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Juli - Münchener Anwaltverein

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Buchbesprechungen<br />

eine Art Winterschlaf verfallen kann, bis das Gericht Termin zur mündlichen<br />

Verhandlung bestimmt... und dann entscheidet.<br />

Die in dem hier vorgestellten Handbuch auf etwa 1000 Seiten vermittelten<br />

Kenntnisse sind ein probates Mittel gegen einen solchen „prozessualen<br />

Winterschlaf“.<br />

Im Teil 1 (Sozialrechtsstreit) sind auf ca. 550 Seiten folgende Themen<br />

abgehandelt: das Mandat im Sozialrecht, Kosten und Gebühren, das<br />

Widerspruchsverfahren, die Sozialgerichtsbarkeit, das Verfahren im ersten<br />

Rechtszug (also regelmäßig vor dem SG), das Verfahren vor dem<br />

LSG (mithin die Berufung), das Verfahren vor dem BSG (die Revision).<br />

Zusätzlich wird noch auf das Verfahren vor dem BVerfG sowie den<br />

Rechtsschutz vor Europäischen Gerichten eingegangen.<br />

Teil 2 hat auf gut 400 Seiten das materielle Sozialrecht zum Gegenstand<br />

(Status- und Beitragsangelegenheiten, gesetzl. Krankenversicherung,<br />

gesetzl. Rentenversicherung, gesetzl. Unfallversicherung,<br />

soziale und private Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Sozialhilfe,<br />

Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung für Arbeitsuchende, soziales<br />

Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Vertragsarztrecht).<br />

Trotz eines vom Umfang nur wenig überwiegenden Teil 1, liegt der<br />

Schwerpunkt des Werkes eindeutig im prozessualen Teil. Aufgrund der<br />

Vielfalt der Themen, die in Teil 2 abgehandelt werden, kann es sich<br />

dabei immer nur um einführende, überblicksartige Darstellungen handeln,<br />

die freilich oft schon genügen, da selten nur materielle Voraussetzungen<br />

von Sozialleistungen streitig sind, sondern vielmehr der<br />

Schwerpunkt zumeist auf Beweisfragen liegt (z. B. „Braucht der Kläger<br />

orthopädische Maßschuhe oder genügen auch Einlagen?“), so daß<br />

hier wiederum die zentrale Rolle des Prozeßrechts augenfällig wird.<br />

Deshalb wird auch das Prozeßrecht in allen seinen Facetten behandelt<br />

und der Leser mit praktischem Wissen, Tips und Tricks versorgt, die es<br />

ihm ermöglichen, die Chancen eines sozialgerichtlichen Verfahrens voll<br />

auszuschöpfen.<br />

Kernstück von Teil 1 bildet dabei § 5 (Verfahren im ersten Rechtszug)<br />

mit fast 250 Seiten. Obwohl diese Ausführlichkeit notwendig und<br />

begrüßenswert ist, gibt es gelegentlich trotz einer umfangreichen Gliederung<br />

dieses Paragraphen längere Abschnitte ohne Zwischenüberschriften,<br />

die mitunter über mehrere Seiten gehen und es somit<br />

schwer machen, das Gesuchte schnell und problemlos aufzufinden.<br />

Hier wäre eventuell eine noch mehr ins Detail gehende Gliederung<br />

wünschenswert. Auch bloße Zwischenüberschriften, vermehrter Einsatz<br />

von Fettdruck, Checklisten, Übersichten etc. könnten eine visuelle<br />

Unterbrechung bewirken und somit zu einer besseren optischen Darstellung<br />

beitragen.<br />

Insgesamt läßt sich jedenfalls sagen, daß dieser Band den Leser mit<br />

dem gesamten Basiswissen versorgt, das für einen erfolgreich geführten<br />

Prozeß vor den Sozialgerichten erforderlich ist. Sollte in Detailfragen<br />

weiteres Nachschlagen notwendig sein, so gibt ein einem<br />

Praktikerwerk angemessener Fußnotenapparat zusätzliche Unterstützung,<br />

wobei insbesondere auf Entscheidungen des BSG verwiesen<br />

wird.<br />

„Prozesse in Sozialsachen“ kann daher all jenen Prozeßvertretern zur<br />

Anschaffung empfohlen werden, die den Sozialgerichtsprozeß aktiv<br />

mitgestalten möchten und trotz dem hier herrschenden Untersuchungsgrundsatz<br />

