Eingriffsverfahren in Natur und Landschaft – Tipps für Stellungnahmen
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<strong>E<strong>in</strong>griffsverfahren</strong> <strong>in</strong> <strong>Natur</strong> <strong>und</strong> <strong>Landschaft</strong> <strong>–</strong> <strong>Tipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Stellungnahmen</strong><br />
Worauf es uns ankommt<br />
• Im Planungsprozess gibt der Untersuchungsrahmen den<br />
Ausschlag da<strong>für</strong>, welche „Schutzgüter“ zu prüfen s<strong>in</strong>d.<br />
• E<strong>in</strong> zentrales Schutzgut s<strong>in</strong>d die „Arten <strong>und</strong> Biotope“.<br />
• „Arten <strong>und</strong> Biotope“ werden vom EU-<strong>Natur</strong>schutzrecht berührt,<br />
das zw<strong>in</strong>gend zu berücksichtigen ist.<br />
• Nach dem UVPG wird im sog. Scop<strong>in</strong>g-Verfahren der<br />
Untersuchungsrahmen abgestimmt <strong>und</strong> von der<br />
verfahrensführenden Behörde festgelegt.<br />
• Beim Scop<strong>in</strong>g sollten die aktiven <strong>Natur</strong>schutzgruppen den<br />
Untersuchungsrahmen mit bestimmen <strong>und</strong> damit die Weichen<br />
<strong>für</strong> die spätere Kompensation stellen.