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Juli - Münchener Anwaltverein

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MAV-Mitteilungen<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V | Mitglied im Deutschen AnwaltVerein<br />

Spaziergänge in München: „Charakter ist nur Eigensinn ...”<br />

Land Rover Defender<br />

www.muenchener.anwaltverein.de<br />

In diesem Heft<br />

MAV Intern<br />

<strong>Juli</strong> 2009<br />

Editorial .............................................................................. 2<br />

Das Wichtigste vom Verein in aller Kürze.............................. 2<br />

Vom Schreibtisch der Vorsitzenden ...................................... 3<br />

Neues vom <strong>Münchener</strong> Modell ............................................4<br />

Das FORUM Junge Anwaltschaft ..........................................4<br />

Veranstaltungshinweis:<br />

8. Bayerischer IT-Rechtstag 2009 ..........................................5<br />

Serviceangebot des MAV: Berufsrechtliche Beratung ..........7<br />

Aktuelles<br />

Aktuelles ..............................................................................7<br />

Gebührenrecht von RA Norbert Schneider.......................... 8<br />

Interessante Entscheidungen ................................................9<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

Aus dem Ministerium der Justiz u. für Verbraucherschutz ..12<br />

Personalia ..........................................................................12<br />

Aufruf: Umfrage „Erfolgsfaktoren bei Gerichtsverfahren“ ..13<br />

Kuriosa ..............................................................................14<br />

Nützliches und Hilfreiches ..................................................14<br />

Neues vom DAV..................................................................16<br />

Buchbesprechungen<br />

Buschbell: Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht ..........19<br />

Berchtold/Richter: Prozesse in Sozialsachen ......................19<br />

Heussen: Anwaltsunternehmen führen ..............................20<br />

Luppert/Finck: Arztberatung..............................................20<br />

Meisenberg (Hrsg.): 200 Jahre Appelationsgericht,<br />

OLG Bamberg Festschrift ....................................................21<br />

Impressum ........................................................................21<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Heussen: Anti-Terror-Gesetze: Netze ausspannen oder... ....22<br />

Spaziergänge in München - Charakter ist nur Eigensinn... ..24<br />

München: Justizpalast - Bürger, Staat, Justiz........................25<br />

Kulturprogramm ................................................................26<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Stellenangebote und mehr..................................................29<br />

Veranstaltungskalender ................................................ 37<br />

MAV&schweitzer.Seminare in der Heftmitte


2 |<br />

MAV intern<br />

Editorial<br />

Reisen bildet<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

neulich im ICE. Die Fahrgastbetreuerin fragt<br />

nach Wünschen aus dem Bordrestaurant.<br />

Mein Nachbar möchte eine Brezn. Die waren<br />

kurz zuvor von einer jungen freundlichen<br />

Dame angeboten worden. Wir erfahren: Brezn<br />

befinden sich ausschließlich im Sortiment der<br />

Impulsverkäuferin, die sich allerdings nicht<br />

mehr im Zug befände. Da sich das Befinden<br />

meines Nachbarn nun zusehends verschlechtert,<br />

wird er mit 10 Gramm Sauerkirsch-<br />

Frisch-Schokolade getröstet, bevor er die Tageszeitung<br />

zur geistigen Nahrung erhält.<br />

Besser dran ist, wer gleich das mitgebrachte<br />

Buch aufschlägt, liest und sich, wenn er Lust<br />

hat, im Kurs Fachsprache Bahn in drei Zügen<br />

wiederfindet.<br />

Welches Buch ich Ihnen empfehle? Finden Sie<br />

doch einfach selbst heraus, was Ihr Befinden<br />

steigert. Hilfreich: "Denken und Problemlösen"<br />

von Walter Hussy, handliches Taschenbuch,<br />

das mir beim Zug fahren hohes Lesevergnügen<br />

bereitet hat.<br />

Einen schönen Urlaub!<br />

Ihr<br />

Michael Dudek<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V<br />

Einladung<br />

zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung mit Wahlen<br />

Mittwoch, 21.10.2009 - 18.00 Uhr,<br />

Der Pschorr, Theresiensaal, Viktualienmarkt 15, 80331 München<br />

TOPs<br />

1. Begrüßung durch die 1. Vors. RAin Petra Heinicke<br />

2. Bericht der 1. Vors. und des GF<br />

3. Berichte aus den Arbeitsgruppen<br />

4. Bericht des Schatzmeisters, Jahresabschluss 2008<br />

5. Aussprache zu den Berichten<br />

6. Entlastung des VS<br />

7. Verschiedenes<br />

8. Neuwahl des Vorstands<br />

Laut § 11 der Satzung können Wahlvorschläge bis spätestens zwei Wochen vor der<br />

Mitgliederversammlung, schriftlich bei der Geschäftsstelle Maxburgstr. 4, 80333 München,<br />

eingereicht werden. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.<br />

Jedes Vereinsmitglied kann mehrere Wahlvorschläge einreichen oder unterstützen und<br />

sich auch selbst zur Wahl vorschlagen.<br />

Meine Termine ...<br />

Das war das Wichtigste,<br />

in aller Kürze<br />

Dienstag, 26.05.<br />

MZM<br />

Münchens Mediatoren ringen um Ihren<br />

gemeinsamen Auftritt, derweil das Innenministerium<br />

eigene Überlegungen zur<br />

Durchsetzungen der Mediation anstellt. Die<br />

Ergebnisse sollen demnächst öffentlich<br />

gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass<br />

praxistaugliche Ideen verwirklicht werden. Das<br />

baden-württembergische Verbraucherministerium<br />

hat beispielsweise gerade ein einjähriges<br />

Pilotprojekt (www.online-schlichter.de) gestartet,<br />

das eine kostenlose Schlichtung in<br />

Verbrauchersachen anbietet.<br />

Ob ein solcher Modellversuch auch in Bayern<br />

starten könnte, mag zweifelhaft sein. Seit der<br />

Verbindung des Justizministeriums mit dem<br />

Verbraucherschutz ringt das Ministerium in der<br />

Außendarstellung um Neutralität. Kämpft es<br />

nun für Verbraucherschutz, dann gegen wen,<br />

oder wird der Verbraucherschutz nur halbherzig<br />

verwaltet.<br />

Freitag, 29.05.<br />

AG Marketing<br />

Die AG Marketing arbeitet derzeit intensiv am<br />

Außenauftritt des MAV. Die Ergebnisse<br />

werden auf der Mitgliederversammlung im<br />

Herbst vorgestellt werden. Bis dahin gibt<br />

es aber noch richtig viel zu tun.<br />

Dienstag, 02.06.<br />

Pro Justiz e. V.<br />

MAV und Pro Justiz e. V. planen weitere<br />

gemeinsame Veranstaltungen zu aktuellen<br />

rechtspolitischen Themen. Die Überflutung<br />

mit Informationen hat dazu geführt, dass<br />

selbst äußerst brisante Themen selbst von<br />

interessierten Kolleginnen und Kollegen nicht<br />

mehr wahrgenommen werden. Hier wollen<br />

wir einen leichten und angenehmen Zugang<br />

schaffen.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Vom Schreibtisch<br />

der Vorsitzenden<br />

Vermischtes<br />

Sie erinnern sich vielleicht – am Ende des letzten Beitrags wollte ich mir<br />

vor dem Anwaltstag und meinem kurz darauf anschließenden Urlaubstag<br />

die Tage dazwischen noch gar nicht vorstellen. Beim Diktat dieses<br />

Beitrags bin ich seit einer guten (?) Woche wieder da. Den Rest könnte<br />

ich eigentlich Ihrer anwaltlichen Phantasie überlassen, aber vielleicht<br />

sind ja auch Sie momentan in einer Phase, in der Sie kaum noch wissen,<br />

wo Ihnen der Kopf steht. Also Klartext: Vor dem Urlaub hatte ich mich<br />

– erfolgreich ! – um Säuberung von Terminkalender und Aktenhund<br />

bemüht. Offensichtlich hat das die beiden betroffenen Objekte subjektiv<br />

so verstört, dass sie beschlossen haben, mich bei meiner Rückkehr<br />

prall gefüllt zu begrüßen. Ich liebe meine Arbeit, ich bin froh, wenn die<br />

Geschäfte gut laufen, aber ein Ponyhof als Leben wäre manchmal auch<br />

ganz schön !<br />

Heute also eine Fastfood-Diätmahlzeit in Textform vom Schreibtisch.<br />

Für den Fall, dass Ihr Urlaub bevorsteht: Ich glaube immer noch (mehr<br />

denn je), dass Urlaub eine notwendige, gute und tolle Sache ist und die<br />

Erholung die Krise nach der Rückkehr wert ist und danach wieder<br />

aufersteht.<br />

Der Anwaltstag in Braunschweig war von Stimmung und Atmosphäre<br />

einer der schönsten Anwaltstage, die ich bislang erlebt habe. Die<br />

Schwerpunktveranstaltung zum Grundgesetzjubiläum war dabei ein<br />

besonderes Highlight. Alle Teilnehmer konnte man auch bei einem<br />

„kleinen“ Anwaltstag mit ca. 1.250 Teilnehmern nicht kennenlernen,<br />

aber Mangel an bereichernden Gesprächen und Kontakten war<br />

wirklich nicht. Auch der Ort Braunschweig wird mich wiedersehen. Die<br />

Ethikdiskussion, bei der ich mit auf dem Podium gesessen habe, können<br />

Sie – wenn Sie mögen – im Anwaltsblatt <strong>Juli</strong> nachlesen (die Fotos dazu<br />

sehen Sie sich vielleicht besser nicht so genau an). In der durch spontane<br />

Verlängerung teilweise zeitgleich mit der Ethikdiskussion stattfindenden<br />

Mitgliederversammlung, die ich dementsprechend in Teilen versäumen<br />

musste, ist es nicht gelungen, bereits eine abschließende Entscheidung<br />

zur Werbekampagne des DAV und ihrer Finanzierung zu finden. Ich<br />

hoffe, dass die Kampagne der Anwaltschaft in der zweiten Mitgliederversammlung<br />

im Herbst nun endlich auch für die Zukunft auf ein<br />

solides Fundament gestellt wird, wir brauchen sie, sie nutzt uns.<br />

Direkt im Anschluss an meinen Urlaub habe ich in Berlin an der<br />

Satzungsversammlung teilgenommen. Bei dieser Sitzung war ein<br />

großes und detailreiches Beratungspensum (Schwerpunkt Fachanwalts-<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

MAV intern<br />

ordnung) mit wenig Anlässen zu geistigen oder rhetorischen Höhenflügen<br />

zu bewältigen, Sternstunden werden wir hoffentlich bei<br />

künftigen Sitzungen wieder einmal erleben (diesmal war es eben mehr<br />

per aspera und war auch gut so). Als Sternstunde wird mir aber der<br />

Empfang des DAV am darauffolgenden Tag in Erinnerung bleiben, in<br />

der der bisherige Präsident Kilger verabschiedet und Präsident Ewer im<br />

Amt begrüßt wurde. Mit 300 Gästen waren die Räume in der Littenstraße<br />

bis an die Kapazitätsgrenze gefüllt – zum Glück war das Wetter<br />

gut und gestattete die Nutzung des Gartenhofs. Nachdem ich dank<br />

Benno Heussens Beitrag in diesem Heft jetzt endlich die wahre Bedeutung<br />

einer altbekannten Redewendung kenne, sage ich schlicht, dass<br />

für diesen Tag galt „fiat justitia, fiat mundus“ – soll heißen: der weltliche<br />

Glanz, nach dem Gerechtigkeit und Rechtspflege nicht schielen<br />

sollen, kam nicht zu kurz, sondern wirkte diesmal in absoluter Harmonie<br />

mit unserem Anliegen, durch eine starke Anwaltschaft eine bessere<br />

Rechtspflege und mehr Gerechtigkeit insgesamt zu verwirklichen.<br />

Amüsant auch der kleine Schlagabtausch auf Augenhöhe zwischen der<br />

Bundesjustizministerin und dem scheidenden Präsidenten. Mehr zur<br />

Veranstaltung gibt’s sicherlich im „großen“ Anwaltsblatt.<br />

Ein Problem der Gerechtigkeit ist auch die Verwirklichung des Zugangs<br />

zum Recht für finanziell weniger gut Gestellte. Der mir für diese Woche<br />

angekündigte Leserbrief zum Thema Beratungshilfe ist noch nicht<br />

eingetroffen. Es scheint, dass wir uns dem Thema im Herbst noch<br />

einmal intensiver widmen müssen, um Fehlvorstellungen über Sach- und<br />

Rechtslage bei einigen beteiligten Entscheidern entgegenzuwirken.<br />

Gegen Ende meines Beitrags – so auch diesmal – spreche ich wieder<br />

allen denjenigen, die zu diesem Heft beigetragen haben, meinen herzlichen<br />

Dank aus, verbunden mit der Bitte um auch weiterhin engagierte<br />

Mitwirkung. Ganz besonders hervorheben darf ich diesmal Herrn<br />

Winkler, der die Fotostrecke und den geistreichen Einführungstext dazu<br />

zu verantworten hat. Selbst als nicht allzu Automobilbegeisterte komme<br />

ich nicht umhin mir zu überlegen, ob sich frau für die gelegentliche Jagd<br />

auf das Mammut doch einen „Defender“ anschaffen sollte. Wäre doch<br />

auch ein schöner Name für ein Anwaltsauto (mein aktuelles Anwaltsauto,<br />

der kluge Mr. Stringer, hat diesmal Leseverbot). Haben Sie´s eigentlich<br />

bemerkt: Im letzten Heft fuhr das Auto von Ihnen weg, jetzt<br />

kommt es auf Sie zu. So ist in diesen frostigen Sommerwochen wenigstens<br />

auf dem Titelblatt ein Grill, wenn auch kein heißer.<br />

Aber bestimmt findet sich in der Sommerpause auch noch irgendwo<br />

ein realer Grill für das im Lebensmitteleinzelhandel erlegte Mammut-<br />

Surrogat, das wünscht jedenfalls sich und Ihnen<br />

bis zum Wiederlesen<br />

Petra Heinicke<br />

1. Vorsitzende<br />

| 3


4 |<br />

MAV intern<br />

Neues vom<br />

<strong>Münchener</strong> Modell<br />

Bericht über den 4. Münchner Mediationstag<br />

Am 9.05.2009 fand auf Initiative des Arbeitskreises Außergerichtliche<br />

Konfliktlösung und mit Unterstützung der Kanzlei Lovells der 4. Münchner<br />

Mediationstag bei der Rechtsanwaltskammer München statt, der<br />

sich in diesem Jahr den Konfliktlösungen im Familienrecht widmete und<br />

sich in diesem Zusammenhang auch mit dem MüMo befaßt hat.<br />

Prof. Duss-von Werdt führte im Hauptvortrag in das Konfliktfeld Familie<br />

ein. Sein Referat war so lebendig, wie erwartet. Bei mir ist insbesondere<br />

die doppelte Bedeutung der „Familienbande“ hängen geblieben<br />

und der Gedanke, dass es bei Konflikten nicht immer nur um Lösung<br />

gehen muss, sondern auch Ziel sein kann, mit vorhandenen Konflikten<br />

anders umzugehen. Konflikte sind ja nicht per se negativ, sondern<br />

immer auch Ausdruck von Beziehung und die soll, insbesondere, wenn<br />

Kinder betroffen sind, ja nicht immer gleich endgültig „gelöst“ werden.<br />

Es folgten Kurzreferate zu den Neuerungen im FamFG zur Konfliktlösung<br />

im Familienrecht (Referent: Dr. Klaus Griesebach), zum MüMo (Dr.<br />

Susan Schäder), zum 1. Süddeutschen Schiedsgericht (Dr. Doris Kloster-<br />

Harz), zur Familienmediation (Dres. Gisela und Hans-Georg Mähler), zur<br />

Cooperativen Praxis (Martina Ammon) und zum von der LMU in Kooperation<br />

mit dem Familiennotruf entwickelten Elterntraining „Kinder<br />

im Blick“ (Dr. Jörg Fichtner).<br />

Nachmittags wurde der Input aus den Kurzreferaten in vier verschiedenen<br />

Workshops (Familienmediation, Cooperative Praxis, Kinder im Blick,<br />

MüMo) vertieft. Außerdem wurde die DVD von Maria Marshall zur Familiemediation<br />

gezeigt.<br />

Im Workshop zum MüMo wurde eine mündliche Verhandlung nachgespielt,<br />

bei der die Familienrichterin Silvia Fischer die Leitung übernahm und<br />

Martina Gartenhof vom Stadtjugendamt die Rolle des Vertreters der Bezirkssozialarbeit<br />

und Ulrike Buchner und Andreas Herrmann die Rollen der<br />

Beratungsstellenmitarbeiter/ Mediatoren spielten. Die mitwirkenden „Parteien“<br />

(Suzanne Gößl und Dr. Klaus Grisebach) betonten in der Nachbesprechung,<br />

wie sehr sich die Atmosphäre der Gerichtsverhandlung durch<br />

die psychosozialen „Berater“ verändert hat. Ich selbst war erstaunt, wie<br />

ähnlich der Verlauf des Rollenspiels dem realen Fall gewesen ist.<br />

Die Tagung wurde durch eine Podiumsdiskussion abgerundet, an der<br />

Prof. Duss-von Werdt, Maria Marshall, Silvia Fischer, Dr. Jörg Fichtner<br />

und Martina Gartenhof mitwirkten. Anregend war hier insbesondere<br />

der analytische Außenblick des Moderators und Wirtschaftsrechtsanwalts<br />

Karl Pörnbacher auf unsere Münchner Familienrechtszene. Insgesamt<br />

war es aus meiner Sicht eine sehr gelungene Veranstaltung, zu der<br />

auch die herzlichen Begrüßung und Verabschiedung durch Suzanne<br />

Gößl und die charmante Einführung in die Vorträge durch Robert Seufert<br />

atmosphärisch beigetragen haben. Ich habe trotz des traumhaften<br />

Wetters nicht bereut, in die Kammer gekommen zu sein und kehre<br />

nächstes Jahr bestimmt wieder. Besonders gefreut hat mich das positive<br />

Feedback, dass das MüMo erhalten hat. Ein Teilnehmer meinte, ich<br />

würde ja förmlich vor Begeisterung über das MüMo „brennen“ – ich<br />

denke, er hat Recht und, das ist gut so !!!! Und ich wünsche mir, dass<br />

möglichst viele von Ihnen diese Begeisterung teilen.<br />

Dr. Susan Schäder<br />

Kanzlei für Familien- und Erbrecht<br />

Hackenstr. 7 c, 80331 München<br />

www.familien-und-erbrecht.eu<br />

Das FORUM<br />

Junge Anwaltschaft<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

der Deutsche Anwaltstag DAT) ist zwar<br />

schon wieder in weite Ferne gerückt,<br />

dennoch will ich es nicht versäumen<br />

über die Veranstaltungsbeiträge des<br />

FORUM Junge Anwaltschaft zu berichten.<br />

Getreu dem Motto des diesjährigen<br />

Anwaltstreffens „60 Jahre Grundgesetz<br />

– den Rechtsstaat gestalten“<br />

machte sich unser FORUMs-Mitglied aus Regensburg, Herr Kollege<br />

Rechtsanwalt Thomas Troidl, Gedanken über die Zukunft der Jungen<br />

Anwaltschaft und deren Einflussnahmemöglichkeit auf die Verfassung<br />

als Organ der Rechtspflege, insbesondere mit dem Hintergrund des<br />

unaufhaltsam wachsenden Wettebewerbs. Ob die zwischenzeitlich wie<br />

Pilze aus dem Boden schießenden Telefonberatungen und anzufindenden<br />

Dumpingpreise, Vereinigungen selbsternannter Prädikatsanwälte<br />

oder zweifelhafte Zertifizierungen insoweit einen passablen<br />

Lösungsweg darstellen, wurde im Hinblick auf die weitere Entwicklung<br />

unseres Rechtswesens und unsere Außenwirkung eher kritisch und mit<br />

Sorge betrachtet als bejahend. Ein äußerst gelungener Vortrag, der<br />

den Einen oder Anderen zum Grübeln gebracht hat und dazu aufgerufen<br />

hat, über unsere Rolle als Organ der Rechtspflege und die Art<br />

und Weise unserer Berufsauswahl regelmäßig nachzudenken.<br />

http://www.davforum.de<br />

Einen äußerst spannenden Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sportrechtler<br />

erhielten wir in unserer Veranstaltung zu dem Thema „Sportrecht –<br />

ein Tätigkeitsfeld für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“.<br />

Während sich die Podiumsteilnehmer noch darin einig waren, dass es<br />

sich um ein sehr interessantes Rechtsgebiet handelt, gingen die Meinungen<br />

zu der letztlich nicht unwichtigen Frage der Lukrativität weit<br />

auseinander – je nachdem, um welche sportrechtlichen Mandate es sich<br />

eben gehandelt hat. Da sich das Sportrecht in diesem Punkt aber nicht<br />

von anderen Tätigkeitsfeldern unterscheidet – schließlich hängt zumindest<br />

das gesetzliche Honorar in jedem Rechtsgebiet letztlich von dem<br />

Streitwert ab – lag das Resümee darin, dass die Weide des Sportrechts<br />

zumindest noch nicht in dem Maße abgegrast sein soll, wie in manch<br />

anderem Gebiet und das Sportrecht zumindest für aktive Vereinssportler<br />

ein nicht zu unterschätzendes Betätigungsfeld darstellen kann.<br />

Mit großem Beifall wurde die Siegerrede des Rednerwettstreites von<br />

Frau Kollegin Dr. Helga Knauer zu dem Thema „Deutsch oder multikulti<br />

– Soll die deutsche Sprache durch das Grundgesetz geschützt werden?“<br />

belohnt. Die Rednerin befasste sich sehr kritisch mit der deutschen Sprache<br />

nicht nur als Kulturgut, Konversations- und Sprachmittel, sondern<br />

insbesondere mit der zunehmenden Schwierigkeit der Bevölkerung<br />

Deutsch korrekt in Schrift und Bild zu handhaben. Schon beinahe traditionell<br />

wurde die Rede am Schluss der Zentralveranstaltung einem<br />

größeren Publikum vorgestellt und kann von Ihnen in der nächsten Ausgabe<br />

des Anwaltsblatt nachgelesen werden.<br />

Die verdiente Entspannung von Fortbildungsveranstaltungen, Vorträgen<br />

und Mitgliederversammlungen erhielten wir bei unserer mittlerweile bei<br />

allen Altersklassen beliebten „Advodisco“, die in der Schloss Lounge<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


8. Bayerischer IT-Rechtstag<br />

Cloud Computing und Virtualisierung<br />

Software as a Service<br />

Donnerstag, 22. Oktober: 9:00 bis 18:00 Uhr – auf der »discuss & discover«, München<br />

veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft<br />

Informationstechnologie im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht<br />

und Internetrecht<br />

Moderation: RA Dr. Peter Bräutigam (Nörr Stiefenhofer Lutz), München (GfA DAVIT)<br />

09:00 bis 09:15 Uhr | Begrüßung<br />

durch Herrn RA Anton Mertl, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes, Herrn Klaus Dittrich,<br />

Geschäftsführer der Messe München GmbH, und Frau RA Dr. Auer-Reinsdorff, Vorsitzende von DAVIT<br />

09:15 bis 10:00 Uhr | Matthias Popiolek (EPG MS ONLINE LEAD – EUROPE, Microsoft<br />

Deutschland)<br />

Die Grundlage: Cloud Computing und Virtualisierung – Geschäftsmodelle<br />

10:00 bis 10:45 Uhr | Andreas Lamm, Managing Director (Kasperksy Labs Europe), Ingolstadt<br />

Sicherheits- und Verfügbarkeitsaspekte in der Wolke:<br />

Umsetzungsmodelle und technische Grenzen<br />

10:45 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause<br />

11:15 bis 12:00 Uhr | Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und<br />

Internetrecht<br />

“Die Polizei als Wolkenkratzer: Grundrechtsschutz beim Cloud Computing”<br />

12:00 bis 12:45 Uhr | RAin Dr. Christiane Bierekoven, Rödl & Partner, Nürnberg (GfA DAVIT)<br />

Modernes Lizenzmanagement bei Virtualisierung<br />

12:45 bis 13:45 Uhr: Mittagspause zur eigenen Gestaltung<br />

13:45 bis 14:30 Uhr | RA Prof. Dr. Jochen Schneider (Schneider Schiffer Weihermüller), München<br />

(GfA DAVIT/ OSE)<br />

Datenschutz in der Wolke: Cloud Computing und die globale Privacy Agenda<br />

14:30 bis 15:15 Uhr | RAin Dr. Kerstin Zscherpe (CSC Deutschland Solutions GmbH), Wiesbaden<br />

Erfüllung von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten in der Wolke:<br />

Kollision von Vorlagepflichten (z.B. E-Discovery) und dem Datenschutz<br />

15:15 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause<br />

15:45 bis 16:30 Uhr | RA Prof. Dr. Wolfgang Büchner (Lovells), München (DGRI)<br />

Einsatz des Cloud-Computing für die unternehmerische Kommunikation:<br />

Anwendbarkeit des TKG und Folgen aus dem Fernmeldegeheimnis<br />

16:30 bis 17:15 Uhr | RA Dr. Hans-Peter Wiesemann (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />

Cloud Computing: Rechtliche Einordnung und Vertragsgestaltung<br />

17:15 bis 18:00 Uhr | Abschlussdiskussion<br />

Wir danken unsere<br />

Sponsoren:<br />

Veranstaltungsort<br />

discuss & discover 2009,<br />

Messegelände Eingang West,<br />

München<br />

ab 09.00 Uhr: discuss & discover<br />

Forum, Halle B1, Raum B11/B13<br />

(weitere Informationen unter<br />

http://www.discuss-discover.com)<br />

Teilnahmegebühr<br />

– für DAV-Mitglieder: € 150,–<br />

zzgl. MwSt (= € 178,50)<br />

– für Nichtmitglieder: € 180,–<br />

zzgl. MwSt (= € 214,20)<br />

jeweils inkl. discuss & discover-<br />

Eintritt<br />

Anmeldung: bitte wenden →


ANMELDUNG per Fax: 089. 552 633-98<br />

MAV GmbH<br />

Herrn Dr. Martin Stadler<br />

Amerikahaus, Zi. 207<br />

Karolinenplatz 3<br />

80333 München<br />

Kanzlei / Firma<br />

Name/Vorname:<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

eMail:<br />

Ich bin Mitglied des DAV [ ] ja [ ] nein<br />

Ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen (s.u.) an:<br />

Rechnung an [ ] mich [ ] die Kanzlei<br />

[ ] 8. Bayerischer IT-Rechtstag | 22. Oktober 2009: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />

für DAV-Mitglieder: € 150,– zzgl. MwSt (= € 178,50) – für Nichtmitglieder: € 180,– zzgl. MwSt (= € 214,20)<br />

jeweils im Preis enthalten: »discuss & discover«-Eintritt<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Bei mehreren Teilnehmern:<br />

bitte getrennte Anmeldungen!<br />

Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Plätze sind begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der<br />

Anmeldungen.<br />

Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers umgehend mitgeteilt<br />

werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist die Tei l nahme gebühr auch dann zu zahlen, wenn der<br />

Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder an der Tagung nicht teilnimmt.<br />

Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstal tungs beginn wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungs gebühr in Höhe von € 50,–<br />

zzgl. MwSt. (= € 59,50) in Rechnung gestellt.<br />

Änderungen: Wird die Tagung kurzfristig abgesagt, verschoben oder in einen anderen Veranstaltungsraum verlegt, sind Ansprüche daraus<br />

ausgeschlossen.<br />

Fragen, Wünsche<br />

Petra Rottmann<br />

Telefon 08031. 90 894-33 | Fax 08031. 90 894-77 | eMail geschaeftsfuehrer@bayerischer-anwaltverband.de<br />

Dr. Martin Stadler<br />

Telefon 089. 552 633-97 | Fax 089. 552 633-98 | eMail m.stadler@mav-service.de<br />

→ MAV GmbH: ein Unternehmen des <strong>Münchener</strong> AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführer: Dr. Martin Stadler<br />

MAV VII/2009


stattgefunden hat. Wer nicht zu spät gekommen ist, hatte schließlich<br />

noch die Gelegenheit, von der beeindruckenden Quadriga einen wunderschönen<br />

Überblick über Braunschweig bei Nacht zu erhaschen.<br />

Nähere Informationen über unsere Tätigkeiten am DAT in Braunschweig,<br />

unsere Mitgliederversammlung und die neu gewählten Mitglieder des<br />

Geschäftsführenden Ausschuss finden sich in der aktuellen Ausgabe der<br />

Advoice, Heft 02/09.<br />

Alles in allem war der diesjährige DAT wieder eine hochinteressante und<br />

sehr schöne Veranstaltung und ich kann Allen den im nächsten Jahr in<br />

Aachen stattfindenden DAT nur ans Herz legen – ein Weg, der sich alle<br />

mal lohnt.<br />

Abschließend lade ich unsere Mitglieder und diejenigen, die es noch<br />

werden wollen, herzlich zu unserem monatlichen Stammtisch ein<br />

Stammtisch FORUM Junge Anwaltschaft München<br />

an jedem ersten Mittwoch des Monats um 19:30 Uhr<br />

im Marktwirt, Heiliggeiststraße 2!<br />

und verbleibe mit den besten Wünschen<br />

Sirka Huber<br />

Rechtsanwältin und Mediatorin<br />

FORUM Junge Anwaltschaft<br />

Regionalbeauftragte der LG Bezirke München I und II<br />

muenchen@davforum.de<br />

MAV Mitgliederservice<br />

Beratungs-Service des MAV -<br />

Nächster Termin am 6. Oktober 2009<br />

Berufsrechtliche Beratung für Mitglieder<br />

Der seit Mai 2009 angebotene kostenfreie Service des <strong>Münchener</strong><br />

AnwaltVereins e.V. wird gut angenommen. Bei allen berufsrechtlichen<br />

Fragen, wie z.B. Interessenskollisionen, Sozietätskonflikten, Problemen<br />

mit der Werbung u.a. können sich MAV-Mitglieder von unserem<br />

Ehrenmitglied, Herrn RA Dr. Wieland Horn, Geschäftsführer der<br />

Rechtsanwaltskammer beim BGH und Herausgeber der Textsammlung<br />

“Berufsrecht der Anwaltschaft”,beraten lassen.<br />

Die berufsrechtliche Beratung findet statt<br />

jeden ersten Dienstag im Monat<br />

ab 15.00 Uhr im AnwaltServiceCenter,<br />

Prielmayerstr. 7 / Zimmer 63<br />

Während der Sommerferien wird keine Beratung angeboten.<br />

Erster Termin nach der Sommerpause: 06. Oktober 2009.<br />

Auf Grund der großen Nachfrage und um Wartezeiten zu vermeiden, ist<br />

eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.<br />

Nähere Informationen bzw. Anmeldung:<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Frau Sabine Grüttner,<br />

Tel. 089 – 55 86 50<br />

Montag - Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Aktuelles<br />

Ab <strong>Juli</strong> 2009 Erhöhung der Regelsätze<br />

in der Grundsicherung<br />

Automatische Umstellung der laufenden<br />

Leistungen<br />

Aktuelles<br />

Zum ersten <strong>Juli</strong> 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei<br />

Arbeitslosengeld II.<br />

Damit betragen die neuen Regelsätze:<br />

● 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende<br />

● 323 Euro für volljährige Partner<br />

● 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis<br />

zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

● 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis<br />

zur Vollendung des 14. Lebensjahres<br />

● 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren<br />

erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.<br />

Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung<br />

auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt.<br />

Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende<br />

Änderungsbescheide. (Quelle: Bundesagentur f. Arbeit, Presse<br />

Info 051 vom 17.06.2009)<br />

Beinahe expeditionsgerecht: Seitenauspuff für Wasserfahrten, Reserverad vorn, damit hinten andere<br />

Dinge befestigt werden können, Trittbleche auf Kotflügel und Motorhaube, vorn “Kuhfänger” und<br />

