Deutschen Anwaltstages im Mai Präsident des DAV war. Bundesjustizministerin<br />
Brigitte Zypries dankte Kilger für sechs Jahre Zusammenarbeit.<br />
Satzungsversammlung:<br />
Pflichtfortbildung für Fachanwälte bleibt bei 10 Stunden<br />
Die vierte Satzungsversammlung hat in ihrer dritten Sitzung am 15. Juni<br />
2009 in Berlin entschieden, die Pflichtfortbildung für Fachanwälte nicht<br />
von 10 auf 15 Zeitstunden zu erhöhen. Ein Antrag des zuständigen Ausschusses<br />
der Satzungsversammlung erreichte nicht die erforderliche<br />
Mehrheit. Dafür wurde die starre Drei-Jahres-Frist für das Sammeln der<br />
praktischen Fälle gelockert. Sie kann sich jetzt um Elternzeit und Mutterschutz<br />
sowie in Härtefällen verlängern. Darüber hinaus wurden zahlreiche<br />
redaktionelle Änderungen und Klarstellungen in der FAO<br />
beschlossen. Den vollständigen Text der neuen FAO finden Sie unter:<br />
http://www.anwaltverein.de/downloads/Depescheninhalte/Fachanwalts<br />
ordnung-nach-den-Beschluessen-der-Satzungsversammlung-vom-<br />
15.pdf. Die neue Fassung wird im Wesentlichen ab 2010 gelten. Das<br />
Anwaltsblatt berichtet ausführlich im <strong>Juli</strong>-Heft.<br />
Land Rover: die Wahl zwischen Trittbrett ... ... und Seitenblech<br />
Satzungsversammlung: Zweigstelle ist Zweitkanzlei<br />
Ebenfalls in der Sitzung am 15. Juni 2009 hat die Satzungsversammlung<br />
die Anforderungen an die Zweigstelle geregelt. Für die Zweigstelle<br />
gelten jetzt die Regeln der Kanzlei. Die BORA behandelt sie als Zweitkanzlei.<br />
Der Beschluss der Satzungsversammlung kann erst nach Prüfung<br />
durch das Bundesjustizministerium Anfang 2010 in Kraft treten.<br />
Einzelheiten im <strong>Juli</strong>-Heft des Anwaltsblatts.<br />
Eckpunktepapier des DAV zur Mediation<br />
Die Realisierung eines Zertifizierungsmodells war Gegenstand der letzten<br />
Sitzung der beim BMJ zur Umsetzung der EU-Richtlinie Mediation<br />
gebildeten Expertengruppe. Die Diskussion über ein Anerkennungs-<br />
und Gütesiegelmodell war Anlass für den DAV, seine Vorschläge<br />
in einem Eckpunktepapier zu formulieren. Das Eckpunktepapier<br />
(http://www.anwaltverein.de/downloads/Depescheninhalte/DAV-Eckpunktepapier-Mediation-Juni-2009.pdf)<br />
ist dem BMJ jetzt übersandt<br />
worden. Der DAV setzt sich für eine möglichst dezentrale und liberale<br />
Handhabung der von der EU-Richtlinie vorgesehenen Entwicklung und<br />
Einhaltung von freiwilligen Verhaltenskodizes und Verfahren zur Qualifikationskontrolle<br />
ein. In der Datenbank des DAV sind 2.205 Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte zu finden, die Mediation anbieten. Damit<br />
dürfte die überwiegende Zahl von Anbietern dieser Dienstleistung aus<br />
der Berufsgruppe der Rechtsanwälte kommen.<br />
Zahl der Freiberufler steigt weiter an<br />
Nach der neuen Freiberuflerstatistik, die der Bundesverband der Freien<br />
Berufe (BFB), in dem der DAV Mitglied ist, veröffentlicht hat, wächst die<br />
Zahl der Freiberufler kontinuierlich an. In den vergangenen Jahren lag<br />
der Zuwachs stets zwischen satten 4 % bis zu weit über 5 %, ähnlich<br />
dem Zuwachs der Anwaltschaft im Besonderen. Mittlerweile gibt es<br />
1.053.000 Freiberufler in der Bundesrepublik Deutschland. Erstmals stieg<br />
dabei auch die Zahl der Erwerbstätigen in Freien Berufen, also die<br />
Summe der Freiberufler und ihrer Mitarbeiter, auf über 4.000.000.<br />
Der Anteil der Freien Berufe am Bruttoinlandsprodukt ist von 9,7 % auf<br />
10,1 % gestiegen. Jeder zehnte Euro wird mittlerweile von einem Freiberufler<br />
erwirtschaftet. Die Statistik hebt auch hervor, dass bei den<br />
Freien Berufen die Freien rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Berufe mit einem Plus von 6,25 % auf 289.000 am stärksten gewachsen<br />
sind. Die freien Heilberufe weisen insgesamt 322.000 Personen aus.<br />
Zur Pressemitteilung des BFB http://www.freie-berufe.de/index.php?<br />
id=143& backPID=2&tt_news=271<br />
DAV-Online-Foren – Austausch und Kommunikation<br />
für Mitglieder der <strong>Anwaltverein</strong>e<br />
Seit Herbst 2004 bietet der DAV allen Mitgliedern seiner <strong>Anwaltverein</strong>e<br />
ein Forum für Online-Austausch und Fachkommunikation in den „DAV-<br />
Online-Foren“.<br />
Sie finden die Online-Foren des DAV unter www.anwaltverein.de und<br />
dort in der Randspalte rechts unten. Sie können auch direkt unter<br />
www.anwaltsforum.de zum Forumsbereich gelangen. Inzwischen tummeln<br />
sich rund 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied<br />
in einem <strong>Anwaltverein</strong> sind, in den verschiedenen Online-Foren<br />
und haben dort über 10.000 Beiträge eingestellt. Wenn Sie das Thema<br />
interessiert und Sie auch hineinschauen möchten, finden Sie weitere<br />
Informationen hier: http://www.anwaltverein.de/downloads/Depeschen<br />
inhalte/DAV-Online-Foren.pdf.<br />
Gesetzesinitiativen im Straf- und Strafprozessrecht<br />
Der Gesetzgeber hat neue Regelungen zur Kronzeugenregelung, dem<br />
Aufenthalt in Terrorcamps, dem Deal, der Pflichtverteidigung in Untersuchungshaft<br />
und zur Haftentschädigung beschlossen. Einen Überblick<br />
finden Sie hier http://www.anwaltverein.de/downloads/Depeschen<br />
inhalte/Neuregelungen.pdf .<br />
Neues Fortbildungssymbol des DAV<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Land Rover – Expeditionsfahrzeug: Seitenauspuff für die Durchquerung<br />
von Gewässern, verstärktes Dach, Trittbleche auf den Kotflügeln ...<br />
Mitglieder örtlicher <strong>Anwaltverein</strong>e können ihr Fortbildungsengagement<br />
mit der Fortbildungsbescheinigung des DAV jetzt noch besser nach<br />
Außen kenntlich machen. Ab sofort steht für die Inhaber einer aktuellen<br />
Bescheinigung ein neues Fortbildungs-Symbol zum Download bereit.<br />
Dieses können Sie auf Briefköpfen, Visitenkarten oder der<br />
Homepage verwenden.<br />
Voraussetzung für den Erhalt einer DAV-Fortbildungsbescheinigung ist<br />
der Nachweis von mindestens 10 Stunden anwaltsorientierter Fortbil-<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
dungsveranstaltungen im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr.<br />
Die Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung des DAV werden<br />
auch in der Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft<br />
(www.anwaltauskunft.de) besonders hervorgehoben.<br />
Mehr Informationen zum neuen Fortbildungssymbol und seinen Voraussetzungen<br />
finden Sie hier http://www.anwaltverein.de/fortbildung/<br />
fortbildungsbescheinigung/downloads. Weitere Informationen zur<br />
Fortbildungsbescheinigung finden Sie im Internet unter www.dav-fortbildung.de.<br />
Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen<br />
Der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV) hat beim 60. Deutschen Anwaltstag<br />
in Braunschweig das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft an<br />
Rechtsanwältin Heide Krönert-Stolting, Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber<br />
und Rechtsanwalt und Notar a. D. Werner G. Beuerle verliehen. Alle drei<br />
Geehrten haben sich in besonderem Maße um die Anwaltschaft<br />
verdient gemacht. Zur Pressemitteilung: http://www.anwaltverein.de/<br />
interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0909.<br />
Bundesverband der Freien Berufe (BFB):<br />
Neuer Vizepräsident ist Ulrich Schellenberg<br />
Zum neuen Vizepräsidenten hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes<br />
der Freien Berufen (BFB) in dieser Woche Rechtsanwalt<br />
und Notar Ulrich Schellenberg gewählt. Der Vorsitzende des Berliner<br />
<strong>Anwaltverein</strong>s ist seit dem Ende des 60. Deutschen Anwaltstags im<br />
Mai auch DAV-Vizepräsident. Er folgt im BFB-Präsidium Rechtsanwalt<br />
Prof. Dr. Wolfgang Ewer nach.<br />
DAV gegen Flickenteppich bei Korruptionsregister<br />
Der DAV hat durch seinen Strafrechtsausschuss zum Gesetzesentwurf<br />
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einrichtung eines Registers<br />
über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz, BT-Drs.<br />
16/9780, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609780.pdf)<br />
Stellung genommen. Der DAV begrüßt angesichts der Vielzahl unterschiedlicher<br />
bestehender Regelungen auf Landesebene im Grundsatz<br />
die Schaffung einer bundeseinheitlichen und verbindlichen Regelung im<br />
Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Allerdings muss dem Grundsatz<br />
des gebotenen-sachlichen Informationsbedürfnisses hinreichend<br />
Rechnung getragen werden. Unzumutbar und verfassungsrechtlich nicht<br />
hinnehmbar ist insbesondere der fehlende Primärrechtsschutz gegen die<br />
Eintragung in das Register. Die Stellungnahme können Sie hier abrufen:<br />
http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-09/SN34.pdf.<br />
Gemeinsame Verantwortung für das Recht: Medien und<br />
Anwaltschaft<br />
- DAV Pressepreis verliehen -<br />
Im Rahmen des 60. Deutschen Anwaltstags in Braunschweig wurde der<br />
am 21. Mai 2009 der alle zwei Jahre zu vergebenden Pressepreis des<br />
DAV verliehen. Prämiert werden gelungene Veröffentlichungen, mit<br />
denen Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur<br />
Durchsetzung des Rechts zur Diskussion gestellt und kritisch überprüft<br />
werden, in denen Missstände in der Justiz aufgedeckt werden oder die<br />
Anregungen und Denkanstöße zu rechtlichen Fragen vermitteln. Gemeinsame<br />
Aufgabe der Medien und Anwaltschaft ist es somit, dem Bürger<br />
seine Rechte und Pflichten, den dahinter stehenden Sinn und die<br />
damit verbundenen Chancen verständlich zu machen.<br />
| 17
18 |<br />
Nachrichten | Beiträge<br />
„Die Anwälte sind zwar oftmals die Anlaufstelle des Bürgers, aber nur<br />
die Medien können in der Breite die nötige Aufklärung betreiben, das<br />
Problembewusstsein des Bürgers schärfen und die Zuversicht vermitteln,<br />
dass unser Rechtsstaat wirkliche Hilfen anbietet“, so Rechtsanwalt Felix<br />
Busse, Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses, zur Begründung.<br />
Erfolgreich könne dies nur sein, wenn Redaktionen und Verleger dieser<br />
Aufgabe der Medien wesentlich mehr Raum geben als bisher. Erfolgreich<br />
könne dies aber selbst dann nur sein, wenn das Recht Vertrauen<br />
erweckt und bewahrt und wenn der Bürger sich in seiner Menschenwürde<br />
nicht nur von seinen Mitbürgern, sondern in allererster Linie von<br />
den staatlichen Instanzen geachtet sieht. „Dazu gehört, dass dem Bürger<br />
seine Privatheit bei sich selbst, in seiner Familie, in seiner Wohnung<br />
und schließlich auch in seiner privaten und intimen Kommunikation erhalten<br />
bleibt“, erläutert Busse weiter. Im Jahr des 60. Geburtstages des<br />
Grundgesetzes müsse beklagt werden, dass hier vieles im Argen liege.<br />
Pressepreisträger des DAV für den Bereich Printmedien: Dr. Wolfgang<br />
Janisch, dpa.<br />
Ausgezeichnet wurde die Gesamtleistung Janischs, mit der es ihm kontinuierlich<br />
gelungen ist, auf oft knappstem Raum ganz verschiedene Problembereiche<br />
aus Gesetzgebung und Rechtsprechung in Berichten und<br />
Hintergrundanalysen als dpa-Korrespondent und Autor von Artikeln, z. B.<br />
im „Handelsblatt“, „Parlament“ oder der „Welt am Sonntag“, mit größter<br />
Präzision aufzuarbeiten. Seine Beiträge umfassen immer auch wertvolle<br />
Hinweise auf das Grundsätzliche, durch das der Leser erkennt, warum ihn<br />
oder sein Umfeld die Sache angeht oder angehen könnte.<br />
Der Pressepreis des DAV im Bereich Hörfunk ging an<br />
Wolfram Schrag, Bayerischer Rundfunk.<br />
Ausgezeichnet wurde sein bei Bayern2 am 24. September 2008 gesendeter<br />
Beitrag „Das Gleichbehandlungsgesetz – eine Bilanz nach zwei<br />
Jahren“. Der Beitrag ist ein gutes Beispiel für die im Statut des Pressepreises<br />
genannte Aufgabe, „das Verständnis unseres Rechtssystems weiten<br />
Kreisen der Bevölkerung nahe zu bringen“. Schrag macht die Größe<br />
des Problems der Gleichbehandlung und die sich teils unversöhnlich gegenüber<br />
stehenden Positionen anhand von Beispielen lebendig und<br />
damit das Gesetz selbst. Er belegt: Das Gesetz ist über die Hilfe im Einzelfall<br />
hinaus eine nötige „Nachhilfe in Sachen ethisches Verhalten“, die<br />
zwar Geld kosten mag, im Erfolgsfalle aber einen großen gesellschaftlichen<br />
„Mehrwert“ schenkt.<br />
Pressepreisträger des DAV für den Bereich Fernsehen:<br />
Dr. Frank Bräutigam, SWR Fernsehen.<br />
Ausgezeichnet wurde eine Serie von vier Beiträgen, die zwischen Oktober<br />
2007 und März 2008 in der ARD, zweimal in den Tagesthemen,<br />
einmal in der Tagesschau und einmal im ARD-Mittagsmagazin, ausgestrahlt<br />
worden sind. Sie betreffen in kontinuierlicher und präziser<br />
Berichterstattung die Verhandlungen und Entscheidungen zur „Onlinedurchsuchung“,<br />
zur Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung.<br />
Auszeichnungswürdig ist es, wie es ihm gelungen ist, in der<br />
vom Sendeformat erzwungenen Kürze von jeweils nur ein bis drei<br />
Minuten den wesentlichen Inhalt der beanstandeten Bestimmungen und<br />
die tragenden Gründe des Gerichts, auch in ihrer Tragweite für den<br />
einzelnen Menschen, für den Bürger leicht verständlich und argumentativ<br />
ausgewogen herüberzubringen.<br />
Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht gegründet<br />
Auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig wurde am<br />
23. Mai 2009 die 29. Arbeitsgemeinschaft des DAV gegründet. In der<br />
anschließenden Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht<br />
im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> wurde der Geschäftsführende Aus-<br />
schuss der AG gewählt, welcher Frau Rechtsanwältin und Notarin Mechtild<br />
Düsing als Vorsitzende bestimmte. Die Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht<br />
richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die<br />
Mitglied in einem örtlichen <strong>Anwaltverein</strong> sind und die ihre Hauptinteressen<br />
in den Gebieten rund um das Agrarrecht haben.<br />
„Einfach erfolgreich. Werben mit der DAV-Kampagne.“<br />
Hummer: die Steigerung einer evolutionären Sackgasse<br />
Wie funktioniert der DAV-<br />
Anzeigenpool? Wie kann<br />
ich die DAV-Anzeigen für<br />
meine Kanzleiwerbung<br />
nutzen? Gibt es Alternativen<br />
zu Anzeigen in Tageszeitungen?<br />
Was kosten<br />
mich die jeweiligen Werbeformen?<br />
Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund ums Thema<br />
„Werbung in eigener Sache“ finden Sie in unserer neuen Broschüre<br />
„Einfach erfolgreich. Werben mit der DAV-Kampagne.“. Die Broschüre<br />
erklärt Schritt für Schritt, wie Sie von der Werbekampagne direkt profitieren<br />
können, und verrät Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks.<br />
Sie finden sie online unter: http://www.anwaltverein.de/downloads/<br />
werbung/Mitgliederbroschuerel.pdf.<br />
Werbung wirkt<br />
- Werbemittel im DAV-Werbekampagnendesign für Ihre Kanzlei -<br />
Dem Anwaltsblatt 6/2009 war ein Flyer beigelegt, mit dem Sie Werbemittel<br />
für Ihre Kanzlei bestellen können, die im Design der DAV-Werbekampagne<br />
„Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ gehalten sind. Mit diesen<br />
attraktiven Werbemitteln kommen Sie bei potenziellen Mandantinnen und<br />
Mandanten immer gut an. Durch das Design der DAV-Werbekampagne<br />
profitieren Sie von der Bekanntheit und dem Image der Werbekampagne<br />
und werden noch besser wahrgenommen. Ob Regenschirm oder Rucksack,<br />
Kugelschreiber oder Skatspiel – Sie finden eine große Auswahl an<br />
Werbemitteln. Damit kommen wir mehrfachen Anregungen von Ihnen<br />
nach, attraktive Werbemittel für die Kanzlei bereitzustellen.<br />
Alle Werbemittel sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie auch im<br />
Internet: http://www.anwaltverein.de/leistungen/werbung/davshop.<br />
Neues Motiv der DAV-Werbekampagne: „Türspion“<br />
Wer vergangene Woche den „Spiegel“, „Stern“ oder das Juristen Special<br />
in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Mai gelesen hat, wird das<br />
neue Bildmotiv der DAV-Werbekampagne vielleicht schon gesehen<br />
haben. Insbesondere beim „Spiegel“ war die Platzierung auf der dritten<br />
Umschlagseite sehr prominent.<br />
Das Motiv „Türspion“ behandelt in gewohnt augenzwinkernder Art und<br />
Weise das Thema „Abgrenzung von anderem Rechtsrat“. Neu an dem<br />
Motiv ist ein weiter entwickeltes Layout, das auch zukünftig bei Bildmotiven<br />
verwendet werden wird. So bedeckt der rote Lederhintergrund<br />
nicht mehr automatisch das obere Drittel der Anzeige, sondern wird als<br />
„Insel“ je nach Motiv oben oder unten eingesetzt. Das DAV-Logo sowie<br />
der Claim „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ werden größer gestaltet,<br />
um den Absender deutlicher als vorher erkennbar zu machen. Hier<br />
(http://www.anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/gale<br />
rie) können Sie sich das Motiv „Türspion“ anschauen.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />
1<br />
MAV&schweitzer.Seminare MAV&schweitzer.Seminare<br />
mandatsorientiert: Praxis-Know-how in 3 bis 4 Stunden<br />
Kompaktseminare 2009: <strong>Juli</strong> bis Oktober<br />
<strong>Juli</strong><br />
■ RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller (Buse Heberer Fromm), Brüssel<br />
09.07. Europäisches Zivilverfahrensrecht 7<br />
■ RA Jens Bredow (Gurland), Köln / RAu Dr. Stefan Kröll, Köln<br />
10.07. Schiedsgerichtsbarkeit 8<br />
■ RA Dr. habil. Georg Annuß (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />
15.07. Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis 8<br />
■ Dr. Heinrich Merl, Vors. Richter am OLG a.D., München<br />
16.07. Bauablaufstörungen und Leistungsverzug 6<br />
■ Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />
21.07. „Was heißt hier Sterbehilfe?“ 2<br />
■ Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />
22.07. Update: Kaufrecht 7<br />
■ Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />
23.07. Die Reform des Familienverfahrensrechts 2<br />
■ RAin FAinFam Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin (Betz Dombek<br />
Rakete), Berlin<br />
24.07. Die Vermögensauseinandersetzung<br />
nach neuem Recht 3<br />
Vorschau<br />
auf die ersten Seminare des zweiten Halbjahrs<br />
■ RA WP StB Andreas Ziegenhagen (Salans), Berlin<br />
24.09. Distressed M&A 5<br />
■ Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am BGH<br />
25.09. Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats 3<br />
■ RiOLG Michael Triebs, Augsburg<br />
30.09. Vollständige Neugestaltung des Versorgungs -<br />
ausgleichs 3<br />
■ Gero Fischer, Vors. Richter am BGH a.D., Freiburg<br />
01.10. Insolvenzrecht aktuell 5<br />
■ Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des AG Traunstein /<br />
RiOLG Dr. Christian Seiler, München/Landshut<br />
07.10. Verfahren in Familiensachen: Das neue FamFG 4<br />
■ RiOLG Franz Tischler, München<br />
14.10. Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts 6<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Inhalt<br />
Familie und Vermögen .................................................................... 2<br />
Unternehmensrechtliche Beratung .............................................. 5<br />
Immobilien: Miet- und Baurecht .................................................... 6<br />
Austauschverträge: Kaufrecht ...................................................... 7<br />
Zivilverfahrensrecht.......................................................................... 7<br />