sämtliche Rechte nach dem SGG zum Vorteil ihrer<br />

Mandanten voll ausnutzen wollen — anstatt schlicht passiv zu bleiben<br />

und sich einem mehr oder weniger geneigten Gericht auszuliefern.<br />

Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />

Heussen, Benno, Anwaltsunternehmen führen, Helbing &<br />

Lichtenhahn und C. H. Beck, 04/2009, XXIV, 327 Seiten. -<br />

19,4 x 12,8 cm, EUR 36,00, ISBN : 978-3-7190-2835-0<br />

Anwaltsunternehmen führen – So heißt der neue Heussen. Dabei sind<br />

die Begriffe "Anwalt", "Unternehmer" und "Führer" in den Ohren<br />

der meisten Anwälte unvereinbar.<br />

Anwälte unternehmen zwar ständig etwas für Ihre Mandanten, aber<br />

nicht in eigener Sache, sonst wären Sie Unternehmer und nicht Juristen<br />

geworden. Deshalb führen Anwälte bestenfalls Prozesse, aber keine<br />

Unternehmen, keine Menschen, keine Mitarbeiter. Denn führen bedeutet,<br />

Menschen oder Dinge bewusst zu steuern. Die Kernkompetenz<br />

der Juristen liegt aber in der Analyse, der Kritik.<br />

Zugegeben, es gibt Ausnahmen – erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen,<br />

die ihre Kanzlei, egal in welcher Größe, erfolgreich am Markt,<br />

d. h. bei Mandanten, positioniert haben.<br />

"Aus Anwaltskanzleien sind in den letzten 20 Jahren Anwaltsunternehmen<br />

geworden, auch wenn sie teilweise von Einzelanwälten geführt werden.<br />

… Das Buch beschreibt die Grundregeln des Managements und gibt<br />

einen unterhaltsamen und humorvollen Einblick in die typischen Managementprobleme<br />

von Anwälten" – so der Klappentext.<br />

Die Älteren unter uns erinnern sich. Vor zwanzig Jahren, 1989 brachte<br />

Karl-Peter Winters sein Buch "Der Rechtsanwaltsmarkt“ heraus. Eindringlich<br />

wies er auf die Notwendigkeit einer modernen Unternehmensführung<br />

hin. Das Buch hat in der Bibliothek vieler Kolleginnen<br />

und Kollegen einen Ehrenplatz, weist in der Regel aber nur wenige Gebrauchsspuren<br />

auf. Am Ende des Buches stellte Winters übrigens 12<br />

Szenarien der Anwaltschaft im Zeitraum 2009 – 2012 vor. Zugegeben,<br />

Winters hat eine verblüffend hohe Trefferquote.<br />

Das Buch von Heussen hat dagegen keinen visionären Anspruch, es<br />

geht um "Erfahrungen, Ideen, Anregungen" – so der Untertitel. So<br />

fasst das Buch eher die Entwicklungen der letzten 20 bis 30 Jahre zusammen,<br />

hat geradezu autobiographische Züge. Letzteres schafft ein<br />

hohes Lesevergnügen, denn eine gut erzählte Geschichte liest sich unvergleichlich<br />

besser als eine Gebrauchsanweisung.<br />

Aber auch die Information kommt nicht zu kurz. Sehr viele Übersichten,<br />

Literaturhinweise und Fußnoten laden zur Vertiefung des Gelesenen<br />

ein. Erfolg entsteht, wenn der Leser diese Einladung auch annimmt<br />

und die Ansichten umsetzt.<br />

Das Buch erzählt und belehrt nicht, es informiert und schüttet nicht<br />

zu, es regt an und nicht auf, es eröffnet Chancen – typisch Heussen.<br />

Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />

Luppert/Finck, Arztberatung, Memento Rechtshandbücher<br />

spezial, 04/2008, EUR 48,00,<br />

ISBN: 978-3-939099-31-4<br />

Memento-Rechtshandbücher wollen einen schnellen aktuellen<br />

Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet geben und Ausgangspunkt<br />

für dessen vertiefte Behandlung sein. Unsere Mitglieder Paul Luppert<br />

und Klaus Finck haben sich mit 11 Co-Autoren des Themas "Arztberatung"<br />

angenommen. Vorweg: Bereits die erste Auflage erreicht das<br />

vom Verlag definierte Ziel. Das Buch widmet sich in 13 Kapiteln den<br />

Themen: Berufs- und Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationen, Ertragssteuern,<br />

Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskaufvertrag, Umsatzsteuer,<br />

Mietrecht, Arbeitsrecht, Arzthonorar, Gründung und<br />

Finanzierung, Praxisbewertung, Praxisführung und Versicherungen.<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009

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