Juli - Münchener Anwaltverein
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Buchbesprechungen<br />
eine Art Winterschlaf verfallen kann, bis das Gericht Termin zur mündlichen<br />
Verhandlung bestimmt... und dann entscheidet.<br />
Die in dem hier vorgestellten Handbuch auf etwa 1000 Seiten vermittelten<br />
Kenntnisse sind ein probates Mittel gegen einen solchen „prozessualen<br />
Winterschlaf“.<br />
Im Teil 1 (Sozialrechtsstreit) sind auf ca. 550 Seiten folgende Themen<br />
abgehandelt: das Mandat im Sozialrecht, Kosten und Gebühren, das<br />
Widerspruchsverfahren, die Sozialgerichtsbarkeit, das Verfahren im ersten<br />
Rechtszug (also regelmäßig vor dem SG), das Verfahren vor dem<br />
LSG (mithin die Berufung), das Verfahren vor dem BSG (die Revision).<br />
Zusätzlich wird noch auf das Verfahren vor dem BVerfG sowie den<br />
Rechtsschutz vor Europäischen Gerichten eingegangen.<br />
Teil 2 hat auf gut 400 Seiten das materielle Sozialrecht zum Gegenstand<br />
(Status- und Beitragsangelegenheiten, gesetzl. Krankenversicherung,<br />
gesetzl. Rentenversicherung, gesetzl. Unfallversicherung,<br />
soziale und private Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Sozialhilfe,<br />
Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung für Arbeitsuchende, soziales<br />
Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Vertragsarztrecht).<br />
Trotz eines vom Umfang nur wenig überwiegenden Teil 1, liegt der<br />
Schwerpunkt des Werkes eindeutig im prozessualen Teil. Aufgrund der<br />
Vielfalt der Themen, die in Teil 2 abgehandelt werden, kann es sich<br />
dabei immer nur um einführende, überblicksartige Darstellungen handeln,<br />
die freilich oft schon genügen, da selten nur materielle Voraussetzungen<br />
von Sozialleistungen streitig sind, sondern vielmehr der<br />
Schwerpunkt zumeist auf Beweisfragen liegt (z. B. „Braucht der Kläger<br />
orthopädische Maßschuhe oder genügen auch Einlagen?“), so daß<br />
hier wiederum die zentrale Rolle des Prozeßrechts augenfällig wird.<br />
Deshalb wird auch das Prozeßrecht in allen seinen Facetten behandelt<br />
und der Leser mit praktischem Wissen, Tips und Tricks versorgt, die es<br />
ihm ermöglichen, die Chancen eines sozialgerichtlichen Verfahrens voll<br />
auszuschöpfen.<br />
Kernstück von Teil 1 bildet dabei § 5 (Verfahren im ersten Rechtszug)<br />
mit fast 250 Seiten. Obwohl diese Ausführlichkeit notwendig und<br />
begrüßenswert ist, gibt es gelegentlich trotz einer umfangreichen Gliederung<br />
dieses Paragraphen längere Abschnitte ohne Zwischenüberschriften,<br />
die mitunter über mehrere Seiten gehen und es somit<br />
schwer machen, das Gesuchte schnell und problemlos aufzufinden.<br />
Hier wäre eventuell eine noch mehr ins Detail gehende Gliederung<br />
wünschenswert. Auch bloße Zwischenüberschriften, vermehrter Einsatz<br />
von Fettdruck, Checklisten, Übersichten etc. könnten eine visuelle<br />
Unterbrechung bewirken und somit zu einer besseren optischen Darstellung<br />
beitragen.<br />
Insgesamt läßt sich jedenfalls sagen, daß dieser Band den Leser mit<br />
dem gesamten Basiswissen versorgt, das für einen erfolgreich geführten<br />
Prozeß vor den Sozialgerichten erforderlich ist. Sollte in Detailfragen<br />
weiteres Nachschlagen notwendig sein, so gibt ein einem<br />
Praktikerwerk angemessener Fußnotenapparat zusätzliche Unterstützung,<br />
wobei insbesondere auf Entscheidungen des BSG verwiesen<br />
wird.<br />
„Prozesse in Sozialsachen“ kann daher all jenen Prozeßvertretern zur<br />
Anschaffung empfohlen werden, die den Sozialgerichtsprozeß aktiv<br />
mitgestalten möchten und trotz dem hier herrschenden Untersuchungsgrundsatz<br />
sämtliche Rechte nach dem SGG zum Vorteil ihrer<br />
Mandanten voll ausnutzen wollen — anstatt schlicht passiv zu bleiben<br />