Arbeitsrecht ........................................................................................ 8<br />
Veranstaltungsort und Wegbeschreibung ................................ 9<br />
Teilnahmebedingungen .................................................................. 9<br />
Anmeldeformular ............................................................................ 10<br />
Teilnahmegebühr<br />
beträgt grundsätzlich – sofern beim jeweiligen Seminar nicht<br />
anders angegeben<br />
– für DAV-Mitglieder: € 118,00 zzgl. MwSt (= € 140,42)<br />
– für Nicht mitglieder: € 138,00 zzgl. MwSt (= € 164,22)<br />
In der Gebühr jeweils eingeschlossen<br />
Seminarunterlagen, Getränke<br />
Veranstaltungsort<br />
sofern nicht anders angegeben<br />
Amerikahaus<br />
Karolinenplatz 3, 80333 München<br />
Wegbeschreibung → Seite 9<br />
Wiederholung ausgebuchter Seminare
MAV&schweitzer.Seminare<br />
Familie und Vermögen<br />
Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />
„Was heißt hier Sterbehilfe?“<br />
Medizin am Lebensende zwischen Autonomie und Fürsorge<br />
Die Folgen des Patientenverfügungs-Gesetzes für die Praxis<br />
21.07.2009: 14:00 bis ca. 17:15 Uhr<br />
1. Ethische Grundlagen ärztlicher<br />
Handlungen<br />
2. Prinzipien der Palliativmedizin<br />
3. Kommunikation der Beteiligten<br />
4. Patientenwille und Aufklärung<br />
5. Medizinische Indikation und<br />
ärztliche Fürsorge<br />
Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />
Die Reform des Familienverfahrensrechts<br />
und das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen:<br />
Was auch jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter wissen muss!<br />
23.07.2009: 13:00 bis ca. 18:00 Uhr – 2 Pausen ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />
Inhalt dieser Veranstaltung<br />
sind sowohl die grundlegenden Änderungen durch das<br />
FamFG als auch die Auswirkungen auf die Führung<br />
und Abrechnung familienrechtlicher Mandate.<br />
1. Überblick über Aufbau und Geltungsbereich<br />
des FamFG und des FamGKG<br />
2. Systematische Gegenüberstellung der<br />
Änderungen<br />
In den Zuständigkeiten – In den Verfahrensabläufen<br />
– In den verschiedenen Möglichkeiten der<br />
Kostenentscheidungen durch das Gericht – Bei der<br />
Streitwertbestimmung – Bei den Gerichtskostn –<br />
Beim einstweiligen Rechtsschutz<br />
3. Neubestimmung der Gegenstandswerte<br />
für Verbund – isolierte Verfahren – Eilverfahren<br />
– außergerichtliche Tätigkeiten<br />
4. Völlige Neuregelung: Gewaltschutzgesetz<br />
Verfahrensgang – Gegenstandswert<br />
6. Das neue Gesetz zur Patientenverfügung<br />
aus ärztlicher Sicht<br />
7. Wachkoma und Demenz<br />
8. künstliche Ernährung und Flüssigkeits -<br />
gabe<br />
9. Garantenstellung und assistierter<br />
Suizid<br />
10. Besprechung der ggf. geänderten<br />
Gesetzeslage zur Patientenverfügung<br />
5. Perfekte Erfassung und optimale Abrechnung<br />
wirklich aller Gebühren in allen<br />
wichtigen und maßgeblichen familienrechtlichen<br />
Fallgestaltungen<br />
Verbund und isolierte Verfahren, Eilverfahren –<br />
außergerichtliche Beratungstätigkeit des RA –<br />
Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen<br />
– Einigung über anhängige und nicht anhängige<br />
Ansprüche<br />
6. Problemkreis Geschäftsgebühr<br />
Höhe - Anrechnung – gerichtliche und außergerichtliche<br />
Geltendmachung<br />
7. Gebührentaktik – gekonnte Mandats -<br />
führung<br />
8. Sichere Abrechnung der Scheidungsfolgenvereinbarung<br />
und der gesamten<br />
außergerichtlichen Tätigkeit<br />
9. Checklisten – aktuelle Rechtsprechung –<br />
Übersichten – Diskussion<br />
Prof. Dr. Gian D. Borasio<br />
Karin Scheungrab<br />
Teilnahmegebühr<br />
€ für DAV-Mitglieder: € 160,00 zzgl. MwSt (= € 190,40)<br />
→ Für Fachangestellte gilt die Vereinszugehörigkeit eines Anwalts der Kanzlei (bitte Mitgliedsnummer angeben)<br />
– für Nicht mitglieder: € 190,00 zzgl. MwSt (= € 226,10)<br />
– für jede/n weitere/n Fachangestellte/n einer Kanzlei gilt der DAV-Mitgliedspreis<br />
In der Gebühr jeweils eingeschlossen: Seminarunterlagen, Getränke für 2 Pausen<br />
ist Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin<br />
und Mitbegründer<br />
des Interdisziplinären Zentrums<br />
für Palliativmedizin am Klinikum<br />
Großhadern.<br />
Er war Mitglied der Kommission<br />
„Patientenautonomie am Lebens -<br />
ende“ des BMJ und Referent beim<br />
66. DJT in der Abteilung Strafrecht<br />
zum Thema Sterbehilfe.<br />
Er ist Mitglied des Autorenteams<br />
der Patientenverfügungs-Broschüre<br />
des Bayerischen Justizministeriums.<br />
Ein Forschungsschwerpunkt: die<br />
Entscheidungen am Lebensende<br />
– seit 16 Jahren Seminarleiterin<br />
zum anwaltlichen Gebührenrecht,<br />
zu Zwangsvollstreckung,<br />
ZPO und Kanzleimanagement<br />
– Vorsitzende der Fachgruppen<br />
„Gebührenrecht” und „Zwangsvoll<br />
streckung”, der Arbeitsgruppe<br />
„Juristenausbildung” und<br />
– Arbeitsgemeinschaftsleiterin<br />
„Kostenrecht” und „Zwangsvollstreckung”<br />
am OLG Dresden<br />
– Mitherausgeberin des „<br />
<strong>Münchener</strong> Anwaltshandbuchs<br />
Vergütungsrecht” (C.H.Beck)<br />
2<br />
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, 1.. Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />
3 MAV&schweitzer.Seminare<br />
RAin FAinFam Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin (Betz Dombek Rakete), Berlin<br />
Die Vermögensauseinandersetzung nach neuem Recht<br />
24.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />
Das neue Recht hält an dem Grundsatz fest,<br />
wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte<br />
zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen<br />
sind. Die Berechnung bleibt auch künftig stark<br />
schematisiert. Es sollen nun auch Schulden bei der<br />
Eheschließung Berücksichtigung finden, der ausgleichsberechtigte<br />
Ehegatte soll vor Manipulationen im Hinblick<br />
auf Vermögensverschiebungen künftig besser<br />
geschützt werden. Gleichzeitig unterfallen zukünftig<br />
auch Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des<br />
Güterrechts der Familiengerichtsbarkeit durch die<br />
Schaffung eines „großen Familiengerichts“. Auch verfahrensrechtlich<br />
gilt es dann einige Neuerungen zu<br />
beachten.<br />
1. Güterrechtssachen als Familienstreitsachen<br />
Definition – Örtliche Zuständigkeit, Abgabe an<br />
das Gericht der Ehesache – Außergerichtliche<br />
Streitbeilegung – Kostenfolgen, Kostenentscheidung<br />
–Verbund, Abtrennung – Verfahrenskostenhilfe<br />
Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am BGH<br />
2. Der Zugewinnausgleich nach neuem<br />
Recht<br />
Negatives (privilegiertes) Anfangsvermögen und<br />
dessen Eingang in die Berechnung – Einstweiliger<br />
Rechtschutz, Schutz vor Manipulationen, Vorzeitiger<br />
Zugewinnausgleich, Sicherung des Zugewinns<br />
–Auskunfts- und Belegansprüche, Ansprüche<br />
gegen Dritte – Ehevertragliche Vereinbarungen<br />
nach neuem Recht<br />
3. Die sog. „sonstigen“ Familiensachen<br />
Sonstige Familiensachen als Familienstreitsachen<br />
– Aus der Ehe herrührende Ansprüche – Ansprüche<br />
zwischen miteinander verheirateten oder ehemals<br />
verheirateten Personen oder zwischen einer<br />
solchen und einem Elternteil im Zusammenhang<br />
mit Trennung oder Scheidung – Antrag nach §<br />
1357 Abs. 2 S. 1 BGB<br />
4. Antrag des Bundesrates auf Aufnahme<br />
eines Auskunftsanspruchs über Einkommen<br />
und Vermögen bereits während des<br />
Zusammenlebens<br />
Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats<br />
zum Unterhalt zwischen Ehegatten<br />
25.09.2009: 14:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />
1. Zur Dauer des Betreuungsunterhalts nach<br />
§ 1570 BGB nach der Reform<br />
2. Zum Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten<br />
Mutter gemäß § 1615l BGB<br />
3. Zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen<br />
Lebensverhältnissen<br />
RiOLG Michael Triebs, Augsburg<br />
4. Zur neuen Rangfolge und dem Übergangsrecht<br />
5. Zur Befristung des nachehelichen Unterhalts<br />
Vollständige Neugestaltung des Versorgungsausgleichs<br />
zum 01.09.2009:<br />
Überblick über die neuen Regelungen/besonders praxisrelevante Fragen für die Beratungstätigkeit von<br />
Anwälten<br />
Wiederholung: 30.09.2009: 14:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />
Zum 01.09.2009 wird das Gesetz zum völlig neu<br />
geregelten Versorgungsausgleich in Kraft treten. Der<br />
Gesetzgeber hat zwar den Grundsatz der Halbteilung<br />
beibehalten. Er hat ihn aber völlig neu ausgestaltet. Im<br />
Gegensatz zum früheren Recht mit einer Gesamtsaldierung<br />
und einem Einmalausgleich wird nunmehr jedes<br />
Anrecht jedes Ehegatten real geteilt. Eine Verrechnung<br />
findet nur noch ausnahmsweise durch den Versor-<br />
gungsträger statt. Die strukturellen Probleme des Versorgungsausgleichs,<br />
vor allem unter dem Stichwort<br />
„Dynamisierung“ (Umwertung) von Anrechten u. a.<br />
mit Hilfe der Barwertverordnung, sind entfallen.<br />
Für die Beratungstätigkeit in der anwaltschaftlichen<br />
Praxis sind verschiedene Problemkreise von Bedeutung.<br />
Forts. bitte wenden →<br />
Ingeborg Rakete-Dombek<br />
– Mitherausgeberin der „NJW”<br />
(C.H.Beck) und der „Zeitschrift<br />
Forum Familien- und Erbrecht”<br />
(Dt. AnwaltVerlag)<br />
– Mitglied des Redaktionsbeirates<br />
der Zeitschrift „Familie, Partnerschaft,<br />
Recht” (C.H.Beck)<br />
– Mitglied der Expertenkommission<br />
des Familienverfahrensrechts<br />
des Bundesjustizministeriums<br />
(2003 bis 2005)<br />
– Mitautorin bei „<strong>Münchener</strong><br />
Anwaltshandbuch für Familienrecht”<br />
(C.H.Beck), »„Anwaltskommentar<br />
BGB, Bd.4: Fami -<br />
lienrecht” (Dt. AnwaltVerlag)<br />
Dr. Meo-Micaela Hahne<br />
Vors. Richterin am BGH<br />
(XII. Senat), Karlsruhe<br />
Michael Triebs<br />
– Mitglied der Versorgungsausgleichskommision<br />
des Deutschen<br />
Familiengerichtstages<br />
– Co-Autor von »Bassenge u.a.,<br />
Familiensachen: Kommentar«<br />
(C.F.Müller)
MAV&schweitzer.Seminare<br />
Triebs, Vollständige Neugestaltung des Versorgungsausgleichs (Forts.)<br />
Das Gesetz lässt zum einen erleichtert Vereinbarungen<br />
zu, was neue Möglichkeiten der Gestaltung eröffnet.<br />
Zum anderen regelt es verschiedene Ausnahmen von<br />
der Durchführung des Versorgungsausgleichs, so bei<br />
kurzer Ehezeit, einem geringen Ausgleichswert und<br />
grober Unbilligkeit. Auch diese Möglichkeiten sind im<br />
Rahmen von Vereinbarungen in Betracht zu ziehen.<br />
1. Vergleich alter und neuer Versorgungsausgleich<br />
2. Die Bewertungsvorschriften im Einzelnen<br />
Ehezeitanteil/Ausgleichswert/Kapitalwert<br />
3. Durchführung der Realteilung<br />
interne und externe Teilung<br />
4. Vereinbarungen<br />
5. Ausschluss des Versorgungsausgleichs<br />
kurze Ehezeit, grobe Unbilligkeit, geringer Ausgleichswert<br />
6. Verfahrensvorschriften<br />
insbesondere Auskunftsanspruch<br />
7. Die Übergangsbestimmungen im<br />
Einzelnen<br />
8. Überblick über das Abänderungs -<br />
verfahren<br />
9. Überblick über den schuldrechtlichen<br />
Versorgungsausgleich<br />
10. Unterhaltsprivileg nach neuem<br />
Recht/Wegfall des Rentnerprivilegs<br />
11. Taktische Überlegungen für die Beratung<br />
Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein / RiOLG Dr. Christian Seiler, München/Landshut<br />
Verfahren in Familiensachen: Das neue FamFG<br />
Wiederholung: 07.10.2009: 14:00 bis ca. 18:15 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />
Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz<br />
über das Verfahren in Familiensachen und in den<br />
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
(FamFG) beschlossen. Die Reform wird zum<br />
01.09.2009 in Kraft treten. Das FamFG umfasst<br />
nahezu 500 Vorschriften, wobei das familiengerichtliche<br />
Verfahren in 270 Paragrafen umfassend neu geregelt<br />
wird. Die bisher im FGG, in der ZPO und in der<br />
HausratsVO verstreuten Vorschriften werden<br />
aufgehoben.<br />
Eine erfreuliche Neuerung ergibt sich für die Anwälte,<br />
die in Familiensachen tätig sind: endlich wird das<br />
“große Familiengericht” für alle Streitigkeiten zwischen<br />
Eheleuten eingeführt! Nicht mehr die Landgerichte,<br />
sondern die Familiengerichte entscheiden künftig<br />
über die so genannten „sonstigen Familiensachen“, wie<br />
Gesamtschuldnerausgleich, unbenannte Zuwendungen,<br />
Ehegatteninnengesellschaften und Steueraufteilungen.<br />
Auch die Vermögensauseinandersetzung mit den<br />
Schwiegereltern wird nunmehr vor dem Familienrichter<br />
ausgetragen. Die „Scheidung light“ – ohne Anwälte<br />
– ist vom Tisch. Der Anwaltszwang wird dabei<br />
sogar ausgeweitet.<br />
Auch im Nachlassverfahrensrecht gilt es wichtige<br />
Änderungen zu beachten, so z. B. bezüglich gerichtlicher<br />
Zuständigkeit, Sachverhaltsermittlung, Beweisrecht,<br />
Rechtsmittel und Kosten.<br />
1. Entstehungsgeschichte und Ziele der<br />
Reform<br />
2. Neuregelung des Allgemeinen Teils<br />
– Zuständigkeit und Instanzenzug<br />
– Beteiligtenbegriff<br />
– Verfahren im ersten Rechtszug<br />
– Beweiserhebung<br />
– Vergleich<br />
– Kosten<br />
3. Das Verfahren in Familiensachen<br />
– einstweiliger Rechtsschutz<br />
– Kostenentscheidung<br />
– Verfahren in Ehesachen/Scheidungssachen<br />
– Verfahren in Kindschaftssachen<br />
– Abstammungssachen<br />
– Adoptionssachen<br />
– Wohnungszuweisungssachen und Hausrats -<br />
sachen<br />
– Gewaltschutzsachen<br />
– Versorgungsausgleichsverfahren<br />
– Verfahren in Unterhaltssachen<br />
– Verfahren in Güterrechtssachen<br />
4. Neukonzeption des Rechtsmittelrechts<br />
5. Das nachlassgerichtliche Verfahren<br />
Fragen, Wünsche<br />
→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />
Dr. Ludwig Kroiß<br />
– Lehrbeauftragter an der<br />
Universität Passau<br />
– Mitglied im Vorstand des Deutschen<br />
Nachlassgerichtstages und<br />
im wissenschaftlichen Beirat der<br />
Zerb<br />
Veröffentlichungen:<br />
– Dombek/Kroiß, Formular -<br />
Bibliothek Vertragsgestaltung<br />
– Kroiß, FormularBibliothek<br />
Zivilprozessrecht<br />
– Ann/Kroiß/Mayer, Anwalt-<br />
Kommentar, Erbrecht<br />
– Kroiß/Seiler, Das neue FamFG:<br />
Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen<br />
– u.a,<br />
Dr. Christian Seiler<br />
– Seit 2008 Richter am OLG<br />
München<br />
– Familienrichter am Amtsgericht<br />
in Landshut und Freising<br />
– Lehrbeauftragter der Universität<br />
Passau<br />
– Co-Autor: Kroiß/Seiler, Das<br />
neue FamFG: Erläuterungen,<br />
Muster, Arbeitshilfen<br />
– diverse andere Ver öffentlichungen<br />
4<br />
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />
5<br />
Unternehmensrechtliche Beratung<br />
RA WP StB Andreas Ziegenhagen (Salans), Berlin<br />
Distressed M&A<br />
Die Akquisition eines Unternehmens in der Krise<br />
Wiederholung: 24.09.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAGes + FAIns<br />
A. Phasen für “Distressed M & A”<br />
1. Abwicklungsoptionen für Distressed<br />
M&A<br />
share deal – asset deal – debt-equity-swap<br />
2. Phase 1: M&A vor Insolvenzantragsstellung<br />
Insolvenzanfechtung – § 75 AO – § 25 HGB<br />
– § 613a BGB<br />
3. Phase 2: M&A im Insolvenzeröffnungs -<br />
verfahren<br />
4. Phase 3: M&A nach Eröffnung des<br />
Insolvenz verfahrens<br />
vor und nach dem Berichtstermin – Reduzie rung<br />
der Risiken – Insolvenzplanverfahren<br />
B. Ausgewählte Problemstellungen im Rahmen<br />
von Distressed M&A-Transaktionen<br />
1. Beteiligte im Rahmen von Insolvenz -<br />
verfahren<br />
Gero Fischer, Vors. Richter am BGH a.D., Freiburg<br />
Insolvenzrecht aktuell<br />
2. Risiken/Schwierigkeiten bei einem<br />
“asset deal”<br />
3. Gestaltungsmöglichkeiten für Distressed<br />
M&A-Transaktionen<br />
Verschmelzung, Ausgliederung, Anwachsung –<br />
Kapitalbeschaffung bei Gesellschaftern: Gesellschafterdarlehen,<br />
Rangrücktritt, Forderungsverzicht<br />
– Kapitalbeschaffung durch Dritte: Darlehen,<br />
sanierende Kapitalherabsetzung, stille Gesellschaft<br />
4. Betriebsübergang gemäß § 613a BGB bei<br />
M&A aus der Insolvenz<br />
5. Steuerliche Gestaltungen<br />
C. Distressed M&A aus der Insolvenz<br />
1. Übertragende Sanierung<br />
2. Unternehmenserwerb auf Grundlage<br />
eines Insolvenz plans<br />
01.10.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAIns<br />
1. Lastschrift in der Insolvenz<br />
Einführung in die Problematik – Die Übereinstimmungen<br />
und die Differenzen zwischen dem<br />
IX. und dem XI. ZS des BGH – Folgerungen<br />
daraus für die Praxis (insbesondere Haftungsvermeidung)<br />
2. Insolvenzanfechtung<br />
Realakte als anfechtbare Rechtshandlungen, insbesondere<br />
Werthaltigmachen von Forderungen –<br />
Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen aus<br />
einem debitorisch geführten Konto – Kongruenz /<br />
Inkongruenz von Globalsicherheiten – Vorsatzanfechtung<br />
(Begriff der Rechtshandlung bei Druckzahlungen,<br />
Feststellung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes<br />
bei kongruenter Deckung, Anfechtungsgegner<br />
bei 3-Personen-Verhältnissen) –<br />
Unent geltliche Leistungen bei Erfüllung der Verbind<br />
lich keit eines Dritten – Begriff des Bargeschäfts<br />
– Die Wirkungen von § 28e Abs. 1 Satz 2<br />
MAV&schweitzer.Seminare<br />
SGB IV – Anfechtungsberechtigung in Gesellschafts-<br />
und Gesellschafterinsovenz<br />
3. Aus- und Absonderungsrechte in der<br />
Insolvenz<br />
Sicherung eines Drittdarlehens durch die Grundschuld<br />
– Vergütung für die Löschung einer wertlosen<br />
Grundschuld – Bürgschaftskosten des Kautionsversicherers<br />
– Übertragung des Vorbehaltseigentums<br />
an die den Kaufpreis finanzierende Bank –<br />
Aussonderungsrecht des Vermieters an gekündigter<br />
Wohnung – Absonderungsrechte wegen Zins- und<br />
Kostenforderungen<br />
4. Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung<br />
Entlassung aus dem Gläubigerausschuss – Aufsicht<br />
des Insolvenzgerichts über Beschlüsse der-<br />
Gläubigerversammlung<br />
5. Neueste BGH-Rechtsprechung aus 2009<br />
Andreas Ziegenhagen<br />
– Partner der Salans LLP in Berlin,<br />
bis 2005 Leiter der Practice<br />
Group Insolvenz und Sanierung<br />
von Haarmann Hemmelrath<br />
– spezialisiert auf Insolvenzrecht<br />
und Sanierung, die rechtliche<br />
und steuerliche Beratung bei<br />
Unternehmenstransaktionen in<br />
der Krise<br />
– Co-Autor bei:<br />
„Windhöfel/Ziegenhagen/Denkhaus,<br />
Unternehmenskauf in<br />
Krise und Insolvenz” (RWS)<br />
Gero Fischer<br />
– bis 2008 Vorsitzender Richter<br />
des IX. Senats am BGH<br />
– Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift<br />
für das Recht der Insolvenz<br />
und Sanierung (C.H.Beck)<br />
– Mitglied des Redaktionsbeirates<br />
der WuB Zeitschrift für Wirtschafts-<br />
und Bankrecht (erlag<br />
Wertpapier-Mitteilungen)<br />
– Mitglied des wissenschaftlichen<br />
Beirates des Zentrums für Insolvenz<br />
und Sanierung an der Universität<br />
Mannheim e.V.<br />
→ Anmeldeformular: Seite 10
Dr. Heinrich Merl, Vors. Richter am OLG a.D., München<br />
Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />
Rechtsfolgen für den BGB-Vertrag und nach VOB/B<br />
16.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FABau<br />
Anhand der aktuellen obergerichtlichen<br />
Rechtsprechung werden die wesentlichen<br />
Rechtsfragen zur Bauablaufstörung und zum<br />
Leistungsverzug des Auftragnehmers diskutiert.<br />
1. Zur Bauablaufstörung werden insbesondere<br />