Fernscheinwerfer<br />

Beim Kurzarbeitergeld mögliche Steuerfallen beachten<br />

- Steuerbelastung kann steigen, warnen Anwälte -<br />

Durch Zahlung eines „konjunkturellen Kurzarbeitergeldes“ können in<br />

der derzeitigen Krise viele Arbeitsverhältnisse erhalten werden. Die Bezugsdauer<br />

wurde gerade für die noch in diesem Jahr beantragten Fälle<br />

auf zwei Jahre erweitert. Die Betroffenen müssen zwar leichte Einkommenseinbußen<br />

hinnehmen, behalten aber ihren Arbeitsplatz. Der<br />

Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV) warnt aber vor zusätzlichen Steuerbelastungen<br />

durch das Kurzarbeitergeld wegen des Reinrutschens in eine<br />

neue Steuerstufe.<br />

„Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten Rücklagen bilden, um eventuellen<br />

Nachforderungen des Finanzamtes nicht „blank“ gegenüber zu stehen“,<br />

so Rechtsanwalt Kai Henning, DAV-Experte für Verbraucherinsolvenzen.<br />

Durch den so genannten „Progressionsvorbehalt“ bestehe<br />

die Gefahr, dass der Steuersatz sich ändert. Nach dem so genannten<br />

| 7


8 |<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

„Progressionsvorbehalt“ des Einkommensteuergesetzes (§ 32 b) werde<br />

das Kurzarbeitergeld zwar nicht versteuert, aber in die Ermittlung des<br />

anzuwendenden Steuersatzes miteinbezogen:<br />

Ein Beispiel:<br />

Ein Arbeitnehmer bezieht 40.000 Euro Lohn im Jahr. Bei Steuerklasse 3<br />

und zwei Kindern beträgt der Steuersatz ungefähr 10%.<br />

Zusätzlich erhält er 10.000 Euro Kurzarbeitergeld im Kalenderjahr. Der<br />

anzuwendende Steuersatz ergibt sich jetzt gemäß dem Progressionsvorbehalt<br />

(§ 32b EStG) aus der Summe von Lohn und Kurzarbeitergeld<br />

und beträgt daher bei 50.000 Euro 13,5%.<br />

Dieser höhere Steuersatz wird jetzt auf die 40.000 Euro Lohn angewandt<br />

und führt zu einer Steuerbelastung von 5.400 Euro. Im Vergleich zum<br />

normalen Steuersatz muss der Betroffene 1.400 Euro mehr Steuern zahlen.<br />

Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten daher Rücklagen bilden, um vorbereitet<br />

zu sein. Wer für gewöhnlich aufgrund höherer Werbungskosten<br />

oder Sonderausgaben eine Steuerrückerstattung erhält, muss sich<br />

darauf einstellen, dass diese deutlich geringer ausfällt.<br />

(Quelle: DAV Pressemitteilung 11/09)<br />

Seitenauspuff mit Zusatzfilter: beinahe ein<br />

systemischer Widerspruch<br />

Gebührenrecht<br />

Anrechnungsfälle zum neuen § 15a RVG<br />

Nach langem „Hin und Her“ hat der Deutsche Bundestag am<br />

18.6.2009 den Widerspruch des Bundesrates überstimmt, so dass<br />

§ 15a RVG nunmehr kurzfristig verkündet und sofort in Kraft treten<br />

kann. Die neue Vorschrift wird folgenden Wortlaut haben:<br />

§ 15a Anrechnung einer Gebühr<br />

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine<br />

andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern,<br />

jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten<br />

Gesamtbetrag der beiden Gebühren.<br />

(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit<br />

er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat,<br />

wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel<br />

besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn<br />

geltend gemacht werden.<br />

Während § 15a Abs. 1 RVG das Innenverhältnis zwischen Anwalt und<br />

Auftraggeber regelt, betrifft § 15a Abs. 2 RVG die Kostenerstattung<br />

und die Abrechnung mit der Staatskasse, die noch in einem gesonderten<br />

Beitrag behandelt werden wird.<br />

Im neuen § 15a Abs. 1 RVG wird klargestellt, dass in Anrechnungsfällen<br />

zunächst einmal jede Gebühr unabhängig von der anderen in voller Höhe<br />

entsteht. Dass auf eine Gebühr eine andere, zuvor entstandene, Gebühr<br />

anzurechnen ist, bleibt zunächst einmal für den Anfall und die Höhe der<br />

weiteren Gebühr unbeachtlich und führt nicht dazu, dass die weitere Gebühr<br />

von Vornherein lediglich in verminderter Höhe entsteht (so aber bislang<br />

der BGH in std. Rspr.). Die weitere Gebühr entsteht vielmehr zunächst<br />

einmal in voller Höhe. Selbstverständlich kann der Anwalt nicht beide Gebühren<br />

in voller Höhe einfordern und behalten. Er kann insgesamt nicht<br />

mehr geltend machen als beide Gebühren, allerdings um den anzurechnenden<br />

Betrag vermindert. Dabei ist es ihm jetzt aber unbenommen, wie<br />

er die Anrechnung vornimmt. § 15a Abs. 1 RVG gibt ihm ein Wahlrecht.<br />

Er kann die eine Gebühr in voller Höhe verlangen und die andere Gebühr<br />

gekürzt oder umgekehrt oder beide Gebühren teilweise gekürzt.<br />

Darüber hinaus ordnet § 15a Abs. 2 RVG für die Kostenerstattung an,<br />

dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen<br />

kann. Da jede Gebühr selbständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende<br />

Partei also grundsätzlich wieder die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr<br />

(Nr. 3100 VV RVG) unbeschadet der Anrechnung<br />

(Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG) einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr<br />

(Nr. 2300 VV RVG) verlangen.<br />

Nur soweit,<br />

- der Erstattungspflichtige selbst die anzurechnende Gebühr<br />

gezahlt hat,<br />

oder<br />

- diese gegen ihn bereits tituliert ist, kann er sich auf die<br />

Anrechnung berufen.<br />

Beispiel (Titulierung): In einem Rechtsstreit klagt der Auftraggeber<br />

8.000,00 Euro ein, sowie verzugsbedingte vorgerichtlich entstandene<br />

Anwaltskosten in Höhe von<br />

1. 1,5-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG<br />

(Wert: 8.000,00 €) 618,00 €<br />

2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />

Zwischensumme 638,00 €<br />

3. 19% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 121,22 €<br />

Gesamt 759,22 €<br />

Der Beklagte wird in der Hauptsache kostenpflichtig verurteilt.<br />

a) Hinsichtlich der Geschäftsgebühr wird die Klage abgewiesen.<br />

b) Der Beklagte wird über die Hauptforderung hinaus verurteilt,<br />

die Geschäftsgebühr in Höhe von 759,22 € zu zahlen.<br />

c) Der Beklagte wird über die Hauptforderung hinaus verurteilt, eine<br />

Geschäftsgebühr auf der Basis einer 1,3-Gebühr (Anm. zu Nr. 2300<br />

VV RVG – sog. Schwellengebühr) zu zahlen.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Im Fall a) kann nach dem neuen § 15a Abs. 2 RVG die volle ungekürzte<br />

Verfahrensgebühr gegen den Beklagten festgesetzt werden. Ob der<br />

Auftraggeber dem Anwalt die 1,5-Geschäftsgebühr schuldet und ob er<br />

sie gezahlt hat, ist unerheblich. Auf die Anrechnung kann sich der Beklagte<br />

nicht berufen.<br />

Im Falle b) muss die Anrechnung der Geschäftsgebühr dagegen berücksichtigt<br />

werden, da diese bereits gegen den Beklagten tituliert ist und<br />

der Beklagte insgesamt nicht mehr erstatten muss, als dem Kläger an<br />

Kosten überhaupt entstanden sind. Festzusetzen sind also:<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />

(Wert: 8.000,00 €) 535,60 €<br />

2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />

0,75 aus 8.000,00 € -309,00 €<br />

3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />

(Wert: 8.000,00 €) 494,40 €<br />

4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />

Zwischensumme 741,00 €<br />

5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 140,79 €<br />

Gesamt 881,79 €<br />

Im Fall c) ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr wiederum zu berücksichtigen.<br />

Da allerdings nur 1,3 tituliert sind, ist auch nur die Hälfte der<br />

1,3-Geschäftsgebühr, also 0,65, anzurechnen.<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />

(Wert: 8.000,00 €) 535,60 €<br />

2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />

0,65 aus 8.000,00 € -267,80 €<br />

3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />

(Wert: 8.000,00 €) 494,40 €<br />

4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />

Zwischensumme 782,20 €<br />

5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 148,62 €<br />

Gesamt 930,82 €<br />

Beispiel (Zahlung): In einem Rechtsstreit klagt der Auftraggeber neben<br />

der Hauptforderung (5.000,00 EUR) auch eine 1,5-Geschäftsgebühr ein.<br />

Während des Rechtsstreits zahlt der Beklagte sowohl die Hauptforderung<br />

als auch die 1,5Geschäftsgebühr. Der Rechtsstreit wird daraufhin<br />

in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.<br />

Da der Beklagte die 1,5-Geschäftsgebühr bereits gezahlt hat, muss auch<br />

hier die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt<br />

werden.<br />

1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG<br />

(Wert: 5.000,00 €) 391,30 €<br />

2. gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen,<br />

0,75 aus 5.000,00 € -225,75 €<br />

3. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG<br />

(Wert: 5.000,00 €) 361,20 €<br />

4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €<br />

Zwischensumme 546,75 €<br />

5. 19% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 103,88 €<br />

Gesamt 650,63 €<br />

Rein formal betrachtet ist § 15a RVG erst auf solche Fälle anzuwenden,<br />

in denen dem Anwalt der Auftrag für den Rechtsstreit nach Inkrafttreten<br />

der Vorschrift erteilt worden ist (§ 60 RVG). Bereits jetzt schon hat<br />

als erstes Gericht das AG Wesel (Beschl. v. 26. 5. 2009 – 27 C 125/07)<br />

den „Anrechnungsunsinn“ des BGH im Hinblick auf die Neuregelung<br />

„über Bord geworfen“ und eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im<br />

Kostenfestsetzungsverfahren abgelehnt. Die Entscheidungsgründe lauten<br />

auszugsweise wie folgt:<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

„Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nicht. Der Gesetz<br />

geber wird in Kürze einen § 15a RVG einführen, der die Anrechnung<br />

im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbietet. Aus der<br />

Begründung der Gesetzesänderung geht eindeutig hervor, dass diese<br />

Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt war. Damit<br />

ist mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den<br />

Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden<br />

Urteile des BGH nicht mehr gegeben.“<br />

Diese couragierte Entscheidung ist zu begrüßen. Es ist zu hoffen, dass<br />

diese Rechtsprechung Schule macht.<br />

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen<br />

Interessante Entscheidungen<br />

Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung<br />

des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich<br />

Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 62/2009 vom 17. Juni 2009<br />

Beschluss vom 22. Mai 2009 – 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09<br />

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat<br />

in zwei Fällen die Anwendung der Bestimmung des § 81g Abs. 1 StPO<br />

für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung erfolgte im Anschluss<br />

an die grundsätzliche Billigung der Vorschriften über den "genetischen<br />

Fingerabdruck" bei verurteilten Straftätern (Beschluss vom 14. Dezember<br />

2000 - 2 BvR 1741/99 -, BVerfGE 103, 21; dazu Pressemitteilung<br />

Nr. 8/2001 vom 18. Januar 2001).<br />

Die zwei Beschwerdeführer waren jeweils zu Freiheitsstrafen auf<br />

Bewährung verurteilt worden. Die Amtsgerichte hatten die Entnahme<br />

von Speichel- oder Blutproben und die Speicherung des "genetischen<br />

Fingerabdrucks" auf der Grundlage von § 81g Abs. 1 StPO angeordnet.<br />

Die Rechtsmittel der Beschwerdeführer blieben erfolglos. Gegen<br />

die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte hatten die Beschwerdeführer<br />

jeweils Verfassungsbeschwerde erhoben.<br />

Die Beschlüsse der Amts- und Landgerichte verletzen die Beschwerdeführer<br />

in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2<br />

Abs. 1 GG). Die Begründungen der Beschlüsse lassen jeweils nicht<br />

erkennen, dass die erforderliche umfangreiche und gründliche Prüfung<br />

des Einzelfalls durchgeführt worden ist. Es entspricht der ständigen<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Speicherung<br />

des "genetischen Fingerabdrucks" nur bei angemessener Berücksichtigung<br />

des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeordnet<br />

werden darf. Dazu ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen<br />

jeweils einzelfallbezogen darzulegen. In die vorzunehmende Würdigung<br />

ist insbesondere eine Strafaussetzung zur Bewährung einzubeziehen,<br />

die nicht automatisch die negative Prognose ausschließt. Will das Gericht<br />

| 9


10 |<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

von der im Rahmen der Bewährungsentscheidung getroffenen positiven<br />

Prognose abweichen, muss dies jedoch im Einzelnen begründet werden.<br />

Im Fall 2 BvR 400/09 hat die Kammer zudem beanstandet, dass die<br />

Prognose, der Beschwerdeführer werde auch künftig Straftaten begehen,<br />

mit früheren Verurteilungen begründet worden war, die nach den<br />

einschlägigen Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes zum<br />

Nachteil des Beschwerdeführers nicht mehr verwertet werden durften.<br />

Den Beschluss finden Sie unter:http://www.bundesverfassungsgericht.de/<br />

entscheidungen/rk20090522_2bvr028709.html<br />

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von<br />

Beratungshilfe erfolgreich<br />

Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 64/2009 vom 18. Juni 2009<br />

Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08 –<br />

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe<br />

nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch<br />

gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe<br />

wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein<br />

vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt<br />

hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde<br />

vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in<br />

Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch<br />

sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts<br />

wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung<br />

bedürfe.<br />

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat<br />

diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der<br />

Beschwerdeführerin hin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung<br />

zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in<br />

ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG<br />

i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende<br />

Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten<br />

auch im außergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist. Vergleichsmaßstab<br />

ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme<br />

von Rechtsrat auch die Kosten vernünftig abwägt . Ein vernünftiger<br />

Rechtsuchender darf sich unabhängig von Begründungspflichten aktiv<br />

am Verfahren beteiligen. Für die Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen<br />

würde, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit er fremde Hilfe zur<br />

effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu<br />

in der Lage ist. Im vorliegenden Fall benötigte die Beschwerdeführerin<br />

fremde Hilfe wegen eines rechtlichen Problems, das zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte.<br />

Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin<br />

nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in An-<br />

spruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren<br />

angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem<br />

Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe<br />

Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der<br />

Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten,<br />

die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht<br />

durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche<br />

Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen<br />

und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren<br />

zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen<br />

Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des<br />

Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden<br />

Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung<br />

nicht vorenthalten werden.<br />

Auch wenn sich im Einzelfall ein objektiver Mehrwert anwaltlicher Beteiligung<br />

gegenüber behördlicher Beratung nicht empirisch voraussagen<br />

lässt, handelt es sich bei einer zusätzlichen und von außen<br />

kommenden Durchsetzungshilfe im Widerspruchsverfahren grundsätzlich<br />

um eine geeignete Maßnahme zur Effektivitätssteigerung des Verfahrens.<br />

Dies ist insbesondere wegen des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengelds<br />

II von Bedeutung. Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden<br />

Wirkung des Vorverfahrens und seiner Verbindung zum<br />

Klageverfahren ist auf eine möglichst effektive Gestaltung des Vorverfahrens<br />

zu achten.<br />

Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten<br />

Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung<br />

der Beratungshilfe angesehen werden.<br />

Den Beschluss finden Sie unter:http://www.bundesverfassungsgericht.de/<br />

entscheidungen/rk20090511_1bvr151708.html<br />

Gesetz zur Patientenverfügungen beschlossen<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni in 3. Lesung den Vorschlag<br />

des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit<br />

und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig<br />

werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung<br />

eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung<br />

soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich<br />

zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern<br />

kann.<br />

"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang<br />

mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen,<br />

die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf<br />

verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase<br />

schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem<br />

Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu ver-<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


ankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen<br />

und Bürgern zu erfüllen. Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben<br />

und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen<br />

entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.<br />

Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute<br />

beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der<br />

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase.<br />

Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe<br />

bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit.<br />

Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebensund<br />

Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Wir<br />

stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden<br />

können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich<br />

gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den<br />

Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.",<br />

sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.<br />

Zu den Regelungen im Einzelnen:<br />

● Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im<br />

Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden<br />

wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.<br />

Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit<br />

des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung<br />

gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in<br />

der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation<br />

entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung<br />

bringen.<br />

● Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen.<br />

Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.<br />

● Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen<br />

nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte<br />

unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens ent<br />

scheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den<br />

ärztlichen Eingriff einwilligt.<br />

● Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes<br />

in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.<br />

● Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme<br />

wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem<br />

vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch<br />

indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer<br />

oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher<br />

Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.<br />

● Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen<br />

einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts.<br />

Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen<br />

folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht<br />

genehmigt werden.<br />

Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung wurde lange<br />

diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz<br />

einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da<br />

die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema<br />

jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hat die<br />

Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet. Die heute<br />

vom Bundestag beschlossene Regelung greift viele Ideen des Bundesministeriums<br />

der Justiz auf.<br />

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll - nach<br />

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - am 1. September 2009 in<br />

Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.6.2009)<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

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Nachrichten | Beiträge<br />

Aus dem Ministerium der Justiz<br />

und für Verbraucherschutz<br />

Entscheidung des Bundestags über neue Managerregeln<br />

(PM 109/09 vom 18.06.09)<br />

Bayerns Justizministerin Merk: "Nur ein erster Schritt - Strukturdefizite<br />

im Verhältnis Aufsichtsrat - Vorstand müssen behoben werden"<br />

Bayerns Justizministerin Beate Merk<br />

bezeichnete den im Deutschen<br />

Bundestag auf der Tagesordnung stehenden<br />

Gesetzentwurf zur Angemessenheit<br />

der Vorstandsvergütung als<br />

einen ersten Schritt, um bei der Frage<br />

der Verantwortlichkeit und Haftung<br />

der Manager für vorwerfbare, fehlerhafte<br />

unternehmerische Entscheidungen<br />

Recht und Wirklichkeit besser in<br />

Einklang zu bringen. Merk: "Wir brauchen<br />

Regeln, die das ganze System krisenfester<br />

machen. Es ist absehbar, dass<br />

die Maßnahmen, die heute beschlossenen<br />

werden sollen, nicht ausreichend sind. Um künftige vergleichbare<br />

Szenarien zu verhindern, brauchen wir echte Strukturveränderungen,<br />

auch im Aktienrecht. Vielleicht führt der richtige Weg über Berufsaufsichtsräte<br />

oder die Aufteilung der beratenden und kontrollierenden Tätigkeit<br />

des Aufsichtsrats."<br />

Merk weiter: "Um der Verantwortung der Manager für ihre Entscheidungen<br />

zur Geltung zu verhelfen, müssen wir über weitere Maßnahmen<br />

nachdenken. Dazu gehört die Aufwertung von Vorschriften des<br />

Deutschen Corporate-Governance-Kodex durch Übernahme in das Aktiengesetz.<br />

Damit werden die Empfehlungen verbindliches Recht."<br />

"Auch bin ich der Meinung, dass sich ein Aufsichtsratsmandat nicht einfach<br />

nebenher erledigen lässt. Deshalb sollte zumindest die Obergrenze<br />

von zehn Mandaten deutlich herabgesetzt werden."<br />

Personalia<br />

Verleihung der Medaille für Verdienste<br />

um die Bayerische Justiz<br />

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat in<br />

München die Medaille für Verdienste um die Bayerische Justiz verliehen.<br />

Geehrt wurden Dr. Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik<br />

bei der Süddeutschen Zeitung und Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger,<br />

emeritierter Ordinarius des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München. Der Präsidentin des<br />

Bayerischen Landtags Barbara Stamm wird die Medaille aus terminlichen<br />

Gründen zu einem späteren Zeitpunkt verliehen werden.<br />

Die Medaille ist ein Dank an Menschen, die sich um die bayerische<br />

Justiz besondere Verdienste erworben haben. Ministerin Merk: "Verdienste,<br />

die weit über das gewöhnliche Maß hinausgehen - von Menschen,<br />

die als Mitstreiter und Verfechter unserer Justiz Vorbildfunktion<br />

haben in unserem einzigartigen und hoch geschätzten Rechtssystem."<br />

Dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Eisenmenger dankte Merk für seinen jah-<br />

relangen engagierten beruflichen Einsatz: "Während Ihrer Tätigkeit im<br />

Institut der Rechtsmedizin der Universität München wurde so mancher<br />

Aufsehen erregende Fall durch Ihre Mitarbeit geklärt. Mit höchster Sachkompetenz<br />

haben Sie Justitia bei ihrer Suche nach der Wahrheit unterstützt.<br />

Sie blieben dabei immer objektiv, prägnant und auf den Punkt<br />

genau. Darüber hinaus haben Sie sich auch als Wissenschaftler einen<br />

Namen gemacht. National wie international zählen Sie zu den höchst<br />

geschätzten Repräsentanten der Rechtsmedizin. Ihr wissenschaftliches<br />

Werk umfasst um die 400 Publikationen. Wer auch immer sich mit der<br />

Rechtsmedizin beschäftigt, kommt an Ihnen als Präsident der Deutschen<br />

Gesellschaft für Rechtsmedizin und Ihren Werken nicht vorbei. Nebenbei<br />

haben Sie erfolgreich für die Erhaltung des Instituts für Rechtsmedizin<br />

der Universität München gekämpft. Für Ihre besonderen Verdienste<br />

um die Justiz danke ich Ihnen!"<br />

Herrn Dr. Heribert Prantl, der selbst mehrere Jahre den Beruf des Richters<br />

und Staatsanwalts ausgeübt hat, ehrte Merk: "In Ihren Artikeln erklären<br />

Sie Ihrer Leserschaft scheinbar mühelos politische Sachverhalte<br />

trotz oft höchst komplizierter Zusammenhänge. Es gelingt Ihnen, den<br />

Menschen komplexe Sachverhalte verständlich zu machen. So wecken<br />

Sie Interesse an politischen Entwicklungen, Leidenschaft für politische<br />

Diskurse, Verständnis für die Justiz. Dabei richtet sich ihr Blick jedoch<br />

niemals durch die "rosa Brille" auf das Handeln der Justiz. Ganz im Gegenteil:<br />

Sie sind als Journalist recht kritisch mit der Rechtspolitik und mit<br />

der Justiz überhaupt. Sie fordern Ihre Leser auf, nachzudenken und so<br />

die Passivität abzulegen. Ihre Beiträge sind Denksteine und Mahnmale<br />

unserer demokratischen, rechtsstaatlichen Landschaft. Sie haben sich<br />

auf diese Weise um die Justiz besonders verdient gemacht. Dafür herzlichen<br />

Dank!"<br />

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,<br />

PM 113/09 vom 22.06.09)<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />

neuer Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

Der Vorstand des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s hat<br />

auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />

Kiel, zum Präsidenten des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

(DAV) gewählt. Ewer folgt Rechtsanwalt<br />

Hartmut Kilger, Tübingen, nach, der seit 2003<br />

an der Spitze der Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte stand.<br />

Kurzbiographie Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />

RA Prof. Dr. Ewer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft 1976<br />

bis 1982 zunächst in Berlin und dann in Kiel. Den juristischen Vorbereitungsdienst<br />

leistete er in Schleswig-Holstein ab. Er ist seit 1986 als<br />

Rechtsanwalt zugelassen und seit 1990 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.<br />

Sein berufliches Arbeitsfeld ist das öffentliche Recht mit den<br />

Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht.<br />

RA Prof. Dr. Ewer ist als Dozent der Deutschen Anwaltsakademie – u. a.<br />

im Rahmen der Lehrgänge zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für<br />

Verwaltungsrecht – tätig gewesen und hat zahlreiche ehrenamtliche<br />

Funktionen inne, so etwa:<br />

als Mitglied des Präsidiums des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s (seit 2004), als<br />

Mitglied des Umweltrechts- und des Verwaltungsrechtsausschusses<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, als Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft<br />

Verwaltungsrecht im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>, Landesgruppe<br />

Schleswig-Holstein, als Vorsitzender des beim Bundesumweltministerium<br />

bestehenden Umweltgutachterausschusses (1995 bis 2001),<br />

als Vorsitzender des Arbeitskreises „Umwelt und Freie Berufe“ des<br />

Bundesverbandes der Freien Berufe, als Mitglied des Vorstandes der<br />

Gesellschaft für Umweltrecht und als Vizepräsident und Schatzmeister<br />

des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). RA Prof. Dr. Ewer lehrt<br />

als Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

öffentliches Recht. Er ist Mitherausgeber der Neuen Juristischen<br />

Wochenschrift (NJW) und des Deutschen Verwaltungsblattes (DVBl.).<br />

Er ist mit der Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Sylke<br />

Otten-Ewer verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine<br />

privaten Interessen konzentrieren sich auf Literatur, Theater und Musik.<br />

(Quelle: DAV)<br />

Kotflügelbleche<br />

Amtswechsel in Augsburg<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Seilwinde<br />

Bayerns Justizministern Dr. Beate Merk hatbei einem Festakt im Goldenen<br />

Saal des Augsburger Rathauses den neuen Präsidenten des Landgerichts<br />

Augsburg, Dr. Herbert Veh, feierlich in sein Amt eingeführt.<br />

Zugleich verabschiedete die Ministerin dessen Amtsvorgänger,<br />

Prof. Dr. Frank Arloth, der zum 1. Februar 2009 als Abteilungsleiter für<br />

Justizvollzug an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für<br />

Verbraucherschutz gewechselt ist. Ebenfalls setzte Merk Dr. Irmgard<br />

Neumann offiziell als neue Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg ein.<br />

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,<br />

PM 95/09 vom 29.05.09)<br />

Prof. Dr. Henning Radtke neuer Vorsitzender des<br />

Deutschen Juristen-Fakultätentages<br />

Der Dekan der Leibnitz Universität Hannover,<br />

Prof. Dr. Henning Radtke, wurde am 12.6.2009 in<br />

München zum neuen Vorsitzenden des Deutschen<br />

Juristen-Fakultätentages (DJFT) gewählt. Er wird<br />

Nachfolger des Münchner Hochschullehrers<br />

Prof. Dr. Peter M. Huber, der nicht mehr kandidiert<br />

hatte. Prof. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls<br />

für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an<br />

der Ludwig-Maximilians-Universität München,<br />

übte das Amt des Vorsitzenden seit 1999 aus.<br />

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag ist der<br />

Zusammenschluss der derzeit 43 Juristischen<br />

Fakultäten in Deutschland. Zu seinen Aufgaben<br />

zählen die Förderung der Zusammenarbeit und des<br />

Erfahrungsaustauschs zwischen den Fakultäten<br />

über hochschul- und wissenschaftspolitische<br />

Entwicklungen sowie die Vertretung der Interessen<br />

seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit.<br />

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz<br />

und für Verbraucherschutz, PM 103/09 u. 104/09)<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

Land Rover + Dachleiter<br />

Aufruf<br />

Erfolgsfaktoren bei Gerichtsverfahren<br />

Internetbasierte Umfrage unter Rechtsanwälten noch bis 12.7.09<br />

Ein Frankfurter Doktorand am Lehrstuhl Prof. Dr. Breidenbach,<br />

führt im Rahmen seiner Doktorarbeit die obige Umfrage durch<br />

und bittet um Unterstützung. Auch der Sachverstand aus der<br />

heimlichen Hauptstadt darf nicht untergehen, also ran an die<br />

Computer !<br />

Ziele der Umfrage:<br />

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, bei Rechtsanwälten mittels einer<br />

Umfrage diejenigen rechtlichen, tatsächlichen und „menschlichen“ Faktoren<br />

zu untersuchen, die für den Ausgang von Gerichtsverhandlungen<br />

verantwortlich zeichnen, sowie Ansätze für Veränderungs- und Verbesserungspotenziale<br />

aufzuzeigen. Eine ähnlich gelagerte Untersuchung<br />

wird parallel unter Richtern durchgeführt. Das Projekt wird von Herrn<br />

Prof. Dr. Breidenbach der juristischen Fakultät der Europa-Universität<br />

Viadrina in Frankfurt/Oder betreut.<br />

Zeitaufwand und Beantwortung der Umfrage:<br />

Ihr Zeitaufwand zur Teilnahme an der Umfrage wird 10 Minuten nicht<br />

überscheiten, wenn Sie die Fragen intuitiv beantworten. Die Teilnahme<br />

an der Umfrage ist freiwillig, kostenlos und wird nicht vergütet.<br />

Anonymität der Teilnehmer:<br />

Die Umfrage erfolgt anonym über die Internet-Plattform www.2ask.de;<br />

eine Identifizierungder Teilnehmer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie<br />

auch das Datenschutzkonzept auf der Webseite des Projekts:<br />

www.srei.de<br />

Dauer der Umfrage:<br />

Die Internet-Plattform der Umfrage ist bis einschließlich Sonntag,<br />

den 12.07.2009 erreichbar.<br />

Wir bitten alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte um ihre Teilnahme unter www.srei.de<br />

PROF. DR. STEPHAN BREIDENBACH<br />

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,<br />

Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht<br />

Große Scharrnstraße 59,<br />

15230 Frankfurt (Oder)<br />

Tel. 0335 / 5534 2283,<br />

Fax 0335 / 5534 2850<br />

breidenbach@euv-frankfurt-o.de,<br />

www.europa-uni.de<br />

Bearbeiter:<br />

CONSTANTIN STORZ, M.A., Doktorand<br />

Fax: 030 / 700 143 1241,<br />

storz@euv-frankfurt-o.de<br />

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14 |<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

Kuriosa<br />

Besonderheiten des begrenzten Zustellungsbereichs<br />

der Deutschen Post<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in der Anlage übersenden wir Ihnen ein an uns weitergeleitetes Schreiben<br />

des Amtsgerichts Coburg, betreffend die Zustellungen in Berggasthöfen.<br />

Vielleicht bestünde die Möglichkeit, dieses in Ihren nächsten Mitteilungen<br />

zu veröffentlichen, damit der restlichen Anwaltschaft die Besonderheiten<br />

des begrenzten Zustellungsbereiches der Deutschen Post nicht<br />

vorenthalten werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Stephan Kopp<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Rechtsanwaltskammer München<br />

Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Nachfolgend abgedruckt<br />

finden Sie besagtes Schreiben des Amtsgerichts Coburg.<br />

Die Unterschrift als Reisemangel ??<br />

Nützliches und Hilfreiches<br />

- Termine, Broschüren, Ratgeber, Internetadressen<br />

DAV-Service-Hotline zum Gebührenrecht<br />

Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt und einen Rat oder eine<br />

Auskunft braucht, kann sich an die DAV-Service-Hotline wenden.<br />

Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1 328 328 erhalten<br />

Mitglieder der örtlichen <strong>Anwaltverein</strong>e und des Forum Junge<br />

Anwaltschaft Orientierungshilfe im Dschungel des RVG. Die Hotline ist<br />

jeweils von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr (Mo – Fr) sowie von 13.00 Uhr bis<br />