und sich einem mehr oder weniger geneigten Gericht auszuliefern.<br />
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München<br />
Heussen, Benno, Anwaltsunternehmen führen, Helbing &<br />
Lichtenhahn und C. H. Beck, 04/2009, XXIV, 327 Seiten. -<br />
19,4 x 12,8 cm, EUR 36,00, ISBN : 978-3-7190-2835-0<br />
Anwaltsunternehmen führen – So heißt der neue Heussen. Dabei sind<br />
die Begriffe "Anwalt", "Unternehmer" und "Führer" in den Ohren<br />
der meisten Anwälte unvereinbar.<br />
Anwälte unternehmen zwar ständig etwas für Ihre Mandanten, aber<br />
nicht in eigener Sache, sonst wären Sie Unternehmer und nicht Juristen<br />
geworden. Deshalb führen Anwälte bestenfalls Prozesse, aber keine<br />
Unternehmen, keine Menschen, keine Mitarbeiter. Denn führen bedeutet,<br />
Menschen oder Dinge bewusst zu steuern. Die Kernkompetenz<br />
der Juristen liegt aber in der Analyse, der Kritik.<br />
Zugegeben, es gibt Ausnahmen – erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen,<br />
die ihre Kanzlei, egal in welcher Größe, erfolgreich am Markt,<br />
d. h. bei Mandanten, positioniert haben.<br />
"Aus Anwaltskanzleien sind in den letzten 20 Jahren Anwaltsunternehmen<br />
geworden, auch wenn sie teilweise von Einzelanwälten geführt werden.<br />
… Das Buch beschreibt die Grundregeln des Managements und gibt<br />
einen unterhaltsamen und humorvollen Einblick in die typischen Managementprobleme<br />
von Anwälten" – so der Klappentext.<br />
Die Älteren unter uns erinnern sich. Vor zwanzig Jahren, 1989 brachte<br />
Karl-Peter Winters sein Buch "Der Rechtsanwaltsmarkt“ heraus. Eindringlich<br />
wies er auf die Notwendigkeit einer modernen Unternehmensführung<br />
hin. Das Buch hat in der Bibliothek vieler Kolleginnen<br />
und Kollegen einen Ehrenplatz, weist in der Regel aber nur wenige Gebrauchsspuren<br />
auf. Am Ende des Buches stellte Winters übrigens 12<br />
Szenarien der Anwaltschaft im Zeitraum 2009 – 2012 vor. Zugegeben,<br />
Winters hat eine verblüffend hohe Trefferquote.<br />
Das Buch von Heussen hat dagegen keinen visionären Anspruch, es<br />
geht um "Erfahrungen, Ideen, Anregungen" – so der Untertitel. So<br />
fasst das Buch eher die Entwicklungen der letzten 20 bis 30 Jahre zusammen,<br />
hat geradezu autobiographische Züge. Letzteres schafft ein<br />
hohes Lesevergnügen, denn eine gut erzählte Geschichte liest sich unvergleichlich<br />
besser als eine Gebrauchsanweisung.<br />
Aber auch die Information kommt nicht zu kurz. Sehr viele Übersichten,<br />
Literaturhinweise und Fußnoten laden zur Vertiefung des Gelesenen<br />
ein. Erfolg entsteht, wenn der Leser diese Einladung auch annimmt<br />
und die Ansichten umsetzt.<br />
Das Buch erzählt und belehrt nicht, es informiert und schüttet nicht<br />
zu, es regt an und nicht auf, es eröffnet Chancen – typisch Heussen.<br />
Rechtsanwalt Michael Dudek, München<br />
Luppert/Finck, Arztberatung, Memento Rechtshandbücher<br />
spezial, 04/2008, EUR 48,00,<br />
ISBN: 978-3-939099-31-4<br />
Memento-Rechtshandbücher wollen einen schnellen aktuellen<br />
Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet geben und Ausgangspunkt<br />
für dessen vertiefte Behandlung sein. Unsere Mitglieder Paul Luppert<br />
und Klaus Finck haben sich mit 11 Co-Autoren des Themas "Arztberatung"<br />
angenommen. Vorweg: Bereits die erste Auflage erreicht das<br />
vom Verlag definierte Ziel. Das Buch widmet sich in 13 Kapiteln den<br />
Themen: Berufs- und Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationen, Ertragssteuern,<br />
Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskaufvertrag, Umsatzsteuer,<br />
Mietrecht, Arbeitsrecht, Arzthonorar, Gründung und<br />
Finanzierung, Praxisbewertung, Praxisführung und Versicherungen.<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Juli</strong> 2009