erörtert die Rechte der Vertragsparteien<br />
aus §§ 642, 643 BGB, § 6 VOB/B -<br />
zum Beispiel_<br />
Fragen der Zurechenbarkeit von Behinderungstatbeständen<br />
sowie der Kooperationspflichten und<br />
Mitwirkung der Vertragsparteien, besonders die<br />
Anpassungs- und Beschleunigungspflichten des<br />
RiOLG Franz Tischler, München<br />
MAV&schweitzer.Seminare<br />
Immobilien<br />
Auftragnehmers – Fragen zu Erforderlichkeit und<br />
Inhalt von Behinderungsanzeigen – zu Voraussetzungen<br />
und Berechnung geänderter Ausführungsfristen<br />
– Vergütungs- und Schadensersatzansprüche<br />
der Parteien – Kündigungsfragen – Vortragsund<br />
Beweislastregeln, Dokumentationspflichten.<br />
2. Zum Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />
werden behandelt<br />
aktuelle Fragen zum Schadensersatzanspruch des<br />
Auftraggebers nach §§ 280 BGB sowie nach § 5<br />
Nr. 4 VOB/B, – zum Rücktrittsrecht des Auftraggebers<br />
nach § 323 BGB sowie zum Kündigungsrecht<br />
nach § 5 Nr. 4 VOB/B, § 8 Nr. 3<br />
VOB/B.<br />
Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts<br />
Erläuterungen – Praxishinweise – Gestaltungsempfehlungen<br />
14.10.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />
1. Das Gewerbemietverhältnis in der<br />
Insolvenz<br />
– Das Eröffnungsverfahren<br />
– Das Regelinsolvenzverfahren nach Eröffnung<br />
– Rechte des Vermieters<br />
– Problem der Masseunzulänglichkeit<br />
– Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters<br />
– Ablehnung der Eröffnung<br />
– Überblick: Vermieterinsolvenz<br />
2. Problem: Räumungsvollstreckung<br />
– „Berliner Modell“<br />
– Hamburger Räumung<br />
3. Schriftform<br />
– Vorrang der Individualabrede<br />
– Annahmefrist; Übergabetermin; Einzelfragen<br />
– Heilungsklauseln<br />
4. Dekorationsklauseln<br />
– Klauselkombinationen<br />
– Dekorationsvorgaben<br />
– starre Fristen; Beweislastumkehr<br />
– Umbauten<br />
– Instandsetzung/Instandhaltung<br />
Fragen, Wünsche<br />
→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />
Dr. Heinrich Merl<br />
– Autor von »Merl, Fallen im<br />
privaten Baurecht: VOB und<br />
HOAI nach aktueller Rechtsprechung<br />
(DeutscherAnwaltVerlag)<br />
– Co-Autor von »Kleine-Möller/<br />
Merl/Oelmaier, Handbuch des<br />
privaten Baurechts« (C.H.Beck)<br />
Franz Tischler<br />
– Mitautor des Lindner-Figura/<br />
Oprée/Stellmann: Geschäftsraummiete<br />
(C.H.Beck: 2008)<br />
– Langjähriger Seminarreferent<br />
6<br />
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />
7<br />
Austauschverträge<br />
Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />
Update: Kaufrecht<br />
Wiederholung: 22.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />
7 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Schuldrechts<br />
ist insbesondere das neue Kaufrecht stark von der<br />
Rechtsprechung des BGH sowie des EuGH geprägt,<br />
die in jüngster Zeit auch den Gesetzgeber zu Reaktionen<br />
veranlasst hat. Das betrifft in besonderem Maße<br />
auch den Einfluss des europäischen Richtlinienrechts<br />
auch auf alltägliche Rechtsfälle sowie AGB-rechtliche<br />
Fragen. Auch viele wichtige Detailfragen, die für die<br />
Praxis von allerhöchster Relevanz sind, wurden in<br />
jüngster Zeit höchstrichterlich geklärt.<br />
Das Seminar hat, auf der Basis der nunmehr weitgehend<br />
geklärten Dogmatik des vereinheitlichten Leistungsstörungsrechts,<br />
sowohl den bisherigen Stand der<br />
Rechtsprechung wie auch die aktuellsten Entwicklungen<br />
in diesem Bereich zum Gegenstand.<br />
1. Rechtsdogmatik und Rechtspraxis: Die<br />
Abstraktion des „Gewährleistungsrechts“<br />
und ihre Folgen für die Praxis<br />
Die Pflichtverletzungsdogmatik – Die Abgrenzung<br />
der Schadensarten und ihre praktische<br />
Bedeutung – Verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige<br />
Haftung – Mangelfolgeschäden<br />
und Verspätungsschäden<br />
2. Einzelheiten des Gewährleistungsrechts<br />
Fehlerbegriff (§ 434 BGB) – Zeitpunkt des Man-<br />
Zivilverfahrensrecht<br />
MAV&schweitzer.Seminare<br />
gels – Beweisfragen – Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie<br />
und ihr Verhältnis zu vertraglichen<br />
Gewährleistungsbeschränkungen –Gewähr -<br />
leistungsausschluss<br />
3. Der Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB)<br />
Inhalt, insbes. der Bedeutung des Erfüllungsorts –<br />
Kosten und Diagnoserisiken – Unberechtigte<br />
Nach erfüllungsverlangen – Der Vorrang der<br />
Nacherfüllung und die Konsequenzen im Falle der<br />
Vereitelung – Nacherfüllung, Nutzungsersatz –<br />
Besonderheiten des Händlerregresses beim Verbrauchsgüterkauf<br />
(§§ 478 f BGB)<br />
4. Verjährung und Konkurrenzen<br />
5. Kernprobleme der Vertragspraxis und<br />
Lösungsvorschläge<br />
Der Einfluß des Europarechts: Richtlinienkonforme<br />
und “richtlinienorientierte” Auslegung der §§<br />
433 ff BGB: Streitpunkte und praktische Relevanz<br />
– Aufwendungsersatz und Schadensersatz –<br />
Teilweise Mangelhaftigkeit/Teilunmöglichkeit –<br />
Möglichkeiten vertraglicher Haftungsbeschränkungen<br />
– AGB-Probleme im privaten und im kaufmännischen<br />
Geschäftsverkehr – Garantien<br />
(§§ 443, 477 BGB) – Verbrauchsgüterkauf: Die<br />
Privilegierung des Verbrauchers und ihre Grenzen<br />
– Lieferanten- / Herstellerregress (§§ 478 f BGB)<br />
RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller (Buse Heberer Fromm), Frankfurt/Brüssel<br />
Europäisches Zivilverfahrensrecht: aktuelle Aspekte<br />
09.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />
1. Einleitung<br />
2. Kann der ausländische Vertragspartner<br />
verklagt werden?<br />
3. Wo soll geklagt werden?<br />
Klage im In- oder Ausland? –Einholung einer sog.<br />
„legal opinion“ – Was ist mit den Kosten? – Prozess<br />
führung im Ausland – Ist die im Vertrag vorhandene<br />
Gerichtsstandvereinbarung wirksam? –<br />
Folgen für das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren<br />
– Fehlen einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />
und nach Erfüllungsort – Besteht die Wahl<br />
unter mehreren Gerichtsständen? – Konkurrenz<br />
von Gerichtsstands- und Schieds gerichtsklausel<br />
4. Europäische Zustellungsverordnung in<br />
Zivil- und Handelssachen<br />
5. Europäische Beweisaufnahmeverordnung<br />
6. Europäisches Mahnverfahren/Bagatellverfahren<br />
7. Verordnung zur Einführung eines europäischen<br />
Vollstreckungstitels für unbestrittene<br />
Forderungen (Nr. 805/2004/EG)<br />
8. Was muss man beachten, wenn man ein<br />
ausländisches Urteil vollstrecken will?<br />
9. Rom-I<br />
10. Rom-II<br />
11. Diskussion<br />
Prof. Dr. Stephan Lorenz<br />
– Mitautor u.a. vom „<strong>Münchener</strong><br />
Kommentar zum BGB“, vom<br />
Bamberger/Roth,Kommentar<br />
zum BGB“ (beide: C.H. Beck)<br />
und vom „Staudinger“ (Sellier/de<br />
Gruyter)<br />
– Referent vieler Anwalts- und<br />
Richter-Seminare<br />
– geprägt durch präzises, konzeptionelles<br />
Denken – und das<br />
bedeutet: präzise, eindeutige<br />
Sprache, mitreißende Rhetorik ...<br />
direkt anwendbare Informationen<br />
Prof. Dr. Bernd Reinmüller<br />
– Partner der Kanzlei, Mitglied<br />
der Practice Group Prozessrecht<br />
– Professur für Internationales<br />
Privat- und Verfahrensrecht an<br />
der Universität zu Köln<br />
– Präsident der Union Internationale<br />
des Avocats (UIA)<br />
– Autor: Internationale Rechtsverfolgung<br />
in Zivil- und Handelssachen<br />
in der EU (Deutscher<br />
Anwaltverlag)<br />
→ Anmeldeformular: Seite 10
MAV&schweitzer.Seminare<br />
RA Jens Bredow (Gurland), Köln | RA Dr. Stefan Kröll, LL.M., Köln<br />
Schiedsgerichtsbarkeit<br />
von der Schiedsvereinbarung bis zum Schiedsspruch<br />
Dargestellt und erörtert an Hand fallbezogener Mustertexte<br />
10.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FA Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
1. Die Schiedsvereinbarung<br />
Form und Inhalt<br />
2. Die Auswahl der Schiedsrichter<br />
3. Die Einhaltung des Schiedsverfahrens<br />
4. Die Organisation des Schiedsverfahrens<br />
Arbeitsrecht<br />
RA Dr. habil. Georg Annuß (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />
5. Die Beweisaufnahme<br />
6. Die Beratung und Abstimmung im<br />
Schiedsgericht<br />
7. Die Abfassung des Schiedsspruchs<br />
Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis<br />
15.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAArb<br />
Das Seminar behandelt umfassend die Tatbestandsvoraussetzungen<br />
und Rechtsfolgen des § 613a<br />
BGB und gibt Hinweise dazu, wie Schwierigkeiten<br />
mit § 613a BGB in der Praxis durch eine vorausschauende<br />
Gestaltung minimiert werden können.<br />
1. Der Betriebs(teil)begriff: Was ist die übergangsfähige<br />
wirtschaftliche Einheit?<br />
2. Der Wertschöpfungszusammenhang als<br />
identitätsbestimmendes Kriterium des<br />
Betriebs(teils)<br />
3. Änderung der Betriebsorganisation zur<br />
Vermeidung eines Betriebsteilübergangs<br />
4. Fortbestand von Betriebsrat und<br />
Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang<br />
5. Die Unterrichtungspflicht gemäß § 613a<br />
Abs. 5 BGB als “unmögliche” Aufgabe<br />
6. Grenzen des Widerspruchsrechts gemäß<br />
§ 613a BGB<br />
7. Betriebs(teil)übergang und Änderung des<br />
Arbeitsvertrages<br />
8. Betriebs(teil)übergang und Kündigung"<br />
Fragen, Wünsche<br />
→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />
Jens Bredow<br />
Generalsekretär der Deutschen<br />
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit<br />
e.V. (DIS), Köln<br />
Dr. Stefan Kröll, LL.M.<br />
– spezialisiert auf Schiedsgerichtsbarkeit<br />
und internationale<br />
Transaktionen<br />
– 2002 - 2006:Mitgründer und<br />
Nationaler Koordinator der<br />
DIS 40<br />
– seit 2005: Nationaler Berichterstatter<br />
für Deutschland bei<br />
UNCITRAL (Schiedsgerichtsbarkeit/UN-Kaufrecht)<br />
Dr. habil. Georg Annuß<br />
Schwerpunkte u.a.: Arbeitsrecht -<br />
liche Restrukturierung von Unternehmen<br />
und Konzernen einschließlich<br />
Privatisierung – Betriebsübergang<br />
– Verhandlung von Tarifverträgen,<br />
Interessensausgleichen und<br />
Sozialplänen<br />
– viele Veröffentlichungen in Fachzeitschriften,<br />
Mitarbeit an<br />
Groß kom mentaren und anderen<br />
Werken<br />
8<br />
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9
→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />
9 MAV&schweitzer.Seminare<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Plätze bei allen Seminaren<br />
sind begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.<br />
Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers<br />
umgehend mitgeteilt werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist<br />
die Tei l nahme gebühr auch dann zu zahlen, wenn der Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder am Seminar<br />
nicht teilnimmt.<br />
Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstal tungs beginn wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungs<br />
gebühr in Höhe von €25,00 zzgl. MwSt. (= € 29,75) in Rechnung gestellt.<br />
Änderungen:Wird das Seminar kurzfristig abgesagt, verschoben oder in einen anderen Veranstaltungsraum<br />
verlegt, sind Ansprüche daraus ausgeschlossen.<br />
→ Bezahlung: Nach dem Seminar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bitte fügen Sie der Anmeldung<br />
keinen Scheck bei, bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Wegbeschreibung zum Amerikahaus<br />
Adresse<br />
Karolinenplatz 3: 2. Stock, Raum 205<br />
MVV<br />
– Straßenbahn 27 bis Haltestelle Karolinenplatz<br />
– U2 bis Bahnhof Königsplatz<br />
→ Ausgang Königsplatz: 4 Minuten Fußweg über Königsplatz und Brienner Straße<br />
– S-Bahnen und U 4, U 5 bis Stachus<br />
→ Ausgang Stachus: Dort steigen Sie um in die Straßenbahn, Linie 27 (Richtung Petuelring) – oder:<br />
– U 4, U 5 bis Karlsplatz/Stachus<br />
→ Ausgang Lenbachplatz, Durchgang neben „Kokon“ (Lenbach palais) zur Ottostraße (Haltestelle Linie 27).<br />
Wenn Sie nicht auf die Straßen bahn warten wollen, folgen Sie den Gleisen nach rechts eine Station (Dauer<br />
von der Haltestelle: 2-3 Minuten)<br />
Vom Hauptbahnhof<br />
(auf jedem Bahnsteig: Wegweiser zu den U- und S-Bahnen)<br />
– U2:→ Richtung Feldmoching: Zugang durch die Haupthalle in der Mitte.<br />
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. –Sie fahren eine Station bis Bahnhof Königsplatz (Fußweg s.o.)<br />
– U 4, U 5: Ausgang rechts von den Gleisen: Bayerstraße.<br />
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Bahnhof. – Fahrstrecke: s.o<br />
– S-Bahnen: → Richtung Ostbahnhof: Ausgang links von den Gleisen: Arnulfstraße.<br />
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. – Fahrstrecke: s.o.<br />
Die MAV&schweitzer.Seminare<br />
sind ein Gemeinschaftsprojekt von MAV <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und Schweitzer Sortiment,<br />
München: Konzeptionen aus einem Guss –resultierend aus zwei unterschiedlichen Erfahrungs ansätzen.<br />
Die gemeinsame Arbeit konzentriert sich auf Konzeptionen, Themen- und Referenten auswahl. Die Durchführung<br />
der Seminare erfolgt durch die MAV GmbH.<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
MAV GmbH<br />
Karolinenplatz 3<br />
(Amerikahaus), Zimmer 207<br />
80333 München<br />
Ansprechpartner für<br />
Seminare: Dr. Martin Stadler<br />
Telefon 089. 552 633-97<br />
eMail m.stadler@mav-service.de<br />
Schweitzer Sortiment<br />
Lenbachplatz 1 (gegenüber<br />
vom Alten Botanischen Garten)<br />
80333 München<br />
Ansprechpartner für<br />
Seminare: Helmut Winkler<br />
Telefon 089. 55 134-2 60<br />
eMail h.winkler@<br />
schweitzer-online.de
Seminar-Anmeldung per Fax zum Nulltarif: 0800. 88 67 738 (Schweitzer Sortiment)<br />
MAV&schweitzer.Seminare<br />
Herrn Dr. Martin Stadler<br />
MAV GmbH<br />
Karolinenplatz 3<br />
80333 München<br />
Bei mehreren Teilnehmern:<br />
bitte getrennte Anmeldungen!<br />
Ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen (→ Seite 9) an für folgende/s Seminar/e:<br />
Borasio, „Was heißt hier Sterbehilfe?“ [ Seite 2 ] 21.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Scheungrab, Die Reform des Familienverfahrensrechts [ 2 ] 23.07.09: 13:00 Uhr € 190,40 / € 226,10 2 )<br />
Rakete-Dombek, Die Vermögensauseinandersetzung nach... [ 3 ] 24.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Hahne, Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats ... [ 3 ] 25.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Triebs, Neugestaltung des Versorgungsausgleichs [ 3 ] 30.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1<br />
Kroiß/Seiler, Das neue FamFG [ 4 ] 07.10.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Ziegenhagen, Distressed M&A [ 5 ] 24.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Fischer, Insolvenzrecht aktuell [ 5 ] 01.10.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Merl, Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des ... [ 6 ] 16.07.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Tischler, Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts [ 6 ] 14.10.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Lorenz, Update: Kaufrecht [ 7 ] 22.07.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Reinmüller, Europäisches Zivilverfahrensrecht [ 7 ] 09.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Bredow/Kröll, Schiedsgerichtsbarkeit [ 8 ] 10.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
Annuß, Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis [ 8 ] 15.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />
1 ) Preise inkl. MwSt: Preise für DAV-Mitglieder / für Nichtmitglieder<br />
2 ) Preise inkl. MwSt: Preis bei DAV-Mitgliedschaft eines Kanzleimitglieds bzw. Sonderpreis (s. S. 2) / ohne DAV-Mitgliedschaft<br />
Datum Unterschrift<br />
Kunden-Nummer:<br />
Name/Vorname:<br />
Kanzlei/Firma:<br />
Straße:<br />
PLZ/Ort:<br />
Telefon:<br />
→ MAV GmbH: ein Unternehmen des <strong>Münchener</strong> AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführer: Dr. Martin Stadler<br />
Schweitzer Sortiment oHG – Sitz: München | Amtsgericht München, HRA 51973<br />
Fax:<br />
eMail:<br />
Ich bin Mitglied des DAV [ ] ja [ ] nein<br />
DAV-Mitglieds-Nr.<br />
Rechnung an [ ] mich [ ] die Kanzlei<br />
M VII/2009<br />
10
Buschbell, H. (Hrsg.), Straßenverkehrsrecht<br />
(Reihe <strong>Münchener</strong> Anwaltshandbuch), Verlag C. H. Beck,<br />
3. überarbeitete und erweiterte Auflage 2009.<br />
1366 + LII Seiten, in Leinen, EUR 128,00.<br />
ISBN 978-3-406-57471-9.<br />
Obwohl der „Buschbell“ erst in der dritten Auflage erscheint, kann<br />
man ihn getrost als Klassiker des Straßenverkehrsrechts bezeichnen.<br />
Der Erstauflage im Jahr 2001 folgte 2006 die zweite Auflage, die beide<br />
von Buschbell allein bearbeitet wurden. Dies hat sich jetzt mit der dritten<br />
Auflage geändert: neben Hans Buschbell, der nun als Herausgeber<br />
seines Werkes zeichnet und weiterhin etwa 1/3 des Bandes als Verfasser<br />
betreut (insbesondere Teil D zum Thema Haftungs- und Schadensrecht<br />
sowie Teil E, in dem das Verfahrensrecht, die steuerrechtlichen<br />
Aspekte der Unfallschadenregulierung sowie die Haftung des Anwalts<br />
behandelt werden, so daß auch in dieser Neuauflage das gesamte Verkehrszivilrecht<br />
in der Verantwortung von Hans Buschbell bleibt) sind<br />
nunmehr sechs neue Autoren hinzugekommen.<br />
Klaus Bascheck behandelt die Themen Rechtsschutz, Kostenrecht, anwaltliches<br />
Gebührenrecht sowie Beratungshilfe und PKH quer durch<br />
das ganze Werk.<br />
Aus der Feder von Dr. Frank Baumann stammt Teil G, der der Kraftfahrtversicherung<br />
gewidmet ist.<br />
Harald Geiger, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts München,<br />
hat den Teil B zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren<br />
(Erteilung, Antrag, Wiedererteilung) verfaßt. Damit konnte für dieses<br />
Kapitel ein hervorragender Verwaltungsrechtler gewonnen werden,<br />
der es versteht, diese Materie auch Juristen, die im Zivil- oder Strafrecht<br />
tätig sind, in verständlicher Sprache und den Bedürfnissen der<br />
Praxis gemäß, nahe zu bringen. In diesem Teil und in vielen anderen Kapiteln<br />
quer durch das ganze Werk wird deutlich, wie vielfältig das<br />
Straßenverkehrsrecht ist. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das nicht wenigstens<br />
am Rande für den Verkehrsrechtler von Bedeutung ist. Grundkenntnisse<br />
im Verwaltungsrecht jedenfalls sind unabdingbar. So ist<br />
etwa bei der Verteidigung in Verkehrssachen stets darauf zu achten,<br />
daß es keinen Pyrrhussieg gibt, also etwa mit einer Strategie verteidigt<br />
wird, die zwar zu einem Freispruch führt, jedoch die Verwaltungsbehörde<br />
in der Folge veranlaßt, Maßnahmen gegen den Führerscheininhaber<br />
wegen Zweifeln an seiner Eignung einzuleiten. Gar mancher<br />
Mandant wird bereit sein, eine Geldstrafe zu akzeptieren, wenn nur<br />
sein Führerschein ungefährdet bleibt.<br />
Dr. Daniela Mielchen bespricht eine Reihe von Spezialthemen in Teil H:<br />
Lenk- und Ruhezeiten, Transportrecht, Gefahrgut und LKW-Maut<br />
sowie das Verfallsverfahren nach § 29a OWiG.<br />
Die Kapitel PKW-Kauf, PKW-Leasing und PKW-Reparatur sind in Teil F<br />
unter dem Titel „Verkehrsvertragsrecht“ zusammengefaßt. Bearbeiter<br />
ist Joachim Otting. Es mag sein, daß das Handbuch an dieser Stelle<br />
recht knapp ausgefallen ist, jedoch eignen sich diese Paragraphen als<br />
gut lesbare Einführung und beantworten auch bereits die eine oder<br />
andere Detailfrage, ohne in Spezialliteratur nachschlagen zu müssen.<br />