15.00 Uhr (Mo – Do) erreichbar.<br />

Um den Service in Anspruch nehmen zu können, sollte man seine<br />

Mitgliedsnummer parat haben. Die sechsstellige Mitgliedsnummer<br />

findet man auf dem Mitgliedsausweis oder auf dem Adressetikett des<br />

Anwaltsblatts. (Quelle: Homepage DAV / Leistungen)<br />

Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für Juristinnen<br />

und Juristen an der Universität St. Gallen<br />

Seit 2007 bietet die Universität St. Gallen mit dem berufsbegleitenden<br />

MLP-HSG erfolgreich ein betriebswirtschaftliches Weiterbildungsprogramm<br />

speziell für Juristinnen und Juristen an. Kolleginnen und Kolle-<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


gen aus dem deutschsprachigen Raum eignen sich im MLP-HSG Wissen<br />

an, das sie befähigt, ihre Rechtsabteilung oder Kanzlei unternehmerisch<br />

zu führen und kompetentere Ansprechspartner für<br />

Firmenkunden zu sein. Im September 2009 starten dieses Diplomprogrammes.<br />

Es ist auf die speziellen und aktuellen Bedürfnisse von Unternehmensjuristen<br />

und Anwälten hin massgeschneidert. Der MLP-HSG ist<br />

zu einem eigentlichen „Mini-MBA“ gereift, der während zweier Jahre in<br />

insgesamt 45 Kurstagen alles vermittelt, was Juristen über Management<br />

wissen müssen!<br />

Einen Informationsflyer finden Sie unter: http://www.es.unisg.ch/org/es/<br />

es.nsf/SysWebRessources/MPLP+Brochure/$FILE/Flyer+MPLP_3.pdf<br />

Oder wenden Sie sich an<br />

Executive School of Management, Technology and Law (ES-HSG),<br />

Universität St. Gallen, Holzstr. 15, CH - 9010 St. Gallen,<br />

Tel. 0041 71 224 7500, Fax: 004171/2237510,<br />

Email: executive.school@unisg.ch, Internet: www.unisg.ch.<br />

Land Rover + Luxus-Dachgepäckträger<br />

Vorbereitung auf den MÜNCHEN MARATHON mit dem<br />

LIONS CLUB MÜNCHEN-"ALT-SCHWABING"<br />

6. LIONS Monopteros - Lauf 2009<br />

Zur Vorbereitung auf den München Marathon im Oktober, bei dem<br />

der <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. erneut seine Mitglieder in einer<br />

Anwaltswertung auf die Strecke schickt, bietet sich der Monopteros-Lauf<br />

2009 als Trainingslauf an. Zudem dient der Lauf auch<br />

einem guten Zweck. Mit dem Reinerlös wird der Behindertensport<br />

unterstützt.<br />

Der LIONS CLUB MÜNCHEN-"ALT-SCHWABING" veranstaltet am<br />

Sonntag, den 27. September 2009,<br />

im Englischen Garten München den<br />

6. LIONS Monopteros - Lauf 2009<br />

Die Idee: Angebot eines organisierten langen Trainingslaufs (28 km) an<br />

Marathon-Läuferinnen und -Läufer im Großraum München insbesondere<br />

als Vorbereitung auf den MÜNCHEN MARATHON. Etwas weniger<br />

Ambitionierte – gerne auch Nordic-Walker und Walkerinnen – können<br />

über Strecken von 14 km oder 5 km ebenfalls trainieren und dabei einen<br />

guten Zweck unterstützen. Einige Blindenläufer, 5-10 Handbike-Fahrer<br />

– sonst Rollstuhlfahrer – werden beim gemeinsamen Start um 9:00 Uhr<br />

dabei sein, zusätzlich möglicherweise auch prominente Förderer des<br />

Nordic Walkings.<br />

Die Organisation schließt Verpflegungsstände, km-Markierungen und<br />

aufmunternde, hilfreiche Streckenposten ein – das Ganze in der wunderbaren<br />

Umgebung des Englischen Gartens.<br />

Mit dem Reinerlös unterstützt der LIONS CLUB MÜNCHEN „ALT-<br />

SCHWABING“ Projekte im <strong>Münchener</strong> Behindertensport, insbesondere<br />

mit jugendlichen Blinden und Rollstuhlfahrern. Der sportlich-ambitio-<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

nierte Anspruch des LIONS-Monopteros-Laufs wird erneut dadurch deutlich,<br />

dass sämtliche Marathon-Vorbereitungsgruppen von Sport Ruscher<br />

unseren Lauf als letzten langen Trainingslauf vor dem München Marathon<br />

nutzen.<br />

Wichtig: Ausführliche Informationen und die Buchung sind ab dem<br />

01. <strong>Juli</strong> 09 online über www.monopteroslauf.de für € 18,- Startgeld<br />

erhältlich oder direkt am Start für € 20,- Startgeld.<br />

Der MAV beim München Marathon<br />

Teilnahme in der Anwaltswertung<br />

München Marathon<br />

am 11. Oktober 2009<br />

Die Anmeldung für die Anwaltswertung beim diesjährigen München<br />

Marathon kann bis spätestens zum 15. September 2009 über den<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein erfolgen. Möglich ist eine Meldung sowohl<br />

für den Marathon als auch für den 10 km - Lauf.<br />

Ansprechpartnerin ist Frau Grüttner im ASC, im Justizpalast, Prielmayerstr.<br />

7, Zimmer 63. Die Startgebühren liegen bei 59 Euro für den<br />

Marathon, 25 Euro für den M-Lauf 10 KM und 105 Euro für die Staffel.<br />

Die Teilnahmegebühr ist an den MAV zu entrichten. Allgemeine Informationen<br />

zum Marathon erhalten Sie auf der Homepage des Veranstalters<br />

unter: http://www.muenchenmarathon.de. Das Anmeldeformular finden<br />

Sie auf der Homepage des MAV: www.muenchener.anwaltverein.de.<br />

Verkehrsanwälte Info<br />

Unzugänglichkeit eines Normaltarifs bei Anmietung eines<br />

Ersatzfahrzeuges<br />

Das Landgericht Schweinfurt kommt in seinem Urteil vom 20.03.2009<br />

- Aktenzeichen: 23 O 313/08 - zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte<br />

dann einen den Normaltarif übersteigenden Betrag verlangen kann,<br />

wenn aufgrund der konkrete Umstände des Einzelfalles die Anmietung<br />

eines Ersatzfahrzeuges zum Normaltarif unmöglich und ein anderer Tarif<br />

als der gewählte somit nicht zugänglich war. Der Unfallgeschädigten<br />

wurde wegen der besonderen Dringlichkeit im vorliegenden Fall der<br />

Ersatz der vollständigen Mietwagenkosten zugesprochen, obwohl sie<br />

keine Alternativangebote eingeholt hatte.<br />

http://verkehrsanwaelte.de/news/news07_2009_punkt1.pdf, PDF-Datei<br />

(630 KB)<br />

Auch bei fiktiver Abrechnung sind die Stundenverrechnungssätze<br />

einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde<br />

zu legen<br />

Das Landgericht Münster hat durch Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen:<br />

8 S 10/09 - entschieden, dass auch bei konkreter Benennung einer<br />

kostengünstigeren Reparaturmöglichkeit in einer Fremdwerkstatt durch<br />

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16 |<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

den Versicherer der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung die<br />

Stundensätze einer Markenwerkstatt zugrunde legen kann. Das Landgericht<br />

Münster begründet seine Entscheidung damit, dass die Vergleichbarkeit<br />

der Reparatur in einer Fachwerkstatt mit einer Reparatur<br />

in einer nicht markengebundenen Werkstatt im Grunde erst im Nachhinein<br />

festgestellt werden könne. Eine hinreichend zuverlässige Möglichkeit,<br />

die Gleichwertigkeit vor der Reparatur festzustellen, sei nicht<br />

ersichtlich. Deshalb brauche sich der Geschädigte nicht auf die von der<br />

Versicherung mitgeteilte, nicht markengebundene Fachwerkstatt verweisen<br />

zu lassen. Auch die UPE-Aufschläge auf Ersatzteile wurden dem<br />

Geschädigten zugesprochen, da sie notwendiger Bestandteil der (fiktiven)<br />

Reparatur in einer Markenwerkstatt sind.<br />

Das Landgericht Münster hat die Revision zugelassen, da die Sicherung<br />

einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts<br />

erfordere.<br />

http://verkehrsanwaelte.de/news/news07_2009_punkt2.pdf, PDF-Datei<br />

schadenfix.de<br />

Knapp 2.700 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben<br />

sich bereits bei schadenfix.de, der neuen Internetplattform der Verkehrsanwälte<br />

zur Schadenregulierung, registrieren lassen. Als erster Kooperationspartner<br />

für schadenfix.de konnte die Avis-Autovermietung<br />

GmbH & Co. KG gewonnen werden. Der Standardeintrag bei schadenfix.de<br />

ist für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft kostenlos. Haben<br />

auch Sie Interesse? Dann klicken Sie hier: www.schadenfix.de<br />

Weitere Informationen der ARGE Verkehrsrecht finden Sie auf<br />

deren Homepage unter: www.verkehrsanwaelte.de.<br />

Land Rover + einfacher Dachgepäckträger<br />

Neues vom DAV<br />

Empfang aus Anlass des Wechsels des DAV-Präsidenten<br />

Der neue Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Rechtsanwalt Prof.<br />

Dr. Wolfgang Ewer, hat am 16. Juni 2009 im DAV-Haus in Berlin mehr<br />

als 300 Gäste aus der Anwaltschaft, der Politik, der Justiz, aus dem Bundesjustizministerium<br />

und von Verbänden begrüßt. Ewer kündigte an,<br />

dass er die Anwaltschaft als eine dem Gemeinwohl verpflichtete positive<br />

Kraft in der Gesellschaft sichtbar machen wolle. Er würdigte die Verdienste<br />

von Rechtsanwalt Hartmut Kilger, der bis zum Ende des 60.<br />

Deutschen Anwaltstages im Mai Präsident des DAV war. Bundesjustizministerin<br />

Brigitte Zypries dankte Kilger für sechs Jahre Zusammenarbeit.<br />

Satzungsversammlung:<br />

Pflichtfortbildung für Fachanwälte bleibt bei 10 Stunden<br />

Die vierte Satzungsversammlung hat in ihrer dritten Sitzung am 15. Juni<br />

2009 in Berlin entschieden, die Pflichtfortbildung für Fachanwälte nicht<br />

von 10 auf 15 Zeitstunden zu erhöhen. Ein Antrag des zuständigen Ausschusses<br />

der Satzungsversammlung erreichte nicht die erforderliche<br />

Mehrheit. Dafür wurde die starre Drei-Jahres-Frist für das Sammeln der<br />

praktischen Fälle gelockert. Sie kann sich jetzt um Elternzeit und Mutterschutz<br />

sowie in Härtefällen verlängern. Darüber hinaus wurden zahlreiche<br />

redaktionelle Änderungen und Klarstellungen in der FAO<br />

beschlossen. Den vollständigen Text der neuen FAO finden Sie unter:<br />

http://www.anwaltverein.de/downloads/Depescheninhalte/Fachanwalts<br />

ordnung-nach-den-Beschluessen-der-Satzungsversammlung-vom-<br />

15.pdf. Die neue Fassung wird im Wesentlichen ab 2010 gelten. Das<br />

Anwaltsblatt berichtet ausführlich im <strong>Juli</strong>-Heft.<br />

Land Rover: die Wahl zwischen Trittbrett ... ... und Seitenblech<br />

Satzungsversammlung: Zweigstelle ist Zweitkanzlei<br />

Ebenfalls in der Sitzung am 15. Juni 2009 hat die Satzungsversammlung<br />

die Anforderungen an die Zweigstelle geregelt. Für die Zweigstelle<br />

gelten jetzt die Regeln der Kanzlei. Die BORA behandelt sie als Zweitkanzlei.<br />

Der Beschluss der Satzungsversammlung kann erst nach Prüfung<br />

durch das Bundesjustizministerium Anfang 2010 in Kraft treten.<br />

Einzelheiten im <strong>Juli</strong>-Heft des Anwaltsblatts.<br />

Eckpunktepapier des DAV zur Mediation<br />

Die Realisierung eines Zertifizierungsmodells war Gegenstand der letzten<br />

Sitzung der beim BMJ zur Umsetzung der EU-Richtlinie Mediation<br />

gebildeten Expertengruppe. Die Diskussion über ein Anerkennungs-<br />

und Gütesiegelmodell war Anlass für den DAV, seine Vorschläge<br />

in einem Eckpunktepapier zu formulieren. Das Eckpunktepapier<br />

(http://www.anwaltverein.de/downloads/Depescheninhalte/DAV-Eckpunktepapier-Mediation-Juni-2009.pdf)<br />

ist dem BMJ jetzt übersandt<br />

worden. Der DAV setzt sich für eine möglichst dezentrale und liberale<br />

Handhabung der von der EU-Richtlinie vorgesehenen Entwicklung und<br />

Einhaltung von freiwilligen Verhaltenskodizes und Verfahren zur Qualifikationskontrolle<br />

ein. In der Datenbank des DAV sind 2.205 Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte zu finden, die Mediation anbieten. Damit<br />

dürfte die überwiegende Zahl von Anbietern dieser Dienstleistung aus<br />

der Berufsgruppe der Rechtsanwälte kommen.<br />

Zahl der Freiberufler steigt weiter an<br />

Nach der neuen Freiberuflerstatistik, die der Bundesverband der Freien<br />

Berufe (BFB), in dem der DAV Mitglied ist, veröffentlicht hat, wächst die<br />

Zahl der Freiberufler kontinuierlich an. In den vergangenen Jahren lag<br />

der Zuwachs stets zwischen satten 4 % bis zu weit über 5 %, ähnlich<br />

dem Zuwachs der Anwaltschaft im Besonderen. Mittlerweile gibt es<br />

1.053.000 Freiberufler in der Bundesrepublik Deutschland. Erstmals stieg<br />

dabei auch die Zahl der Erwerbstätigen in Freien Berufen, also die<br />

Summe der Freiberufler und ihrer Mitarbeiter, auf über 4.000.000.<br />

Der Anteil der Freien Berufe am Bruttoinlandsprodukt ist von 9,7 % auf<br />

10,1 % gestiegen. Jeder zehnte Euro wird mittlerweile von einem Freiberufler<br />

erwirtschaftet. Die Statistik hebt auch hervor, dass bei den<br />

Freien Berufen die Freien rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Berufe mit einem Plus von 6,25 % auf 289.000 am stärksten gewachsen<br />

sind. Die freien Heilberufe weisen insgesamt 322.000 Personen aus.<br />

Zur Pressemitteilung des BFB http://www.freie-berufe.de/index.php?<br />

id=143& backPID=2&tt_news=271<br />

DAV-Online-Foren – Austausch und Kommunikation<br />

für Mitglieder der <strong>Anwaltverein</strong>e<br />

Seit Herbst 2004 bietet der DAV allen Mitgliedern seiner <strong>Anwaltverein</strong>e<br />

ein Forum für Online-Austausch und Fachkommunikation in den „DAV-<br />

Online-Foren“.<br />

Sie finden die Online-Foren des DAV unter www.anwaltverein.de und<br />

dort in der Randspalte rechts unten. Sie können auch direkt unter<br />

www.anwaltsforum.de zum Forumsbereich gelangen. Inzwischen tummeln<br />

sich rund 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied<br />

in einem <strong>Anwaltverein</strong> sind, in den verschiedenen Online-Foren<br />

und haben dort über 10.000 Beiträge eingestellt. Wenn Sie das Thema<br />

interessiert und Sie auch hineinschauen möchten, finden Sie weitere<br />

Informationen hier: http://www.anwaltverein.de/downloads/Depeschen<br />

inhalte/DAV-Online-Foren.pdf.<br />

Gesetzesinitiativen im Straf- und Strafprozessrecht<br />

Der Gesetzgeber hat neue Regelungen zur Kronzeugenregelung, dem<br />

Aufenthalt in Terrorcamps, dem Deal, der Pflichtverteidigung in Untersuchungshaft<br />

und zur Haftentschädigung beschlossen. Einen Überblick<br />

finden Sie hier http://www.anwaltverein.de/downloads/Depeschen<br />

inhalte/Neuregelungen.pdf .<br />

Neues Fortbildungssymbol des DAV<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Land Rover – Expeditionsfahrzeug: Seitenauspuff für die Durchquerung<br />

von Gewässern, verstärktes Dach, Trittbleche auf den Kotflügeln ...<br />

Mitglieder örtlicher <strong>Anwaltverein</strong>e können ihr Fortbildungsengagement<br />

mit der Fortbildungsbescheinigung des DAV jetzt noch besser nach<br />

Außen kenntlich machen. Ab sofort steht für die Inhaber einer aktuellen<br />

Bescheinigung ein neues Fortbildungs-Symbol zum Download bereit.<br />

Dieses können Sie auf Briefköpfen, Visitenkarten oder der<br />

Homepage verwenden.<br />

Voraussetzung für den Erhalt einer DAV-Fortbildungsbescheinigung ist<br />

der Nachweis von mindestens 10 Stunden anwaltsorientierter Fortbil-<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

dungsveranstaltungen im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr.<br />

Die Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung des DAV werden<br />

auch in der Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft<br />

(www.anwaltauskunft.de) besonders hervorgehoben.<br />

Mehr Informationen zum neuen Fortbildungssymbol und seinen Voraussetzungen<br />

finden Sie hier http://www.anwaltverein.de/fortbildung/<br />

fortbildungsbescheinigung/downloads. Weitere Informationen zur<br />

Fortbildungsbescheinigung finden Sie im Internet unter www.dav-fortbildung.de.<br />

Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen<br />

Der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> (DAV) hat beim 60. Deutschen Anwaltstag<br />

in Braunschweig das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft an<br />

Rechtsanwältin Heide Krönert-Stolting, Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber<br />

und Rechtsanwalt und Notar a. D. Werner G. Beuerle verliehen. Alle drei<br />

Geehrten haben sich in besonderem Maße um die Anwaltschaft<br />

verdient gemacht. Zur Pressemitteilung: http://www.anwaltverein.de/<br />

interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0909.<br />

Bundesverband der Freien Berufe (BFB):<br />

Neuer Vizepräsident ist Ulrich Schellenberg<br />

Zum neuen Vizepräsidenten hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes<br />

der Freien Berufen (BFB) in dieser Woche Rechtsanwalt<br />

und Notar Ulrich Schellenberg gewählt. Der Vorsitzende des Berliner<br />

<strong>Anwaltverein</strong>s ist seit dem Ende des 60. Deutschen Anwaltstags im<br />

Mai auch DAV-Vizepräsident. Er folgt im BFB-Präsidium Rechtsanwalt<br />

Prof. Dr. Wolfgang Ewer nach.<br />

DAV gegen Flickenteppich bei Korruptionsregister<br />

Der DAV hat durch seinen Strafrechtsausschuss zum Gesetzesentwurf<br />

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einrichtung eines Registers<br />

über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz, BT-Drs.<br />

16/9780, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609780.pdf)<br />

Stellung genommen. Der DAV begrüßt angesichts der Vielzahl unterschiedlicher<br />

bestehender Regelungen auf Landesebene im Grundsatz<br />

die Schaffung einer bundeseinheitlichen und verbindlichen Regelung im<br />

Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Allerdings muss dem Grundsatz<br />

des gebotenen-sachlichen Informationsbedürfnisses hinreichend<br />

Rechnung getragen werden. Unzumutbar und verfassungsrechtlich nicht<br />

hinnehmbar ist insbesondere der fehlende Primärrechtsschutz gegen die<br />

Eintragung in das Register. Die Stellungnahme können Sie hier abrufen:<br />

http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-09/SN34.pdf.<br />

Gemeinsame Verantwortung für das Recht: Medien und<br />

Anwaltschaft<br />

- DAV Pressepreis verliehen -<br />

Im Rahmen des 60. Deutschen Anwaltstags in Braunschweig wurde der<br />

am 21. Mai 2009 der alle zwei Jahre zu vergebenden Pressepreis des<br />

DAV verliehen. Prämiert werden gelungene Veröffentlichungen, mit<br />

denen Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur<br />

Durchsetzung des Rechts zur Diskussion gestellt und kritisch überprüft<br />

werden, in denen Missstände in der Justiz aufgedeckt werden oder die<br />

Anregungen und Denkanstöße zu rechtlichen Fragen vermitteln. Gemeinsame<br />

Aufgabe der Medien und Anwaltschaft ist es somit, dem Bürger<br />

seine Rechte und Pflichten, den dahinter stehenden Sinn und die<br />

damit verbundenen Chancen verständlich zu machen.<br />

| 17


18 |<br />

Nachrichten | Beiträge<br />

„Die Anwälte sind zwar oftmals die Anlaufstelle des Bürgers, aber nur<br />

die Medien können in der Breite die nötige Aufklärung betreiben, das<br />

Problembewusstsein des Bürgers schärfen und die Zuversicht vermitteln,<br />

dass unser Rechtsstaat wirkliche Hilfen anbietet“, so Rechtsanwalt Felix<br />

Busse, Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses, zur Begründung.<br />

Erfolgreich könne dies nur sein, wenn Redaktionen und Verleger dieser<br />

Aufgabe der Medien wesentlich mehr Raum geben als bisher. Erfolgreich<br />

könne dies aber selbst dann nur sein, wenn das Recht Vertrauen<br />

erweckt und bewahrt und wenn der Bürger sich in seiner Menschenwürde<br />

nicht nur von seinen Mitbürgern, sondern in allererster Linie von<br />

den staatlichen Instanzen geachtet sieht. „Dazu gehört, dass dem Bürger<br />

seine Privatheit bei sich selbst, in seiner Familie, in seiner Wohnung<br />

und schließlich auch in seiner privaten und intimen Kommunikation erhalten<br />

bleibt“, erläutert Busse weiter. Im Jahr des 60. Geburtstages des<br />

Grundgesetzes müsse beklagt werden, dass hier vieles im Argen liege.<br />

Pressepreisträger des DAV für den Bereich Printmedien: Dr. Wolfgang<br />

Janisch, dpa.<br />

Ausgezeichnet wurde die Gesamtleistung Janischs, mit der es ihm kontinuierlich<br />

gelungen ist, auf oft knappstem Raum ganz verschiedene Problembereiche<br />

aus Gesetzgebung und Rechtsprechung in Berichten und<br />

Hintergrundanalysen als dpa-Korrespondent und Autor von Artikeln, z. B.<br />

im „Handelsblatt“, „Parlament“ oder der „Welt am Sonntag“, mit größter<br />

Präzision aufzuarbeiten. Seine Beiträge umfassen immer auch wertvolle<br />

Hinweise auf das Grundsätzliche, durch das der Leser erkennt, warum ihn<br />

oder sein Umfeld die Sache angeht oder angehen könnte.<br />

Der Pressepreis des DAV im Bereich Hörfunk ging an<br />

Wolfram Schrag, Bayerischer Rundfunk.<br />

Ausgezeichnet wurde sein bei Bayern2 am 24. September 2008 gesendeter<br />

Beitrag „Das Gleichbehandlungsgesetz – eine Bilanz nach zwei<br />

Jahren“. Der Beitrag ist ein gutes Beispiel für die im Statut des Pressepreises<br />

genannte Aufgabe, „das Verständnis unseres Rechtssystems weiten<br />

Kreisen der Bevölkerung nahe zu bringen“. Schrag macht die Größe<br />

des Problems der Gleichbehandlung und die sich teils unversöhnlich gegenüber<br />

stehenden Positionen anhand von Beispielen lebendig und<br />

damit das Gesetz selbst. Er belegt: Das Gesetz ist über die Hilfe im Einzelfall<br />

hinaus eine nötige „Nachhilfe in Sachen ethisches Verhalten“, die<br />

zwar Geld kosten mag, im Erfolgsfalle aber einen großen gesellschaftlichen<br />

„Mehrwert“ schenkt.<br />

Pressepreisträger des DAV für den Bereich Fernsehen:<br />

Dr. Frank Bräutigam, SWR Fernsehen.<br />

Ausgezeichnet wurde eine Serie von vier Beiträgen, die zwischen Oktober<br />

2007 und März 2008 in der ARD, zweimal in den Tagesthemen,<br />

einmal in der Tagesschau und einmal im ARD-Mittagsmagazin, ausgestrahlt<br />

worden sind. Sie betreffen in kontinuierlicher und präziser<br />

Berichterstattung die Verhandlungen und Entscheidungen zur „Onlinedurchsuchung“,<br />

zur Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung.<br />

Auszeichnungswürdig ist es, wie es ihm gelungen ist, in der<br />

vom Sendeformat erzwungenen Kürze von jeweils nur ein bis drei<br />

Minuten den wesentlichen Inhalt der beanstandeten Bestimmungen und<br />

die tragenden Gründe des Gerichts, auch in ihrer Tragweite für den<br />

einzelnen Menschen, für den Bürger leicht verständlich und argumentativ<br />

ausgewogen herüberzubringen.<br />

Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht gegründet<br />

Auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig wurde am<br />

23. Mai 2009 die 29. Arbeitsgemeinschaft des DAV gegründet. In der<br />

anschließenden Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht<br />

im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> wurde der Geschäftsführende Aus-<br />

schuss der AG gewählt, welcher Frau Rechtsanwältin und Notarin Mechtild<br />

Düsing als Vorsitzende bestimmte. Die Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht<br />

richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die<br />

Mitglied in einem örtlichen <strong>Anwaltverein</strong> sind und die ihre Hauptinteressen<br />

in den Gebieten rund um das Agrarrecht haben.<br />

„Einfach erfolgreich. Werben mit der DAV-Kampagne.“<br />

Hummer: die Steigerung einer evolutionären Sackgasse<br />

Wie funktioniert der DAV-<br />

Anzeigenpool? Wie kann<br />

ich die DAV-Anzeigen für<br />

meine Kanzleiwerbung<br />

nutzen? Gibt es Alternativen<br />

zu Anzeigen in Tageszeitungen?<br />

Was kosten<br />

mich die jeweiligen Werbeformen?<br />

Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund ums Thema<br />

„Werbung in eigener Sache“ finden Sie in unserer neuen Broschüre<br />

„Einfach erfolgreich. Werben mit der DAV-Kampagne.“. Die Broschüre<br />

erklärt Schritt für Schritt, wie Sie von der Werbekampagne direkt profitieren<br />

können, und verrät Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks.<br />

Sie finden sie online unter: http://www.anwaltverein.de/downloads/<br />

werbung/Mitgliederbroschuerel.pdf.<br />

Werbung wirkt<br />

- Werbemittel im DAV-Werbekampagnendesign für Ihre Kanzlei -<br />

Dem Anwaltsblatt 6/2009 war ein Flyer beigelegt, mit dem Sie Werbemittel<br />

für Ihre Kanzlei bestellen können, die im Design der DAV-Werbekampagne<br />

„Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ gehalten sind. Mit diesen<br />

attraktiven Werbemitteln kommen Sie bei potenziellen Mandantinnen und<br />

Mandanten immer gut an. Durch das Design der DAV-Werbekampagne<br />

profitieren Sie von der Bekanntheit und dem Image der Werbekampagne<br />

und werden noch besser wahrgenommen. Ob Regenschirm oder Rucksack,<br />

Kugelschreiber oder Skatspiel – Sie finden eine große Auswahl an<br />

Werbemitteln. Damit kommen wir mehrfachen Anregungen von Ihnen<br />

nach, attraktive Werbemittel für die Kanzlei bereitzustellen.<br />

Alle Werbemittel sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie auch im<br />

Internet: http://www.anwaltverein.de/leistungen/werbung/davshop.<br />

Neues Motiv der DAV-Werbekampagne: „Türspion“<br />

Wer vergangene Woche den „Spiegel“, „Stern“ oder das Juristen Special<br />

in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Mai gelesen hat, wird das<br />

neue Bildmotiv der DAV-Werbekampagne vielleicht schon gesehen<br />

haben. Insbesondere beim „Spiegel“ war die Platzierung auf der dritten<br />

Umschlagseite sehr prominent.<br />

Das Motiv „Türspion“ behandelt in gewohnt augenzwinkernder Art und<br />

Weise das Thema „Abgrenzung von anderem Rechtsrat“. Neu an dem<br />

Motiv ist ein weiter entwickeltes Layout, das auch zukünftig bei Bildmotiven<br />

verwendet werden wird. So bedeckt der rote Lederhintergrund<br />

nicht mehr automatisch das obere Drittel der Anzeige, sondern wird als<br />

„Insel“ je nach Motiv oben oder unten eingesetzt. Das DAV-Logo sowie<br />

der Claim „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ werden größer gestaltet,<br />

um den Absender deutlicher als vorher erkennbar zu machen. Hier<br />

(http://www.anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/gale<br />

rie) können Sie sich das Motiv „Türspion“ anschauen.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />

1<br />

MAV&schweitzer.Seminare MAV&schweitzer.Seminare<br />

mandatsorientiert: Praxis-Know-how in 3 bis 4 Stunden<br />

Kompaktseminare 2009: <strong>Juli</strong> bis Oktober<br />

<strong>Juli</strong><br />

■ RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller (Buse Heberer Fromm), Brüssel<br />

09.07. Europäisches Zivilverfahrensrecht 7<br />

■ RA Jens Bredow (Gurland), Köln / RAu Dr. Stefan Kröll, Köln<br />

10.07. Schiedsgerichtsbarkeit 8<br />

■ RA Dr. habil. Georg Annuß (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />

15.07. Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis 8<br />

■ Dr. Heinrich Merl, Vors. Richter am OLG a.D., München<br />

16.07. Bauablaufstörungen und Leistungsverzug 6<br />

■ Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />

21.07. „Was heißt hier Sterbehilfe?“ 2<br />

■ Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />

22.07. Update: Kaufrecht 7<br />

■ Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />

23.07. Die Reform des Familienverfahrensrechts 2<br />

■ RAin FAinFam Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin (Betz Dombek<br />

Rakete), Berlin<br />

24.07. Die Vermögensauseinandersetzung<br />

nach neuem Recht 3<br />

Vorschau<br />

auf die ersten Seminare des zweiten Halbjahrs<br />

■ RA WP StB Andreas Ziegenhagen (Salans), Berlin<br />

24.09. Distressed M&A 5<br />

■ Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am BGH<br />

25.09. Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats 3<br />

■ RiOLG Michael Triebs, Augsburg<br />

30.09. Vollständige Neugestaltung des Versorgungs -<br />

ausgleichs 3<br />

■ Gero Fischer, Vors. Richter am BGH a.D., Freiburg<br />

01.10. Insolvenzrecht aktuell 5<br />

■ Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des AG Traunstein /<br />

RiOLG Dr. Christian Seiler, München/Landshut<br />

07.10. Verfahren in Familiensachen: Das neue FamFG 4<br />

■ RiOLG Franz Tischler, München<br />

14.10. Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts 6<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Inhalt<br />

Familie und Vermögen .................................................................... 2<br />

Unternehmensrechtliche Beratung .............................................. 5<br />

Immobilien: Miet- und Baurecht .................................................... 6<br />

Austauschverträge: Kaufrecht ...................................................... 7<br />

Zivilverfahrensrecht.......................................................................... 7<br />

Arbeitsrecht ........................................................................................ 8<br />

Veranstaltungsort und Wegbeschreibung ................................ 9<br />

Teilnahmebedingungen .................................................................. 9<br />

Anmeldeformular ............................................................................ 10<br />

Teilnahmegebühr<br />

beträgt grundsätzlich – sofern beim jeweiligen Seminar nicht<br />

anders angegeben<br />

– für DAV-Mitglieder: € 118,00 zzgl. MwSt (= € 140,42)<br />

– für Nicht mitglieder: € 138,00 zzgl. MwSt (= € 164,22)<br />

In der Gebühr jeweils eingeschlossen<br />

Seminarunterlagen, Getränke<br />

Veranstaltungsort<br />

sofern nicht anders angegeben<br />

Amerikahaus<br />

Karolinenplatz 3, 80333 München<br />

Wegbeschreibung → Seite 9<br />

Wiederholung ausgebuchter Seminare


MAV&schweitzer.Seminare<br />

Familie und Vermögen<br />

Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />

„Was heißt hier Sterbehilfe?“<br />

Medizin am Lebensende zwischen Autonomie und Fürsorge<br />

Die Folgen des Patientenverfügungs-Gesetzes für die Praxis<br />

21.07.2009: 14:00 bis ca. 17:15 Uhr<br />

1. Ethische Grundlagen ärztlicher<br />

Handlungen<br />

2. Prinzipien der Palliativmedizin<br />

3. Kommunikation der Beteiligten<br />

4. Patientenwille und Aufklärung<br />

5. Medizinische Indikation und<br />

ärztliche Fürsorge<br />

Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />

Die Reform des Familienverfahrensrechts<br />

und das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen:<br />

Was auch jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter wissen muss!<br />

23.07.2009: 13:00 bis ca. 18:00 Uhr – 2 Pausen ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />

Inhalt dieser Veranstaltung<br />

sind sowohl die grundlegenden Änderungen durch das<br />

FamFG als auch die Auswirkungen auf die Führung<br />

und Abrechnung familienrechtlicher Mandate.<br />

1. Überblick über Aufbau und Geltungsbereich<br />

des FamFG und des FamGKG<br />

2. Systematische Gegenüberstellung der<br />

Änderungen<br />

In den Zuständigkeiten – In den Verfahrensabläufen<br />

– In den verschiedenen Möglichkeiten der<br />

Kostenentscheidungen durch das Gericht – Bei der<br />

Streitwertbestimmung – Bei den Gerichtskostn –<br />

Beim einstweiligen Rechtsschutz<br />

3. Neubestimmung der Gegenstandswerte<br />

für Verbund – isolierte Verfahren – Eilverfahren<br />

– außergerichtliche Tätigkeiten<br />

4. Völlige Neuregelung: Gewaltschutzgesetz<br />

Verfahrensgang – Gegenstandswert<br />

6. Das neue Gesetz zur Patientenverfügung<br />

aus ärztlicher Sicht<br />

7. Wachkoma und Demenz<br />

8. künstliche Ernährung und Flüssigkeits -<br />

gabe<br />

9. Garantenstellung und assistierter<br />

Suizid<br />

10. Besprechung der ggf. geänderten<br />

Gesetzeslage zur Patientenverfügung<br />

5. Perfekte Erfassung und optimale Abrechnung<br />

wirklich aller Gebühren in allen<br />

wichtigen und maßgeblichen familienrechtlichen<br />

Fallgestaltungen<br />

Verbund und isolierte Verfahren, Eilverfahren –<br />

außergerichtliche Beratungstätigkeit des RA –<br />

Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen<br />

– Einigung über anhängige und nicht anhängige<br />

Ansprüche<br />

6. Problemkreis Geschäftsgebühr<br />

Höhe - Anrechnung – gerichtliche und außergerichtliche<br />

Geltendmachung<br />

7. Gebührentaktik – gekonnte Mandats -<br />

führung<br />

8. Sichere Abrechnung der Scheidungsfolgenvereinbarung<br />

und der gesamten<br />

außergerichtlichen Tätigkeit<br />

9. Checklisten – aktuelle Rechtsprechung –<br />

Übersichten – Diskussion<br />

Prof. Dr. Gian D. Borasio<br />

Karin Scheungrab<br />

Teilnahmegebühr<br />

€ für DAV-Mitglieder: € 160,00 zzgl. MwSt (= € 190,40)<br />

→ Für Fachangestellte gilt die Vereinszugehörigkeit eines Anwalts der Kanzlei (bitte Mitgliedsnummer angeben)<br />

– für Nicht mitglieder: € 190,00 zzgl. MwSt (= € 226,10)<br />

– für jede/n weitere/n Fachangestellte/n einer Kanzlei gilt der DAV-Mitgliedspreis<br />

In der Gebühr jeweils eingeschlossen: Seminarunterlagen, Getränke für 2 Pausen<br />

ist Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin<br />

und Mitbegründer<br />

des Interdisziplinären Zentrums<br />

für Palliativmedizin am Klinikum<br />

Großhadern.<br />

Er war Mitglied der Kommission<br />

„Patientenautonomie am Lebens -<br />

ende“ des BMJ und Referent beim<br />

66. DJT in der Abteilung Strafrecht<br />

zum Thema Sterbehilfe.<br />

Er ist Mitglied des Autorenteams<br />

der Patientenverfügungs-Broschüre<br />

des Bayerischen Justizministeriums.<br />

Ein Forschungsschwerpunkt: die<br />

Entscheidungen am Lebensende<br />

– seit 16 Jahren Seminarleiterin<br />

zum anwaltlichen Gebührenrecht,<br />

zu Zwangsvollstreckung,<br />

ZPO und Kanzleimanagement<br />

– Vorsitzende der Fachgruppen<br />

„Gebührenrecht” und „Zwangsvoll<br />

streckung”, der Arbeitsgruppe<br />

„Juristenausbildung” und<br />

– Arbeitsgemeinschaftsleiterin<br />

„Kostenrecht” und „Zwangsvollstreckung”<br />

am OLG Dresden<br />

– Mitherausgeberin des „<br />

<strong>Münchener</strong> Anwaltshandbuchs<br />

Vergütungsrecht” (C.H.Beck)<br />

2<br />

→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, 1.. Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9


→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />

3 MAV&schweitzer.Seminare<br />

RAin FAinFam Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin (Betz Dombek Rakete), Berlin<br />

Die Vermögensauseinandersetzung nach neuem Recht<br />

24.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />

Das neue Recht hält an dem Grundsatz fest,<br />

wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte<br />

zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen<br />

sind. Die Berechnung bleibt auch künftig stark<br />

schematisiert. Es sollen nun auch Schulden bei der<br />

Eheschließung Berücksichtigung finden, der ausgleichsberechtigte<br />

Ehegatte soll vor Manipulationen im Hinblick<br />

auf Vermögensverschiebungen künftig besser<br />

geschützt werden. Gleichzeitig unterfallen zukünftig<br />

auch Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des<br />

Güterrechts der Familiengerichtsbarkeit durch die<br />

Schaffung eines „großen Familiengerichts“. Auch verfahrensrechtlich<br />

gilt es dann einige Neuerungen zu<br />

beachten.<br />

1. Güterrechtssachen als Familienstreitsachen<br />

Definition – Örtliche Zuständigkeit, Abgabe an<br />

das Gericht der Ehesache – Außergerichtliche<br />

Streitbeilegung – Kostenfolgen, Kostenentscheidung<br />

–Verbund, Abtrennung – Verfahrenskostenhilfe<br />

Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am BGH<br />

2. Der Zugewinnausgleich nach neuem<br />

Recht<br />

Negatives (privilegiertes) Anfangsvermögen und<br />

dessen Eingang in die Berechnung – Einstweiliger<br />

Rechtschutz, Schutz vor Manipulationen, Vorzeitiger<br />

Zugewinnausgleich, Sicherung des Zugewinns<br />

–Auskunfts- und Belegansprüche, Ansprüche<br />

gegen Dritte – Ehevertragliche Vereinbarungen<br />

nach neuem Recht<br />

3. Die sog. „sonstigen“ Familiensachen<br />

Sonstige Familiensachen als Familienstreitsachen<br />

– Aus der Ehe herrührende Ansprüche – Ansprüche<br />

zwischen miteinander verheirateten oder ehemals<br />

verheirateten Personen oder zwischen einer<br />

solchen und einem Elternteil im Zusammenhang<br />

mit Trennung oder Scheidung – Antrag nach §<br />

1357 Abs. 2 S. 1 BGB<br />

4. Antrag des Bundesrates auf Aufnahme<br />

eines Auskunftsanspruchs über Einkommen<br />

und Vermögen bereits während des<br />

Zusammenlebens<br />

Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats<br />

zum Unterhalt zwischen Ehegatten<br />

25.09.2009: 14:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />

1. Zur Dauer des Betreuungsunterhalts nach<br />

§ 1570 BGB nach der Reform<br />

2. Zum Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten<br />

Mutter gemäß § 1615l BGB<br />

3. Zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen<br />

Lebensverhältnissen<br />

RiOLG Michael Triebs, Augsburg<br />

4. Zur neuen Rangfolge und dem Übergangsrecht<br />

5. Zur Befristung des nachehelichen Unterhalts<br />

Vollständige Neugestaltung des Versorgungsausgleichs<br />

zum 01.09.2009:<br />

Überblick über die neuen Regelungen/besonders praxisrelevante Fragen für die Beratungstätigkeit von<br />

Anwälten<br />

Wiederholung: 30.09.2009: 14:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />

Zum 01.09.2009 wird das Gesetz zum völlig neu<br />

geregelten Versorgungsausgleich in Kraft treten. Der<br />

Gesetzgeber hat zwar den Grundsatz der Halbteilung<br />

beibehalten. Er hat ihn aber völlig neu ausgestaltet. Im<br />

Gegensatz zum früheren Recht mit einer Gesamtsaldierung<br />

und einem Einmalausgleich wird nunmehr jedes<br />

Anrecht jedes Ehegatten real geteilt. Eine Verrechnung<br />

findet nur noch ausnahmsweise durch den Versor-<br />

gungsträger statt. Die strukturellen Probleme des Versorgungsausgleichs,<br />

vor allem unter dem Stichwort<br />

„Dynamisierung“ (Umwertung) von Anrechten u. a.<br />

mit Hilfe der Barwertverordnung, sind entfallen.<br />

Für die Beratungstätigkeit in der anwaltschaftlichen<br />

Praxis sind verschiedene Problemkreise von Bedeutung.<br />

Forts. bitte wenden →<br />

Ingeborg Rakete-Dombek<br />

– Mitherausgeberin der „NJW”<br />

(C.H.Beck) und der „Zeitschrift<br />

Forum Familien- und Erbrecht”<br />

(Dt. AnwaltVerlag)<br />

– Mitglied des Redaktionsbeirates<br />

der Zeitschrift „Familie, Partnerschaft,<br />

Recht” (C.H.Beck)<br />

– Mitglied der Expertenkommission<br />

des Familienverfahrensrechts<br />

des Bundesjustizministeriums<br />

(2003 bis 2005)<br />

– Mitautorin bei „<strong>Münchener</strong><br />

Anwaltshandbuch für Familienrecht”<br />

(C.H.Beck), »„Anwaltskommentar<br />

BGB, Bd.4: Fami -<br />

lienrecht” (Dt. AnwaltVerlag)<br />

Dr. Meo-Micaela Hahne<br />

Vors. Richterin am BGH<br />

(XII. Senat), Karlsruhe<br />

Michael Triebs<br />

– Mitglied der Versorgungsausgleichskommision<br />

des Deutschen<br />

Familiengerichtstages<br />

– Co-Autor von »Bassenge u.a.,<br />

Familiensachen: Kommentar«<br />

(C.F.Müller)


MAV&schweitzer.Seminare<br />

Triebs, Vollständige Neugestaltung des Versorgungsausgleichs (Forts.)<br />

Das Gesetz lässt zum einen erleichtert Vereinbarungen<br />

zu, was neue Möglichkeiten der Gestaltung eröffnet.<br />

Zum anderen regelt es verschiedene Ausnahmen von<br />

der Durchführung des Versorgungsausgleichs, so bei<br />

kurzer Ehezeit, einem geringen Ausgleichswert und<br />

grober Unbilligkeit. Auch diese Möglichkeiten sind im<br />

Rahmen von Vereinbarungen in Betracht zu ziehen.<br />

1. Vergleich alter und neuer Versorgungsausgleich<br />

2. Die Bewertungsvorschriften im Einzelnen<br />

Ehezeitanteil/Ausgleichswert/Kapitalwert<br />

3. Durchführung der Realteilung<br />

interne und externe Teilung<br />

4. Vereinbarungen<br />

5. Ausschluss des Versorgungsausgleichs<br />

kurze Ehezeit, grobe Unbilligkeit, geringer Ausgleichswert<br />

6. Verfahrensvorschriften<br />

insbesondere Auskunftsanspruch<br />

7. Die Übergangsbestimmungen im<br />

Einzelnen<br />

8. Überblick über das Abänderungs -<br />

verfahren<br />

9. Überblick über den schuldrechtlichen<br />

Versorgungsausgleich<br />

10. Unterhaltsprivileg nach neuem<br />

Recht/Wegfall des Rentnerprivilegs<br />

11. Taktische Überlegungen für die Beratung<br />

Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein / RiOLG Dr. Christian Seiler, München/Landshut<br />

Verfahren in Familiensachen: Das neue FamFG<br />

Wiederholung: 07.10.2009: 14:00 bis ca. 18:15 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAFam<br />

Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz<br />

über das Verfahren in Familiensachen und in den<br />

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

(FamFG) beschlossen. Die Reform wird zum<br />

01.09.2009 in Kraft treten. Das FamFG umfasst<br />

nahezu 500 Vorschriften, wobei das familiengerichtliche<br />

Verfahren in 270 Paragrafen umfassend neu geregelt<br />

wird. Die bisher im FGG, in der ZPO und in der<br />

HausratsVO verstreuten Vorschriften werden<br />

aufgehoben.<br />

Eine erfreuliche Neuerung ergibt sich für die Anwälte,<br />

die in Familiensachen tätig sind: endlich wird das<br />

“große Familiengericht” für alle Streitigkeiten zwischen<br />

Eheleuten eingeführt! Nicht mehr die Landgerichte,<br />

sondern die Familiengerichte entscheiden künftig<br />

über die so genannten „sonstigen Familiensachen“, wie<br />

Gesamtschuldnerausgleich, unbenannte Zuwendungen,<br />

Ehegatteninnengesellschaften und Steueraufteilungen.<br />

Auch die Vermögensauseinandersetzung mit den<br />

Schwiegereltern wird nunmehr vor dem Familienrichter<br />

ausgetragen. Die „Scheidung light“ – ohne Anwälte<br />

– ist vom Tisch. Der Anwaltszwang wird dabei<br />

sogar ausgeweitet.<br />

Auch im Nachlassverfahrensrecht gilt es wichtige<br />

Änderungen zu beachten, so z. B. bezüglich gerichtlicher<br />

Zuständigkeit, Sachverhaltsermittlung, Beweisrecht,<br />

Rechtsmittel und Kosten.<br />

1. Entstehungsgeschichte und Ziele der<br />

Reform<br />

2. Neuregelung des Allgemeinen Teils<br />

– Zuständigkeit und Instanzenzug<br />

– Beteiligtenbegriff<br />

– Verfahren im ersten Rechtszug<br />

– Beweiserhebung<br />

– Vergleich<br />

– Kosten<br />

3. Das Verfahren in Familiensachen<br />

– einstweiliger Rechtsschutz<br />

– Kostenentscheidung<br />

– Verfahren in Ehesachen/Scheidungssachen<br />

– Verfahren in Kindschaftssachen<br />

– Abstammungssachen<br />

– Adoptionssachen<br />

– Wohnungszuweisungssachen und Hausrats -<br />

sachen<br />

– Gewaltschutzsachen<br />

– Versorgungsausgleichsverfahren<br />

– Verfahren in Unterhaltssachen<br />

– Verfahren in Güterrechtssachen<br />

4. Neukonzeption des Rechtsmittelrechts<br />

5. Das nachlassgerichtliche Verfahren<br />

Fragen, Wünsche<br />

→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />

Dr. Ludwig Kroiß<br />

– Lehrbeauftragter an der<br />

Universität Passau<br />

– Mitglied im Vorstand des Deutschen<br />

Nachlassgerichtstages und<br />

im wissenschaftlichen Beirat der<br />

Zerb<br />

Veröffentlichungen:<br />

– Dombek/Kroiß, Formular -<br />

Bibliothek Vertragsgestaltung<br />

– Kroiß, FormularBibliothek<br />

Zivilprozessrecht<br />

– Ann/Kroiß/Mayer, Anwalt-<br />

Kommentar, Erbrecht<br />

– Kroiß/Seiler, Das neue FamFG:<br />

Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen<br />

– u.a,<br />

Dr. Christian Seiler<br />

– Seit 2008 Richter am OLG<br />

München<br />

– Familienrichter am Amtsgericht<br />

in Landshut und Freising<br />

– Lehrbeauftragter der Universität<br />

Passau<br />

– Co-Autor: Kroiß/Seiler, Das<br />

neue FamFG: Erläuterungen,<br />

Muster, Arbeitshilfen<br />

– diverse andere Ver öffentlichungen<br />

4<br />

→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9


→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />

5<br />

Unternehmensrechtliche Beratung<br />

RA WP StB Andreas Ziegenhagen (Salans), Berlin<br />

Distressed M&A<br />

Die Akquisition eines Unternehmens in der Krise<br />

Wiederholung: 24.09.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAGes + FAIns<br />

A. Phasen für “Distressed M & A”<br />

1. Abwicklungsoptionen für Distressed<br />

M&A<br />

share deal – asset deal – debt-equity-swap<br />

2. Phase 1: M&A vor Insolvenzantragsstellung<br />

Insolvenzanfechtung – § 75 AO – § 25 HGB<br />

– § 613a BGB<br />

3. Phase 2: M&A im Insolvenzeröffnungs -<br />

verfahren<br />

4. Phase 3: M&A nach Eröffnung des<br />

Insolvenz verfahrens<br />

vor und nach dem Berichtstermin – Reduzie rung<br />

der Risiken – Insolvenzplanverfahren<br />

B. Ausgewählte Problemstellungen im Rahmen<br />

von Distressed M&A-Transaktionen<br />

1. Beteiligte im Rahmen von Insolvenz -<br />

verfahren<br />

Gero Fischer, Vors. Richter am BGH a.D., Freiburg<br />

Insolvenzrecht aktuell<br />

2. Risiken/Schwierigkeiten bei einem<br />

“asset deal”<br />

3. Gestaltungsmöglichkeiten für Distressed<br />

M&A-Transaktionen<br />

Verschmelzung, Ausgliederung, Anwachsung –<br />

Kapitalbeschaffung bei Gesellschaftern: Gesellschafterdarlehen,<br />

Rangrücktritt, Forderungsverzicht<br />

– Kapitalbeschaffung durch Dritte: Darlehen,<br />

sanierende Kapitalherabsetzung, stille Gesellschaft<br />

4. Betriebsübergang gemäß § 613a BGB bei<br />

M&A aus der Insolvenz<br />

5. Steuerliche Gestaltungen<br />

C. Distressed M&A aus der Insolvenz<br />

1. Übertragende Sanierung<br />

2. Unternehmenserwerb auf Grundlage<br />

eines Insolvenz plans<br />

01.10.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAIns<br />

1. Lastschrift in der Insolvenz<br />

Einführung in die Problematik – Die Übereinstimmungen<br />

und die Differenzen zwischen dem<br />

IX. und dem XI. ZS des BGH – Folgerungen<br />

daraus für die Praxis (insbesondere Haftungsvermeidung)<br />

2. Insolvenzanfechtung<br />

Realakte als anfechtbare Rechtshandlungen, insbesondere<br />

Werthaltigmachen von Forderungen –<br />

Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen aus<br />

einem debitorisch geführten Konto – Kongruenz /<br />

Inkongruenz von Globalsicherheiten – Vorsatzanfechtung<br />

(Begriff der Rechtshandlung bei Druckzahlungen,<br />

Feststellung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes<br />

bei kongruenter Deckung, Anfechtungsgegner<br />

bei 3-Personen-Verhältnissen) –<br />

Unent geltliche Leistungen bei Erfüllung der Verbind<br />

lich keit eines Dritten – Begriff des Bargeschäfts<br />

– Die Wirkungen von § 28e Abs. 1 Satz 2<br />

MAV&schweitzer.Seminare<br />

SGB IV – Anfechtungsberechtigung in Gesellschafts-<br />

und Gesellschafterinsovenz<br />

3. Aus- und Absonderungsrechte in der<br />

Insolvenz<br />

Sicherung eines Drittdarlehens durch die Grundschuld<br />

– Vergütung für die Löschung einer wertlosen<br />

Grundschuld – Bürgschaftskosten des Kautionsversicherers<br />

– Übertragung des Vorbehaltseigentums<br />

an die den Kaufpreis finanzierende Bank –<br />

Aussonderungsrecht des Vermieters an gekündigter<br />

Wohnung – Absonderungsrechte wegen Zins- und<br />

Kostenforderungen<br />

4. Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung<br />

Entlassung aus dem Gläubigerausschuss – Aufsicht<br />

des Insolvenzgerichts über Beschlüsse der-<br />

Gläubigerversammlung<br />

5. Neueste BGH-Rechtsprechung aus 2009<br />

Andreas Ziegenhagen<br />

– Partner der Salans LLP in Berlin,<br />

bis 2005 Leiter der Practice<br />

Group Insolvenz und Sanierung<br />

von Haarmann Hemmelrath<br />

– spezialisiert auf Insolvenzrecht<br />

und Sanierung, die rechtliche<br />

und steuerliche Beratung bei<br />

Unternehmenstransaktionen in<br />

der Krise<br />

– Co-Autor bei:<br />

„Windhöfel/Ziegenhagen/Denkhaus,<br />

Unternehmenskauf in<br />

Krise und Insolvenz” (RWS)<br />

Gero Fischer<br />

– bis 2008 Vorsitzender Richter<br />

des IX. Senats am BGH<br />

– Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift<br />

für das Recht der Insolvenz<br />

und Sanierung (C.H.Beck)<br />

– Mitglied des Redaktionsbeirates<br />

der WuB Zeitschrift für Wirtschafts-<br />

und Bankrecht (erlag<br />

Wertpapier-Mitteilungen)<br />

– Mitglied des wissenschaftlichen<br />

Beirates des Zentrums für Insolvenz<br />

und Sanierung an der Universität<br />

Mannheim e.V.<br />

→ Anmeldeformular: Seite 10


Dr. Heinrich Merl, Vors. Richter am OLG a.D., München<br />

Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />

Rechtsfolgen für den BGB-Vertrag und nach VOB/B<br />

16.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FABau<br />

Anhand der aktuellen obergerichtlichen<br />

Rechtsprechung werden die wesentlichen<br />

Rechtsfragen zur Bauablaufstörung und zum<br />

Leistungsverzug des Auftragnehmers diskutiert.<br />

1. Zur Bauablaufstörung werden insbesondere<br />

erörtert die Rechte der Vertragsparteien<br />

aus §§ 642, 643 BGB, § 6 VOB/B -<br />

zum Beispiel_<br />

Fragen der Zurechenbarkeit von Behinderungstatbeständen<br />

sowie der Kooperationspflichten und<br />

Mitwirkung der Vertragsparteien, besonders die<br />

Anpassungs- und Beschleunigungspflichten des<br />

RiOLG Franz Tischler, München<br />

MAV&schweitzer.Seminare<br />

Immobilien<br />

Auftragnehmers – Fragen zu Erforderlichkeit und<br />

Inhalt von Behinderungsanzeigen – zu Voraussetzungen<br />

und Berechnung geänderter Ausführungsfristen<br />

– Vergütungs- und Schadensersatzansprüche<br />

der Parteien – Kündigungsfragen – Vortragsund<br />

Beweislastregeln, Dokumentationspflichten.<br />

2. Zum Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />

werden behandelt<br />

aktuelle Fragen zum Schadensersatzanspruch des<br />

Auftraggebers nach §§ 280 BGB sowie nach § 5<br />

Nr. 4 VOB/B, – zum Rücktrittsrecht des Auftraggebers<br />

nach § 323 BGB sowie zum Kündigungsrecht<br />

nach § 5 Nr. 4 VOB/B, § 8 Nr. 3<br />

VOB/B.<br />

Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts<br />

Erläuterungen – Praxishinweise – Gestaltungsempfehlungen<br />

14.10.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />

1. Das Gewerbemietverhältnis in der<br />

Insolvenz<br />

– Das Eröffnungsverfahren<br />

– Das Regelinsolvenzverfahren nach Eröffnung<br />

– Rechte des Vermieters<br />

– Problem der Masseunzulänglichkeit<br />

– Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters<br />

– Ablehnung der Eröffnung<br />

– Überblick: Vermieterinsolvenz<br />

2. Problem: Räumungsvollstreckung<br />

– „Berliner Modell“<br />

– Hamburger Räumung<br />

3. Schriftform<br />

– Vorrang der Individualabrede<br />

– Annahmefrist; Übergabetermin; Einzelfragen<br />

– Heilungsklauseln<br />

4. Dekorationsklauseln<br />

– Klauselkombinationen<br />

– Dekorationsvorgaben<br />

– starre Fristen; Beweislastumkehr<br />

– Umbauten<br />

– Instandsetzung/Instandhaltung<br />

Fragen, Wünsche<br />

→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />

Dr. Heinrich Merl<br />

– Autor von »Merl, Fallen im<br />

privaten Baurecht: VOB und<br />

HOAI nach aktueller Rechtsprechung<br />

(DeutscherAnwaltVerlag)<br />

– Co-Autor von »Kleine-Möller/<br />

Merl/Oelmaier, Handbuch des<br />

privaten Baurechts« (C.H.Beck)<br />

Franz Tischler<br />

– Mitautor des Lindner-Figura/<br />

Oprée/Stellmann: Geschäftsraummiete<br />

(C.H.Beck: 2008)<br />

– Langjähriger Seminarreferent<br />

6<br />

→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9


→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />

7<br />

Austauschverträge<br />

Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />

Update: Kaufrecht<br />

Wiederholung: 22.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />

7 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Schuldrechts<br />

ist insbesondere das neue Kaufrecht stark von der<br />

Rechtsprechung des BGH sowie des EuGH geprägt,<br />

die in jüngster Zeit auch den Gesetzgeber zu Reaktionen<br />

veranlasst hat. Das betrifft in besonderem Maße<br />

auch den Einfluss des europäischen Richtlinienrechts<br />

auch auf alltägliche Rechtsfälle sowie AGB-rechtliche<br />

Fragen. Auch viele wichtige Detailfragen, die für die<br />

Praxis von allerhöchster Relevanz sind, wurden in<br />

jüngster Zeit höchstrichterlich geklärt.<br />

Das Seminar hat, auf der Basis der nunmehr weitgehend<br />

geklärten Dogmatik des vereinheitlichten Leistungsstörungsrechts,<br />

sowohl den bisherigen Stand der<br />

Rechtsprechung wie auch die aktuellsten Entwicklungen<br />

in diesem Bereich zum Gegenstand.<br />

1. Rechtsdogmatik und Rechtspraxis: Die<br />

Abstraktion des „Gewährleistungsrechts“<br />

und ihre Folgen für die Praxis<br />

Die Pflichtverletzungsdogmatik – Die Abgrenzung<br />

der Schadensarten und ihre praktische<br />

Bedeutung – Verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige<br />

Haftung – Mangelfolgeschäden<br />

und Verspätungsschäden<br />

2. Einzelheiten des Gewährleistungsrechts<br />

Fehlerbegriff (§ 434 BGB) – Zeitpunkt des Man-<br />

Zivilverfahrensrecht<br />

MAV&schweitzer.Seminare<br />

gels – Beweisfragen – Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie<br />

und ihr Verhältnis zu vertraglichen<br />

Gewährleistungsbeschränkungen –Gewähr -<br />

leistungsausschluss<br />

3. Der Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB)<br />

Inhalt, insbes. der Bedeutung des Erfüllungsorts –<br />

Kosten und Diagnoserisiken – Unberechtigte<br />

Nach erfüllungsverlangen – Der Vorrang der<br />

Nacherfüllung und die Konsequenzen im Falle der<br />

Vereitelung – Nacherfüllung, Nutzungsersatz –<br />

Besonderheiten des Händlerregresses beim Verbrauchsgüterkauf<br />

(§§ 478 f BGB)<br />

4. Verjährung und Konkurrenzen<br />

5. Kernprobleme der Vertragspraxis und<br />

Lösungsvorschläge<br />

Der Einfluß des Europarechts: Richtlinienkonforme<br />

und “richtlinienorientierte” Auslegung der §§<br />

433 ff BGB: Streitpunkte und praktische Relevanz<br />

– Aufwendungsersatz und Schadensersatz –<br />

Teilweise Mangelhaftigkeit/Teilunmöglichkeit –<br />

Möglichkeiten vertraglicher Haftungsbeschränkungen<br />

– AGB-Probleme im privaten und im kaufmännischen<br />

Geschäftsverkehr – Garantien<br />

(§§ 443, 477 BGB) – Verbrauchsgüterkauf: Die<br />

Privilegierung des Verbrauchers und ihre Grenzen<br />

– Lieferanten- / Herstellerregress (§§ 478 f BGB)<br />

RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller (Buse Heberer Fromm), Frankfurt/Brüssel<br />

Europäisches Zivilverfahrensrecht: aktuelle Aspekte<br />

09.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr<br />

1. Einleitung<br />

2. Kann der ausländische Vertragspartner<br />

verklagt werden?<br />

3. Wo soll geklagt werden?<br />

Klage im In- oder Ausland? –Einholung einer sog.<br />

„legal opinion“ – Was ist mit den Kosten? – Prozess<br />

führung im Ausland – Ist die im Vertrag vorhandene<br />

Gerichtsstandvereinbarung wirksam? –<br />

Folgen für das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren<br />

– Fehlen einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />

und nach Erfüllungsort – Besteht die Wahl<br />

unter mehreren Gerichtsständen? – Konkurrenz<br />

von Gerichtsstands- und Schieds gerichtsklausel<br />

4. Europäische Zustellungsverordnung in<br />

Zivil- und Handelssachen<br />

5. Europäische Beweisaufnahmeverordnung<br />

6. Europäisches Mahnverfahren/Bagatellverfahren<br />

7. Verordnung zur Einführung eines europäischen<br />

Vollstreckungstitels für unbestrittene<br />

Forderungen (Nr. 805/2004/EG)<br />

8. Was muss man beachten, wenn man ein<br />

ausländisches Urteil vollstrecken will?<br />

9. Rom-I<br />

10. Rom-II<br />

11. Diskussion<br />

Prof. Dr. Stephan Lorenz<br />

– Mitautor u.a. vom „<strong>Münchener</strong><br />

Kommentar zum BGB“, vom<br />

Bamberger/Roth,Kommentar<br />

zum BGB“ (beide: C.H. Beck)<br />

und vom „Staudinger“ (Sellier/de<br />

Gruyter)<br />

– Referent vieler Anwalts- und<br />

Richter-Seminare<br />

– geprägt durch präzises, konzeptionelles<br />

Denken – und das<br />

bedeutet: präzise, eindeutige<br />

Sprache, mitreißende Rhetorik ...<br />

direkt anwendbare Informationen<br />

Prof. Dr. Bernd Reinmüller<br />

– Partner der Kanzlei, Mitglied<br />

der Practice Group Prozessrecht<br />

– Professur für Internationales<br />

Privat- und Verfahrensrecht an<br />

der Universität zu Köln<br />

– Präsident der Union Internationale<br />

des Avocats (UIA)<br />

– Autor: Internationale Rechtsverfolgung<br />

in Zivil- und Handelssachen<br />

in der EU (Deutscher<br />

Anwaltverlag)<br />

→ Anmeldeformular: Seite 10


MAV&schweitzer.Seminare<br />

RA Jens Bredow (Gurland), Köln | RA Dr. Stefan Kröll, LL.M., Köln<br />

Schiedsgerichtsbarkeit<br />

von der Schiedsvereinbarung bis zum Schiedsspruch<br />

Dargestellt und erörtert an Hand fallbezogener Mustertexte<br />

10.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FA Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

1. Die Schiedsvereinbarung<br />

Form und Inhalt<br />

2. Die Auswahl der Schiedsrichter<br />

3. Die Einhaltung des Schiedsverfahrens<br />

4. Die Organisation des Schiedsverfahrens<br />

Arbeitsrecht<br />

RA Dr. habil. Georg Annuß (Nörr Stiefenhofer Lutz), München<br />

5. Die Beweisaufnahme<br />

6. Die Beratung und Abstimmung im<br />

Schiedsgericht<br />

7. Die Abfassung des Schiedsspruchs<br />

Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis<br />

15.07.2009: 14:00 bis ca. 17:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FAArb<br />

Das Seminar behandelt umfassend die Tatbestandsvoraussetzungen<br />

und Rechtsfolgen des § 613a<br />

BGB und gibt Hinweise dazu, wie Schwierigkeiten<br />

mit § 613a BGB in der Praxis durch eine vorausschauende<br />

Gestaltung minimiert werden können.<br />

1. Der Betriebs(teil)begriff: Was ist die übergangsfähige<br />

wirtschaftliche Einheit?<br />

2. Der Wertschöpfungszusammenhang als<br />

identitätsbestimmendes Kriterium des<br />

Betriebs(teils)<br />

3. Änderung der Betriebsorganisation zur<br />

Vermeidung eines Betriebsteilübergangs<br />

4. Fortbestand von Betriebsrat und<br />

Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang<br />

5. Die Unterrichtungspflicht gemäß § 613a<br />

Abs. 5 BGB als “unmögliche” Aufgabe<br />

6. Grenzen des Widerspruchsrechts gemäß<br />

§ 613a BGB<br />

7. Betriebs(teil)übergang und Änderung des<br />

Arbeitsvertrages<br />

8. Betriebs(teil)übergang und Kündigung"<br />

Fragen, Wünsche<br />

→ Dr. Martin Stadler: Telefon 089. 552 633-97 | m.stadler@mav-service.de<br />

Jens Bredow<br />

Generalsekretär der Deutschen<br />

Institution für Schiedsgerichtsbarkeit<br />

e.V. (DIS), Köln<br />

Dr. Stefan Kröll, LL.M.<br />

– spezialisiert auf Schiedsgerichtsbarkeit<br />

und internationale<br />

Transaktionen<br />

– 2002 - 2006:Mitgründer und<br />

Nationaler Koordinator der<br />

DIS 40<br />

– seit 2005: Nationaler Berichterstatter<br />

für Deutschland bei<br />

UNCITRAL (Schiedsgerichtsbarkeit/UN-Kaufrecht)<br />

Dr. habil. Georg Annuß<br />

Schwerpunkte u.a.: Arbeitsrecht -<br />

liche Restrukturierung von Unternehmen<br />

und Konzernen einschließlich<br />

Privatisierung – Betriebsübergang<br />

– Verhandlung von Tarifverträgen,<br />

Interessensausgleichen und<br />

Sozialplänen<br />

– viele Veröffentlichungen in Fachzeitschriften,<br />

Mitarbeit an<br />

Groß kom mentaren und anderen<br />

Werken<br />

8<br />

→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9


→ Die Seminarpreise finden Sie auf Seite 1, Veranstaltungsort und Wegbeschreibung auf Seite 9<br />