Damit stellen sie zweifellos eine Bereicherung des Werkes dar.<br />
Dr. Markus Schäpe schließlich hat den Teil C des Bandes übernommen,<br />
der das verkehrsrechtliche Straf- und OWi-Verfahren zum Gegenstand<br />
hat.<br />
Auch die Neuauflage des „Buschbell“ überzeugt wieder. Zwar haben<br />
sich bei der Aufteilung des Werkes auf mehrere Autoren zuweilen Fehler<br />
eingeschlichen, die freilich an der positiven Beurteilung des Bandes<br />
nichts zu ändern vermögen. So findet sich z. B. in Teil A (Mandatsannahme<br />
und -organisation) teilweise derselbe Text in verschiedenen Ka-<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Buchbesprechungen<br />
piteln (§ 1 Rn. 13-23 von Buschbell ist nahezu identisch mit § 3 Rn. 1<br />
bis 11 von Schäpe). Das darf nicht verwundern, da Schäpe bei seiner<br />
Arbeit natürlich auf die Ausführungen von Buschbell in den Vorauflagen<br />
aufsetzt — hier wäre das Lektorat gefordert gewesen, für eine<br />
bessere Abstimmung zu sorgen. Bei einem Umfang des Werkes von<br />
über 1300 Seiten ist ein solches Versehen jedoch lediglich ein Schönheitsfehler.<br />
Das bewährte Grundkonzept des Handbuchs ist jedenfalls beibehalten<br />
worden. Es wird auch weiterhin seinem Anspruch gerecht, als umfassendes<br />
Werk zum Straßenverkehrsrecht die umfangreiche Rechtsmaterie<br />
mit ihren Wechselbeziehungen und Zusammenhängen<br />
darzustellen. So wurde z. B. die Neuauflage um eine ergänzte und<br />
vertiefte Darstellung der „Ansprüche für im Straßenverkehr schwerstverletzte<br />
Personen, einschließlich der Thematik des Reha-Managements“<br />
erweitert. Als Anwaltshandbuch ist es zwar mit Blick auf den<br />
anwaltlichen Praktiker geschrieben, was nicht heißt, daß nicht auch<br />
andere Benutzer wie z. B. Richter, aber auch Sachbearbeiter bei Versicherungen,<br />
großen Nutzen aus dem Band ziehen können (verbunden<br />
mit dem Wunsch, daß gewisse Versicherer mehr Verständnis für die<br />
Geschädigten aufbringen und zügiger sowie menschlicher den Schaden<br />
regulieren).<br />
Neben den Checklisten, die typisch für die Anwaltshandbücher sind, ist<br />
die Vielzahl der Muster, die in diesem Band enthalten sind, beeindruckend.<br />
So ist z. B. der Anhang zu Teil C eine Art integriertes Formularhandbuch<br />
zum Straf- bzw. OWi-Verfahren in Verkehrssachen. Für<br />
die nächste Auflage sei an dieser Stelle daher angeregt, die Mustertexte<br />
und Checklisten in elektronischer Form auf CD beizufügen.<br />
Auch für den neuen Buschbell gilt: ein unverzichtbares Werk.<br />
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />
Berchtold, J. / Richter, R. (Hrsg.), Prozesse in Sozialsachen<br />
(Reihe NomosProzessHandbuch), Nomos Verlag, 2009,<br />
1008 Seiten, Hardcover, EUR 98,00,<br />
ISBN 13: 978-3-8329-2033-3.<br />
Mit einiger Verzögerung ist das NomosProzessHandbuch für Sozialsachen<br />
erschienen. Das Warten hat sich jedoch gelohnt, da aufgrund der<br />
Verzögerung die SGG-Reform eingearbeitet werden konnte und damit<br />
ein Werk auf aktuellstem Stand vorgelegt wird.<br />
Vom Aufbau her ist es dem Band Prozesse in Arbeitssachen ähnlich<br />
(vgl. Nieberler, MAV-Mitteilungen, April 2008, S. 19). Im Teil 1 wird<br />
der Sozialrechtsstreit, also das Prozeßrecht, behandelt, während Teil 2<br />
„typische prozessuale Probleme in zentralen Bereichen des materiellen<br />
Sozialrechts“ vorstellt, wobei freilich der Schwerpunkt auf dem<br />
materiellen Sozialrecht liegt, ohne das die prozessualen Probleme nicht<br />
verortet werden können. Denn auch im Sozialrecht, wie schon im<br />
Arbeitsrecht, gilt: Einen Prozeß kann nur derjenige gewinnen, der das<br />
materielle Recht auf seiner Seite hat. Ist das nicht der Fall, helfen auch<br />
keine prozessualen Tricks. Gleichwohl kann derjenige, der im Recht ist,<br />
immer noch verlieren, weil er sich in prozessualen Fallstricken verfängt.<br />
Im Sozialrechtsweg ist allerdings — abgesehen von der Revisionsinstanz,<br />
in der keine geringere Strenge herrscht, als bei den Revisionsgerichten<br />
der übrigen Gerichtsbarkeiten — im Regelfall von einem<br />
Richter auszugehen, der großzügig über Fehler, selbst von anwaltlich<br />
vertretenen Parteien, hinwegsieht, um den Parteien zu ihrem Recht zu<br />
verhelfen. Das heißt indes nicht, daß nicht die durch einen Anwalt vertretene<br />
Partei im Vorteil ist, wenn dieser den Sozialgerichtsprozeß nicht<br />
als „Selbstläufer“ ansieht, bei dem man nach Einreichung der Klage in<br />
| 19
20 |<br />
Buchbesprechungen<br />
eine Art Winterschlaf verfallen kann, bis das Gericht Termin zur mündlichen<br />
Verhandlung bestimmt... und dann entscheidet.<br />
Die in dem hier vorgestellten Handbuch auf etwa 1000 Seiten vermittelten<br />
Kenntnisse sind ein probates Mittel gegen einen solchen „prozessualen<br />
Winterschlaf“.<br />
Im Teil 1 (Sozialrechtsstreit) sind auf ca. 550 Seiten folgende Themen<br />
abgehandelt: das Mandat im Sozialrecht, Kosten und Gebühren, das<br />
Widerspruchsverfahren, die Sozialgerichtsbarkeit, das Verfahren im ersten<br />
Rechtszug (also regelmäßig vor dem SG), das Verfahren vor dem<br />
LSG (mithin die Berufung), das Verfahren vor dem BSG (die Revision).<br />
Zusätzlich wird noch auf das Verfahren vor dem BVerfG sowie den<br />
Rechtsschutz vor Europäischen Gerichten eingegangen.<br />
Teil 2 hat auf gut 400 Seiten das materielle Sozialrecht zum Gegenstand<br />
(Status- und Beitragsangelegenheiten, gesetzl. Krankenversicherung,<br />
gesetzl. Rentenversicherung, gesetzl. Unfallversicherung,<br />
soziale und private Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Sozialhilfe,<br />
Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung für Arbeitsuchende, soziales<br />
Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Vertragsarztrecht).<br />
Trotz eines vom Umfang nur wenig überwiegenden Teil 1, liegt der<br />
Schwerpunkt des Werkes eindeutig im prozessualen Teil. Aufgrund der<br />
Vielfalt der Themen, die in Teil 2 abgehandelt werden, kann es sich<br />
dabei immer nur um einführende, überblicksartige Darstellungen handeln,<br />
die freilich oft schon genügen, da selten nur materielle Voraussetzungen<br />
von Sozialleistungen streitig sind, sondern vielmehr der<br />
Schwerpunkt zumeist auf Beweisfragen liegt (z. B. „Braucht der Kläger<br />
orthopädische Maßschuhe oder genügen auch Einlagen?“), so daß<br />
hier wiederum die zentrale Rolle des Prozeßrechts augenfällig wird.<br />
Deshalb wird auch das Prozeßrecht in allen seinen Facetten behandelt<br />
und der Leser mit praktischem Wissen, Tips und Tricks versorgt, die es<br />
ihm ermöglichen, die Chancen eines sozialgerichtlichen Verfahrens voll<br />
auszuschöpfen.<br />
Kernstück von Teil 1 bildet dabei § 5 (Verfahren im ersten Rechtszug)<br />
mit fast 250 Seiten. Obwohl diese Ausführlichkeit notwendig und<br />
begrüßenswert ist, gibt es gelegentlich trotz einer umfangreichen Gliederung<br />
dieses Paragraphen längere Abschnitte ohne Zwischenüberschriften,<br />
die mitunter über mehrere Seiten gehen und es somit<br />
schwer machen, das Gesuchte schnell und problemlos aufzufinden.<br />
Hier wäre eventuell eine noch mehr ins Detail gehende Gliederung<br />
wünschenswert. Auch bloße Zwischenüberschriften, vermehrter Einsatz<br />
von Fettdruck, Checklisten, Übersichten etc. könnten eine visuelle<br />
Unterbrechung bewirken und somit zu einer besseren optischen Darstellung<br />
beitragen.<br />
Insgesamt läßt sich jedenfalls sagen, daß dieser Band den Leser mit<br />
dem gesamten Basiswissen versorgt, das für einen erfolgreich geführten<br />
Prozeß vor den Sozialgerichten erforderlich ist. Sollte in Detailfragen<br />
weiteres Nachschlagen notwendig sein, so gibt ein einem<br />
Praktikerwerk angemessener Fußnotenapparat zusätzliche Unterstützung,<br />
wobei insbesondere auf Entscheidungen des BSG verwiesen<br />
wird.<br />
„Prozesse in Sozialsachen“ kann daher all jenen Prozeßvertretern zur<br />
Anschaffung empfohlen werden, die den Sozialgerichtsprozeß aktiv<br />
mitgestalten möchten und trotz dem hier herrschenden Untersuchungsgrundsatz<br />
sämtliche Rechte nach dem SGG zum Vorteil ihrer<br />
Mandanten voll ausnutzen wollen — anstatt schlicht passiv zu bleiben<br />
und sich einem mehr oder weniger geneigten Gericht auszuliefern.<br />
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />
Heussen, Benno, Anwaltsunternehmen führen, Helbing &<br />
Lichtenhahn und C. H. Beck, 04/2009, XXIV, 327 Seiten. -<br />
19,4 x 12,8 cm, EUR 36,00, ISBN : 978-3-7190-2835-0<br />
Anwaltsunternehmen führen – So heißt der neue Heussen. Dabei sind<br />
die Begriffe "Anwalt", "Unternehmer" und "Führer" in den Ohren<br />
der meisten Anwälte unvereinbar.<br />
Anwälte unternehmen zwar ständig etwas für Ihre Mandanten, aber<br />
nicht in eigener Sache, sonst wären Sie Unternehmer und nicht Juristen<br />
geworden. Deshalb führen Anwälte bestenfalls Prozesse, aber keine<br />
Unternehmen, keine Menschen, keine Mitarbeiter. Denn führen bedeutet,<br />
Menschen oder Dinge bewusst zu steuern. Die Kernkompetenz<br />
der Juristen liegt aber in der Analyse, der Kritik.<br />
Zugegeben, es gibt Ausnahmen – erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen,<br />
die ihre Kanzlei, egal in welcher Größe, erfolgreich am Markt,<br />
d. h. bei Mandanten, positioniert haben.<br />
"Aus Anwaltskanzleien sind in den letzten 20 Jahren Anwaltsunternehmen<br />
geworden, auch wenn sie teilweise von Einzelanwälten geführt werden.<br />
… Das Buch beschreibt die Grundregeln des Managements und gibt<br />
einen unterhaltsamen und humorvollen Einblick in die typischen Managementprobleme<br />
von Anwälten" – so der Klappentext.<br />
Die Älteren unter uns erinnern sich. Vor zwanzig Jahren, 1989 brachte<br />
Karl-Peter Winters sein Buch "Der Rechtsanwaltsmarkt“ heraus. Eindringlich<br />
wies er auf die Notwendigkeit einer modernen Unternehmensführung<br />
hin. Das Buch hat in der Bibliothek vieler Kolleginnen<br />
und Kollegen einen Ehrenplatz, weist in der Regel aber nur wenige Gebrauchsspuren<br />
auf. Am Ende des Buches stellte Winters übrigens 12<br />
Szenarien der Anwaltschaft im Zeitraum 2009 – 2012 vor. Zugegeben,<br />
Winters hat eine verblüffend hohe Trefferquote.<br />
Das Buch von Heussen hat dagegen keinen visionären Anspruch, es<br />
geht um "Erfahrungen, Ideen, Anregungen" – so der Untertitel. So<br />
fasst das Buch eher die Entwicklungen der letzten 20 bis 30 Jahre zusammen,<br />
hat geradezu autobiographische Züge. Letzteres schafft ein<br />
hohes Lesevergnügen, denn eine gut erzählte Geschichte liest sich unvergleichlich<br />
besser als eine Gebrauchsanweisung.<br />
Aber auch die Information kommt nicht zu kurz. Sehr viele Übersichten,<br />
Literaturhinweise und Fußnoten laden zur Vertiefung des Gelesenen<br />
ein. Erfolg entsteht, wenn der Leser diese Einladung auch annimmt<br />
und die Ansichten umsetzt.<br />
Das Buch erzählt und belehrt nicht, es informiert und schüttet nicht<br />
zu, es regt an und nicht auf, es eröffnet Chancen – typisch Heussen.<br />
Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />
Luppert/Finck, Arztberatung, Memento Rechtshandbücher<br />
spezial, 04/2008, EUR 48,00,<br />
ISBN: 978-3-939099-31-4<br />
Memento-Rechtshandbücher wollen einen schnellen aktuellen<br />
Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet geben und Ausgangspunkt<br />
für dessen vertiefte Behandlung sein. Unsere Mitglieder Paul Luppert<br />
und Klaus Finck haben sich mit 11 Co-Autoren des Themas "Arztberatung"<br />
angenommen. Vorweg: Bereits die erste Auflage erreicht das<br />
vom Verlag definierte Ziel. Das Buch widmet sich in 13 Kapiteln den<br />
Themen: Berufs- und Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationen, Ertragssteuern,<br />
Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskaufvertrag, Umsatzsteuer,<br />
Mietrecht, Arbeitsrecht, Arzthonorar, Gründung und<br />
Finanzierung, Praxisbewertung, Praxisführung und Versicherungen.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Zugegeben, die Anordnung der Themen ist<br />
nicht immer konventionell. Doch darin liegt<br />
auch ein (didaktischer) Vorteil, nämlich die intensivere<br />
Beschäftigung mit der Gliederung<br />
und den einzelnen möglicherweise angesprochenen<br />
Kapiteln. Das führt zwangsläufig zu<br />
einer schnelleren Einarbeitung und vielen weiterführenden<br />
Zufallsfunden.<br />
Dabei sind die einzelnen Kapitel in sich sehr<br />
übersichtlich, wenn auch nicht mit einheitlichen<br />
Gliederungshierarchien strukturiert.<br />
Instruktiv sind die knapp 100 Seiten zum<br />
Thema Praxisführung, einem von vier Kapiteln<br />
im Abschnitt BWL. Für Anwalt wie Arzt gibt es<br />
eine Fülle von Tipps und Anregungen aus der<br />
fernen Welt der Betriebswirtschaftslehre.<br />
Der große Vorteil des Buches liegt denn auch<br />
in der Verknüpfung von Recht, Steuern und<br />
BWL in einer – zumindest für den Juristen –<br />
gut verständlichen Sprache. Der Umfang des<br />
Buches mit knapp 700 Seiten rechtfertigt die<br />
Bezeichnung "Handbuch".<br />
Für die zweite Auflage sollte das Konzept unbedingt<br />
beibehalten werden. Ausbaufähig sind<br />
dagegen Hinweise auf weiterführende Literatur<br />
und Hilfsmittel. Dafür sollte auch eine Erweiterung<br />
des Umfangs in Kauf genommen werden.<br />
Fazit: Bereits die erste Auflage ist eine Bereicherung<br />
im Bücherregal des Beraters.<br />
Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />
von Meisenberg, Michael (Hrsg.),<br />
200 Jahre Appellationsgericht / Oberlandesgericht<br />
Bamberg Festschrift,<br />
Verlag C.H. Beck, XIX, 356 Seiten,<br />
1. Aufl. 13.03.2009, EUR 88,00<br />
ISBN: 978-3-406-58805-1<br />
Selten treffen sich Anwälte und Richter außerhalb<br />
des Gerichtssaals. Ein Geburtstag ist dafür<br />
ein guter Anlass. Und wenn der Jubilar 200<br />
Jahre alt wird, gibt es eine Menge zu erzählen.<br />
So entstehen Festschriften – wie die für das<br />
Oberlandesgericht Bamberg.<br />
Bamberg hat für Anwälte wie die Justiz eine<br />
große historische Bedeutung. 1861 wurde hier<br />
der Bayerische <strong>Anwaltverein</strong> gegründet, 10<br />
Jahre später der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong>.<br />
Die Gerichtstradition reicht in Bamberg mit<br />
dem Churfürstlichen Hofgericht bis ins Jahr<br />
1803 zurück. Durch das organische Edikt vom<br />
24.07.1808 wurde dort zum 01.01.1809 eines<br />
von neun Appellationsgerichten in Bayern geschaffen.<br />
Seit 1879 nahm das durch die Reichsjustizgesetze<br />
geschaffene OLG im<br />
Wesentlichen die Zuständigkeiten des Appellationsgerichtes<br />
wahr.<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Buchbesprechungen<br />
Die Festschrift spannt in sechs Teilen sowohl eine<br />
weiten zeitlichen wie inhaltlichen Bogen über<br />
die Geschichte: 1. Vom Appellationsgericht zum<br />
Oberlandesgericht, 2. das OLG Bamberg im Dritten<br />
Reich, 3. Die Zeit nach 1945, Justitia kehrt<br />
zurück, 4. Generalstaatsanwaltschaft, Notariat<br />
und Rechtsanwaltschaft im Bezirk des Oberlandesgerichtes<br />
Bamberg, 5. Justiz im Dialog, 6. Anhang,<br />
Liste der OLG-Präsidenten.<br />
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die<br />
Festschrift nicht nur eine Fülle historischer Fakten<br />
aus den unterschiedlichsten Perspektiven<br />
enthält, sondern auch auf eine Menge weiterführender<br />
Literatur verweist. Das erleichtert<br />
dem interessierten Leser die Verknüpfung und<br />
Vertiefung der Fakten.<br />
Die Festschrift ist dabei nicht nur für Ober- oder<br />
Unterfranken lesenswert. Erst aus dem Vergleich<br />
mit anderen bayerischen Regionen und Perspektiven<br />
erhält die oberbayerische Geschichte<br />
plastische Gestalt. Das ist umso wichtiger, als aktuell<br />
Richtern wie Anwälten historisches Wissen<br />
über den eigenen Beruf, erst Recht über den der<br />
benachbarten Profession, oft genug fehlt.<br />
Die Mühe der Zusammenstellung einer Festschrift<br />
hat sich voll gelohnt und wird durch die<br />
gute klassische Ausstattung des Buches durch<br />
den Verlag belohnt. Wer Lust auf Historisches<br />
hat, sollte zugreifen, bevor das Buch ausverkauft<br />
ist.<br />
Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />
Bildnachweise:<br />
→ Fotostrecke „Charakter ist nur Eigensinn...“<br />
Helmut Winkler<br />
→ Personalia:<br />
Abbildung Präsident Ewer, DAV<br />
→ Nützliches und Hilfreiches:<br />
Logo München Marathon<br />
runabout MÜNCHEN MARATHON GmbH<br />
→ Kultur und Rechtskultur:<br />
Abbildungen „München: Justizpalast“<br />
Helmut Winkler<br />
Abbildungen „Auf den Spuren Justitias“<br />
Riin LG München a.D. Ingrid Petersen<br />
Abbildung „Jüdisches München“,<br />
Demkmal Herzog-Max-Straße, MAV GmbH<br />
Abbildung „Koscheres Essen“,<br />
Restaurant Einstein<br />
restliche Abbildungen Kulturprogramm siehe die<br />
jeweiligen Bildunterschriften. Mit freundlicher<br />
Genehmigung der Pressestellen der ausstellenden<br />
Museen.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
V.i.S.d.P. RAin Petra Heinicke<br />
1. Vorsitzende<br />
Druck panta rhei c.m,<br />
Kornwegerstr. 59, 81375München<br />
Auflage 3.700 Exemplare | 10 x jährlich<br />
(Für die Mitglieder ist der Bezugspreis im<br />
Mitgliedsbeitrag enthalten.)<br />
Der Inhalt der abgedruckten Beiträge und Leserbriefe<br />
spiegelt nur die Mei nung des<br />
Autoren und nicht des MAV wider.<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Die Geschäftsstellen<br />
I. Maxburg: Karolina Fesl<br />
Maxburgstr. 4/C, Zi. 142, 80333 München<br />
Montag bis Freitag 8.30-12.00 Uhr<br />
Telefon 0 89. 295 086<br />
Telefondienst 9.00-11.30 Uhr<br />
Fax 089. 291 610-46<br />
E-Mail geschaeftsstelle@<br />
muenchener.anwaltverein.de<br />
(Auch Anschrift für Herausgeber u. Redaktion)<br />
II. AnwaltServiceCenter:<br />
Sabine Grüttner<br />
Prielmayerstr. 7/Zi. 63, 80335 München<br />
Montag bis Freitag 8.30-13.00 Uhr<br />
Telefon 089. 558 650<br />
Telefondienst 9.00-12.30 Uhr<br />
Fax 089. 55 027 006<br />
E-Mail info@<br />
muenchener.anwaltverein.de<br />
www.muenchener.anwaltverein.de<br />
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Anzeigenredaktion:<br />
Claudia Breitenauer (verantwortlich)<br />
Karolinenplatz 3, Zi. 207<br />
80333 München<br />
Telefon 089. 55 26 33 96<br />
Fax 089. 55 26 33 98<br />
E-Mail c.breitenauer@mav-service.de<br />
Die Anzeigen werden ohne Aufpreis parallel<br />
auch in der Internet-Ausgabe der Mitteilungen<br />
auf der Homepage veröffentlicht.<br />
Anzeigenschluss:<br />
jeweils der 10. Kalendertag für den<br />
darauf folgenden Monat.<br />
| 21
22 |<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Anti-Terror Gesetze:<br />
Netze ausspannen oder Betonböden gießen ? 1<br />
Ein Bündel von Anti-Terror-Gesetzen hat die staatlichen Befugnisse bei<br />
Ermittlungs - und Strafverfahren in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet.<br />
In jedem dieser Gesetze können sie praktisch nur realisiert werden,<br />
wenn der Staat sich auf computergestützte Techniken verlässt,<br />
deren Nutzen und Gefahren jedem vertraut sind, der sich mit dem Recht<br />
der Informationstechnologie beschäftigt. Um nur die wichtigsten zu<br />
nennen:<br />
- der Große Lauschangriff<br />
- das Luftsicherheitsgesetz<br />
- die Rasterfahndung<br />
- die automatisierte Erfassung der Autokennzeichen<br />
- die Online -Durchsuchung und zuletzt:<br />
- das BKA- Gesetz<br />
Viele Einzelmaßnahmen, die in ihnen vorgesehen sind, klingen logisch,<br />
viele beseitigen Fehler schließen Lücken oder beseitigen Widersprüche,<br />
die die Praxis aufgedeckt hat.<br />
Nur ein Beispiel von vielen: es ist bestimmt zweckmäßig dem Bundeskriminalamt<br />
zentrale Kompetenzen in allen Fragen zu geben, die vermutlich<br />
bundesweite Auswirkungen haben und man könnte sogar noch<br />
weiter gehen und überall da, wo das BKA die Kompetenzen an sich<br />
nehmen darf, anderen Polizeibehörden gleichlautende Kompetenzen<br />
wegnehmen, um Doppelarbeit und Informationschaos zu verhindern. 8<br />
Einige der Änderungen waren verfassungsrechtlich veranlasst, wobei es<br />
fragwürdig bleibt, ob die Neufassungen die Absichten des Bundesverfassungsgerichts<br />
stets richtig erfasst haben. 9<br />
Anders als zu RAF-Zeiten befindet man sich heute in bester Gesellschaft,<br />
wenn man trotz solcher Anpassungen immer stärker auf die Gefährdung<br />
des Rechtsstaats durch die neuen Sicherheitsgesetze hinweist. Die<br />
meisten Einzelmaßnahmen erreichen diese Schwelle natürlich nicht, aber<br />
irgendwann wird der letzte Tropfen fallen, der den Eimer zum Überlaufen<br />
bringt. Bei der Überfülle der Einzelregelungen wird man das vielleicht<br />
nicht einmal mehr merken. Im alten China gab es einen<br />
berühmten Scharfrichter, dessen Dienste auch von den Verurteilten sehr<br />
geschätzt wurden, weil er schmerzfrei zu köpfen verstand. Und als eines<br />
Tages ein Verurteilter vor ihm kniete , die gefesselten Hände hob und um<br />
den letzten Streich bat, sagte dieser Henker nur: »Nicken Sie mal«!<br />
Gegen diese schleichende Erosion rechtsstaatlicher Kontrollen 10 gibt es<br />
ein, vom Staat immer wieder beschworenes Beruhigungsmittel: den<br />
Richtervorbehalt! Viele Einzelmaßnahmen sollen vorher durch einen<br />
Richter überprüft und genehmigt werden. Ermittlungsrichter sind üblicherweise<br />
jüngerer Leute, die noch eine Menge zu lernen und im übrigen<br />
eine Karriere vor sich haben. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass sie Beweismitteln, die nur die eine Seite ihnen vorlegt , auch beim<br />
1<br />
Festansprache zum 10 jährigen Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie<br />
18. Juni 2009<br />
2<br />
100 c StPO, dazu BVerfG NJW 2004,999<br />
3<br />
BGBL 2005 I S. 78, dazu BVerfG, NJW 2006,751<br />
4<br />
§31 NWPolG 1990, dazu BVerfG, NJW 2006,1939<br />
5<br />
HessSOG und SchlHLVwG, dazu BVerfG NJW 2008,1505<br />
6<br />
NWVerfSchG , dazu BVerfG NJW 2008,822<br />
7<br />
BKA-Gesetz vom 25.12.2008, BGBL I , 3083<br />
8<br />
Polizei und Geheimdienste hingegen sollten stets strikt getrennt bleiben, weil ihre Tätigkeit nach<br />
unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben zu bewerten und zu kontrollieren ist.<br />
9<br />
Das gilt insbesondere für § 160a StPO/53 StPO und § 100c StPO<br />
10<br />
Ausführlich zum Thema: Graf von Westphalen, Anwaltsblatt 2008,801 ff; Ignor NJW<br />
2007,3403.<br />
besten Willen widersprechen könnten? Die Antwort auf diese Frage<br />
könnte man sehr leicht finden: in wie vielen Fällen haben in der Vergangenheit<br />
Ermittlungsrichter solche Anträge abgelehnt ? Diese Zahl ist<br />
natürlich ein Staatsgeheimnis, aber sie würde uns eine Beurteilung darüber<br />
erlauben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass demnächst<br />
auch ein Richter die Ermittlungen gegen jeden von uns<br />
genehmigt. So zum Beispiel, wenn unsere Kreditkarten gestohlen und<br />
von einem Terroristen - oder von jemandem, der nur arabisch genug<br />
aussieht - zum Kauf von Sprengstoffzutaten in einem Supermarkt gleich<br />
ums Eck verwendet worden sind.<br />
Das einzig wirksame Mittel wäre es, nach Abschluss der Maßnahmen<br />
(falls die Ermittlungen nicht zu einem Strafverfahren führten, in dem die<br />
Vorgänge wahrscheinlich aufklärbar sind) jeden Betroffenen nicht nur<br />
darüber zu informieren, dass er überwacht worden ist und ihm zu ermöglichen,<br />
im Nachhinein dagegen vorzugehen 11 , sondern ihm auch<br />
ausdrücklich Schadensersatzansprüche zuzubilligen, falls die Überwachung<br />
unverhältnismäßig war - so zum Beispiel in allen Fällen, in denen<br />
die Ermittlungsbehörde dem Richter nicht alle Informationen gegeben<br />
hat, über die sie selbst verfügte. Nur so könnte sich schrittweise eine<br />
Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Maßnahmen bilden, an der der<br />
Staat und alle Beteiligten sich orientieren könnten.<br />
Viel bedenklicher erscheint mir aber die Tatsache, dass der Gesetzgeber offenbar<br />
gar nicht mehr die Vorstellung hat, es könne ihm gelingen, Gesetze<br />
zu erlassen, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten 12 . Alle<br />
oben zitierten Maßnahmen sind vom Bundesverfassungsgericht entweder<br />
aufgehoben oder stark relativiert worden. Zu jedem der Gesetzesvorhaben<br />
gab es außerhalb des Parteispektrums umfangreiche Stellungnahmen des<br />
Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s und der Bundesrechtsanwaltskammer, die auf<br />
alle verfassungsrechtlich bedenklichen Punkte hingewiesen haben. Ein Gesetzgeber,<br />
der sich selbst nicht mehr als Hüter der Verfassung versteht, sondern<br />
meint, diese Aufgabe an ein Gericht delegieren zu können, hat die<br />
Gewaltenteilung nicht wirklich verstanden oder ihren Sinn vergessen.<br />
Das wird an der gesetzlichen Regelung der Telefonüberwachung überdeutlich:<br />
Bisher waren alle Rechtsanwälte in der Kommunikation mit<br />
ihren Mandanten frei von Überwachung, jetzt 13 sollen es nur noch die<br />
»Verteidiger« sein. Jeder Terrorist, der die deutsche Sprache versteht<br />
(oder fähig ist, sie sich übersetzen zu lassen), dürfte diesen Unterschied<br />
schnell lernen und geeignete Vollmachten bei den Anwälten hinterlegen,<br />
die ihn demnächst verteidigen sollen. Diejenigen, die keine Terroristen<br />
sind oder werden möchten, kämen nie auf die Idee, so etwas zu<br />
tun. Die Folge: wenn Sie Ihre Kreditkarte verloren haben, werden nicht<br />
nur Sie selbst, sondern auch alle Anwälte, mit denen Sie in anderen Sachen<br />
in Kontakt sind, überwacht und abgehört - und zwar monatelang,<br />
bis sich geklärt hat, dass Sie mit Ihrer Kreditkarte nicht selbst eingekauft<br />
haben. Dieses ganze Material wird Hunderte und Tausende von Leuten<br />
beschäftigen, unsere privaten Verhältnisse werden durch die öffentlichen<br />
Hände gezogen, ja: die ganze berufliche Arbeit eines Wirtschaftsanwalts<br />
kann durch einen einzigen derartigen Fall so verseucht werden, dass<br />
11<br />
§ 101 StPO<br />
12<br />
Es sind nicht nur Sicherheitsgesetze betroffen. Auch die Pendler-Pauschale wurde abgeschafft,<br />
obwohl man klar gesehen hat, dass das verfassungswidrig war. BVerfG, 2 BvL 1/07 vom<br />
9.12.2008, NJW 2009, 48<br />
13<br />
§§ 160a StPO und § 53 StPO<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
andere Mandanten ihn nicht mehr für vertrauenswürdig halten. Je niedriger<br />
die Aufgreifschwelle für einzelne Überwachungsmaßnahmen ist,<br />
umso höher ist auch die Gefahr, dass ein Unschuldiger weitergehenden<br />
Maßnahmen (U-Haft, Hausdurchsuchungen etc.) unterworfen wird. Noch<br />
vor wenigen Wochen hätte es ihm so gehen können, wie jenem Steuerberater-Kollegen,<br />
der morgens um sieben, als er seine Kinder zur Schule<br />
brachte, wegen Betrugsverdacht verhaftet und in der Untersuchungshaft<br />
erst einmal nackt ausgezogen und rektal auf Drogen hin untersucht<br />
wurde, weil das unabhängig von der konkreten Gefahr durch die Vollzugs-Ordnung<br />
allgemein so angeordnet war. Auch hier musste das Verfassungsgericht<br />
die Dinge - wie so oft - zurechtrücken 14 .<br />
Eine solche Entwicklung wird den Beitrag, den gerade die Anwälte zur<br />
Rechtskultur leisten, nachhaltig beschädigen. Dieser Beitrag besteht in<br />
ihrer Pflicht, den Fall ausschließlich aus der Sicht des Mandanten zu<br />
betrachten und seiner Sicht der Dinge unter allen Umständen rechtliches<br />
Gehör zu verschaffen. Darin steckt natürlich die Gefahr der Einseitigkeit<br />
und es ist jeder einzelne Anwalt, der diese Spannungen in<br />
sich selbst bewältigen muss. Richter unterliegen anderen Spannungen:<br />
Sie müssen ein Urteil fällen, auch wenn sie über den Fall am liebsten<br />
nur ein Gutachten oder einen wissenschaftlichen Beitrag geschrieben<br />
hätten. Unsere Rechtskultur besteht wesentlich aus dem Zusammenspiel<br />
dieser unterschiedlichen Perspektiven.<br />
In den anglo-amerikanischen Rechtskulturen werden die Richter aus<br />
den Reihen der Anwälte gewählt und langsam wächst die Erkenntnis,<br />
dass Erfahrungen mit der anwaltlichen Perspektive auch für einen Richter<br />
ein erheblicher Gewinn wäre, wie Winfried Hassemer 15 kürzlich in<br />
einem Interview 16 bemerkte:<br />
»Ich plädiere seit langer Zeit dafür, gute Anwälte ins (Verfassungs-)<br />
Gericht zu bringen. Anwälte haben nach meiner Erfahrung einen besonderen<br />
Zugang zum Recht. Das ist ein anderer Zugang, als ein Professor<br />
ihn hat, ein Richter, ein Staatsanwalt und so weiter. Und dieser<br />
Zugang zum Recht ist wichtig.«<br />
Wer sich dieser Ansicht anschließt, darf den absoluten Vertraulichkeitsschutz<br />
,ohne den Anwälte nicht arbeiten können, nicht auf zwei<br />
unterschiedliche Anwalts-Klassen aufteilen! Wenn das geschähe,<br />
könnte kein Mensch (ob verdächtig oder unverdächtig) einen unter<br />
allen Umständen absolut vertraulichen Rat von jemandem bekommen,<br />
der auch die Interessen des Staates versteht und dem Laien übersetzen<br />
kann, dann fehlte uns ein Eckpfeiler des Rechtsstaates, ohne den er<br />
nicht funktionieren kann.<br />
Deshalb dürfen wir die physischen und virtuellen Räume, die die Anwälte<br />
organisieren und für uns alle bereithalten, nicht verengen, nicht<br />
beeinträchtigen. Die Anwälte sind ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaats<br />
- sie sollten für uns mindestens so wertvoll sein wie unsere Geheimdienste,<br />
denen man viel weitergehende Freiheiten einräumt!<br />
Selten wird die geheime Rechtfertigung für die Überwachung aller Anwälte<br />
in allen Berufslagen öffentlich diskutiert: Sie seien nötig, um zu<br />
verhindern, dass wieder ein Horst Mahler 17 oder Klaus Croissant die<br />
14<br />
BVerfG 2 BvR 455/08, AnwBl 2009, 303<br />
15<br />
Richter am Bundesverfassungsgericht von 1996-2008, zuletzt Vizepräsident<br />
16<br />
Streitgespräch mit Wolfgang Schäuble, Frankfurter Allgemeine Zeitung 14. April 2009<br />
17<br />
Horst Mahler (geb. 1936) wurde 1974 wegen verschiedener Straftaten im RAF-Umfeld vom<br />
Landgericht Berlin zu 14 Jahren Haft verurteilt und schloss sich - mit der Folge erneuter Haftstrafen<br />
und Berufsverbote - in den letzten Jahren rechtsradikalen Organisationen an;<br />
Klaus Croissant (1931-2002) wurde am 16.2.1979 vom Landgericht Stuttgart ebenfalls wegen<br />
Delikten im RAF Umfeld zu 2,5 Jahren Haft verurteilt und war danach als IM für die DDR-<br />
Staats-sicherheit tätig. Die Biografien dieser beiden Rechtsanwälte spiegeln exemplarisch den<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Privilegien ihrer Stellung missbrauchen und selbst zu Tätern werden.<br />
Ist diese Furcht gerechtfertigt?: Wie viele Anwälte unter den durchweg<br />
100.000-150.000, die in Deutschland tätig sind, haben in den<br />
letzten Jahrzehnten die Seite des Rechtsstaats verlassen? Waren es<br />
mehr als 10? Vermutlich nicht! Werden wir die nächsten 10 daran hindern<br />
können, ihren Weg zu gehen, wenn wir ihnen eine lückenlose<br />
Überwachung androhen? Vermutlich nicht!<br />
Selbst wenn der Gesetzgeber aber nur verfassungsgemäße Gesetze erließ,<br />
wäre damit noch lange nicht gesagt, dass das System insgesamt<br />
die Sicherheit schaffen kann, die von allen beteiligten Politikern immer<br />
wieder beschworen wird.<br />
Sicherheitsgesetze sollen den Rechtsstaat schützen wie die Netze den<br />
Artisten in der Zirkuskuppel. Dafür brauchen sie Flexibilität und müssen<br />
notwendig lückenhaft sein. Statt uns an diesem Bild zu orientieren,<br />
gießen wir uns einen Betonboden in dem vollen Bewusstsein, dass es<br />
absolute Sicherheit nicht gibt: wir könnten neben jeden einzelnen<br />
einen Leibwächter stellen und hätten immer noch das Restrisiko dass<br />
gerade er uns eines Tages umbringt - an Motiven wird es ihm nicht<br />
fehlen!<br />
Stattdessen erzeugen wir nichts als eine Scheinsicherheit, die in der<br />
nächsten gefährlichen Situationen entlarvt werden wird, an der auch<br />
der Rechtsstaat sich vielleicht den Hals bricht.<br />
Eine solche Gefahr scheint die bekannte Formel zu bestätigen:<br />
»Fiat iustitia – pereat mundus«<br />
Dieser Satz hat mich immer beschämt , weil ich mit Friedrich Carl von<br />
Savigny meine juristische Arbeit immer als die Aufgabe betrachtet<br />
habe, der Wirklichkeit zu folgen und sie nicht nur an der theoretischen<br />
Logik des Rechtssystems zu orientieren.<br />
Aus dieser Scham hat mich Rainer Zaczyk 18 , Strafrechtler aus Bonn<br />
kürzlich befreit, denn sie wurzelte nur in meinen mangelhaften Lateinkenntnissen,<br />
die genauso unzureichend waren, wie die der Ankläger<br />
aller Juristen, denen wir dieses Sprichwort verdanken.<br />
Zaczyk wies darauf hin, dass der Begriff »mundus« nicht nur »die Welt«<br />
bedeutet sondern daneben auch alles, was den äußeren Schein, den<br />
Glanz, die Anmaßung der Mächtigen und nicht zuletzt die Pracht der<br />
Damenmode ausmacht.<br />
Martin Luther hat das noch richtig verstanden und so auf den Punkt<br />
gebracht :<br />
»Nicht ansehen, was der hauffe odder die Welt thut, Sondern was<br />
Recht ist und was der hauffe tun solte« 19<br />
oder in den Worten Kants:<br />
»Es herrsche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen auch insgesamt<br />
darüber zu Grunde gehen 20 «.<br />
Wird also richtig übersetzt, müssen wir, deren Handwerk es ist, das<br />
Spannungsbogen wieder, in dem ihre Generation gelebt hat.<br />
18<br />
»Fiat iustitia – pereat mundus« - zu Kants Übersetzung der Sentenz « in: Festschrift für Peter<br />
Krause zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblodt Berlin 2006 S. 649. Zaczyk hat rekonstruiert,<br />
dass der Satz vermutlich von Papst Hadrian VI, dem Erzieher Ferdinands I (Deutscher Kaiser<br />
1556-1564) stammt, in seinem Kern aber auf die Grundidee aller Gerechtigkeitsvorstellungen<br />
zurückgeht, dass auch die Mächtigen sich den Regeln des Rechts beugen müssen.<br />
19<br />
cit.n. Zaczyk Fn 7<br />
20<br />
Kant, Zum Ewigen Frieden, cit. n. Zaczyk aaO S. 649<br />
| 23
24 |<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Recht durchzusetzen - uns für den Satz nicht<br />
schämen:<br />
»Der Gerechtigkeit müssen sich auch Glanz<br />
und Macht beugen!«,<br />
Unsere Sicherheitsbedürfnisse entstehen<br />
letztlich aus dem Wunsch, Glanz und Macht<br />
zu erringen, unsere Freiheitsbedürfnisse aus<br />
je ganz individuellen Zielen (zu denen auch<br />
der Wunsch nach Untergang gehören kann) -<br />
ein Konflikt zwischen beiden ist also unvermeidbar.<br />
Das Recht regelt Konflikte, es entscheidet,<br />
es verteilt, es sorgt für Rechtsfrieden auch<br />
dort, wo es nur die Strukturen schafft, an<br />
denen jeder einzelne sich orientieren kann.<br />
Das Recht bildet die Statik des Gesellschaftssystems<br />
und es besteht aus beiden Elementen,<br />
der Sicherheit und der Freiheit. Wenn diese<br />
Ausgewogenheit wechselnden Situationen<br />
beliebig geopfert wird , dann fällt nicht nur der<br />
Stuck von den Wänden, dann ist die Statik<br />
selbst bedroht.<br />
Was der Gesetzgeber zu tun hat, ist deshalb<br />
nicht, die Welt mit allen erdenklichen Rechtsregeln<br />
zuzubetonieren , damit nirgendwo eine<br />
Lücke mehr bleibt. Er muss vielmehr dafür<br />
Sorge tragen, die Macht dort in rechtliche<br />
Bahnen zu lenken, wo sie in der Gefahr steht,<br />
aus Angst oder Anmaßung nur noch ein<br />
einziges Interesse zu sehen und diesem zu<br />
dienen. Das wird nicht gelingen, wenn wir in<br />
unzähligen Einzelregelungen ersticken, wenn<br />
wir die Übersicht über die Grundlinien dessen<br />
verlieren, das uns trägt.<br />
Der Gesetzgeber muss wieder lernen, sich<br />
auch unter schwierigen Umständen an das<br />
verfassungsrechtlich verbriefte Übermaßverbot<br />
21 zu halten. Es ist die zentrale Grundregel des<br />
Umgangs, den der Staat mit seinen Bürgern<br />
einhalten muss, eine Regel, die dazu zwingt,<br />
stets Ursache und Wirkung zu bedenken und<br />
so jenes empfindliche Gleichgewicht der<br />
Kräfte zu schaffen, ohne das ein Recht , das<br />
seinen Namen verdient , nicht funktionieren<br />
kann.<br />
Prof. Dr. Benno Heussen, Rechtsanwalt<br />
21 Peter Lerche hat diesen Begriff geprägt (Übermaß und Ver-<br />
fassungsrecht, Heymanns 1961 (1999)), der seither das Verfassungsrecht<br />
zur Frage der Ausgewogenheit staatlichen<br />
Verhaltens beherrscht (seit BVerfGE NJW 1963, 1597 - Ausschluss<br />
eines Strafverteidigers; bis jüngst BVerfG NJW 2009,<br />
1061 - Kannibale von Rotenburg.<br />
Zur Fotostrecke in diesem Heft<br />
Spaziergänge in München:<br />
„Charakter ist nur<br />
Eigensinn, es lebe die Zigeunerin!”<br />
sagte Paul Scheerbart (1863 – 1915) über<br />
sich: Dichter, Visionär und ein Konstrukteur,<br />
der drei Jahre lang vergeblich an einem<br />
Perpetuum mobile gearbeitet hatte (damals<br />
verhielt sich das physikalische Weltbild noch<br />
ein wenig freundlicher gegenüber solchen<br />
Utopien).<br />
Eigensinn? Kennzeichnet jeden Besitzer eines<br />
Land Rover Defender (ausgenommen natürlich<br />
Bergbauern Förster, Landvermesser usw.).<br />
Sehen Sie selbst:<br />
Luftwiderstand? Stur wie ein Brett.<br />
Benzinverbrauch? Spielt unter diesen Umständen<br />
keine Rolle .<br />
Um welt verträg lich keit? Gewiss: Gelegentlich<br />
sieht man so gar einen Defender mit grüner<br />
Plakette. Andere – ganz neue – schaffen es<br />
nur bis zur roten. Und viele, eigentlich die<br />
meisten, die ich gesehen habe – und ebenfalls<br />
ganz neue – fahren ohne.<br />
Evolutionär betrachtet, handelt es sich bei<br />
dem Defender um eine Sackgasse. Und<br />
entsprechend selten hat man auch in den<br />
letzten Jahren neue Exemplare gesehen. Erst<br />
seit vielleicht zwei Monaten tauchen sie<br />
vermehrt in München auf: am häufigsten in<br />
schwarz, gern aber auch in grau. Diesem entspricht<br />
die Entwicklung von zwei anderen<br />
Typen: Jeep Wrangler und Mercedes G-<br />
Klasse, beide ebenfalls lange verschmäht von<br />
der Gunst der Käufer, beide ebenfalls kantig<br />
und bedie ebenfalls häufig in schwarz. Aber<br />
beide haben nicht den ganz gleichen<br />
Erfolg des Defender. Alle drei grenzen<br />
sich entschieden ab von den gerundeten,<br />
“weichgespülten” SUVs (Sport Utility Vehicle),<br />
die sich mittlerweile als ganz normale Autos<br />
anbiedern:<br />
auf der Tür eines BMW X5<br />
Der De fen der ist archaisch.<br />
Äußerlich erkennbar z.B.<br />
an den Nieten seitlich und<br />
hinten. Und konzeptionell<br />
ist er gleichsam für den<br />
Mann gedacht, der gelegentlich<br />
Jagd auf ein<br />
Mammut machen muss:<br />
Seitenauspuff nach oben,<br />
damit er Bäche und Furten<br />
durchqueren kann.<br />
Großer Dachgepäckträger<br />
für die Beute, Dachleiter<br />
hinten und/oder Trittbretter<br />
auf den Kotflügeln<br />
vorn, um das Essen oben zu verstauen. Nun ist<br />
aber Mammutjagd heute an und für sich<br />
schon ein Problem. Und Wilderei wird<br />
sowieso nicht gern gesehen. Worum geht es<br />
also wirklich?<br />
1984 gab es in Amerika eine Werbekampagne,<br />
die das ganz prägnant ausgedrückt<br />
hatte. Erstes Motiv: Eine kleine Insel, darauf<br />
ein Zelt und ein Jeep. Und dazu die Zeile:<br />