9 MAV&schweitzer.Seminare<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Plätze bei allen Seminaren<br />

sind begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.<br />

Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers<br />

umgehend mitgeteilt werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist<br />

die Tei l nahme gebühr auch dann zu zahlen, wenn der Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder am Seminar<br />

nicht teilnimmt.<br />

Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstal tungs beginn wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungs<br />

gebühr in Höhe von €25,00 zzgl. MwSt. (= € 29,75) in Rechnung gestellt.<br />

Änderungen:Wird das Seminar kurzfristig abgesagt, verschoben oder in einen anderen Veranstaltungsraum<br />

verlegt, sind Ansprüche daraus ausgeschlossen.<br />

→ Bezahlung: Nach dem Seminar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bitte fügen Sie der Anmeldung<br />

keinen Scheck bei, bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Wegbeschreibung zum Amerikahaus<br />

Adresse<br />

Karolinenplatz 3: 2. Stock, Raum 205<br />

MVV<br />

– Straßenbahn 27 bis Haltestelle Karolinenplatz<br />

– U2 bis Bahnhof Königsplatz<br />

→ Ausgang Königsplatz: 4 Minuten Fußweg über Königsplatz und Brienner Straße<br />

– S-Bahnen und U 4, U 5 bis Stachus<br />

→ Ausgang Stachus: Dort steigen Sie um in die Straßenbahn, Linie 27 (Richtung Petuelring) – oder:<br />

– U 4, U 5 bis Karlsplatz/Stachus<br />

→ Ausgang Lenbachplatz, Durchgang neben „Kokon“ (Lenbach palais) zur Ottostraße (Haltestelle Linie 27).<br />

Wenn Sie nicht auf die Straßen bahn warten wollen, folgen Sie den Gleisen nach rechts eine Station (Dauer<br />

von der Haltestelle: 2-3 Minuten)<br />

Vom Hauptbahnhof<br />

(auf jedem Bahnsteig: Wegweiser zu den U- und S-Bahnen)<br />

– U2:→ Richtung Feldmoching: Zugang durch die Haupthalle in der Mitte.<br />

Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. –Sie fahren eine Station bis Bahnhof Königsplatz (Fußweg s.o.)<br />

– U 4, U 5: Ausgang rechts von den Gleisen: Bayerstraße.<br />

Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Bahnhof. – Fahrstrecke: s.o<br />

– S-Bahnen: → Richtung Ostbahnhof: Ausgang links von den Gleisen: Arnulfstraße.<br />

Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. – Fahrstrecke: s.o.<br />

Die MAV&schweitzer.Seminare<br />

sind ein Gemeinschaftsprojekt von MAV <strong>Münchener</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und Schweitzer Sortiment,<br />

München: Konzeptionen aus einem Guss –resultierend aus zwei unterschiedlichen Erfahrungs ansätzen.<br />

Die gemeinsame Arbeit konzentriert sich auf Konzeptionen, Themen- und Referenten auswahl. Die Durchführung<br />

der Seminare erfolgt durch die MAV GmbH.<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

MAV GmbH<br />

Karolinenplatz 3<br />

(Amerikahaus), Zimmer 207<br />

80333 München<br />

Ansprechpartner für<br />

Seminare: Dr. Martin Stadler<br />

Telefon 089. 552 633-97<br />

eMail m.stadler@mav-service.de<br />

Schweitzer Sortiment<br />

Lenbachplatz 1 (gegenüber<br />

vom Alten Botanischen Garten)<br />

80333 München<br />

Ansprechpartner für<br />

Seminare: Helmut Winkler<br />

Telefon 089. 55 134-2 60<br />

eMail h.winkler@<br />

schweitzer-online.de


Seminar-Anmeldung per Fax zum Nulltarif: 0800. 88 67 738 (Schweitzer Sortiment)<br />

MAV&schweitzer.Seminare<br />

Herrn Dr. Martin Stadler<br />

MAV GmbH<br />

Karolinenplatz 3<br />

80333 München<br />

Bei mehreren Teilnehmern:<br />

bitte getrennte Anmeldungen!<br />

Ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen (→ Seite 9) an für folgende/s Seminar/e:<br />

Borasio, „Was heißt hier Sterbehilfe?“ [ Seite 2 ] 21.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Scheungrab, Die Reform des Familienverfahrensrechts [ 2 ] 23.07.09: 13:00 Uhr € 190,40 / € 226,10 2 )<br />

Rakete-Dombek, Die Vermögensauseinandersetzung nach... [ 3 ] 24.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Hahne, Aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats ... [ 3 ] 25.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Triebs, Neugestaltung des Versorgungsausgleichs [ 3 ] 30.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1<br />

Kroiß/Seiler, Das neue FamFG [ 4 ] 07.10.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Ziegenhagen, Distressed M&A [ 5 ] 24.09.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Fischer, Insolvenzrecht aktuell [ 5 ] 01.10.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Merl, Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des ... [ 6 ] 16.07.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Tischler, Ausgewählte Fragen des Gewerbemietrechts [ 6 ] 14.10.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Lorenz, Update: Kaufrecht [ 7 ] 22.07.09: 14.00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Reinmüller, Europäisches Zivilverfahrensrecht [ 7 ] 09.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Bredow/Kröll, Schiedsgerichtsbarkeit [ 8 ] 10.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

Annuß, Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis [ 8 ] 15.07.09: 14:00 Uhr € 140,42 / € 164,22 1 )<br />

1 ) Preise inkl. MwSt: Preise für DAV-Mitglieder / für Nichtmitglieder<br />

2 ) Preise inkl. MwSt: Preis bei DAV-Mitgliedschaft eines Kanzleimitglieds bzw. Sonderpreis (s. S. 2) / ohne DAV-Mitgliedschaft<br />

Datum Unterschrift<br />

Kunden-Nummer:<br />

Name/Vorname:<br />

Kanzlei/Firma:<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Telefon:<br />

→ MAV GmbH: ein Unternehmen des <strong>Münchener</strong> AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführer: Dr. Martin Stadler<br />

Schweitzer Sortiment oHG – Sitz: München | Amtsgericht München, HRA 51973<br />

Fax:<br />

eMail:<br />

Ich bin Mitglied des DAV [ ] ja [ ] nein<br />

DAV-Mitglieds-Nr.<br />

Rechnung an [ ] mich [ ] die Kanzlei<br />

M VII/2009<br />

10


Buschbell, H. (Hrsg.), Straßenverkehrsrecht<br />

(Reihe <strong>Münchener</strong> Anwaltshandbuch), Verlag C. H. Beck,<br />

3. überarbeitete und erweiterte Auflage 2009.<br />

1366 + LII Seiten, in Leinen, EUR 128,00.<br />

ISBN 978-3-406-57471-9.<br />

Obwohl der „Buschbell“ erst in der dritten Auflage erscheint, kann<br />

man ihn getrost als Klassiker des Straßenverkehrsrechts bezeichnen.<br />

Der Erstauflage im Jahr 2001 folgte 2006 die zweite Auflage, die beide<br />

von Buschbell allein bearbeitet wurden. Dies hat sich jetzt mit der dritten<br />

Auflage geändert: neben Hans Buschbell, der nun als Herausgeber<br />

seines Werkes zeichnet und weiterhin etwa 1/3 des Bandes als Verfasser<br />

betreut (insbesondere Teil D zum Thema Haftungs- und Schadensrecht<br />

sowie Teil E, in dem das Verfahrensrecht, die steuerrechtlichen<br />

Aspekte der Unfallschadenregulierung sowie die Haftung des Anwalts<br />

behandelt werden, so daß auch in dieser Neuauflage das gesamte Verkehrszivilrecht<br />

in der Verantwortung von Hans Buschbell bleibt) sind<br />

nunmehr sechs neue Autoren hinzugekommen.<br />

Klaus Bascheck behandelt die Themen Rechtsschutz, Kostenrecht, anwaltliches<br />

Gebührenrecht sowie Beratungshilfe und PKH quer durch<br />

das ganze Werk.<br />

Aus der Feder von Dr. Frank Baumann stammt Teil G, der der Kraftfahrtversicherung<br />

gewidmet ist.<br />

Harald Geiger, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts München,<br />

hat den Teil B zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren<br />

(Erteilung, Antrag, Wiedererteilung) verfaßt. Damit konnte für dieses<br />

Kapitel ein hervorragender Verwaltungsrechtler gewonnen werden,<br />

der es versteht, diese Materie auch Juristen, die im Zivil- oder Strafrecht<br />

tätig sind, in verständlicher Sprache und den Bedürfnissen der<br />

Praxis gemäß, nahe zu bringen. In diesem Teil und in vielen anderen Kapiteln<br />

quer durch das ganze Werk wird deutlich, wie vielfältig das<br />

Straßenverkehrsrecht ist. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das nicht wenigstens<br />

am Rande für den Verkehrsrechtler von Bedeutung ist. Grundkenntnisse<br />

im Verwaltungsrecht jedenfalls sind unabdingbar. So ist<br />

etwa bei der Verteidigung in Verkehrssachen stets darauf zu achten,<br />

daß es keinen Pyrrhussieg gibt, also etwa mit einer Strategie verteidigt<br />

wird, die zwar zu einem Freispruch führt, jedoch die Verwaltungsbehörde<br />

in der Folge veranlaßt, Maßnahmen gegen den Führerscheininhaber<br />

wegen Zweifeln an seiner Eignung einzuleiten. Gar mancher<br />

Mandant wird bereit sein, eine Geldstrafe zu akzeptieren, wenn nur<br />

sein Führerschein ungefährdet bleibt.<br />

Dr. Daniela Mielchen bespricht eine Reihe von Spezialthemen in Teil H:<br />

Lenk- und Ruhezeiten, Transportrecht, Gefahrgut und LKW-Maut<br />

sowie das Verfallsverfahren nach § 29a OWiG.<br />

Die Kapitel PKW-Kauf, PKW-Leasing und PKW-Reparatur sind in Teil F<br />

unter dem Titel „Verkehrsvertragsrecht“ zusammengefaßt. Bearbeiter<br />

ist Joachim Otting. Es mag sein, daß das Handbuch an dieser Stelle<br />

recht knapp ausgefallen ist, jedoch eignen sich diese Paragraphen als<br />

gut lesbare Einführung und beantworten auch bereits die eine oder<br />

andere Detailfrage, ohne in Spezialliteratur nachschlagen zu müssen.<br />

Damit stellen sie zweifellos eine Bereicherung des Werkes dar.<br />

Dr. Markus Schäpe schließlich hat den Teil C des Bandes übernommen,<br />

der das verkehrsrechtliche Straf- und OWi-Verfahren zum Gegenstand<br />

hat.<br />

Auch die Neuauflage des „Buschbell“ überzeugt wieder. Zwar haben<br />

sich bei der Aufteilung des Werkes auf mehrere Autoren zuweilen Fehler<br />

eingeschlichen, die freilich an der positiven Beurteilung des Bandes<br />

nichts zu ändern vermögen. So findet sich z. B. in Teil A (Mandatsannahme<br />

und -organisation) teilweise derselbe Text in verschiedenen Ka-<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Buchbesprechungen<br />

piteln (§ 1 Rn. 13-23 von Buschbell ist nahezu identisch mit § 3 Rn. 1<br />

bis 11 von Schäpe). Das darf nicht verwundern, da Schäpe bei seiner<br />

Arbeit natürlich auf die Ausführungen von Buschbell in den Vorauflagen<br />

aufsetzt — hier wäre das Lektorat gefordert gewesen, für eine<br />

bessere Abstimmung zu sorgen. Bei einem Umfang des Werkes von<br />

über 1300 Seiten ist ein solches Versehen jedoch lediglich ein Schönheitsfehler.<br />

Das bewährte Grundkonzept des Handbuchs ist jedenfalls beibehalten<br />

worden. Es wird auch weiterhin seinem Anspruch gerecht, als umfassendes<br />

Werk zum Straßenverkehrsrecht die umfangreiche Rechtsmaterie<br />

mit ihren Wechselbeziehungen und Zusammenhängen<br />

darzustellen. So wurde z. B. die Neuauflage um eine ergänzte und<br />

vertiefte Darstellung der „Ansprüche für im Straßenverkehr schwerstverletzte<br />

Personen, einschließlich der Thematik des Reha-Managements“<br />

erweitert. Als Anwaltshandbuch ist es zwar mit Blick auf den<br />

anwaltlichen Praktiker geschrieben, was nicht heißt, daß nicht auch<br />

andere Benutzer wie z. B. Richter, aber auch Sachbearbeiter bei Versicherungen,<br />

großen Nutzen aus dem Band ziehen können (verbunden<br />

mit dem Wunsch, daß gewisse Versicherer mehr Verständnis für die<br />

Geschädigten aufbringen und zügiger sowie menschlicher den Schaden<br />

regulieren).<br />

Neben den Checklisten, die typisch für die Anwaltshandbücher sind, ist<br />

die Vielzahl der Muster, die in diesem Band enthalten sind, beeindruckend.<br />

So ist z. B. der Anhang zu Teil C eine Art integriertes Formularhandbuch<br />

zum Straf- bzw. OWi-Verfahren in Verkehrssachen. Für<br />

die nächste Auflage sei an dieser Stelle daher angeregt, die Mustertexte<br />

und Checklisten in elektronischer Form auf CD beizufügen.<br />

Auch für den neuen Buschbell gilt: ein unverzichtbares Werk.<br />

Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />

Berchtold, J. / Richter, R. (Hrsg.), Prozesse in Sozialsachen<br />

(Reihe NomosProzessHandbuch), Nomos Verlag, 2009,<br />

1008 Seiten, Hardcover, EUR 98,00,<br />

ISBN 13: 978-3-8329-2033-3.<br />

Mit einiger Verzögerung ist das NomosProzessHandbuch für Sozialsachen<br />

erschienen. Das Warten hat sich jedoch gelohnt, da aufgrund der<br />

Verzögerung die SGG-Reform eingearbeitet werden konnte und damit<br />

ein Werk auf aktuellstem Stand vorgelegt wird.<br />

Vom Aufbau her ist es dem Band Prozesse in Arbeitssachen ähnlich<br />

(vgl. Nieberler, MAV-Mitteilungen, April 2008, S. 19). Im Teil 1 wird<br />

der Sozialrechtsstreit, also das Prozeßrecht, behandelt, während Teil 2<br />

„typische prozessuale Probleme in zentralen Bereichen des materiellen<br />

Sozialrechts“ vorstellt, wobei freilich der Schwerpunkt auf dem<br />

materiellen Sozialrecht liegt, ohne das die prozessualen Probleme nicht<br />

verortet werden können. Denn auch im Sozialrecht, wie schon im<br />

Arbeitsrecht, gilt: Einen Prozeß kann nur derjenige gewinnen, der das<br />

materielle Recht auf seiner Seite hat. Ist das nicht der Fall, helfen auch<br />

keine prozessualen Tricks. Gleichwohl kann derjenige, der im Recht ist,<br />

immer noch verlieren, weil er sich in prozessualen Fallstricken verfängt.<br />

Im Sozialrechtsweg ist allerdings — abgesehen von der Revisionsinstanz,<br />

in der keine geringere Strenge herrscht, als bei den Revisionsgerichten<br />

der übrigen Gerichtsbarkeiten — im Regelfall von einem<br />

Richter auszugehen, der großzügig über Fehler, selbst von anwaltlich<br />

vertretenen Parteien, hinwegsieht, um den Parteien zu ihrem Recht zu<br />

verhelfen. Das heißt indes nicht, daß nicht die durch einen Anwalt vertretene<br />

Partei im Vorteil ist, wenn dieser den Sozialgerichtsprozeß nicht<br />

als „Selbstläufer“ ansieht, bei dem man nach Einreichung der Klage in<br />

| 19


20 |<br />

Buchbesprechungen<br />

eine Art Winterschlaf verfallen kann, bis das Gericht Termin zur mündlichen<br />

Verhandlung bestimmt... und dann entscheidet.<br />

Die in dem hier vorgestellten Handbuch auf etwa 1000 Seiten vermittelten<br />

Kenntnisse sind ein probates Mittel gegen einen solchen „prozessualen<br />

Winterschlaf“.<br />

Im Teil 1 (Sozialrechtsstreit) sind auf ca. 550 Seiten folgende Themen<br />

abgehandelt: das Mandat im Sozialrecht, Kosten und Gebühren, das<br />

Widerspruchsverfahren, die Sozialgerichtsbarkeit, das Verfahren im ersten<br />

Rechtszug (also regelmäßig vor dem SG), das Verfahren vor dem<br />

LSG (mithin die Berufung), das Verfahren vor dem BSG (die Revision).<br />

Zusätzlich wird noch auf das Verfahren vor dem BVerfG sowie den<br />

Rechtsschutz vor Europäischen Gerichten eingegangen.<br />

Teil 2 hat auf gut 400 Seiten das materielle Sozialrecht zum Gegenstand<br />

(Status- und Beitragsangelegenheiten, gesetzl. Krankenversicherung,<br />

gesetzl. Rentenversicherung, gesetzl. Unfallversicherung,<br />

soziale und private Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Sozialhilfe,<br />

Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung für Arbeitsuchende, soziales<br />

Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Vertragsarztrecht).<br />

Trotz eines vom Umfang nur wenig überwiegenden Teil 1, liegt der<br />

Schwerpunkt des Werkes eindeutig im prozessualen Teil. Aufgrund der<br />

Vielfalt der Themen, die in Teil 2 abgehandelt werden, kann es sich<br />

dabei immer nur um einführende, überblicksartige Darstellungen handeln,<br />

die freilich oft schon genügen, da selten nur materielle Voraussetzungen<br />

von Sozialleistungen streitig sind, sondern vielmehr der<br />

Schwerpunkt zumeist auf Beweisfragen liegt (z. B. „Braucht der Kläger<br />

orthopädische Maßschuhe oder genügen auch Einlagen?“), so daß<br />

hier wiederum die zentrale Rolle des Prozeßrechts augenfällig wird.<br />

Deshalb wird auch das Prozeßrecht in allen seinen Facetten behandelt<br />

und der Leser mit praktischem Wissen, Tips und Tricks versorgt, die es<br />

ihm ermöglichen, die Chancen eines sozialgerichtlichen Verfahrens voll<br />

auszuschöpfen.<br />

Kernstück von Teil 1 bildet dabei § 5 (Verfahren im ersten Rechtszug)<br />

mit fast 250 Seiten. Obwohl diese Ausführlichkeit notwendig und<br />

begrüßenswert ist, gibt es gelegentlich trotz einer umfangreichen Gliederung<br />

dieses Paragraphen längere Abschnitte ohne Zwischenüberschriften,<br />

die mitunter über mehrere Seiten gehen und es somit<br />

schwer machen, das Gesuchte schnell und problemlos aufzufinden.<br />

Hier wäre eventuell eine noch mehr ins Detail gehende Gliederung<br />

wünschenswert. Auch bloße Zwischenüberschriften, vermehrter Einsatz<br />

von Fettdruck, Checklisten, Übersichten etc. könnten eine visuelle<br />

Unterbrechung bewirken und somit zu einer besseren optischen Darstellung<br />

beitragen.<br />

Insgesamt läßt sich jedenfalls sagen, daß dieser Band den Leser mit<br />

dem gesamten Basiswissen versorgt, das für einen erfolgreich geführten<br />

Prozeß vor den Sozialgerichten erforderlich ist. Sollte in Detailfragen<br />

weiteres Nachschlagen notwendig sein, so gibt ein einem<br />

Praktikerwerk angemessener Fußnotenapparat zusätzliche Unterstützung,<br />

wobei insbesondere auf Entscheidungen des BSG verwiesen<br />

wird.<br />

„Prozesse in Sozialsachen“ kann daher all jenen Prozeßvertretern zur<br />

Anschaffung empfohlen werden, die den Sozialgerichtsprozeß aktiv<br />

mitgestalten möchten und trotz dem hier herrschenden Untersuchungsgrundsatz<br />

sämtliche Rechte nach dem SGG zum Vorteil ihrer<br />

Mandanten voll ausnutzen wollen — anstatt schlicht passiv zu bleiben<br />

und sich einem mehr oder weniger geneigten Gericht auszuliefern.<br />

Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />

Heussen, Benno, Anwaltsunternehmen führen, Helbing &<br />

Lichtenhahn und C. H. Beck, 04/2009, XXIV, 327 Seiten. -<br />

19,4 x 12,8 cm, EUR 36,00, ISBN : 978-3-7190-2835-0<br />

Anwaltsunternehmen führen – So heißt der neue Heussen. Dabei sind<br />

die Begriffe "Anwalt", "Unternehmer" und "Führer" in den Ohren<br />

der meisten Anwälte unvereinbar.<br />

Anwälte unternehmen zwar ständig etwas für Ihre Mandanten, aber<br />

nicht in eigener Sache, sonst wären Sie Unternehmer und nicht Juristen<br />

geworden. Deshalb führen Anwälte bestenfalls Prozesse, aber keine<br />

Unternehmen, keine Menschen, keine Mitarbeiter. Denn führen bedeutet,<br />

Menschen oder Dinge bewusst zu steuern. Die Kernkompetenz<br />

der Juristen liegt aber in der Analyse, der Kritik.<br />

Zugegeben, es gibt Ausnahmen – erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen,<br />

die ihre Kanzlei, egal in welcher Größe, erfolgreich am Markt,<br />

d. h. bei Mandanten, positioniert haben.<br />

"Aus Anwaltskanzleien sind in den letzten 20 Jahren Anwaltsunternehmen<br />

geworden, auch wenn sie teilweise von Einzelanwälten geführt werden.<br />

… Das Buch beschreibt die Grundregeln des Managements und gibt<br />

einen unterhaltsamen und humorvollen Einblick in die typischen Managementprobleme<br />

von Anwälten" – so der Klappentext.<br />

Die Älteren unter uns erinnern sich. Vor zwanzig Jahren, 1989 brachte<br />

Karl-Peter Winters sein Buch "Der Rechtsanwaltsmarkt“ heraus. Eindringlich<br />

wies er auf die Notwendigkeit einer modernen Unternehmensführung<br />

hin. Das Buch hat in der Bibliothek vieler Kolleginnen<br />

und Kollegen einen Ehrenplatz, weist in der Regel aber nur wenige Gebrauchsspuren<br />

auf. Am Ende des Buches stellte Winters übrigens 12<br />

Szenarien der Anwaltschaft im Zeitraum 2009 – 2012 vor. Zugegeben,<br />

Winters hat eine verblüffend hohe Trefferquote.<br />

Das Buch von Heussen hat dagegen keinen visionären Anspruch, es<br />

geht um "Erfahrungen, Ideen, Anregungen" – so der Untertitel. So<br />

fasst das Buch eher die Entwicklungen der letzten 20 bis 30 Jahre zusammen,<br />

hat geradezu autobiographische Züge. Letzteres schafft ein<br />

hohes Lesevergnügen, denn eine gut erzählte Geschichte liest sich unvergleichlich<br />

besser als eine Gebrauchsanweisung.<br />

Aber auch die Information kommt nicht zu kurz. Sehr viele Übersichten,<br />

Literaturhinweise und Fußnoten laden zur Vertiefung des Gelesenen<br />

ein. Erfolg entsteht, wenn der Leser diese Einladung auch annimmt<br />

und die Ansichten umsetzt.<br />

Das Buch erzählt und belehrt nicht, es informiert und schüttet nicht<br />

zu, es regt an und nicht auf, es eröffnet Chancen – typisch Heussen.<br />

Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />

Luppert/Finck, Arztberatung, Memento Rechtshandbücher<br />

spezial, 04/2008, EUR 48,00,<br />

ISBN: 978-3-939099-31-4<br />

Memento-Rechtshandbücher wollen einen schnellen aktuellen<br />

Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet geben und Ausgangspunkt<br />

für dessen vertiefte Behandlung sein. Unsere Mitglieder Paul Luppert<br />

und Klaus Finck haben sich mit 11 Co-Autoren des Themas "Arztberatung"<br />

angenommen. Vorweg: Bereits die erste Auflage erreicht das<br />

vom Verlag definierte Ziel. Das Buch widmet sich in 13 Kapiteln den<br />

Themen: Berufs- und Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationen, Ertragssteuern,<br />

Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskaufvertrag, Umsatzsteuer,<br />

Mietrecht, Arbeitsrecht, Arzthonorar, Gründung und<br />

Finanzierung, Praxisbewertung, Praxisführung und Versicherungen.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Zugegeben, die Anordnung der Themen ist<br />

nicht immer konventionell. Doch darin liegt<br />

auch ein (didaktischer) Vorteil, nämlich die intensivere<br />

Beschäftigung mit der Gliederung<br />

und den einzelnen möglicherweise angesprochenen<br />

Kapiteln. Das führt zwangsläufig zu<br />

einer schnelleren Einarbeitung und vielen weiterführenden<br />

Zufallsfunden.<br />

Dabei sind die einzelnen Kapitel in sich sehr<br />

übersichtlich, wenn auch nicht mit einheitlichen<br />

Gliederungshierarchien strukturiert.<br />

Instruktiv sind die knapp 100 Seiten zum<br />

Thema Praxisführung, einem von vier Kapiteln<br />

im Abschnitt BWL. Für Anwalt wie Arzt gibt es<br />

eine Fülle von Tipps und Anregungen aus der<br />

fernen Welt der Betriebswirtschaftslehre.<br />

Der große Vorteil des Buches liegt denn auch<br />

in der Verknüpfung von Recht, Steuern und<br />

BWL in einer – zumindest für den Juristen –<br />

gut verständlichen Sprache. Der Umfang des<br />

Buches mit knapp 700 Seiten rechtfertigt die<br />

Bezeichnung "Handbuch".<br />

Für die zweite Auflage sollte das Konzept unbedingt<br />

beibehalten werden. Ausbaufähig sind<br />

dagegen Hinweise auf weiterführende Literatur<br />

und Hilfsmittel. Dafür sollte auch eine Erweiterung<br />

des Umfangs in Kauf genommen werden.<br />

Fazit: Bereits die erste Auflage ist eine Bereicherung<br />

im Bücherregal des Beraters.<br />

Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />

von Meisenberg, Michael (Hrsg.),<br />

200 Jahre Appellationsgericht / Oberlandesgericht<br />

Bamberg Festschrift,<br />

Verlag C.H. Beck, XIX, 356 Seiten,<br />

1. Aufl. 13.03.2009, EUR 88,00<br />

ISBN: 978-3-406-58805-1<br />

Selten treffen sich Anwälte und Richter außerhalb<br />

des Gerichtssaals. Ein Geburtstag ist dafür<br />

ein guter Anlass. Und wenn der Jubilar 200<br />

Jahre alt wird, gibt es eine Menge zu erzählen.<br />

So entstehen Festschriften – wie die für das<br />

Oberlandesgericht Bamberg.<br />

Bamberg hat für Anwälte wie die Justiz eine<br />

große historische Bedeutung. 1861 wurde hier<br />

der Bayerische <strong>Anwaltverein</strong> gegründet, 10<br />

Jahre später der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong>.<br />

Die Gerichtstradition reicht in Bamberg mit<br />

dem Churfürstlichen Hofgericht bis ins Jahr<br />

1803 zurück. Durch das organische Edikt vom<br />

24.07.1808 wurde dort zum 01.01.1809 eines<br />

von neun Appellationsgerichten in Bayern geschaffen.<br />

Seit 1879 nahm das durch die Reichsjustizgesetze<br />

geschaffene OLG im<br />

Wesentlichen die Zuständigkeiten des Appellationsgerichtes<br />

wahr.<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Buchbesprechungen<br />

Die Festschrift spannt in sechs Teilen sowohl eine<br />

weiten zeitlichen wie inhaltlichen Bogen über<br />

die Geschichte: 1. Vom Appellationsgericht zum<br />

Oberlandesgericht, 2. das OLG Bamberg im Dritten<br />

Reich, 3. Die Zeit nach 1945, Justitia kehrt<br />

zurück, 4. Generalstaatsanwaltschaft, Notariat<br />

und Rechtsanwaltschaft im Bezirk des Oberlandesgerichtes<br />

Bamberg, 5. Justiz im Dialog, 6. Anhang,<br />

Liste der OLG-Präsidenten.<br />

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die<br />

Festschrift nicht nur eine Fülle historischer Fakten<br />

aus den unterschiedlichsten Perspektiven<br />

enthält, sondern auch auf eine Menge weiterführender<br />

Literatur verweist. Das erleichtert<br />

dem interessierten Leser die Verknüpfung und<br />

Vertiefung der Fakten.<br />

Die Festschrift ist dabei nicht nur für Ober- oder<br />

Unterfranken lesenswert. Erst aus dem Vergleich<br />

mit anderen bayerischen Regionen und Perspektiven<br />

erhält die oberbayerische Geschichte<br />

plastische Gestalt. Das ist umso wichtiger, als aktuell<br />

Richtern wie Anwälten historisches Wissen<br />

über den eigenen Beruf, erst Recht über den der<br />

benachbarten Profession, oft genug fehlt.<br />

Die Mühe der Zusammenstellung einer Festschrift<br />

hat sich voll gelohnt und wird durch die<br />

gute klassische Ausstattung des Buches durch<br />

den Verlag belohnt. Wer Lust auf Historisches<br />

hat, sollte zugreifen, bevor das Buch ausverkauft<br />

ist.<br />

Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />

Bildnachweise:<br />

→ Fotostrecke „Charakter ist nur Eigensinn...“<br />

Helmut Winkler<br />

→ Personalia:<br />

Abbildung Präsident Ewer, DAV<br />

→ Nützliches und Hilfreiches:<br />

Logo München Marathon<br />

runabout MÜNCHEN MARATHON GmbH<br />

→ Kultur und Rechtskultur:<br />

Abbildungen „München: Justizpalast“<br />

Helmut Winkler<br />

Abbildungen „Auf den Spuren Justitias“<br />

Riin LG München a.D. Ingrid Petersen<br />

Abbildung „Jüdisches München“,<br />

Demkmal Herzog-Max-Straße, MAV GmbH<br />

Abbildung „Koscheres Essen“,<br />

Restaurant Einstein<br />

restliche Abbildungen Kulturprogramm siehe die<br />

jeweiligen Bildunterschriften. Mit freundlicher<br />

Genehmigung der Pressestellen der ausstellenden<br />

Museen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

V.i.S.d.P. RAin Petra Heinicke<br />

1. Vorsitzende<br />

Druck panta rhei c.m,<br />

Kornwegerstr. 59, 81375München<br />

Auflage 3.700 Exemplare | 10 x jährlich<br />

(Für die Mitglieder ist der Bezugspreis im<br />

Mitgliedsbeitrag enthalten.)<br />

Der Inhalt der abgedruckten Beiträge und Leserbriefe<br />

spiegelt nur die Mei nung des<br />

Autoren und nicht des MAV wider.<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Die Geschäftsstellen<br />