„Only in a Jeep.” Zweites Motiv: Reißender<br />
Gebirgsbach. Ein Jeep auf einem Felsen direkt<br />
am Ufer. Darin ein Mann mit Schaum im Gesicht,<br />
der sich rasiert: „Only in a Jeep.” Drittes<br />
Motiv: Wüste im Abendlicht. Auf einer Sanddüne<br />
ein Jeep. Viertes Motiv: Flaches Flussbett.<br />
Ein Jeep brettert die Flussmitte entlang. Links<br />
und rechts zwei Meter hohes Spitzwasser:<br />
”Only in a Jeep.”<br />
Der Jeep, der Defender – sie stehen für Selbstbestimmung:<br />
keine Zwänge, keine Kompromisse.<br />
Sie stehen für eine Utopie. Wie das<br />
Perpetuum mobile.<br />
Und für den Entwurf einer anderen Welt. Und<br />
wenn diese Montag bis Freitag nicht möglich<br />
ist, dann wenigstens am Wochenende.<br />
Die Zeiten sind wohl so, dass das Bedürfnis<br />
nach einer Utopie jetzt wieder wächst.<br />
Helmut Winkler , (Fotos und Text)<br />
Nieten: in den 30er bis<br />
50er Jahren gab es für sie<br />
sicherlich technische<br />
Gründe.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Kultur | Rechtskultur<br />
München: Justizpalast — Bürger, Staat, Justiz<br />
„Nur einen Herrn kennt die Kunst – das<br />
Bedürfnis. Sie artet da aus, wo sie den<br />
Launen des Künstlers, mehr noch wo sie<br />
mächtigen Kunstschützern gehorcht.“ Das<br />
schreibt Gottfried Semper all jenen ins<br />
Stammbuch, die mit Kunst und mithin mit<br />
Architektur zu tun haben.<br />
Betreten wir die große<br />
Eingangshalle des Justizpalastes,<br />
so könnte man vermuten,<br />
dass Friedrich von<br />
Thiersch mit der Umsetzung<br />
dieser Maxime in ein Justizgebäude<br />
nicht die Unterbringung<br />
einer aus den<br />
Nähten platzenden Behörde<br />
meinte, sondern etwas<br />
anderes im Sinn hatte. Denn<br />
trotz des zu erwartenden<br />
Parteiverkehrs ist die große<br />
Halle überdimensioniert.<br />
Zwar ist sie das Treppenhaus<br />
und fungiert als Knotenpunkt<br />
der Hauptverkehrswege<br />
des Hauses, doch<br />
dafür hätten auch deutlich kleinere Abmessungen<br />
genügt. Auch als Wartehalle für<br />
die damals im Erdgeschoß angesiedelten<br />
publikumsträchtigen Abteilungen des Amtsgerichts<br />
und des Grundbuchamtes hat die<br />
Halle nicht gedient, denn es gab keine<br />
Sitzmöglichkeiten, so dass Wartende sich auf<br />
die Bänke in den großen Gängen konzentrierten.<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Eine funktionsorientierte Erklärung fehlt also.<br />
Für die übergroße Dimensionierung gegenüber<br />
den tatsächlichen Funktionsräumen gibt<br />
es bedeutende Beispiele in der europäischen<br />
Architektur dieser Zeit. Prominentestes und<br />
Schule machendes Beispiel ist die Pariser<br />
Oper. Mit ihr schuf Ch.<br />
Garnier einen der wichtigsten<br />
Vertreter des Neobarock – der<br />
Stilrichtung des Justizpalastes.<br />
Er hatte dem Komplex von<br />
Foyer und Treppenhaus verschwenderisch<br />
Raum gegeben.<br />
Hier war der gesellschaftliche<br />
Mittelpunkt der<br />
Oper, ein Ort der bürgerlichen<br />
Repräsentation und<br />
Selbstdarstellung.<br />
Sehen und gesehen werden<br />
ist nun nicht wirklich das<br />
Bestreben der Rechtsuchenden<br />
und Herbeizitierten in<br />
einem Justizpalast, schon gar<br />
nicht im strafrechtlichen<br />
Bereich. Es geht also nicht<br />
um die direkte Selbstdarstellungsmöglichkeit<br />
des einzelnen Bürgers, sondern der Bürgerschaft<br />
von Stadt und Staat an sich. Und um<br />
den äußeren Widerhall der Autorität der<br />
Justiz und ihres Personals und Ehrfurcht vor<br />
Justitia.<br />
Dieses Bedürfnis nach Repräsentation trat in<br />
Konkurrenz zum Bedürfnis nach Raum einer<br />
explosionsartig wachsenden Justiz. Der<br />
Neubau sollte das Problem der drangvollen<br />
Enge der vorhergehenden<br />
Unterbringung der Behörde<br />
lösen. Und wer sich zuvor in<br />
voll gestopften Räumen<br />
und Wartegängen drängen<br />
musste, atmete angesichts<br />
der neuen Platzverhältnisse<br />
befreit auf. Aber nicht<br />
lange. Denn schon nach<br />
wenigen Jahren reichten die<br />
Räumlichkeiten schon wieder<br />
nicht mehr aus. Man<br />
hatte mit diesem Wachstum<br />
schlicht nicht gerechnet,<br />
was schon daran ersichtlich<br />
wird, dass die Möglichkeit,<br />
Amtszimmer beiderseits der<br />
Gänge anzuordnen, schlicht<br />
übergangen wurde.<br />
Andererseits hatten Auftraggeber und<br />
Architekt nicht unbeträchtlichen Raum für<br />
den sogenannten „Repräsentationssaal“ des<br />
Justizministeriums reserviert und diesen<br />
dann auch prachtvoll mit barocken<br />
Dekorationselementen ausstatten lassen- er<br />
erstreckte sich über einer Fläche von 200 qm<br />
und über zwei Stockwerke.<br />
Seine Monumentalität und Prachtentfaltung<br />
Innen wie Außen und die damit verbundene<br />
Alleinstellung im Münchner Stadtbild - ganz<br />
besonders in der bewusst gewählten<br />
Eingangssituation zwischen Hauptbahnhof<br />
und Karlsplatz - macht den Justizpalast zum<br />
Sinnbild eines neuen und gemeinsamen<br />
Selbstbewusstseins von<br />
Bürgertum und Regierung.<br />
Und dass dieses Selbstbewusstsein<br />
sich ausgerechnet<br />
in einem Gerichtsgebäude<br />
ausdrückt, zeigt<br />
die enorme Bedeutung der<br />
damals neuen Rechtsordnung<br />
als Grundlage und<br />
Ausgangspunkt bürgerlicher<br />
Werte und Ziele.<br />
Dr. Martin Stadler, MAV GmbH<br />
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26 |<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Venus Lovatelli, Pompeji, 1. Jh. v. Chr<br />
FOTO: HAYDAR KOYUPINAR;<br />
Innenansicht Museum Brandhorst<br />
mit Werken von Cy Twombly<br />
FOTO: HAYDAR KOYUPINAR;<br />
Innenansicht Museum Brandhorst<br />
mit Werken von Andy Warhol<br />
LUXUS UND DEKADENZ-<br />
Römisches Leben am Golf von Neapel<br />
Samstag, 11.07.2009, 11.00 Uhr,<br />
Archäologische Staatssammlung München, Lerchenfeldstr. 2<br />
„Luxus braucht Bewunderer und Mitwisser“. So beschrieb der römische Philosoph Seneca den demonstrativen<br />
Prunk vieler seiner Zeitgenossen. Luxus benötigt eine Bühne, auf der er sich entfalten kann. Und trotz aller Kritik<br />
an seinen Auswüchsen – wer würde nicht gern ein Leben im Luxus führen? „Luxus und Dekadenz. Römisches<br />
Leben am Golf von Neapel“ bereitet mit zahlreichen hochkarätigen Exponaten dem Luxus zu Füßen des Vesuv<br />
erneut eine Bühne. Die Ausstellung entstand in enger Zusammenarbeit mit Archäologischen Nationalmuseum<br />
Neapel und ist nicht nur in Deutschland, sondern war auch in den Niederlanden zu sehen.<br />
(Quelle: Homepage der Archäologischen Staatssammlung)<br />
Museum Sammlung Brandhorst<br />
Donnerstag 16.07.2009, 18.15 Uhr, Museum Brandhorst<br />
Führung mit Dr. Kvech-Hoppe<br />
© BAYERISCHE STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN | MUSEUM BRANDHORST MÜNCHEN<br />
Zu Beginn der 1970er Jahre war eine Collage von Joan Miró die erste gemeinsame Erwerbung von Udo und<br />
Anette Brandhorst. Dabei interessierte sich das Sammlerehepaar nicht nur für bildende Kunst, sondern auch für<br />
Literatur. Verständlicherweise galt ihre Aufmerksamkeit besonders der Zusammenarbeit von Malern und Dichtern.<br />
So bilden beispielsweise 112 von Picasso illustrierte Bücher in Originalausgaben – bis auf wenige Ausnahmen das<br />
gesamte OEuvre Picassos auf diesem Gebiet - einen markanten Höhepunkt der gesamten Sammlung. Arbeiten auf<br />
Papier von Malewitsch, Schwitters und anderen ergänzen diesen Komplex. Nach anfänglichem Engagement für die<br />
Klassische Moderne folgte bald eine stärkere Hinwendung zu zeitgenössischen Positionen. So bilden Werkgruppen<br />
von Künstlern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie internationaler Vertreter aktueller Kunst einen weiteren,<br />
umfassenden Schwerpunkt. Cy Twombly, Andy Warhol, Jean-Michel Basquiat, John Chamberlain, Sigmar Polke,<br />
Bruce Nauman, Mike Kelley, Alex Katz, Eric Fischl, Damian Hirst, Katharina Fritsch und viele andere sind mit exemplarischen<br />
Werkgruppen vertreten, die wichtige Positionen in der Entwicklung der zeitgenössischen Kunst markieren.<br />
Seit der Ausstellung „Food for the Mind“, die 2000 im Münchner Haus der Kunst gezeigt wurde, konnten einzelne<br />
Komplexe zielgerichtet ausgebaut und vertieft werden, so dass die Sammlung heute insgesamt über 700 Werke umfasst.<br />
Außenansicht Museum Brandhorst; FOTO: ANDREAS LECHTAPE<br />
Die Teilnehmerzahlen für Führungen wurde von den ausstellenden Museen leider begrenzt. Wir bitten Sie deshalb um<br />
verbindliche Anmeldung. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Absage, um interessierten Kollegen auf der<br />
Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen.<br />
Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 5,00 p.P. – zzgl. Eintritt derAusstellung)<br />
[ ] Luxus und Dekadenz 11.07.2009 für ____ Person/en<br />
[ ] Sammlung Brandhorst 16.07.2009<br />
Name Vorname<br />
Straße PLZ, Ort<br />
Telefon, Fax E-Mail<br />
Unterschrift Kanzleistempel<br />
Ausgebucht, neuer Termin für Herbst in Planung!<br />
Ausgebucht, neuer Termin in Planung!<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Stadtführung - Ein Rundgang durch das Jüdische München<br />
Mittwoch, den 19.08.2009, um 19.00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden<br />
Treffpunkt: Denkmal Herzog-Max-Straße / Maxburgstraße (Rückseite Karstadt/Oberpollinger).<br />
Führung mit Frau Miriam Magall<br />
Kultur | Rechtskultur<br />
Der Rundgang beginnt am Standort der ehemaligen Münchner Hauptsynagoge (im Juni 1938 zerstört) bei dem<br />
Denkmal in der Herzog-Max-Straße. Von dort geht es vorbei am Promenadeplatz, wo der 1. Zionistische Weltkongress<br />
hätte stattfinden sollen, mit einem Halt beim Mahnmal zum Andenken an Kurt Eisner. Am Marienplatz<br />
wird an die 1. Synagoge in München erinnert, die 1285 zerstört wurde. Von dort geht es vorbei am ehemaligen<br />
Wallach-Haus, dem Alten Rathaus und dem Haus in Tal 13, wo die erste jüdische Gemeinde der Neuzeit 1815<br />
gegründet wurde. Es folgt ein Halt in der Westenriederstraße (1. Synagoge der Neuzeit), wo auch an die orthodoxe<br />
Synagoge und die Familie Feuchtwanger erinnert wird. Nach einem Blick die Reichenbachstraße hinauf zur „ostjüdischen“<br />
Synagoge geht der Rundgang vor der neuen Münchner Hauptsynagoge auf dem St.-Jakobs-Platz zu Ende.<br />
Jüdisches koscheres Essen -<br />
und was zu welchen Feiertagen warum gegessen wird<br />
Vortrag mit anschließendem Essen mit Frau Miriam Magall im Restaurant Einstein<br />
Donnerstag 08.09.2009, 19.00 Uhr, Restaurant Einstein,<br />
im EG des Jüdischen Gemeindezentrums, St. Jakobsplatz 18, München<br />
Bereits Anfang des Jahres hat uns Frau Magall ins Restaurant Einstein begleitet. Die Teilnehmer waren so begeistert,<br />
dass wir uns entschlossen haben, diesen interessanten Abend zu wiederholen. Frau Magall, den eingefleischten<br />
Teilnehmern unseres Kulturprogramms auch bekannt durch die Synagogen- und Stadtführungen durch das<br />
„Jüdische München“, wird uns zunächst mit einem Vortrag (ca. 1 Std.) einführen. Anschließend werden verschiedene<br />
Shabbath-Speisen, von „gefillte Fish“ über „Kebabim mit Harissa“ empfohlen. Dazu können koschere Weine<br />
gewählt werden.<br />
Wir freuen uns wieder auf einen besonderen Abend in einer schönen Umgebung.<br />
Kosten: Essen und Getränke auf Selbstzahlerbasis, Beitrag für den Vortrag 10 Euro pro Person.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Verbindliche Anmeldung bis 01.09.2009 erbeten.<br />
Das Resaturant Einstein hat uns seine derzeit aktuelle Speisekarte zur Verfügung gestellt. Interessierte finden sie<br />
auf unserer Homepage unter http://www.muenchener.anwaltverein.de/Kulturprogramm/Karte_Einstein.pdf<br />
Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 10,00 p.P.)<br />
[ ] Jüdisches München 19.08.2009 für ____ Person/en<br />
[ ] Jüdisches koscheres Essen 08.09.2009 für ____ Person/en<br />
Name Vorname<br />
Straße PLZ, Ort<br />
Telefon, Fax E-Mail<br />
Unterschrift Kanzleistempel<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
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Kultur | Rechtskultur<br />
Auf Justitias Spuren ...<br />
Führung durch den Justizpalast und das OLG München<br />
Alfons Mucha<br />
Alfons Mucha | Prinzessin Hyazinthe,<br />
1911, Farblithografie, 125,5 x 83,5 cm<br />
Mucha Trust, © Mucha Trust 2009,<br />
VG-Bild-Kunst, Bonn 2009<br />
Freitag, 02.10.2009, 13.00 Uhr, Dauer: ca. 1,5 Std., Treffpunkt: Neptun Brunnen, Alter Botanischer Garten<br />
Elisenstraße, ggü. Rückseite des Justizpalastes.<br />
Bei starkem Regen wird der Treffpunkt zum Eingang des Justizpalstes, Prielmayerstr. 7 verlegt.<br />
Führung mit Sigrid Petersen, Richterin am Oberlandesgericht München a.D<br />
Der gemeinsame Rundgang durch die beiden Münchner Gerichtsbauten der Prinzregentenzeit gibt Gelegenheit,<br />
die vertrauten Stätten unseres Wirkens einmal unter einem anderen Blickwinkel zu sehen.<br />
Der Münchner Architekt, Friedrich von Thiersch ( 1852-1921), hat den Justizpalast in den Jahren 1887 bis 1897<br />
geplant und gebaut. Dass Friedrich von Thiersch für das wenig später von ihm entworfene benachbarte Gebäude<br />
des Oberlandesgerichts ( Bauzeit 1903-1905) eine zu den Neobarockformen des Justizpalastes so unterschiedliche<br />
Architektur gewählt hat, versetzte schon die Zeitgenossen in Erstaunen. Die für die Zeit des Späthistorismus kenn<br />
zeichnende Kombination verschiedener Architekturformen der Vergangenheit und die damit erzielte Wirkung, die<br />
nach dem damaligen Stand der Technik moderne Konstruktion der Kuppel sowie die Vorgeschichte des Justizpalastes<br />
und das Leben und Wirken Friedrich von Thierschs werden im Mittelpunkt der Besichtigung stehen.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Wir bitten um verbindliche Anmeldung. Um rechtzeitige<br />
Absage bei Verhinderung wird gebeten, um weiteren Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen.<br />
Donnerstag 15.10.2009, 18.15 Uhr, in der Kunsthalle der Hypo Kulturstiftung<br />
Führung mit Dr. Kvech-Hoppe<br />
Das Werk Alphonse Muchas (1860-1939), der als Werbegrafiker und Dekormaler Weltruhm<br />
erlangte, wird in dieser Ausstellung nicht nur als Schöpfer der berühmten Plakate,<br />
sondern erstmals in München auch als ein Meister aller Medien vorgestellt. So zeugen<br />
großformatige Gemälde, Pastelle, Zeichnungen und Fotografien von einem beeindruckenden<br />
Künstler, der sein Handwerk in Wien, München und Paris erlernte. Von ersten<br />
illustrativen Arbeiten, über seine Ausstattung des Pavillon für Bosnien und Herzegowina<br />
und den Pavillon de l'Homme für die Weltausstellung in Paris 1900 bis hin zu seinem<br />
großen Zyklus Das Slawische Epos verfolgte Mucha das Ziel eine universelle Botschaft zu<br />
vermitteln: Seine Vision einer Versöhnung der Nationen und der Religionen. Mehr als<br />
200 Arbeiten aus öffentlichen und privaten Sammlungen werden thematisch gegliedert<br />
(Biografie - Fotografie - Frühwerk, Plakate, Documents décoratives - Figures décoratives,<br />
Le Pater - Ilsée Princesse de Tripoli, Pastelle, Weltausstellung Paris 1900 - Pavillon von<br />
Bosnien und Herzegowina, Boutique Fouquet, Obecní dum, Slawisches Epos) in der<br />
Kunsthalle der Hypo-Kulturstiftung zu sehen sein. Die Ausstellung entsteht in<br />
Kooperation mit dem Belvedere in Wien und dem Musée Fabre in Montpellier.<br />
Foto: Musées royaux des Beaux-Arts de Belgique, Brüssel<br />
Alfons Mucha | Die Natur,<br />
1899-1900, Bronze, vergoldet,<br />
Malachit, Höhe: 70 cm<br />
Gießerei: Pinedo, Paris<br />
Musées royaux des Beaux-Arts de<br />
Belgique, Brüssel<br />
© Mucha Trust 2009, VG-Bild-<br />
Kunst, Bonn 2009<br />
Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 5,00 p.P. – zzgl. Eintritt derAusstellung)<br />
[ ] Auf Justitias Spuren ... 02.10.2009 für ____ Person/en<br />
[ ] Alfons Mucha 15.10.2009 für ____ Person/en<br />
Name Vorname<br />
Straße PLZ, Ort<br />
Telefon, Fax E-Mail<br />
Unterschrift Kanzleistempel<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Anzeigenrubriken in diesem Heft:<br />
→ Stellenangebote an Kollegen ..............................................29<br />
→ Stellengesuche Kollegen......................................................29<br />
→ Bürogemeinschaften ..........................................................30<br />
→ Kooperation / kollegiale Zusammenarbeit............................32<br />
→ Vermietung / freie Mitarbeit ................................................33<br />
→ Vermieten ..........................................................................33<br />
→ Kanzleiübernahme ..............................................................34<br />
→ Verkäufe ............................................................................34<br />
→ Prozessvertretung................................................................34<br />
→ Stellenangebote nicht jur. Mitarbeiter..................................34<br />
→ Ausbildungsplätze ..............................................................35<br />
→ Stellengesuche nicht jur. Mitarbeiter....................................35<br />
→ Dienstleistungen..................................................................35<br />
→ Schreibbüros ......................................................................35<br />
→ Übersetzungsbüros..............................................................35<br />
→ Buchbindereien ..................................................................36<br />
→ Schulungen ........................................................................36<br />
→ Anzeigenpreisliste ..............................................................36<br />
Stellenangebote an Kollegen<br />
Fachanwältin für Erb- und/oder Familienrecht gesucht<br />
Renommierte Münchner Spezialkanzlei im Erb- und Familienrecht<br />
sucht für sofort oder später Fachanwältin für Erb- und/oder<br />
Familienrecht. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an<br />
Maltry Rechtsanwältinnen, Hohenzollernstr. 89, 80796 München<br />
oder per E-Mail an maltry@rechtsanwaeltinnen.com.<br />
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Kooperation mit einer<br />
Steuerberatungsgesellschaft im Zentrum von München und<br />
sind im juristischen Bereich im Wesentlichen in den Bereichen<br />
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung,<br />
D&O-Liability (Organhaftung) und Immobilienrecht tätig.<br />
Auf steuerlichem Gebiet beraten wir anspruchsvolle Mandanten<br />
und zwar überwiegend Unternehmen aber auch Privatleute mit<br />
Wirtschaftsinteressen im In- und Ausland. Weitere Angaben zu<br />
unserer Kanzlei sowie zur Steuerberatungsgesellschaft finden Sie<br />
unter der Homepage: www.hls-rechtsanwaelte.de bzw.<br />
www.sktg.de.<br />
Wir suchen für den Bereich Insolvenzverwaltung, Unternehmenssanierung<br />
und Gesellschaftsrecht kurzfristig zur<br />
Erweiterung unseres Teams eine/n überdurchschnittlich qualifizierte/n<br />
und engagierte/n<br />
Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin<br />
mit einschlägiger Berufserfahrung, die/der sich den Herausforderungen<br />
anspruchsvoller rechtlicher Aufgaben stellt der/dem<br />
sich die Perspektive als künftige/r Partner/in bietet. Gute Englischkenntnisse<br />
sind von Vorteil. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr<br />
RA/FAfStR/StB/vBP Dr. Franz-Joachim Sessig gerne zur Verfügung.<br />
Hecker Loritz Sessig<br />
Rechtsanwälte ● Steuerberater<br />
Brienner Str. 46, 80333 München<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Wir suchen zum baldigen Eintritt in München Haidhausen<br />
eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt<br />
für allg. Zivilrecht und FamR, ggf. Verkehrsstrafrecht<br />
in freier Mitarbeit, ggf. halbtags oder Teilzeit möglich.<br />
Zuschriften unter Chiffre Nr. 70 / <strong>Juli</strong> 2009 erbeten.<br />
Freie Mitarbeit /Sozietät<br />
Etablierte, vor allem zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei<br />
(2 Anwälte) in Kreisstadt Nähe Münchens sucht unternehmerisch<br />
orientierten RA (m/w) mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung.<br />
Schwerpunkte der Kanzlei sind Verkehrs-, Familien- und<br />
Mietrecht, jed. werden auch andere Rechtsgebiete abgedeckt.<br />
Baldige Sozietät mit Aussicht auf kurzfristige Übernahme<br />
(Altersgründe) wird angestrebt. Zuschriften an den MAV unter<br />
Chiffre Nr. 69 / <strong>Juli</strong> 2009 erbeten.<br />
Stellengesuche von Kollegen<br />
Suche Mitarbeit als Rechtsanwalt in Kanzlei im Großraum<br />
München. Ich war bislang in einer zivilrechtlich ausgerichteten<br />
Allgemeinkanzlei tätig. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit<br />
bei einer großen Versicherung habe ich auf dem Gebiet des<br />
Verkehrsrechtes und Versicherungsrechtes besondere Kenntnisse<br />
und Erfahrungen. Ich bin auch geprüfter Versicherungsfachmann.<br />
Im übrigen habe ich die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt<br />
für Arbeitsrecht bei der deutschen Anwaltsakademie in Berlin abgeschlossen.<br />
Ich bin hochmotiviert, leistungsbereit und schätze kollegiales<br />
Arbeiten. Kontaktaufnahme unter Mobil: 0170 / 860 21 52<br />
oder über den MAV unter Chiffre Nr. 68 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />
Rechtsanwältin, langjährige Berufserfahrung, sucht Mitarbeit in<br />
Kanzlei im Bereich Allgemeines Zivilrecht/Mietrecht/Arbeitsrecht<br />
als freie Mitarbeiterin in Teilzeit, gelegentlich bei Überlastungen<br />
oder Urlaubsvertretung. Telefon: 0174 / 721 96 93.<br />
Rechtsassessorin (32), Studium an der LMU München im<br />
Freiversuch mit Prädikat befriedigend, Anwalts- und Wahlstation im<br />
Arbeitsrecht, mehrjährige Berufserfahrung im gewählten Schwerpunktbereich<br />
als Einzelanwältin und im Personalwesen eines<br />
Unternehmens, sucht Festanstellung in Kanzlei (Voll/-Teilzeit) zur<br />
unterstützenden Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate. Sehr engagiert,<br />
serviceorientiert und teamfähig. Zuschriften erbeten unter<br />
E-Mail: emyz@ymail.com<br />
Forensisch sehr erfahrener, motivierter und durchsetzungsfähiger<br />
RA ( Zivilrecht/Strafrecht ) mit durchaus überzeugendem Auftreten,<br />
trotz schon reiferem Alter ( 51 J.) körperlich und geistig frisch, derzeit<br />
auch in ungekündigter Anstellung als Justiziar einer Firmengruppe<br />
tätig, sucht neue berufliche Herausforderung in Anwaltskanzlei in<br />
München und Umgebung in Teil- oder Vollzeit. Eigener kleiner, wohl<br />
leicht erweiterbarer Mandantenstamm vorhanden.<br />
Kontaktaufnahme für weitere Information bitte unter info@ra-djb.de<br />
oder unter Mobil 0162 / 317 90 15.<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />
| 29
30 |<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Bürogemeinschaften<br />
Suche Kollegen / Kollegin(nen) - NR - zu Bürogemeinschaft in<br />
top-eingerichteten Kanzleiräumen (ca. 100 qm) in repräsentativem<br />
Altbau bester Innenstadtlage; € 16,80 / qm.<br />
Auf Wunsch Pkw-Stellplatz im Hof.<br />
RA Horst Sandmann, Altheimer Eck 15, 80331 München,<br />
T 089 54045701; F 030 121015708; horst.sandmann@gmx.de.<br />
Rechtsanwältin sucht Büroräume in Bürogemeinschaft in<br />
Nymphenburg / Neuhausen mit angenehmer Atmosphäre und netten<br />
Kollegen / Kolleginnen.<br />
Über Zuschriften per email an: buerogemeinschaft.anwalt@gmx.de<br />
würde ich mich sehr freuen!<br />
Rechtsanwälte Weinberger & Partner<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />
Wir suchen, zunächst in Bürogemeinschaft, eine/n engagierte/n<br />
Kollegin/en (gerne auch Berufsanfänger) mit eigenem<br />
Mandantenstamm für eine langfristige Zusammenarbeit. Unsere<br />
Kanzlei liegt in äußerst attraktiver Lage am Nymphenburger Kanal.<br />
Die Büroräume sind großzügig ausgestattet.<br />
Zur Verfügung stehen ein Büroraum sowie gegebenenfalls ein<br />
Sekretariatsplatz. Die Kanzlei ist sachlich und personell bestens<br />
ausgestattet und bietet ein äußerst angenehmes Betriebsklima.<br />
Südliche Auffahrtsallee 29, 80639 München<br />
Tel.: 089 / 1297091, Fax: 089 / 1296000<br />
email: mail@weinberger-partner.com<br />
München-Solln: Wirtschaftsprüfer/Steuerberater- Kanzlei hat<br />
zusätzliche repräsentative Büroräume (rd. 105 qm) zur Verfügung<br />
für Bürogemeinschaft / Kooperation mit Rechtsanwälten in bester<br />
Lage Alt-Solln. Kontaktaufnahme unter Chiffre Nr. 72 / <strong>Juli</strong> 2009<br />
an den MAV erbeten.<br />
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus<br />
alteingesessener wirtschaftsrechtlich orientierter Kanzlei, bereits<br />
langjährig mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
mit Niederlassungen in München, Stuttgart, Bamberg,<br />
Nürnberg und Berlin kooperierend, sucht aufgrund Neuorientierung<br />
und zur Erweiterung des gemeinsamen Beratungsangebotes<br />
zum 01.01.2010 spezialisierte Kollegen/innen vorzugsweise<br />
aus den Bereichen Banken- und Erbrecht und gewerblicher<br />
Rechtschutz. Angestrebt werden eine langfristige Zusammenarbeit,<br />
zunächst im Rahmen einer Bürogemeinschaft, und die<br />
Bildung einer Außensozietät. Ziel ist die Bildung einer wirtschaftsund<br />
steuerrechtlichen Kanzlei, in der mittelständische Mandanten<br />
fachübergreifend beraten werden.<br />
Zur Verfügung stehen moderne, sehr repräsentative Büroräume<br />
(ca. 300 qm) in München-Bogenhausen mit hochwertiger<br />
Ausstattung, eigenem Garten in ruhiger Umgebung und<br />
modernsten Kommunikationseinrichtungen.<br />
Um eine erste Kontaktaufnahme wird gebeten unter der Chiffre<br />
Nr. 74 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />
Bürogemeinschaft<br />
Wir sind 3 in München-Schwabing ansässige zivilrechtlich tätige<br />
Anwälte. Wir werden ab 01.08.09 neue Kanzleiräume in der<br />
Königinstr. beziehen, in denen wir einem/r Kollegen/in noch<br />
1 oder auch 2 schöne helle Räume zur Erweiterung unserer<br />
Bürogemeinschaft anbieten können. Einzelheiten würden wir<br />
gerne persönlich besprechen.<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte über info@kanzlei-roehrle.de<br />
In der Zeit von 06.06.-20.06.09 bitte über 089-36104225.<br />
Bürogemeinschaft<br />
Kanzleigemeinschaft vermietet in repräsentativem Jugendstilhaus<br />
zwischen Beethoven- und Goetheplatz (U3/U6) wahlweise Büroraum<br />
(22 qm zu monatlich EUR 750,00 netto, oder Büroraum 15 qm zu<br />
monatlich netto EUR 470,00) jeweils incl. Benutzung der Gemeinschaftsräume.<br />
Auch Teilnutzung möglich. Mitbenutzung des<br />
Sekretariats sowie der technischen Einrichtungen möglich.<br />
Telefonische Anfragen unter 089 / 544 16 90.<br />
Schwabinger Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei (6 Berufsträger)<br />
in repräsentativem Altbau mit zeitgemäßer Infrastruktur bietet<br />
engagierter/m Kollegin/Kollegen (auch Berufsanfänger/in)<br />
Zusammenarbeit in Form einer Bürogemeinschaft an. Kollegialer<br />
Umgang und angenehme Arbeitsatmosphäre sind uns wichtig.<br />
Die gesamte Infrastruktur inklusive Bibliothek/Konferenzraum<br />
kann mitbenutzt werden. Gegebenenfalls steht ein Sekretariatsplatz<br />
zur Verfügung. Anfragen bitte an:<br />
Böger & Partner<br />
Herrn Böger oder Herrn Grieshaber<br />
Siegfriedstr. 8, 80803 München<br />
Tel: 089 / 38 39 050, Fax: 089 / 38 39 05 20<br />
E-Mail: kanzlei@boecol.de<br />
BÜROGEMEINSCHAFT / PARTNERSCHAFT<br />
Siebeck Hofmann Voßen Zaggl<br />
Rechtsanwälte Steuerberater<br />
Wir sind eine renommierte Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei<br />
in München. Unsere Kanzlei befindet sich in einem repräsentativen<br />
Altbau an der Isar. Unsere Spezialisierungen liegen<br />
insbesondere im öffentlichen Recht sowie im Wirtschafts-,<br />
Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Wir betreuen zahlreiche<br />
Großmandate und kooperieren eng mit namhaften Kanzleien.<br />
Durch Aufnahme einer/eines weiteren hochqualifizierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalts<br />
als Partner wollen wir unsere oben<br />
genannten Kernkompetenzen im Zivilrecht verstärken. Wir legen<br />
Wert auf ein kollegiales und freundliches Miteinander. Für die Zeit<br />
des Kennenlernens stellen wir uns eine Bürogemeinschaft vor.<br />
Auf ein Gespräch mit Ihnen freuen wir uns.<br />
Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.<br />
Siebeck Hofmann Voßen Zaggl<br />
Widenmayerstr. 6, 80538 München<br />
Tel.: 089/2421370, E-Mail: kontakt@shk-law.de<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Bürogemeinschaft/Zusammenarbeit<br />
International tätiger Anwalt (IP/IT) sucht Anschluss an wirtschaftsrechtlich<br />
orientierte Kanzlei, evt. auch Patentanwaltskanzlei, mit der<br />
Möglichkeit der Bearbeitung von Überhangmandaten.<br />
Zuschriften unter Chriffe Nr. 73 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV erbeten.<br />
Kanzleiräume in bester Altbaulage<br />
Zeitnah und ggf. ab sofort werden 3 große, helle Bürozimmer<br />
(Widenmayerstraße) frei. Neben diesen sehr repräsentativen<br />
(Parkett, Stuck) Räumen können Gemeinschaftsflächen<br />
(Empfang, gut ausgestattete Teeküche) und vor allem ein sehr<br />
großzügiger Konferenzraum (Bibliothek) mitbenützt werden.<br />
Mit zwei wirtschaftlich ausgerichteten, sehr umgänglichen<br />
Kollegen auf dem gleichen Stock sind Absprachen (z.B. über<br />
Sekretariatsnutzung usw.) ggf. möglich. Eine moderne<br />
Infrastruktur (Telefonanlage, Netzwerk) und ausreichende<br />
Parkmöglichkeiten (auch für Besucher) sind vorhanden.<br />
Anfragen bitte an RA Aschenbrenner (0176 18817702).<br />
KANZLEI IN GILCHING bei München:<br />
Ich Rechtsanwalt 47 Jahre, Tätigkeitsbereich: Familienrecht, Erbrecht,<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie Rechtsanwalt 33 Jahre,<br />
Interessenbereiche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,<br />
Verwaltungsrecht (Allgemeines Verwaltungsrecht, Ausländerrecht,<br />
Öffentliches Baurecht), Privates Baurecht, suchen Rechtsanwälte/<br />
Rechtsanwältinnen zur weiteren<br />
Bildung einer Bürogemeinschaft.<br />
Kanzleiräume, RA MICRO, USM Haller Ausstattung, Personal vorhanden,<br />
Konditionen sind Vereinbarungssache. Interessenten melden sich<br />
bitte bei RA Dr. Thomas Schröcksnadl, Römerstr. 27, 82205 Gilching,<br />
Telefon: 08105/77813.<br />
Anwalts- und Steuerkanzlei in Baldham bei München sucht<br />
Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Verwaltungs-, Bau- (auch zivil-)<br />
und/oder Strafrecht für Bürogemeinschaft. 1 Zimmer + Besprechungsraummitbenutzung<br />
(Preis je nach Zimmergröße). Sekretariatsservice<br />
nicht enthalten, aber im Hause. Herbert Straub,Tel. 08106 / 30 43 93.<br />
Bürogemeinschaft „all inclusive“ in Nymphenburg:<br />
Kollege (im Familien-, Erb-, und Steuerrecht tätig) bietet gegen<br />
Mietpauschale ein Arbeitszimmer, vollen Service (anteilige<br />
Nutzung Sekretariat bis zu drei Stunden arbeitstäglich), Mitnutzung<br />
aller Gemeinschaftsräume und technischen Einrichtungen<br />
(Tel., Fax, Internet etc.), Lizenz ra-micro (optional), TG-Platz.<br />
Kontakt über Tel. 0178/5321015 oder mobil@anwaltantwort.de.<br />
Bürogemeinschaft / Zusammenarbeit<br />
Steuerkanzlei (3 Berufsträger) in repräsentativer Altbau-Etage in<br />
Schwabing (1. Stock, Parkett, Topausstattung mit allen technischen<br />
Erfordernissen und 4 Stellplätzen in Hof) hat 1 - 3 Zimmer der Größen<br />
21 qm, 15 qm, 20 qm einzeln oder im Block zu vermieten.<br />
Bei Interesse bitte e-mail an mail@kanzlei-Knauf.de<br />
oder unter Tel. 0171 / 725 91 81.<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Anwaltszimmer in Bürogemeinschaft in bester<br />
Innenstadtlage (Nähe Justizpalast)<br />
Repräsentatives Anwaltszimmer, 23 qm, auf Wunsch voll möbliert,<br />
modernisierter Altbau; zeitgemäße technische Einrichtungen,<br />
Besprechungszimmer und ein Sekretariatsplatz stehen zur<br />
Verfügung. Langfristig günstige Miete. Gewünscht wird kollegiale<br />
Zusammenarbeit in angenehmem Arbeitsumfeld.<br />
Kontaktaufnahme erbeten: RA Dr. Knobel, Tel.: 089 / 26 66 93<br />
Bürogemeinschaft für<br />
Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer<br />
Ein oder zwei Räume, ca. 25 qm/Raum, in Kanzlei in Innenstadtlage<br />
Münchens (Hauptbahnhof/Stachus) zu vermieten. Kanzlei und Räume<br />
sind repräsentativ und modern. Das Haus verfügt über Stellplätze.<br />
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der<br />
Mobil Nr.: 0172 - 913 86 55.<br />
Unsere Kanzlei liegt im Zentrum Münchens im Roeckl-Haus, Ecke<br />
Theatinerstraße/Perusastraße.<br />
Wir vermieten ab sofort ein ca. 16 qm großes Zimmer.<br />
Mitbenutzung von Telefon, Telefax und Sekretariat ist möglich.<br />
Rechtsanwalt Dr. W. B. Kießel<br />
Theatinerstraße 44, 80333 München<br />
Ansprechpartnerin Frau RAin Nicola Mayerl<br />
Tel: 089 447 704 93 Fax: 089 242 240 24<br />
BÜROGEMEINSCHAFT<br />
Zivilrechtskanzlei mit zwei RAen vermietet ab 01.10.2009 zwei Räume<br />
(24 und 18 qm) in schönem Altbau an der Nymphenburger Straße.<br />
RA Stefan Sühn, Hedwigstraße 2, 80636 München<br />
Tel. 089/129 43 04 E-Mail: mail@suehn.de<br />
Bürogemeinschaft Haidhausen<br />
Unternehmensberatung in schönen hellen Räumen mit modernster<br />
Ausstattung Nähe Max-Weber-Platz bietet RA / Steuerberater oder<br />
WP ein oder bei Bedarf zwei Bürozimmer (ca. 15 / 18 qm) möbliert<br />
oder unmöbliert sowie, falls gewünscht, Sekretariatsmitbenutzung,<br />
Mitnutzung des repräsentativen Konferenzraumes (ca. 21 qm)<br />
sowie der Telefon-/Fax-Anlage/Internet und der sonstigen<br />
Büroinfrastruktur. Miete richtet sich nach dem Umfang der<br />
Mitbenutzung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!<br />
Anfragen bitte an 089 / 41619370<br />
Rechtsanwaltskanzlei in München-Schwabing<br />
zivilrechtlich orientiert, in guter Lage und mit schönen<br />
Räumlichkeiten, bietet einer netten und engagierten Kollegin /<br />
bzw. Kollegen eine langfristige Bürogemeinschaft, d.h. ein<br />
Anwaltszimmer (ca. 26 qm) und Sekretariatsplatz für eine eigene<br />
Mitarbeiterin, sowie auch die ganz oder teilweise Mitbenutzung<br />
der bestehenden Infrastruktur.<br />
Bei Interesse erbitten wir um Kontaktaufnahme:<br />
Rechtsanwälte Brune, Forgách & Kollegen, Elisabethstraße 10,<br />
80796 München, Tel.: 089 / 189 40 80 oder kanzlei@ra.brune.de.<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />
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32 |<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Fachanwältin für Arbeitsrecht mit überwiegend mittelständischer<br />
Klientel sucht auf anderen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten<br />
spezialisierte Kollegen und Kolleginnen (am liebsten Fachanwälte),<br />
um in neuen repräsentativen Räumen in guter Lage eine Bürogemeinschaft<br />
oder Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Ziel<br />
dieses Projekts sollte eine rechtlich umfassende mittelständische<br />
Beratung sein.<br />
Angela März<br />
Rechtsanwältin<br />
Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />
E-Mail: ra@kanzlei-maerz.de<br />
Telefon: 089 997293-30<br />
Bürogemeinschaft geboten<br />
Zur Zeit sind wir 4 Anwälte in vorwiegend zivilrechtlich orientierter<br />
Kanzlei. Wir bieten in gepflegtem, verkehrsgünstig gelegenen<br />
Altbau in Schwabing 1 Zimmer mit ca. 20 m² und Mitbenutzung<br />
aller Einrichtungen. Netzwerk Renostar, Rechner am Arbeitsplatz,<br />
inkl. Telefon, Fax, Scanner, E-Mail, Internet, Kopier- und<br />
Verbrauchsmaterial, Mietnebenkosten, sowie inkl. Telefon- und<br />
Empfangsservice. Sekretariatsplatz vorhanden.<br />
Gesucht wird freundliche/r teamfähige/r RA/in für langfristige<br />
Zusammenarbeit, evtl. Partnerschaft. Überhangmandate können<br />
übernommen werden.<br />
All inklusiv mtl. € 1.500,00 + USt = € 1.785,00 brutto.<br />
Kanzlei Lämmle & Kollegen<br />
info@ra-muc.de<br />
Bürogemeinschaft<br />
für Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer in<br />
Starnberg suchen Kollegen. Ein bis zwei Zimmer stehen zur<br />
Verfügung.<br />
Zuschriften unter Chiffre Nr. 64 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV erbeten.<br />
Partnerschaftsgesellschaft mit 7 Anwälten (5 Partner) vermietet Zimmer<br />
an Rechtsanwalt / Steuerberater. Schöner Blick aufs Sendlinger Tor<br />
oder den ruhigen grünen Innenhof (Stadtsparkasse). Die Kanzlei liegt<br />
im 4. OG, ein Aufzug ist vorhanden. Spätere Aufnahme in Partnerschaftsgesellschaft<br />
ist möglich. Wir bieten: verschiedene Zimmer<br />
(15 qm / 18 qm / 25 qm) in 320 qm großer Kanzlei, die bis Sommer 2009<br />
(1. August) vollständig saniert sein wird. Warmmiete 550,-- € bis<br />
860,-- € zzgl. USt. Im Mietpreis eingeschlossen sind: Nutzung des<br />
Servers sowie Netzwerk, Nutzung des großen Besprechungsraumes<br />
(30 qm, mit Beamer & Leinwand), Bibliothek, Sekretariat, Nutzung<br />
des Warteraumes, Nutzung der Tee-Küche. Weiterhin: Nutzung der<br />
Kanzleisoftware (RA micro). Kanzlei mit Möbeln von USM Haller, Vitra<br />
Design ausgestattet. Im Mietpreis sind folgende Mietnebenkosten<br />
eingeschlossen: Heizung / Wasser / Strom / Internetflatrate/<br />
Telefonflatrate (auch angeschlossenes Europa) / Fax.). Wir freuen uns<br />
auf Ihre Nachricht! Angebote gerne per E-Mail an: Rechtsanwalt<br />
Dr. Bronhofer, 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz 5, bronhofer@bronhofer.de<br />
Telefon: 089 / 90 90 155 0 Homepage:<br />
www.bronhofer.de<br />
Kooperation / kollegiale Zusammenarbeit<br />
PROF. NAUSCHÜTT &COLLEGEN<br />
RECHTSANWÄLTE<br />
Neubau in Pasing direkt am Bahnhof!<br />
In Pasing entsteht derzeit ein Neubau, der die Funktion eines „Haus<br />
des Rechts“ übernehmen wird. Außer dem örtlichen Notar und<br />
unserer Kanzlei werden in dem Haus nach Fertigstellung im ersten<br />
Quartal 2010 nahezu alle weiteren Rechtsdienstleistungen angeboten,<br />
z.B. von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten etc.<br />
Wir möchten das Angebot des Hauses und damit die Chancen<br />
eines nützlichen Zusammenwirkens erweitern. Dazu suchen wir<br />
Anwälte für<br />
■ Verwaltungsrecht<br />
■ Insolvenzrecht<br />
■ Steuerstrafrecht<br />
Die Kollegen können sich entweder unserer wirtschaftsrechtlich<br />
ausgerichteten, in einigen Bereichen hoch spezialisierten und auch<br />
international tätigen Kanzlei mit derzeit sieben Berufsträgern<br />
anschließen oder unabhängig ihre eigene Kanzlei im Hause führen.<br />
Falls Sie Interesse an dieser großen wirtschaftlichen Chance haben,<br />
wenden Sie sich bitte kurzfristig an<br />
Prof. Dr. Jürgen Nauschütt<br />
Prof. Nauschütt & Collegen<br />
Rechtsanwälte<br />
Falkweg 51 – 53, 81243 München<br />
Tel.: 089 – 5307 33-0, Fax: 089 – 5307 3314<br />
Email: nauschuett@rae-nauschuett.de<br />
Ideale Perspektive für Kanzleigründer mit Berufserfahrung<br />
als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin:<br />
Zwei erfahrene Rechtsanwälte, die in Bürogemeinschaft ohne<br />
angestelltes Personal ihre jeweils schwerpunktmäßig zivilrechtlichen<br />
Kanzleien betreiben, suchen eine(n) engagierte(n)<br />
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin<br />
zur beruflichen Zusammenarbeit. Fachanwaltslehrgang im<br />
Arbeits- oder Handelsrecht von Vorteil. Wir bieten ein großzügiges,<br />