I. Maxburg: Karolina Fesl<br />

Maxburgstr. 4/C, Zi. 142, 80333 München<br />

Montag bis Freitag 8.30-12.00 Uhr<br />

Telefon 0 89. 295 086<br />

Telefondienst 9.00-11.30 Uhr<br />

Fax 089. 291 610-46<br />

E-Mail geschaeftsstelle@<br />

muenchener.anwaltverein.de<br />

(Auch Anschrift für Herausgeber u. Redaktion)<br />

II. AnwaltServiceCenter:<br />

Sabine Grüttner<br />

Prielmayerstr. 7/Zi. 63, 80335 München<br />

Montag bis Freitag 8.30-13.00 Uhr<br />

Telefon 089. 558 650<br />

Telefondienst 9.00-12.30 Uhr<br />

Fax 089. 55 027 006<br />

E-Mail info@<br />

muenchener.anwaltverein.de<br />

www.muenchener.anwaltverein.de<br />

Postbank München<br />

Konto. 76875-801 | BLZ 700 100 80<br />

Anzeigenredaktion:<br />

Claudia Breitenauer (verantwortlich)<br />

Karolinenplatz 3, Zi. 207<br />

80333 München<br />

Telefon 089. 55 26 33 96<br />

Fax 089. 55 26 33 98<br />

E-Mail c.breitenauer@mav-service.de<br />

Die Anzeigen werden ohne Aufpreis parallel<br />

auch in der Internet-Ausgabe der Mitteilungen<br />

auf der Homepage veröffentlicht.<br />

Anzeigenschluss:<br />

jeweils der 10. Kalendertag für den<br />

darauf folgenden Monat.<br />

| 21


22 |<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Anti-Terror Gesetze:<br />

Netze ausspannen oder Betonböden gießen ? 1<br />

Ein Bündel von Anti-Terror-Gesetzen hat die staatlichen Befugnisse bei<br />

Ermittlungs - und Strafverfahren in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet.<br />

In jedem dieser Gesetze können sie praktisch nur realisiert werden,<br />

wenn der Staat sich auf computergestützte Techniken verlässt,<br />

deren Nutzen und Gefahren jedem vertraut sind, der sich mit dem Recht<br />

der Informationstechnologie beschäftigt. Um nur die wichtigsten zu<br />

nennen:<br />

- der Große Lauschangriff<br />

- das Luftsicherheitsgesetz<br />

- die Rasterfahndung<br />

- die automatisierte Erfassung der Autokennzeichen<br />

- die Online -Durchsuchung und zuletzt:<br />

- das BKA- Gesetz<br />

Viele Einzelmaßnahmen, die in ihnen vorgesehen sind, klingen logisch,<br />

viele beseitigen Fehler schließen Lücken oder beseitigen Widersprüche,<br />

die die Praxis aufgedeckt hat.<br />

Nur ein Beispiel von vielen: es ist bestimmt zweckmäßig dem Bundeskriminalamt<br />

zentrale Kompetenzen in allen Fragen zu geben, die vermutlich<br />

bundesweite Auswirkungen haben und man könnte sogar noch<br />

weiter gehen und überall da, wo das BKA die Kompetenzen an sich<br />

nehmen darf, anderen Polizeibehörden gleichlautende Kompetenzen<br />

wegnehmen, um Doppelarbeit und Informationschaos zu verhindern. 8<br />

Einige der Änderungen waren verfassungsrechtlich veranlasst, wobei es<br />

fragwürdig bleibt, ob die Neufassungen die Absichten des Bundesverfassungsgerichts<br />

stets richtig erfasst haben. 9<br />

Anders als zu RAF-Zeiten befindet man sich heute in bester Gesellschaft,<br />

wenn man trotz solcher Anpassungen immer stärker auf die Gefährdung<br />

des Rechtsstaats durch die neuen Sicherheitsgesetze hinweist. Die<br />

meisten Einzelmaßnahmen erreichen diese Schwelle natürlich nicht, aber<br />

irgendwann wird der letzte Tropfen fallen, der den Eimer zum Überlaufen<br />

bringt. Bei der Überfülle der Einzelregelungen wird man das vielleicht<br />

nicht einmal mehr merken. Im alten China gab es einen<br />

berühmten Scharfrichter, dessen Dienste auch von den Verurteilten sehr<br />

geschätzt wurden, weil er schmerzfrei zu köpfen verstand. Und als eines<br />

Tages ein Verurteilter vor ihm kniete , die gefesselten Hände hob und um<br />

den letzten Streich bat, sagte dieser Henker nur: »Nicken Sie mal«!<br />

Gegen diese schleichende Erosion rechtsstaatlicher Kontrollen 10 gibt es<br />

ein, vom Staat immer wieder beschworenes Beruhigungsmittel: den<br />

Richtervorbehalt! Viele Einzelmaßnahmen sollen vorher durch einen<br />

Richter überprüft und genehmigt werden. Ermittlungsrichter sind üblicherweise<br />

jüngerer Leute, die noch eine Menge zu lernen und im übrigen<br />

eine Karriere vor sich haben. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass sie Beweismitteln, die nur die eine Seite ihnen vorlegt , auch beim<br />

1<br />

Festansprache zum 10 jährigen Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie<br />

18. Juni 2009<br />

2<br />

100 c StPO, dazu BVerfG NJW 2004,999<br />

3<br />

BGBL 2005 I S. 78, dazu BVerfG, NJW 2006,751<br />

4<br />

§31 NWPolG 1990, dazu BVerfG, NJW 2006,1939<br />

5<br />

HessSOG und SchlHLVwG, dazu BVerfG NJW 2008,1505<br />

6<br />

NWVerfSchG , dazu BVerfG NJW 2008,822<br />

7<br />

BKA-Gesetz vom 25.12.2008, BGBL I , 3083<br />

8<br />

Polizei und Geheimdienste hingegen sollten stets strikt getrennt bleiben, weil ihre Tätigkeit nach<br />

unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben zu bewerten und zu kontrollieren ist.<br />

9<br />

Das gilt insbesondere für § 160a StPO/53 StPO und § 100c StPO<br />

10<br />

Ausführlich zum Thema: Graf von Westphalen, Anwaltsblatt 2008,801 ff; Ignor NJW<br />

2007,3403.<br />

besten Willen widersprechen könnten? Die Antwort auf diese Frage<br />

könnte man sehr leicht finden: in wie vielen Fällen haben in der Vergangenheit<br />

Ermittlungsrichter solche Anträge abgelehnt ? Diese Zahl ist<br />

natürlich ein Staatsgeheimnis, aber sie würde uns eine Beurteilung darüber<br />

erlauben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass demnächst<br />

auch ein Richter die Ermittlungen gegen jeden von uns<br />

genehmigt. So zum Beispiel, wenn unsere Kreditkarten gestohlen und<br />

von einem Terroristen - oder von jemandem, der nur arabisch genug<br />

aussieht - zum Kauf von Sprengstoffzutaten in einem Supermarkt gleich<br />

ums Eck verwendet worden sind.<br />

Das einzig wirksame Mittel wäre es, nach Abschluss der Maßnahmen<br />

(falls die Ermittlungen nicht zu einem Strafverfahren führten, in dem die<br />

Vorgänge wahrscheinlich aufklärbar sind) jeden Betroffenen nicht nur<br />

darüber zu informieren, dass er überwacht worden ist und ihm zu ermöglichen,<br />

im Nachhinein dagegen vorzugehen 11 , sondern ihm auch<br />

ausdrücklich Schadensersatzansprüche zuzubilligen, falls die Überwachung<br />

unverhältnismäßig war - so zum Beispiel in allen Fällen, in denen<br />

die Ermittlungsbehörde dem Richter nicht alle Informationen gegeben<br />

hat, über die sie selbst verfügte. Nur so könnte sich schrittweise eine<br />

Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Maßnahmen bilden, an der der<br />

Staat und alle Beteiligten sich orientieren könnten.<br />

Viel bedenklicher erscheint mir aber die Tatsache, dass der Gesetzgeber offenbar<br />

gar nicht mehr die Vorstellung hat, es könne ihm gelingen, Gesetze<br />

zu erlassen, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten 12 . Alle<br />

oben zitierten Maßnahmen sind vom Bundesverfassungsgericht entweder<br />

aufgehoben oder stark relativiert worden. Zu jedem der Gesetzesvorhaben<br />

gab es außerhalb des Parteispektrums umfangreiche Stellungnahmen des<br />

Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s und der Bundesrechtsanwaltskammer, die auf<br />

alle verfassungsrechtlich bedenklichen Punkte hingewiesen haben. Ein Gesetzgeber,<br />

der sich selbst nicht mehr als Hüter der Verfassung versteht, sondern<br />

meint, diese Aufgabe an ein Gericht delegieren zu können, hat die<br />

Gewaltenteilung nicht wirklich verstanden oder ihren Sinn vergessen.<br />

Das wird an der gesetzlichen Regelung der Telefonüberwachung überdeutlich:<br />

Bisher waren alle Rechtsanwälte in der Kommunikation mit<br />

ihren Mandanten frei von Überwachung, jetzt 13 sollen es nur noch die<br />

»Verteidiger« sein. Jeder Terrorist, der die deutsche Sprache versteht<br />

(oder fähig ist, sie sich übersetzen zu lassen), dürfte diesen Unterschied<br />

schnell lernen und geeignete Vollmachten bei den Anwälten hinterlegen,<br />

die ihn demnächst verteidigen sollen. Diejenigen, die keine Terroristen<br />

sind oder werden möchten, kämen nie auf die Idee, so etwas zu<br />

tun. Die Folge: wenn Sie Ihre Kreditkarte verloren haben, werden nicht<br />

nur Sie selbst, sondern auch alle Anwälte, mit denen Sie in anderen Sachen<br />

in Kontakt sind, überwacht und abgehört - und zwar monatelang,<br />

bis sich geklärt hat, dass Sie mit Ihrer Kreditkarte nicht selbst eingekauft<br />

haben. Dieses ganze Material wird Hunderte und Tausende von Leuten<br />

beschäftigen, unsere privaten Verhältnisse werden durch die öffentlichen<br />

Hände gezogen, ja: die ganze berufliche Arbeit eines Wirtschaftsanwalts<br />

kann durch einen einzigen derartigen Fall so verseucht werden, dass<br />

11<br />

§ 101 StPO<br />

12<br />

Es sind nicht nur Sicherheitsgesetze betroffen. Auch die Pendler-Pauschale wurde abgeschafft,<br />

obwohl man klar gesehen hat, dass das verfassungswidrig war. BVerfG, 2 BvL 1/07 vom<br />

9.12.2008, NJW 2009, 48<br />

13<br />

§§ 160a StPO und § 53 StPO<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


andere Mandanten ihn nicht mehr für vertrauenswürdig halten. Je niedriger<br />

die Aufgreifschwelle für einzelne Überwachungsmaßnahmen ist,<br />

umso höher ist auch die Gefahr, dass ein Unschuldiger weitergehenden<br />

Maßnahmen (U-Haft, Hausdurchsuchungen etc.) unterworfen wird. Noch<br />

vor wenigen Wochen hätte es ihm so gehen können, wie jenem Steuerberater-Kollegen,<br />

der morgens um sieben, als er seine Kinder zur Schule<br />

brachte, wegen Betrugsverdacht verhaftet und in der Untersuchungshaft<br />

erst einmal nackt ausgezogen und rektal auf Drogen hin untersucht<br />

wurde, weil das unabhängig von der konkreten Gefahr durch die Vollzugs-Ordnung<br />

allgemein so angeordnet war. Auch hier musste das Verfassungsgericht<br />

die Dinge - wie so oft - zurechtrücken 14 .<br />

Eine solche Entwicklung wird den Beitrag, den gerade die Anwälte zur<br />

Rechtskultur leisten, nachhaltig beschädigen. Dieser Beitrag besteht in<br />

ihrer Pflicht, den Fall ausschließlich aus der Sicht des Mandanten zu<br />

betrachten und seiner Sicht der Dinge unter allen Umständen rechtliches<br />

Gehör zu verschaffen. Darin steckt natürlich die Gefahr der Einseitigkeit<br />

und es ist jeder einzelne Anwalt, der diese Spannungen in<br />

sich selbst bewältigen muss. Richter unterliegen anderen Spannungen:<br />

Sie müssen ein Urteil fällen, auch wenn sie über den Fall am liebsten<br />

nur ein Gutachten oder einen wissenschaftlichen Beitrag geschrieben<br />

hätten. Unsere Rechtskultur besteht wesentlich aus dem Zusammenspiel<br />

dieser unterschiedlichen Perspektiven.<br />

In den anglo-amerikanischen Rechtskulturen werden die Richter aus<br />

den Reihen der Anwälte gewählt und langsam wächst die Erkenntnis,<br />

dass Erfahrungen mit der anwaltlichen Perspektive auch für einen Richter<br />

ein erheblicher Gewinn wäre, wie Winfried Hassemer 15 kürzlich in<br />

einem Interview 16 bemerkte:<br />

»Ich plädiere seit langer Zeit dafür, gute Anwälte ins (Verfassungs-)<br />

Gericht zu bringen. Anwälte haben nach meiner Erfahrung einen besonderen<br />

Zugang zum Recht. Das ist ein anderer Zugang, als ein Professor<br />

ihn hat, ein Richter, ein Staatsanwalt und so weiter. Und dieser<br />

Zugang zum Recht ist wichtig.«<br />

Wer sich dieser Ansicht anschließt, darf den absoluten Vertraulichkeitsschutz<br />

,ohne den Anwälte nicht arbeiten können, nicht auf zwei<br />

unterschiedliche Anwalts-Klassen aufteilen! Wenn das geschähe,<br />

könnte kein Mensch (ob verdächtig oder unverdächtig) einen unter<br />

allen Umständen absolut vertraulichen Rat von jemandem bekommen,<br />

der auch die Interessen des Staates versteht und dem Laien übersetzen<br />

kann, dann fehlte uns ein Eckpfeiler des Rechtsstaates, ohne den er<br />

nicht funktionieren kann.<br />

Deshalb dürfen wir die physischen und virtuellen Räume, die die Anwälte<br />

organisieren und für uns alle bereithalten, nicht verengen, nicht<br />

beeinträchtigen. Die Anwälte sind ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaats<br />

- sie sollten für uns mindestens so wertvoll sein wie unsere Geheimdienste,<br />

denen man viel weitergehende Freiheiten einräumt!<br />

Selten wird die geheime Rechtfertigung für die Überwachung aller Anwälte<br />

in allen Berufslagen öffentlich diskutiert: Sie seien nötig, um zu<br />

verhindern, dass wieder ein Horst Mahler 17 oder Klaus Croissant die<br />

14<br />

BVerfG 2 BvR 455/08, AnwBl 2009, 303<br />

15<br />

Richter am Bundesverfassungsgericht von 1996-2008, zuletzt Vizepräsident<br />

16<br />

Streitgespräch mit Wolfgang Schäuble, Frankfurter Allgemeine Zeitung 14. April 2009<br />

17<br />

Horst Mahler (geb. 1936) wurde 1974 wegen verschiedener Straftaten im RAF-Umfeld vom<br />

Landgericht Berlin zu 14 Jahren Haft verurteilt und schloss sich - mit der Folge erneuter Haftstrafen<br />

und Berufsverbote - in den letzten Jahren rechtsradikalen Organisationen an;<br />

Klaus Croissant (1931-2002) wurde am 16.2.1979 vom Landgericht Stuttgart ebenfalls wegen<br />

Delikten im RAF Umfeld zu 2,5 Jahren Haft verurteilt und war danach als IM für die DDR-<br />

Staats-sicherheit tätig. Die Biografien dieser beiden Rechtsanwälte spiegeln exemplarisch den<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Privilegien ihrer Stellung missbrauchen und selbst zu Tätern werden.<br />

Ist diese Furcht gerechtfertigt?: Wie viele Anwälte unter den durchweg<br />

100.000-150.000, die in Deutschland tätig sind, haben in den<br />

letzten Jahrzehnten die Seite des Rechtsstaats verlassen? Waren es<br />

mehr als 10? Vermutlich nicht! Werden wir die nächsten 10 daran hindern<br />

können, ihren Weg zu gehen, wenn wir ihnen eine lückenlose<br />

Überwachung androhen? Vermutlich nicht!<br />

Selbst wenn der Gesetzgeber aber nur verfassungsgemäße Gesetze erließ,<br />

wäre damit noch lange nicht gesagt, dass das System insgesamt<br />

die Sicherheit schaffen kann, die von allen beteiligten Politikern immer<br />

wieder beschworen wird.<br />

Sicherheitsgesetze sollen den Rechtsstaat schützen wie die Netze den<br />

Artisten in der Zirkuskuppel. Dafür brauchen sie Flexibilität und müssen<br />

notwendig lückenhaft sein. Statt uns an diesem Bild zu orientieren,<br />

gießen wir uns einen Betonboden in dem vollen Bewusstsein, dass es<br />

absolute Sicherheit nicht gibt: wir könnten neben jeden einzelnen<br />

einen Leibwächter stellen und hätten immer noch das Restrisiko dass<br />

gerade er uns eines Tages umbringt - an Motiven wird es ihm nicht<br />

fehlen!<br />

Stattdessen erzeugen wir nichts als eine Scheinsicherheit, die in der<br />

nächsten gefährlichen Situationen entlarvt werden wird, an der auch<br />

der Rechtsstaat sich vielleicht den Hals bricht.<br />

Eine solche Gefahr scheint die bekannte Formel zu bestätigen:<br />

»Fiat iustitia – pereat mundus«<br />

Dieser Satz hat mich immer beschämt , weil ich mit Friedrich Carl von<br />

Savigny meine juristische Arbeit immer als die Aufgabe betrachtet<br />

habe, der Wirklichkeit zu folgen und sie nicht nur an der theoretischen<br />

Logik des Rechtssystems zu orientieren.<br />

Aus dieser Scham hat mich Rainer Zaczyk 18 , Strafrechtler aus Bonn<br />

kürzlich befreit, denn sie wurzelte nur in meinen mangelhaften Lateinkenntnissen,<br />

die genauso unzureichend waren, wie die der Ankläger<br />

aller Juristen, denen wir dieses Sprichwort verdanken.<br />

Zaczyk wies darauf hin, dass der Begriff »mundus« nicht nur »die Welt«<br />

bedeutet sondern daneben auch alles, was den äußeren Schein, den<br />

Glanz, die Anmaßung der Mächtigen und nicht zuletzt die Pracht der<br />

Damenmode ausmacht.<br />

Martin Luther hat das noch richtig verstanden und so auf den Punkt<br />

gebracht :<br />

»Nicht ansehen, was der hauffe odder die Welt thut, Sondern was<br />

Recht ist und was der hauffe tun solte« 19<br />

oder in den Worten Kants:<br />

»Es herrsche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen auch insgesamt<br />

darüber zu Grunde gehen 20 «.<br />

Wird also richtig übersetzt, müssen wir, deren Handwerk es ist, das<br />

Spannungsbogen wieder, in dem ihre Generation gelebt hat.<br />

18<br />

»Fiat iustitia – pereat mundus« - zu Kants Übersetzung der Sentenz « in: Festschrift für Peter<br />

Krause zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblodt Berlin 2006 S. 649. Zaczyk hat rekonstruiert,<br />

dass der Satz vermutlich von Papst Hadrian VI, dem Erzieher Ferdinands I (Deutscher Kaiser<br />

1556-1564) stammt, in seinem Kern aber auf die Grundidee aller Gerechtigkeitsvorstellungen<br />

zurückgeht, dass auch die Mächtigen sich den Regeln des Rechts beugen müssen.<br />

19<br />

cit.n. Zaczyk Fn 7<br />

20<br />

Kant, Zum Ewigen Frieden, cit. n. Zaczyk aaO S. 649<br />

| 23


24 |<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Recht durchzusetzen - uns für den Satz nicht<br />

schämen:<br />

»Der Gerechtigkeit müssen sich auch Glanz<br />

und Macht beugen!«,<br />

Unsere Sicherheitsbedürfnisse entstehen<br />

letztlich aus dem Wunsch, Glanz und Macht<br />

zu erringen, unsere Freiheitsbedürfnisse aus<br />

je ganz individuellen Zielen (zu denen auch<br />

der Wunsch nach Untergang gehören kann) -<br />

ein Konflikt zwischen beiden ist also unvermeidbar.<br />

Das Recht regelt Konflikte, es entscheidet,<br />

es verteilt, es sorgt für Rechtsfrieden auch<br />

dort, wo es nur die Strukturen schafft, an<br />

denen jeder einzelne sich orientieren kann.<br />

Das Recht bildet die Statik des Gesellschaftssystems<br />

und es besteht aus beiden Elementen,<br />

der Sicherheit und der Freiheit. Wenn diese<br />

Ausgewogenheit wechselnden Situationen<br />

beliebig geopfert wird , dann fällt nicht nur der<br />

Stuck von den Wänden, dann ist die Statik<br />

selbst bedroht.<br />

Was der Gesetzgeber zu tun hat, ist deshalb<br />

nicht, die Welt mit allen erdenklichen Rechtsregeln<br />

zuzubetonieren , damit nirgendwo eine<br />

Lücke mehr bleibt. Er muss vielmehr dafür<br />

Sorge tragen, die Macht dort in rechtliche<br />

Bahnen zu lenken, wo sie in der Gefahr steht,<br />

aus Angst oder Anmaßung nur noch ein<br />

einziges Interesse zu sehen und diesem zu<br />

dienen. Das wird nicht gelingen, wenn wir in<br />

unzähligen Einzelregelungen ersticken, wenn<br />

wir die Übersicht über die Grundlinien dessen<br />

verlieren, das uns trägt.<br />

Der Gesetzgeber muss wieder lernen, sich<br />

auch unter schwierigen Umständen an das<br />

verfassungsrechtlich verbriefte Übermaßverbot<br />

21 zu halten. Es ist die zentrale Grundregel des<br />

Umgangs, den der Staat mit seinen Bürgern<br />

einhalten muss, eine Regel, die dazu zwingt,<br />

stets Ursache und Wirkung zu bedenken und<br />

so jenes empfindliche Gleichgewicht der<br />

Kräfte zu schaffen, ohne das ein Recht , das<br />

seinen Namen verdient , nicht funktionieren<br />

kann.<br />

Prof. Dr. Benno Heussen, Rechtsanwalt<br />

21 Peter Lerche hat diesen Begriff geprägt (Übermaß und Ver-<br />

fassungsrecht, Heymanns 1961 (1999)), der seither das Verfassungsrecht<br />

zur Frage der Ausgewogenheit staatlichen<br />

Verhaltens beherrscht (seit BVerfGE NJW 1963, 1597 - Ausschluss<br />

eines Strafverteidigers; bis jüngst BVerfG NJW 2009,<br />

1061 - Kannibale von Rotenburg.<br />

Zur Fotostrecke in diesem Heft<br />

Spaziergänge in München:<br />

„Charakter ist nur<br />

Eigensinn, es lebe die Zigeunerin!”<br />

sagte Paul Scheerbart (1863 – 1915) über<br />

sich: Dichter, Visionär und ein Konstrukteur,<br />

der drei Jahre lang vergeblich an einem<br />

Perpetuum mobile gearbeitet hatte (damals<br />

verhielt sich das physikalische Weltbild noch<br />

ein wenig freundlicher gegenüber solchen<br />

Utopien).<br />

Eigensinn? Kennzeichnet jeden Besitzer eines<br />

Land Rover Defender (ausgenommen natürlich<br />

Bergbauern Förster, Landvermesser usw.).<br />

Sehen Sie selbst:<br />

Luftwiderstand? Stur wie ein Brett.<br />

Benzinverbrauch? Spielt unter diesen Umständen<br />

keine Rolle .<br />

Um welt verträg lich keit? Gewiss: Gelegentlich<br />

sieht man so gar einen Defender mit grüner<br />

Plakette. Andere – ganz neue – schaffen es<br />

nur bis zur roten. Und viele, eigentlich die<br />

meisten, die ich gesehen habe – und ebenfalls<br />

ganz neue – fahren ohne.<br />

Evolutionär betrachtet, handelt es sich bei<br />

dem Defender um eine Sackgasse. Und<br />

entsprechend selten hat man auch in den<br />

letzten Jahren neue Exemplare gesehen. Erst<br />

seit vielleicht zwei Monaten tauchen sie<br />

vermehrt in München auf: am häufigsten in<br />

schwarz, gern aber auch in grau. Diesem entspricht<br />

die Entwicklung von zwei anderen<br />

Typen: Jeep Wrangler und Mercedes G-<br />

Klasse, beide ebenfalls lange verschmäht von<br />

der Gunst der Käufer, beide ebenfalls kantig<br />

und bedie ebenfalls häufig in schwarz. Aber<br />

beide haben nicht den ganz gleichen<br />

Erfolg des Defender. Alle drei grenzen<br />

sich entschieden ab von den gerundeten,<br />

“weichgespülten” SUVs (Sport Utility Vehicle),<br />

die sich mittlerweile als ganz normale Autos<br />

anbiedern:<br />

auf der Tür eines BMW X5<br />

Der De fen der ist archaisch.<br />

Äußerlich erkennbar z.B.<br />

an den Nieten seitlich und<br />

hinten. Und konzeptionell<br />

ist er gleichsam für den<br />

Mann gedacht, der gelegentlich<br />

Jagd auf ein<br />

Mammut machen muss:<br />

Seitenauspuff nach oben,<br />

damit er Bäche und Furten<br />

durchqueren kann.<br />

Großer Dachgepäckträger<br />

für die Beute, Dachleiter<br />

hinten und/oder Trittbretter<br />

auf den Kotflügeln<br />

vorn, um das Essen oben zu verstauen. Nun ist<br />

aber Mammutjagd heute an und für sich<br />

schon ein Problem. Und Wilderei wird<br />

sowieso nicht gern gesehen. Worum geht es<br />

also wirklich?<br />

1984 gab es in Amerika eine Werbekampagne,<br />

die das ganz prägnant ausgedrückt<br />

hatte. Erstes Motiv: Eine kleine Insel, darauf<br />

ein Zelt und ein Jeep. Und dazu die Zeile:<br />

„Only in a Jeep.” Zweites Motiv: Reißender<br />

Gebirgsbach. Ein Jeep auf einem Felsen direkt<br />

am Ufer. Darin ein Mann mit Schaum im Gesicht,<br />

der sich rasiert: „Only in a Jeep.” Drittes<br />

Motiv: Wüste im Abendlicht. Auf einer Sanddüne<br />

ein Jeep. Viertes Motiv: Flaches Flussbett.<br />

Ein Jeep brettert die Flussmitte entlang. Links<br />

und rechts zwei Meter hohes Spitzwasser:<br />

”Only in a Jeep.”<br />

Der Jeep, der Defender – sie stehen für Selbstbestimmung:<br />

keine Zwänge, keine Kompromisse.<br />

Sie stehen für eine Utopie. Wie das<br />

Perpetuum mobile.<br />

Und für den Entwurf einer anderen Welt. Und<br />

wenn diese Montag bis Freitag nicht möglich<br />

ist, dann wenigstens am Wochenende.<br />

Die Zeiten sind wohl so, dass das Bedürfnis<br />

nach einer Utopie jetzt wieder wächst.<br />

Helmut Winkler , (Fotos und Text)<br />

Nieten: in den 30er bis<br />

50er Jahren gab es für sie<br />

sicherlich technische<br />

Gründe.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Kultur | Rechtskultur<br />

München: Justizpalast — Bürger, Staat, Justiz<br />

„Nur einen Herrn kennt die Kunst – das<br />

Bedürfnis. Sie artet da aus, wo sie den<br />

Launen des Künstlers, mehr noch wo sie<br />

mächtigen Kunstschützern gehorcht.“ Das<br />

schreibt Gottfried Semper all jenen ins<br />

Stammbuch, die mit Kunst und mithin mit<br />

Architektur zu tun haben.<br />

Betreten wir die große<br />

Eingangshalle des Justizpalastes,<br />

so könnte man vermuten,<br />

dass Friedrich von<br />

Thiersch mit der Umsetzung<br />

dieser Maxime in ein Justizgebäude<br />

nicht die Unterbringung<br />

einer aus den<br />

Nähten platzenden Behörde<br />

meinte, sondern etwas<br />

anderes im Sinn hatte. Denn<br />

trotz des zu erwartenden<br />

Parteiverkehrs ist die große<br />

Halle überdimensioniert.<br />

Zwar ist sie das Treppenhaus<br />

und fungiert als Knotenpunkt<br />

der Hauptverkehrswege<br />

des Hauses, doch<br />

dafür hätten auch deutlich kleinere Abmessungen<br />

genügt. Auch als Wartehalle für<br />

die damals im Erdgeschoß angesiedelten<br />

publikumsträchtigen Abteilungen des Amtsgerichts<br />

und des Grundbuchamtes hat die<br />

Halle nicht gedient, denn es gab keine<br />

Sitzmöglichkeiten, so dass Wartende sich auf<br />

die Bänke in den großen Gängen konzentrierten.<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Eine funktionsorientierte Erklärung fehlt also.<br />

Für die übergroße Dimensionierung gegenüber<br />

den tatsächlichen Funktionsräumen gibt<br />

es bedeutende Beispiele in der europäischen<br />

Architektur dieser Zeit. Prominentestes und<br />

Schule machendes Beispiel ist die Pariser<br />

Oper. Mit ihr schuf Ch.<br />

Garnier einen der wichtigsten<br />

Vertreter des Neobarock – der<br />

Stilrichtung des Justizpalastes.<br />

Er hatte dem Komplex von<br />

Foyer und Treppenhaus verschwenderisch<br />

Raum gegeben.<br />

Hier war der gesellschaftliche<br />

Mittelpunkt der<br />

Oper, ein Ort der bürgerlichen<br />

Repräsentation und<br />

Selbstdarstellung.<br />

Sehen und gesehen werden<br />

ist nun nicht wirklich das<br />

Bestreben der Rechtsuchenden<br />

und Herbeizitierten in<br />

einem Justizpalast, schon gar<br />

nicht im strafrechtlichen<br />

Bereich. Es geht also nicht<br />

um die direkte Selbstdarstellungsmöglichkeit<br />

des einzelnen Bürgers, sondern der Bürgerschaft<br />

von Stadt und Staat an sich. Und um<br />

den äußeren Widerhall der Autorität der<br />

Justiz und ihres Personals und Ehrfurcht vor<br />

Justitia.<br />

Dieses Bedürfnis nach Repräsentation trat in<br />

Konkurrenz zum Bedürfnis nach Raum einer<br />

explosionsartig wachsenden Justiz. Der<br />

Neubau sollte das Problem der drangvollen<br />

Enge der vorhergehenden<br />

Unterbringung der Behörde<br />

lösen. Und wer sich zuvor in<br />

voll gestopften Räumen<br />

und Wartegängen drängen<br />

musste, atmete angesichts<br />

der neuen Platzverhältnisse<br />

befreit auf. Aber nicht<br />

lange. Denn schon nach<br />

wenigen Jahren reichten die<br />

Räumlichkeiten schon wieder<br />

nicht mehr aus. Man<br />

hatte mit diesem Wachstum<br />

schlicht nicht gerechnet,<br />

was schon daran ersichtlich<br />

wird, dass die Möglichkeit,<br />

Amtszimmer beiderseits der<br />

Gänge anzuordnen, schlicht<br />

übergangen wurde.<br />

Andererseits hatten Auftraggeber und<br />

Architekt nicht unbeträchtlichen Raum für<br />

den sogenannten „Repräsentationssaal“ des<br />

Justizministeriums reserviert und diesen<br />

dann auch prachtvoll mit barocken<br />

Dekorationselementen ausstatten lassen- er<br />

erstreckte sich über einer Fläche von 200 qm<br />

und über zwei Stockwerke.<br />

Seine Monumentalität und Prachtentfaltung<br />

Innen wie Außen und die damit verbundene<br />

Alleinstellung im Münchner Stadtbild - ganz<br />

besonders in der bewusst gewählten<br />

Eingangssituation zwischen Hauptbahnhof<br />

und Karlsplatz - macht den Justizpalast zum<br />

Sinnbild eines neuen und gemeinsamen<br />

Selbstbewusstseins von<br />

Bürgertum und Regierung.<br />

Und dass dieses Selbstbewusstsein<br />

sich ausgerechnet<br />

in einem Gerichtsgebäude<br />

ausdrückt, zeigt<br />

die enorme Bedeutung der<br />

damals neuen Rechtsordnung<br />

als Grundlage und<br />

Ausgangspunkt bürgerlicher<br />

Werte und Ziele.<br />

Dr. Martin Stadler, MAV GmbH<br />

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26 |<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Venus Lovatelli, Pompeji, 1. Jh. v. Chr<br />

FOTO: HAYDAR KOYUPINAR;<br />

Innenansicht Museum Brandhorst<br />

mit Werken von Cy Twombly<br />

FOTO: HAYDAR KOYUPINAR;<br />

Innenansicht Museum Brandhorst<br />

mit Werken von Andy Warhol<br />

LUXUS UND DEKADENZ-<br />

Römisches Leben am Golf von Neapel<br />

Samstag, 11.07.2009, 11.00 Uhr,<br />

Archäologische Staatssammlung München, Lerchenfeldstr. 2<br />

„Luxus braucht Bewunderer und Mitwisser“. So beschrieb der römische Philosoph Seneca den demonstrativen<br />

Prunk vieler seiner Zeitgenossen. Luxus benötigt eine Bühne, auf der er sich entfalten kann. Und trotz aller Kritik<br />

an seinen Auswüchsen – wer würde nicht gern ein Leben im Luxus führen? „Luxus und Dekadenz. Römisches<br />

Leben am Golf von Neapel“ bereitet mit zahlreichen hochkarätigen Exponaten dem Luxus zu Füßen des Vesuv<br />

erneut eine Bühne. Die Ausstellung entstand in enger Zusammenarbeit mit Archäologischen Nationalmuseum<br />

Neapel und ist nicht nur in Deutschland, sondern war auch in den Niederlanden zu sehen.<br />

(Quelle: Homepage der Archäologischen Staatssammlung)<br />

Museum Sammlung Brandhorst<br />

Donnerstag 16.07.2009, 18.15 Uhr, Museum Brandhorst<br />

Führung mit Dr. Kvech-Hoppe<br />

© BAYERISCHE STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN | MUSEUM BRANDHORST MÜNCHEN<br />

Zu Beginn der 1970er Jahre war eine Collage von Joan Miró die erste gemeinsame Erwerbung von Udo und<br />

Anette Brandhorst. Dabei interessierte sich das Sammlerehepaar nicht nur für bildende Kunst, sondern auch für<br />

Literatur. Verständlicherweise galt ihre Aufmerksamkeit besonders der Zusammenarbeit von Malern und Dichtern.<br />

So bilden beispielsweise 112 von Picasso illustrierte Bücher in Originalausgaben – bis auf wenige Ausnahmen das<br />

gesamte OEuvre Picassos auf diesem Gebiet - einen markanten Höhepunkt der gesamten Sammlung. Arbeiten auf<br />

Papier von Malewitsch, Schwitters und anderen ergänzen diesen Komplex. Nach anfänglichem Engagement für die<br />

Klassische Moderne folgte bald eine stärkere Hinwendung zu zeitgenössischen Positionen. So bilden Werkgruppen<br />

von Künstlern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie internationaler Vertreter aktueller Kunst einen weiteren,<br />

umfassenden Schwerpunkt. Cy Twombly, Andy Warhol, Jean-Michel Basquiat, John Chamberlain, Sigmar Polke,<br />

Bruce Nauman, Mike Kelley, Alex Katz, Eric Fischl, Damian Hirst, Katharina Fritsch und viele andere sind mit exemplarischen<br />

Werkgruppen vertreten, die wichtige Positionen in der Entwicklung der zeitgenössischen Kunst markieren.<br />

Seit der Ausstellung „Food for the Mind“, die 2000 im Münchner Haus der Kunst gezeigt wurde, konnten einzelne<br />

Komplexe zielgerichtet ausgebaut und vertieft werden, so dass die Sammlung heute insgesamt über 700 Werke umfasst.<br />

Außenansicht Museum Brandhorst; FOTO: ANDREAS LECHTAPE<br />

Die Teilnehmerzahlen für Führungen wurde von den ausstellenden Museen leider begrenzt. Wir bitten Sie deshalb um<br />

verbindliche Anmeldung. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Absage, um interessierten Kollegen auf der<br />

Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen.<br />

Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 5,00 p.P. – zzgl. Eintritt derAusstellung)<br />

[ ] Luxus und Dekadenz 11.07.2009 für ____ Person/en<br />

[ ] Sammlung Brandhorst 16.07.2009<br />

Name Vorname<br />

Straße PLZ, Ort<br />

Telefon, Fax E-Mail<br />

Unterschrift Kanzleistempel<br />

Ausgebucht, neuer Termin für Herbst in Planung!<br />

Ausgebucht, neuer Termin in Planung!<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Stadtführung - Ein Rundgang durch das Jüdische München<br />

Mittwoch, den 19.08.2009, um 19.00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden<br />

Treffpunkt: Denkmal Herzog-Max-Straße / Maxburgstraße (Rückseite Karstadt/Oberpollinger).<br />

Führung mit Frau Miriam Magall<br />

Kultur | Rechtskultur<br />

Der Rundgang beginnt am Standort der ehemaligen Münchner Hauptsynagoge (im Juni 1938 zerstört) bei dem<br />

Denkmal in der Herzog-Max-Straße. Von dort geht es vorbei am Promenadeplatz, wo der 1. Zionistische Weltkongress<br />

hätte stattfinden sollen, mit einem Halt beim Mahnmal zum Andenken an Kurt Eisner. Am Marienplatz<br />

wird an die 1. Synagoge in München erinnert, die 1285 zerstört wurde. Von dort geht es vorbei am ehemaligen<br />

Wallach-Haus, dem Alten Rathaus und dem Haus in Tal 13, wo die erste jüdische Gemeinde der Neuzeit 1815<br />

gegründet wurde. Es folgt ein Halt in der Westenriederstraße (1. Synagoge der Neuzeit), wo auch an die orthodoxe<br />

Synagoge und die Familie Feuchtwanger erinnert wird. Nach einem Blick die Reichenbachstraße hinauf zur „ostjüdischen“<br />

Synagoge geht der Rundgang vor der neuen Münchner Hauptsynagoge auf dem St.-Jakobs-Platz zu Ende.<br />

Jüdisches koscheres Essen -<br />

und was zu welchen Feiertagen warum gegessen wird<br />

Vortrag mit anschließendem Essen mit Frau Miriam Magall im Restaurant Einstein<br />

Donnerstag 08.09.2009, 19.00 Uhr, Restaurant Einstein,<br />

im EG des Jüdischen Gemeindezentrums, St. Jakobsplatz 18, München<br />

Bereits Anfang des Jahres hat uns Frau Magall ins Restaurant Einstein begleitet. Die Teilnehmer waren so begeistert,<br />

dass wir uns entschlossen haben, diesen interessanten Abend zu wiederholen. Frau Magall, den eingefleischten<br />

Teilnehmern unseres Kulturprogramms auch bekannt durch die Synagogen- und Stadtführungen durch das<br />

„Jüdische München“, wird uns zunächst mit einem Vortrag (ca. 1 Std.) einführen. Anschließend werden verschiedene<br />

Shabbath-Speisen, von „gefillte Fish“ über „Kebabim mit Harissa“ empfohlen. Dazu können koschere Weine<br />

gewählt werden.<br />

Wir freuen uns wieder auf einen besonderen Abend in einer schönen Umgebung.<br />

Kosten: Essen und Getränke auf Selbstzahlerbasis, Beitrag für den Vortrag 10 Euro pro Person.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Verbindliche Anmeldung bis 01.09.2009 erbeten.<br />

Das Resaturant Einstein hat uns seine derzeit aktuelle Speisekarte zur Verfügung gestellt. Interessierte finden sie<br />

auf unserer Homepage unter http://www.muenchener.anwaltverein.de/Kulturprogramm/Karte_Einstein.pdf<br />

Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 10,00 p.P.)<br />

[ ] Jüdisches München 19.08.2009 für ____ Person/en<br />

[ ] Jüdisches koscheres Essen 08.09.2009 für ____ Person/en<br />

Name Vorname<br />

Straße PLZ, Ort<br />

Telefon, Fax E-Mail<br />

Unterschrift Kanzleistempel<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

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Kultur | Rechtskultur<br />

Auf Justitias Spuren ...<br />

Führung durch den Justizpalast und das OLG München<br />

Alfons Mucha<br />

Alfons Mucha | Prinzessin Hyazinthe,<br />

1911, Farblithografie, 125,5 x 83,5 cm<br />

Mucha Trust, © Mucha Trust 2009,<br />

VG-Bild-Kunst, Bonn 2009<br />

Freitag, 02.10.2009, 13.00 Uhr, Dauer: ca. 1,5 Std., Treffpunkt: Neptun Brunnen, Alter Botanischer Garten<br />

Elisenstraße, ggü. Rückseite des Justizpalastes.<br />

Bei starkem Regen wird der Treffpunkt zum Eingang des Justizpalstes, Prielmayerstr. 7 verlegt.<br />

Führung mit Sigrid Petersen, Richterin am Oberlandesgericht München a.D<br />

Der gemeinsame Rundgang durch die beiden Münchner Gerichtsbauten der Prinzregentenzeit gibt Gelegenheit,<br />

die vertrauten Stätten unseres Wirkens einmal unter einem anderen Blickwinkel zu sehen.<br />

Der Münchner Architekt, Friedrich von Thiersch ( 1852-1921), hat den Justizpalast in den Jahren 1887 bis 1897<br />

geplant und gebaut. Dass Friedrich von Thiersch für das wenig später von ihm entworfene benachbarte Gebäude<br />

des Oberlandesgerichts ( Bauzeit 1903-1905) eine zu den Neobarockformen des Justizpalastes so unterschiedliche<br />

Architektur gewählt hat, versetzte schon die Zeitgenossen in Erstaunen. Die für die Zeit des Späthistorismus kenn<br />

zeichnende Kombination verschiedener Architekturformen der Vergangenheit und die damit erzielte Wirkung, die<br />

nach dem damaligen Stand der Technik moderne Konstruktion der Kuppel sowie die Vorgeschichte des Justizpalastes<br />

und das Leben und Wirken Friedrich von Thierschs werden im Mittelpunkt der Besichtigung stehen.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Wir bitten um verbindliche Anmeldung. Um rechtzeitige<br />

Absage bei Verhinderung wird gebeten, um weiteren Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen.<br />

Donnerstag 15.10.2009, 18.15 Uhr, in der Kunsthalle der Hypo Kulturstiftung<br />

Führung mit Dr. Kvech-Hoppe<br />

Das Werk Alphonse Muchas (1860-1939), der als Werbegrafiker und Dekormaler Weltruhm<br />

erlangte, wird in dieser Ausstellung nicht nur als Schöpfer der berühmten Plakate,<br />

sondern erstmals in München auch als ein Meister aller Medien vorgestellt. So zeugen<br />

großformatige Gemälde, Pastelle, Zeichnungen und Fotografien von einem beeindruckenden<br />

Künstler, der sein Handwerk in Wien, München und Paris erlernte. Von ersten<br />

illustrativen Arbeiten, über seine Ausstattung des Pavillon für Bosnien und Herzegowina<br />

und den Pavillon de l'Homme für die Weltausstellung in Paris 1900 bis hin zu seinem<br />

großen Zyklus Das Slawische Epos verfolgte Mucha das Ziel eine universelle Botschaft zu<br />

vermitteln: Seine Vision einer Versöhnung der Nationen und der Religionen. Mehr als<br />

200 Arbeiten aus öffentlichen und privaten Sammlungen werden thematisch gegliedert<br />

(Biografie - Fotografie - Frühwerk, Plakate, Documents décoratives - Figures décoratives,<br />

Le Pater - Ilsée Princesse de Tripoli, Pastelle, Weltausstellung Paris 1900 - Pavillon von<br />

Bosnien und Herzegowina, Boutique Fouquet, Obecní dum, Slawisches Epos) in der<br />

Kunsthalle der Hypo-Kulturstiftung zu sehen sein. Die Ausstellung entsteht in<br />

Kooperation mit dem Belvedere in Wien und dem Musée Fabre in Montpellier.<br />

Foto: Musées royaux des Beaux-Arts de Belgique, Brüssel<br />

Alfons Mucha | Die Natur,<br />

1899-1900, Bronze, vergoldet,<br />

Malachit, Höhe: 70 cm<br />

Gießerei: Pinedo, Paris<br />

Musées royaux des Beaux-Arts de<br />

Belgique, Brüssel<br />

© Mucha Trust 2009, VG-Bild-<br />

Kunst, Bonn 2009<br />

Anmeldung per Fax an den MAV: 089. 55 02 70 06 – für folgende Führung/en (Kosten € 5,00 p.P. – zzgl. Eintritt derAusstellung)<br />

[ ] Auf Justitias Spuren ... 02.10.2009 für ____ Person/en<br />

[ ] Alfons Mucha 15.10.2009 für ____ Person/en<br />

Name Vorname<br />

Straße PLZ, Ort<br />

Telefon, Fax E-Mail<br />

Unterschrift Kanzleistempel<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Anzeigenrubriken in diesem Heft:<br />

→ Stellenangebote an Kollegen ..............................................29<br />

→ Stellengesuche Kollegen......................................................29<br />

→ Bürogemeinschaften ..........................................................30<br />

→ Kooperation / kollegiale Zusammenarbeit............................32<br />

→ Vermietung / freie Mitarbeit ................................................33<br />

→ Vermieten ..........................................................................33<br />

→ Kanzleiübernahme ..............................................................34<br />

→ Verkäufe ............................................................................34<br />

→ Prozessvertretung................................................................34<br />

→ Stellenangebote nicht jur. Mitarbeiter..................................34<br />

→ Ausbildungsplätze ..............................................................35<br />

→ Stellengesuche nicht jur. Mitarbeiter....................................35<br />

→ Dienstleistungen..................................................................35<br />

→ Schreibbüros ......................................................................35<br />

→ Übersetzungsbüros..............................................................35<br />

→ Buchbindereien ..................................................................36<br />

→ Schulungen ........................................................................36<br />

→ Anzeigenpreisliste ..............................................................36<br />

Stellenangebote an Kollegen<br />

Fachanwältin für Erb- und/oder Familienrecht gesucht<br />

Renommierte Münchner Spezialkanzlei im Erb- und Familienrecht<br />

sucht für sofort oder später Fachanwältin für Erb- und/oder<br />

Familienrecht. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an<br />

Maltry Rechtsanwältinnen, Hohenzollernstr. 89, 80796 München<br />

oder per E-Mail an maltry@rechtsanwaeltinnen.com.<br />

Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Kooperation mit einer<br />

Steuerberatungsgesellschaft im Zentrum von München und<br />

sind im juristischen Bereich im Wesentlichen in den Bereichen<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung,<br />

D&O-Liability (Organhaftung) und Immobilienrecht tätig.<br />

Auf steuerlichem Gebiet beraten wir anspruchsvolle Mandanten<br />

und zwar überwiegend Unternehmen aber auch Privatleute mit<br />

Wirtschaftsinteressen im In- und Ausland. Weitere Angaben zu<br />

unserer Kanzlei sowie zur Steuerberatungsgesellschaft finden Sie<br />

unter der Homepage: www.hls-rechtsanwaelte.de bzw.<br />

www.sktg.de.<br />

Wir suchen für den Bereich Insolvenzverwaltung, Unternehmenssanierung<br />

und Gesellschaftsrecht kurzfristig zur<br />

Erweiterung unseres Teams eine/n überdurchschnittlich qualifizierte/n<br />

und engagierte/n<br />

Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin<br />

mit einschlägiger Berufserfahrung, die/der sich den Herausforderungen<br />

anspruchsvoller rechtlicher Aufgaben stellt der/dem<br />

sich die Perspektive als künftige/r Partner/in bietet. Gute Englischkenntnisse<br />

sind von Vorteil. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr<br />

RA/FAfStR/StB/vBP Dr. Franz-Joachim Sessig gerne zur Verfügung.<br />

Hecker Loritz Sessig<br />

Rechtsanwälte ● Steuerberater<br />

Brienner Str. 46, 80333 München<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Wir suchen zum baldigen Eintritt in München Haidhausen<br />

eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt<br />

für allg. Zivilrecht und FamR, ggf. Verkehrsstrafrecht<br />

in freier Mitarbeit, ggf. halbtags oder Teilzeit möglich.<br />

Zuschriften unter Chiffre Nr. 70 / <strong>Juli</strong> 2009 erbeten.<br />

Freie Mitarbeit /Sozietät<br />

Etablierte, vor allem zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei<br />

(2 Anwälte) in Kreisstadt Nähe Münchens sucht unternehmerisch<br />

orientierten RA (m/w) mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung.<br />

Schwerpunkte der Kanzlei sind Verkehrs-, Familien- und<br />

Mietrecht, jed. werden auch andere Rechtsgebiete abgedeckt.<br />

Baldige Sozietät mit Aussicht auf kurzfristige Übernahme<br />

(Altersgründe) wird angestrebt. Zuschriften an den MAV unter<br />

Chiffre Nr. 69 / <strong>Juli</strong> 2009 erbeten.<br />

Stellengesuche von Kollegen<br />

Suche Mitarbeit als Rechtsanwalt in Kanzlei im Großraum<br />

München. Ich war bislang in einer zivilrechtlich ausgerichteten<br />

Allgemeinkanzlei tätig. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit<br />

bei einer großen Versicherung habe ich auf dem Gebiet des<br />

Verkehrsrechtes und Versicherungsrechtes besondere Kenntnisse<br />

und Erfahrungen. Ich bin auch geprüfter Versicherungsfachmann.<br />

Im übrigen habe ich die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht bei der deutschen Anwaltsakademie in Berlin abgeschlossen.<br />

Ich bin hochmotiviert, leistungsbereit und schätze kollegiales<br />

Arbeiten. Kontaktaufnahme unter Mobil: 0170 / 860 21 52<br />

oder über den MAV unter Chiffre Nr. 68 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />

Rechtsanwältin, langjährige Berufserfahrung, sucht Mitarbeit in<br />

Kanzlei im Bereich Allgemeines Zivilrecht/Mietrecht/Arbeitsrecht<br />

als freie Mitarbeiterin in Teilzeit, gelegentlich bei Überlastungen<br />

oder Urlaubsvertretung. Telefon: 0174 / 721 96 93.<br />

Rechtsassessorin (32), Studium an der LMU München im<br />

Freiversuch mit Prädikat befriedigend, Anwalts- und Wahlstation im<br />

Arbeitsrecht, mehrjährige Berufserfahrung im gewählten Schwerpunktbereich<br />

als Einzelanwältin und im Personalwesen eines<br />

Unternehmens, sucht Festanstellung in Kanzlei (Voll/-Teilzeit) zur<br />

unterstützenden Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate. Sehr engagiert,<br />

serviceorientiert und teamfähig. Zuschriften erbeten unter<br />

E-Mail: emyz@ymail.com<br />

Forensisch sehr erfahrener, motivierter und durchsetzungsfähiger<br />

RA ( Zivilrecht/Strafrecht ) mit durchaus überzeugendem Auftreten,<br />

trotz schon reiferem Alter ( 51 J.) körperlich und geistig frisch, derzeit<br />

auch in ungekündigter Anstellung als Justiziar einer Firmengruppe<br />

tätig, sucht neue berufliche Herausforderung in Anwaltskanzlei in<br />

München und Umgebung in Teil- oder Vollzeit. Eigener kleiner, wohl<br />

leicht erweiterbarer Mandantenstamm vorhanden.<br />

Kontaktaufnahme für weitere Information bitte unter info@ra-djb.de<br />

oder unter Mobil 0162 / 317 90 15.<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />

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30 |<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Bürogemeinschaften<br />

Suche Kollegen / Kollegin(nen) - NR - zu Bürogemeinschaft in<br />

top-eingerichteten Kanzleiräumen (ca. 100 qm) in repräsentativem<br />

Altbau bester Innenstadtlage; € 16,80 / qm.<br />

Auf Wunsch Pkw-Stellplatz im Hof.<br />

RA Horst Sandmann, Altheimer Eck 15, 80331 München,<br />

T 089 54045701; F 030 121015708; horst.sandmann@gmx.de.<br />

Rechtsanwältin sucht Büroräume in Bürogemeinschaft in<br />

Nymphenburg / Neuhausen mit angenehmer Atmosphäre und netten<br />

Kollegen / Kolleginnen.<br />

Über Zuschriften per email an: buerogemeinschaft.anwalt@gmx.de<br />

würde ich mich sehr freuen!<br />

Rechtsanwälte Weinberger & Partner<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />

Wir suchen, zunächst in Bürogemeinschaft, eine/n engagierte/n<br />

Kollegin/en (gerne auch Berufsanfänger) mit eigenem<br />

Mandantenstamm für eine langfristige Zusammenarbeit. Unsere<br />

Kanzlei liegt in äußerst attraktiver Lage am Nymphenburger Kanal.<br />

Die Büroräume sind großzügig ausgestattet.<br />

Zur Verfügung stehen ein Büroraum sowie gegebenenfalls ein<br />

Sekretariatsplatz. Die Kanzlei ist sachlich und personell bestens<br />

ausgestattet und bietet ein äußerst angenehmes Betriebsklima.<br />

Südliche Auffahrtsallee 29, 80639 München<br />

Tel.: 089 / 1297091, Fax: 089 / 1296000<br />

email: mail@weinberger-partner.com<br />

München-Solln: Wirtschaftsprüfer/Steuerberater- Kanzlei hat<br />

zusätzliche repräsentative Büroräume (rd. 105 qm) zur Verfügung<br />

für Bürogemeinschaft / Kooperation mit Rechtsanwälten in bester<br />

Lage Alt-Solln. Kontaktaufnahme unter Chiffre Nr. 72 / <strong>Juli</strong> 2009<br />

an den MAV erbeten.<br />

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus<br />

alteingesessener wirtschaftsrechtlich orientierter Kanzlei, bereits<br />

langjährig mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit Niederlassungen in München, Stuttgart, Bamberg,<br />

Nürnberg und Berlin kooperierend, sucht aufgrund Neuorientierung<br />

und zur Erweiterung des gemeinsamen Beratungsangebotes<br />

zum 01.01.2010 spezialisierte Kollegen/innen vorzugsweise<br />

aus den Bereichen Banken- und Erbrecht und gewerblicher<br />

Rechtschutz. Angestrebt werden eine langfristige Zusammenarbeit,<br />

zunächst im Rahmen einer Bürogemeinschaft, und die<br />

Bildung einer Außensozietät. Ziel ist die Bildung einer wirtschaftsund<br />

steuerrechtlichen Kanzlei, in der mittelständische Mandanten<br />

fachübergreifend beraten werden.<br />

Zur Verfügung stehen moderne, sehr repräsentative Büroräume<br />

(ca. 300 qm) in München-Bogenhausen mit hochwertiger<br />

Ausstattung, eigenem Garten in ruhiger Umgebung und<br />

modernsten Kommunikationseinrichtungen.<br />

Um eine erste Kontaktaufnahme wird gebeten unter der Chiffre<br />

Nr. 74 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />

Bürogemeinschaft<br />

Wir sind 3 in München-Schwabing ansässige zivilrechtlich tätige<br />

Anwälte. Wir werden ab 01.08.09 neue Kanzleiräume in der<br />

Königinstr. beziehen, in denen wir einem/r Kollegen/in noch<br />

1 oder auch 2 schöne helle Räume zur Erweiterung unserer<br />

Bürogemeinschaft anbieten können. Einzelheiten würden wir<br />

gerne persönlich besprechen.<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte über info@kanzlei-roehrle.de<br />

In der Zeit von 06.06.-20.06.09 bitte über 089-36104225.<br />

Bürogemeinschaft<br />

Kanzleigemeinschaft vermietet in repräsentativem Jugendstilhaus<br />

zwischen Beethoven- und Goetheplatz (U3/U6) wahlweise Büroraum<br />

(22 qm zu monatlich EUR 750,00 netto, oder Büroraum 15 qm zu<br />

monatlich netto EUR 470,00) jeweils incl. Benutzung der Gemeinschaftsräume.<br />

Auch Teilnutzung möglich. Mitbenutzung des<br />

Sekretariats sowie der technischen Einrichtungen möglich.<br />

Telefonische Anfragen unter 089 / 544 16 90.<br />

Schwabinger Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei (6 Berufsträger)<br />

in repräsentativem Altbau mit zeitgemäßer Infrastruktur bietet<br />

engagierter/m Kollegin/Kollegen (auch Berufsanfänger/in)<br />

Zusammenarbeit in Form einer Bürogemeinschaft an. Kollegialer<br />

Umgang und angenehme Arbeitsatmosphäre sind uns wichtig.<br />

Die gesamte Infrastruktur inklusive Bibliothek/Konferenzraum<br />

kann mitbenutzt werden. Gegebenenfalls steht ein Sekretariatsplatz<br />

zur Verfügung. Anfragen bitte an:<br />

Böger & Partner<br />

Herrn Böger oder Herrn Grieshaber<br />

Siegfriedstr. 8, 80803 München<br />

Tel: 089 / 38 39 050, Fax: 089 / 38 39 05 20<br />

E-Mail: kanzlei@boecol.de<br />

BÜROGEMEINSCHAFT / PARTNERSCHAFT<br />

Siebeck Hofmann Voßen Zaggl<br />

Rechtsanwälte Steuerberater<br />

Wir sind eine renommierte Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei<br />

in München. Unsere Kanzlei befindet sich in einem repräsentativen<br />

Altbau an der Isar. Unsere Spezialisierungen liegen<br />

insbesondere im öffentlichen Recht sowie im Wirtschafts-,<br />

Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Wir betreuen zahlreiche<br />

Großmandate und kooperieren eng mit namhaften Kanzleien.<br />

Durch Aufnahme einer/eines weiteren hochqualifizierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalts<br />

als Partner wollen wir unsere oben<br />

genannten Kernkompetenzen im Zivilrecht verstärken. Wir legen<br />

Wert auf ein kollegiales und freundliches Miteinander. Für die Zeit<br />

des Kennenlernens stellen wir uns eine Bürogemeinschaft vor.<br />

Auf ein Gespräch mit Ihnen freuen wir uns.<br />

Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.<br />

Siebeck Hofmann Voßen Zaggl<br />

Widenmayerstr. 6, 80538 München<br />

Tel.: 089/2421370, E-Mail: kontakt@shk-law.de<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Bürogemeinschaft/Zusammenarbeit<br />

International tätiger Anwalt (IP/IT) sucht Anschluss an wirtschaftsrechtlich<br />

orientierte Kanzlei, evt. auch Patentanwaltskanzlei, mit der<br />

Möglichkeit der Bearbeitung von Überhangmandaten.<br />

Zuschriften unter Chriffe Nr. 73 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV erbeten.<br />

Kanzleiräume in bester Altbaulage<br />

Zeitnah und ggf. ab sofort werden 3 große, helle Bürozimmer<br />

(Widenmayerstraße) frei. Neben diesen sehr repräsentativen<br />

(Parkett, Stuck) Räumen können Gemeinschaftsflächen<br />

(Empfang, gut ausgestattete Teeküche) und vor allem ein sehr<br />

großzügiger Konferenzraum (Bibliothek) mitbenützt werden.<br />

Mit zwei wirtschaftlich ausgerichteten, sehr umgänglichen<br />

Kollegen auf dem gleichen Stock sind Absprachen (z.B. über<br />

Sekretariatsnutzung usw.) ggf. möglich. Eine moderne<br />

Infrastruktur (Telefonanlage, Netzwerk) und ausreichende<br />

Parkmöglichkeiten (auch für Besucher) sind vorhanden.<br />

Anfragen bitte an RA Aschenbrenner (0176 18817702).<br />

KANZLEI IN GILCHING bei München:<br />

Ich Rechtsanwalt 47 Jahre, Tätigkeitsbereich: Familienrecht, Erbrecht,<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie Rechtsanwalt 33 Jahre,<br />

Interessenbereiche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,<br />

Verwaltungsrecht (Allgemeines Verwaltungsrecht, Ausländerrecht,<br />

Öffentliches Baurecht), Privates Baurecht, suchen Rechtsanwälte/<br />

Rechtsanwältinnen zur weiteren<br />

Bildung einer Bürogemeinschaft.<br />

Kanzleiräume, RA MICRO, USM Haller Ausstattung, Personal vorhanden,<br />

Konditionen sind Vereinbarungssache. Interessenten melden sich<br />

bitte bei RA Dr. Thomas Schröcksnadl, Römerstr. 27, 82205 Gilching,<br />

Telefon: 08105/77813.<br />

Anwalts- und Steuerkanzlei in Baldham bei München sucht<br />

Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Verwaltungs-, Bau- (auch zivil-)<br />

und/oder Strafrecht für Bürogemeinschaft. 1 Zimmer + Besprechungsraummitbenutzung<br />

(Preis je nach Zimmergröße). Sekretariatsservice<br />

nicht enthalten, aber im Hause. Herbert Straub,Tel. 08106 / 30 43 93.<br />

Bürogemeinschaft „all inclusive“ in Nymphenburg:<br />

Kollege (im Familien-, Erb-, und Steuerrecht tätig) bietet gegen<br />

Mietpauschale ein Arbeitszimmer, vollen Service (anteilige<br />

Nutzung Sekretariat bis zu drei Stunden arbeitstäglich), Mitnutzung<br />

aller Gemeinschaftsräume und technischen Einrichtungen<br />

(Tel., Fax, Internet etc.), Lizenz ra-micro (optional), TG-Platz.<br />

Kontakt über Tel. 0178/5321015 oder mobil@anwaltantwort.de.<br />

Bürogemeinschaft / Zusammenarbeit<br />

Steuerkanzlei (3 Berufsträger) in repräsentativer Altbau-Etage in<br />

Schwabing (1. Stock, Parkett, Topausstattung mit allen technischen<br />

Erfordernissen und 4 Stellplätzen in Hof) hat 1 - 3 Zimmer der Größen<br />

21 qm, 15 qm, 20 qm einzeln oder im Block zu vermieten.<br />

Bei Interesse bitte e-mail an mail@kanzlei-Knauf.de<br />

oder unter Tel. 0171 / 725 91 81.<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Anwaltszimmer in Bürogemeinschaft in bester<br />