in Teilen möbliertes Büro (25 qm) in repräsentativer<br />
Lage im Münchner Osten, Mitbenutzung des voll eingerichteten<br />
Besprechungsraums (28 qm) sowie aller Sozialräume (Teeküche,<br />
WCs, Wartebereich). Ziel der beruflichen Zusammenarbeit soll<br />
die gemeinsame Bearbeitung von Mandaten (Betreuung von<br />
Mandanten, Ausarbeitung von Schriftsätzen, Terminsvertretungen<br />
etc.) gegen Gebührenteilung sein.<br />
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre<br />
Bewerbung an Chiffre Nr. 67 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Wenn Sie nicht weiter wissen:<br />
FAin SozR RAin Elisabeth Brörken<br />
Herrnstr. 48, 80539 München<br />
Tel.: 089 / 24 24 59 69<br />
Mitglied in der ARGE Sozialrecht im DAV<br />
besonderer Schwerpunkt: neurologisch-psychiatrische/<br />
testpsychologische Begutachtung<br />
im Sozial- und Versicherungsrecht<br />
Vermietung / freie Mitarbeit<br />
RA Kanzlei in idealer Lage in Schwabing bietet RA - Kollegin/-en<br />
oder Steuerberater einen sehr schönen Raum und optional einen<br />
Sekretariatsplatz. Erwünscht sind gegenseitige Urlaubsvertretung,<br />
lockere konstruktive Arbeitsatmosphäre und auf längere Sicht engere<br />
Zusammenarbeit. Weitere Modalitäten sollten im persönlichen<br />
Gespräch abgestimmt werden. Mitarbeit in der Kanzlei erwünscht,<br />
aber nicht Voraussetzung.<br />
Rechtsanwälte Heinz Bethcke & Tim King, Maria-Josepha-Straße 14,<br />
80802 München, Tel.: 089 / 33 15 05, Fax 089 / 33 19 57.<br />
Vermietung<br />
Hochwertige Kanzleiräume ab 150 m²<br />
in München Bogenhausen.<br />
Zentrale Lage an U6,<br />
Entfernung zum Flughafen 25 Minuten,<br />
provisionsfrei.<br />
Dr. Ingrid Better<br />
Zusammenschluss<br />
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Einzelkanzleien<br />
in München verfolgen das Ziel, ihre mittelständischen<br />
Mandanten nach einem Zusammenschluss ab 01. Januar 2010 umfassend<br />
auf allen Fachgebieten zu beraten und gemeinsam durch<br />
Qualität und Effizienz ein kontinuierliches Wachstum zu etablieren.<br />
Zu diesem Zweck suchen wir weitere Kolleginnen und Kollegen<br />
(gerne Fachanwälte), die aufgrund der Erweiterung des Leistungsangebotes<br />
zusammen mit uns die Zukunft erfolgreich gestalten.<br />
Kontakt erbitten wir unter: Chiffre Nr. 71 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />
Vermögensverwaltung GmbH + Co. KG<br />
Tel. 089 / 99 89 24 - 22<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Sophienstraße /Alter Botanischer Garten: In den Räumen<br />
unserer Kanzlei vermieten wir ab 01.12.2009 (evtl. etwas früher)<br />
ein Anwaltszimmer (ca. 20 qm) sowie einen Sekretariatsplatz.<br />
Wir wünschen uns kollegiale Zusammenarbeit und gegenseitige<br />
Urlaubsvertretung.<br />
Rechtsanwälte Scherzler & Partner<br />
Tel. 59 55 56 - Fax 59 87 47<br />
In unserer Anwaltskanzlei haben wir einen ca. 20 qm großen<br />
Raum zu vermieten sowie einen Sekretärinnenplatz für eine<br />
Kollegin oder einen Kollegen mit eigenem Mandantenstamm.<br />
Kanzlei Garbrecht, Borgman u. Wenz-Winghart<br />
Zentnerstr.19, 80798 München<br />
Tel. 089 20 20 87 37 oder 089 271 44 43<br />
www.scheidung-international.de<br />
Untervermietung an Kollegin/Kollege:<br />
Ein oder zwei Büroräume in Anwaltskanzlei in Haidhausen, je ca.<br />
14 m²; geeignet auch für „Zweigstelle“ oder für nebenberufliche<br />
Tätigkeit als Anwalt.<br />
Bei Interesse, Kontakt unter 089 - 448 62 54 oder 0172 - 863 37 01.<br />
Schönes Anwaltszimmer in Bürogemeinschaft von derzeit<br />
4 Anwälten in 80337 München an Kollegin/Kollegen mit eigenem<br />
Mandantenstamm zu vermieten. In der Miete enthalten sind<br />
die Nutzung der Kanzleiinfrastruktur (einschließlich großem<br />
Besprechungszimmer) und des Sekretariats (ca 1/3 der Arbeitszeit<br />
unserer Sekretärin/Auszubildenden).<br />
Nähere Informationen unter anwaltszimmer80337@gmx.de.<br />
Kanzleiraum ggf. zzgl. Sekretariatsplatz in Rechtsanwaltskanzlei am<br />
Bavariaring nach Absprache zu vermieten.<br />
VOIP-Telefonanlage, eigene Rufnummer, Fax- und Internetanschluss<br />
ist vorhanden, umfangreiche juristische Literatur kann genutzt<br />
werden, ebenso repräsentativer Besprechungsraum.<br />
Tel. 0173 / 999 00 01<br />
Bürogemeinschaft<br />
Alteingesessene renommierte Schwabinger Kanzlei mit<br />
U-Bahn-Anbindung (Dietlindenstraße) bietet einer Kollegin /<br />
einem Kollegen helle Büroräume (1 oder 2 Zimmer, beide mit<br />
Balkon) ab 01.10.2009. Die Infrastruktur (Sekretariat, Telefon/Fax,<br />
Bibliothek, Besprechungszimmer) der Kanzlei kann insgesamt<br />
mitgenutzt werden. Mandatsübernahmen möglich und gegenseitige<br />
Urlaubsvertretung erwünscht.<br />
Bei Interesse: 089/361 79 44 / ramaeschle@gmx.de<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />
| 33
34 |<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Kanzleiübernahme<br />
Rechtsanwältin sucht zur Übernahme nach ca. 2 jähriger überleitender<br />
Teilzeitmitarbeit (bis max. 15 Std. wöchentlich) Kanzlei -<br />
bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechts, Versicherungsrechts<br />
oder allgemeinen Zivilrechts.<br />
Zuschriften bitte unter Chiffre Nr. 66 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV.<br />
Zur Verstärkung unserer Kanzlei mit fünf Fachanwälten<br />
(Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht, Erbrecht,<br />
Medizinrecht, Steuerrecht sowie weiteren Tätigkeitsschwerpunkten)<br />
suchen wir die Kooperation mit kurz- bis mittelfristig an<br />
einem Verkauf ihrer Kanzlei interessierten Kollegen/Kolleginnen.<br />
Wir verfügen in unseren außergewöhnlich repräsentativen<br />
Altbauräumen in bester Schwabinger Lage über genügend Platz,<br />
ein reibungslos arbeitendes Sekretariat und eine professionelle<br />
Kanzleiinfrastruktur. Daher könnte die Zusammenarbeit z.B. für<br />
Kollegen/Kolleginnen interessant sein, deren Kanzleimietvertrag<br />
demnächst endet, die aber noch eine Weile tätig bleiben wollen,<br />
bevor sie verkaufen. Mit uns und bei uns wäre eine nachhaltige<br />
Übergabe ihrer Kanzlei möglich. Wir freuen uns über kurze<br />
Zuschriften unter Chiffre Nr. 65 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV. Strenge<br />
Vertraulichkeit wird zugesichert.<br />
Verkäufe<br />
NJW-Sammlung 1947 bis 1989 sowie<br />
NJW-5-Jahresregister 1947 bis 1985<br />
für Gebot abzugeben.<br />
Interessenten wenden sich bitte per eMail an<br />
RAe.Hausberger@t-online.de<br />
Prozessvertretung<br />
Belgien und Deutschland<br />
PETER DE COCK<br />
ADVOCAAT IN BELGIEN<br />
RECHTSANWALT IN DEUTSCHLAND<br />
(EIGNUNGSPRÜFUNG 1994 BEST.)<br />
steht<br />
Deutschen Kollegen für Mandatsübernahme im gesamten<br />
belgischen Raum zur Verfügung<br />
über 30 Jahre Erfahrung mit Handels-, Straf- und Zivilrecht,<br />
Bau-, Transport- und Verkehrsrecht, Eintreibung, Schadensersatzforderungen,<br />
Klauselerteilung, Zwangsvollstreckung<br />
Mediation und Arbitration. Umfangreiche Sprachkenntnisse<br />
Deutsch, Flämisch, Holländisch, Französisch und Englisch<br />
KAPELSESTEENWEG 48, B-2930 BRASSCHAAT (ANTWERPEN)<br />
TEL. 0032 3 646 92 25 - FAX. 0032 3 646 45 33<br />
E-MAIL: adv-ra.peterdecock@skynet.be<br />
INTERNET: www.peterdecock.net<br />
TERMINSVERTRETUNGEN IN BERLIN<br />
bei den Amtsgerichten sowie Land- und Kammergericht<br />
einschließlich Arbeits.- Sozial.- und Verwaltungsgericht.<br />
RA Herbert Butter Tel.: 030/ 493 60 55<br />
Badstr. 30, 13357 Berlin Fax: 030/ 493 83 83<br />
www.ra-butter.de<br />
Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin, München und<br />
Zürich übernimmt Termins- und Prozessvertretungen aller Art:<br />
CLLB München CLLB Berlin<br />
Liebigstr. 21, 80538 München Dircksenstr. 47, 10178 Berlin<br />
Tel.: (089) 552 999 50 Tel.: (030) 288 789 60<br />
Fax: (089) 552 999 90 Fax: (030) 288 789 620<br />
CLLB Zürich<br />
Brandschenkestrasse 150, CH-8002 Zürich (ZH)<br />
Tel.: 0041 (0) 44 201 12 18<br />
Fax: 0041 (0) 44 201 12 19<br />
mail: kanzlei@cllb.de<br />
web: http://www.cllb.de<br />
Stellenangebote nicht jur. Mitarbeiter<br />
SUCHE RA-Fachangestellte für Halbtagstätigkeit in meiner Kanzlei.<br />
Vorteilhaft: Sicherer Umgang mit Phantasy, schnelles Schreiben nach<br />
Diktat, Teamgeist und Höflichkeit gegenüber Mandanten.<br />
Ihre Bewerbung per mail: info@rain-lehner.de oder an: RAin Lehner,<br />
Luisenstr. 25, 80333 München.<br />
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Kooperation mit einer<br />
Steuerberatungsgesellschaft im Zentrum von München und<br />
sind im juristischen Bereich im Wesentlichen in den Bereichen<br />
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung,<br />
D&O-Liability (Organhaftung) und Immobilienrecht tätig.<br />
Weitere Angaben zu unserer Kanzlei sowie zur Steuerberatungsgesellschaft<br />
finden Sie unter der Homepage: www.hls-rechtsanwaelte.de<br />
bzw. www.sktg.de.<br />
Wir suchen für den Bereich Insolvenzverwaltung, Unternehmenssanierung<br />
kurzfristig zur Erweiterung unseres Teams eine/n<br />
überdurchschnittlich qualifizierte/n und engagierte/n<br />
Rechtsanwalts- bzw. Steuerfachangestellte/n<br />
und/oder Insolvenzsachbearbeiter/in in Teilzeit<br />
mit überdurchschnittlicher Qualifikation, Einsatzbereitschaft und<br />
einschlägiger Berufserfahrung, die/der sich nach entsprechender<br />
Einarbeitung den Herausforderungen anspruchsvoller rechtlicher<br />
und interessanter Aufgaben stellt. Gute Englischkenntnisse<br />
sind von Vorteil. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr<br />
RA/FAfStR/StB/vBP Dr. Franz-Joachim Sessig gerne zur Verfügung.<br />
Hecker Loritz Sessig<br />
Rechtsanwälte ● Steuerberater<br />
Brienner Str. 46, 80333 München<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
Ausbildungsplätze<br />
Lehrstelle Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
zum 01.09.09 - Beginn auch früher möglich - besteht in meiner<br />
Kanzlei die Möglichkeit, zur Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet<br />
zu werden.<br />
Wer Interesse daran hat, sende mir einen Lebenslauf mit dem letzten<br />
Realschulzeugnis und einem aktuellen Lichtbild an RA Siegert,<br />
Kirchplatz 9, 82049 Pullach.<br />
Stellengesuche nicht jur. Mitarbeiter<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung<br />
bietet auf freiberuflicher Basis professionelle Unterstützung bei<br />
allen anfallenden Kanzleitätigkeiten, eigenständige Erledigung<br />
von Mahn- u. Vollstreckungsverfahren (RenoStar-Lizenz<br />
vorhanden), Tel. 0177/722 53 50.<br />
Büro-Fachkraft mit langjähriger Erfahrung im Anwaltssekretariat<br />
sucht Tätigkeit als Sekretärin. Vorzugsweise Montag bis Freitag<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Urlaubsvertretung möglich.<br />
Interessiert? Tel.: 0172/8942951, 08131/6120294 oder Mail:<br />
vera-kuchlbauer@bayern-mail.de<br />
Dienstleistungen<br />
- Bürodienstleistungen aller Art -<br />
Sabine Raab<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte, selbständig,<br />
bietet Aushilfe, stundenweise, gerne auch langfristig<br />
vor Ort in Ihrer Kanzlei bzw. am Heimarbeitsplatz<br />
bei Krankheit, Urlaub und Personalengpässen<br />
Sprachen: Deutsch, Englisch<br />
Tel: 0175/ 41 46 337<br />
Sekretärin / Assistentin (freiberuflich)<br />
perfekt in allen Büroarbeiten, langjährige Erfahrung in versch.<br />
RA/WP-Kanzleien, auch Verlage/Medien/Arch. - Ing. Büros, (z.B. Pharmarecht/<br />
Vertragswesen) übernimmt Sekretariatsaufgaben (keine<br />
RA-Gehilfin) und/oder Schreibarbeiten (MS-Office) in Ihrem Büro<br />
oder in Heimarbeit.<br />
Schnelles, korrektes Arbeiten zugesichert, Teilzeit/halbtags<br />
und/oder sporadisch aushilfsweise.<br />
Tel.: 089141 1996, Fax: 089 143 44 910, mobil: 0170 184 3338<br />
oder Email: rose-marie.wessel.pr@arcor.de.<br />
Abrechnungen für Anwaltskanzleien<br />
Professioneller externer Abrechnungsservice<br />
Unterstützung bei RVG-Abrechnungen<br />
und Zwangsvollstreckung<br />
Tel.: 09922/869341, Fax: 09922/869345<br />
www.anwaltsabrechnungen.de<br />
Angebot | Nachfrage<br />
Bilanzbuchhalter (IHK), Steuerfachgehilfe (IHK) mit langjähriger<br />
Berufserfahrung bei StB, WP, RA und Patentanwälten<br />
erledigt zuverlässig alle Arbeiten in Ihrem Büro oder außer<br />
Haus in München und Oberbayern. Ich bin fit in Englisch und<br />
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eigenverantwortlichen und teamorientierten Arbeitsweise entlaste<br />
ich Sie von allen „Problemen“ im Bereich Rechnungswesen.<br />
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung,<br />
Mahnwesen, Controlling, Forderungsmanagement<br />
und Gewinnermittlung. Unterlagen können auf Wunsch auch<br />
abgeholt und nach Erledigung wieder zurückgebracht werden.<br />
Urlaubsvertretung und Projektarbeit möglich.<br />
Schreibbüros<br />
Email: diebilanzbuchhalter@yahoo.de<br />
Zuverlässige RA-Gehilfin mit 20-jähriger Berufserfahrung, fit und fix<br />
mit Phantasy, erledigt in Ihrem Büro Zwangsvollstreckung, Honorarabrechnungen,<br />
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Testangebot: 10 Stunden je 25 € + MwSt.,<br />
Tel: 089 / 625 17 28, Fax: 089 / 63 81 97 26, Mobil: 0179 / 503 21 78,<br />
kabelhaching@hotmail.com.<br />
IHR SEKRETARIAT Karin Scholz<br />
Büro- und Schreibservice<br />
Urlaubs-/Krankheitsvertretungen<br />
Nähe Hbf. – Karlstraße 42<br />
Tel: 089/55 02 77 77<br />
Mobil: 0160/97 96 00 27<br />
www.sekretariat-scholz.de<br />
Dienstleistungen Staimer<br />
Schreibarbeiten nach Vorlage, Band und digital.<br />
Wir entlasten Ihr Büro preisgünstig.<br />
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E-mail:BueroStaimer@aol.com<br />
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(Muttersprache Englisch)<br />
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Tel: 089 / 784 90 25 Fax 089 / 78 26 55<br />
E-Mail: marionhuber@t-online.de<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />
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36 |<br />
Angebot | Nachfrage<br />
FACHÜBERSETZUNGEN RECHT / WIRTSCHAFT<br />
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Buchbindereien<br />
- auch Eilaufträge -<br />
Englisch<br />
Französisch<br />
Dipl.-Volksw. Raymond Bökenkamp<br />
Dietlind Bökenkamp<br />
Gerichtlich bestellte und beeidigte Übersetzer (BDÜ/VbDÜ)<br />
Birkenleiten 29 · 81543 München<br />
Tel.: 089 / 62 48 94 96 · Fax: 089 / 62 48 94 97<br />
E-Mail: buero-boekenkamp@t-online.de<br />
DEUTSCH - ITALIENISCH - DEUTSCH<br />
Fachübersetzungen<br />
Beglaubigte Übersetzungen & Dolmetschen<br />
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Sabine Wimmer<br />
Öffentl. best. & allg. beeid. Übers. & Dolmetscherin (VbDÜ)<br />
Thalkirchner Straße 81(AK), Büro 400, 81371 München<br />
Postanschrift: Postfach 75 09 43 - 81339 München<br />
Tel.: 089-36 10 60 40 Mobil: 0177-36 60 400<br />
Fax: 089-36 10 60 41<br />
E-mail: info@trans-italiano.de - Web: www.trans-italiano.de<br />
FACHÜBERSETZUNGEN RECHT<br />
ENGLISCH - DEUTSCH<br />
Gabriele Schuster<br />
Rechtsassessorin und Übersetzerin<br />
Luitpoldstr. 6 - 82140 Olching<br />
Tel. 08142/6528951 – Fax 08142/6528952<br />
E-Mail: info@german-lingo.com<br />
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Ihrer Fachzeitschriften (NJW, Anwaltsblatt<br />
FamRz etc.) zu günstigen Bedingungen.<br />
Besorgung von fehlenden Heften und EBD,<br />
Abholung und Lieferung möglich<br />
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Tel.: / FAX 089 / 537 337<br />
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Weitere Infos oder Terminvereinbarung:<br />
Tel.: 089 / 470 84 740, Web: www.esther-leue.de<br />
Bitte beachten Sie für Ihre Anzeigenplanung:<br />
Im August erscheint keine Mitteilung. Die erste Mitteilung nach<br />
der Sommerpause ist wie gewohnt die Doppelausgabe<br />
August/September 2009.<br />
Anzeigenschluss dafür ist der 10. August 2009.<br />
Anzeigenpreise<br />
Die gültigen Preise und Anzeigengrößen finden Sie<br />
in den aktuellen Mediadaten der Mitteilungen.<br />
Gerne erstellen wir Ihnen anhand der gewünschten<br />
Anzeige ein Angebot. Sprechen Sie mit uns.<br />
Die vollständigen Mediadaten finden Sie auf der Homepage<br />
des MAV unter www.muenchener.anwaltverein.de<br />
Alle Anzeigen werden ohne Aufpreis parallel auch in der<br />
Internet-Ausgabe der Mitteilungen auf der MAV-Homepage<br />
(www.muenchener.anwaltverein.de) veröffentlicht.<br />
Anzeigenannahme:<br />
MAV GmbH, Claudia Breitenauer<br />
Karolinenplatz 3 / Zi. 207,<br />
80333 München<br />
Tel 089. 55 26 33 96, Fax 089. 55 26 33 98<br />
eMail c.breitenauer@mav-service.de<br />
oder über die Geschäftsstellen des MAV,<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Maxburgstr. 4/C, Zi. 142,<br />
80333 München<br />
Tel 089. 295 086, Fax 089. 291 610-46<br />
eMail geschaeftsstelle@muenchener.anwaltverein.de<br />
<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Prielmayerstr. 7/Zi. 63,<br />
80335 München<br />
Tel 089. 558 650, Fax 089. 55 027 006<br />
eMail info@muenchener.anwaltverein.de<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009
08.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
09.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
10.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
15.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
16.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
17.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
21.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
23.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
24.07.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
24.09.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
25.09.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
30.09.2009<br />
München, Amerikahaus<br />
22.10.2009<br />
Messe München<br />
MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />
Veranstaltungskalender<br />
Insolvenzrecht aktuell<br />
Gero Fischer, VRi BGH a.D., Freiburg<br />
FAO-Bescheinigung für FAIns<br />
Aktuelle Aspekte des europäischen Zivilprozesses<br />
RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller, Frankfurt/Brüssel<br />
Schiedsgerichtsbarkeit - von der Schiedsvereinbarung<br />
bis zum Schiedsspruch<br />
RAuN Jens Peter Lachmann, RA Jens Bredow<br />
FAO-Bescheinigung für FAHandels- u. GesR<br />
Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis<br />
RA Dr. habil. Georg Annuß, München<br />
FAO-Bescheinigung für FAArb<br />
Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />
Rechtsfolgen für den BGB-Vertrag und nach VOB/B<br />
Dr. Heinrich Merl, VRi OLG a.D.<br />
FAO-Bescheinigung für FABau<br />
Update: Kaufrecht<br />
Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />
„Was heißt hier Sterbehilfe?“<br />
Medizin am Lebensende zwischen Autonomie u. Fürsorge<br />
Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />
Die Reform des Familienrechts<br />
Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />
verschoben auf den 1.10.2009<br />
Die Vermögensauseinandersetzung nach neuem Recht<br />
RAin Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin, Berlin<br />
FAO-Bescheinigung für FAFam<br />
Distressed M&A<br />
RA Andreas Ziegenhagen, Berlin<br />
FAO-Bescheinigung für FAGes + FAIns<br />
Familienrecht aktuell<br />
VRi BGH Dr. Meo-Micaela Hahne<br />
FAO-Bescheinigung für FAFam<br />
Vollständige Neugestaltung des<br />
Versorgungsausgleichs zum 01.09.2009<br />
Michael Triebs, Ri OLG München<br />
FAO-Bescheinigung für FAFam<br />
8. Bayerischer IT-Rechtstag<br />
veranstaltet vom Bayerischen AnwaltVerband<br />
FAO-Bescheinigung für FA IT-R<br />
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