Innenstadtlage (Nähe Justizpalast)<br />

Repräsentatives Anwaltszimmer, 23 qm, auf Wunsch voll möbliert,<br />

modernisierter Altbau; zeitgemäße technische Einrichtungen,<br />

Besprechungszimmer und ein Sekretariatsplatz stehen zur<br />

Verfügung. Langfristig günstige Miete. Gewünscht wird kollegiale<br />

Zusammenarbeit in angenehmem Arbeitsumfeld.<br />

Kontaktaufnahme erbeten: RA Dr. Knobel, Tel.: 089 / 26 66 93<br />

Bürogemeinschaft für<br />

Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer<br />

Ein oder zwei Räume, ca. 25 qm/Raum, in Kanzlei in Innenstadtlage<br />

Münchens (Hauptbahnhof/Stachus) zu vermieten. Kanzlei und Räume<br />

sind repräsentativ und modern. Das Haus verfügt über Stellplätze.<br />

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der<br />

Mobil Nr.: 0172 - 913 86 55.<br />

Unsere Kanzlei liegt im Zentrum Münchens im Roeckl-Haus, Ecke<br />

Theatinerstraße/Perusastraße.<br />

Wir vermieten ab sofort ein ca. 16 qm großes Zimmer.<br />

Mitbenutzung von Telefon, Telefax und Sekretariat ist möglich.<br />

Rechtsanwalt Dr. W. B. Kießel<br />

Theatinerstraße 44, 80333 München<br />

Ansprechpartnerin Frau RAin Nicola Mayerl<br />

Tel: 089 447 704 93 Fax: 089 242 240 24<br />

BÜROGEMEINSCHAFT<br />

Zivilrechtskanzlei mit zwei RAen vermietet ab 01.10.2009 zwei Räume<br />

(24 und 18 qm) in schönem Altbau an der Nymphenburger Straße.<br />

RA Stefan Sühn, Hedwigstraße 2, 80636 München<br />

Tel. 089/129 43 04 E-Mail: mail@suehn.de<br />

Bürogemeinschaft Haidhausen<br />

Unternehmensberatung in schönen hellen Räumen mit modernster<br />

Ausstattung Nähe Max-Weber-Platz bietet RA / Steuerberater oder<br />

WP ein oder bei Bedarf zwei Bürozimmer (ca. 15 / 18 qm) möbliert<br />

oder unmöbliert sowie, falls gewünscht, Sekretariatsmitbenutzung,<br />

Mitnutzung des repräsentativen Konferenzraumes (ca. 21 qm)<br />

sowie der Telefon-/Fax-Anlage/Internet und der sonstigen<br />

Büroinfrastruktur. Miete richtet sich nach dem Umfang der<br />

Mitbenutzung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!<br />

Anfragen bitte an 089 / 41619370<br />

Rechtsanwaltskanzlei in München-Schwabing<br />

zivilrechtlich orientiert, in guter Lage und mit schönen<br />

Räumlichkeiten, bietet einer netten und engagierten Kollegin /<br />

bzw. Kollegen eine langfristige Bürogemeinschaft, d.h. ein<br />

Anwaltszimmer (ca. 26 qm) und Sekretariatsplatz für eine eigene<br />

Mitarbeiterin, sowie auch die ganz oder teilweise Mitbenutzung<br />

der bestehenden Infrastruktur.<br />

Bei Interesse erbitten wir um Kontaktaufnahme:<br />

Rechtsanwälte Brune, Forgách & Kollegen, Elisabethstraße 10,<br />

80796 München, Tel.: 089 / 189 40 80 oder kanzlei@ra.brune.de.<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />

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Angebot | Nachfrage<br />

Fachanwältin für Arbeitsrecht mit überwiegend mittelständischer<br />

Klientel sucht auf anderen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten<br />

spezialisierte Kollegen und Kolleginnen (am liebsten Fachanwälte),<br />

um in neuen repräsentativen Räumen in guter Lage eine Bürogemeinschaft<br />

oder Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Ziel<br />

dieses Projekts sollte eine rechtlich umfassende mittelständische<br />

Beratung sein.<br />

Angela März<br />

Rechtsanwältin<br />

Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />

E-Mail: ra@kanzlei-maerz.de<br />

Telefon: 089 997293-30<br />

Bürogemeinschaft geboten<br />

Zur Zeit sind wir 4 Anwälte in vorwiegend zivilrechtlich orientierter<br />

Kanzlei. Wir bieten in gepflegtem, verkehrsgünstig gelegenen<br />

Altbau in Schwabing 1 Zimmer mit ca. 20 m² und Mitbenutzung<br />

aller Einrichtungen. Netzwerk Renostar, Rechner am Arbeitsplatz,<br />

inkl. Telefon, Fax, Scanner, E-Mail, Internet, Kopier- und<br />

Verbrauchsmaterial, Mietnebenkosten, sowie inkl. Telefon- und<br />

Empfangsservice. Sekretariatsplatz vorhanden.<br />

Gesucht wird freundliche/r teamfähige/r RA/in für langfristige<br />

Zusammenarbeit, evtl. Partnerschaft. Überhangmandate können<br />

übernommen werden.<br />

All inklusiv mtl. € 1.500,00 + USt = € 1.785,00 brutto.<br />

Kanzlei Lämmle & Kollegen<br />

info@ra-muc.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

für Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer in<br />

Starnberg suchen Kollegen. Ein bis zwei Zimmer stehen zur<br />

Verfügung.<br />

Zuschriften unter Chiffre Nr. 64 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV erbeten.<br />

Partnerschaftsgesellschaft mit 7 Anwälten (5 Partner) vermietet Zimmer<br />

an Rechtsanwalt / Steuerberater. Schöner Blick aufs Sendlinger Tor<br />

oder den ruhigen grünen Innenhof (Stadtsparkasse). Die Kanzlei liegt<br />

im 4. OG, ein Aufzug ist vorhanden. Spätere Aufnahme in Partnerschaftsgesellschaft<br />

ist möglich. Wir bieten: verschiedene Zimmer<br />

(15 qm / 18 qm / 25 qm) in 320 qm großer Kanzlei, die bis Sommer 2009<br />

(1. August) vollständig saniert sein wird. Warmmiete 550,-- € bis<br />

860,-- € zzgl. USt. Im Mietpreis eingeschlossen sind: Nutzung des<br />

Servers sowie Netzwerk, Nutzung des großen Besprechungsraumes<br />

(30 qm, mit Beamer & Leinwand), Bibliothek, Sekretariat, Nutzung<br />

des Warteraumes, Nutzung der Tee-Küche. Weiterhin: Nutzung der<br />

Kanzleisoftware (RA micro). Kanzlei mit Möbeln von USM Haller, Vitra<br />

Design ausgestattet. Im Mietpreis sind folgende Mietnebenkosten<br />

eingeschlossen: Heizung / Wasser / Strom / Internetflatrate/<br />

Telefonflatrate (auch angeschlossenes Europa) / Fax.). Wir freuen uns<br />

auf Ihre Nachricht! Angebote gerne per E-Mail an: Rechtsanwalt<br />

Dr. Bronhofer, 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz 5, bronhofer@bronhofer.de<br />

Telefon: 089 / 90 90 155 0 Homepage:<br />

www.bronhofer.de<br />

Kooperation / kollegiale Zusammenarbeit<br />

PROF. NAUSCHÜTT &COLLEGEN<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

Neubau in Pasing direkt am Bahnhof!<br />

In Pasing entsteht derzeit ein Neubau, der die Funktion eines „Haus<br />

des Rechts“ übernehmen wird. Außer dem örtlichen Notar und<br />

unserer Kanzlei werden in dem Haus nach Fertigstellung im ersten<br />

Quartal 2010 nahezu alle weiteren Rechtsdienstleistungen angeboten,<br />

z.B. von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten etc.<br />

Wir möchten das Angebot des Hauses und damit die Chancen<br />

eines nützlichen Zusammenwirkens erweitern. Dazu suchen wir<br />

Anwälte für<br />

■ Verwaltungsrecht<br />

■ Insolvenzrecht<br />

■ Steuerstrafrecht<br />

Die Kollegen können sich entweder unserer wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichteten, in einigen Bereichen hoch spezialisierten und auch<br />

international tätigen Kanzlei mit derzeit sieben Berufsträgern<br />

anschließen oder unabhängig ihre eigene Kanzlei im Hause führen.<br />

Falls Sie Interesse an dieser großen wirtschaftlichen Chance haben,<br />

wenden Sie sich bitte kurzfristig an<br />

Prof. Dr. Jürgen Nauschütt<br />

Prof. Nauschütt & Collegen<br />

Rechtsanwälte<br />

Falkweg 51 – 53, 81243 München<br />

Tel.: 089 – 5307 33-0, Fax: 089 – 5307 3314<br />

Email: nauschuett@rae-nauschuett.de<br />

Ideale Perspektive für Kanzleigründer mit Berufserfahrung<br />

als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin:<br />

Zwei erfahrene Rechtsanwälte, die in Bürogemeinschaft ohne<br />

angestelltes Personal ihre jeweils schwerpunktmäßig zivilrechtlichen<br />

Kanzleien betreiben, suchen eine(n) engagierte(n)<br />

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin<br />

zur beruflichen Zusammenarbeit. Fachanwaltslehrgang im<br />

Arbeits- oder Handelsrecht von Vorteil. Wir bieten ein großzügiges,<br />

in Teilen möbliertes Büro (25 qm) in repräsentativer<br />

Lage im Münchner Osten, Mitbenutzung des voll eingerichteten<br />

Besprechungsraums (28 qm) sowie aller Sozialräume (Teeküche,<br />

WCs, Wartebereich). Ziel der beruflichen Zusammenarbeit soll<br />

die gemeinsame Bearbeitung von Mandaten (Betreuung von<br />

Mandanten, Ausarbeitung von Schriftsätzen, Terminsvertretungen<br />

etc.) gegen Gebührenteilung sein.<br />

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre<br />

Bewerbung an Chiffre Nr. 67 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Wenn Sie nicht weiter wissen:<br />

FAin SozR RAin Elisabeth Brörken<br />

Herrnstr. 48, 80539 München<br />

Tel.: 089 / 24 24 59 69<br />

Mitglied in der ARGE Sozialrecht im DAV<br />

besonderer Schwerpunkt: neurologisch-psychiatrische/<br />

testpsychologische Begutachtung<br />

im Sozial- und Versicherungsrecht<br />

Vermietung / freie Mitarbeit<br />

RA Kanzlei in idealer Lage in Schwabing bietet RA - Kollegin/-en<br />

oder Steuerberater einen sehr schönen Raum und optional einen<br />

Sekretariatsplatz. Erwünscht sind gegenseitige Urlaubsvertretung,<br />

lockere konstruktive Arbeitsatmosphäre und auf längere Sicht engere<br />

Zusammenarbeit. Weitere Modalitäten sollten im persönlichen<br />

Gespräch abgestimmt werden. Mitarbeit in der Kanzlei erwünscht,<br />

aber nicht Voraussetzung.<br />

Rechtsanwälte Heinz Bethcke & Tim King, Maria-Josepha-Straße 14,<br />

80802 München, Tel.: 089 / 33 15 05, Fax 089 / 33 19 57.<br />

Vermietung<br />

Hochwertige Kanzleiräume ab 150 m²<br />

in München Bogenhausen.<br />

Zentrale Lage an U6,<br />

Entfernung zum Flughafen 25 Minuten,<br />

provisionsfrei.<br />

Dr. Ingrid Better<br />

Zusammenschluss<br />

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Einzelkanzleien<br />

in München verfolgen das Ziel, ihre mittelständischen<br />

Mandanten nach einem Zusammenschluss ab 01. Januar 2010 umfassend<br />

auf allen Fachgebieten zu beraten und gemeinsam durch<br />

Qualität und Effizienz ein kontinuierliches Wachstum zu etablieren.<br />

Zu diesem Zweck suchen wir weitere Kolleginnen und Kollegen<br />

(gerne Fachanwälte), die aufgrund der Erweiterung des Leistungsangebotes<br />

zusammen mit uns die Zukunft erfolgreich gestalten.<br />

Kontakt erbitten wir unter: Chiffre Nr. 71 / <strong>Juli</strong> 2009.<br />

Vermögensverwaltung GmbH + Co. KG<br />

Tel. 089 / 99 89 24 - 22<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Sophienstraße /Alter Botanischer Garten: In den Räumen<br />

unserer Kanzlei vermieten wir ab 01.12.2009 (evtl. etwas früher)<br />

ein Anwaltszimmer (ca. 20 qm) sowie einen Sekretariatsplatz.<br />

Wir wünschen uns kollegiale Zusammenarbeit und gegenseitige<br />

Urlaubsvertretung.<br />

Rechtsanwälte Scherzler & Partner<br />

Tel. 59 55 56 - Fax 59 87 47<br />

In unserer Anwaltskanzlei haben wir einen ca. 20 qm großen<br />

Raum zu vermieten sowie einen Sekretärinnenplatz für eine<br />

Kollegin oder einen Kollegen mit eigenem Mandantenstamm.<br />

Kanzlei Garbrecht, Borgman u. Wenz-Winghart<br />

Zentnerstr.19, 80798 München<br />

Tel. 089 20 20 87 37 oder 089 271 44 43<br />

www.scheidung-international.de<br />

Untervermietung an Kollegin/Kollege:<br />

Ein oder zwei Büroräume in Anwaltskanzlei in Haidhausen, je ca.<br />

14 m²; geeignet auch für „Zweigstelle“ oder für nebenberufliche<br />

Tätigkeit als Anwalt.<br />

Bei Interesse, Kontakt unter 089 - 448 62 54 oder 0172 - 863 37 01.<br />

Schönes Anwaltszimmer in Bürogemeinschaft von derzeit<br />

4 Anwälten in 80337 München an Kollegin/Kollegen mit eigenem<br />

Mandantenstamm zu vermieten. In der Miete enthalten sind<br />

die Nutzung der Kanzleiinfrastruktur (einschließlich großem<br />

Besprechungszimmer) und des Sekretariats (ca 1/3 der Arbeitszeit<br />

unserer Sekretärin/Auszubildenden).<br />

Nähere Informationen unter anwaltszimmer80337@gmx.de.<br />

Kanzleiraum ggf. zzgl. Sekretariatsplatz in Rechtsanwaltskanzlei am<br />

Bavariaring nach Absprache zu vermieten.<br />

VOIP-Telefonanlage, eigene Rufnummer, Fax- und Internetanschluss<br />

ist vorhanden, umfangreiche juristische Literatur kann genutzt<br />

werden, ebenso repräsentativer Besprechungsraum.<br />

Tel. 0173 / 999 00 01<br />

Bürogemeinschaft<br />

Alteingesessene renommierte Schwabinger Kanzlei mit<br />

U-Bahn-Anbindung (Dietlindenstraße) bietet einer Kollegin /<br />

einem Kollegen helle Büroräume (1 oder 2 Zimmer, beide mit<br />

Balkon) ab 01.10.2009. Die Infrastruktur (Sekretariat, Telefon/Fax,<br />

Bibliothek, Besprechungszimmer) der Kanzlei kann insgesamt<br />

mitgenutzt werden. Mandatsübernahmen möglich und gegenseitige<br />

Urlaubsvertretung erwünscht.<br />

Bei Interesse: 089/361 79 44 / ramaeschle@gmx.de<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />

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34 |<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Kanzleiübernahme<br />

Rechtsanwältin sucht zur Übernahme nach ca. 2 jähriger überleitender<br />

Teilzeitmitarbeit (bis max. 15 Std. wöchentlich) Kanzlei -<br />

bevorzugt auf dem Gebiet des Familienrechts, Versicherungsrechts<br />

oder allgemeinen Zivilrechts.<br />

Zuschriften bitte unter Chiffre Nr. 66 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV.<br />

Zur Verstärkung unserer Kanzlei mit fünf Fachanwälten<br />

(Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht, Erbrecht,<br />

Medizinrecht, Steuerrecht sowie weiteren Tätigkeitsschwerpunkten)<br />

suchen wir die Kooperation mit kurz- bis mittelfristig an<br />

einem Verkauf ihrer Kanzlei interessierten Kollegen/Kolleginnen.<br />

Wir verfügen in unseren außergewöhnlich repräsentativen<br />

Altbauräumen in bester Schwabinger Lage über genügend Platz,<br />

ein reibungslos arbeitendes Sekretariat und eine professionelle<br />

Kanzleiinfrastruktur. Daher könnte die Zusammenarbeit z.B. für<br />

Kollegen/Kolleginnen interessant sein, deren Kanzleimietvertrag<br />

demnächst endet, die aber noch eine Weile tätig bleiben wollen,<br />

bevor sie verkaufen. Mit uns und bei uns wäre eine nachhaltige<br />

Übergabe ihrer Kanzlei möglich. Wir freuen uns über kurze<br />

Zuschriften unter Chiffre Nr. 65 / <strong>Juli</strong> 2009 an den MAV. Strenge<br />

Vertraulichkeit wird zugesichert.<br />

Verkäufe<br />

NJW-Sammlung 1947 bis 1989 sowie<br />

NJW-5-Jahresregister 1947 bis 1985<br />

für Gebot abzugeben.<br />

Interessenten wenden sich bitte per eMail an<br />

RAe.Hausberger@t-online.de<br />

Prozessvertretung<br />

Belgien und Deutschland<br />

PETER DE COCK<br />

ADVOCAAT IN BELGIEN<br />

RECHTSANWALT IN DEUTSCHLAND<br />

(EIGNUNGSPRÜFUNG 1994 BEST.)<br />

steht<br />

Deutschen Kollegen für Mandatsübernahme im gesamten<br />

belgischen Raum zur Verfügung<br />

über 30 Jahre Erfahrung mit Handels-, Straf- und Zivilrecht,<br />

Bau-, Transport- und Verkehrsrecht, Eintreibung, Schadensersatzforderungen,<br />

Klauselerteilung, Zwangsvollstreckung<br />

Mediation und Arbitration. Umfangreiche Sprachkenntnisse<br />

Deutsch, Flämisch, Holländisch, Französisch und Englisch<br />

KAPELSESTEENWEG 48, B-2930 BRASSCHAAT (ANTWERPEN)<br />

TEL. 0032 3 646 92 25 - FAX. 0032 3 646 45 33<br />

E-MAIL: adv-ra.peterdecock@skynet.be<br />

INTERNET: www.peterdecock.net<br />

TERMINSVERTRETUNGEN IN BERLIN<br />

bei den Amtsgerichten sowie Land- und Kammergericht<br />

einschließlich Arbeits.- Sozial.- und Verwaltungsgericht.<br />

RA Herbert Butter Tel.: 030/ 493 60 55<br />

Badstr. 30, 13357 Berlin Fax: 030/ 493 83 83<br />

www.ra-butter.de<br />

Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin, München und<br />

Zürich übernimmt Termins- und Prozessvertretungen aller Art:<br />

CLLB München CLLB Berlin<br />

Liebigstr. 21, 80538 München Dircksenstr. 47, 10178 Berlin<br />

Tel.: (089) 552 999 50 Tel.: (030) 288 789 60<br />

Fax: (089) 552 999 90 Fax: (030) 288 789 620<br />

CLLB Zürich<br />

Brandschenkestrasse 150, CH-8002 Zürich (ZH)<br />

Tel.: 0041 (0) 44 201 12 18<br />

Fax: 0041 (0) 44 201 12 19<br />

mail: kanzlei@cllb.de<br />

web: http://www.cllb.de<br />

Stellenangebote nicht jur. Mitarbeiter<br />

SUCHE RA-Fachangestellte für Halbtagstätigkeit in meiner Kanzlei.<br />

Vorteilhaft: Sicherer Umgang mit Phantasy, schnelles Schreiben nach<br />

Diktat, Teamgeist und Höflichkeit gegenüber Mandanten.<br />

Ihre Bewerbung per mail: info@rain-lehner.de oder an: RAin Lehner,<br />

Luisenstr. 25, 80333 München.<br />

Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Kooperation mit einer<br />

Steuerberatungsgesellschaft im Zentrum von München und<br />

sind im juristischen Bereich im Wesentlichen in den Bereichen<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung,<br />

D&O-Liability (Organhaftung) und Immobilienrecht tätig.<br />

Weitere Angaben zu unserer Kanzlei sowie zur Steuerberatungsgesellschaft<br />

finden Sie unter der Homepage: www.hls-rechtsanwaelte.de<br />

bzw. www.sktg.de.<br />

Wir suchen für den Bereich Insolvenzverwaltung, Unternehmenssanierung<br />

kurzfristig zur Erweiterung unseres Teams eine/n<br />

überdurchschnittlich qualifizierte/n und engagierte/n<br />

Rechtsanwalts- bzw. Steuerfachangestellte/n<br />

und/oder Insolvenzsachbearbeiter/in in Teilzeit<br />

mit überdurchschnittlicher Qualifikation, Einsatzbereitschaft und<br />

einschlägiger Berufserfahrung, die/der sich nach entsprechender<br />

Einarbeitung den Herausforderungen anspruchsvoller rechtlicher<br />

und interessanter Aufgaben stellt. Gute Englischkenntnisse<br />

sind von Vorteil. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr<br />

RA/FAfStR/StB/vBP Dr. Franz-Joachim Sessig gerne zur Verfügung.<br />

Hecker Loritz Sessig<br />

Rechtsanwälte ● Steuerberater<br />

Brienner Str. 46, 80333 München<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


Ausbildungsplätze<br />

Lehrstelle Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

zum 01.09.09 - Beginn auch früher möglich - besteht in meiner<br />

Kanzlei die Möglichkeit, zur Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet<br />

zu werden.<br />

Wer Interesse daran hat, sende mir einen Lebenslauf mit dem letzten<br />

Realschulzeugnis und einem aktuellen Lichtbild an RA Siegert,<br />

Kirchplatz 9, 82049 Pullach.<br />

Stellengesuche nicht jur. Mitarbeiter<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung<br />

bietet auf freiberuflicher Basis professionelle Unterstützung bei<br />

allen anfallenden Kanzleitätigkeiten, eigenständige Erledigung<br />

von Mahn- u. Vollstreckungsverfahren (RenoStar-Lizenz<br />

vorhanden), Tel. 0177/722 53 50.<br />

Büro-Fachkraft mit langjähriger Erfahrung im Anwaltssekretariat<br />

sucht Tätigkeit als Sekretärin. Vorzugsweise Montag bis Freitag<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Urlaubsvertretung möglich.<br />

Interessiert? Tel.: 0172/8942951, 08131/6120294 oder Mail:<br />

vera-kuchlbauer@bayern-mail.de<br />

Dienstleistungen<br />

- Bürodienstleistungen aller Art -<br />

Sabine Raab<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte, selbständig,<br />

bietet Aushilfe, stundenweise, gerne auch langfristig<br />

vor Ort in Ihrer Kanzlei bzw. am Heimarbeitsplatz<br />

bei Krankheit, Urlaub und Personalengpässen<br />

Sprachen: Deutsch, Englisch<br />

Tel: 0175/ 41 46 337<br />

Sekretärin / Assistentin (freiberuflich)<br />

perfekt in allen Büroarbeiten, langjährige Erfahrung in versch.<br />

RA/WP-Kanzleien, auch Verlage/Medien/Arch. - Ing. Büros, (z.B. Pharmarecht/<br />

Vertragswesen) übernimmt Sekretariatsaufgaben (keine<br />

RA-Gehilfin) und/oder Schreibarbeiten (MS-Office) in Ihrem Büro<br />

oder in Heimarbeit.<br />

Schnelles, korrektes Arbeiten zugesichert, Teilzeit/halbtags<br />

und/oder sporadisch aushilfsweise.<br />

Tel.: 089141 1996, Fax: 089 143 44 910, mobil: 0170 184 3338<br />

oder Email: rose-marie.wessel.pr@arcor.de.<br />

Abrechnungen für Anwaltskanzleien<br />

Professioneller externer Abrechnungsservice<br />

Unterstützung bei RVG-Abrechnungen<br />

und Zwangsvollstreckung<br />

Tel.: 09922/869341, Fax: 09922/869345<br />

www.anwaltsabrechnungen.de<br />

Angebot | Nachfrage<br />

Bilanzbuchhalter (IHK), Steuerfachgehilfe (IHK) mit langjähriger<br />

Berufserfahrung bei StB, WP, RA und Patentanwälten<br />

erledigt zuverlässig alle Arbeiten in Ihrem Büro oder außer<br />

Haus in München und Oberbayern. Ich bin fit in Englisch und<br />

MS-Office, Datev, PatOrg, PatFibu, Lexware und Stotax. Mit meiner<br />

eigenverantwortlichen und teamorientierten Arbeitsweise entlaste<br />

ich Sie von allen „Problemen“ im Bereich Rechnungswesen.<br />

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung,<br />

Mahnwesen, Controlling, Forderungsmanagement<br />

und Gewinnermittlung. Unterlagen können auf Wunsch auch<br />

abgeholt und nach Erledigung wieder zurückgebracht werden.<br />

Urlaubsvertretung und Projektarbeit möglich.<br />

Schreibbüros<br />

Email: diebilanzbuchhalter@yahoo.de<br />

Zuverlässige RA-Gehilfin mit 20-jähriger Berufserfahrung, fit und fix<br />

mit Phantasy, erledigt in Ihrem Büro Zwangsvollstreckung, Honorarabrechnungen,<br />

Buchhaltung. 35 € / Std. + MwSt. Nur Samstags.<br />

Testangebot: 10 Stunden je 25 € + MwSt.,<br />

Tel: 089 / 625 17 28, Fax: 089 / 63 81 97 26, Mobil: 0179 / 503 21 78,<br />

kabelhaching@hotmail.com.<br />

IHR SEKRETARIAT Karin Scholz<br />

Büro- und Schreibservice<br />

Urlaubs-/Krankheitsvertretungen<br />

Nähe Hbf. – Karlstraße 42<br />

Tel: 089/55 02 77 77<br />

Mobil: 0160/97 96 00 27<br />

www.sekretariat-scholz.de<br />

Dienstleistungen Staimer<br />

Schreibarbeiten nach Vorlage, Band und digital.<br />

Wir entlasten Ihr Büro preisgünstig.<br />

Tel.: (089) 42 12 47 - Fax (089) 42 29 56<br />

E-mail:BueroStaimer@aol.com<br />

Eilservice<br />

Übersetzungsbüros<br />

FACHÜBERSETZUNGEN - WIRTSCHAFT / RECHT<br />

ENGLISCH - DEUTSCH / DEUTSCH - ENGLISCH<br />

Marion Huber<br />

(Muttersprache Englisch)<br />

Öffentl. best. & allg. beeid. Übersetzerin (BDÜ)<br />

Millöckerstr. 6, 81477 München<br />

Tel: 089 / 784 90 25 Fax 089 / 78 26 55<br />

E-Mail: marionhuber@t-online.de<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V. Anzeigenschluss für die Mitteilungen August/September 2009: 10. August 2009<br />

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36 |<br />

Angebot | Nachfrage<br />

FACHÜBERSETZUNGEN RECHT / WIRTSCHAFT<br />

von einem qualifizierten und erfahrenen Team<br />

Buchbindereien<br />

- auch Eilaufträge -<br />

Englisch<br />

Französisch<br />

Dipl.-Volksw. Raymond Bökenkamp<br />

Dietlind Bökenkamp<br />

Gerichtlich bestellte und beeidigte Übersetzer (BDÜ/VbDÜ)<br />

Birkenleiten 29 · 81543 München<br />

Tel.: 089 / 62 48 94 96 · Fax: 089 / 62 48 94 97<br />

E-Mail: buero-boekenkamp@t-online.de<br />

DEUTSCH - ITALIENISCH - DEUTSCH<br />

Fachübersetzungen<br />

Beglaubigte Übersetzungen & Dolmetschen<br />

SCHNELL ZUVERLÄSSIG GENAU<br />

Sabine Wimmer<br />

Öffentl. best. & allg. beeid. Übers. & Dolmetscherin (VbDÜ)<br />

Thalkirchner Straße 81(AK), Büro 400, 81371 München<br />

Postanschrift: Postfach 75 09 43 - 81339 München<br />

Tel.: 089-36 10 60 40 Mobil: 0177-36 60 400<br />

Fax: 089-36 10 60 41<br />

E-mail: info@trans-italiano.de - Web: www.trans-italiano.de<br />

FACHÜBERSETZUNGEN RECHT<br />

ENGLISCH - DEUTSCH<br />

Gabriele Schuster<br />

Rechtsassessorin und Übersetzerin<br />

Luitpoldstr. 6 - 82140 Olching<br />

Tel. 08142/6528951 – Fax 08142/6528952<br />

E-Mail: info@german-lingo.com<br />

Wir übernehmen sämtliche Bindearbeiten<br />

Ihrer Fachzeitschriften (NJW, Anwaltsblatt<br />

FamRz etc.) zu günstigen Bedingungen.<br />

Besorgung von fehlenden Heften und EBD,<br />

Abholung und Lieferung möglich<br />

Bitte informieren Sie sich:<br />

BUCHBINDEREI BAUER, Beethovenstr. 1<br />

80336 München<br />

Tel.: / FAX 089 / 537 337<br />

Schulungen<br />

COACHING GEGEN REDEANGST UND LAMPENFIEBER<br />

Fast 80% der Menschen, die öffentlich auftreten,<br />

haben Lampenfieber – und kaum einer redet<br />

davon, geschweige denn, weiß dagegen Rat!<br />

Ich biete im Einzelcoaching professionelle Hilfe an,<br />

sich schnell und effektiv<br />

- vom störenden Lampenfieber zu befreien,<br />

- die dadurch freiwerdende Energie in höhere<br />

Konzentration und Fokussierung umzuwandeln,<br />

- mehr Selbstsicherheit für Auftritte, Reden<br />

und Vorträge zu gewinnen!<br />

ESTHER LEUE M.A.<br />

Coaching und Psychologische Beratung<br />

Beltweg 12, 80805 München,<br />

Weitere Infos oder Terminvereinbarung:<br />

Tel.: 089 / 470 84 740, Web: www.esther-leue.de<br />

Bitte beachten Sie für Ihre Anzeigenplanung:<br />

Im August erscheint keine Mitteilung. Die erste Mitteilung nach<br />

der Sommerpause ist wie gewohnt die Doppelausgabe<br />

August/September 2009.<br />

Anzeigenschluss dafür ist der 10. August 2009.<br />

Anzeigenpreise<br />

Die gültigen Preise und Anzeigengrößen finden Sie<br />

in den aktuellen Mediadaten der Mitteilungen.<br />

Gerne erstellen wir Ihnen anhand der gewünschten<br />

Anzeige ein Angebot. Sprechen Sie mit uns.<br />

Die vollständigen Mediadaten finden Sie auf der Homepage<br />

des MAV unter www.muenchener.anwaltverein.de<br />

Alle Anzeigen werden ohne Aufpreis parallel auch in der<br />

Internet-Ausgabe der Mitteilungen auf der MAV-Homepage<br />

(www.muenchener.anwaltverein.de) veröffentlicht.<br />

Anzeigenannahme:<br />

MAV GmbH, Claudia Breitenauer<br />

Karolinenplatz 3 / Zi. 207,<br />

80333 München<br />

Tel 089. 55 26 33 96, Fax 089. 55 26 33 98<br />

eMail c.breitenauer@mav-service.de<br />

oder über die Geschäftsstellen des MAV,<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Maxburgstr. 4/C, Zi. 142,<br />

80333 München<br />

Tel 089. 295 086, Fax 089. 291 610-46<br />

eMail geschaeftsstelle@muenchener.anwaltverein.de<br />

<strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Prielmayerstr. 7/Zi. 63,<br />

80335 München<br />

Tel 089. 558 650, Fax 089. 55 027 006<br />

eMail info@muenchener.anwaltverein.de<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009


08.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

09.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

10.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

15.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

16.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

17.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

21.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

23.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

24.07.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

24.09.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

25.09.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

30.09.2009<br />

München, Amerikahaus<br />

22.10.2009<br />

Messe München<br />

MAV <strong>Münchener</strong> AnwaltVerein e.V.<br />

Veranstaltungskalender<br />

Insolvenzrecht aktuell<br />

Gero Fischer, VRi BGH a.D., Freiburg<br />

FAO-Bescheinigung für FAIns<br />

Aktuelle Aspekte des europäischen Zivilprozesses<br />

RA Prof. Dr. Bernd Reinmüller, Frankfurt/Brüssel<br />

Schiedsgerichtsbarkeit - von der Schiedsvereinbarung<br />

bis zum Schiedsspruch<br />

RAuN Jens Peter Lachmann, RA Jens Bredow<br />

FAO-Bescheinigung für FAHandels- u. GesR<br />

Betriebsübergang in der anwaltlichen Praxis<br />

RA Dr. habil. Georg Annuß, München<br />

FAO-Bescheinigung für FAArb<br />

Bauablaufstörungen und Leistungsverzug des Auftragnehmers<br />

Rechtsfolgen für den BGB-Vertrag und nach VOB/B<br />

Dr. Heinrich Merl, VRi OLG a.D.<br />

FAO-Bescheinigung für FABau<br />

Update: Kaufrecht<br />

Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität München<br />

„Was heißt hier Sterbehilfe?“<br />

Medizin am Lebensende zwischen Autonomie u. Fürsorge<br />

Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Universität München<br />

Die Reform des Familienrechts<br />

Dipl. Rpflin Karin Scheungrab, Leipzig<br />

verschoben auf den 1.10.2009<br />

Die Vermögensauseinandersetzung nach neuem Recht<br />

RAin Ingeborg Rakete-Dombek, Notarin, Berlin<br />

FAO-Bescheinigung für FAFam<br />

Distressed M&A<br />

RA Andreas Ziegenhagen, Berlin<br />

FAO-Bescheinigung für FAGes + FAIns<br />

Familienrecht aktuell<br />

VRi BGH Dr. Meo-Micaela Hahne<br />

FAO-Bescheinigung für FAFam<br />

Vollständige Neugestaltung des<br />

Versorgungsausgleichs zum 01.09.2009<br />

Michael Triebs, Ri OLG München<br />

FAO-Bescheinigung für FAFam<br />

8. Bayerischer IT-Rechtstag<br />

veranstaltet vom Bayerischen AnwaltVerband<br />

FAO-Bescheinigung für FA IT-R<br />

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Tel 089.55 26 33-97 Fax -98<br />

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